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Beilage zum Berliner Voltsblatt.

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42. Sigung vom 17. April. Präsident v. Köller eröffnete die Sigung um 11% Uhr hswahl mäßig befeztem Hause und stark besuchten Tribünen. Am Ministertisch: Justizminister Dr. v. Schelling und Kom­Coßgezoge twa arien; später Minister des Innern Herrfurth, Minister fident v. Ta privi, der Handelsminister Frhr. v. Berlepsch, Landwirthschaftsminister Dr. Frhr. Lucius v. Ballhausen und Kultusminister Dr. v. Goßler.

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Freitag, den 18. April 1890.

7. Jahrg.

sich beschäftigt, erschrickt über die Abnahme der Fähigkeit des Die Geldmittel, die zur Vorbereitung der Markthallen­Erziehens in der Familie. Dies sei eine nothwendige Folge bauten in den Stadttheilen Moabit , Luisenstadt jenseit des verwüsteten Familienlebens. Redner giebt darüber Bei- des Kanals und Tempelhofer Vorstand erforderlich sind, spiele aus seiner Thätigkeit in der Berliner Stadtmission. werden bewilligt. Hierbei wird der Magistrat in einer Mit dem Abg. Lückhoff ist er darin einverstanden, daß die ver- Resolution aufgefordert, für den schleunigen Bau der Markt­wahrloften Kinder vorzugsweise der Familienerziehung zuzuwen- hallen für den Wedding, Gesundbrunnen und Schönhauser den seien. Da dieses Ideal sich aber doch nicht so erreichen Borstadt zu sorgen. lasse, so tönne man die Erziehung in Anstalten nicht entbehren. Ausschüsse werden eingesetzt für die Vorlage betreffend Ab­Aus der verwahrlosten Jugend ziehe vor allem die Prostitution schluß eines Vertrages mit der Gemeinde Pankow über Gaszu­ihre Rekruten. Die Haupthilfe dagegen liege auf gefeßlichem führung aus den städtischen Gasanstalten und für die Vorlage, Gebiete. In Bezug auf den Schutz der Jugend müsse weiter betreffend die Erwerbung von Terrain zu der Verbindungsstraße gegangen werden, als bisher. Auch die Arbeiterin im fremden zwischen Gneisenau- und Blücherstraße. Das Haus setzt die Spezialberathung zur dritten Lesung Dienst müsse geschützt werden. Redner erörtert demnächst die polizei- Es folgt die Vorlage betr. die Errichtung eines ge Staatshaushalts- Etats fort, und zwar beim Etat liche Behandlung der Prostitution. Das Berliner Polizeipräsidium werblichen Schiedsgerichts. Justizverwaltung. tomme in dankenswerther Weise den Bestrebungen der Berliner Bekanntlich hat der Oberpräsident nicht alle Anträge des Abg. Dasbad( 3entr.) bemängelt es, daß die gerichtlichen Stadtmission, hier heilend einzugreifen, entgegen. Er wolle die Magistrats genehmigt, sondern eine ganze Reihe von Bedenken onzen nicht immer den Blättern mit größerer Auflage zuge- Frage, ob die frühere Ordnung dieser Dinge oder die heutige erhoben. Sein Hauptbedenken richtet sich gegen den Antrag, das besser sei, nicht erörtern. So viel stehe jedoch fest, daß die Umher- Wahlrecht zu den Schiedsgerichten schon mit dem 21. Lebens­Regierungskommissar Geh. Rath Eichholz erwidert, daß die wandlung der Prostitution in der Stadt große Schäden im Ge- jahre eintreten zu lassen; er hält das 25. Lebensjahr erst für den wahl der Blätter zu treffen nicht Sache der Justizverwaltung, folge gehabt. Das Traurigste sei die Ansteckung der Familie geeigneten Zeitpunkt hierzu. Ferner vermißt der Oberpräsident nur fern den einzelnen Gerichten überlassen sei. durch die umherstreichende Prostitution. Man müsse versuchen, eine gesetzliche Vorschrift, welche den gewerblichen Schiedsgerichten Abg. Schuhmacher( freifons.) wünscht, daß namentlich für das bisherige System zu korrigiren. In letzterem vermißt Redner die, Befugniß zur Abnahme von Giden beilegt. Der Magistrat wirthschaftliche Arbeiter die Aussehung der Strafvollstreckung die Einheitlichkeit. Die Sache sei ernst, denn der Umsturz hänge hält diese Ansicht nicht für zutreffend, sondern hält daran fest, längere Zeit, als bisher üblich, erfolgen könne. Bei der Ernte überall nicht nur mit dem Unglauben, sondern auch mit der daß eine derartige Befugniß dem Schiedsgerichte beigelegt werden 1. fomme es zuweilen auf einen einzigen Arbeiter an. Die Unzucht zusammen. Der Redner bemängelt die bisherige Kontrole. soll und ebenso bleibt der Magistrat dabei, daß der Rechtsweg dieſer he sei leicht zu regeln, da sie als ein Ausfluß des königlichen Dieselbe mache in einzelnen Punkten den Eindruck der Konzessio- ausgeschlossen werden soll. In Betreff des ersten Punktes, den fabril the nirung. Ferner erörtert er die Behandlung der Minorennen, Zeitpunkt der Wahlberechtigung betreffend, schlägt der Magistrat it niede Regierungskommissar Geh. Rath Lucas erwidert, daß eine die sanitätliche Untersuchung, die Gelegenheitsmacherei und dagegen vor, sich der Ansicht des Oberpräsidenten zu unter­findet relle Verfügung nicht getroffen werden könne, daß aber der die Aufführung unzüchtiger Theaterstücke( 5). Er erwartet eine ordnen. Lußfashister den Einzelfall wohlwollend prüfen werde. Besserung der sittlichen Zustände aus dem Kampfe der öffentlichen Stadtv. Tu auer: Der§ 8 der Vorlage bringt eine Ab­3. Abg. Dasbady( Bentr.) bedauert, daß auf seine Anregung Meinung, welchem die Regierung zu Hilfe zu kommen habe. Man änderung, mit welcher der Magistrat sich dem Verlangen des t eine Remedur zugesagt sei. habe in Deutschland viel zu sehr die Neigung, den Kampf der Oberpräsidenten fügt. Als ich vor fünf Jahren den Antrag auf Kirche zu überlassen. Gerade aus dem Laienstande aber müßten Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichts stellte, ging ich von mehr Kämpfer erstehen, und er würde es mit Genugthuung be- der Ansicht aus, daß das Vertrauen der arbeitenden Bevölkerung grüßen, wenn seine heutigen Ausführungen dazu die Anregung zu dem Gericht hergestellt werden müsse. Deswegen beantragte gegeben hätten.( Bravo ! rechts.) ich das Wahlrecht vom 21. Lebensjahre an. Die Versammlung Minister des Innern Herrfurth erwidert, daß das Berlin und der Magistrat traten dieser Bestimmung bei, aber der Ober­von heute, ungeachtet der großen Zunahme der Bevölkerung präsident erhob Bedenken und verlangte das Wahlrecht erst vom und der Prostitution, eine große Besserung auf dem angeregten 25. Jahre an. Der Magistrat fügte sich. Ich beantrage, auf der Gebiete aufzuweisen habe. Auf einzelne Ausführungen des ursprünglichen Forderung bestehen zu bleiben. Alle Gut­Borredners giebt der Minister an der Hand des ihm vor achten aus anderen Städten sprechen sich für das liegenden Materials Auskunft und bedauert schließlich, daß 21. Jahr aus. Die Arbeiter erhalten tein besonderes die unerquickliche Materie hier öffentlich zur Sprache ge- Recht; auch für die Unternehmer wollen wir dasselbe. Der kommen sei. Hinweis auf das Reichstags- Wahlrecht ist nicht stichthaltig. Das Wahlrecht zu den Landtagen, zu der Stadtverordneten- Bersamm lung beginnt schon mit dem 24. Jahre. Mit dem 21. Jahre hat ein jeder bereits Verfügungsrecht. Wenn man den Arbeitern anderer Städte zutraut, mit 21 Jahren das Richtige zu treffen, so kann man es auch den Berliner Arbeitern zutrauen. Der Oberpräsident hält das frühzeitige Wahlrecht nur für bedenklich, während er das recht des Schiedsgerichts, Eide ab­Abg. Dr. Langerhaus( dfreis.) bedauert diese Debatte. zunehmen, für für nicht haltbar erflärt. Troydem bleiben Reg.- Komm. Geh. Rath Eichholz erwidert, daß bei den Stöcker hätte den Antrag auf Ausschluß der Deffentlichkeit bei Magistrat und gemischte Deputation auf dieser Forderung richten mit zwei Amtsrichtern die Geschäfte nach geograghi- der Verhandlung stellen können. Wenn demselben die Sache bestehen. Um so mehr haben wir Grund, auch von der Forde en Bezirken vertheilt seien. Für ländliche Bezirke sei durchweg wirklich ernst wäre, so sollte er Anträge stelle, die dann in der rung des Wahlrechts vom 21. Lebensjahr ab nicht abzulassen. für gesorgt, daß die Bewohner nur mit einem Richter zu Kommission verhandelt werden können. Zu meiner großen Freude läßt der Entwurf das Frauenstimm­alsabg. Dr. Windthorst( Bentr.) betont, daß es vor allem letteren Grundsaß für sich afzeptiren und hier nur über Dinge erflärt hat. Ein weiterer Antrag, den ich stelle, bezweckt die Be­Abg.( ton): die freisinnige Partei diesen zu, obwohl der Oberpräsident es ebenfalls für bedenklich rauf ankomme, die Justizpflege seitens der Amtsrichter so aus- sprechen werde, bezüglich deren sie mit Anträgen tomme, so feitigung der Bestimmung, daß Gesellen und Gehilfen, die bei ührt zu sehen, wie es durch die Reorganisation beabsichtigt würde unser politisches Leben von einem großen Banne Innungsmeistern arbeiten, nicht wählbar und wahlberechtigt sein Das Amtsgericht in Berlin müsse unbedingt getheilt erlöst. Er werde sich das Recht, die betreffende Frage sollen. Bei den Innungsmeistern, die ihr Innungsschiedsgericht rden, während an anderen Stellen die Richter mehr arbeiten hier zu erörtern, nicht nehmen lassen, am allerwenigsten haben, ist der Ausschluß berechtigt, nicht aber bei dem Gesellen, Abg. Bödiker( Bentr.) schließt sich diesen Ausfüh- vom Abg. Langerhans.( Lebhafter Beifall rechts.) Im weiteren der häufig nicht einmal weiß, daß er bei einem Junungs­erinnert der Redner dem Abg. Dr. Langerhans daran, daß meister arbeitet. Besteht das Gericht erst einige Jahre dieselbe Materie auch im englischen und italienischen Parlamente und hat ein Beisitzer während dieser Zeit zur Zufrieden­öffentlich verhandelt worden ist. heit der Interessenten seine Pflicht gethan, Το fann

Abg. Rickert( dfreis.) führt Beschwerde über eine angeblich echte Behandlung des Redakteurs der Elberfelder Freien ffe" im Gefängniß. Reg.- Kommissar Geh. Rath Dr. Starde erwidert, daß eine schrift, wonach Gefangenen der Bart abzurasiren sei u. s. w., t existire. Wenn der betr. Redakteur in der Strafanstalt zu ford gesessen, so gehöre die Sache überhaupt nicht in das fort der Justizverwaltung.

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Minister des Innern Herrfurth bemerkt, daß er auf An­ung Rickerts der Angelegenheit näher treten werde. Abg. Dr. Windthorst( Zentrum) beklagt es, daß das Ge­gnißwesen in Preußen von der Justizverwaltung getrennt und i Ministerium des Innern unterstellt sei. Die Abgg. Rickert und v. Eynern( natl.) pflichten bei. Abg. Bödiker( 3entr.) wünscht eine zweckmäßigere Ver­ilung der Geschäfte bei den mit mehreren Richtern besetzten im antsgerichten, und zwar möglichst nach örtlichen Bezirken, nicht nah Branchen, da der Richter sonst leicht einseitig werde und die Sme hige Fühlung mit der Bevölkerung verliere.

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Abg. Czwalina( dfr.) erörtert die Frage der Offizial- Ver­idigung und bemängelt es, daß diefelbe, wie er annimmt aus el angebrachter Sparsamkeit, allzusehr den Referendarien zu­viesen werde, statt den Rechtsanwälten.

esjährig birten fönne, da dieselbe den Gerichtspräsidien zustehe.

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Abg. Stöcker( fonf.) beklagt diese Bemerkung des Ministers. Wir sind hier nicht wegen der Tribünen da, sondern um das Wohl und Wehe unseres Volfes zu berathen. Gerade das sei ja das Bedenkliche an der ganzen Sache, daß sie stets im Dunkel gehalten werde. Der ihm zu Theil gewordene Beifall habe ihm bewiesen, daß er ein rechtes Wort zur rechten Zeit gesprochen habe.( Lebhafte Zustimmung rechts.)

Nachdem der Minister Herr furth sich noch kurz über die er, wenn es seinem Meister plötzlich einfällt, einer Innung bei­Frage der Minorennen geäußert, wird diese Debatte gefchloffen. zutreten, mit einem Male sein Wahlrecht und seinen Beisitzerposten Abg. Dr. Brüel( welfischer Zentruins- Hospitant) erörtert verlieren. Nehmen Sie meine Anträge an; Sie geben den Ar­juristisch die bereits gestern angeregte Frage des sogenannten beitern dann Vertrauen zu der ganzen Einrichtung. Welfenfonds( beschlagnahmtes Vermögen des Königs Georg Stadtv. Wied: Prinzipielle Gründe lassen sich gegen die von Hannover ). Mit dem Tode des Königs Georg Erhöhung des Wahlalters nicht beibringen. Wo wir dem Ober­hätten die preußischen Behörden jede Zuständigkeit der Ver- präsidenten entgegen kommen fönnen, müssen wir es thun, wenn waltung über jenes Vermögen verloren. Auch der ursprüng- wir das Ortsstatut genehmigt haben wollen. liche Zweck der Beschlagnahme sei mit dem Tode des Königs fortgefallen, da eine Abwehr der letzterem zugeschriebenen Be­strebungen nicht mehr nöthig sei.

Justizminister Dr. v. Schelling erwidert, daß die Auswahl Vertheidigers Sache des Gerichtsvorsitzenden sei. Uebrigens timme das Gesez, daß in der Regel die Anwälte am Orte und in zweiter Reihe die Referendarien zu Offizialvertheidigern annt werden sollen. Es empfehle fich indessen, die Referenda tüchtig zur Vertheidigung in Strafsachen heranzuziehen, da fast die einzige Gelegenheit sei, fie in der Uebung der freien de auszubilden. Bezüglich der Geschäftsvertheilung bei den tsgerichten betont der Minister, daß er dienstlich darauf nicht Minister des Innern Herrfurth erwidert, daß das feine Ge Abg. Graf Limburg- Stirum( fons.) hält die Heranziehung webe der juristischen Deduktionen des Borredners zerrissen werde Referendarien, die als noch nicht angestellte Beamte völlig durch den klaren Wortlaut des Gesetzes über den Welfenfonds. ettiv feien, zur Bertheidigung in Strafsachen für durchaus Die Wiederaufhebung der Beschlagnahme jenes Vermögens fönne sünscht. Die Rechtsanwälte hätten häufig das Bestreben, durch nicht durch bloße tgl. Verordnung, sondern nur durch Gesetz auf­nzende rhetorische Effekte ihre Klienten zu befreien, selbst wenn gehoben werden. von deren Unschuld nicht überzeugt seien. Sie wendeten sich Abg. Dr. Windthorst( Bentr.) vertheidigt den Standpunkt solchen rednerischen Leistungen an die Geschworenen, die nicht des Abg. Dr. Brüel. Der Vertrag, durch welchen das Vermögen mer in der Lage seien, das Rhetorische von dem Sachlichen zu festgestellt wurde, sei zwischen dem König von Preußen und dem ehemaligen König von Hannover abgeschlossen, und dieser per­Abg. Dr. Windthorst( Bentr.) meint, daß der vom Vor- fönliche Charakter des Vertrages sei nicht aufgehoben worden. ner gerügte Fehler auf beiden Seiten, auch bei den Staats- Gin reiner Willensakt des Königs von Preußen genüge, um die der freien Rede zu üben, aber man sollte ihnen nicht so ohne 4. iteres die Vertheidigung über Leben oder Tod in die Hand

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foll alten, zu beobachten sei. Die Referendarien seien gründlich Sache in Ordnung zu bringen.

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Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Ezwalina und Graf mburg wird die Debatte geschlossen und der Etat der Justiz­waltung genehmigt.

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Der nationalliberale hannoversche Abg. Tramm trat dem Minister in der Rechtsauffassung bei, sprach sich aber mit großer Wärme unter Bezugnahme auf von Bennigsen, Miquel und frühere Beschlüsse des hannoverschen Provinziallandtags für die alsbaldige Rückgabe des Welfenfonds an den König Georg von Hannover aus. Es folgt der Etat des Ministeriums des Innern. Abg. Enneccerns fonnte es dagegen nicht unterlassen, her Abg. Lückhoff( freifons.) bringt die Zunahme des jugend- vorzuheben, daß diese Ansicht der hannoverschen Nationalliberalen en Verbrecherthums zur Sprache. Es sei der in der nationalliberalen Partei noch nicht zur Herrschaft ge­it, ernstlich darüber nachzudenken, durch welche Mittel langt sei. sem Uebelstande, der Vorfrucht der Sozialdemokratie, Aus den sonstigen Erörterungen ist der erneute Versuch des cgebeugt werden könne. Wie auf dem Gebiete der Herrn von Puttfamer- Blauth hervorzuheben, Herrn von Reibniz entlichen Gesundheitspflege Großes geleistet worden sei, so des Werbens mit der Schnapsflasche für seine Wahl im Rosen­ißten auch zur Lösung der vorliegenden Frage Mittel und berger Wahlkreise zu bezichtigen, wofür er jedoch selber nur eine 3. Wege gefunden werden. Zwar wisse er wohl, daß diese Aufgabe noch dazu sehr wenig bestimmte Thatsache vorzubringen ver­hr auf dem firchlich- religiösen und dem Gebiete der Schule mochte. Freitag wird die Etatsberathung mit dem Kultusetat ge. Allein auch durch Verwaltungsmaßregeln lasse sich manches fortgesetzt. eichen. Er erwarte keineswegs alles vom Staate; der Kirche

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d der Privatwohlthätigkeit bleibe die Hauptaufgabe zugewiesen. on Erziehungsfasernen für verwahrlofte Kinder müsse er ab­then, vielmehr müsse das verwahrloste Kind einer guten, üte lich- ernsten Familie zur Erziehung zugewiesen werden. Der berfelder Erziehungsverein habe große Erfolge erzielt. Er bitte n Minister, zu erwägen, ob solchen Vereinen Zuschüsse vom nhütetaate zugewendet werden können, denn der Staat dürfe nicht

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Von dem Stadtv. Stadthagen liegt der Antrag vor, die Vorlage einem Ausschuß zu überweisen. Stadtv. Horwitz beantragt die Berathung um vier Wochen zu vertagen, bis der Reichstag gesprochen hat, ber sich mit einem Gesetzentwurf über die Gewerbe- Schiedsgerichte befassen wird. Die Entschließung des Oberpräsidenten würde so wie so eine langſame ſein.

Stadtv. Stadthagen erklärt sich gegen den Antrag Horwitz, der die Sache nicht um einen Schrift fördern würde. Diese Förderung wäre durch die Einsetzung eines Ausschusses zu erreichen. Die betheiligten Kreise haben sich theilweise über den Entwurf ausgesprochen, und diese Kritik gebe Anregung zu einer Reihe Abänderungen.

Der Antrag Horwit wird abgelehnt. Nachdem die Stadtv. Kalisch und Wohlgemuth ihre Zustimmung zu dem ersten Antrage des Stadtv. Tubauer ausge­drückt, den zweiten Antrag aber bekämpft hatten, wird der Antrag Stadthagen auf Einsetzung eines Ausschusses abgelehnt.

Stadtv. Stadthagen glaubt nunmehr im Plenum mit einer Reihe Abänderungsanträge nicht zurückhalten zu dürfen, die aus den Wünschen der betheiligten Streise hervorgegangen wären. § 19 lautet in seinen ersten Theilen:" 3u jeder Spruchsizung sind vier Beisitzer einzuladen, von denen zwei den Arbeitgebern und zwei den Arbeitgebern angehören müssen. Zur Beschluß­fähigkeit genügt die Anwesenheit des Vorsitzenden und zweier Beisiger, von denen der eine Arbeitgeber, der andere Arbeit­nehmer ist. Wenn drei Beisitzer erscheinen, wird der jüngere der doppelt befeßten Kategorie entlassen, derfelbe erhält jedoch eine nach§ 18 für einen halben Tag festgesetzte Entschädigung von 2 M. Die Beijißer werden zu den Sigungen vom Vorsitzenden einberufen, welcher auf eine möglichst gleichmäßige Heranziehung der Gewählten, sowie darauf zu sehen hat, daß thunlich st mindestens ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer demselben oder einem ähnlichen Berufszweige angehören, wie die streitenden Parteien." Das Wort thunlichst" wenn man den Grund­gedanken des Paragraphen aufrecht erhalten wolle, sei zu streichen. Im§ 22( Nr. 2) sei der Vortermin vor dem Kommissar des Ge­richts zu beseitigen; Einigungsversuche sollten nur vor dem be­Sigung vom Donnerstag, den 17. April. fetzten Gericht zugelassen werden. In Nummer 7 desselben Para­Der Stadtverordneten- Vorsteher, Stadtv. Dr. Stryd, er- graphen: Als Bevollmächtigte der Parteien werden der Regel big zusehen, daß die Verwahrlosung der Jugend derartig über- öffnet die Sitzung um 5% Uhr mit einer Reihe geschäftlicher nach nur Angehörige, Berufsgenossen oder Angestellte derselben nd nehme, und er dürfe auch nicht alles der Privatwohlthätig- Mittheilungen. zugelassen. Im Falle der Abwesenheit oder Krankheit muß das Die ersten Gegenstände der Tagesordnung entbehren des Gericht, aus besonderen Gründen kann es andere Vertreter zu= Minister des Junern Herrfurth ist mit den vom Vorrebner öffentlichen Interesses. laffen." müsse der Regel Regel nach" und der zweite strebten Zielen einverstanden. Eine Zwangserziehung fönne Die Vorlage betreffend die Erweiterung des§ 2 des gestrichen werden; um Rechtsanwälte und Lintsanwälte auszu­ich dem Gesetz erst nach Begehung einer Strashaft seitens des Drts statuts über die Fürsorge für die Wittiven und Waisen schließen. Die Bestimmung, wonach eine Verurtheilung auf Vor­rwahrlosten Kindes playgreifen. Aus dem Dispositionsfonds der besoldeten Gemeindebeamten und Lehrer wird an einen Ausnahme einer Handlung erfolgen fönne, müffe ganz beseitigt wer er Strafanstaltsverwaltung sei er bereit, Beihilfen an Erziehungs- schuß verwiesen. den, da sie nur zu Unzuträglichkeiten führe. Der Etat der Reuter- Stiftung, des Gesinde- Fonds und der Stadtfyndikus Eberty erklärt sich gegen diese Abänderungs­Abg. Stöcker( tons.): Wer mit den Fragen des Volfslebens Spartaffe werden en bloc genehmigt. anträge, die zu praktischen Unmöglichkeiten führen. Die Fassung

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Stadtverordneten- Versammlung.

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