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Nr. 260.
Parteigenossen!
Der Tag der Kommunalwahlen rückt heran; in Erfüllung unferer Pflicht rufen wir Euch zu: Unterstüßt uns in jeder Weise, daß wir überall da, wo wir in die Wahl eintreten, zum Siege gelangen.
Alle Genoffen, die uns am Tage der Wahl, sowie vorher, unterſtüßen wollen, fordern wir hiermit auf, ihre Adressen entweder bei uns oder bei den nachstehenden Vertrauensleuten abzugeben.
Das Bentral- Wahlkomitee.
Otto Klein, Vors, Ritterstr. 15( Bigarrengeschäft). Otto Rräder, Raffirer, Wafferthorstr. 20( Bigarreng.). Franz Tuzauer, Röpniderftr. 24( Möbelhandlung). Otto Heindorf, Langeftr. 70( Studateur). Johann Gnadt, Brunnenstr. 38( Gastwirth). Aug. Wuttig, Solmsstr. 2( Tischler). Franz Morbach, Laufizer Plaz 3( Konditor). Vertrauensleute: 11. Bezirk: Wuttig, Tischler, Solmsstr. 2, v. 3 Tr.; Regerau, Maler, Heimstr. 2, Hof 2 Tr.; Habicht , Tischler, Bellealliancestr. 22, Hof 2 Tr.; Grube, Belleallianceftr. 54, Reller; Bansch, Schloffer, Solmsftr. 7, Hof 1 Tr. r.; Seidel, Noftiaftr. 13, v. 4 Tr. 13. Bezirk: Pohl, Stalizerstr. 123, H. 1 Tr.; Schnieper, Rottbufer Damm 8, 3 Tr.; Liefländer, Lieanizerstr. 37, H. 2 Tr.; Köhler, Naunynstr. 11, H. 1 Tr.; Robert 14. Bezirk: Karl Scholz, Wrangelstr. 30; Emil Berndt, Man
teuffelstr. 127, 2 Tr.; Theodor Megner, Naunynstr. 72, Hot, Seitenfl. 3 Tr.; Karl König, Köpnickerstr. 26, Hof 1 Tr.; Hermann Franke, Eisenbahnstr. 32, 3 Tr. 15. Bezirk: Herzfeld, Fürbringerstr. 17, 2 Tr.; Herrmann,
Ritterstr. 110: Völker, Mariannenplag 23; Prinz, Reichenbergerstr. 72; Stranewig, Waldemarstr. 28. 17. Bezirk: Börner, Ritterstr. 108; Krause, Prinzenstr. 6,
0.4 Tr.; Rohlhard, Mariannenstr. 34; Rönig, GitschinerStraße 34; Wendt, Brandenburgstr. 35.
24. Bezirk: Louis Wunderlich, Ostbahn 12; Karl Meyer, Mar
fusstraße 18, vorn 3 Tr.; Krause, Küftriner Plaz 10; Barth, Friedrichsfelderstr. 33; Mörschel, MünchebergerStraße 30.
27. Bezirk: R. Kurze, Weberstr. 15a; F. Berndt, Pallisaden
traße 35, Hof 2. Eingang 3 Tr.; Bogasch, Friedenftraße 96b, H. 2 Tr.; F. Baarß, Waßmannstraße 36,
4 Tr.
33. Bezirk: Heitmann, Zigarrenarbeiter, Brunnenstraße 92;
Marks, Töpfer, Brunnenstraße 6; Schreiber, Sattler, Gartenstraße 159; Becker, Schlosser, Gartenstraße 163; Butschte, Maurer , Gartenstraße 157. 35. Bezirt: Gustav Koopmann, Wollinerstraße 69, 2 Treppen; A, Weiß, Rheinsbergerstr. 31; Georg Becker, Fürstenbergerstraße 1; Friz Bump, Anklamerstr. 33; Heinrich Tamm, Brunnenstr. 36a.
Mittwoch, den 6. November 1889.
auch der schon in reiferem Mannes alter stehende RegierungsBaumeister Simonsohn angehörte. Lezterer merkte, daß er von dem Studiofus Wolff offenbar gehänselt werden sollte und als dieser plößlich den Krug des Baumeisters faßte und denselben nun auch nicht wieder loslassen wollte, nahm der ursprüngliche Scherz eine so unangenehme Forman, daß Herr Simonsohn seinem Gegner einen Schlag ins Gesicht verfekte. Dieser rächte sich da mit, daß er dem Baumeister mehrere Servietten an den Kopf warf und einen Rest Bier gegen ihn versprißte. Am nächsten Tage erschien der Angeklagte Elbers, der als erster Chargirter des Vereins der Schlesier" von Wolff darum erfucht war, bei Herrn Simonsohn und erklärte demselben, daß Wolff eine Revozirung verlange, bei deren Ausbleiben er ihm aber eine Forderung auf Pistolen mit einmaligem Rugelmechsel zu überbringen habe. Der Baumeister erwiderte, daß er bei seinem Alter gar nicht daran denke, sich zu schlagen und diese Forderung nur als einen Scherz auffasse, da er sonst die Sache der Staatsanwaltschaft übergeben müsse; er fei aber bereit, seinerseits zu revoziren, wenn dies auch auf der anderen Seite geschähe. Der Angeklagte Wolff hielt dieses Verhalten für infommentmäßig, folgte dem Rathe des Kartellträgers, die Sache auf sich beruhen zu lassen und so erhielt der Geforderte eine Boffarte des Inhalts, daß auf seine Bedingung nicht eingegangen werde. Diese Karte veranlaßte den Regierungsbaumeister Simonsohn, die Sache nunmehr der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Beide Angeklagte machten für sich geltend, daß es fich noch gar nicht um eine endgiltige Forderung gehandelt habe, diese vielmehr nur unter Umständen in Ausficht gestellt gestellt worden war und daß sie schließlich schließlich doch freiwillig von dem Duell Abstand genommen haben. Der Staatsanwalt vermochte die vorgebrachten Strafausschließungsgründe nicht anzuerkennen, sondern beantragte gegen Wolff 2 Monate, gegen Elbers 1 Monat Feftungshaft. Der Gerichtshof erkannte auf vier Wochen, bezw. zwei Wochen Festungshaft.
Doppelt bestraft wegen leichtfertigen Umgehens mit Petroleum ist die Arbeiters- Ehefrau Elise Sohn, welche gestern vor der dritten Straffammer des Landgerichts I stand. Die Angeklagte suchte eines Tages das im Kamine erloschene Feuer in der so oft gerügten Weise wieder anzufachen, daß fie zur Petroleumflasche griff und etwas von dem Inhalte auf die glimmenden Kohlen schüttete. Die Unvorsichtigkeit rächte fich furchtbar, die Flamme theilte fich dem ganzen Inhalt der Flasche mit, es erfolgte eine Explosion und die Angeklagte stand im nächsten Augenblicke selbst in Flammen. Sie erlitt schwere Brandwunden und hat ein langwieriges und schmerzhaftes Krankfein bestehen müffen. Da durch das brennende Betroleum aber auch die Dielen in Brand gerathen waren, so erhielt Frau Sohn noch eine Anklage wegen fahrläffiger Brandstiftung und mußte sie dieserhalb ihre Verurtheilung zu einer Geldstrafe von 20 M. event. 4 Tage Gefängniß über sich ergehen lassen.
41. Bezirk: Mochert, Wiesenstr. 28; Weise, Maurer, Tegeler- wickelung begriffen ist, es aber mit der Zeit noch weit bringen Straße 27; Knorr , Glasermeister, Köslinerstr. 11; Rüter, Reinickendorferstraße 14a; Scharf, Schloffer, Reinickendorferstraße 52.
42. Bezirk: Jacobei, Töpfer, Hochstraße 33b; W. Marten, Arbeiter, Liesenstraße 4; Raschke, Maurer , Wiesenstraße 8; Ganschow, Maurer , Wiesenstraße 8; Elsholz, Maurer , Badstr . 14.
NB. Die Wählerlisten der einzelnen Bezirke werden vom Sonntag, den 10. 5. Mts., bis zum Sonntag, den 17. d. M., zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
Gerichts- Beitung.
Wegen Herausforderung zum Zweikampf mit tödtlichen Waffen bezw. Kartellträgerei ftanden gestern der Che mifer Georg Wolff und der Ingenieur Carl Elbers vor der III. Straffammer hiesigen Landgerichts I. Es war am 21. Januar cr., als im Restaurant Franziskaner Leistbräu die
Ein ungarischer Hochstapler, der noch in der Enttann, stand gestern in der Person des Schreibers
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er fich stolz nennt, Schriftstellers" Adolf Herschen hauser unter der Anklage des Diebstahls vor der I. Straffammer hiesigen Landgerichts I. Der Angeklagte ist aus Ungarn hierher gekommen und hat bei einem hiesigen Rechtsanwalt einige Zeit lang die Stelle als Kanzlist bekleidet. Dann ging es ihm schlecht in Berlin , bis sich die Frau des Restaurateurs Könecke in der Friedrichstraße auf sein Flehen seiner erbarmte und ihm gestattete, ihren Kindern Schreibunterricht zu geben. Das war im Juli 1887. Der Angeklagte lag 14 Tage lang seinen Lehrerpflichten ob, bis er eines Tages Gelegenheit fand, aus der Könecke'schen Privatwohnung in einem unbewachten Augenblick einen Brillantring und eine goldene Damenuhr zu stehlen und damit zu verschwinden. Inzwischen scheint er allerlei Irrfahrten gemacht zu haben. Wenigstens behauptet er, daß er inzwischen in London und Paris war und von letterem Orte glänzende Ausstellungsberichte an ungarische Blätter geschrieben habe. Ob er dazu im Stande ist, erschien dem Präsidenten sehr zweifelhaft. 3war behauptete der Angeklagte, daß er das Gymnasium durchge
Angeklagten mit einer Gesellschaft am Biertische faßen, welcher macht und auch ein Jahr die Universität Budapest besucht habe
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6. Jahrg.
er hat aber im Untersuchungsgefängniß ein schriftstellerisches Machwert verfertigt, welches als überaus albern und dumm bezeichnet wurde. Aus einigen Postkarten geht ferner hervor, daß er hier Liebschaften unterhalten und im Interesse einer ungarischen Malerin, deren Bild er für 80 000 Mark verkaufen wollte, forrespondirt hat. Erst im Juni d. J. gelang es, ihn infolge des erlassenen Steckbriefes in Hamburg zu verhaften. Er beftritt natürlich mit großer Gewandtheit den Gelddiebstahl, wurde jedoch vollständig überführt und zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt.
Verleitung zum Meineide und Urkundenfälschung in vier Fällen wurde dem Schlächtermeister Franz Albert Grünmeyer zur Last gelegt, welcher gestern vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I stand. Bekanntlich besteht die Verordnung, daß jedes von außerhalb eingeführte Stück Vieh von einem Atteste des Fleischbeschauers begleitet sein muß, worin bescheinigt wird, daß es vor der Schlachtung gelebt hat und anscheinend gesund gewesen ist. Troßdem durch diese Maßregel den Schlächtern nur geringe Kosten und Umstände erwachsen, wird dieselbe doch vielfach umgangen. Der Angeklagte soll in vier Fällen derartige Atteste in der Weise umgeändert haben, daß er die Stückzahl der Köpfe will fürlich erhöhte und dadurch Vieh nach Berlin brachte, welches vorher nicht untersucht worden war. Als Grünmeyer hörte, daß die Untersuchung eingeleitet worden sei, begab er sich zu einem der Fleischbeschauer, dessen Attest er gefälscht hatte. Er verlangte von ihm, daß er sein Kontrolbuch in der Weise umändere, daß es mit dem gefälschten Attest übereinstimmte und als der Fleischbeschauer fich meigerte, brachte der Angeklagte eine Drohung zur Anwendung. In dieser Handlung findet die Anflagebehörde eine Verleitung zum Meineide, denn vor Gericht hätte der Fleischbeschauer die nachträgliche Abänderung im Rontrolbuche eidlich in Abrede stellen müssen. Der Ges richtshof hielt auch auf Grund der Beweisaufnahme die Verleitung zum Meineide für erwiesen, die Urkundenfälschung aber nur in einem Falle. Das Urtheil lautete auf ein Jahr drei Tage Zuchthaus und zweijährigen Ehrverlust; es follen ein Monat und drei Tage Zuchthaus durch die erlittene Unterfuchungshaft in Abrechnung gebracht werden.
Spuren im Sande. Beim Schankwirth Fanselow am Elisabeth- Ufer wurde an einem Juli- Abende ein Diebstahl be= gangen. Aus einem neben dem Schanklokale belegenen Raume wurde eine Sparbüchse mit etwa 25 M. Inhalt gestohlen. Der Dieb war durch's Fenster eingestiegen. Für die Entdeckung des Thäters gab es weiter feine Anhaltspunkte als den Abdruck eines Stiefels in dem Sande des kleinen Vorgartens, welchen der Dieb hatte betreten müssen. Es mußte ein kleiner, zierlich gebauter Stiefel gewesen sein. Nur ein gewisser Johann Drabinsky, der viel im Fanselom'schen Lokal verkehrte, hatte einen so fleinen Fuß. Die Polizei ließ ihn holen und jeder Zweifel mußte schwinden, als man seinen Stiefel mit den Fußstapfen im Sande verglich. Troß diefes erdrückenden Beweises legte sich der Angeklagte im gestrigen Termine vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I einfach auf's Leugnen. Der Gerichtshof verurtheilte den bereits mehrfach Vorbestraften zu einer Gefängnißftrafe von einem Jahre und zweijährigen Ehrverlust.
Versammlungen.
Die Freie Vereinigung der Maurer Berlins und Umgegend hatte zu Sonntag, den 3. d. M., eine außer ordentliche Mitgliederversammlung nach dem Eiskeller( Chauffeestraße) einberufen. Die gut besuchte Versammlung hörte in erster Linie einen Vortrag des Vorsitzenden, Herrn Hermerschmidt, über Bufriedenheit". In seinen Ausführungen befämpfte Redner die Zufriedenheit als den Hemmschuh jeden Kultur fortschritts und erklärte es für eine Nothwendigkeit, unzufrieden zu sein, um nicht zu versumpfen und den Drang nach Berbefferung zu ersticken. Die Berechtigung der Unzufriedenheit ergebe sich unter den heutigen Verhältnissen ganz von selber und Redner ermahnte namentlich auch die Unzufriedenheit dahin zu pflegen, daß die Kollegen nicht zufrieden sein sollen, daß die Errungenschaften des diesjährigen Lohnkampfes immer mehr verloren gehen. In der folgenden Diskussion
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