Geschmack verleihen und um diesen Zweck zu erreichen, hütet| man fich sehr, das Fleisch mit mehr Rochsalz zu versehen, als gerade unbedingt nöthig ist. Von wesentlicher Bedeutung ist für die moderne Pökeltechnik des Fleisches der„ Lafemeffer" ge worden. Dieses Instrument ist ähnlich wie die Quivenne'sche Sentwage fonstruirt, welche auch zur Bestimmung des spezi fifchen Gewichts in der Milchwirthschaft, Spiritusbrennerei 2c. Benußung findet. Dieses Instrument ermöglicht eine einfache und fichere Kontrole über den jeweiligen Salzgehalt der Lake. In England und Frankreich versuchte man mittelst Injektion der Blutgefäße das Fleisch ganzer Schlachtthiere möglichst schnell und gleichmäßig mit Lake zu durchtränken; dieses Verfahren wurde mehr und mehr vervollkommnet und in England patentirt. Die Beitung für Fleischbeschau' verspricht fich jedoch von letzterem Verfahren ebensowenig, als von dem Verfahren von Broomann, Payne, Seignette u. a., welche vorschrieben, daß die Salzlate mittelft des Vakuums in das Fleisch eingetrieben werden sollte. In Hamburg eriftirt ein Apparat, welcher bei der Bereitung des beliebten Hamburger Rauchfleisches Anwendung findet. Derselbe besteht aus einer eisernen Tonne, welche nach Eintragung des Fleisches mittelst der Luftpumpe behandelt wird, worauf man dann die Late in den luftverdünnten Raum eintreten läßt. Diese Me thode, obwohl auf den Verfahren Broomann's, Payne's 2c. bes rubend, bewährt sich sehr gut, denn die Lake durchdringt schnell fämmtliche Theile des Fleisches. Nach der gewöhnlichen Methode des Einpökelns des Fleisches mit Salz find die äußeren Theile des Fleisches zu sehr der Einwirkung des Salzes ausgefeßt, während die inneren Theile, und namentlich die am Knochen liegenden Partien verhältnismäßig wenig Salz ers halten, infolge deffen aber am leichtesten der Verderbniß unter liegen. Dem Chemiker Martin de Lignac gelang es, diesen Uebelstand zu beseitigen. Nach obiger Beitschrift für Fleischbeschau" fann nach de Lignac's Verfahren ein ganzes Schwein binnen wenig Minuten vollständig mit Salzlösung durchtränkt werden. Die einfachste und am weitesten verbreitete Modifitation dieses Verfahrens ist jedoch die„ Lakesprize", eine in eine lange Hohlnadel auslaufende Handspriße, die infolge ihrer leichten Handhabung und ihres billigen Preises wegen auch Haushaltungen anempfohlen werden kann. Kurz ,, Lakemeſſer" und Lakesprige" find die Instrumente der modernen Bökeltechnit des Fleisches mit Recht geworden, alle die komplizirten, zum Theil patentirten Pökelverfahren halten wir für zu zeitraubend und zu theuer.
Im Interesse des Milch fonsumirenden Publikums macht das Polizeipräsidium befannt, daß bei den Milchhändlern Hermann Muggelberg, Forsterstr. 7, und Gottlieb Schiemann, Lübbenerstr. 3, sowie bei der Milchhändlerin Julie Johl, Keibelstraße 5, wiederholt Milch entnommen ist, welche nicht den Bestimmungen in der Polizeiverordnung vom 6. Juli 1887 ent sprach. worden.
Die Genannten find deshalb wiederholt bestraft
Ju der Maschinenfabrik von Gebr. Arndt, Fenne straße 21, scheinen recht nette Zustände vorzuherrschen. Der Herr Wertführer Laugall versteht allerdings sein Fach vortreff lich, und um nun die Lehrlinge auch zu sehr brauchbaren Menschen zu erziehen, läßt er es bei paffender Gelegenheit nicht an den nothwendigen Prügeln fehlen. Der gebildete Herr soll früher an der ruffischen Grenze thätig gewesen sein, was natürlich bei der Beurtheilung seiner Handlungsweise ganz besonders ins Ges wicht fallen würde. Recht ruffisch flingen übrigens auch die Worte, welche der Herr Werkführer manchmal gegen seine Untergebenen anzuwenden beliebt und darf es nicht Wunder nehmen, daß die genannte Fabrik bei den Arbeitern in gutem Geruche steht. Die Inhaber der Fabrik, Gebr. Arndt, haben es freilich verstanden, fich nicht durch den Fleiß ihrer Arbeiter in einigen Jahren zu Befigern einer großen Fabrit emporzuschwingen, und es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß sie noch große Fortschritte machen werden. Jedenfalls nur auf der Höhe der Beit zu bleiben, habe diese Herren denn auch den Wunsch ihrer Arbeiter nach einer 10stündigen Arbeitszeit abgelehnt. Vielleicht find fie in Punkto dieser Sache auch nur dem Rathe thres Herrn Werkführers gefolgt, der es in verständiger Weise so eingerichtet hat, daß die Arbeiter sogar des Sonnabends erst nach 6 Uhr ihren Lohn erhalten, vermuthlich nur deshalb so spät, damit sie nicht aus Versehen das viele Geld noch für ein leid liches Abendbrot ausgeben tönnen.
Von Hunden zerfleischt! Gestern Nachmittag zwischen fünf und sechs Uhr wurde in der Nähe des Bahnhofes Bellevue ein zwölfjähriger Knabe Namens Sellin , Werftstraße 8 wohnhaft, von vier großen Hunden, die zur Bewachung des Eppenstein'schen Kohlenplages dienten, aber aus der Umfriedung deffelben ausgebrochen waren, auf einer Wiese beim BlumenDie Verlegungen pflüden in entseglicher Weise zerfleischt.
Des unglücklichen Kindes am Kopf, Rüden und Armen find derartig, daß an seinem Wiederauffommen gezweifelt wird. Der Knabe wurde sofort nach dem Charitee- Krankenhause gebracht.
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Es hat nicht sollen sein... Kurz vor dem 16. Juli dem Tage, an welchem das bekannte„ Modell" Beriha Rother durch den Ausspruch des Standesbeamten als Frau Bertha von Echoll in jene Kreise treten sollte, zu welchen fraft ihrer Geburt die durchlauchtigste Frau Fürstin Pignatelli gehört, also furz vor dem erhebenden Momente der Nobilitirung des ehemaligen Graef'schen Modells hat das Wiener Landgericht den schönen Plan vereitelt. Das sprichwörtliche Bech, welches die Rother mit der Polizei und den Gerichten hat, hat sich auch diesmal eingestellt. Der glückliche" Bräutigam fonnte nämlich sein für gestern( Montag) bestimmt gewesenes Ehebündniß mit der Rother nicht eingehen, da er Sonnabend vom Wiener Landge richte als Verschwender erklärt und unter Kuratel gestellt worden ist. Der Vater des leichtsinnigen jungen Mannes hat nämlich nachgewiesen, daß sein Sohn mit der Rother im Verlaufe von zwei Jahren 476 000 Gulden( b. h. ca. dreiviertel Millionen Mart) durchgebracht hat! Man sieht, mit Kleinigkeiten giebt sich das Paar nicht ab
Haussuchung. Gestern Nachmittag wurde bei Herrn Nürnberg, Anklamerstr. 49, eine Haussuchung nach verbotenen Schriften abgehalten. Gefunden wurden: 1 Bebel, Die Frau, 1 Liederbuch, 1 Frankfurter Friedhofs- Affäre, 1 New- Yorker Volts- 3tg." und 33 Sammelbons.
Bewegung der Bevölkerang der Stadt Berlin . In der Woche vom 24. bis 30. Juni fanden 252 Ches schließungen statt. Lebendgeboren wurden 857 Kinder, darunter 102 außerehelich, todtgeboren waren 28 mit 2 außerehelichen. Die Lebendgeborenen find 31,2, die Todtgeborenen 1,0 pro Mille der Bevölkerung, die außerehelich Geborenen find bei den Lebendgeborenen 11,9, bei den Todtgeborenen 7,1 pCt. Die Bahl der gemeldeten Sterbefälle betrug 588, die fich auf die Wochentage wie folgt vertheilen: Sonntag 76, Montag 74, Dienstag 81, Mittwoch 82, Donnerstag 112, Freitag 81, Sonnabend 82. Von den Gestorbenen erlagen an Mas fern 9, Scharlach 5, Rose 0, Diphtheritis 13, Bräune 0, Reuchhuften 6, Kindbettfieber 2, Typhus 2, Syphilis 1, Altersschwäche 12, Gehirnschlag 13, Lungenentzündung 35, Lungenschwindsucht 81, Diarrhöe 31, Brechdurchfall 102, Magendarmfatarrh 15. Eines gewaltsamen Todes starben 19 Personen, und zwar durch Ertrinken 4, Erhängen 3, Ueberfahren 3, Sturz oder Schlag 5, Schußwunde 2, Stich, Schnitt- oder Bißwunde 2. Hierunter find 9 Todesfälle durch Selbstmord, durch Tödtung herbeigeführt. Dem Alter nach find die Gestorbenen: unter 1 Jahr alt 288( 48,9 pCt. der Gefammtsterblichkeit), 1-5 Jahre 76, 5-15 Jahre 17, 15 bis 20 Jahre 9, 20-30 Jahre 29, 30-40 Jahre 36, 40 bis 60 Jahre 67, 60-80 Jahre 57, über 80 Jahre 9 Personen. In hiesigen Krankenhäusern starben 110, einschließlich 12 Aus wärtige, welche zur Behandlung hierher gebracht waren. Auf die Standesämter vertheilen sich die Todesfälle folgendermaßen: Berlin Köln Dorotheenstadt ( 1) 17, Friedrichstadt ( u) 14,
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( 1 437 830). Die Sterblichkeitsziffer in folgenden Städten des Deutschen Reiches mit mehr als 100 000 Einwohnern betrug in Aachen 22,7, Altona 34,1, Barmen 18,0, Bremen 16,3, Breslau 30,2, Chemnit 25,4, Danzig 22,5, Dresden 18,1, Düffeldorf 17,4, Elberfeld 19,3, Frankfurt a. M. 17,2, Hamburg mit Vororten 31,1, Hannover 16,8, Köln 20,8, Königsberg 26,9, Leipzig 17,5, Magdeburg 24,9, München 30,8, Nürnberg 19,1, Stettin 24,6, Straßburg i. E. 22,9, Stuttgart 17,6 pro Mille. In anderen Großstädten Europas mit mehr als 300 000 Einwohnern betrug die Sterblichkeitsziffer in Amsterdam 26,0, Budapest ( Vorwoche) 32,4, Dublin 24,7, Liverpool 16,0, London 15,0, Paris 19.3, Petersburg ( Vorwoche) 33,1, Warschau ( Vorwoche) 25,8, Wien ( Vorwoche) 27,1 pro Mille. Es wurden 2116 Bugezogene, 2043 Weggezogene gemeldet, so daß sich die Bevölkerung mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Ge borenen und des Zuschlages, der den Weggezogenen erfahrungs. mäßig zugerechnet werden muß, um 176 vermehrt hat; die Eins wohnerzahl beträgt fonach am Schluffe der Berichtswoche 1 438 006. In der Woche vom 1. bis 8. Juli kamen zur Meldung Infektions Erkrankungsfälle an Typhus 12, Poden 0, Masern 165, Scharlach 56, Diphtheritis 45, Kindbettfieber 5.
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für erworben.
Geld 4 Pfund Fleisch, 3 Pfund Butter und 1 Stüd schriften des Friedrich- und Schöneberger Vorstadt( 1) 25, Friedrich. und Tempelhofer Vorstadt( IV) 43, Louisenstadt jenseits, westlich gekauft und diese Dinge der Mutter übergeben; in den afgesetzes ger Fällen hat es seiner eigenen Angabe nach Naschwaar ahr nicht vor ( Va) 53, Louisenstadt jenseits, östlich( Vb) 29, Louisenstadt dies feits und Neu- Köln( VI) 33, Stralauer Viertel, westlich( Vlla) Die Mutter, welche wegen Hehlerei mit Nach der du 46, Stralauer Viertel, östlich( V.Ib) 46, Rönigſtadt( VI) 30, flagt war, bestreitet, sich dieses Vergehens schuldig gemag aber erwie 8 haben; ihre Tochter brachte die genannten Waaren unte Buftandes h Spandauer Viertel( IX) 20, Rosenthaler Vorstadt, südlich( Xa) 41, Rosenthaler Vorstadt, nördlich( Xb) 36, Vorgeben, dieselben für Botengänge und Dienstlei Vorliegen empfangen zu haben. Der Gerichtshof schenkte dieser stung, binne Dranienburger Vorstadt( X) 57, Friedrich Wilhelmstadt und feinen Glauben, sondern verurtheilte unter der Annahmetung, binne Moabit ( XII) 35, Wedding ( XI) 67. Die Sterbefälle find Gegen dies 21,4 pro Mille die Mutter das Kind verleitet habe, die erstere zu 2 M der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl telegt, aber Das Mädchen zu einer Woche Gefängniß. omit rechtstr Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde Breslau , gegen den Kaufmann C. H. wegen Beleidigung von Mitg verbotene, des landesherrlichen Hauses vor der ersten Straffammrad früher Landgerichts verhandelt. Als Zeugen waren vorgeladen hte im Mai unternehmer Rauschert, dessen Ehefrau, Klempnermeister unter der U Maurermeister Schleue, Zimmermeister Richter, Fräuleint, um Beug und Restaurateur Hentschte. Die Beleidigungen sollen mens Carl W im vorigen, theils in diesem Jahre geschehen sein. genommen un geflagte wurde schuldig befunden, zu 1 Jahr 3 Mona lediglich zu fängniß verurtheilt und sofort in Haft genommen. ige vernomme Eine weitgehende Auslegung des Begriffs mitgespielt licher Gewerbeverkehr hat die 94. Abtheilung desert gewesen, Schöffengerichts getroffen. Vor dem Hause eines Kuhen durch Erb werkers befindet sich ein fleiner Echaufaften, in welcher Mittheil Anzahl von Muſtern einzelner außerordentlich feiner en den ver arbeiten ausgestellt sind. Keine dieser Arbeifen ist verbert Conrad und die Ausstellung hat nur den Zweck, den Kunst Mittheilung einen Einblick in die Fähigkeit des Ausstellers zu geher in Sprof Dieser Schaukasten ist bisher auch des Sonntags und jewsky wurd geblieben. Hierin findet nur das Polizeipräsidium eintellt. Die 2 stoß gegen die Bestimmungen wegen Sonntagsheiligunaten an, m mentlich gegen§ 1 der Verordnung vom 20. Novembeagten sich er Derselbe lautet:" Der öffentliche Gewerbevertebe Verhandlu Deffnen mentlich das der Verkaufslokalien unrad erklärte Ausstellen Don Waaren an den Ladenthüren fangen, daß Schaufenstern ist an Sonn- und Festtagen erst aufgenon Vormittags 9 Uhr gestattet, von da ab aber allen Ge die Wahrh treibenden mit alleiniger Ausnahme derer, welche Lebenden. Majer feilhalten, unbedingt verboten. Diesen letteren ist game" war außer den Hauptkirchenstunden von 9-11 Uhr und Na Lohn, von 2-4 Uhr ihre Läden zu öffnen." Gegen das aut Volksstim lautende Polizeimandat erhob der Betroffene Widerspurte zu sein und machte vor Gericht geltend, daß des Sonntags chollene Bi weder gearbeitet noch Bestellungen auf Arbeiten aufgehiffe so, erzäh werden. Aus diesem Grunde habe für ihn auch keine eden, laffung vorgelegen, das lleine Schaufästchen des Sonnie Polizei In hängen zu lassen. Der Amtsanwalt fand aber in die lizeifergeant ftellung von Mustern einen öffentlichen Gewerbeverlehr Frau Math Ausstellung doch nur den 3wed habe, das Bublifumate erklärte, zu leistenden Arbeiten aufmerksam zu machen. Dieser Bigarrenarbe frat auch der Gerichtshof bei und verurtheilte den Angenden Lärm er Belle bef zu 1 M. event. 1 Tag Haft. Ederabend. B
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Polizeibericht. Am 14. d. M. Morgens wurde in der Straße am Courbièreplaß ein unbekannter, etwa 65 Jahre alter Mann an einem Baune erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Leichenschauhause gebracht. Mittags verstarb auf der Ladestraße des Görliger Bahnhofs ein mit Kohlenverladen beschäftigter Arbeiter während der Arbeit infolge eines Gehirn schlages. Nachmittags wurde am Spandauer Schifffahrtskanal die Leiche eines seit dem 9. d. M. vermißten Mädchens ans Land geschwemmt und nach dem Leichenschauhause geschafft.- In der Nacht zum 15. d. M. waren der Schloffer Dorn und der Arbeiter Friedrich in der Swinemünderstraße vor dem Grundstück Nr. 143 in Streit gerathen, der in Thätlichkeiten ausartete, in deren Verlauf Friedrich dem Dorn mittelst eines Meffers einen Stich in das rechte Knie beibrachte, so daß der felbe mittelst Drofchte nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden mußte. Friedrich wurde verhaftet. In derselben Nacht versuchten die Töpfer Szillatis und Lehnert in der Fürstenbergerstraße vor dem Grundstück Nr. 3 einen in dem genannten Hause wohnhaften Kürschner, welcher angetrunken war, zu berauben. Auf die Hilferufe deffelben eilte ein Schußmann hinzu, wurde aber von Szillatis und Lehnert thätlich angegriffen, zur Erde geworfen und ihm anscheinend mit einem Mieffer am Kopfe mehrfache, jedoch nur leichte Verlegungen beigebracht. Die Thäter wurden verhaftet. Am 15. d. M. gegen Mittag wurde in der Kaiserstraße ein etwa 50 Jahre alter Mann bewußtlos und fichtlich frant auf dem Bürgersteig liegend vorgefunden und nach der Charitee gebracht. Nachmittags wurde ein 12 Jahre alter Knabe, nachdem er unbefugter Weise den Bretter zaun eines am Lehrter Güterbahnhof belegenen Holzhofes überKlettert hatte, angeblich um Blumen zu pflücken, von vier großen Wachhunden angefallen und durch Bißwunden so schwer vers legt, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. Um dieselbe Zeit wurde auf der Kreuzung der Zimmer- und Wil helmstraße ein 11 Jahre altes Mädchen durch ein von dem Kaufmann Küngel benuttes Dreirad überfahren und im Geficht nicht unerheblich verlegt. Um dieselbe Zeit gerieth in der Rosenthalerstraße ein 9 Jahre altes Mädchen unter eine vorüber fahrende Droschke und erlitt dadurch einige anscheinend nur unbedeutende Verlegungen. Ferner wurden Nachmittags auf der Kreuzung der Mariannen- und Staligerstraße ein Schlächter durch einen von dem Kutscher Jänicke geführten Bierwagen und in der Nacht zum 16. d. M. in der Köpnickerstraße ein mit der Straßenreinigung beschäftigter Arbeiter durch einen Thor wagen überfahren und ersterer innerlich, letterer durch einen Bruch des linken Fußknöchels schwer verlegt.
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Gerichts- Zeitung.
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* Als einen internationalen Bauernfänger bezeich nete der Vorfißende der 87. Abtheilung des Amtsgerichts den Angeklagten J. Broda, welcher sich wegen vollendeten und ver fuchten Betruges zu verantworten hatte. Die Vorstrafen, welche derselbe bereits erlitten, rechtfertigen die Folgerung, daß der Angeklagte als ein Mitglied jener weit verzweigten Bande be trachtet werden kann, die insbesondere die Ausplünderung un wiffender Reisenden auf den Bahnhöfen bezweckt. Mit welcher Raffinirtheit die Gauner dabei zu Werke gehen, lehren die gegen ben Angeklagten vorliegenden Fälle. Eines Tages erspähte der felbe auf dem Schlesischen Bahnhof einen Reisenden Namens Berger, deffen Physiognomie ihn zu einem Koup ermuthigte. Er ließ sich mit demselben bei einem Glase Bier in ein Gespräch für den neuen Freund die lleine Beche mit erlegen. Unglüd licherweise war ihm aber das fleine Geld ausgegangen und Berger war gern bereit ein 20- Markstück für ihn am Büffet zu wechseln. Du mußt mir aber Deine Uhr zum Pfand laffen, bis Du mit dem Gelde wieder Der nichts ahnende Biedermeier kommst, bemerkte Broda.
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br Ein sogenannter Leichenfledderer stand in de bete:„ Ich des Arbeiters" Bauschke vor der 87. Abtheilung des gerichts. Der Angeklagte, ein alter, gebrechlicher Mann bersuchte mi von der Noth getrieben den Versuch gemacht, einen rouille Ruhe trunkenen, der auf einer Bank im Park schlief, das Bortatrouille füb aus der Tasche zu ziehen, war jedoch dabei ertappt wigen das haftet worden. Der Staatsanwalt beantragte 3 Mon ihm desha fängniß, auf welche der Gerichtshof unter dem Hinweiser:" Sie b giment zu be Gemeingefährlichkeit solcher Diebstähle auch erkannte.
Zum Danziger Sozialistenprozeß. Auf die diese Entgeg Herren Jochem und Genoffen eingelegte Revision gelten that f Dom hiesigen Landgericht am 24. Februar cr. gegen fette wurde Urtheil wegen Vergehens gegen§ 128 des Strafgesepbommen und zur Verhandlung vor dem Reichsgericht ein Termin an bestätigte fung, der 25. September d. J. anberaumt worden.
Der Schuß unserer heimischen Singvögel, enn wir ein durch das Feld- und Forst Polizeigefeß vorgesehen
aben ein un
ätigte, daß fich gewerbsmäßigen Vogelfängern gegenüber als gänzlich ätigte, daß reichend. Während auf das viel weniger gemeinfchat gethan, Kugelsuchen laut§ 291 dcs Strafgesetbucks eine Gefden, weil er ftrafe bis zu einem Jahre gesezt ist, auf welche bei unbelt befundef lichen Kugelsuchern zuweilen auch erkannt wird, bet. Es befint
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Wi für den Vogelfang zuläßt, 6 Wochen Gefängniß. W noch durc die Wirkung dieser Strafe, auf welche auch nur in fasse der einer der einen Bel Fällen erkannt wird, auf den Schuß nüßlicher Vögel i vier Verhandlungen, die gestern vor der ersten Strachnam eines II am Landgericht stattfanden, sich aber sämmtliclelt davon er Frühstück b ein und denselben Angeklagten richteten. Auf der bank stand der Arbeiter" Rudolph Echeibel ause auf dem ein Mensch, der in den Aften als der gerichtsnotoren fah." Saufnahme rom Vogelfange nährt und einen wahren Vernichtumagten zu en gegen unsere einheimischen Singvögel führt", bezeichnet Monaten
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sei. Der Gerichtshof verwarf jedoch die sämmtlicprochen.
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Scheibel ist geständlich schon mindestens 50 Mal wegen fangens vorbestraft. Eine genaue Kontrole seiner Vorfi Sett, wo de wegen ihrer großen Bahl nicht mehr möglich. naten April und Mai d. J. ist dieser gemeingefährliche in vier Fällen zu je sechs Wochen Gefängniß vom gericht des Amtsgerichts I verurtheilt worden. Vierunde ein und als es ans Bezahlen gehen sollte, wollte er großmüthig Wochen hinter einander abzufißen, war dem Verurtheilte gegen G wohl zu viel; er legte daher Berufung ein, wobei er flüßte, daß er niemals direkt beim Vogelfang abgefaßt D vor dem S rufungen, und der Vorsitzende bemerkte bei der Publi Urtheils dem Angeklagten, da er doch nicht zu furire Plattirerme perliche Sich wären die Vögel am besten vor ihm geschüßt, wenn im Gefännniß gehalten werde, wie das Gefet irgendents statt, r Der Angeklagte ging seines Weges mit den Worten en ihn weg cher der Ant wußte id schon!" Anklage wegen Impfgesehübertretung der Platt hi Sprechung. Burgstädt , 13. Juli. Der Drudere ate des bi Burgstädter Beitung", Robert Walther zeigte Ende veren förperl Der Stadtbehörde ein von dem Sanitätsrath Dr. Varie Schmab Chemnis am 13. Mai 1887 ausgeftelltes Zeugniß vog wurde deffen seine am 7. April 1874 geborene Tochter Linheilt. Kurz Chlorofts( Bleichfucht) ohne Gefahr nicht geimpft werg in den die gefeßliche Impfung vielmehr bis 1888 unterbleier Tasche Gleich bei der Ueberreichung dieses Atteſtes äußert bt ab; die wesende Dr. Dittrich, der niemals Gelegenheit gebabt abſtitutene Linda Walther ärztlich zu untersuchen, zu dem Rathm auf de hte ihm e Aufschub nicht für geboten halte.
ließ seine Uhr zurück und begab sich nach dem Buffet, wo das angebliche Bwanzigmarlſtüd sofort als eine werthlofe Spielmünze erfannt wurde, Inzwischen war der Gauner natürlich mit der Uhr verschwunden. Aehnlich war die Manipulation im zweiten Falle. Hier traf er einen Polen auf dem Bahnhofe, der nach Diesem stellte er fich als Landsmann Chikago reisen wollte. vor und versuchte ihm eine werthlose Münze für 5 M. aufzu schwatzen. Der Streich würde wohl auch gelungen sein, wenn nicht plöglich ein Kriminalbeamter seine Aufmerksamkeit dem Handel zugewandt hätte. Berger hatte nämlich der Polizei von dem Verschwinden seiner Uhr Kenntniß gegeben und aus dem Verbrecheralbum hatten er wie auch der Büffetier mit Bestimmt heit den Broda als Thäter refognoszirt. Infolge deffen war ein Kriminalschußmann schon seit zwei Tagen auf der Suche nach dem Bezeichneten, der nun erfannt und dingfest gemacht
wurde. Auf dem Polizeirevier gestand der Verhaftete den Be trug bezüglich der Uhr zu, die er für 3 M. verkauft haben will. Den versuchten Betrug gegen den Polen stellte
er
aber entschieden in Abrede. Vor dem Gerichtshof bestritt Broda Alles. Er will an dem Tage, wo der Berger um seine Uhr beschwindelt wurde, gar nicht in Berlin gewesen sein; das Ge ständniß habe er auf der Polizeiwache nur gemacht, weil man ihn dort durch Mishandlung dazu zwang. Beuge Kriminal Schußmann Winter bezeichnet die Behauptung des Angeklagten als Unwahrheit. Sehr glimpflich möge man wohl nicht mit ihm umgegangen sein, solchen Leuten sei aber mit Liebens würdigkeiten auch nicht beizutommen. Der Staatsanwalt be würdigkeiten auch nicht beizukommen. antragte für beide Fälle zusammen 3 Jahre Buchthaus. Der Gerichtshof hielt den versuchten Betrug nicht für erwiesen, verurtheilte aber den Angeklagten wegen vollendeten Betruges zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus .
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Die
Ueber eine sehr jugendliche Ladendiebin hatte gestern die 89. Abtheilung des Schöffengerichts zu urtheilen. Kleine, 13jährige A. Keyser soll nach der Anflage nicht weniger als viermal Geld aus der Kaffe in einem Grünframgeschäft in Beträgen von 2 bis zu 24 M. entwendet haben. Das Kind gesteht diese Diebstähle rundweg ein, will aber nicht von seiner Mutter dazu verleitet worden sein. Einmal hat es für das
wesenden
Der wiederholten Aufforderung der Behör plan einen Tochter dem zuständigen Impfarzte Dr. Dittrich aur cher sofort 2 Gerichtsar Untersuchung vorzustellen, leistete Walther am 7. Febr Folge( obgleich er hierzu selbstverständlich gefeßlich racht. Die
pflichtet war) und bei dieser Gelegenheit erklärte denn a
Dr. Dittrich zu Protokoll, daß einer Impfung eine ihn ja auf
indikation nicht entgegenstehe."
15er
gegen
Auf Grund dieser Erklärung erhielt Walther am eleitet und 1888 eine Aufforderung des Bürgermeisters, binnen andelt. De bis zum 10. März 1888 gesezten Frist den Nachweis daß die Impfung seiner Tochter erfolgt sei.
Walther
tam
die Staat
Aufforderung selbstverständlich nicht nach, und als ihm te Staat hin ein Strafmandat des Bürgermeisters Bauer in Ges
im Sin hte Alferg
Smpan wegen zehn Mark wegen unterlaffenen Nachweises der gestellt wurde, beantragte er gerichtliche Entscheidung ertretung I am 12. Juni 1888 anstehenden Termin wurde nun wie zu erwarten war und wie wir seiner Beit mittheilten
Schöffengericht tostenlos freigesprochen.
be Stofan
Aus der Begründung des freisprechenden Erfenist verbun
heben wir folgende Stelle heraus:
Bis zur Untersuchung am 1. Februar 1888 ftand das Zeugniß des Sanitätsraths Dr. Meyner in ein
die Kugel rt, er habe