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Geficht zugekehrt, während der Fremde thr den Rücken zuwandte,| nur soviel vermochte fte zu erkennen, daß dieser schwarzes, in der Mitte gescheiteltes Haar trug. Die Unterhaltung zwischen R. und seinem Gafte war eine lebhafte und recht animirte, benn wiederholt lachten beide laut. Es fehlte eine goldene Schiebe tette, sowie ein Diamantring, welche beiden Gegenstände N. nur bei befonderen Gelegenheiten anlegte und an jenem Morbabend nicht getragen hat. Wie uns ferner mitgetheilt wird, soll die Uhr- filberne Bylinder in einer Pfandleihe als versett foeben ermittelt worden sein; dieselbe befindet sich jest auf dem Mollenmarkt. Verhaftet wurde gestern Nachmittag in der Sophienkirche ein junger Mann, Alfred W., der mit N. verkehrt haben soll; da W. jedoch sein Alibi nachweisen konnte, wurde er wieder freigelaffen; ferner wurde verhaftet ein Buch balter eines Geschäftes der Königstraße; auch dieser giebt zu, R. zu lennen, ihn auch einige Male besucht zu haben, beftreitet jedoch, ihn gerade an jenem Abend gefehen zu haben. Derselbe wurde am gestrigen Vormittag auf dem Mollenmarkt mit mehreren im Hause wohnenden Leuten fonfrontirt; die Polizei glaubt auch nicht, daß dies der Thäter ist, dagegen wird noch nach einer Person geforscht, welche bereits im Frühjahr bei N. eine Nacht logirt bat; dieser Fremde behauptete damals, bei den Rathenower Husaren zu dienen, war aber in Zivil. Die Be fchreibung dieses Mannes paßt zu der Angabe des Dienstmäd chens Hobrecht bezüglich fenes Mannes am Weihnachts. Heilig abend in Bezug auf die Farbe und Tracht des Haares.
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Gefundene Geldrolle. Herr Eberh. Boncart, der In haber der Dampf- Liniir Anstalt und Fabrik für Papierausstat tung, Alexandrinenstraße 97, theilt dem B. T." mit, daß er am ersten Weihnachtsfeiertage, Mittags gegen 12 Uhr, Beuge gewesen sei, wie eine Dame in der Leipzigerstraße eine auf dem Trottoir liegende Geldrolle bemerkt habe. Herr Bongart war ber betreffenden Dame behilflich, die Rolle aufzuheben, und ton ftatirt sodann, daß dieselbe 330 Mart in Gold enthielt. Der Fund wurde von der Dame im Beisein des Herrn Bongart auf dem Polizeibureau am Spittelmarkt gemeldet, woselbst auch die Adreffe der Finderin notirt wurde. Wir theilen diesen Vor gang als Wint für den Verlierer mit.
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Gemäß den Veröffentlichungen des Baiserlichen Gesundheits- Amts find in der Zeit vom 9. Dezember bis 15. Dezember cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahres burchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 17,8, in Breslau 26,7, in Rönigsberg 26,3, in Köln 20,2, in Frant furt a. M. 18,1, in Wiesbaden 16,1, in Hannover 20,7, in Raffel 12,4, in Magdeburg 22,2, in Stettin 24,6, in Altona in München 13,5, in Straßburg 224, in Met-, in Augsburg 27,4, 30,6, in Nürnberg 25,4, Dresden 17,5, in Leipzig 14,9, in Stuttgart 17,6, in Karls rube 22,4, in Braunschweig 22,4, in Hamburg 25,1, in Wien 24,3, in Best 28,1, in Prag 32,0, in Triest 21,0, in Aratau 26,0, in Amsterdam 21.2, in Brüffel 23,5, in Paris 22,6, in Basel, in London 17,7, in Glasgow 20,9, in Liverpool 24,0, in Dublin 26,6, in Edinburg 14.1, in Kopenhagen 19,6, in Stockholm 20,6, in Christiania 17,5, in St. Petersburg 23,9, in Warschau 26,0, in Dbeffa 23,5, in Rom-, in Turin 21,1, in Venedig 15,6, in Alexandria 42,4. Ferner in der Zeit vom 18. bis 24. November cr. in New York 21,7, in Phila delphia 17.7, in Baltimore 15,8, in Ralfutta 30,8, in Bombay 22,1, in Madras 36,5.
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Auch in dieser Berichtswoche waren die Sterblichkeitsver hältniffe in den meisten Großstädten Europas sehr günftige, wenn auch aus einem größeren Theil derselben ein wenig höhere Sterblichkeitsziffern als in der Vorwoche gemeldet wurden. Einer sehr günstigen Sterblichkeit( bis 15,0 pro Mille und Jahr) erfreuten fich Raffel, Altona, Leipzig, Effen, Potsdam und Edinburg. Recht günstig( bis 20,0 pro Mille) war die Sterb lichkeit auch in Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Wiesbaden, Bremen, Stuttgart, Barmen, Aachen, Düsseldorf, Mannheim, Darmstadt, Kopenhagen, London, Christiania, Venedig u. a. Mäßig boch( etwas über 20,0 pro Mille) in Köln, Hannover, Magdeburg, Chemniz, Triest, Amsterdam, Stockholm, Turin u. a. D. Sehr hohe Sterblichkeitsziffern( über 35,0 pro Ville) wurden aus deutschen Städten nicht gemeldet.- Unter den Todes urfachen famen Darmlatarrhe und Brechdurchfälle im allgemeinen feltener als in der Vorwoche zum Vorschein. nur in Berlin, Ham burg, München, Königsberg, Wien, Best, Paris, St. Petersburg war die Babl dr durch fie bedingten Sterbefälle noch eine nennenswerthe. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war im allgemeinen eine verminderte, in München eine größere. Bon je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr bes rechnet, in Berlin 54, in München 133 Säuglinge. Unter ben Infektionstrantheiten haben Masern, Scharlach. Diphtherie, Reuchhuften und Boden etwas mehr, typböse Fieber etwas weniger Sterbefälle hervorgerufen als in der Vorwoche. So waren Todesfälle an Majern in Berlin, Köln, Magdeburg, Düffe dorf, Büffel, Liverpool vermindert oder nicht ver mehrt, während fie in München, Bremen, Karlsruhe, Prag, Paris, London, Amsterdam zahlreicher vorkamen. Eckrankungen haben jedoch in den meisten Orten, aus denen Berichte vor liegen, augenommen, nur in Berlin, Wien und in dem Regierungsbezirt Schleswig war eine Abnahme derfelben erficht
Scharlach hat in Berlin, Breslau, München, Wien, Brag, Kopenhagen etwas mehr, dagegen in Danzig, London, verpool, Warschau, St. Petersburg weniger Opfer gefordert. Erkrankungen wurden jedoch aus fast allen Orten, aus denen Berichte eingingen, in größerer Bahl gemeldet. Die Sterb lichkeit an Diphtherte und Kroup war in Berlin, Breslau, Dresden, Halle, Magdeburg, Nürnberg, Best, Prag, Warschau, St. Petersburg, Chriftiania eine geringere, dagegen in München, Leipzig, Königsberg, Frankfurt a. M., Hannover. Danzig, Stuttgart, Stettin, Braunschweig, Wien, London, Kopenhagen eine größere als in der vorangegangenen Woche. Auch Erfran. tungen wurden meist in größerer, nur aus Kopenhagen, Stod holm, Chriftiana und St. Petersburg in verminderter Bahl mit getheilt. Typhose Fieber führten in Hamburg, Königsberg, London etwas mehr, in Peft, Paris, St. Petersburg etwas feltener zum Tode .- Erkrankungen tamen in Berlin und St. Petersburg feltener, in Hamburg und Beft zahlreicher zur Berichterstattung. An Fledtyphus waren aus Kratau 1 Todes fall, aus dem Regierungsbezirk Hannover und aus St. Peters burg je 1 Erfrantung, aus Ropenhagen auch 1 Todesfall an epidemischer Geniditarre zur Anzeige gebracht. Der Keuch buiten hat in London,& verpool und Kopenhagen ein wenig mebr, in Baris etwas weniger Todesfälle veranlaßt. frantungen waren aber in Hamburg, Nürnberg und Kopenhagen vermindert, in Wien vermehrt. Ertranfungen an rofenartigen Entzündungen des Bellgewebes der Haut zeigten fich in Wien etwas feltener.- Vereinzelte Todesfälle an Boden wurden aus Wien, Belt, St. Petersburg und Doeffa gemeldet, mehrfache aus Paris( 2), Triest( 3), Warschau( 10), Prag( 17). Gr trantungen tamen aus dem Regierungsbezirl Schleswig und aus Wien und Chriftiania je 1, aus Best und St. Petersburg ie 7 aur Renntniß.
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Der Gesundheitszustand in Berlin war auch in dieser Woche ein günstiger und die Sterblichleit eine geringe. Etwas häufiger als in der Vorwoche führten Darmtatorthe und Brechdurchfälle Jum Tode. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterb lichkeit blieb aber eine sehr mäßige. Auch alute Entzündungen der Aihmungsorgane waren zahlreich und endeten in vielen erbeb, liche Abnahme der Erfrank ngen ersichtlich. Masern erheblich weniger zur Meldung als in der Vorwoche, fie waren besonders
Stadttheilen nicht selten. Typböse Fieber und rosenartige Ent zündungen des Bellgewebes der Haut blieben felten; Er frantungen an Reuchhuften waren wohl zahlreich, nahmen jedoch meist einen gutartigen Verlauf. Rheumatische Beschwerden der Muskeln sowohl, wie afute Gelenttheumatismen gelangten in er heblich gegen die Vorwoche verminder Bahl zur ärztlichen Behandlung.
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Polizeibericht. Am 24. d. M. früh wurde ein Stations Affstent wäbrend des Dienstes auf dem Güterbahnhof der Schlesischen Eisenbahn beim Paffiren der Geleise von einer Rangirmaschine erfaßt und überfahren. Er erlitt eine schwere Berlegung am Kopfe und einen Bruch beider Oberschenkel, fo daß er mittelst Tragforbes nach dem Krankenhaufe Bethanien gebracht werden mußte. An demselben Tage Mittags wurde an der Ecke der Kaiser- Wilhelm- und Rosenstraße eine etwa 60 Jahre alte unbekannte Frau, als sie den Fahrdamm über schreiten wollte, von einem Omnibus der Neuen Berliner Omnibus Attien Gesellschaft überfahren und innerlich so schwer verlegt, daß fie mittelst Droschte nach der Charitee gebracht werden mußte. Am Nachmittage fiel ein Arbeiter, als er an der Ede der Schöneberger- und Luckenwalderstraße unbefugtermeise einen in der Fahrt befindlichen Kohlenwagen besteigen wollte, wieder herab und wurde über beide Unterschenkel gefahren. Er mußte mittelst Droschle nach der Charitee gebracht werden. Bu derfelben Beit erhängte fich ein Bimmermann in seiner Wohnung in der Forsterstraße und vergiftete fich eine Frau in der Aderstraße nach vor angegangenem Streit mit ihrem Ehemann mittelst Karbolsäure. Beide Leichen wurden nach dem Leichenschauhause geschafft.- Abends wurde ein Arbeiter vor dem Hause Brunnenstraße 30 anscheinend innerlich schwer trant auf der Erde liegend vorge funden und nach der Charitee gebracht. Am 24. b. M. fans den Stromstraße 27 und Schleiermacherstraße 6 unbedeutende Feuer statt, welche von der Feuerwehr in turzer Zeit gelöscht wurden. Am 24. d. M. Abends fiel der Arbeiter Voigt in der Chauffeestraße, nabe der Keffelstraße, von dem Hinterperron eines Nachtwagens der Pferdeeisenbahn, schlug mit dem Kopfe auf das Trittbrett und erlitt einen Schädelbruch. In der Nacht zum 25. b. M. wurde ein Bergolder auf dem Eisenbahn damm weftlich der Keffelbrücke von einem Eisenbahnzuge über fahren und auf der Stelle getödtet. Wahrscheinlich liegt Selbst Um dieselbe Zeit gab ein in der Linienstraße
mord vor.
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Nr. 221 wohnhafter, hier studirender Amerikaner( Neger) auf den in demselben Hause wohnenden Raufmann Leveren und deffen Ehefrau, welche auf dem Treppenflur mit dem Wirth des Amerikaners in eine Prügelei gerathen waren, awei Schüffe aus einem Revolver ab, welche den 2c. Leveren und deffen Frau trafen, jedoch nur leicht verlegten. Am Nachmittage deffelben Tages wurde der Militär Invalide Rose in seiner Wohnung, Krausnidstraße 5, todt aufgefunden. Der Hals der Leiche war durchschnitten und am Kopfe befanden fich dret anscheinend mittelst eines Bells zugefügte Verlegungen vor. Es liegt augenscheinlich ein Mord vor, der vermuthlich am 24. b. M. Nachmittags schon verübt worden ist. Am 26. d. M. früh durchschnitt ein in der Hollmannstraße wohnhafter Rechtskandidat fich mittelst eines Raftrmeffers den Hals und die Pulsadern beider Arme, so daß er alsbald an Verblutung ver starb. Am 26. b. M. Morgens entstand in dem Stall gebäude auf dem Grundstüd Greifswalderstr. 71 72 Feuer, wo Durch die in dem Gebäude aufgehäufte Fourage vernichtet und der Dachstuhl zerstört wurde. Das Feuer wurde von der In der Nacht Feuerwehr nach 2stündiger Thätigkeit gelöscht. aum 27. b. M. wurde ein obdachloser Tischler vor dem Hause Mittelstraße 35 auf dem Bürgersteig liegend aufgefunden und nach der Charitee gebracht. Seiner Angabe nach ist er in der in demselben Hause befindlichen Schantwirthschaft derartig ges schlagen worden, daß er fich nicht fortbewegen fonnte
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Gerichts- Zeitung.
Die vor einiger Zeit durch die Presse gegangenen Mittheilungen über Bleivergiftungen unter den Arbeitern der Reichsoruderet fanden ihre Ergänzung resp. Richtigstellung durch eine in der legten Sigung des 9. Zivilsenats des Kammer gerichts stattgehabte Verhandlung, deren Ergebniß auch für das Druderetgewerbe von grundsäglicher Bedeutung ist. Der That bestand ist in Kürze folgender. Der Kupferbruder J. war, nachdem er 15 Jabre vorher in Privatorudereien beschäftigt ge wesen, im Jahre 1878 bei der Reichsdruckerei in Arbeit getreten, aus der er nach oft fich wiederholenden Erkrankungen im Jahre 1884 entlaffen wurde. Er flagte hierauf aus dem Haftpflicht 1884 entlaffen wurde. Er flagte hierauf aus dem Haftpflicht gefeß gegen den Reichsfiskus unter der Behauptung auf Lebenslängliche Versorgung, daß er infolge von Bleivergiftung, die er fich namentlich beim Verreiben von Chromgelb- dasselbe wird bei der Herstellung der Swanzigmarknoten verwandt in der Neichsbruckerei augezogen babe, ftech und arbeitsunfähig und arbeitsunfähig geworden set. Nach seinem 1885 erfolgten Tode, der nach dem Gutachten des ihn behandelnden Arztes Dr. P. allerdings auf Bleivergiftung zurüdzuführen war, setten seine Wittwe und Kinder den Prozeß unter Beanspruchung einer Entschädigung fort. Auf Grund des Gutachtens des Geh. Medizinalraths Dr. Wolff, daß bei der erwähnten Arbeit eine Vergiftung ein treten tönne, erachtete das Landgericht 1 den Raufalzufammen hang zwischen der Beschäftigung des J. in der Reichsbruckerei und feinem Reichthum und Tod für dargethan und den Fiskus zur Bahlung einer in ihrer Höhe noch zu ermittelnden Entschä bigung für verpflichtet. Hiergegen legte der Fiskus Berufung bei dem Kammergericht ein, wo fein Mandatar, Justiz rath Wilte unter Hinweis auf das Ergebniß der erwei
terten Beweisaufnahme Burüdweisung der Klage bean tragte. Der Chemiker, Dr. Bischof, habe nämlich bekundet, daß Chromgelb nur bei trodener Verarbeitung schädlich wirken lönne, nicht aber bann, wenn es in der von der Reichsbruckerei einge führten Betriebsweise mit Firniß vermischt den Arbeitern zur Ferner habe der herangezogene Berreibung übergeben werde. gerichtliche Sachverständige, Druckereibefizer Möser, fich auf Grund eingehender Besichtigung und Prüfung dahin ausge sprochen, daß die zum Schuße der Arbeiter in der Reichsdruckerei getroffenen Einrichtungen ganz vorzügliche und von einer Dpulena seten, wie fte sich eine Privatanstalt gar nicht erlauben könne. So. Dann habe aber auch J. die Vorschriften der Verwaltung, welche den Arbeitern die größte Reinlichkeit zur Pflicht gemacht und
besondere Waschräume, in denen auch Handtücher verabreicht wurden, ein erichtet hatte, nicht befolgt, fein Arbeitszeug nicht reinigen laffen, beim Tabatsschnupfen stets die Nase am hermel abgewischt und andere nachtheilige Gewohnheiten gehabt. Auch fet in Rücksicht auf seine wiederholten, bald nach dem Eintritt fich einstellenden Erkrankungen anzunehmen, daß die Bleiver giftung schon aus seiner Arbeitszeit in einer Privatanstalt batire. Geh. Med. Rath Dr. Wolff erachtete das oben erwähnte Ver balten des J. als eine wesentliche Ursache der Vergiftung; daß gerade bei dieser Arbeit die Reinlichkeit das beste Vorbeugungs- und Heilmittel sei, beweisen drei andere in Der Reichsdruckerei vorgekommene leichte
Vergiftungs
fälle, welche sehr bald lediglich dadurch beseitigt wurden, daß die Betroffenen fortan ihren Körper oft wuschen. Der Mandatar der flagenden Partet, Justizrath Sander, rügte dem gegenüber, daß die Verwaltung nicht schon damals, wie es iegt geschieht, babe, und fuchte barin ein schuldbares Berſehen der Verwaltung zu begründen. Das Kammergericht aber erkannte in Rücksicht auf das Ergebniß der Beweisaufnahme unter Abänderung der Vorentscheidung dahin, daß der Verwaltung der Reichsbruderet in Bezug auf den vorliegenden Fall fein schuldbares Versehen balb auf bmeifung der Klage.
ben Arbeitern auch Seife zu den Körperwaschungen geliefert
| Daß diese Aeußerung, einem Schugmann gegenüber ausges fprochen, nicht zu den harmlosen gehört, das hat der Handels mann Wilhelm Kohl erfahren müssen, denn fte trug ihm eine Anklage wegen Beamtenbeleidigung ein, die gestern von der 90. Abtheilung des Schöffengerichts wider ihn verbandelt wurde. Rohl hatte fich zu obiger Weihnachtsbetrachtung verstiegen, als ein Schußmann ihn wegen einer begangenen Uebertretung aufschrieb. Der Staatsanwalt beantragte dafür eine Gelbftrafe von zwanzig Mart. Der Gerichtshof hielt aber mit Südficht auf bie bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten eine Geldstrafe von sechs Mart für eine ausreichende Sühne.
Es gehört nicht zu den Seltenheiten, daß der unter suchende Thierarzt auf dem städtischen Viehhofe im Drange der Geschäfte es verabsäumt. eines der van Ihm untersuchten und für gut befundenen Stücke Fleisch mit dem vorschriftsmäßigen Stempel zu versehen. Wird ein solches Stück Fleisch dann in dem Laden des betreffenden Verkäufers gefunden, so wird es beschlagnahmt und der Verkäufer in Strafe genommen, eine Maßregel, welche bisher stets von den Gerichten be ftätigt wurde, da diese von dem Grundfaße ausgeben, daß es eine Fahrläfftgeit des Schlächters ist, wenn er die Nichtstempelung nicht bemerkt. Ein Ausnahmefall lag geffern der 94. Abtheilung des Schöffengerichts zur Prüfung vor. Ein bieftger Schlächtermeister hatte bei einem Engros- Schlächter einen Hammel bestellt, den dieser ihm brachte, während der Laden des Bestellers voller Leute stand, so daß der lettere nicht Beit hatte, die Waare zu befichtigen oder abzunehmen. Der Lieferant hing den Hammel deshalb einstwellen an einen Halen an der Thür und erklärte, später wiederkommen zu wollen. Gleich darauf tam Revision, ber Hammel war nicht gestempelt, wurde beschlagnahmt und der Schlächter in Strafe genommen. Dieser legte vor Gericht den Sachverhalt flar. Der Lieferant stellte unter Beweis, daß der betr. Hammel wohl untersucht, aber von dem Thierarzte versehentlich nicht gestempelt worden war, hierfür sei er, der Lieferant, schon in eine Geldstrafe ges nommen worden. Der Gerichtshof fonnte fich im vorliegenden Falle nicht dafür entscheiden, daß dem Schlächter irgend eine Fahrläffigkeit zur Last falle, sondern hob das Strafmandat auf.
Gine Anklage wegen Verleumdung und wegen wifentlich falscher Aufchuldigung wurde am Sonnabend vor der 4. Straflammer des Landgerichts I gegen den Schlächtermeister Gustav Wegel verhandelt. Im August d. J. ging in Wrangelstraße das Gerücht von Mund zu Munde: der Schut mann Lehmann habe dem Angeklagten aus deffen Laden ein Stück Fleisch gestohlen. Das Gerücht fam auch zu Dhren der Borgefeßten des Lehmann und es wurden Ermittelungen über die Wahrheit oder Unwahrheit deffelben angestellt. 8met Frauen erklärten auf dem Polizeibureau, daß Wezel selbst ihnen aus freien Stücken den Schutzmann Lehmann als Dieb bezeichnet, und nun ließ man Wegel nach dem Bureau tommen. Dieser erklärte, daß an der Sache kein wahres Wort set, und wurde er mit dem Bemerken entlassen, daß er eine Anklage wegen Ver leumdung zu gewärtigen babe. Nach einigen Tagen lief bet dem Polizeibureau eine Anzeige von Wezel ein, in welcher er wieder den Schußmann Lehmann des Diebstahls bezichtigte und deffen Bestrafung beantragte. Jest wurde obige doppelte An flage wider ihn erhoben. Im Termin behauptete Wegel, daß seine Bezichtigung thatsächlich auf Wahrheit beruhe. Eines Morgens habe der Schußmann ihn in seinem Laden besucht. Er habe denselben gebeten, für wenige Augenblide im Geschäfte zu bleiben, da er nur schnell seinen Durst in einer benachbarten Reftauration löschen wolle, und der Schußmann habe sich bereit erklärt. Nach seiner Rückkunft habe er bemerkt, daß ein ansehn liches Rtüd Rindfleisch verschwunden war und daß der Mantel des Schußmanns eine große Aufbauschung zeigte, die er vorher nicht gehabt. Er habe sich nicht getraut, etwas zu sagen, aber feine Wahrnehmung verschiedenen anderen Leuten mitgetheilt. Als er auf dem Polizeibureau vernommen wurde, habe er die Sache in Abrede gestellt, weil er den Beamten nicht unglücklich machen wollte; da der Spieß dann aber gegen ihn gelehrt wer ben sollte, habe er fich bei einem Winkelfonfulenten Raths ge holt und dieser ihm anempfohlen, nunmehr rücksichtslos gegen ben Schußmann vorzugehen. Der Schußmann Lehmann, ein faum angestellter, unverheiratheter Beamter, beschwor, daß an der ganzen Erzählung lein wahres Wort sei, wenn er auch feinen Beweggrund angeben tönne, weshalb der Angeklagte sich die Geschichte aus den Fingern gefogen, denn er sei niemals, weder dienstlich noch außerdienst lich, mit ihm in Berührung gekommen. Der Gerichtshof glaubte dem Beugen und nur aus dem Umstande, well der Ange lagte sich bei Erstattung der wissentlich falschen Anzeige in einer Art Bwangslage befand, hatte derfelbe es au danken, daß er mit einer Gefängnißftrafe von drei Monaten davontam.
Der Aufruhrprozeß gegen Fritsche und Genoffen, in welchem, wie seiner Beit berichtet worden ist, die Angeklagten Fritsche und Schindler wegen Aufruhrs au sieben refp. fechs Monaten Gefängniß; die übrigen Angeklagten thells freigesprochen, theils wegen Auflaufs zu niedrigen Gefängnißftrafen verurtheilt worden find, gelangte dieser Tage vor dem zweiten Straffenat des Reichsgerichts in der Revifionsinstanz zur Verhandlung. Nur die beiden erstgenannten Angeflagten hatten fich bei dem ergangenen Urtheil nicht berubigt und durch ihre Bertheidiger Rechtsanwälte Mefchelfohn und Dr. Flatau Revision einlegen laffen. Die aweite Straftammer Berliner Landgerichts 1, vor welcher dieser Prozeß in erster Instanz verhandelt worden war, hat folgenden That bestand festgestellt: Gegen Mittag bes 18. März d. 3. tam bie Landsbergerstraße entlang ein Trupp Menschen, an deffen Spize awet Personen mit rother Verzierung versehene Kränze trugen. Als der auf dem Landsberger Plag postirte Schugmann Kontor auf die Strangträger zutrat, um das Demonstrative zu beseitig en, wurde er von der Menge umringt und durch Stöße und Bedrohungen verhindert, seine Abficht zur Ausführung zu bringen. Unter diesen Personen befanden fich die beiden An geklagten, von denen Schindler den einen zur Erde geworfenen Kranz aufgenommen hatte. Der Gerichtshof erachtete den Trupp Menschen als eine zusammengerottete Menschenmenge, welche von dem Willen beseelt war, nöthigenfalls den entgegentreten den Beamten mit vereinten Kräften Widerstand zu leisten. In der Revisionsinstanz war insonderheit die Rechtmäßigkeit der Amtsausübung des Schußmanns Rontor bestritten, da die
Kranzträger auf seine Aufforderung die rothen Abzeichen an den Kränzen beseitigt hatten; der höchste Gerichtshof verwarf aber die Revision als unbegründet.
Der bekannte Schriftsteller" und Verleger von Beitungs- Korresondenzen, illuftritten Sonntagsbeilagen 2c. Richard v. Schlieben war in Gemeinschaft mit dem Buch händler Weinberg, mit welchem er sich zu der Firma ul. Weinberg's Verlag" verbunden hatte, wegen Verbreitung un züchtiger Schriften zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Es handelte sich um schlüpfrige Hintertrepper- Weite gewöhnlichsten Ralibers. Beide Angeklagte hatten die Berufung eingelegt und Herr von Schlieben behauptete wiederum, daß die Verbreitung jener anstößigen Schriften ein Spezialunternehmen des Herrn Weinberg gewesen sei, von welchem er feine Kenntniß gehabt habe. Aber auch das Berufungsgericht riahm es nach wiederholter Beweisaufnahme als zweifellos ary, bat. Sch des unzüchtigen Inhalts defelben, Theil genommen haben Gerichtshof fette jedoch die Strafe auf 100 M. Gelbbuße event. 10 Tage Gefängniß herab.
vem Webbing noch immer häufig., G- franfungen, an Echarlach nachgewieſen oder ein Vorwurf zu machen ſel, und erkannte des Soziales und Arbeiterbewegung. und an Diphtherie zeigten gegen die Vormoche leine wesentliche Beränderung, erftere waren im Stralauer Viertel und auf dem
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Wedding, lettere auch in den westlichen und südwestlichen müssen sich die Schußleute ja die Gratifitationen verdienen".