I eines Arbeits hiedenes; Frage gedenkt der Vor hmidt als eines erfucht die Ver Erheben von den nun das Wat gegebenes Theme dem Lohnarbeiter Wefentlichen den rde, wie durch en- und Kinde
end wachse, fode
gen Arbeitstrafe un dem für
ter eine fchädli n gezwungen,
Die
Beilage zum Berliner Volksblatt.
r. 195.
Was lange währt, wird gut
ader taugt gar nichts, fügt der Volksmund bezeichnender Weise
Donnerstag, den 22. August 1889.
treffen nur den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, sowie die auf den gegenseitigen Leistungen aus demselben refultirenden Streitfälle; ferner auch die Ertheilung und den Inhalt der Arbeitsbücher und der Zeugnisse. Das find also alles Einzelheiten, bei deren Entscheidung eine
Diese Ansicht drängte sich uns sofort auf, als wir die von lajen, daß die Reichsregierung sich dazu verstanden hat, die fchiedenen, meift gut unterrichteten Blättern gebrachte Notiz legislatorische Behandlung der Frage der allgemeinen Einführung Bewerblicher Schiedsgerichte schon für die nächste Reichstagsfeffion fenntniß erforderlich ist, so wird das Schiedsgericht ebenso
spezifische Fachkenntniß durchaus nicht erforderlich ift. Sollte
Streit fei deshalb e umfaffende D ann. Angefi melten, felt un ch vereinte Kre chtigen Drud de um ihre Griffen tebner zu The
Dorzubereiten.
Nach der Notiz hat der Bundesrath bereits eine Subfommihon eingefeßt, als deren Referent der baierische stellver betende Bevollmächtigte, Oberregierungsrath Landmann, fungirt,
aber auch der Fall eintreten, daß in den Streitfällen, die aus den Leistungen" des Arbeitsverhältnisses resultiren, Fachgut wie heute das Gewerbegericht durch Ladung und Abhörung von Sachverständigen fich Aufklärung verschaffen
fönnen.
Die Arbeiter haben alle Ursache, die Entwickelung der
edner betheili dem Auftrage, den Entwurf eines Geseges über gewerbliche Angelegenheit aufmerksam zu verfolgen, umſomehr, als ziemlich Shiedsgerichte auszuarbeiten und für die nächste Reichstags- bestimmt feststeht, daß die Reichsregierung und auch die Majorilefon fertig zu stellen.
der eben beende ma gehörten w gehalten, jeden Arbeiterflaffe Sahl des Kolleg
n dritten Pu
Weife zeigte, ils nur zu Lo heit wurde d Einige Kollege bekannt, wie Iten der Arbeit Sierauf flo
Die gefeggeberische Regelung der Frage der allgemeinen Einführung gewerblicher Schiedsgerichte ist zur unabweisbaren Bothwendigkeit geworden.
recht, aus welchem die Beifißer der Schiedsgerichte in getrennten
Schon 1878 hatte die Reichsregierung einen derartigen Geangelegenheit entwurf im Reichstage eingebracht, der aber eine Majorität stehen, sondern daß die Absicht besteht, die Gewerbe- Schiedsnight fand, weil man sich nicht einigen fonnte, wer den Vorbodh mehr der äußere formale Grund. Der wirkliche Grund, welcher der Majorität ihre Haltung diktirte, war wohl darin i fuchen, daß man befürchtete, den Arbeitern ein Postulat zu erleihen, welches von denselben benutzt werden würde, mehe Streitigkeiten heraufzubeschwören als zu schlichten. Wht einem Wort, man hatte kein Vertrauen zu dem Arbeiter
mlung.
s
28.
Grünft. X
e zu erziele
4. Berfchieden
nberufer
versammlung
ente"
andauert,
Arbeit
meraden war
Torfand
rde
1789
alution
r. 44.
Arbeite
* 44.
ever
e 49/50
raße 122
raße.
It
aje.
er Brücke.
24
Busse
Markthalle, gesetzten
hschlüsse
n Firma
mit
den
aren 147
Has Gewissen
the Bellag
Aande.
Die Folgezeit hat gelehrt, daß derartige Befürchtungen Dollständig grund- und haltlos waren.
Man verschanzte sich hinter dem Hinweise, daß es nach 120a der Gewerbeordnung den Gemeindebehörden ja frei Maade, durch Ortsftatut Schiedsgerichte einzusehen, diese Be immung genüge noch vollständig dem Bedürfniß.
Wahlkörpern aus den Reihen der Arbeiter und Unternehmer nach stillschweigender Voraussetzung der Arbeiter hervorzugehen haben, heute nicht mehr so sympathisch wie früher gegenüber gerichte auf die Geseze der Kranken- und Unfallversicherung aufzupfropfen. Wir werden ja sehen, wie der Hase läuft. Die Arbeiter aber insgesammt, und gewerkschaftliche Organisationen insbesondere, haben darüber zu wachen, daß das Recht der Selbstverwaltung und selbstständigen Gerichtsbarkeit in Gewerbefachen nicht illusorisch gemacht wird durch Wegräumung der demokratischen Grundlage dieses Rechtes, durch Beseitigung des allgemeinen direkten Stimmrechtes" für die Beisitzer der Schiedsgerichte.
Wer da glaubt, daß wir uns in voreiliger Schwarzseherei ergingen, den verweisen wir einfach auf die Thatsache, daß die Rechtsprechung der Schiedsgerichte bei der Unfallversicherung fich bis jezt noch nicht der Anerkennung der Arbeiterkreise zu erfreuen hat, sondern daß es mit lebhafter Freude begrüßt wird, daß in dem Festseßungsverfahren der Unfallrente das Reichs
Schieds- versicherungsamt das letzte Wort zu sprechen hat.
Vergegenwärtige sich jeder Arbeiter den Entwickelungsgang, den die Frage der gewerblichen Schiedsgerichte durch
fridhte durch Drts ftatut durch die Gemeindebehörden etablirt ab, fo z. B. in Leipzig , Nürnberg , Frankfurt a. M., Ham burg 2c., hat fich die Rechtsprechung derselben die allgemeine laufen hat.
Sympathie aller Betheiligten erworben. Ja man ist erstaunt Bewesen, mit welcher Objektivität und Gründlichkeit die Bertreter der Arbeiter fich ihrer Aufgabe gewachsen gezeigt
baben.
Nach diesen Erfahrungen ist es um so mehr zu ver wundern, daß das Statut des Schiedsgerichts für die Reichshauptstadt, welches analog den in den anderen Städten einge führten im vorigen Winter von dem Stadtverordneten Tuzauer beantragt und auch von den städtischen Körperschaften angenommen wurde, die Bestätigung der Aufsichtsbehörde nicht ge
funden hat.
1878 legte die Reichsregierung selbst einen Gefeßentwurf vor auf der Grundlage des allgemeinen direkten Wahlrechtes für die Beifizer. Der Entwurf wurde von der Reichstags majorität abgelehnt, weil man sich mit der Reichsregierung nicht über die Besetzung der Stelle des Vorfizenden einigen fonnte, der, wie die Majorität annahm, in vielen Fällen ausschlaggebend bei den Entscheidungen sein würde. Konnte man sich dieses Postens nicht versichern, so ließ man lieber das ganze Gesez unter den Tisch fallen. Die Frage der GewerbeSchiedsgerichte ruhte nun so lange, bis der bekannte Arbeiterschußgefeßentwurf seitens der sozialdemokratischen Reichstagsfraftion 1885 eingebracht wurde. Dieser Entwurf verlangte unter anderem auch die Einführung von Arbeitskammern mit der Befugniß der schiedsrichterlichen Gewalt für alle Arbeiter. Die zur Berathung dieses Entwurfs eingefegte 28gliedrige Kom
in einer Reihe von Städten eine Agitation für Errichtung ge= Soweit unsere Kenntniß reicht, ist gegenwärtig wiederum eblicher Schiedsgerichte durch Ortsstatut in Vorbereitung. Das Beispiel Berlins zeigt aber, auf wie schwachen Füßen Aussicht auf Erreichung des Zieles für die Betreffenden mission lehnte neben allen anderen Anträgen auch diesen An
Rebt.
Nach§ 97 a Abf. 6 der Reichsgewerbeordnung, steht auch den Innungen das Recht zu, für Jnnungsmitglieder und deren Gefellen Schiedsgerichte zu errichten, die an Stelle der sonst zufändigen Behörden zu entscheiden haben.
Wir
wollen hoffen, daß diese Bestimmung mit der Ein
Brfahrenheit und Mißgunst herrscht,
trag auf Errichtung von Arbeitskammern ab, entschied sich aber für eine Resolution, welche die Einführung der gewerblichen Schiedsgerichte obligatorisch verlangte.
Die Reichsregierung hat sich um diese Resolution bis zum Schluß der letzten Reichstagsfeffion blizwenig befümmert, denn das Verhalten der Reichsregierung bei Berathung des in der
Lokales.
6. Jahrg.
Der Vollendung des neuen Wehres unterhalb des Mühlendammes, mit dessen Bau die tgl. Bauverwaltung Ende 1888 begonnen hat, wird bis Ende dieses Jahres entgegen gesehen werden können. Was die übrigen zur Spreereguli rung theils vom Staate, theils von der Stadt auszuführenden Bauten betrifft, so hofft man in den maßgebenden Kreisen, daß man diefelben bis zu dem im Vertrage vom 24. Juni 1888 vorgesehenen fünfjährigen Termin, also bis zum Jahre 1893, wird zur Ausführung bringen können. An Schwierigkeiten, welche diese Ausführung verzögern, fehlt es allerdings an allen Ecken und Enden nicht. So kann der Abbruch der unterhalb des Mühlendammes belegenen alten, zu beseitigenden Stauvor richtungen nicht eher bewirkt werden, als bis das neue stromabwärts gelegene Stauwerk fertig in Thätigkeit gefeßt sein wird. Die Schleusenanlage ist in ihrer Bollendung abhängig von der Verlegung der Amtsräume des Polizeipräsidiums nach dem Alexanderplatz . Der Neubau der Mühlendammbrücke und der Brücken im Zuge des Mühlenweges fann nur stückweise und so betrieben werden, daß der Betrieb der darüber geführten Pferdebahnlinien zu feiner Zeit unterbrochen wird. Die nothwendige Rücksichtnahme auf den Straßenverkehr verbietet es ferner, die drei von Alt- Berlin über die Spree führenden Wege durch Umbau der Mühlendammbrücke, der Kurfürstenbrücke und der Friedrichsbrücke gleichzeitig zu sperren überdies macht die Umgestaltung der Kurfürstenbrücke die mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbundene vorherige Entfernung und spätere Wiederaufrichtung des daselbst befind lichen Denkmals ertorderlich.- Troß dieser und noch vieler anderer Schwierigkeiten hofft die Bauverwaltung in 5 Jahreu durch die Vollendung der großen Bauten das in sanitätlicher Hinsicht und für die Erleichterung des Verkehrs außerordentlich wichtige Werk als fertiges Ganzes hinstellen zu können. Durch daffelbe wird dann der Schifffahrt ein ueuer, bequemer, für Fahrzeuge bis 8000 Zentner Tragfähigkeit benußbare Weg aus der Unter in die Oberspree und umgekehrt, eröffnet sein. Endlich so schreibt man der Voff. 3tg." will man mit der Verlegung der Personenstation Wilmersdorf- Friedenau vorgehen. Seit Jahren schon hoffte man in Geduld auf die Verbesserung der wenig erfreulichen Anlagen, die noch aus jener Zeit stammen, als die neue Verbindungsbahn( die jetzige Ringbahn) die alte zum größten Theile innerhalb der Stadt mauern befindliche ersezte: Nach den Erfahrungen und dem Vorbilde der Stadtbahn erwarteten wir, daß die neue Anlage den Wünschen des Publikums beziehentlich dessen Bedürfnissen in vollem Maße gerecht werden würde. Wir glaubten, daß die ganze Strecke von der jezigen Handjern oder Prinz RegentenStraße bis zur Kaiserallee, also zwischen den beiden Brücken zur Anlage der Station verwendet werde, indem beide Brücken verbreitert, die Geleise auseinandergezogen und zwischen diesen in ganzer Länge ein für den außergewöhnlichen Verkehr berech neter geräumiger Bahnsteig angelegt würde. Wie bei den Stadtbahnstationen so nahmen wir an- erhielte dann dieser Bahnfteig auf eine größere Länge ein Hallendach, das sich möglichst bis über die Treppen erstrecken würde, welche an beiden Enden des Bahnsteiges innerhalb der Brückenanlagen zu den vorgenannten Straßen hinab anzulegen wären. Wir dachten uns den Betrieb einfach in der Weise, daß die Fahrkartenausgabe nebst Kontrole für den gewöhnlichen Verkehr inmitten des Bahnsteiges stattfände, zu welcher man zwischen festen Schranken geleitet würde, die den entsprechend breiten Bahnsteig gewisser
-
-
"
-
führung allgemeiner gewerblicher Schiedsgerichte aufgehoben leßten Session eingebrachten deutsch freisinnigen Antrags auf maßen in drei Längsstreifen theilen, und zugleich bei außer wird. Nur dem Umstande, daß in den meisten Innungen Einführung der in jener Resolution geforderten gewerblichen gewöhnlichem Andrange zum Zurückhalten des Publikums und
baliens
einig sind sich die
Heren nur da, wo es gilt, ihre Gesellen unbotmäßigen Ver
zu zeihen,
-
Schiedsgerichte ließ gerade fein wärmeres Gefühl bei der Regierung für die Angelegenheit erkennen. Die Reichsregierung verhielt sich vorweg erst in vornehmem Schweigen. Später erflärte dann Herr Geheimrath Lohmann, die Reichsregierung stehe dem Antrag zwar gerade nicht ablehnend gegenüber, fönne aber auch ein dringendes Bedürfniß nicht anerkennen. Lez ere Ansicht muß nun wohl in das Gegentheil umgeschlagen sein, vorausgelegt, daß die gebrachte Meldung troß der gut unterrichteten Seite teine Ente ist. Mögen die Arbeiter aber ebenso einmüthig und rückhaltlos wie bei der Vorlage der Alters- und Invalidenversicherung der Reichsregierung ihre Wünsche und daß bei der Ansichten betreffs der Gewerbe- Schiedsgerichte bekannt geben, damit man später nicht in die Verlegenheit fommt, befennen
nicht dazu kommen, die Institutionen, die ihnen die Gewerbeordnung und das Innungsgesetz zu errichten gewährleistet, einauführen. So ist von Innungs- Schiedsgerichten so gut wie gar michis vorhanden. Und das ist gut. Es könnte sonst ein Fa mit den Gesellen von diesen nur bei dem Innungs- SchiedsBericht, von feinen anderen Arbeitern nur bei dem GewerbeSchiedsgericht belangt werden.
ift es zu danken, daß die Innungen gar
Der Frage nur ein für alle Arbeiter und Unternehmer zustän= Diges Gewerbe- Schiedsgericht eingeführt wird. Der Einwurf zu müssen: es hat zwar lange gewährt, aber taugen thut es Der Jnnungsschwärmer, der hauptsächlich gegen die allgemeinen doch nichts. Bewerblichen Schiedsgerichte erhoben wird, daß es nicht anhe, daß ein Schneider oder Schuster in Streitigkeiten zwischen Simmerer oder Schloffer oder auch umgefehrt zu Gericht fißen fine, ift durchaus nicht stichhaltig. Die Fragen, die der Juris tion ber Gewerbe- Schiedsgerichte bis jetzt unterstehen, be
von einer Schaar Jungfrauen ertappt und mit Steinwürfen so übel zugerichtet wurden, daß sie das Hasenpanier er
deffen Trennung nach den verschiedenen Richtungen und Zügen dienen müßten. Denn während für gewöhnlich die eine Billetausgabe und Kontrole wohl noch auf lange Jahre hinaus ausreichen dürfte, wäre es bei dem stets zunehmenden Andrang an Sonntagen und einigen Abenden in der Woche unerläßlich, schon am Fuße jeder Treppe in den beiden Brücken eine Fahr fartenausgabe und gleich am oberen Ende der Treppen Kontrolen an den Einlässen von dem Mittelstreifen des Bahnsteiges nach dessen Seiten einzurichten. Wer lange Jahre hindurch den Andrang an solchen Abenden hier gesehen und erlebt hat, wird zugestehen, daß nur auf diese Weise Ordnung und Sicher heit in die Handhabung des Betriebes gebracht werden kann.
Die Schrankenanlagen auf Bahnhof Grunewald sprechen ja auch deutlich genug für ihre Brauchbarkeit, ebenso wie die an den Enden gelegenen Aufgänge faum einer Fürsprache bedürfen möchten, zumal da der Bahnhof zwei Ortschaften dienen soll, welche vorläufig noch entgegengesezt belegen sind. Auf eine solche Anlage mit zwei Endzugängen weist auch ferner die einmal gegebene Straßenzuführung hin, indem beide Straßen, sowohl die Handjernstraße wie die Kaiferallee bei richtiger Wür
lichen Herzens sehr vertraut zu sein, giebt uns zwar die beruhigende Versicherung, daß wenn heute unsere jung
gig den Boden bearbeiten, um die liebliche Pflanze, ge- eine solche Situation nicht besonders angenehm sein, indeß ausgerüstet würden, Seitdem im neuen Deutschen Reiche die Adermänner greifen mußten. Für einen Vaterlandsvertheidiger mag ja fräulichen Schönen wieder mit so gewaltigen Kräften annt Befähigungsnachweis, zur Entfaltung zu bringen, sind die spanischen Jünger des Mars konnten sich damit
sicher wenig
das Thierreich, aber desto mehr Verwandlungen störrischer
erfichtiger geworden. Das Prädikat Jungfrau wird von die Theologen in der Anwendung von Titeln wieder trösten, daß lange vor ihnen anderen ritterlichen Ge- Hagestolze in musterhafte Chemänner zu verzeichnen sein Beiffenhaften Seelsorgern nur noch in dem Falle verliehen,
ftalten" ähnliches paffirt ist. So erzählt Göthe , daß So erzählt Göthe , daß die Grafen Gebrüder Stollberg in der Schweiz ein
o alle Anzeichen dafür sprechen, daß die Reflektantin die gleiches Malheur erlebt haben. Die jungen Grafen liebten
Borte: hr armen jungen Dinger, erlaubt nur Reinem as, als mit dem Ring am Finger", beherzigt hatte. Merkbirbiger Weise hat diese gereimte Mahnung nicht einen
es auch im Freien zu baden, und so lange sie dieser Passion in Deutschland fröhnten, schüttelten zwar die Spießbürger bedenklich mit den Köpfen, wagten aber doch gegen wirk
Patriarchalischen Landpfarrer zum Autor, wie man eigentlich liche leibhaftige Grafen nichts weiter zu unternehmen. Als warten tönnte, sondern kein Geringerer als der Teufel selbst die hochgeborenen Herren aber auch an den Ufern der
bie
höllische Majestät derartige moralische Anwandlungen zu einer Beit, in der ohnehin ihr Weizen blühte.
Limmat bei 3ürich in jenem Rostüm umher spazierten, das Vater Adam als Galafleid trug, wurde ihnen durch einen von zarter Hand dirigirten Steinhagel so nachdrücklich das
würden. würden. Sei dem nun wie ihm wolle. Sicher ist, daß die steinschleudernden Jungfrauen den natürlichen Uebergang bilden zu einem besonderen Jungfrauengeschlecht, dessen Vertreter im flüssigen Element leben, sich ganz mit einem Steinpanzer umgeben und daher Köcherjungfrauen genannt werden. Wenn das Wesen der Jungfrau in der Unnahbarkeit liegt, dann kommt diese Eigenschaft bei der Köcherjungfrau sicher am stärksten zum Ausdruck.
Mit unendlicher Mühe sucht das kleine Geschöpf die passenden Steinchen zusammen, aus denen es dann kunstvoll sein Gehäuse errichtet. Ist der Bau vollendet, dann hat die
Baren doch Rezer genug vorhanden, die von der heiligen Vergnügen verleidet, daß sie schleunigst einem so ungast Jungfrau eine absolut sichere Position inne. Dabei kann Inquifition mit Hilfe der spanischen Jungfrau" direkt nach lichen Volke den Rüden tehrten. Gewiß ein untrüglicher fie beliebig ihren Platz wechseln, Nahrung zu sich nehmen,
Während unsere Elektrotech
miter fich vergeblich den Kopf zerbrechen, um eine möglichst Land gewesen ist. Ailvolle Art der Hinrichtung zu erfinden, hat das Mittel
Beweis, daß die Schweiz schon von Alters her ein wildes" Aus dem Alterthum werden freilich noch schlimmere
alter, bas in folchen Dingen groß war, dieses Problem auf Dinge berichtet. So hatte der Jäger Attäon das Pech, ihren Panzer pocht. Und seltsam, selbst durch Kieselsteine
eine wahrhaft finnige Weise gelöst, indem es der Hinrichtungsvorrichtung die Form einer üppigen Jungfrau gab.
Bem freilich eine
thüllte,
bem
eine
war
solche Jungfrau ihr Innerstes für alle 3eit die Möglichkeit
an einem Weiher vorbeizukommen, in welchem zu derselben Beit die jungfräuliche Diana ein Bad nahm. Aktäon würde sich nun gewiß glücklich geschätzt haben, wenn er mit etlichen sich nun gewiß glücklich geschätzt haben, wenn er mit etlichen Steinwürfen davongekommen wäre, doch Diana strafte ihn viel härter, indem sie ihn in einen Hirsch verwandelte und von seinen eigenen Hunden zerreißen ließ. Schaudernd
kurz sie befindet sich in einer Lage, die nichts zu wünschen übrig läßt. Selbstzufrieden führt sie denn auch jahrelang ein beschauliches Stillleben, bis der Ruf der Natur auch an hindurch wird der allmächtige Ruf der Natur vernommen, und ihm unweigerlich Folge geleistet. Jener süße Drang, der schon so mancher Jungfrau verderblich geworden ist, er= faßt auch endlich dieses kleine Wesen. Der so mühevoll er baute Panzer wird achtlos verlassen, ein verjüngtes Geschöpf steigt in die Lüfte empor, und mit vollen 3ügen genießt die
abgeschnitten, noch anderweitig Liebschaften anzuknüpfen. Deute haben wir nur noch in Museen Gelegenheit berartige weibliche Wesen zu studiren, daß aber auch mit wenden wir den Blick von solcher Greuelthat und preiſen kleinste der Jungfrauen den so lange entbehrten Honig panischen Jungfrauen der Gegenwart nicht zu spaßen dankbar die Natur, daß sie unseren jungfräulichen 3eit der Blumen und der Liebe. bag mußten jene spanischen Soldaten erfahren, die genoffinnen solche dämonische Kräfte vorenthalten hat, wie biberiteben tonnten, bei diesem schamlosen Beginnen aber Ein Freund, der sich rühmt, mit den Geheimnissen des weib
Wingst der Versuchung, ein fühles Bad zu nehmen, nicht
fie die mythischen Damen des Alterthums beseffen haben.
A. Gerisch.