braue hat er einen Leberfled. Er muß mit einem dunklen Jaquetanzug bekleidet gewesen sein. Etwaige Mittheilungen bittet der mit der Untersuchung betraute Landgerichtsrath Holl mann, entweder persönlich an ihn im Bimmer 137, Alt- Moabit 12-13( Gerichtsgebäude) machen, oder dieselben zu den Akten U. R. 1. 337/88 einreichen zu wollen.

Der wegen Mordversuchs an der Frau des Agenten Schweinegruber, Antlamerstr. 21, gerichtlich verfolgte Hausdiener Kühn ist am 31. Juli c. ergriffen und seitens der Kriminal polizei der Staatsanwaltschaft vorgeführt worden. p. Kühn räumt ein, die Absicht gehabt zu haben, Frau Sch. zu er würgen und sich dann des vorhandenen Geldes zu bemächtigen. Nach seiner Angabe hat ihn die Noth zu diesem Schritte ge­trieben. Kühn hat sich nach Verübung der That obdachlos umbergetrieben und kam nach Rirdorf, wo er einen bekannten Hausdiener F. traf, der ihn der Kriminalpolizei zuführte.

Für die Kriminalpolizei ist es von Intereffe zu er fahren, ob der Vergolder Mar Regli, deffen Leiche am 28. Juli b. J. in der Spree   am Fischerplaz gefunden wurde, noch nach dem 24. Juli d. J. lebend gesehen worden ist. Die Obduktion hat Aufklärung über die Todesursache nicht ergeben und ist die Möglichkeit, daß ein Verbrechen vorliegt, trot vieler gegen die­selbe sprechenden Thatsachen, nicht vollständig ausgeschlossen. Personen, welche Auskunft der gedachten Art geben können, werden ersucht, fich bebufs Ertheilung derselben baldmöglichst auf dem Kriminalfommiffariat, Bimmer 78, einzufinden.

Der berüchtigte Ausbrecher Hoffmann, welcher am Freitag früh aus dem Amtsgerichts. Gefängniß in Rirdorf ent sprungen ist, hat nicht lange die so gewonnene Freiheit genoffen. Hoffmann wurde von einem Feldwächter in der Gegend der Hafenhaide gesehen. Dieser machte von seiner Wahrnehmung der Gendarmerie Mittheilung und gelang es derselben am Sonnabend, den Verbrecher an der Wanzlidstraße in einer Roggenmandel, in welcher er genächtigt, festzunehmen und ge­feffelt in das Gefängniß zurückzuliefern.

Selbstmordversuch einer jungen Frau. In einem Anfalle von Schwermuth machte am gestrigen Nachmittag die noch jugendliche Ehefrau eines am Platz vor dem Neuen Thor wohnenden Deſtillateurs B. während der Abwesenheit ihres Mannes den Versuch, ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Sie bediente fich hierzu einer scharfen Scheere, mit welcher fte fich am Halse mehrere Schnittwunden beibrachte. Dieselben verur fachten eine so heftige Blutung, daß die Unglückliche, in der Voraussetzung, ihren Bwed erreicht zu haben, ruhig ihr Ende erwartete. Glücklicherweise wurde der Frau noch rechtzeitig Hilfe gebracht. Auf Veranlaffung des herbeigerufenen Arztes wurde die anscheinend Geistesgeftörte nach einem Krankenhause überführt. Frau B. soll sich heute bereits außer aller Lebens. gefahr befinden.

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Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits- Amts find in der Zeit vom 15. bis 21. Juli cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres. durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin   21,2, in Breslau   29,5, in Königsberg   31,9, in Köln   20,2, in Frant furt a. M. 15,6, in Wiesbaden   18,8, in Hannover  , in Kaffel 17,8, in Magdeburg   25,5, in Stettin   23,1, in Altona  21,4, in Straßburg   20,6, in Meg 27,6, in München  28,0, in Nürnberg Nürnberg   26,2 in Augsburg   23,6, in Dresden   17,7, in Leipzig   16,3, in Stuttgart   15,4, in Karls, rube 22,5, in Braunschweig   19,6, in Hamburg   24,9, in Wien  21,9, in Best 31,5, in Prag   27,9, in Triest   31,0, in Krakau  42,8, in Amsterdam  , in Brüffel 19,8, in Paris   19,8, in Basel  , in London   15,7, in Glasgow   23,1, in Liverpool   15,3, in Dublin   19,3, in Edinburg   16,1, in Kopenhagen   17,0, in Stocholm 16,2, in Chriſtiania   18,4, in St. Petersburg   30,6, in Warschau   26,1, in Odessa   in Rom   25,4, in Turin  -, in Venedig   21,1, in Alexandria   33,8. Ferner in der Zeit vom 24. bis 30. Juni dieses Jahres in New- York   36,3, in Philadelphia   27,5, in Baltimore   29,6, in Ralfutta, in Bombay 25,9, in Madras 36,2.

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In der Berichtswoche blieb die Sterblichkeit in den meisten Großstädten Europas   im Vergleich zur Vorwoche eine günstige, obwohl fie in einem Theile derselben die normale überstieg. Sehr gering( bis 15,0 p: o Mille und Jahr berechnet) war die Sterblichkeit in Bremen  , Barmen und Würzburg  . Günstig ( bis 20,0 pro Mille und Jahr) war fie in Frankfurt   a. M., Wiesbaden  , Düsseldorf  , Elberfeld  , Aachen  , Kaffel, Dresden  , Leipzig  , Stuttgart  , Mainz  , Braunschweig  , Darmstadt  , Kopen­ hagen  , Paris  , Brüffel, London   und in den größeren englischen Städten, ferner in Stocholm, Christiania   u. a. Auch in Berlin  , Köln  , Straßburg  , Altona  , Wien  , Benedig u. a. D. war die Sterblichkeit eine mäßig hohe( etwas über 20,0 pro Mille und Jahr). Hohe Sterblichfeitsziffern( über 35,0 pro Mille) wurden

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fatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder zum Vorschein, doch waren dieselben feltener als in der Vorwoche Todesveranlassung, infolge deffen auch der Antheil des Säuglingsalters an der Ge­sammtsterblichkeit ein geringerer als in der vorhergegangenen wurde. Seltener als in den vorhergegangenen Wochen waren auch Erkrankungen an akuten Entzündungen der Athmungs­organe und an Katarrhen der Luftwege, die auch in erheblich seltenerer Bahl zum Tode führten. Das Vorkommen der Das Vorkommen der Infektionskrankheiten blieb im Allgemeinen ein ähnliches wie in der Vorwoche. Erkrankungen an Unterleibstyphus und an Scharlach tamen nur in sehr beschränkter, an Diphtherie in fast gleicher Bahl wie in der vorangegangenen Woche zur Meldung und zeigten sich in keinem Stadttheil in nennenswerther Ver breitung. Erkrankungen an Masern, die noch immer im Stra lauer Viertel, in der diesseitigen Luisenstadt und in der Tempel hofer Vorstadt am häufigsten vorfamen, gelangten etwas mehr zur Anzeige als in der Vorwoche. Auch eine Erkrankung an Boden fam zur Meldung. Erkrankungen im Wochenbett und an rofenartigen Entzündungen des Bellgewebes der Haut ge­langten etwas häufiger zur ärztlichen Behandlung. Dagegen rief der Keuchhuften weniger Erkrankungen hervor und nahm meist einen milden Verlauf. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gegen die Vorwoche feine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen.

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also blos. Js Bedienung von zarter Hand", stand in fem teene Anim Lettern zu lesen auf einer Karte, welche dem Bädergelen Jlas ohne helm Hauschmann auf dem Oranienplatz von einem frau. Erst drin theiler in etwas zudringlicher Weise in die hand gedin un meent: den war. Et is janz wat feines!" hatte der Ueberbri mir wohl ohne zweifelhaften Reklamemittels dem weltstadtunkundig ge id, derf id mann versichert, der an der Stellenbörse auf dem Dm Disch rieber u einen Freund erwartend hin und herging und schlin will, habe ab der Langeweile des Wartens ermüdet das auf det ene an die Hor zeichnete Lokal mit weiblicher Bedienung aufsuchte. e, is die Kröt erwies ihm, dem einzigen Gast, die Ehre eines äußernimmt det ha würdigen Empfanges; die Zuvorkommenheit der an in't Jeficht rin beiden Damen ging sogar soweit, daß fie, als Hauid wurde, un n zweites Maß Bier bestellte, fich freiwillig dazu erboten an hinter den Mühe zu überheben, die beiden folgenden Maße un die Leite, trinken. Verwunderte sich schon deswegen der bieden fam een Schu so geschah dies noch in höherem Grade, als die Baben einije Leit der Abrechnung anstatt 4 Seidel deren 6 in Rechnung verhauen häd Vorf Hauschmann fand heraus, daß die vorher wirklich leben. zärtliche Bedienung nunmehr höchst unzart uberhalt mitgethe wurde; die Damen erhoben ein großes Gerauskriejen? Ic verschlossen dem Gast die Ausgangsthür. Dim die Konstant eilenden Wirth stellte nun Hauschmann die Fieblieben ware ihm sofort die Ausgangsthür zu öffnen falls werde er den Weg durchs Fenster nehmen. Diese unterstügt we verfehlte indeffen ihren Swed, denn als Bauschmann weisprechendes U den That schreiten wollte, riß ihn der Wirth mit

G

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Da die Angaben

Polizeibericht. Am 31. v. M. fiel in der Lindenstraße ein Mann beim Abspringen von einem in der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen zu Boden und erlitt dadurch mehrere Ver­legungen am Kopf. Gegen Mittag wurde am Epree- Ufer, in der Nähe der Claudiusstraße, die Leiche eines neugeborenen Kindes vorgefunden. Da fich am Halse eine Schnittwunde be findet und der Mund mit Papier   vollgestopft war, so ist der Tod des Kindes offenbar gewaltsam herbeigeführt worden. Die Nachforschungen find im Gange. Nachmittags wurde die Ehefrau eines Arbeiters in ihrer Wohnung in der Schleftschen straße an der Küchenthür erhängt vorgefunden. Um dieselbe Beit wurde in der Reinickendorferstraße ein 5 Jahre altes, un­genügend beaufsichtigtes Mädchen durch einen Bäderwagen über­fahren. Den Kutscher   trifft feine Schuld. An demselben Tage entstand auf dem Grundstück Reichenbergerstraße 32 Feuer, war, als derselbe sich dem Schöffengericht als Belael und Wege g indem durch Funten aus einem bei der Ausbefferung des Daches benutten Löthofen der Dachstuhl des Seitenflügels in Brand gesezt und zum großen Theile vernichtet wurde. Die Feuer­wehr war längere Zeit angestrengt thätig.

tigen Polizeigriff vom Fenster hinweg. Bei dieser hatte nun Hauschmann unversehens das Mißgeschid, bagiales u mit dem Finger die Nase blutig zu stoßen; infolge scholl alsbald aus dem Munde des Wirths der En der Koffer ,, Gebt mir mal den Ochsenziemer her!" Mit diesem S 16, haben die bearbeitete der Wirth den Gast, der seinerseits diese sufruf an abzuwehren fich bemühte; mit welchem Erfolg bets im Jahre 18 zu verbessern, blutende Stirnwunde, die der Wirth davontrug und dfsgenoffen Deut veranlaßte, gegen Hauschmann den Strafantrag weg insgefeße gemäß verlegung zu stellen. Die Narbe auf der Stirn

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Gerichts- Zeitung.

Für die Ausschreibung von Sammlungen zu wohl­thätigen oder öffentlichen Zwecken hat eine am 13. Juli gefällte Entscheidung des zweiten Straffenats des Reichsgerichts eine einschneidende Einschränkung eingeführt. Bisher ist von teiner Seite Anstand genommen worden, in den öffentlichen Blättern für Verunglückte und deren Angehörige oder für irgend welche öffentliche Unterstüßungsfonds aufzufordern, ohne vorher hierzu die Genehmigung des Oberpräsidenten der Provinz ein zuholen. Der erste Versuch, diese Sammlungen unmöglich zu machen, wurde von dem Berliner   Polizeipräsidium gemacht, indem dieses gegen die Veranstalter einer solchen Sammlung die Erhebung einer Anflage wegen Verlegung der Polizeiverordnung vom 19. Februar 1867, welche mit den Verordnungen in anderen Bezirken fast identisch ist, veranlaßte. In der selben wird der, welcher ohne Genehmigung des Ober­präsidenten eine öffentliche Kollekte öffentlich ausschreibt, mit einer Geldstrafe von 1-30 M. bestraft. Die zweite Straf

vorstellte, noch ziemlich frisch und fürchterlich anzuiden en, fich dem Ve Einwand, daß er lediglich in der Nothwehr Beneralversamm Die Körperverlegung zugefügt, vermochte Hauschung der Mal unter Beweis zu stellen; das Schöffenge Schöffenge 2 der Gewer urtheilte ihn deshalb fleben Tagen zu

GP

die Arbeits zu regeln, Kollegen, lie zu geben, um

wegen vorsäglicher Körperverlegung. Günstiger gefal fammer des Landgerichts I  , nachdem es den Bemüh die Sache indessen in der Berufungsinstanz vor der Angeklagten gelungen, einwandsfreie Entlastungszeubiges Dasein zu schlag zu bringen; auf Grund der Aussagen dentelligen zu lönn es dem Vertheidiger, den Sachverhalt gehörig aufju machen, fich an Staatsanwalt hielt es für zweifelhaft, nach dem hen, und daher ftattgehabten Beweisaufnahme in zweiter Inftans den. Darum fäßliche Körperverletzung vorläge; hauptsächlich aber fen! Gründet Fi Wir würden aufzuwerfen, ob nicht der Angeflagte die ihm vo zugefügte förperliche Mißhandlung mit einer andere beffern fönnen, Stelle erwidert habe. Der Gerichtshof machte bi ug nach Berlin  Staatsanwalts zu der seinigen, demgemäß mudah die Arbeits gerichtliche Urtheil aufgehoben und die Berufungsi

erkannte auf Freisprechung.

Ein Berliner   Junge. Det ick det jebahn idk ihn jettiegt hädde, det streite ich nich, denn

ob

DO

babby

Derbient

zu Recht, über sch Sache gegenübe

gleit sind es ja ufen. Ebenso

id ooch feene Strafe friejen, denn id werde mit Wüste zieht, fid er't un det derbe. Weil ich ihn nu aber nich jelrient b wejen so'n dummen Bengel in't Loch stecken laffen? fammer Berliner   Landgerichts verurtheilte einen Angeklagten Davon ist keine Rede, Sie find nur wegen groben ege der festen

außer wegen Vergehens gegen das Sozialistengesetz auch wegen Verstoßes gegen die gedachte Verordnung zu 5 M. ev. 1 Lag Haft. Gegen dieses Urtheil slegte der Vertheidiger Reviston ein und führte in der Begründungsschrift aus, daß Ausschrei bungen, wonach gewiffe Beiträge an einzeln bezeichnete Privat­personen zu leisten sind, sich nicht als solche zu einer öffentlichen Kollette darstellen. Der höchste Gerichtshof verwarf aber die Revision, erachtete die angefochtene Polizeiverordnung als rechts­verbindlich und die Leiſtung von Beiträgen beliebiger Personen an eine einzelne als öffentlich geschehen.

* Von einem traurigen Familienleben zeugte die Verhandlung gegen den jugendlichen Arbeiter Radtke, welcher unter der Anklage der Körperverlegung mittelst eines gefährlichen Werkzeuges vor den Schranken der 91. Abtheilung des Schöffen­gerichts stand. Der Angeklagte lebte mit seiner Mutter in Un frieden, weil diese mit einem gewissen Reeg zusammen wohnte. Am 4. Mai d. J. war er forpohl mit seiner Mutter als auch mit dem Reeg wiederum in Streit gerathen, der damit endete,

wer

Räuber zu

nreduktion und

eine Geldstrafe von drei Mart genommen worden, allerdings auch einen Tag Haft verbüßen lönnen. t beweisen, daß ich, Sie sollten lieber die Berufung zurücknehmes, den Jungen geohrfeigt haben, denn wenn der Jung big find, an de wirklich verdient hat, so find Sie doch nicht berecht

zu firafen.

eenen

-

- Angell.: Det eener bestraft wer'n f

wat jejeben hat,

wat

et

det is mir' ne Brezel, mir' ne Bregel, aber id habe jefriegt. Hinter ihn herjewesen

Derbi

ihm

bin id, bd

fie es ihrer inheit mitzuhelfe ftrebe zum

Werder, als die

nächster Beit

fammlungen ft

t.

un jeloofen bin id, det id denke, id foll hr beweisen friejen, aber der imfamigte Bengel lonnte döller rennen Die Versam

Borf.: im Inseratent wollen wir in die Verhandlung eintreten, Sie heißen dahin agitire e Angbe! Mit folleg stimmt bis uf'n Namen un't Alter, un verheirat' wale 38. schon längst, wenn mein ſeelijer Bräutijam, der Sa Der Vorsta wer'n, denn fann det Alter ooch richtig anjejeben wetlicht einen A

id un daburch is er mir denn eschampirt.

N., find unverebelicht und 46 Jahre alt?

jestorben wäre. Wenn doch Allens so jenau

foll

offenschaften,

aus feiner deutschen   Stadt mitgetheilt. Insbesondere haben daß er dem legteren eine tiefe Wunde mit einem scharfen nämlich erst ins ſechsunvierzigste.- Vors.: In den 1888 mit de

auch in dieser Woche Darmfataribe und Brechdurchfälle der Kinder infolge der fühleren Temperatur der Luft, die in der Berichtswoche vorherrschte, in den meisten Großstädten Europas  wieder weniger Todesfälle hervorgerufen, obwohl in vielen Städten, wie in Berlin  , Breslau  , Hamburg  , Dresden  , Köln  , Königsberg  , Danzig  , Magdeburg  , Nürnberg  , Wien  , Best, Brüffel, Paris  , London  , Warschau  , St. Petersburg   u. a. die Zahl der burch fie bedingten Sterbefälle noch immer eine bedeutende ist. - Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammtsterb lichkeit war infolge deffen auch eine geringere als in der Vors woche. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin   101, in München   84 Säuglinge. Akute Ent zündungen der Athmungsorgane riefen gleichfalls weniger Todes­fälle hervor. Unter den Infektionskrankheiten wurden Sterbe fälle an Mafern, typhösen Fiebern und an Boden seltener, an Scharlach, Diphtherie dagegen etwas häufiger mitgetheilt. Masern   veranlaßten in Berlin  , Hamburg  , Altona  , Wien  , Prag  , London  , St. Petersburg   weniger, in Paris   etwas mehr Sterbe fälle; Erkrankungen an Masern wurden aus Hamburg  , Wien  und St. Petersburg   etwas weniger, dagegen aus Berlin  , Pest und aus dem Regierungsbezirk Düffeldorf in etwas gesteigerter Bahl mitgetheilt. Das Scharlachfieber verlief in Berlin  , Danzig  , Metz  , Wien  , St. Petersburg   etwas häufiger tödtlich, während es in London  , Kopenhagen   und Warschau   milder auf trat; Errfrankungen famen aus Wien  , Kopenhagen  , Stockholm  etwas mehr, aus Berlin   und St. Petersburg etwas feltener zur Anzeige. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in Berlin   und Danzig   die gleiche wie in der Vorwoche, in Ham­ burg  , Braunschweig  , Pest, Prag  , London  , St. Petersburg  und Warschau   eine geringere, in Breslau  , Magdeburg  , Altona  , Dresden  , Wien  , Kopenhagen  , Christiania  , Paris Paris  und anderen Orten eine gesteigerte. Reue Erkrankungen wurden aus Breslau   mehr, aus Berlin  , Hamburg  , Kopenhagen  , Christiania   und St. Petersburg   seltener gemeldet. Die Zahl Die Bahl der Todesfälle an Unterleibstyphus war in Berlin  , Wien  , Paris  , London   eine fleinere, in St. Petersburg   eine größere als in der Vorwoche. Erkrankungen waren in Kopenhagen   und St. Petersburg   zahlreicher. An Fledtyphus tamen aus Prag  und St. Petersburg   je 1 Todesfall, aus Edinburg 1, aus St. Petersburg 4 Erfranfungen, an epidemischer Genidstarre aus Kopenhagen   2 Erkrankungen zur Mittheilung. Der Keuch husten hat in London   etwas mehr Sterbefälle, in Hamburg  , Kopenhagen   und Stockholm   mehr Erkrankungen als in der Vor woche hervorgerufen.

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Rosenartige Entzündungen des Bell gewebes der Haut wurden aus Kopenhagen   zahlreicher gemeldet. Boden riefen in Wien   und seinen Vororten, in London  , St. Petersburg   und Paris   einzelne, in Lyon   2, in Warschau   3, in Triest   4 und in Prag   6 Sterbefälle hervor. Erkrankungen an Boden famen aus Berlin   und aus dem Regierungsbezirt

5 Erkrankungen zur Berichterstattung.

Meffer beibrachte. Der Verlegte wurde ins Krankenhaus ge bracht, wo er einige Tage später verstarb. Die Obduktion ergab aber als Todesursache ein älteres Lungenleiden, und deshalb wurde der Angeklagte, den man zur Untersuchungshaft gebracht batte, wieder auf freien Fuß gefeßt. Radtke entschuldigt seine That mit der großen Erregung, in der er fich zu der Zeit be funden habe, und der Gerichtshof verurtheilte ihn mit Rücksicht auf diesen Umstand zu 2 Monaten Gefängniß, wovon vier

zehn Tage auf die erlittene Unterſuchungshaft in Anrechnung

gebracht wurden.

Ueber eine Verfälschung von Nahrungsmitteln hatte gestern die 95. Abtheilung des Echöffengerichts zu befinden.

Ete heißen Albertine Elise N... und find am geboren. Angell.: Ja, det is ooch richtig.

-

4

Diefelbe

Ba Der Maschin dann rechnen Sie doch gefälligst mal nach, dann find te alt, war bein 4 Monate über 46 Jahre alt. Angeli.( nach einigemb

-

en, mit der rech

Mein Jotte doch, Sie haben Recht, nehmen Sie't mane iebel. Wie doch die Zeit jeht! Und denn nenne id mis und nich Elise; als id 70 als Marketenderin mit nad jing, da hatte id eenen Serschanten von die Ma Breitjam, und der sagte immer, det Albertine ville

flingen dhäte als Elise.

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Vorf.: So weit wären

?-

jett, reden Sie nun nicht mehr als nöthig ist, ba Ende kommen. Sie haben eine Selterswafferbude? Angeklagt war der Handelsmann Hense, dem zur Last gelegt Jawoll, id stehe dicht vor die Hafenbaide. Jd babe wurde, in seinem Lofal schwarzen Pfeffer verkauft zu haben, der zustehen von die Radaubrüder. Det is' ne buftige

zum zehnten Theile aus Erde und Sand bestand. Der Ange flagte giebt an, das Gewürz genau so von En gros- Händler be­zogen zu haben; die Fälschung sei ihm ganz unbekannt gewefen. Der Gerichtshof ging von der Anficht aus, daß jeder Ver täufer für seine Waare verantwortlich sei, und verurtheilte den Angeklagten zu einer Geldt afe von 10 M.

Ich habe den Ring uur aus Versehen behalten" meinte der Angeklagte Noezel, als er vom Vorfizenden der 91. Abtheilung des Schöffengerichts gefragt wurde, weshalb er denselben nicht wieder abgegeben habe. Noezel hatte nämlich bei Frau Winterfeldt in Schlafstelle gewohnt und fich dort eines Abends, als er zum Vergnügen gehen wollte, den Ring seiner Schlafwirthin auf den Finger gezogen; es fiel ihm aber nicht ein, den Schmud wieder abzulegen, sondern er behielt denselben sogar dann noch, als er von der Frau wegzog und fich eine andere Wohnung suchte. Erst einige Wochen später wurde das Fehlen des Ringes von der Eigenthümerin bemerkt, und Noegel, von einem Verwandten der Frau Winterfeldt zur Rede gestellt, gab den vermißten Gegenstand sofort heraus. Der Gerichts, hof schenkte der Behauptung des Angeklagten keinen Glauben und verurtheilte denselben zu einer Woche Gefängniß.

id Ihnen, da muß man immer uff'n víve lequi

mir und id fenne die, det is so meine Kulör

find

Aermel erfaßt trüppelung und dauernden Folg Der Druderlet eth beim Versu

hine mit einer orgestreckten Be

und verlor hi

Der Maschine

erlitt beim&

linten Fußes,

Franzose sagt. Natürlich, wenn die Maitäfer in die er Schnellpreffe zur Schießübung jewesen find, denn habe id et jut zählen Sie uns doch nichts so Ueberflüffiges, fonden en der Bugftar Sie bei dem Streit, den Sie mit dem Jungen Angeklagte: Also, Sie kennen woll die Berlin   Fußes zur gens, Herr Jerichtshof? Ne janze Schwefelban

all hatte einen

Der Arbeiter

Jahr alt, wart

er zweifarbigen

id Ihnen, die nischt als Riedigkeiten in'n Ro Und denn wat der is, den Schneider Heinzen feinaschine von ein hier in die Laube rinjebracht hat, der is det monade und Beige

wat id tennen jelernt habe.

legte er

een Sechfer hin un will jehen.

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Bylinder zog

iten.

Der Buchdru

dabei mit de

gefinger ganz a

Der Arbeiter

t, 26 Jahr alt Maschine eine gewordene e

Vorf.: Aber fo fo nun endlich doch zur Sache. Angell: Nu lommeweglich, das fleich. Zuerst lernte id den Bengel kennen, als Bude kam un een Flas Waffer verlangte. Mit ob fragte id ihn. Na, meente er, det is doch ooch ein Monat alt, brel fann't nich ankommen, denn jeben Sie mich man en benußten Ja denke mir da weiter nischt bei un plumpfe ihm Sechser Himbeer in't Jlas un denn det Waffer oben die Speichen jab ihm det, un uff eenen Bug drintt ert't aut sage id, det kostet een Froschen, wenn Sie mit" bri steht et laut und deitlich anjeſchrieben. Laut anjeschrieben is jut, sagte die Range und meent ' n Sechser dhäte er nich berappen, denn er babbe Magenverlegung anzeijen wollte, indem sein Ganiti ung des re alle Süßigkeiten und Kompotts, mit Ausnahme von mens mit der Jurke, verboten hädde. Ja, Sie lachen, meine Herren hat er jesagt. Jd befinne mir denn nu en bisten un mir: ohne mit", un mit ,, mit", un mit ohne" un den Bauer'schen nebenan belegenen Hause und stellte fich dort in die Hausthür Er grinst mir denn noch so recht niederträchtig an un na, wat wilste Dir den Kopp zerbrechen, laß den Beng uff seine trummen Beene ab. Da, nach unjefähr adt id stridte mir jerade en paar neie Fersen an

* Einer polizeilichen Aufforderung nicht Folge ge­leistet zu haben, wurde der Sattler Haupt von der Antlage beschuldigt, die gestern vor der 95. Abtheilung des Schöffen gerichts zur Verhandlung gelangte. Zur Zeit des Schuhmacher fiteits war der mechanischen Schuhwaarenfabrit von Leiser und Ro., Kayferstr. 38, ein Schußmannsposten bewilligt worden, welcher darauf achten sollte, daß sich vor dem Hause keine Menschen anfammelten. Als der Angeklagte fich auf dem Bürgersteig vor genanntem Hause hinstellte, wurde er vom Schußmann aufgefordert, den Platz zu verlassen. Dieser Auf­forderung fam derselbe auch nach, er begab sich aber nach dem

nische. Dem Verlangen des Beamten, auch diesen Ort zu räumen, begegnete Haupt mit dem Hinweis, daß er im Haus­

Hannover je 1, aus Best 2, aus Wien 4  , aus St. Petersburg   flur stehe und die Polizei daher keine Berechtigung habe, ihn Mosje Urian wieder vor die Bude un macht

Die sanitären Verhältnisse in Berlin   blieben auch in dieser Berichtswoche günstige und die Sterblichkeit eine mäßig hohe. Bwar tamen noch immer zahlreiche Erkrankungen an Darm­

fortzuweisen. Diese Einrede machte der Angeklagte auch im Termin geltend. Das Gericht hielt indeffen dafür, daß auch

ba

so ehrbar als' ne Töpperschürze. Junge Frau, haben die Nische zur Straße gehört, und verurtheilte Haupt zu einer Bengel mir uzen will, sage aber nicht, denn Appelfinensaft? fragt er mir. Jd merte det ja moll

Gesammtstrafe von 6 M., eventuell zwei Tagen Haft.

tommt schon so dichte ran, det id ihm eene

Löjdhen

chen Bahnradst

Der Druckerl Ronat alt, erli abzuwischen, drolle und Cr Der

Buchdi Jahr alt, ger nellpreffe, mit Band zwischer

ge. Das Vor