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Siftirung und Haussuchung. Als der Schneider D. Sichte but Stegemann am Sonntag damit beschäftigt war, Flugblätter für Tegitimite den Kandidaten der Sozialdemokratie, W. Liebknecht, in der Erbrach, um Wörtherstraße zu verbreiten, wurde er im Haufe, wo die Polizei­

hat all wache ist, überrascht und in die Wache geführt, wo er sich einer eben, genau förperlichen Durchsuchung zu unterwerfen hatte. Nachdem er Die polizes dort 2 Stunden gewartet, wurde er nach Hause geführt, wo Bruft behaussucht wurde. Es wurden einbehalten ein Liederbuch Nr. 8, ten veröben die Sammelliste zum sechsten Reichstagswahlkreis und eine kleine wahr. Daarte vom 21. Februar 1887, wo darauf steht Vertrauensmann beuchlerijd der fosialdemokratischen Partei". Bublifum Eine tragikomische Szene erregte gestern im Zimmer 10 rofodile an des Gerichtsgebäudes zu Moabit   große Heiterkeit. Der dienst er hat sein thuende Gerichtsdiener hatte sich entfernt und fonnte, obwohl und nur ein das gesammte Läutewerk in Thätigkeit gesetzt wurde, nirgends machte eine mittelt werden, so daß ein Ersasmann gestellt werden mußte. ch die Well Nach geraumer Zeit stellte sich im Schweiße seines Angesichts ückholen en der Vermiste wieder ein. Er hatte sich nämlich in die Ge­te Phantaf fangenenzelle begeben, und bei dieser Gelegenheit war die Thür er aus dem hinter ihm ins Schloß gefallen. Ein Deffnen von innen war end Ausg nicht möglich. Der unschuldig Inhaftirte" hatte nun wohl mit zum Opf dem Aufgebot aller Kräfte an die Thür geklopft, doch in der te, das Meinung, daß ein renitenter Gefangener fich in der Zelle be Natürlid finde, hatte niemand dem Lärm weitere Beachtung geschenkt. Badeanstalten Endlich war es dem ,, Befangenen" gelungen, einem Kollegen eitet worden fich bemerkbar zu machen.

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Ein eigenartiger Künstler produzirte sich gestern in Spandau  . Derselbe machte sich anheischig, auf angeblich neu erfundenen sogenannten Wasserschuhen auf der Oberfläche des Waffers gehen zu können. Um die vierte Nachmittagsstunde, zu welcher die Vorstellung angesagt war, hatte sich am Hafen­plag einiges Bublifum eingefunden. Der Künstler" hatte ein Baar etwa einen Meter lange, bootsartige Gestelle unter seinen Füßen befestigt und bewegte fich damit in der That mit ziem licher Fertigkeit gefahrlos auf der Wafferfläche. Einen petuniären

auszugeben.

Gerichts- Zeitung.

In dem Prozesse gegen Mähler und Genossen ( Majestätsbeleidigung, begangen durch Ueberkleben der kaiser­lichen Proflamation mit rothen Plakaten und Theilnahme an einer geheimen Verbindung) ist Termin auf den 11. fünftigen Monats, Vormittags 9 Uhr, vor der Straffammer des Landge richts) angesetzt. Die Vertheidigung haben die Rechtsanwälte Freudenthal und Dr. Meschelsohn übernommen.

Erfolg hat er anscheinend nicht erzielt, denn die Zuschauer ermöglichen, griff er wieder nach dem ersten Rezept, den waren nicht recht zu veranlassen, Geld für diese Vorstellung

fei, möge der Gerichtshof auf 6 Wochen Gefängniß erkennen. Der Gerichtshof fand beide Angeklagte, weil die Beweisauf­nahme nicht mit Sicherheit ergeben habe, wer als der Dieb zu betrachten sei, der Hehlerei schuldig und verurtheilte den Beranit zu einer Zusabftrafe von 3 Monaten Buchthaus, während dem Angeklagten Schulz 4 Wochen Gefängniß auferlegt wurden.

Es erben sich Gesetz und Rechte, wie eine ew'ge Krankheit fort! So fonnte das Drehorgerspieler Fiedler'sche Ehepaar philosophiren, welches gestern unter der Anklage der schweren Kuppelei vor der zweiten Ferienstraftammer hiesigen Landgerichts I stand. Der Weg zum Standesamt führt bekannt­lich nicht immer gerade die Straßen entlang, welche die Moral im Allgemeinen vorschreibt, vielmehr knüpfen sich die Herzens bande mitunter in freierer Weise. Das jetzt angeklagte alte Ehepaar hatte ein Töchterlein, für welches sich ein junger Bursche in stärkerer Weise interefftrte, als es die Formen der guten Sitte und Wohlanständigkeit im Allgemeinen gestatten. Die Eltern des Mädchens, welche von dem jungen Mann ihr Gutes hatten, duldeten nicht nur den allzufreien Verkehr zwischen den jungen Leuten, fie begünstigten ihn vielmehr, da ste die leife Hoffnung hatten, daß aus den beiden schließ lich doch noch ein Paar werden würde. Sie hatten fich auch nicht getäuscht, denn eines Tages wanderten die beiden zum Standesamt. Die junge Frau, welche bald darauf einem Kinde das Leben gab, ist inzwischen im Kindbett­fieber gestorben und ruht in fühler Erde. Die beiden Eltern aber mußten wegen der vermeintlich verbrecherischen Weise, in welcher fie der verstorbenen Tochter den Weg zum Standesamt geebnet haben, auf die Anklagebant. Der Staatsanwalt bean= fragte für die nun einmal vorliegende schwere Kuppelet" das niedrigste gesetzliche Strafmaß: ein Jahr Buchthaus. Der Ge richtshof sprach diese Strafe auch über die beiden Angeklagten aus, legte denselben aber wiederholt nahe, ja nicht den Termin zu versäumen und alles zu thun, um vielleicht im Wege der Gnade eine Herabminderung der Strafe zu erlangen. Ja Uebereinstimmung mit dem Staatsanwalt nahm der Gerichtshof auch von einer bei so hohen Strafe sonst üblichen Verhaftung der Verurtheilten Abstand.

* Ueber einen unzuverlässigen Postbeamten hatte gestern die zweite Ferienstraffammer des Landgericht I   zu urtheilen. Der Angeklagte, Landbriefträger Ehrentreich, trat 1881 als junger Mann von 21 Jahren in den Postdienst ein und war zulegt bei dem Postamt in der Kurfürstenstraße be­schäftigt, von wo aus er gewöhnliche Briefe und auch Geld­fendungen bis in die nächsten Orte zu befördern hatte. Das Gehalt, welches ihm hierfür gezahlt wurde, war freilich ver­hältnismäßig ein recht geringes, denn es betrug jährlich nur 780 Mart, und der Behauptung, daß dieser Lohn zur Erhaltung feiner Familie ganz unzureichend war, dürften wohl von feiner Seite Bweifel entgegen gesezt werden. Das Delift, deffen der Angeklagte beschuldigt wurde, lautete auf Unterschlagungen im Amte. Nach seinem eigenen Geständuiß hat Ehrentreich diese Vergehen folgendermaßen verübt: Im Anfang dieses Jahres bemerkte er, daß ihm an dem Gelde, welches er abliefern sollte, bemerkte er, daß ihm an dem Gelde, welches er abliefern sollte, ein Betrag von 250 Mart fehlte; um nun das Manko zu decken, wartete er den nächsten Tag ab und benutte die neu empfangenen Summen zur Zahlung des gestrigen Defizits. Am folgenden Tage mußte er natürlich wieder ganz ebenso verfahren, wenn er auf dem Laufenden bleiben wollte. Eine kurze Beit fonnte er in der bezeichneten Weise manipuliren, dann trieben ihn die Ver­hältniffe so in die Enge, daß er fich behufs Erlangung von Darlehen an Bekannte wenden mußte, um so mit dem geborgten Gelde weiter operiren zu fönnen. Die geliehenen Summen mußten aber bald wieder zurückgezahlt werden und um das zu Adresaten die Postanweisungen einen Tag später zu übermitteln. Das Treiben wurde jedoch schließlich entdeckt und die unmittel­bare Folge war seine Dienstentlaffung. Die genauen Recherchen ergaben einen Fehlbetrag von 102 m. 40 f.; bis auf diese Summe hatte der Angeklagte nach und nach das Manto von feinem eigenen Gelde reduziren können. Nach seiner Entlaffung hat Ehrentreich auch den fehlenden Rest aus eigenen Mitteln erfest, so daß mithin der Postanstalt, in deren Gewahr fant fich auch noch die von ihm hinterlegte Raution befindet, ein wirklicher Verlust nicht entstanden ist. Auf die Frage des Vorfigenden, warum er seine vorgefeßte Behörde nicht sofort von dem vorhandenen Manto in Renntniß gefeßt habe, entgegnete der Angeklagte, daß er die Anzeige aus Furcht vor Der einer event. Zurückfegung im Avancement unterließ. Staatsanwalt giebt seiner Auffaffung dahin Ausdruck, daß dem Angeklagten wohl mildernde Umstände zugebilligt werden Angeklagten wohl mildernde Umstände zugebilligt werden fönnten; andererseits müsse aber doch das Vertrauen in Er­wägung gezogen werden, welches das Publikum der Post ent gegen bringe. Dieses Vertrauen dürfe nicht erschüttert werden und deshalb beantrage er gegen den Angeklagten, der in acht Fällen der Unterschlagung überführt sei, eine Gesammtstrafe von 4 Monaten Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrage des Staatsanwalts. Dem Angeklagten sei Glauben geschenkt worden; und da von der Anklage nicht behauptet worden sei, die Beweisaufnahme auch nicht ergeben habe, daß derfelbe die Gelder zu verschwenderischen Zweden benutte, da ferner der Postanstalt eine direkte Schädigung nicht zugefügt wurde, so sei das mildeste Strafmaß gegen den Angeklagten zur Anwendung gekommen.

Vermist wird seit dem 24. d. Mts. der 22 Jahre alte Gürtler Otto Grape, der seit längerer Zeit als Nervenkranker in der Charitee in Behandlung war. An diesem Tage, an welchem Urlaub hatte, besuchte er seine in der Wrangelstr. 116 wohn haften Eltern ging von dort Nachmittags nach 5 Uhr fort und

prach, in furzer Beit wiederzukommen; feit dieser Beit ist er berichwunden. Bekleidet war derselbe mit schwarzem ut mit grader Krempe, grauem Rod. schwarzer Hose und Weste, weiß­leinenem Chemisett und Gummifragen, Shlips, Bugstiefeln, einem Charitee und einem weißleinenen Hemd mit Mono Stamm O. G. 7. In der Tasche hotte er einen Schlüffel und in Futteral mit Brille. Personen, die über den Verbleib des ge Marieermißten irgend welche Auskunft geben fönnen, werden ersucht, ihre Angaben gefl. bei den Eltern oder bei der Polizei zu der Woche vom 5. bis 11. August fanden Bewegung der Bevölkerung der Stadt Berlin  . In 210 Che fchließungen statt. Lebendgeboren wurden 917 Kinder, darunter

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Die Lebendgeborenen find 31,3, die Todtgeborenen[ 1,3 pro Taille der Bevölkerung, die außerehelich Geborenen find bei den Lebendgeborenen 9,5, bei den Todtgeborenen 22,9 pCt. Die Sahl der gemeldeten Sterbefälle betrug 612, die fich auf die ochentage wie folgt vertheilen: Sonntag 95, Montag 74, Dienstag 87, Mittwoch 85, Donnerstag 95, Freitag 84, Sonnabend 92. Von den Gestorbenen erlagen an Ma en 5, Scharlach 1, Rose 2, Diphtheritis 13, Bräune-,

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Gegen die Bestimmung, daß eine Wohnung resp. ein Geschäftslokal in einem neuen Hause nur dann bezogen werden darf, wenn man sich von dem Vorhandensein des Ges brauchs Abnahmescheins überzeugt hat, wird noch immer häufig gefehlt und das Schöffengericht tommt faft täglich in die Lage, Miether solcher Wohnungen wegen Verstoßes gegen diese Bes himmung verurtheilen zu müffen. Das Gericht ging bisher in Uebereinstimmung mit dem Polizeipräftoium von der Ansicht aus, daß nicht nur der Hauswirth, sondern auch der betreffende Miether für ein vorzeitiges Beziehen der Räume verantwortlich ist, und so wurde der lettere durch den fast immer wieder

Reuchbuften 4, Rindbettfieber 1, Typhus 6, Ruhr 4, Syphilis 3, Altersschwäche 17, Gehirnschlag 14, Lungenentzündung 30, Lungenschwindfucht 70, Diarrhöe 55, Brechdurchfall 123, Magens Darmiatarıb 20. Durch Vergi tung lamen 3 Personen um, hier von 2 durch Selbstmord. Eines gewaltsamen Todes starben 15 Bersonen, und zwar durch Extrinfen 1, Erhängen 6, Er ftiden 1, Ueberfahren 2, Sturz oder Schlag 5. Hierunter find 5 Todesfälle durch Selbstmord herbeigeführt. Dem Alter nach find die Gestorbenen: unter 1 Jahr alt 322( 52,6 pCt. der Ges fammtsterblichkeit), 1-5 Jahre 67, 5-15 Jahre 18, 15 bis 20" Sabre 9, 20-30 Jahre 34, 30-40 Jahre 46, 40 bis In hiesigen Krankenhäusern starben 99, einschließlich 13 Aus wärtige, welche zur Behandlung hierher gebracht waren. Auf die Standesämter vertheilen fich die Todesfälle folgendermaßen: greifen. Bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheit ist von Ein­Berlin Köln Dorotheenstadt( 1) 12, Friedrichstadt  ( D) 13, zelnen der Verurtheilten der Instanzenweg beschritten und in Tempelhofer Vorstadt( IV) 42, Louisenstadt jenseits, westlich ihrem ganzen Wortlaute und Zwecke nach nur auf die Grund­Va) 43, Louisenstadt jenseits, östlich( Vb) 29, Louisenstadt dies letts und Neu- Köln( VI) 49, Stralauer Viertel, westlich( Vlla) 41, Stralauer Viertel, östlich( V Ib) 39, Königstadt( VI) 40, Spandauer Viertel  ( X) 25, Rosenthaler Vorstadt, süd Li( Xa) 38, Rosenthaler Borstadt, nördlich( Xb) 27, Oranienburger Vorstadt( X1) 79, Friedrich Wilhelmstadt   und

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kehrenden Ginwand, daß der Hauswirth das Vorhandensein des qu. Scheines verfichert habe, nicht geschützt. Neuerdings scheint in dieser Beziehung eine andere Auffaffung allmälig Play zu

demselben geltend gemacht worden, daß die betr. Bestimmung

eigenthümer, nicht aber auch auf die Miether bezogen werden fönne, um so weniger, als lettere gar nicht in der Lage find, den Versicherungen der Hauseigenthümer von vornherein Miß trauen entgegenzusetzen. Da die Angelegenheit jetzt der dritten Instanz zur Entscheidung vorliegt, welche aller Voraussicht nach zu Gunsten der Miether ausfallen dürfte, so befolgt das

Moabit  ( XII) 44, Wedding  ( XIII) 59. Die Sterbefälle find Schöffengericht zur Beit die Braris, alle neuerdings zur Ver

fortgeschriebenen Bevölkerungszahl

Die Sterblichkeitsziffer in folgenden Städten

des Deutschen Reiches mit mehr als 100 000 Einwohnern betrug

handlung anstehenden Fälle tiefer Art bis nach ergangener Ent­scheidung der Prinzipienfrage zu vertagen.

in Aachen   19,1, Altona   23,3, Barmen 18,5, Bremen   21,8, eigenthümer B., Steinmeßitraße 25, scheint feinen Begriff zu

1439 439.

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Der Tischler und Innungsmeister und Haus­

der bereits nach 14 Tagen die Arbeit verließ. Der Tischler Albert E. vollendete deffen Arbeit, war aber nicht wenig er­staunt, als ihn nach drei Wochen für seinen abgegangenen Kollegen an Krantenkaffenbeiträgen für drei Wochen abgezogen werden sollte, was auch geschah. So lächerlich diese Forderung für einen Jnnungsmeister war, so ließ ers doch bis zum Schieds­flagte gegen B. Tischler E. beim Innungsschiedsgericht. Gestern stand Termin an, der Herr

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Unter den Gerichtsverhandlungen fand sich gestern ein Prozeß gegen den Kommis und den Lehrling eines Bijouterie­geschäfts. Der Kommis verführt den Lehrling zu einer Veruns treuung und zwingt den nun einmal in sein Gewebe gefom­menen jungen und schwachen Menschen, auf der Bahn des Vers brechens weiter zu gehen, er läßt ihn stehlen un verpraßt die Beute. Als die Entdeckung unausbleiblich ist, hält er seinem Opfer die Größe seines Unrechts vor, verängstigt ihn und treibt ihn in den Tod. Du darfst die Schande nicht überleben", mit diesem Wort drückt er ihm einen Revolver in die Hand und der Unglückliche zielt auf seine Brust. Nur durch einen Zufall ist er am Leben geblieben. Wären diese Thatsachen nicht vor einem Gerichtshofe erhärtet worden, sondern ständen sie in einem Hintertreppenroman, man würde dem Verfasser mit Recht den Vorwurf machen, daß er da wieder einmal vor der teuff schen Erfindung nicht zurückgeschreckt sei, um seine Leser gruselig zu machen. Der Schurke, der sein Opfer zwingt, fich selbst aus der Welt zu schaffen, um den einzigen Beugen seiner Schuld zu beseitigen, er ist leider keine Erfindung, er stand in Fleisch und Blut gestern vor Gericht. Leider hatte der Gerichtshof sich nur mit dem tonkreten Fall zu beschäftigen, der zur Antlage ftand, die unfaßbare Verworfenheit, die wahrhaft teuflische Gesinnung des Verführers fonnte nicht unter Antlage gestellt werden. Das Gericht erkannte nur auf 1 Jahr 3 Monate Gefängniß Es giebt Verbrecher, die solchem Menschen gegenüber noch wie Heilige erscheinen.

Ungebührliches Betragen. Der Direktor der Neuen Berliner Omnibus und Packetfahrt- Aktiengesellschaft, herr Major a. D. v. Lindheim  , hatte gegen den Fuhrherrn Mertens eine Anzeige wegen ungebührlichen Betragens eingereicht, infolge deren Mertens mit einem polizeilichen Strafmandate in Höhe von 10 M. bedacht wurde. Die Strafverfügung befagt: Sie haben am 8. Mai d. J., Nachmittags 5 Uhr, als Führer der Droschte 1996 an der Ecke der Markgrafen- und Mohrenstraße fich insofern ungebührlich benommen, als Sie gegen einen Herrn, welcher als Zeuge gegen einen anderen Droschkentutscher auftrat, grobe Redensarten äußerten." Auf den hiergegen erhobenen Widerspruch hin tam die Angelegenheit zur richterlichen Prüfung. Der Angeklagte stellte den Sachverhalt wie folgt dar: An dem in Rede stehenden Tage sei der Droschkentutscher Bechly die Mobrenstraße entlang gefahren und habe Fahrgäste in feiner Droschte gehabt. Hinter demselben her set ein Herr gelaufen gekommen, welcher geschrien habe: Haltet ihn! Haltet ihn! Der hat an der Ede abfichtlich eine Person überfahren! Ihnen werde ich das besorgen u. f. f." Er, der Angeklagte, habe nun befagten Herrn ersucht, stille zu sein und feinen Auflauf zu verurachen, um so mehr, als er gar nicht wiffen tönne, ob jener Kutscher den Unfall abfichtlich herbeigeführt habe. Daraufhin habe ihm, dem Angeklagten, der betreffende Herr den Mund verboten mit den Worten: Was, Sie wollen noch einen großen Mund haben? Warten Sie, ich kenne Herrn Hauptmann v. Albert ganz genau, Sie sollen bestraft werden." Darauf habe derselbe den Schußmann Neh veranlaßt, ihn, Mertens, aufzuschreiben. Das Ende vom Liede sei das oben erwähnte polizeiliche Strafmandat gewesen. Der als Zeuge vers nommene Schußmann Neh schilderte den Thatbestand in übers

zu haben. Hierauf beantragte der Amtsanwalt selbst die Frei sprechung, welchen Antrag der Gerichtshof zum Beschlusse erhob, weil er in dem Verhalten des Angeklagten eine Uebertretung des§ 24 des Droschten Polizei- Reglements, auf welchen Para graphen die polizeiliche Strafverfügung fich stüßte, nicht finden.

fonnte.

Düffeldorf 20,3, Elberfeld   12,4, Frankfurt   a. M. 14,9, Hamburg   Tischler Albert E. zusammen mit dem Tischler Reinhold Köhler, drücklich, keine groben Nedensarten von dem Angeklagten gehört mit Vororten 23,4, Hannover   17,9, Köln   28,8, Königsberg   28,9, Leipzig   21,2, Magdeburg   28,9, München   34,9, Nürnberg   17,4, Stettin   34,1, Straßburg   i. E. 26,0, Stuttgart   19,4 pro Mille. An anderen Großstädten Europas   mit mehr als 300 000 Cinwohnern betrug die Sterblichkeitsziffer in Amfterdam 16,8, Budapest  ( Vorwoche) 22,7, Dublin   19,4, Liverpool 19,0, London  18,0, Baris 20,0, Petersburg  ( Vorwoche) 31,1, Warschau  ( Vor- gericht kommen. oche) 22,7, Bien( Vorwoche) 20'1 pro Mille. Es wurden 3244 Bugezogene, 3264 Weggezogene gemeldet, so daß sich die Bevölkerung mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Ge borenen und des Zuschlages, der den Weggezogenen erfahrungs mäßig zugerechnet werden muß, um 17 vermindert hat; die Ein toobnerzahl beträgt fonach am Schluffe der Berichtswoche Aur Meldung Infektions- Erkrankungsfälle an Typhus   19, Polizeibericht. Am 27. d. M., Vormittags, fiel in der Albrechtstraße der Arbeiter Wilhelm durch eigene Schuld von einem in der Fahrt befindlichen Wagen herab, gerieth unter die Raber und wurde am Oberleib überfahren. Er wurde nach der

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Woche vom 12. bis 18. Auguſt famen

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und an der Jerusa

Affeffor Witting belehrte den Wertführer, daß er kein Recht Vereine und Versammlungen.

habe, dem Tischler E. für Köhler Krankengeld abzuziehen. B. wurde verurtheilt, das Geld an E. zu zahlen und die Rosten zu tragen.

In

Sause Neu Kölln am Waffer Nr. 18 ein Kutscher, indem ihm Fiebig, welcher fich in etwas angetrunkenem Zustande auf eine beim Aufladen von Railsteinen ein etwa 1 Bentner schwerer Etein auf den Rücken fiel. Er erlitt anscheinend schwere innere Berlegungen und wurde nach der Charitee gebracht.- demfelben Tage wurden Vormittags an der Ede der Karl- und Unterbaumstraße ein etwa 45 Jahre alter Mann,- ferner Nach mittags in der Lindenstraße ein Färber Lemer Kirche ein etwa 35 Jahre alter Mann infolge von Krant beit bilflos auf der Straße liegend vorgefunden und theils nach Ser Charitee, theils nach ihrer Wohnung gebracht. mittags wurde in der Ritterstraße ein Drehorgelspieler durch einen von dem Arbeiter Jopple geführten Arbeitswagen übers fahren und nicht unbedeutend am linken Bein verlegt.- Abend brach auf dem Mühlendamm ein etwa 35 Jahre alter

nach der Charitee gebracht werden. den Reinidendorferstraße 23, unbedeutende Feuer statt.

Barutherstraße 13

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Nach

Gegen

An demselben Tage fan­Spandauerstraße 8 und und am 28. d. M., früh, Boffenerstr. 15

* Ein alter Bekannter in den Gerichtssälen, der schon Arbeiter" Kuno Beranit, zierte gestern vielfach vorbestrafte wiederum die Anklagebant der 2. Ferienftraffammer des Land gerichts I. Man hatte ihn aus dem Buchthaus in Branden burg, wo er augenblidlich eine längere Strafe verbüßt, zum Termin nach Berlin   transportirt. Neben ihm muß der Klempner Paul Schulz als Mitangeflagter Play nehmen. Es handelt sich Diesmal um einen Uhrendiebstahl, der von beiden Angeklagten, der Hauptsache nach aber von Beranik an dem Schmied Gustav Bank zum Schlafen gelegt hatte, ausgeführt sein soll. welcher raffinirten Weise die Angeklagten bei der Verschärfung" des gestohlenen Gutes zu Werke gingen, wurde durch die Ver handlung Klargestellt. Die Innenseite der Uhr enthielt nämlich ganz deutlich den Namen des Eigenthümers, und um nun bei bei dem Pfandleiher F. in der Fennstraße feinen Argwohn zu erregen, schrieb Beranit eine polizeiliche Anmeldung auf den Namen Fiebig lautend, die Schulz nach dem Polizeirevier Mit dieser brachte, um fie dort abstempeln zu laffen. und Beranit Schulz dann zum Anmeldung gingen Pfandgeschäft, wo Beranit auf der Straße wartete, bis Schulz mit dem Gelde, es waren 8 M., aus dem Hause zurückkehrte. Wer den Diebstahl begangen hatte, fonnte nicht ermittelt werden, weil Beranit sowohl als auch Schulz die That leugnen und der Bestohlene den Verlust erst später bemerkte, als von den Dieben feine Spur mehr zu erblicken war. Der Staatsanwalt hielt den Beranit, der schon einmal unter ganz ähnlichen Umständen einen Uhrendiebstahl vollzogen hat, auch im vorliegenden Falle für schuldig und beantragte gegen ihn eine Busagstrafe von einem Sabre Suchthaus; gegen Schulz, welcher der Hehlerei überführt

Große Wähler- Versammlung für den 6. Berliner  Reichstagswahlkreis heute, Mittwoch, Abends 8 Uhr, in der Tonhalle", Friedrichstr. 112. Tagesordnung: Die bevorstehende Ersatzwahl im 6. Berliner   Reichstags- Wahlkreis. Referent: Herr

Stadtverordneter Kunert.

Reber eine Versammlung der Reichstrenen im 6. Wahlkreise schreibt man uns: Gestern, Montag Abend, hatte ich das beneidenswerthe Vergnügen, einer Versammlung der reichstreuen Wähler des 6. Berliner   Reichstagswahlkreises im Hensel'schen Salon, Invalidenstr. 1a, beizuwohnen. Es dürfte etwa die stattliche Sahl von 60-70 Personen anwesend ge wesen sein, zur Hälfte aus waschechten Antisemiten bestehend. Es kam mir unwillkürlich der Vergleich zwischen dieser impo fanten Versammlung von 60 Köpfen und der am Sonntag Vormittag in der Tonhalle stattgefundenen sozialdemokratischen Wählerversammlung, wo etwa 4000 Personen anwesend waren, in den Sinn.

Den ersten Theil der Vorstellung übernahm der Stadt archivar Dr. Ballieu, welcher es sich ganz besonders angelegen fein ließ, unseren verehrten Freund Liebknecht herunterzufanzeln; er entwarf ein vollständiges Lebensbild des Genoffen Liebknecht das demselben in jeder Beziehung nur zur Ehre gereichen faan, allerdings bei den fartellparteilichen Mannesseelen erweckt die Schilderung des energischen und unerschütterlichen Charakters Liebknechts ein gewiffes Gruseln. Nach dem Herrn Stadt archivar   sprach der, wie er sich selbst bezeichnete, nationalliberale Prof. Dr. Lorging, der sich zumeist mit den Antisemiten be schäftigte. Es war berzzerreißend, in wie flehentlicher, rühren der Weise der Herr Profeffor die anwesenden Antisemiten bat, von einer selbstständigen Kandidatur abzusehen; er et suchte die Antisemiten, die aber augenscheinlich nichts davon wiffen.

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