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fichern.

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Gerichts- Beitung.

wo fie durch die Geistlichkeit der Organisation ferngehalten werden. I gehöriger Mittagspausen. Im Zusammenhang damit fteht die bei p Wir werden uns aber auch dort Eingang zu verschaffen wissen. vielen Arbeiterinnen arg vernachlässigte Ernährung, Die Geschäftsleitung der Steinarbeiter Deutschlands  . J. A.: Ph.   auch wo die Mittel zu besserer Nahrung(?) vorhanden sind. Die Freiheitsberanbung, Verlegung des Briefgeheimnisses, Miß­Thomas, Rigdorf- Berlin, Bergstr. 162. Wohnverhältniffe( abgefehen von den Arbeitsräumen), handlung und Beleidigung wurde dem praktischen Arzte Dr. Karl Eine Lohubewegung der Seiden- und Mechanik- Hutmacher namentlich die Schlafstellen, leiden in den norddeutschen Großstädten Moriz Meine, der gestern vor der III. Straffammer des Land­foll einer Meldung bürgerlicher Blätter zufolge bevorstehen. durch das Aftermiether- und Schlafgängerwesen, in gerichts I stand, zum Vorwurfe gemacht. Es handelte sich dabei Allerdings ist von Berlin   aus eine Anregung an die Hutmacher Süddeutschland   läßt die vom Meister gewährte Schlafftelle vielfach um eine Dienstbotengeschichte, die durch den Umstand noch zugespitzter Deutschlands   ergangen, sich darüber zu äußern, ob sie gewillt sind, zu wünschen übrig. wurde, daß die ehelichen Verhältnisse des Angeklagten getrübt find für Durchführung der neunstündigen Arbeitszeit, Regelung des In bezug auf die sittlichen Zustände in der Konfektion und das betreffende Dienstmädchen bei Erstattung seiner Strafanzeige Lehrlingswesens und Festsetzung eines Minimal- Lohntarifs für die haben die Erhebungen das Vorhandensein der mehrfach behaupteten einen Rückhalt an den Schwiegereltern des Angeklagten fand. Die Seiden- und Mechanit- Hutbranche einzutreten. Ob es aber zu einer besonderen Mißstände nicht ersichtlich gemacht." Vergehen, die dem lehteren vorgeworfen wurden, sollen dem Aerger Lohnbewegung kommt, läßt sich noch nicht übersehen. Das hängt Die Reichskommission tritt heute( Freitag) zufammen. Mehr über das Verhalten des Mädchens entsprungen sein, so nament­vielmehr davon ab, wie sich die in den Fabriken der Provinzial- als die Vorlage des Berichts steht nicht auf der Tagesordnung. lich der Backenstreich, den er ihm eines Tages versezte, städte beschäftigten Arbeiter zu den Vorschlägen der Fünfertommission Vorschläge für eine gefeßliche Regelung der Verhältnisse in der und ein Schlag mit einem Filzpariser gegen den Kopf. ſtellen. Konfektionsindustrie sind nicht gemacht. Man wird sich wohl von Die Freiheitsberaubung wurde darauf zurückgeführt, daß Die vereinigten Schuhfabrikanten in Weißenfels   a. S. Regierungs wegen auch redlich bemühen, nichts zu stande kommen der Angeklagte bei der Heimkehr von einem Ausgange beschlossen, Ende dieser Woche allen ihren Arbeitern zu tündigen, zu lassen. Denn heute ist das Marschiren an der Spiße der Sozial- unzweideutige Beweise dafür entdeckte, daß das Mädchen, dem er­wenn nicht bis dahin die streikenden Arbeiter der Blasig'schen politik" schon lange nicht mehr Mode. Heute ist König Stumm gangenen Verbot zuwider, während der Abwesenheit der Herrschaft Fabrik die Arbeit aufgenommen haben. Den von den Zwickern vor- Trumpf. Die Koalition der Unternehmer ist heute ein Ziel, aufs männlichen Besuch in der Wohnung gehabt hat. Der Angeklagte gelegten Lohntarif bezeichnen die Fabrikanten als unannehmbar. innigfte zu wünschen-, wo soll da Stimmung und Trieb zu einer hat dann bei einem abermaligen Ausgange die Thüren seiner Wie uns mitgetheilt wird, würden von der Aussperrung gegen energischen Gesetzgebung im Interesse der Konfektionsarbeiter und Wohnung, in welcher das Mädchen zurückblieb, abgeschlossen. Auf 3000 Mann betroffen werden. Näherinnen kommen. grund der Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt 6 Wochen Wie wir schon berichteten, begann der Streit damit, daß sämmt- Die Vereinigung der Stettiner Konfektionsfirmen fordert Gefängniß. Der Gerichtshof schied aber die Freiheitsberaubung und liche 49 3 wider der Blasig'schen Fabrik die Arbeit niederlegten. im Konfektionär" zum einmüthigen Protest gegen die geplante Aus- Verlegung des Briefgeheimnisses als nicht vorhanden aus und ver­Sie stellten folgende Forderungen: Abschaffung der Strafen; dehnung der Krankenversicherungspflicht auf die Hausindustrie urtheilte den Angeklagten zu 100 M. Geldstrafe. 10 Minuten vor Beginn der Arbeit die Fabrik zu öffnen und auf. Ein Erfolg sei nur zu erwarten, wenn die Berliner   Konfektions- Jene räthselhafte Geschichte, welche schon dreimal das Gericht bis 5 Minuten nach Beginn offen zu lassen; unentgelt- firmen schon jetzt Stellung zu dieser Vorlage nehmen und unver- beschäftigt hat, gelangte gestern vor der ersten Straftammer des liche Lieferung der Lohnbücher und Zwicknummer resp. Rück- züglich eine Eingabe an die Stadtverordneten- Versammlung richten Landgerichts I   endlich zum Abschluß. Im Herbst v. J. machte der zahlung der bis jetzt bezahlt genommenen; Aufbesserung der Löhne würden. Die Vereinigung befürchtet, daß nach der Annahme des damalige Feldwebel Finkelmeyer vom Eisenbahn  - Regiment der um 2 bis 6 Pf. das Paar. Am Mittwoch schlossen sich die Ortsstatuts in Berlin   auch Breslau  , Erfurt  , Frankfurt   a. M. u. s. w. Staatsanwaltschaft die Anzeige, daß er das Opfer eines ver­Maschinenarbeiter dem Streit an. Jm ganzen beschäftigt dasselbe annehmen werden. schmitten   Betruges geworden sei, dessen sich die Schaffners- Ehefrau die Blasig'sche Fabrit ca. 170 Arbeiter. In einer Versammlung der Ob eine solche Eingabe bei den Berliner   Stadtverordneten Ein- Amanda Haupt unter Beihilfe ihrer Mutter, der Wäscherin Streifenden wurde mitgetheilt, daß Herr Blasig, der die Forde- druck machen wird, ist zu bezweifeln. Die Ausdehnung der Kranken- Pauline Ties, schuldig gemacht habe. Bald darauf wurde gegen rungen nicht bewilligen will, im vorigen Jahre 54 000. er- versicherung auf die Hausindustrie wird schon längst als dringende Finkelmeyer selbst ein Militär- Strafverfahren eröffnet, und er wurde übrigt habe. soziale Verpflichtung empfunden. Angesichts des berüchtigten Be- wegen Unterschlagung zum Nachtheile seiner Kameraden, wegen Man darf wohl annehmen, daß die Organisation der Schuh- strebens der Konfektionäre, sich ihren Arbeitern gegenüber möglichst Anborgens und Verleitung von von Untergebenen zum Lügen macher noch Mittel und Wege finden wird, um die Differenzen zu aller Verpflichtungen zu entledigen, wird kaum eine nennenswerthe gegenüber ihren Vorgesetzten zu sieben Monaten Gefängniß einem gedeihlicheren Austrag zu bringen, als es die für beide Theile Bahl von Personen auf den Protest jener Unternehmer hineinfallen. und Degradirung zum Gemeinen verurtheilt. zu den verhängnißvolle Aussperrung wäre. Die Reichspost läßt in sozialpolitischer Beziehung gewiß sehr früheren Terminen wurde Finkelmeyer als Gefangener unter Ju Geldern haben in der Fabrik von Puller u. Corthum viel zu wünschen übrig, aber daß fie sogar auf die Kinder- Eskorte vorgeführt, zum geftrigen erschien er in bürgerlicher Kleidung, 34 Textilarbeiter gekündigt, weil einige Kameraden, die der kürzlich arbeit nicht Verzicht leiste, erscheint doch unglaublich. Aus da er inzwischen seine Strafe verbüßt hat und aus dem Militär­in Geldern gegründeten Zahlstelle des Textilarbeiter- Verbandes bei rantfurt a. M. berichtet jedoch die" Volksstimme": Das stande ausgeschieden ist. In allen Verhandlungen wurde er ciner getreten find, gekündigt worden waren. 20 Weber und 10 Winde- Sparsystem der hiesigen Ober- Postdirektion führt allmälig zu kaum eingehenden Vernehmung unterworfen, wobei er fiets folgende, rinnen arbeiten weiter. Wie berichtet wird, ist bei der genannten glaublichen Auswüchsen. Bei der Packetannahme werden jetzt zum höchst wunderbar klingende Geschichte erzählte: Er habe die Haupt Firma ein Durchschnittslohn von nur 1,30 M. pro Tag gang und Bekleben der Packete eine große Anzahl 13- und 14jähriger, theil im Jahre 1889 fennen gelernt. Sie habe sich als ein Fräulein gäbe. Bei dem kürzlich in Geldern vorgekommenen Zigarrenarbeiter weise noch jüngere, schulpflichtige Knaben, meift Frene Mittelstädt ausgegeben, welches bei ihrem Onkel, einem be­streit waren es auch hauptsächlich die Herren Puller und Corthum, Söhne der Unterbeamten, verwendet. Dieselben werden in den kannten Arzt in der Wilhelmstraße wohne. Sie sei die Tochter die gegen die Arbeiter scharf" machten. Herr v. Stumm wird wohl Abendstunden gegen eine Vergütung von 20 Pf. pro Stunde ihrer eines verstorbenen Rittergutsbesizers und erhalte nach ihrer nicht versäumen, die Herren schleunigst seiner Sympathie zu ver- Fortbildung und förperlichen Entwickelung entzogen, um Beamte zu Großjährigkeit 77000 Mark. Ihr Bruder sei der Reserve­sparen. lientenant Mittelstädt, welcher bei demselben Regiment stehe Der holländische Buchdrncker- Kongreß in Amsterdam  In sämmtlichen Gruben des Wurm Kohlenreviers soll, wie der Zeuge. Finkelmeyer will dies alles geglaubt haben. Es beschloß die Festsetzung des Arbeitstages auf 10 Stunden und die des wie aus Aachen   gemeldet wird, am 1. Dezember und am fei zwischen ihnen zu einem Liebesverhältniß gekommen, welches Normallohues auf 10 fl. pro Woche mit 5 bis 25 pCt. Zuschlag für 1. Januar wegen des günstigen Geschäftsganges der Lohn der Berg- aber wegen der vornehmen Verwandtschaft des angeblichen Fräulein größere Städte. leute um 5-10 pCt. erhöht worden sein. Es wäre ja sehr erfreulich, Mittelstädt streng geheim gehalten wurde. Die letztere habe schon Der englische Bergarbeiterkongres in Leicester  , über wenn die Grubenverwaltungen des Wurmreviers selber so viel bei der zweiten Zusammenkunft erzählt, daß sie sich mit ihrem den wir nach seiner Beendigung noch zusammenfassend berichten Einsicht befäßen, den Arbeiter von dem guten Geschäftsgang mit Onkel erzürnt und Wohnung bei einer Waschfrau Tietz genommen werden, erklärte sich in seiner vorgestrigen Sitzung für die er profitiren zu lassen, aber da unter den deutschen Zechenverwaltungen habe. Bei der letzteren hätten nun stets die folgenden Zusammen­staatlichung oder Nationalisation, wie man in England bis jetzt weiße Raben noch nicht bekannt geworden sind, so kann fünfte stattgefunden. Die Angeklagte Haupt fei von der Frau Tieh fagt des Grund und Bodens und der Bergwerke. Die Nachricht nur mit Reserve wiedergegeben werden. stets mit Fräulein" und" Sie" angeredet. Auch eine Anzahl Dieser sozialistische Beschluß wird die englische Bourgeoispresse, Kinder, welche sich in der Wohnung der Tiek befanden, hätten welche die Trades- Unions bereits auf der Umkehr in das Nichts die Haupt in gleicher Weise angeredet. Auf Befragen habe die als Gewerkschaften Lager" fah, in arge Verlegenheit bringen. legtere erklärt, daß es die Kinder der Frau Tieb seien. Bald nach Ferner beschloß der Kongreß, den Internationalen Ge­Ein Junungsidyll. Am 17. April 1895 wurde der 14jährige Anknüpfung der Bekanntschaft habe die Haupt angefangen, ihn zu wertschaftskongreß, der für das nächste Jahr( 1898) ein- Karl D. von seinem kränklichen Bater zu dem Barbierherrn M. in schröpfen. Sie führe wegen ihrer Erbschaft einen Prozeß mit ihrem berufen ist, zu beschicken. die Lehre gegeben. Es dauerte nicht lange, so flagte der Junge Onkel und gebrauche Geld zu Vorschüssen u. f. w. Nach und nach seinem Vater mancherlei über ungenügende Beköftigung, häufige habe er ihr gegen 2000 M. geopfert. Das Verhältniß habe über Prügel und sonstige Lehrlingsleiden. Der Vater schenkte anfangs 6 Jahre gedauert und während dieser Beit habe sie zweimal ges Da sei ihm im Herbst vorigen Jahres die Binde von den Die Arbeitsverhältniffe in der Kleider- und Wäsche- diesen Klagen wenig Beachtung und wurde erst aufmert boren. famer, als er erfuhr, Meisterin, daß die Frau konfektion behandelt ein Auszug des Reichs- Anzeigers" aus der die Augen geriffen worden. Man habe ihm mitgetheilt, daß die an­als ihrem Manne nervenleidend bezeichnet worden gebliche Irene Mittelstädt die Ehefrau eines geiftestranten Eisenbahn. Buchhandel der Presse durch den noch nicht zugäng aber thatsächlich an hochgradiger war, Schwindsucht litt, fchaffners sei und sechs Kinder habe. Es seien dies die Kinder lichen" Zusammenstellung der Ergebnisse der Ermittelungen fich des Lehrlings oft in der Nacht als Krantenwärter bediente. gewesen, welche als der Frau Tieß, der jetzt 67jährigen Mutter über die Arbeitsverhältnisse in der Kleider- und Wäsche Aber nicht allein, daß der Knabe der Kranken den Rücken einreiben der Haupt, gehörig bezeichnet worden waren. Die Angaben des tonfektion, bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amte*). Diefelben find nichts anderes als eine Verarbeitung der bekannten mußte, damit ihr das Athmen erleichtert wurde, er wurde zum theil Beugen intelmeyer wurden zunächst von den beiden Angeklagten mit Bernehmungen vor der Reichskommission für Arbeiterstatistit, ferner auch von den Speisereſten genährt, welche die tuberkulose Frau nach dem Ausdrucke des höchsten Erstaunens vernommen. Sie erklärten, der Berichte der zuständigen Behörden über die Berhältnisse gelaffen hatte. Diese Umstände bewogen den Vater, vor dem Innungs- daß die ganze Geschichte von Finkelmeyer erfunden sei. Die Ange­namentlich die gefundheitlichen und sittlichen in der Kleider- und Schiedsgericht auf Aufhebung des Lehrkontrakts zu flagen. Die tlagte Haupt behauptete mit aller Entschiedenheit, daß sie den Zeugen Wäschekonfektion der genannten 13 Drte. Dieselben wurden er- Klage wurde abgewiesen. Die Schwindsucht sei, so hieß es Finkelmeyer tennen lernte, als sie in ihrer Eigenschaft als Haus­von seiten des Schiedsgerichts, feine ansteckende Krankheit, reinigerin in der Göbenstraße die Straße fegte. Nicht sie habe den der( wohl meist im April 1896 vor. grund und was die von der Kranken angebissenen Butterbrote Zeugen angeborgt, sondern umgekehrt sei es der Fall gewesen. Alle genommenen) Besichtigung von 800 bis 900 Werkstätten und betreffe, welche der Lehrling habe effen müssen, so hätte dieser ja Briefe, welche Finkelmeyer dem Gerichtshofe als von ihr her­4000 Wohnungen( inkl. Arbeitsräumen) Don" Haus. gewerbetreibenden." Endlich wurden benutzt die von dem Berliner   nur nöthig gehabt, die angebiffenen Stellen abzuschneiden. Auch rührend unterbreitet habe, seien gefälscht, sie sei faum im stande, Einigungsamt von Ende Februar bis Anfang April und dem der Umstand, daß der Lehrling vom Meister geohrfeigt worden sei, ihren Namen zu schreiben, weil es ihr einerseits an Schulbildung verkrüppelte Hand Stettiner Gewerbegericht vom 4. bis 11. April 1896 erfolgten münd- als dieser von der Beschwerde des Vaters vernommen hatte, sei kein fehle und andererseits weil sie eine etwas lichen Vernehmungen von Auskunftspersonen über die Berhältnisse Grund zur Auflösung des Kontrakts. Der Lehrling verblieb also babe. Der Vorsitzende machte in jedem Termine den Zeugen darauf in der dortigen Herren- und Knabenkonfektion, sowie die Aften des bei seinem Barbierherrn. Vor einiger Zeit ward ihm beim Schau­in der Philharmonie ein Diplom zuerkannt. Der Ober- aufmerksam, wie unwahrscheinlich es fei, daß ein erfahrener Mann Berliner   Gewerbegerichts, betreffend Cohnstreitigkeiten in der Kon- meister soll jedoch veranlaßt haben, daß dem Lehrling der Klage fich so lange Jahre hindurch und in so plumper Weise sollte haben fektionsbranche, vom 1. Januar bis 1. April 1896. täuschen lassen. Aus dem ganzen Verhalten der beiden Ans In der Arbeit werden behandelt die Arten, örtliche Vertheilung, wegen die Auszeichnung nicht zuerkannt wurde. Betriebsformen der Konfektionsindustrie, Arbeit und Arbeiter, Kon- Der Gipsarbeiter M., ein Italiener, flagte beim Gewerbe- geklagten, aus dem Bildungsgrade der Haupt, an ihren die Spuren fektion in Verbindung mit anderweitiger Beschäftigung, Saison, Arbeits- gericht gegen die Firma Bochumann u. Komp. auf Zahlung einer harter Arbeit tragenden Händen und aus vielen anderen Umständen vertrag und Art der Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsverdienst, Gesund- Lohnentschädigung; er behauptete, widerrechtlich ohne vorauf hätte er die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß die Haupt unmög heitsverhältnisse, schlechte Zustände und die bez. Gesetzgebung im Ausgegangene Kündigung entlassen worden zu sein. Der Betlaate wandte lich die Person fein tönne, für die fie fich ausgegeben lande. Die eingehende Behandlung all' dieser Fragen im Vor- ein, M. hätte sich mit dem Kündigungsausschluß schriftlich ein- haben solle. Finkelmeyer blieb dabei stehen, daß seine Angaben wärts" läßt es nicht nothwendig erscheinen, den Auszug verstanden erklärt, worauf Kläger   die Unterschrift auf dem betreffen der Wahrheit entsprächen und nahm dies auf seinen Eid. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Rolfen, hatte wiederum des Reichs- Anzeigers" au reproduziren. Im allgemeinen hat man den Schriftstücke als seine eigene anerkannte, sie aber für ungültig einen umfangreichen Entlastungsbeweis angeboten. Der Staats. den Eindruck, daß entsprechend dem sozialpolitischen Kurse erklärte. Er berief sich darauf, daß er deutsches Schreibwert nicht anwalt hatte nicht aus der Beweisaufnahme die Ueberzeugung ge nach rückwärts" der Bericht so optimistisch abgefaßt wurde, als lefen könne. Zugeben mußte er, davon dem Chef nichts gewonnen, daß Finkelmeyer sich die ganzen sechs Jahre hindurch in dies bei Kenntniß der scheußlichen Zustände in der Konfektion irgend- fagt zu haben. Die Kammer VIII unter dem Vorsitz des Aſſeſſors dem Zustande der Täuschung befunden habe. Wenn man nicht an­wie möglich war. Bezüglich der Gesundheitsverhältnisse Blankenstein wies die Klage unter folgender Begründung nehmen wolle, daß derselbe einen Meineid geleistet habe, so bleibe nur die mußte doch zugestanden werden: Mehrfach ist eine Ueber- ab: Rönne der Kläger   wirklich nicht deutsch lesen, dann wäre es Annahme übrig, daß derselbe mit einem pathalogischen Defekt behaftet sei. füllung der Werkstatträume, menigstens für die Saison anzu- ein argliftiges Verhalten, bei Leistung der Unterschrift seinen Er müsse die Freisprechung der Angeklagten beantragen. Der Vertheidiger nehmen. Der Mangel eines einheitlichen Maßstabes für die Be- Partner davon nicht in Kenntniß zu ſehen und sich jetzt auf jene schloß sich diesem Antrage an, stellte aber eventuell noch weitere meffung des erforderlichen Mindeſtluftraumes pro Person wird im Thatsache zu berufen. Bei dem guten Deutsch, das Kläger spreche. Entlastungsanträge. Er wies darauf hin, wie der Zeuge Finkelmeyer Der Zutritt des Tageslichtes, die künstliche Be- hätte der Beklagte so ohne weiteres annehmen müssen, M. fönne auch durch sein Berhalten beim Militär jeden Anspruch auf Glaub­leuchtung und die Lüftung haben nur zu einzelnen Bemängelungen Deutsch   lesen. Aber nicht nur deshalb sei der Anspruch hinfällig. würdigkeit verscherzt habe. Seine ganze ungeheuerliche Geschichte Veranlassung gegeben. Eine Verwendung der Werkstatträume, nament- sondern auch weil Kläger   ohne Anerkennung des unterschriebenen lich in fleinen Betrieben, zu anderen Zwecken( Wohnen, Schlafen, Arbeitsvertrages die Arbeit garnicht bekommen hätte, also burch müsse ein Phantasiegebilde sein und es fei wohl angebracht, ihn Rochen 2c.) findet in weitem Umfange statt, jedoch zumeist, ohne er den Beklagten dann auch nicht in die Möglichkeit, Schaden auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. hebliche Bedenten hervorzurufen. Nicht wesentlich abweichend lauten au leiden, hätte versetzt werden können.

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stattet auf über

Bericht betont.

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Soziales.

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von

Soziale Rechtspflege.

die Urtheile über die Arbeitsräume der Hausgewerbetreibenden. Eine Wegen Friftverfänmniß wurde der Landwirth Leitgeber mit Ueberfüllung derselben wird nur in Breslau   und Bielefeld   und nur seinem Anspruch auf eine Unfallrente abgewiesen. Leitgeber legte Hi ber Kleiderkonfektion beklagt. gegen den Bescheid der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft Besonders erwähnt wird in dem Bericht für Berlin   die Berufung ein und machte geltend, daß er die gefeßliche zweijährige Gefahr der Berschleppung anstecender Krank- Ausschlußfrist nur deshalb nicht beachtet habe, weil er früher der heiten durch Konfektionsarbeit aus den Heinbetrieben. Meinung gewesen sei, er als selbständiger Landwirth wäre

Der Gerichtshof lehnte alle weiteren Anträge des Vertheidigers ab; er war zu einem anderen Ergebniß gekommen, als Staats­anwalt und Bertheidiger. Dem Zeugen Finkelmeyer fei Glauben geschenkt und die Angeklagte Haupt zu vier, die Angeklagte Tieß zu einem Monat Gefängniß verurtheilt worden. Depelchen und lehte Nachrichten.

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Neustadt a. d. Haardt, 8. Januar.  ( W. T. B) Der frühere

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Was die gesundheitliche Einwirkung der Kon- in die Unfallversicherung nicht einbegriffen. Die Beiträge, fettionsarbeit an sich anbelangt, so wird namentlich das an die mit den Steuern zugleich abgehoben würden, habe er Landtags- Abgeordnete für Neustadt  ( Pfalz  ), Bürgermeister Müller­haltende Arbeiten an den Nähmaschinen mit Fußbetrieb immer in dem Glauben bezahlt, sie seien für die Versicherung Haardt, hat sich in Amsterdam  ( nach anderen Meldungen in Antwerpen  ) als schädlich für den weiblichen Organismus, zumal den jugendlichen, des landwirthschaftlichen Gesindes bestimmt. Nach Ablauf der Frist erschossen. Als Beweggrund wird der für ihn unglückliche Ausgang bezeichnet. Diesem Uebelstande durch Motorenbetrieb abzuhelfen, habe er nun aber erfahren, daß Landwirthe bis zum Einkommen eines seit mehreren Jahren gegen ihn wegen Ürkundenfälschung ist angeblich wiederholt versucht worden, ohne zu einem günftigen von 2000 M. in die Zwangsversicherung eingeschlossen seien und schwebenden Prozesses angenommen. Ergebniß zu führen, da anderweitige Beschwerden dabei hervor- dann hätte er wegen des vor mehreren Jahren pafsirten Unfalls traten. Möglichst häufige Pausen in der Näharbeit an der sofort die Rente verlangt. Das Schiedsgericht billigte bem Maschine, d. h. Unterbrechungen durch andere Arbeiten, werden läger die Rente zu, indem es seinen Angaben Glauben schenkte empfohlen. In der Wäschefabrikation wird die Verwendung giftiger und annahm, die Verjährung des Anspruches sei nicht von 2. Farben, theilweise auch die hohe Zimmertemperatur beim persönlich verschuldet worden, sondern eingetreten, weil es außerhalb Stempeln" beklagt. Besondere Bemängelungen sind bezüg- feines Willens gelegen habe, dies zu verhüten. Auf den Rekurs lich des Bügelns laut geworden, namentlich wird die der Berufsgenossenschaft hob jedoch das Reichs- Versicherungsamt Verwendung der durch Einschütten von glühenden Kohlen das schiedsgerichtliche Erkenntniß auf und stellte den ablehnen erhigten Bügeleisen wegen der giftigen, dem Bügler direkt den Bescheid der Berufsgenossenschaft wieder her. Die Verjährung in Mund und Nase steigenden Gase als gesundheitswidrig des fraglichen Anspruchs jei rechtsträftig geworden, denn bloße Un­bezeichnet. Das Fehlen hinreichender Pausen in den fenntniß der Rechtsverhältnisse entschuldige den Kläger nicht in Werkstätten ist wiederholt getadelt worden, besonders der Mangel dem Maße, wie das Schiedsgericht angenommen habe. Wie wäre es, wenn man den Landwirthen und landwirthschaft­*) Drucksache der Kommission für Arbeiterstatistik.( Erhebungen lichen Arbeitern, die notorisch aus untenntniß häufig ihre Rechte verlieren, Rechtsbelehrung ertheilen würde?!

Nr. X.)

Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  .

Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck

Bremen  , 8. Januar.  ( W. T. B.) Boesmann's telegraphisches Bureau" meldet aus Baltimore  : Der amerikanische   Schooner Maud Seward" und der deutsche   Dampfer Aachen  " tamen auf dem Fluffe Patapsco mit einander in Kollision. Der Schooner fant während der Dampfer Aachen  " seine Reise nach Bremen   uns beschädigt fortsette. St. Gallen, 8. Januar.  ( W. Z. B.) In der Schlußkonferenz zwischen dem Verbandssekretär Dr. Sourbeck und der Direktion der " Union Suiffe" gewährte lettere ihren Angestellten bedeutende 3 geständnisse sowie 25 pet. Zuschlag auf die Uebernachtsgelder des Fahr- und Zugpersonals.

London  , 8. Januar.  ( W. T. B.) In dem Prozeß gegen Lady Scott und Genossen wegen Verläumdung des Earl Russel wurden heute sämmtliche Angeschuldigten zu je 8 Monaten Gefängniß ver­urtheilt.

und Verlag von Max Bading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage.