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erschwingen können. In welcher Beleuchtung hätte aber die Harmonielehre dagestanden, wenn durch die Ünerschwinglichkeit der Beiträge zur Alters- und Invalidenversorgung auch dem blödesten Auge klar geworden wäre, daß unter der kapitalistischen Wirthschaftsordnung der dem Arbeiter bezahlte Lohn nicht einmal dazu ausreicht, selbst den nach Hirsch Duncker'schem Rezepte sparenden Arbeiter im Alter und bei Invalidität die Bettelsuppe zu garantiren? Dr. Max Hirsch mußte also flunkern und er hat geflunkert, und zwar im Interesse der sozialen Ordnung". Wenn aber heute, wo der von ihm betriebene Humbug offenkundig vor aller Welt liegt, der Musterknabe" sogar von seinen eigenen früheren Protektoren verspottet und verhöhnt wird, so mag er vielleicht einigen Trost darin finden, daß wir ihm mit derselben Sicherheit, mit der wir ihm schon vor Jahren sein heutiges Schicksal prophezeit haben, die Versicherung geben können, daß er noch lange nicht der letzte und auch nicht der schlimmste Sozialhumbuger ist, deffen Kartenhaus unter Spott und Hohn zusammenbrechen wird.
in der Lage oder Willens ist, die Flüchtlinge zu überwachen und ihre Komplote zu verhüten, so werde Europa derselben Mores lehren; die Zeit der Lügen und Ausflüchte sei vorbei; je vous pousserai!( Ich werde Sie antreiben) schloß die Note, mit einer in diplomatischen Schriftstücken wohl unerhörten
Wendung. Die angedrohten Maßregeln treten ein. Basellandschaft wurde durch eine Grenzsperre gedrängt, die so streng war, daß Einwohner dieses Kantons, deren Felder auf französischem Gebiet liegen, fie bei Strafe einer breimonatlichen Einsperrung, selbst während der Ernte nicht betreten durften.
Eine am 29. August zur amtlichen Kenntniß des Tagsazungs- Präsidenten gebrachte Instruktion für den französischen Gesandten in Bern goß neues Del in's Feuer. Es hieß darin: Die vorgeschlagenen Maßregeln der eidgenössischen Kommission( nämlich, daß die Ausweisung der gefährlichen Flüchtlinge unter Mitwirkung des Vorortes unverzüglich geStänden überlassen bleiben sollen) sind sehr ungenügend; schehen, die nöthigen Untersuchungen aber den einzelnen Ständen überlassen bleiben sollen) sind sehr ungenügend; denn so lange die Kantone über dieselben entscheiden und jeder in seinem Gebiete die Vollziehungsmaßregeln anzuordnen hat, so werden diese nur unvollkommen geschehen, und das Uebelwollen oder der Widerstand eines einzigen unter ihnen fann Alles unnüz machen. Man muß eine offene, wenn auch harte Sprache mit der Schweiz reden. Wenn fie nicht auf guten Rath hören will, so kann sie sich als zerReminiscenzen. bid fallen mit Frankreich betrachten, und ihr Widerstand wird eine hermetische Blockade gegen Menschen und Dinge zur Folge
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Unter diesem Titel veröffentlicht der„ Berl. Börsen- Courier einen interessanten Artikel, der eine geschichtliche Erinnerung an einen Konflikt zwischen Frankreich und der Schweiz enthält, welcher eine verzweifelte Aehnlichkeit mit dem deutsch - schweizerischen Streitfalle unserer Tage befigt. Wir geben den Artikel beſitzt. wieder, soweit er fich ausschließlich mit jener Reminiscena er be= faßt. Den Schlußvergleich des Blattes uns zu eigen zu machen, haben wir keinen Anlaß:
Reminiscenzen.
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Die Kommission der Tagfaßung sprach schließlich daher die Fragen,
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1. daß, wenn nicht volle Gewißheit, doch höchste Wahr scheinlichkeit vorliege, daß Herr von Belleval absichtlich einen schuldig gemacht habe, welches nach den französischen Geſchen spricht, sogar mit der entehrenden Strafe der Verbannung belegt we den konnte;
2. daß die Annahme, der Gesandte habe darum gewußt macht di und dazu Auftrag gegeben, mindestens auf einem bedeutenden Grad von Wahrscheinlichkeit beruhe;
3. daß der Gesandte jedenfalls, nachdem ihm das zwei gegenübe deutige Verhältniß Confeil's unzweideutig geworden, die schweize rischen Behörden mit seinen Requisitionen hätte verschonen sollen, durch die verlängerte Täuschung aber das Vertrauen seiner Berson habe zerstören müssen. Beschluß: Die franzöfifjenige F Regierung von der ganzen Sachbewandtnik in Kenntniß jenige F ſegen und das Weitere ihrer Verfügung anheim zu geben, ohne besondere rechtliche oder diplomatische Forderungen stellen.
Die Schweizer wurden hierdurch aufs Aeußerste erregt und protestirten in Volksversammlungen und Adressen gegen die Einmischung des Auslandes. Der Lärm wurde noch heftiger, als der Herzog von Montebello um dieselbe Zeit die Verhaftung eines grono eines in das Fieschische Attentat verwickelten Verbrechers verlangte und derselbe sich durch seine verwickelten Verbrechers verlangte und derselbe sich durch seine Papiere und Pässe als Agent der französischen Polizei auswies, der mehrere Flüchtlinge, wie Rauschenplatt, de Ludre, Mazzini zc. zu beaufsichtigen hatte. Inzwischen erhob die Tagsagung den Antrag ihrer Kommission zum Beschluß und erließ eine Antwort an die französische Regierung, die ziemlich ein Nachhall des von dort her angeschlagenen Tons war. Es wird die Voraussetzung zurückgewiesen, als ob die Schweiz , statt ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, blos Ausflüchte
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Der Herzog von Montebello schäumte auf und verlangte einer drohenden Note Widerruf und Genugthuung. Inzwischen sollte aller Verkehr abgebrochen werden. Es wurden keine Päe mehr nach Frankreich ertheilt, die Reifenden auf den Grenzen zurückgewiesen, die Pariser ministerielle Presse ließ Winte fallen, als ob es um den Bestand der Schweiz geschehen sein fönne, wenn sie nicht auf allen Punkten nachgäbe. Die unab hängigen Blätter berechnen dagegen die Verluste, welche die Industrie des eigenen Landes durch die Sperrmaßregeln e leidet, und nach und nach beruhigt sich auch der Zorn der fram zöfifchen Regierungsmänner. Lord Palmerston , dessen Mithil Händen, oder Vermittelung man in Anspruch zu nehmen versuchte, rath zu einem gütlichen Abfinden, und so läßt man den schweizer Be hörden unter der Hand zu verstehen geben, daß man die De müthigung eines alten Verbündeten nicht wolle, daß man mit eine bescheidenen Ehre erklärung zufrieden sein werde. Sofort erflä die eidgenössische Tagjagung, ihr sei nie eingefallen, Frankreich und deffen Repräsentanten zu beleidigen. Der Kommissionsberid sei einzig und allein für die Tagfazung bestimmt und eben als Meinung Einzelner anzusehen gewesen. Uebrigens enthalte die Note des Herzogs schwere Irrthümer über die innere Lag der Schweiz , die leicht zu widerlegen wären, wenn man auswärtigen Staate das Recht zuerkennen könnte, den Gang ihrer Regierungen zu kontroliren." en." Mit dieser Erklärung gab fich Frankreich zufrieden, die für beide Völker lästigen Spe maßregeln wurden zurückgenommen und vor Jahresschluß war der Konflikt vollständig beseitigt.
Komplote gegen Frankreich gerichtet, sondern im Gegen theile dieselben dort angezettelt worden seien, und daß die Befehle für die geheimen Söldlinge der Verschwörer von Paris ausgehen. Die Schweiz werde nie dulden, daß das Gastrecht zu Ruheſtörungen der Nachbarstaaten mißbraucht werde. Sie werde sich stets angelegen sein lassen, ein gutes Vernehmen zu unterhalten, nur nicht um den Preis ihrer Unabhängigkeit als selbstständige Macht.
Was aber Conseil beträfe, so sei gerichtlich konstatirt:
Die Flitterwochen des jungen franzöfifchen Bürgerkönigthums waren längst vorüber. Blutige Aufstände der republitanischen Partei im Süden Frankreichs hatten mit Waffengemalt unterdrückt werden müssen, unter den Arbeitern begannen sozialistische und kommunistische Lehren empfänglichen Boden zu finden, und verblendete Fanatifer hatten Attentate gegen das Leben Ludwig Philippe's geschmiedet. Auch die legiti- suche. Denn es sei erwiesen, daß keines der konstatirten mistische Partei erhob auf's Neue ihr Haupt, und die ersten Anzeichen bonapartistischer Agitationen machten sich bemerkbar. Nach außen hin hatte die französische Diplomatie feine Erfolge aufzuweisen, und den alten Monarchien gegenüber hatte das Julifönigthum noch keine vollgiltige Stellung zu erringen verstanden. Louis Philippe lag vor Allem daran, sich als den Hort der Legalität, als Stüße der europäischen Ordnung auszuspielen. Gegen die Presse, die Geschworenengerichte waren nach mehreren vergeblichen Anläufen im Jahre 1835 ein schränkende Bestimmungen bei den Kammern durchgesezt, infolge des Fieschi 'schen Attentats die deutschen , polnischen und italienischen Flüchtlinge in Frankreich unter strengere Aufsicht ge= nommen worden, und ein Konflikt Frankreichs mit der Schweiz , wegen angeblichen Mißbrauchs des Asylrechts durch einzelne. Kantons Regierungen bahnte sich an, der bald in der schärfsten Tonart ausgefochten wurde. Es ist in den Verhandlungen recht viel von Agents provocateurs auf der einen, von Repreffalien, Absperrmaßregeln und dergleichen auf der andern die Rede, die diplomatischen Schriftstücke führen eine in Staatsschriften ungewöhnlich heftige Sprache, und dennoch gelang es in verhältnißmäßig furzer Zeit, die Mißverständnisse zu beseitigen, zu einer Verständigung zu gelangen und die guten Beziehungen zwischen beiden Ländern wieder aufleben zu laffen. Der Verlauf der Angelegenheit ist daher wohl in jeziger Zeit interessant genug, um ihn in seinen Hauptzügen zu ffizziren.
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1. Auguft Conseil, dieser gefährliche Verschwörer, an dessen Unschädlichmachung dem französischen Gesandten so viel liegt, ist kein Flüchtling, sondern im Dienst der Pariser Polizei, mit einem firen Gehalt von monatlich 300 Franks und einem Zuschuß von monatlich 150 Franks auf Reisen;
2. diese Polizei hat ihn mit einem falschen Baß als Napoleon Cheli nach Bern geschickt, daselbst sollte er mit den deutschen , und, um ihr Vertrauen zu gewinnen, sich für einen Freund französischen und italienischen Flüchtlingen Bekanntschaft anknüpfen Fieschi's und Alibau's ausgeben, auch zu befferer Beglaubigung, und damit er seine Berichte auch später aus England fortsezzen konnte, zur Festnahme und Wegschaffung empfohlen werden;
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Die Situation zwischen dem Deutschen Reich und de Schweiz ist in sehr vieler Beziehung eine grundve schiedene. Die Machinationen der französischen Polizei waren zu jener Zeit berüchtigt; sie hatte geschickte, aber feineswegs ffrupulöse Leute in ihrem Dienst. Ein Theil der argen Ref minationen der Schweizer mochte daher recht wohl gerecht fertigt sein, und diesem Treiben gegenüber wird das Auftreten der deutschen Polizei und ihrer Agenten verhältnißmäßig harmlos erscheinen. Auf der anderen Seite ist seit jener Zeit der Machtbereich der schweizer Bundesbehörden ein weit aus gedehnterer geworden und sie sind iegt viel eher im Stande, berechtigten Beschwerden abzuhelfen. Den guten Willen daz haben sie bereits bekundet, und da von höchster deutscher der Wunsch nach baldigfter Verständigung mit dem Nachbar volte so vernehmlich ausgesprochen worden, steht zu hoffen, die Differenzen, ohne allzu große Aufregungen, sammt den po deutscher Seite angebahnten„ Repreffalien", die eine verdäch tige Aehnlichkeit mit der von Frankreich vor 53 Jahren der Schweiz zugedachten Züchtigung befizen, recht bald verschwunden igen Bo sein werden.
3. als man ihm in Bern die Aufenthalts- Erlaubniß verweigert hat, ist er auf der Post nach Besançon gefahren, von dem Präfekten mit einem zweiten Passe und Reisegeld versehen worden und als Peter Corelli nach Bern zurückgekehrt, mit der Weisung, sich bei den Gesandten zu melden, von denen er die weiteren Verhaltungsbefehle empfangen werde;
Frankreich hatte seine Beschwerden geltend gemacht, die eidgenössische Tagfagung hatte geantwortet und Abhilfsmaßregeln angeordnet. Die Couriere gingen und kamen, die Differenzen blieben und vermehrten sich. Am 18. Juli 1836 ging eine energische Note des damaligen französischen Ministers des Auswärtigen, des Herzogs von Montebello, ein. Die angenommenen Maßregeln genügen ihm nicht. Der Herzog be lehrt die Tagsagung, daß England wegen seiner insularischen Lage, Frankreich mit seiner mächtigen, administrativen Einheit, seiner Militärmacht und seinen Polizeimitteln das Asylrecht auf eine ganz andere Weise ausüben können, als die Schweiz , die bei ihrer Föderativverfassung, bei ihrer Zerstückelung in Staaten, diese Garantie nicht darbietet; um so dringender müsse von ihr verlangt werden, daß sie feinen Personen Aufenthalt ge= statte, welche für die Ruhe der benachbarten Staaten, namentlich Deutschlands und Italiens , störend sein könnten. Ihr Verhältniß zu dem übrigen Europa müsse ein gefälliges sein. Würde daher die Bundesbehörde nicht mit dem Nachdruck gegen die Flüchtlinge verfahren, den man zu erwarten berechtigt sei, so müßten die Mächte sich selbst Recht verschaffen. Der Herzog fordert die Eidgenossenschaft in barschem Tone auf, ihre Pflicht zu thun" und erklärte: wenn die Schweiz nicht
4. in dem Gesandschaftshotel hätte der französische Gesandte, Herzog von Montebello, der indessen die Note in Betreff Confeil's erlassen, ihm gesagt, nach all' dem Aufsehen gehe sein längeres Verweilen in Bern nicht an, und der Gesandschaftssekretär Belleval hätte alsdann, weil der zweite Paß wegen des neuen Datums, falschen Namens, aber richtigen Signalements Verdacht erregen mußte, für ihn als Franz Hamann, Handlungsreisenden aus Straßburg einen dritten Paß ausgefertigt, denselben um zehn Monate zurück datirt, und, auf dem Tisch und mit der Hand zerknittert, ihm zehn Napoleons d'or eingehändigt und unter anderen Verabredungen die Kantone und Städte bezeichnet, wohin er sich begeben, gleichwie die Personen, die er beobachten sollte. So die eigene Aussage Conseil's nach seiner Verhaftung in Nidau , in Einklang mit den Umständen und be= sonders mit den Zeugnissen der Italiener Bertola, Metara und Migliari, die ihn als Kundschafter durchschaut, zum Geständniß gebracht und seine Papiere der Behörde überliefert hatten, übrigens selber Spione der nebenbuhlerischen Polizeien geweſen sein sollen.
fessionen, wenn es erlaubt ist, eine solche Forderung zu stellen? Die Sache kam vor Gericht; der Richter fällte das Urtheil, unser Haus, unsere Felder, unsere letzte Habe wurde mit Beschlag belegt, versiegelt, auf die Trommel geschlagen. Wozu ist aber das Gesetz da, die menschliche Gesellschaft, wenn es geschehen darf, daß Jemand an den Bettelstab gebracht werde wegen einer Schnld, von der er nie einen Groschen gesehen, und ins Elend gestürzt wird wegen eines Dritten, der sich lachend aus dem Staub gemacht?
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Macht und Recht. Buckle nennt an einer Stelle Literatur die Waffenkammer, in der die Waffen des mens lichen Geistes niedergelegt werden. Ein Stück aus dieser Rüft fammer wollen wir den Lesern heute vorführen, freilich nicht passend für den leichten Kampf, aber geeignet für den großen Sturmangriff, geschaffen Mauern zu brechen und Fundamente zu erschüttern. Das Wert, das wir im Auge haben, ist von Thering, ehemals Universitätsprofeffor in Wien , jezt in Gieße und führt den Titel: Der Zwed im Recht." In seiner Ge sammtheit ist es nur für Juristen geschrieben; es enthält viel Beziehungen auf das römische Recht, um nicht dem Laic Vieles dunkel zu lassen. Doch gerade in den wesentlichen Punkten hat der Verfaffer die römisch- rechtlichen Anknüpfungs punkte in den Hintergrund treten lassen und ist da burch in seinen Untersuchungen, die uns vornehmlic interessiren, über das Wesen des Rechts, über die Aufgaben des Staates und über den Rechtsgrund des Eigens thums auch einem weiteren Publikum leicht verständlich Die Gedanken des großen Juristen über die erste dies
mit anſehen, wie die theuere Geſtalt des von mir Aus Kunft und Leben
Wir boten Alles auf, um uns vor gänzlichem Ruin zu retten; mein Mann reiste nach Ofen und nach Wien , um eine Audienz zu erbitten. Wir wußten, daß der hinterlistige Betrüger, der mit seinem Gelde durchgegangen war, sich in der Türkei aufhielt, und baten, man möchte seine Auslieferung erwirken und ihn hierher transportiren, damit er denjenigen befriedige, der mit seiner Forderung gegen ihn aufgetreten war; aber wir erhielten überall die Antwort, dazu habe man keine Macht. Wozu sind aber dann die Kaiser, die Minister, die Machthaber, wenn sie nicht im Stande sind, ihren in Bedrängniß gerathenen Unterthanen Schutz zu gewähren?
abgöttisch verehrten Mannes vom Abdecker auf dem Leichenkarren hinausgefahren und im Friedhofgraben nothdürftig verscharrt wurde. Wozu ist aber dann der Geistliche da, wenn er solches Leid nicht abwenden kann?
Nach diesem furchtbaren Schlag, der uns Alle an den Bettelstab gebracht hatte, jagte mein armer Mann in einer Nacht sich eine Kugel durchs Herz. Er wollte nicht das Elend seiner Familie, die Thänen seines Weibes, das hungerbleiche Antlitz seines Kindes sehen, und entfloh vor uns unter die Erde.
,, Wozu ist die ganze Welt da?
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Nur das Eine war noch übrig, daß man mich zwang, Selbstmörderin und Kindesmörderin zu werden. Bugleich mich und mein Kind umzubringen. Ich schlang ein Tuch um das Kind, das ich an der Brust trug, und ging mit ihm hinaus an's Donauufer.
Ach, vor uns unter die Erde! Wozu ist aber denn der Mann da, wenn er bei großem Unglück, das ihn trifft, teinen anderen Ausweg kennt, als sich aus der Welt zu schaffen und Frau und Kind allein zurückzulassen?
Ich war allein, kein menschliches Wesen begleitete mich. " Ich ging dreimal am Ufer auf und ab, um zu sehen, wo das Wasser am tiefsten.
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Da packte mich Jemand rückwärts am Kleide und riß mich zurüd.
,, Und noch immer war des Entfeßlichen kein Ende. Bur Bettlerin, zur Obdachlosen war ich schon geworden, jetzt wollten sie mich auch noch zur Gottesleugnerin machen. Die Gattin des Selbstmörders flehte vergeblich ihren Seelsorger an, ihren unglücklichen Mann zu beerdigen. Der Dechant war ein gar strenger und heiliger Mann, dem die Gebote der Kirche über Alles gingen; er verweigerte meinem Gatten ein ehrliches Begräbniß, und ich mußte es
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Ich sah mich um; wer war das? " Der Hund hier.
Unter allen lebenden Geschöpfen der letzte Freund, der mir geblieben war!
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Ein förmlicher Aufruhr infolge einer Hochzeitsfeier berichtet darüber: Auf der Brüffeler Grande Place, dem Rath hausplaze, spielte sich Montag Mittag ein noch nicht gewesener Auftritt ab. An tausend Personen, meist Frauen hatten sich daselbst versammelt und machten ihrer Erregung Brüffeler Stadthauses sollte nämlich ein Fischhändler Conftant durch Schreien und Toben Luft. Im Hochzeitssaale de mit einer Dame der Fischhalle" standesamtlich werden. Constant hatte aber mit einer anderen verkäuferin ein langjähriges Verhältniß gehabt und dies selbe treulos verlassen. So hatten sich alle Damen de Halle" vor dem Rathhause versammelt: zahlreiche Männe hatten sich ihnen angeschlossen. Diese Menschenmasse theilte fich in Anhänger des Fischhändlers und seiner Braut und in Freunde der Verlassenen. Endlich gegen Mittag fuhren die fünf Hochzeitswagen vor dem Rathhause vor, in demselben Augenblicke erhob sich Ohren betäubendes Zischen, Pfeifen, Schreien und dazwischen Rufe:„ Bravo Constant!" Als das Brautpaar auf der Treppe erschien, flog ein Hagel gelber Blumen auf dasselbe los, und eine Fluth von wenig parla mentarischen Schimpfwörtern ergoß sich, aber das junge Baat wankte nicht, unter donnernden Hochrufen feiner Getreuen tieg
Es war am Ufer der Ogradina- Insel, wo sich dies mit mir zutrug. Auf jener Insel hatten wir einen schönen Obstgarten mit einem kleinen Sommerhaus. Auch dort war schon an alle Thüren das amtliche Siegel gelegt und ich konnte nur noch in der Küche und unter den Bäumen frei umhergehen.
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Da setzte ich mich nun ans Donauufer und fing an nachzudenken. Was bin ich? Ich, ein Mensch, ein Weib, sollte schlechter sein, als ein Thier? Sah man schon einen Hund, der sein Junges ertränkte, und sich dann selbst umbrachte? Nein, ich werde mich nicht umbringen und auch mein Kind nicht! Ich will am Leben bleiben und es aufziehen! Aber wie werde ich leben? Wie die Wölfe , wie die Zigeuner weiber, die auch kein Haus und kein Brot haben. Ich werde betteln gehen; betteln bei der Erde, bei den Tiefen des Wassers, bei der Wildniß des Waldes, nur bei den Menschen nie und nimmer. ( Fortsetzung folgt.)
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