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Zwischen Himmel und Erde. Eine außerordentlich| chen Parteien aufregende Szene ereignete sich am Dienstag Nachmittag auf reffen der einem Neubau in der Birkenstraße. Der Dachdecer H. war Arbeiter! baselbst mit Arbeiten an der Dachrinne beschäftigt und hatte sich nach Vorschrift einen Strid um den Leib gebunden. Fleißig arbeitend beugte fich H. über den Dachrand, als er, wahrscheinlich vom Schwindel erfaßt, mit jähem Aufschrei in die Tiefe türzte. Bum Glüd war das Seil mehrfach um den Schorn er Kleider aus ein geschlungen und hielt fest; der Dachdecker schwebte in der Höhe der zweiten Etage zwischen Himmel und Erde, unfähig fich selbst zu helfen. Behn Minuten verstrichen, bis mehrere gen Partei flotgleit. Die über den of gehende Personen den Verunglückten gewahrten men liegt offen und ihm Rettung dadurch brachten, daß fte mittelst Haken von omehr, als für den Fenstern der zweiten Etage aus H. hineinzogen. Und nun stellte es sich heraus, daß die Hilfe im legten Augenblick gestagswahlfre tommen. Der Strid, an welchem H. gehangen, war durch die igen der un
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lo" find auße Erschütterung, das Gewicht des schweren fräftigen Mannes,
Sozialdem durch die fortwährende Reibung an der scharfen Dachrinne und len fich beruban den Ecksteinen des Schornsteins fast durchgescheuert; nur in richtiger noch weniger Minuten hätte es bedurft und das Seil wäre,
ch nichts für dem schweren daranhängenden Körper nachgebend, geriffen und hafte Agitation. so heruntergestürzt. Der Dachdecker hat förperlichen Schaden Anörde beweiß nicht genommen, doch mußte derselbe mit Symptomen hizigen Geld eben Fiebers nach einem Krankenhause des Nordens der Stadt ge
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zeige.- Das Scharlachfieber hat in Danzig mehr, in London bie gleiche Zahl von Sterbefällen wie in der Vorwoche bedingt. Erkrankungen tamen aus Wien und Kopenhagen in geringerer, aus Berlin und St. Petersburg und aus dem Regierungs bezirk Düffeldorf in etwas gesteigerter Bahl zur Anzeige. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin , Hamburg , Breslau , Wien , Prag , Paris , St. Petersburg eine geringere, dagegen in München , London , Pest, Kopenhagen eine größere als in der Vorwoche. Neue Erkrankungen waren in Berlin , Breslau und St. Petersburg etwas zahlreicher, im Regierungsbezirk Schleswig , in Hamburg und in Kopenhagen nur wenig gegen die Vorwoche verändert. Der Unterleibstyphus bedingte in Berlin und Paris ein wenig mehr, in London , St. Petersburg etwas weniger Todesfälle. Erkran fungen waren dagegen in Berlin selten, in Best, Kopenhagen und St. Petersburg zahlreicher. An Flecktyphus tam aus St. Petersburg , an epidemischer Genicstarre aus Kopenhagen je 1 Erkrankung zur Berichterstattung. Der Keuchhuften hat Der Keuchhuften hat in London weniger Kinder hinweggerafft; neue Erkrankungen famen aus Hamburg und Kopenhagen seltener zur Mittheilung. Erkrankungen an rosenartiger Entzündung des Bellgewebes der Haut tamen feltener zum Vorschein. Aus St. Petersburg fam 1 Todesfall an Roz zur Anzeige.- Einzelne Todes fälle an Boden( je 1) werden aus Lemberg und Paris , mehr fache aus Triest und den Vororten Wiens( je 2), aus Warschau 5, aus Prag 9 gemeldet, neue Erkrankungen aus Wien und Best je 2.
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Den Selbstmord eines alten Musiklehrers in der Fürstenwalderstraße meldete in furzen Worten der amtliche Bodh bisher zeibericht. Zurückgelassene Briefe des bedauernswerthen 75jährigen Mannes geben die Motive des freiwillig gewählten Lodes an, in erschreckender Wahrheit zeigend, daß Künstlers Erdenwallen ein feineswegs beneidenswerthes Loos set. Seit mehreren Tagen wurde der alte K., der schon lange in oben erwähntem wauſe wohnt und der fich seitens seiner Nachbarn der größten Sympathie und Achtung erfreute, vermißt. Donnerstag Abend hörte man noch den alten Lehrer rührende Melodien auf seinem Klavier spielen und lange bis Mitternacht Säuglingsalters an der Sterblichkeit ein geringerer als in der standen die Nachbarn, Männer der harten Arbeit, in der Miethstaferne, um dem Klavierspiel des alten Musilprofeffors u lauschen. Da K. recht abgeschloffen lebte, so fiel es nicht auf, daß in den nächsten Tagen der greife Herr mit dem abgechabten Röckchen sich nicht mehr sehen ließ. Erst am Sonnabend Mittag, als einer der wenigen Schüler des Musiklehrers lam, um bei ihm Unterricht zu nehmen und lange vergebens Hopfte, fiel dies den Hausbewohnern auf; man ließ die Thür durch einen Schloffer öffnen und fand nun den alten K. todt in Lehnstuhl sigend; er hatte sich durch Kohlendunst erstickt, weil er einige 40 M. Schulden hatte und fühlte, daß ihn die raft, weiter Unterricht zu geben, verließ. Schließlich betonte er in seinem Briefe, daß er der Gemeinde nicht zur Last fallen wolle und bat seine Gläubiger um Verzeihung. Die Leiche des alten Muftters wurde nach der Morgue geschafft.
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Eine hartnäckige Selbstmordkandidatin wurde in der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch durch die Treue eines Sundes an der Ausführung ihres Vorhabens gehindert. In dem Keller eines Hauses der Koblandstraße betreiben die J.'schen Cheleute einen Kohlenhandel; zwischen beiden Gatten ist es fchon öfters zu Streitigkeiten gefommen, die in der Regel mit Schlägerei endeten. Eine derartige Szene trug sich auch am Dienstag im Laufe des Tages zu, so dak Frau J. den Entben Unfugluß faßte, fich das Leben zu nehmen. In einem entlegenen
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intel hängte fich die Lebensüberdrüffige auf; ihr Vorhaben Tourde jedoch von Nachbarsleuten entdeckt und Frau J. abge Ichnitten. Sierüber fam es nun zwischen den Ehegatten wiederum
Die sanitären Verhältnisse in Berlin blieben auch in dieser Berichtswoche günstige und die Sterblichkeit eine mäßig hobe, Berichtswoche günstige und die Sterblichkeit eine mäßig hobe, die sogar etwas geringer als in der Vorwoche war. Die besonders in der zweiten Wochenhälfte hohe Temperatur der Luft( das Thermometer stieg am 10. August bis 30,0 Grad C.) bedingte zwar eine bedeutende Bahl von Darmfatarrhen und Brechdurchfällen der Kinder, welche in 199 gegen 168 Fällen der Vorwoche tödtlich endeten, dennoch war der Antheil des Vorwoche. Dagegen traten afute Entzündungen der Athmungs organe in erheblich selteneren Fällen Au Tage und führten auch viel seltener zum Tode. Auch die Infektionskrankheiten riefen meist weniger Erkrankungen hervor. So waren Erkrankungen an typhösen Fiebern felten, auch Masern, die nur noch im Stralauer Viertel größere Verbreitung zeigten, famen seltener zur Anzeige. Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie wurden wohl etwas mehr gemeldet, tamen aber in feinem Stadttheil in größerer Zahl zur Meldung. Erfranfungen an Reuchbusten blieben selten und nahmen meist einen gutartigen Verlauf. Rosenartige Entzündungen des Bellgewebes der Haut wurden feltener beobachtet, Erkrankungen im Wochenbett jedoch etwas häufiger zur Anzeige gebracht. Rheumatische Beschwerden aller Art tamen nur in wenigen Fällen zur ärztlichen Behandlung.
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er sich durch eigenes Verschulden zugezogen hatte, von den Be amten zugefügt worden seien. Aus diesem Grunde sei auf Frei sprechung erkannt worden.
* Wegen Störung eines jüdischen Leichenbegängnises waren dem Handelsmann Tamanti vom Schöffen gericht vier Wochen Haft zuerkannt worden. Gegen dieses Urtheil legte der Genannte Berufung ein und so gelangte ber Fall gestern zur Entscheidung vor der Berufungsstraffammer des Landgericht I . Die Anllage baftrt auf folgender That fache: Am 3. Februar fand die Beerdigung einer Person ifraelitischer Konfeffion statt. Als der Leichenzug die Ede der Neuen Friedrich- und Königstraße paffirte, stellte Tamanti fich auf den Bürgersteig und beschimpfte die Leidtragenden in lauter Weise mit Rebensarten wie: Judenlümmels, Juden bengels sc., was einen erheblichen Auflauf und eine Störung des Buges zur Folge hatte. Die Umstehenden waren über das Benehmen des Mannes empört und veranlaßten feine Sistirung zur Polizeiwache, wo der Vorgang zu Protokoll genommen wurde. Das Schöffengericht hielt den Anges flagten troß seines Leugnens für überführt und verurtheilte ihn zu der bezeichneten Haftstrafe. Vor der Berufungskammer schüßte Tamanti sinnlose Trunkenheit vor. Durch die Beugenaussagen wird zwar festgestellt, daß er zur Zeit etwas ange trunten gewesen sei, aber feineswegs sich in einem Bustande bes funden habe, der eine freie Willensbestimmung ausschließe. Beuge Geferich, welcher evangelischen Glaubens ift, tonstatirt, daß ihn das Treiben des Angeflagten empört habe. Auch andere Leute wären über die Rohheit entrüstet gewesen und hätten sich zur Beugenschaft bereit erklärt. Der Staatsanwalt beantragte Verwerfung der Berufung und der Gerichtshof trat diesem Antrage unter dem Hinweise bei, daß die gegen den Angeklagten verhängte Strafe eine angemessene Sühne für die bewiesene Frechheit sei.
Eine Anklage wegen Nöthigung und Beleidigung gelangte gestern vor der dritten Ferienstraffammern des Land gerichts I gegen den Fabrikanten Hugo Jaffé zur Verhandlung. Der Beschuldigte hatte gegen einen Kunden in Ratibor den Prozeßweg beschreiten müssen und dem daselbst wohnenden Rechtsanwalt Böhm das Mandat übertragen. Der Prozes wurde verloren, wie der Angeklagte meinte, weil der Rechtsan walt seine Rechte nicht in der gehörigen Form wahrgenommen hatte. Als er die Kostenrechnung erhielt, schien ihm diese zu hoch und voller Unmuth richtete der Angeklagte an den Rechts anwalt Böhm ein Schreiben, in welchem er demselber in be leidigender Weise Vorwürfe machte und die aufgestellte Rechnung als tarifmäßig zu hoch beanstandete. 3um Schluffe brohte er dem Adreffaten mit einer Anzeige beim Ehrenrath der Anwaltskammer, falls derselbe auf seiner Forderung be harren sollte. Als der Angeklagte sich schließlich zur Begleichung der Kostenrechnung bequemen mußte, that er dies nicht ohne ein Begleitschreiben, welches weitere Beleidigungen enthielt. Rechtsanwalt Böhm stellte den Strafantrag und im gestrigen Termine beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von sechs Wochen, da deffen Entschuldigung, er habe in Wahrnehmung berechtigter Intereffen gehandelt, als stichhaltig nicht angesehen werden fönne. Dieser Auffassung schloß sich der Gerichtshof an, eine Geldstrafe von 150 M. wurde indessen für eine ausreichende Sühne gehalten.
Polizeibericht. Am 21. d. M. früh wurde in der König gräßerstraße eine etwa 40 Jahre alte, anscheinend taubstumme Frauensperson hilflos auf der Straße liegend vorgefunden und zunächst nach der Polizeiwache, und als fie dort von Krämpfen befallen wurde, nach der Charitee gebracht. Um diefelbe Beit wurde ein Tischler in seiner Wohnung in der Vorfstraße und ein Schuhmacher in seiner Wohnung in der Staligerstraße ers hängt vorgefunden. Vormittags wurde in der Mühlenstraße, an der Eisenbahnbrücke, ein obdachloser Arbeiter, aus einer Wunde am Kopf stark blutend und anscheinend finnlos betrunken, auf der Erde liegend vorgefunden und nach dem S antenhause im Friedrichshain gebracht. Nachmittags wurde in der Friedens ftraße cin 8 Jahre alter Knabe durch ein Schlächterfuhrwert überfahren und an der Stirn und am rechten Unterschenkel nicht unbedeutend verlegt.- Um dieselbe Beit erhängte sich ein Arbeiter in seiner Wohnung in der Mariendorferstraße. Gegen Abend wurde auf der Kreuzung der Markgrafen- und Lindenstraße ein neun Jahre alter Stnabe durch ein von dem Schriftfeyerlehrling Rühlschlossen: Frau Hirsch empfing für ihre Bemühungen von Herrn geführtes Dreirad überfahren und am linken Auge und linken Bein nicht unbedeutend verlegt. Um dieselbe Beit fand Schönholzerstr. 6 in einem Wohnzimmer ein unbedeutendes
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Thätlichkeiten und die Selbstmordkandidatin benuste nun die Nacht, um gegen 11 Uhr ihre Parterrewohnung zu verlaffen und fich im Steller zu vergiften. Ein kleines, Frau J. gehöriges Sündchen hatte unbemerkt seine Herrin do thin begleitet und at alleiniger Zeuge der entseglichen Schmerzen, welche die Selbstmörderin ausstand. Das dumpfe Stöhnen der von Arämpfen gefolterten Frau wurde von dem lauten Bellen des Sündchens übertönt und veranlaßte den über dem Keller Schlafenden Mann Vorsicht halber in denselben hinabzugehen. Hier stieß J. auf seine bereits bewußtlose Frau, welche er sofort Feuer statt, durch ein mit Streichhölzern spielendes Kind ver nach der Wohnung schaffte und dann den Arzt holte. Nach dem Ausspruch desselben dürfte die Selbstmordkandidatin gerettet
werden.
mann zu einer uns von dem„ Berl. Börs. Cour." entnommenen Berichtigung. Wie uns Frl. Wabniz und Frau Stage Rotiz berichtigend mittheilen, ist ihnen von der ihnen zuge hobenen Absicht, einen Verein zur Unterstützung von Arbeite tinnen, die aus dem Krankenhause entlassen sind, zu gründen,
nichts bekannt.
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Gemäß den Veröffentlichungen des Baiserlichen
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Gesundheits- Amts find in der Zeit vom 5. Auguft cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 22,6, in Breslau 27,0, in Königsberg 29,9, in Köln 28,8, in Frank Raffel 16,2, in Magdeburg 28,9, in Stettin 34,1, in Altona
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34,9, in Nürnberg 17,4, in Augsburg 28,2, Dresden 20,5, in Leipzig 21,2, in Stuttgart 19,4, in Karls tube 20,9, in Braunschweig 28,2, in Hamburg 23,4, in Wien 20,1, in Best 38,4, in Brag 29,5, in Triest 28,8, in Aralau 25,6, in Amsterdam 19,8, in Brüffel 20,9, in Paris 20,0, in Basel , in London 18,0, in Glasgow 16,5, in Liverpool 19,0, in Dublin 19,4, in Edinburg 14,9, in Kopenhagen 19,2, in ben nach Stocholm 16,2, in Chriftiania 13,8, in St. Petersburg 31,1,
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in Warschau 22,5, in Ddeffa 33,8, in Rom 28,0, in Turin 23,2, in Venedig -, in Alexandria 50,7. Ferner in der Beit gene Schul om 15. bis 21. Juli dieses Jahres: in New- York 33,7, in Bhiladelphia 23,1, in Baltimore 31,5, in Kalkutta 18,5, in Bombay 26,6, in Madras 32,8.
Gebäude inzwischen Minuten M iff unternomm
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ursacht. Ferner entstand gestern Abend gegen 10 Uhr in der
Wollwaarenfabrik von Schulz, Markusstr. 20, auf noch nicht aufgeklärte Weise Feuer, welches schnell um sich griff und die porhandenen Vorräthe, sowie das über den Fabrifräumen beLegene Stockwerk und den Dachstuhl zerstörte. Die Feuerwehr war mehrere Stunden lang angestrengt thätig. Bei den Ret tungsarbeiten wurde der Ober- Feuermann Cantignon am Fuß, der Feuermann Chartron an der rechten Hand und am rechten Bein durch Brandwunden erheblich, sowie der Feuermann Eitner am Daumen leichter verlegt.
Wache
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Gerichts- Beitung.
* Das Kapitel von den„ Geheimnisfen" der Polizeiwache war gestern Gegenstand einer näheren Prüfung durch die 1. Ferienfirafkammer des Landgerichts I . Der Schiffer Reinhold Hemmerling wurde am Abend des 26. März wegen einer Schlägerei, die im Hause Staligerstraße 123 stattfand, von dem Schußmann Zimmer nach der Polizeiwache in der Reichens bergerstraße ftftirt. Hier soll er fich nun nach den Angaben der anwesenden Schußleute so ungeberbig benommen haben, daß man ihn an Händen und Füßen feffeln mußte. Darauf wurde er dann in eine Belle gebracht, um später, nachdem man ihn pernommen hatte, entlassen zu werden. Hemmerling behauptet nun, während seiner Anwesenheit auf der den Beamten mit einem harten Gegen stand gemißhandelt und, nachdem man ihn bereits ge bunden hatte, ins Auge und auf den Mund geschlagen worden zu sein. Er begab sich sogar zu dem Polizeipräsidenten, Herrn von Richthofen, um bei diesem die Bestrafung der schuldigen Schußleute zu erwirken. Die Angelegenheit wurde daraufhin genauer untersucht und die Folge war eine Anflage gegen den Hemmerling wegen falscher Anschuldigung. Die als Zeugen vorgeladenen Beamten und der Revierwachtmeister ftellten die Behauptung des Angeklagten entrüstet in Abrede. Derselbe set schon mit diversen Verlegungen auf der Wache angekommen, wo er sich wie ein Rasender betragen habe, so daß ihnen nur übrig geblieben sei, ihn gehörig zu feffeln, bei welcher Gelegenheit er sich wohl, weil er sich zur Wehre sette, Die mit Blut unterlaufenen Striemen, welche der Hemmerling nach einem ärztlichen Atteft am nächsten Morgen auf dem Rüden hatte und die er als eine Folge der Mißhandlungen bezeichnet, dürften von einer Schlägerei herrühren, in die er noch in derselben Nacht nach seiner Entlaffung mit seinem Stiefsohne und seiner Frau verwidelt war. Aus den Bekundungen der übrigen Beugen fonnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, wo der AngeBeugen gesehen haben wollen, daß er schon vor seiner von seiner eigenen Frau erklären mit einem Pantinen geschlagen worden sei, andere mit Bestimmtheit, die Ehefrau auf dem Hofe bei Der Staatsanwalt der Prügelei gar nicht bemerkt zu haben.
mooche in den meisten Großstädten Europas eine günstige, und Die allgemeine Sterblichkeit war auch in dieser Berichts. amar hat fte besonders in den größeren niederrheinischen und nordwestlichen Städten abgenommen, während sie in den öst. lichen Orten vielfach größer wurde. Sehr fleine Sterblichkeits differn( bis 15,0 pro Mille und Jahr berechnet) melden Elbers feld, Frankfurt a. M., Wiesbaden , Krefeld , Christiania und Edinburg . Sehr günstig( bis 20,0 pro Mille und Jahr) war die Sterblichkeit in Hannover , Stuttgart , Kaffel, Nürnberg , Barmen, Aachen , Darmstadt , Kopenhagen , Amsterdam , Paris , einige Verlegungen zugezogen haben möge. London , Glasgow , Liverpool, Dublin , Stockholm . Mäßig hoch toar die Sterblichkeit( etwas über 20.0 pr. M.) in Dresden , Leipzig , Berlin , Karlsrube, Bremen , Düsseldorf , Wien , Brüffel, Warschau u. a. Hohe Sterblichkeitsziffern( über 35,0 pr. M.) melben von den deutschen Städten nur Liegniß und Char
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Wie arme Dienstmädchen durch manche Gefindever mietherinnen ausgebeutet werden, wurde durch eine Verhand lung llar geftellt, welche geſtern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts stattfand. Der Molkereibefizer Neuter in Wil mersdorf brauchte ein Dienstmädchen und war daher recht froh, als ihm die Befindevermietherin Frau Hirsch erklärte, daß ftch bei ihr ein Mädchen gemeldet habe, die das Geschick befize, die gewünschte Arbeit verrichten zu können, und auch Willens sei, Sie Stelle anzunehmen. Der Handel" wurde hierauf abge
Reuter 7 Mark und ferner wurden ihr 6 Mark übergeben, welche fte Dem Mädchen als Antrittsgelb einhän bigen sollte. Die Vermietherin gab aber dem Mäd chen nur 1 Mark, während fie die übrigen 5 Mart auch noch für sich behielt. Auf eine bezügliche Anzeige wurde gegen die Hirsch wegen Betruges Anklage erhoben. Bom Vor figenden befragt, giebt sie die Thatsache als richtig zu; es sei aber zwischen ihr und dem Mädchen eine Vereinbarung getroffen worden, nach welcher fie von dem gezahlten Antrittsgelde auch noch 3 M. erhalten sollte. Nun habe fie freilich dem Mädchen nur 1 M. gegeben, aber diese sei selbst damit einverstanden gewesen, daß fie die restlichen 2 M. erst später von ihr erhalte. Das Mädchen, die unverebelichte Kornagli, war zum Termin nicht erschienen, weil sie inzwischen geisteskrant geworden ist. Unter diesen Umständen konnten die Angaben der Angeklagten nicht widerlegt werden und der Gerichtshof mußte auf Freis sprechung erkennen.
Eine bemerkenswerthe Entscheidung über den Begriff der Verbreitung hat jüngst der zweite Straffenat des Reichsgerichts gefällt. Die Tischler Bünger und Keßler wurden am 2. Februar cr. in der Manteuffelstraße zu Berlin mit einem Packet betroffen, welches fie abwechselnd trugen und in welchem zahlreiche verbotene sozialdemokratische Druckschriften gefunden wurden. Beide gaben an, das Packet von einem Uns bekannten zur Beförderung nach der auf dem Heinrichsplay belegenen Döllingerschen Restauration erhalten zu haben, von wo es ihr Auftraggeber selber abholen wollte. Die zweite Strafkammer des Berliner Landgerichts I schenkte der Angabe der vor sie gestellten Packetträger, welche fich als Mit glieder der sozialdemokratischen Partei bekannten, feinen Glauben, erachtete vielmehr für erwiesen, daß der Auftrag geber ein bekannter Parteigenosse von ihnen sei und daß beide Angeklagte den Inhalt des Packets gelannt haben, daß es auch ihre Abficht gewesen sei, die verbotenen Druds schriften weiter zu verbreiten. In dieser Handlung fand die Straffammer ein Verbreiten im Sinne des Sozialistengesezes und verurtheilte beide Angeklagte zu Geldstrafen. Auf die von denselben eingelegte Revision hob der höchste Gerichtshof das angefochtene Urtheil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung in die Vorinstanz zurüd. Er pflichtete dem Stevidenten in der Anschauung bei, daß in dem ersten Urtheil der Begriff der Verbreitung verkannt sei und führte aus, daß, so wenig ein Tragen lediglich zum Zweck des Anschlagens, des Ausstellens, des Auslegens an einem für das Bublifum zugänglichen Ort dies Anschlagen 2c. selbst schon dar stelle, fich so wenig ein Verbreiten in der Handlung darstellt, welche lediglich das hinbringen einer ver botenen Drudschrift nach einer Stelle in fich schließt, an welcher demnächst das Zugänglichmachen für andere erst be ginnen foll. Eine Freisprechung erfolgte deshalb nicht, weil noch festgestellt werden soll, ob nicht dem Unbekannten Hilfe ge Plauen i. V., 20. August. In der Nacht vom 10. zum 11. März d. J. find in hiesiger Stadt eine Anzahl der am 29. Januar 1888 erschienenen Nummern 5 des durch Gesetz vom 21. Oftober 1878 in Deutschland verbotenen Süricher Sozialdemokrat" ausgestreut worden. Unter anderem wurde auch ein solches Blatt in die Deffnung für die Bierausgabe der Wirth schaft Bur guten Quelle" hier gelegt, wo es vom Wirth, Starl August Faßmann, aufgehoben und flüchtig durchgesehen wurde. Ein Gast nahm es ihm weg, und es ist nun von mehreren Personen gelesen worden. Am anderen Tage Vormittags gegen 12 Uhr legte Faßmann das Blatt seinen Gästen zum Lesen hin,
Städten, wie in Berlin , Köln , Königsberg , Leipzig , Stuttgart , flagten zu den Striemen gekommen war; während einige leistet worden ist. Straßburg , Paris , London , Pest, St. Petersburg , Warschau , eine größere als in der Vorwoche, während in Hamburg , Breslau , Ueberführung nach der Wache München , Dresden , Danzig , Stettin , Wien , Brüffel u. a. die Bahl der Todesfälle etwas fleiner wurde oder die gleich große wie in der Vorwoche blieb. Der Antheil des Säuglingsalters an der Gesammtsterblichkeit war aber meist ein geringerer als in der Vorwoche, so daß von je 10 000 Lebenden, auf's Jahr be tenet, in Berlin 111, in München 155 Säuglinge starben. fute Entzündungen der Athmungsorgane führten erheblich Majern und typhöse Fieber etwas mehr, Scharlach, Diphtherie, Reuchbuften und Boden weniger Sterbefälle veranlagt. werben Sterbefälle an Mafern aus Hamburg , Wien , Paris , London , Prag , St. Petersburg in größerer, nur aus Berlin in Heinerer Bahl gemeldet; Erkrankungen tamen aus den Reg.Bezirten Schleswig und Wiesbaden , sowie aus Best häufiger, aus Berlin , Wien , St. Petersburg in geringerer Bahl zur An
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hält den Angeklagten für schuldig; derselbe habe positiv be. hauptet, auf der Polizeiwache von den Beamten gemißhandelt zu sein. Diese Behauptung stehe im Widerspruch mit den be schworenen Aussagen aller Beamten, welche damals zugegen waren, es müffe mithin angenommen werden, daß die legteren wider befferes Wissen beschuldigt wurden, und beantrage er des halb eine Gefängnißftrafe von 6 Monaten. Der Gerichtshoffte auf eine Mittheilung aus Plauen auf der 4. Seite auf hielt den Beweis, daß die Angaben des Angeklagten auf unwahr heit beruhen, für vollständig erbrachte; es sei aber nach Lage der Sache wohl anzunehmen, daß er in gutem Glauben ge handelt habe, als er bet dem Polizeipräsidium Anzeige machte, indem er der Auffassung war, daß ihm die Verlegungen, welche
merksam machend, in welcher ein Angriff auf einen hiesigen Beamten enthalten war. Faßmann wurde deshalb, daß er Anderen gestattet, das verbotene Blatt zu lesen, von einem Gafte angezeigt, und es hat sich derselbe daher wegen Vergehens gegen § 19 des Sozialistengesetzes und wegen Beleidigung im Sinne