Mr. 92. joped int
abril
16:00
Sonntag, den 20. April 1890.7. Jahrg.
29
aison On 9 M
Ränte
5 Wt. pottbilli
ttungste
Bebel, schlear Monog d gratis
ger
4 mi dild
Organ für die Interessen der Arbeiter.
Das„ Berliner Wolfsblatt"
eint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei teuffel Haus vierteljährlich 3,30 Mart, monatlich 1,10 Mart, wöchentlich 28 Pf. Einzelne Nummer 5 Pf. intags- Nummer, mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. Postabonnement 3,30 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1890 unter Nr. 892, V. Nachtrag.)
li unter
die Kün Die Ungar
hsten
2 Mark, für das übrige Ausland 3 Mark pro Monat.
inolowy Canillo
Insertionsgebühr
Zming id do
beträgt für die 5gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und VersammlungsAnzeigen 20 Pf. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Beuthstraße 3, sowie von allen Annoncen- Bureaur, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Die Expedition ist an Wochentagen bis 1 Uhr Mittags und von 3-7 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen bis 10 Uhr Vormittags geöffnet. Fernspredjer: Amt VI. Nr. 4106.-
Redaktion: Beuthstraße 2.- Expedition: Beuthffrake 3.
Rejtan Arbeiterkautionen.
ald N enstr.- Ed
Arbeiters ein ungefeßlicher Akt ist, weil er mit Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts Darmstadt vom dem Inhalt der Gewerbeordnung im Widerspruch steht. 6. Februar 1888 verurtheilt, die einbehaltene Raution an die Der große Weberausstand in Gera ; an welchem un- Der§ 115, Absatz 1, der Gewerbeordnung besagt: Arbeiterin auszubezahlen und die gesammten Koften des Verfahbr 3000 Arbeiter betheiligt sind, ist bekanntlich dem Die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Löhne ihrer rens zu tragen. Nach der Begründung dieses Urtheils verna Abelland geschuldet, daß die Fabrikanten eine neue Fabrit- Arbeiter baar in Reichswährung auszuzahlen. Hiernach pflichtet§ 115 der Gewerbeordnung den Arbeitgeber, den Arbeiüte. Bung einführen wollen, die eine Reihe Bestimmungen ist also unzweifelhaft, daß Lohnabzüge einer Kaution tern den Lohn baar in Reichswährung auszubezahlen. ng", hält, welche den lebhaftesten Widerspruch und Unwillen wegen eben so unstatthaft sind, wie die Auszahlung des Hiernach soll dem Arbeiter der verdiente Sohn unverkürzt zun aus. Arbeiter hervorriefen. dhon Lohnes in anderer Weise als durch baare Zahlung. Ent- fließen und zwar selbst bann, wenn der Arbeiter den und Eine der Bestimmungen, gegen welche die Arbeiter sprechend dieser Auffassung liegen auch mehrere gerichtliche in einen Abzug einwilligt. Die in§ 115 Abs. 1 den hauptsächlich erklären, ist diejenige, wonach sie eine| Urtheile vor, die zwar schon vor Jahren gefällt wurden, Arbeitgebern auferlegte Pflicht zur Baarzahlung ist ganz unabion, iffe Raution, welche ihnen in Raten vom Lohne abge- gegenwärtig aber, wo die Frage der Arbeiterfautionen hängig von dem in§ 115 Abs. 2 enthaltenen Verbot der Kredi en werden soll, in den Händen des Fabrikanten lassen immer mehr in den Vordergrund tritt, zum allgemeinen tirung von Waaren. Wenn nun der Arbeitgeber den Arbeitern Bier- her en, damit er sich gegebenen Falles bei Fernbleiben aus Nußen veröffentlicht werden müssen. rbeitsna Arbeit 2c. daran schadlos halten könne. an ihren verdienten Lohn wöchentlich 50 Pt. abzieht und diese Die Urtheile, die wir hier im Auge haben sind bei Abzüge als Kaution zu seiner Sicherstellung gegen Kontraktbruch, Diese neue Art der Fesselung der Arbeiter durch das der vorjährigen Zusammenstellung der Fabrikinspektoren- gegen Beschädigung durch Pfuscharbeit und dergleichen verwendet, ichital hat in den letzten Jahren in allen Gegenden Berichte durch das Reichsamt des Innern veröffentlicht, so widerspricht dies offenbar der in§ 115 Abs. 1 vorgeschriebenen 84. tschlands immer mehr Boden gewonnen und wird und lautet der Bericht hierüber also: Baarzahlung. Der abgeschlossene schriftliche Vertrag weist auf
Verfügu
, Flas
st von solchen Unternehmern angewendet, die sich mit" Nach einem Urtheile des Großherzoglich hessischen Land-§ 8 der Fabrikordnung, wonach die Raution dafür gestellt wird, aft, nderem Nachdruck als„ abeiterfreundlich" gerichts zu Darmstadt verstößt der Abzug vom Lohne zum Zwecke daß alle Bestimmungen der Fabrikordnung einschließlich der Künocht Bizuspielen lieben. So z. B. von dem früheren der Kautionsstellung gegen die Vorschrift des§ 115 der Gewerbe- digungsfrist innegehalten werden. Nach§ 117 ber Gewerbechstagsabgeordneten Niethammer, der ein großer Papier - ordnung. Der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fall und ordnung sind aber alle gegen§ 115 verstoßenden Verträge nichtig. ritant in Kriebstein bei Waldheim iſt. das ergangene Urtheil werden von dem großherzoglichen Auf- Der§ 117 Abs. 2 schreibt aber weiter die Nichtigkeit aller Ver
rabt.
r. 12
weis de
ner.
Mitta
e Spei
garw In den Etablissements dieses Herrn soll die Kaution fichtsbeamten wie folgt mitgetheilt: 031 adidas didatträge vor, inhaltlich deren der Arbeitslohn zu einem anderen Arbeiter und Arbeiterinnen 10 M. betragen, sie kommt„ Eine Stepperin hatte bei ihrem Eintritt in eine Schuh 3weck als zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung 75 ungefähr einem Wochenlohn gleich und beträgt bei waarenfabrik in Offenbach am 28. Februar 1886 einen Vertrag der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien verwendet wird. granze vielen Arbeitern, welche in den Niethammer'schen Eta- unterschrieben, nach welchem ste verpflichtet war, ein Jahr lang Inhaltlich der Motive zur Gewerbeordnung ist diese Bestimmung finner fements beschäftigt werden, eine ganz respektable Summe, in der Fabrik zu verbleiben. Eine etwaige Kündigung seitens hauptsächlich gegen die in Fabrikordnungen enthaltenen Maßunverzinslich in den Taschen der Unternehmer ver- der Arbeiterin follte am 2. Januar 1887 schriftlich erfolgen können, regeln gerichtet. andernfalls der Vertrag ein weiteres Jahr Giltigkeit habe. Bei Der Theil des Lohnes, welcher dem Arbeiter wöchentlich als Ganz ähnliche Einrichtungen bestehen in unzähligen Vertragsbruch seitens der Arbeiterin sollten die in der Fabrik- Raution abgezogen wird, wird sofort mit dem Abzug der freien eren Unternehmungen, mir mit dem Unterschied, daß oronung festgesetzten Rautionsabzüge von wöchentlich 50 Pt. bis Verfügung des Arbeiters entzogen. Während der Fortdauer des benlog Rautionen vielfach erheblich höhere sind und theils zum Betrage von 50 m. den Arbeitgebern als Ronventional- Arbeitsvertrages tann der Arbeiter den betreffenden Theil seines ife bis auf 100 Mark und darüber strafe verfallen sein. Die Arbeiterin trat am 19. März aus und Arbeitslohnes weder erheben noch sonst darüber verfügen, erst efannte igen. Dies wird unter anderem bestätigt durch die behauptete, daß sie am 3. Januar mündlich gekündigt habe, daß nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält er die Kaution Reichsamt des Innern veröffentlichte Zusammen- sie im Stücklohn beschäftigt und ihr nicht ausreichende Be- und auch dann nur bedingungsweise wieder zurück, wenn er rechtGüte. ung der Fabrikinspektoren- Berichte. schäftigung gegeben worden ſei, um ihren Lebenszeitig gekündigt hat, wenn der Arbeitgeber keine Ansprüche für ahift Ganz besonders arg ist der Mißbrauch mit diesen unterhalt zu verdienen. Auf die Klage der Stepperin beim Ge- Pfuscharbeit, fehlende oder beschädigte Werkzeuge 2c. erhebt. is setionen in den rheinisch- westfälischen Industriebezirken, werbe- Schiedsgericht wurden die Arbeitgeber verurtheilt, die ein- Außerdem werden aber die betreffenden Beträge, um welche der fie meist eine sehr erhebliche Höhe erreichen und vor behaltenen Rautionsabzüge im Betrage von 21 m. 50 Pf. an wöchentliche Lohn für Kautionsstellung gekürzt wird, auch wirkn dazu dienen, ein den Unternehmern unbequemes Ver- erstere auszubezahlen. lich zur Kautionsstellung verwendet oder aufgebraucht. Bei Been der Arbeit durch die Arbeiter zu verhindern. Beachtet man ferner, daß die Unternehmer durch entchende Bestimmungen in den Fabrikordnungen dem Arbeiter Austritt aus der Arbeit erschweren, wohingegen sie das verbundet, den Arbeiter jederzeit zu entlassen im ausgiebigsten da§ 115 der Gewerbeordnung nur Verträge verbiete, nach welchen selben zur Rautionsstellung zur Sicherung des Arbeitgebers rsonen, Be in Anspruch nehmen, geht klar daraus hervor, daß die Löhne statt in baar durch Kreditirung von Waaren, Berab- für etwaige Ansprüche die Arbeiter im allerschlimmsten Abhängigkeitsverhältniß folgung von Lebensmitteln, zu höheren Preisen als die An- worden. Der fragliche Vertrag, wonach die Klägerin den Wochennden. ostromile than the 39th schaffungskosten 2c. gegeben würden. Eine Stellung von Kaution lohn der Beklagten zur Kautionsstellung zur fürzen berechtigt ist, durch Abzug vom Lohn sei erlaubt. Die Arbeiterin legte hier- ist hiernach aus zwei Gründen nichtig: einmal weil er gegen die gegen rechtzeitig Berufung ein und der Arbeitgeber wurde durch Pflicht der Baarzahlung verstößt, und dann, weil infolge dieses
g!
- Nordba
und Ver
Bierl
er Zeit
voll
Schmo egung
Bur gefal Weiss
häft vo
r Waffe
and ficher is jest
Nun unterliegt es aber gar keinem Zweifel, daß die ehaltung einer Raution durch Abzüge vom Lohne des
pijpirining
Feuilleton.
bruck verboten.] d
en
Treass
ehle bei
abethkirc
-
[ 14
Auf die Berufung der Arbeitgeber beim Amtsgericht wurde endigung des Arbeitsvertrages hat der Arbeiter teinen Anspruch durch Urtheil desselben die Entscheidung des Gewerbe- Schiedsge- mehr auf Bahlung seines Restarbeitslohnes, sondern nur auf Herrichts aufgehoben und die Arbeiterin verurtheilt, den Arbeitgeber ausgabe der gestellten Kaution. Gerade daraus geht aber hervor, die Raution zu belassen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, daß der Arbeitslohn, beziehungsweise die Abzüge von dem
Mouret fein Auge ließ, seine Bewunderung für den jungen Mann immer höher steigen.
Also Tuch wird man tragen? fragte Madame Marty, beren blatternarbiges Gesicht in der leidenschaftlichen Er regung schier hübsch wurde; da muß ich mir die Tuchstoffe doch ansehen.
Madame Bourdelais, die ihre Besonnenheit bewahrt hatte, sagte: Nicht wahr, der Ausverkauf von Stoffresten ist bei
an den Arbeiter verwendet
als bei mir? Mein Ehreuwort: Wir verkaufen die Waare auf Verlust.
Dies war der letzte Schlag, den er gegen die Damen führte. Der Gedanke, die Waare auf Verlust zu be kommen, stachelte in ihnen noch alle Leidenschaften der Frau auf, deren Genuß ein zweifacher ist, wenn sie den Kaufbem Verlangen, halb geschenkt zu kaufen, nicht widerstehen mann bestehlen zu können glaubt. Er wußte wohl, daß sie
tönnen.
Wir haben noch andere Stoffe, die durch ihre Bracht Ihnen am Donnerstag?.. Da will ich lieber warten, er heiter, indem er den Fächer der Madame Desforges vom - Bei uns wird Alles um Spottpreise verkauft! rief ihre wohlfeilen Preise Sie in Erstaunen sehen werden, denn ich habe alle meine kleinen anzukleiden. Dann wandte Guéridon nahm. Sehen Sie, dieser Fächer: ich weiß nicht, Mouret mit seiner singenden Stimme fort; so sie ihren feinen blonden Kopf zur Herrin des Hauses und was er kostet... Sari meipfehle ich Ihnen unser Cuir d'or, einen Taffet von uns fragte: Läßt Du noch immer bei der Sauveur arbeiten? aben Bleichlichem Glanze; wir haben Phantasie- Seidenstoffe von Schäftenden Dessins, welche unser Einkäufer unter tausenden Mein Gott, ja, erwiderte Henriette. Die Sauveur
am Pap
Fälligen
April
Gesch
on Ber
sfeln
au
fen.
en,
mich
100
meiten
-V
-Die Chantilly- Spize kostet 25 Frks, die Montirung foftet 200 Frauts, sagte Henriette. - Nun wohl; Die Chantilly- Spize ist nicht zu theuer;
Mustern ausgewählt hat; und was Sammte betrifft, ist sehr theuer, aber außer ihr giebt es Niemanden in Paris , indessen bekommen Sie bei uns die nämliche um 18 Franks; en Sie bei uns die reichsten Kollektionen in allen Far- der einen Leib zu machen versteht; und dann: was immer was die Montirung betrifft, theuere Frau, sind Sie abIch mache Sie aufmerksam, daß man dieses Jahr auch Herr Mouret sagen mag, man findet bei ihr die schönsten scheulich betrogen worden; ich mache mich anheischig, eine viel Tuch tragen wird; Matelassés, Cheviottes, wie Sie Dessins; ich mag nicht meine Kleider auf dem Leibe aller ganz ähnliche um 90 Frants zu beschaffen. nirgends wieder finden. Frauen sehen. es wohl, rief Mouret dann er zu 90 murmelte de muß
ten über den Nacken.
sie
-
Bourdelais.
se 125 ihn enger gezogen; mit einem Lächeln auf den halb- stehen, daß Madame Sauveur ihre Stoffe bei ihm kaufe; es in der That ein Bettler sein, um sich das zu versagen. ffneten Lippen standen sie da, das Gesicht vorgestreckt tommt allerdings vor, daß sie gewisse Dessins, deren Eigen- Sie nahm den Fächer und besichtigte ihn von Neuem gedehnt, als wollte ihr ganzes Wesen sich dem Ver- thumsrecht sie erwirbt, direkt beim Fabrikanten kauft; aber mit ihrer Tochter Blanche, und in ihrem großen, regelrer zuwenden. Ihre Blicke trübten sich, ein Frösteln lief ihre schwarzen Seiden beispielsweise bezieht sie ausschließlich mäßigen Gesichte, in ihren großen schmachtenden Augen Er aber bewahrte seine Ruhe des beim Glück der Damen "; sie macht dort sehr bedeutende spiegelte sich die verhaltene, verzweifelte Begierde, die sie isuren aufstieg. Nach jedem Saze nahm er ein Schlück- fachen und dreifachen Preisen. zweiten Mal die Runde durch die Hände aller Damen, be Thee. Angesichts einer Verführungskunst, die sich selbst Ich bin denn auch dessen sicher, schloß er, daß Die gleitet von verschiedenen Bemerkungen und Ausrufen. Herr bemeistern weiß, stark genug ist, um dermaßen mit der jenigen, die bei ihr kaufen, nur unser Paris - Bonheur taufen. de Boves und Paul Vallagnose hatten inzwischen das Bager au zu spielen, fühlte der Baron Hartmann, der von Warum sollte sie denn auch in der Fabrik theurer zahlen, Fenster verlassen. Während der Erstere seinen Platz hinter
Ber
en zu berers inmitten des betäubenden Duftes, der aus ihren Einkäufe in diesem Artikel und verkauft ihn dann zu zwei nicht befriedigen konnte. Und nun machte der Fächer zum
astr