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Nr. 31. 14. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 6. februar 1897.

Parlamentarisches.

zweckmäßig fei,

Armee. Gefordert werden zur Vermehrung der Reserven an Ver- fitionen zu behaupten, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen zu pflegungsmitteln, legte Rate, 342 000 M., die für den württem erkämpfen und so im wirthschaftlichen Emanzipationskampfe in der Der Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des darüber, Es entsteht eine Debatte Reihe zu stehen und zu marschiren, welche uns gebührt. Auf bergischen Etat gefordert werden. ob es im Gefezes, betreffend die jezigen Stadium Sonntag, den 7. d. M., vormittags 11 Uhr, ist nach der Komman Beschlagnahme des der Etatberathung über den Posten au beschließen. An dantenstr. 20 eine Versammlung einberufen, die über Mittel unt Arbeits= oder Dienstlohnes, und und der Zivilder Debatte betheiligen sich der Unterstaatssekretär Aschen Wege berathen soll, welche geeignet erscheinen, uns dem Ziele: Be Prozeßordnung, über deffen Vorlage wir schon kurz be born und die Abgg. Richter und Lieber. Man tommt freiung der Arbeit von den Fesseln des Kapitals wieder einen Schritt richteten, hat folgenden Wortlaut: überein, für Württemberg   die Forderung zu bewilligen, dagegen näher zu bringen. Kollegen erscheint sämmtlich in dieser Versamm die forrespondirende Forderung für Preußen( 3 120 000 m.) aus- lung! Der Bevollmächtigte: H. Neumann, Grunewaldstr. 118. zusetzen. Achtung, Metallarbeiter! Der Ausstand bei der Firma Im Etat der Einnahmen der Militärverwaltung wird die Einnahme für Verkauf von Grundstücken in Karlsruhe  , die mit 3immermann u. Buchloh in Berlin  , Uferftr. 6a, dauert 944 780 M. angesezt ist, um 103 980 M. gekürzt, da die lektere unverändert fort. Die Differenzen bei der Geſellſchaft" Fahr. Summe von der Stadt Karlsruhe   bereits gezahlt wurde. prei3.Anzeiger" find geregelt. Der Vorstand des Ver. Arbeiter Berlins   und Umgegend. bandes aller in der Metallindustrie beschäftigten

Artikel 1. Das Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869( Bundes Gesetzbl. S. 242) wird dahin geändert:

1. Der§ 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung:

auf die Beitreibung der den Verwandten, dem Ehegatten und dem früheren Ehegatten für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte vorausgehende legte Vierteljahr kraft Gesetzes zu entrichtenden Unterhaltsbeiträge;

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Die Kommiffion des Herrenhauses zur Vorberathung des Lehrerbesoldungs- Gesetzes nahm gestern Nachmittag zunächst§ 19 Bei " Errichtung neuer Schulstellen darf das Grundgehalt we der ganz ( Naturalleistungen) unter Streichung des ersten Sates: noch zum theil in Naturalleistungen festgesetzt och um theil in Naturalleistungen werden", an.

Partei- Nachrichten.

Wir können hierzu nur bemerken, daß die Abgeordneten im Einverständniß mit der Verbandsleitung handelten, als sie die Ver­fammlung zur Zeit des Kongresses ablehnten.

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Verein der Arbeiter und Arbeiterinnen der Wäsche und

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3immerer Vereine im Prozeß um die Auszahlung dreier In Schwerin   liegen die Vorstände der Maurer unt egate im Betrage von jährlich je 500 m., die den Vereinen von eit testamentarisch vermacht worden sind. Das Landgericht hatte eit testamentarisch vermacht worden sind. Das Landgericht hatte einen für die Vorstände ungünstigen Entscheid gefällt. Entscheid ist jetzt auch das Ober- Landesgericht beigetreten, das ihre

Diesem

wie die

in Schwerin   i.. ist noch unverändert. Der Stand des Klavierarbeiterstreits bei Gebr. Perzina ständigen, wie das Streitfomitee meldet, augenblicklich schwer, in Es fällt den Aus. es liege feine Beranlassung vor, die solidarische Vereinbarung mit Schwerin   Arbeit zu bekommen, indem die Tischlerinnung erklärt hat, Herrn Perzina zu brechen. Auf grund dieser Erklärung wird den Ausständigen die dort übliche Arbeitskarte verweigert, mithin auch die Arbeitsgelegenheit genommen. Die Ausständigen hoffen auf das Solidaritätsgefühl aller Kollegen, ihnen bei diesem gerechten Kampfe nicht in den Rücken zu fallen; auch andere indifferente Tischler aufzuklären und den Zuzug fernzuhalten. Sendungen und Anfragen sind zu richten an A. Knöchel, Schwerin   i. M., Seestr. 2, II. Die Deutsche Berg- und Hüttenarbeiter- Zeitung" vers anstaltet unter den Bergleuten eine Enquete, um festzustellen, was dieselben in den letzten drei Jahren verdient haben. Von seiten der Zechenverwaltungen wird nämlich in den Zeitungen angegeben, der Lohn der Bergleute habe sich entsprechend der günstigen Geschäfts­lage gehoben".

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Die Schuhmacher Hamburgs   beschlossen, den Unternehmern beim Eintritt einer günstigen Geschäftskonjunktur einen neuen Lohn­tarif vorzulegen.

Die Klempner Breslaus   hatten am 30. November beschlossen, an die Unternehmer folgende Forderungen zu stellen: 1. die Be willigung einer zehnstündigen Arbeitszeit, und zwar derart ver­theilt, daß Montags und Sonnabends eine Stunde weniger als an den anderen Tagen gearbeitet wird; 2. die Bewilligung eines Minimal Stundenlohnes von 30 Pf, von 35 Pf. für bessere Arbeitskräfte und von 40 Pf. für selbständige Arbeiter; 3. für Arbeiten, die außerhalb Breslaus   in einer Entfernung von über eine Meile verrichtet werden, die Bewilligung eines Zuschlages von eine Meile verrichtet werden, die Bewilligung eines Zuschlages von 1,50. für den Tag; 4. für Sonntagsarbeit sowie für jede Ueber­flunde die Bewilligung einer Zulage von 15 Pf. Die Klempner mun, wie berichtet wird, bereit erklärt, mit der Lohnkommission in Innung, der diese Forderungen mitgetheilt worden sind, hat sich Verbindung zu treten, derselben aber zur Bedingung gemacht, sich auch mit den nicht in der Innung befindlichen Klempnermeistern und Fabrikanten, die Klempnergesellen beschäftigen, in Verbindung zu setzen.

Es wird beschlossen, in eine zweite Berathung der einmaligen 2. Ala§ 4a wird folgende Vorschrift eingestellt: Ausgaben einzutreten. Im Namen des abgehaltenen Kriegsministers nimmt General v. Gemmingen   das Wort, um darzulegen, daß Auf die Beitreibung der zu gunsten eines unehelichen Rindes der Kriegsminister gegen die Beschlüsse der Rommission in Sachen Kravattenbranche Berlins  . Zuſchriften sind an den Vorsitzenden von dem Vater für den im§ 4 Nr. 3 bezeichneten Zeitraum kraft der einmaligen Ausgaben nichts einwenden wolle, wenn die Kom- des Vereins, Genossen Trints, Elisabethstr. 20, in Kaffen­Besetzes zu entrichtenden Unterhaltsbeiträge findet dieses Gesez mission die mit 13 gegen 11 Stimmen abgelehnte Position für angelegenheiten jedoch an Genossen Stanofsky, Höchstestr. 48. nur insoweit Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung Osnabrück   annehme. Abg. Richter regt an, als Kompensation Hof I zu richten. feines nothdürftigen Unterhalts und zur Erfüllung der ihm seinen die bewilligte Forderung für das neue Radettenhaus in Naumburg  Berwandten, feiner Ehefrau oder seiner früheren Ehefrau gegen zurückzuziehen. General v. Gemmingen   erklärt, daß er nicht bevoll über gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht der Vergütung(§§ 1, 3) mächtigt sei, über die vom Abg. Richter gemachte Anregung eine Zusage bedarf. 4.der unserem verstorbenen Parteigenossen Hofbaurath Demmler feiner= machen zu können, dagegen erflärt er sich bereit, wenn auch mit Artikel 2. Der§ 749 Absatz 4 der Bivilprozeß- Ordnung erhält schwerem Herzen, ca. 150 000 m. bewilligte Forderungen in seinem folgende Faffung: In den Fällen der beiden vorhergehenden Absätze ist die eigenen Verwaltungsdepartement preiszugeben. Oberst v. Wallmer Pfändung ohne Rücksicht auf den Betrag zulässig, wenn sie wegen giebt noch einmal eine Uebersicht über die schlechten Kasernirungs. Gründe wurden, Berufung kostenpflichtig verwarf. der den Berwandten, dem Ehegatten und dem früheren Ehegatten verhältnisse in Osnabrück  . Abg. Hammacher befürwortet die für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das diesem Zeit Bewilligung, die mit großer Mehrheit ausgesprochen wird. Mecklenb. Volkszeitung" mittheilt, bei der Verkündigung des punkte vorausgehende lezte Vierteljahr traft Gesetzes zu ent: Naumburg  , erste Rate für ein neues Kadettenhaus, 513 500 m., das Ober- Landesgericht gerade so wie das Schweriner Landgericht Auf Antrag Richter wird nochmals die Forderung für ürtheils nicht angegeben. Borläufig steht nur so viel fest, daß richtenden Unterhaltsbeiträge beantragt wird. Das gleiche gilt in Ansehung der zu gunsten eines unehelichen Kindes von our Debatte gestellt und beantragt er die Ablehnung der For- die Fachvereins Vorstände der Schweriner Maurer und Zimmerer berung. Abg. Lieber erklärt sich gegen den Antrag Richter, dem Bater für den bezeichneten Zeitraum fraft Gesetzes zu ent- ebenso Abg. v. Mas sow. Nachdem auch noch mehrere der Rom  - nicht für berechtigt erklärt, die Zegate in Empfang zu nehmen, ob­richtenden Unterhaltsbeiträge; diese Vorschrift findet jedoch infoweit teine Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung misfare sich für die Forderung ausgesprochen haben, wird der An- wohl Demmler in einem Zusatz zu dem Testament eigenhändig die infoweit teine Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung trag Richter mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Petition der an die Vorstände dieser beiden Vereine ausbezahlt werden sollten. ausdrückliche Bestimmung getroffen hat, daß die Legate alljährlich seines nothdürftigen Unterhalts und zur Erfüllung der ihm seinen Stadt Hüningen   im Elsaß   um eine Garnison   wird abgelehnt durch Den Maurern und Zimmerern Schwerins bleibt noch übrig, ans Berwandten, seiner Ehefrau oder seiner früheren Ehefrau gegen- Uebergang zur Tagesordnung. Schluß der Sigung; nächste. Sigung Reichsgericht zu gehen. über gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht der Bezüge bedarf. Dienstag. Die Wirkung der Handelsverträge. Der Abg. Dr. Barth ( frs. Bg.) und Genoffen hat einen Antrag eingebracht, der Reichs tag wolle beschließen: thunlichst eine Dentschrift über die erkennbaren volkswirthschaft­den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage bald. lichen Wirkungen der seit 1892 bezw. 1894 zwischen dem Deutschen Reiche   einerseits und Desterreich- Ungarn  , Italien  , Belgien  , der Schweiz  , Serbien  , Rumänien   und Rußland   andererseits bestehenden Handelsverträge vorzulegen.". Die Kommiffion zur Vorberathung der Unfallgesetz- Der Naumann'schen Beit" war aus Bochum   geschrieben Novelle hat ihre ersten beiden Sigungen gestern und vorgestern worden:" Die von etlichen Sozialdemokraten Bochums geplante abgehalten. Für die politische arbeiterfeindliche Situation bezeichnend demonstrative Gegenversammlung zur ſelben Zeit in einem anderen ist, daß die Kommission in ihrer Mehrheit bereits bei Begrenzung großen Saale, wo Bebel oder Liebknecht sprechen sollte, war des Kreises der versicherungspflichtigen Betriebe überaus feindlich durch die Führer des alten Verbandes, denen es Ernst mit einem den auf Ausdehnung der Unfallgesetzgebung seitens der Sozial- Bufammengehen beider Organisationen in wirthschaftlichen Fragen demokraten gestellten Anträgen gegenübersteht. Grillenberger, ift, hintertrieben." Molkenbuhr und Stadthagen  , die Mitglieder der Kommission, Zu dieser Auslaffung bemerkt unfer Dortmunder Bruderorgan, beantragten Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle Ar die heinisch- Westfälische Arbeiter Beitung": beiter, insbesondere also auf das Kleingewerbe, das Hand- Gerade umgekehrt haben Bebel und Liebknecht   erklärt, daß eine gleich wert, die Handlungsgehilfen und das Gesinde. Sämmtliche Anträge zeitige Gegenversammlung nicht zweckmäßig sei, da es nicht gelte, die wurden nach lebhafter Debatte gegen ihre Stimmen abgelehnt. Mitglieder des chriftlichen Bergarbeitervereins zu reizen, sondern sie zu Daffelbe Schicksal erfuhren ihre eventuellen Anträge, die Unfall- gewinnen. In einer Versammlung, die 8 Tage später stattfinden sollte, versicherung auf den Fischereibetrieb, den Apothekenbetrieb, die war ein Abgeordneter zu sprechen bereit, und zwar felbstverständlich Organe und Beamten der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, in einem dem Intereffe aller Bergarbeiter gemäßen Sinne und, die Raffenboten in taufmännischen Betrieben unter das Gesetz wenn möglich, ein Zusammengehen empfehlend." zu stellen. Da das Reichs- Versicherungsamt, wie Molkenbuhr an einer Reihe von Urtheilen darlegte, sich hier und da der irrigen Anficht zumeigt, Affordarbeiter, die gemeinschaftlich eine Arbeit übernehmen, seien feine Aus der Schweiz  . Genosse Paul Brandt in St. Gallen, - Arbeiter, sondern Unternehmer, ist eine Definition des Begriffes Arbeiter für eine sichere, gleich der zum Redakteur des Basler, Borwärts" gewählt war, mäßige Anwendung desselben dringend erforderlich. Unsere Genossen hat die Wahl abgelehnt, weil er St. Gallen nicht verlassen will, wo beantragten deshalb, dem§ 1 folgenden Abfaz zuzufügen: Arbeiter er feit einer Reihe von Jahren in der Sozialpolitik und namentlich im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der vertraglich verpflichtet im Erziehungsrath hervorragend thätig ist. ist, einen Theil seiner geistigen oder förperlichen Arbeitskraft für In Stockholm   wird Ende Juli der fünfte standi ein wirthschaftliches oder ein gewerbliches Unternehmen eines navische Arbeitertongreß abgehalten. Die Einladungen anderen oder für die häusliche Gemeinschaft eines anderen gegen werden durch die Leitung der schwedischen sozialdemokratischen Partei, einen vereinbarten Lohn zu verwenden; die Lohnform( 3eitlohn, der norwegischen Arbeiterpartei und der dänischen vereinigten Fach­Stücklohn, Affordlohn, Werklohn, Geldlohn, Naturalbezüge, freie vereine versandt. Wohnung, Koft, Feuerung u. f. w.) ist für den Begriff ,, Arbeiter" unerheblich. Zu den Arbeitern im Sinne dieses Die Tischler in Barmen und Kassel   beschlossen, in eine Gesetzes werden auch gerechnet: 1. Lehrlinge, 2. Die An die Arbeiter Deutschlands  !" lautete ein Flugblatt über Lohnbewegung einzutreten. In Barmen wird verlangt: neun­jenigen Personen, welche gemeinschaftlich die Ausführung einer den Hamburger Hafenarbeiter- Streit, das im Dezember vorigen stündige Arbeitszeit unter Beibehaltung des jetzt üblichen Wochen­Arbeit für das Gewerbe, die Wirthschaft oder die Hausgemeinschaft Jahres in vielen Orten Deutschlands   verbreitet wurde. Nirgends lohns, resp. 10 pCt. Aufschlag bei Stunden- und Akkordarbeit, eines anderen übernommen haben, 8. diejenigen Personen, welche wurde es beanftaubet, bis die Staatsanwaltschaft in Breslau   die 25 pet. Aufschlag für Ueberstunden, Sonntags- und Feiertags für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätte der letzteren Entdeckung machte, daß der Inhalt der Druckschrift aufreizenden arbeiten; Freitags Lohnauszahlung; bei Wohnungs- Umzügen darf mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind, und zwar Inhalts sei. Gegen den Verleger des Flugblatts, Schippmann die Stunde nicht unter 60 Bf. bezahlt werden.- In Kassel  auch dann, wenn sie die Rob- und Hilfsstoffe selbst beschaffen. Auch dieser in Hamburg  , und gegen den Redakteur der Volkswacht", Genossen wird u. a. gefordert: Neunstundentag, Minimallohn von 18 M., Antrag fiel durch dieselbe Mehrheit. Gegen 5 Stimmen fiel der 3 ahn in Breslau  , hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Abschaffung der Akkordarbeit. gleichfalls sozialdemokratischerseits geftellte Antrag, auch Unglücks: Das Breslauer Landgericht wird im Laufe dieses Monats über die In Leipzig   verlangt das Polizei- Amt jetzt die Ein­fälle, die auf dem Wege von oder nach der Arbeitsstätte fich ereignen, Sache verhandeln. holung seiner Genehmigung, wenn zur Unterstügung von für versicherungspflichtig zu erachten. Etwas besser ging es- Das Boltsblatt für Salle" schreibt: Gingestellt Streitenden in Fabriken und Werkstätten von ihrem Antrag, auch die in Betrieben der Strafanstalten Be- wurde das Verfahren, welches gegen unseren Kollegen Salomon den Berufsgenossen Sammlungen vorgenommen werden schäftigten zu versichern und als neuen Baragraphen einzuschalten: wegen Verrufserklärung eingeleitet worden war. Es handelte sich sollen. Im Gegenfas hierzu hat das Leipziger Landgericht im § 1x. Untersuchungsgefangene, Strafgefangene, in Besserungsanstalten um eine Notiz in Nr. 3 des Volksblattes", in welcher die Arbeiter Jahre 1892 in einem Prozeß als Berufungsinstanz entschieden, daß oder űrbeitshäusern Detinirte, in Armen- oder Siechen- Anstalten Be- des Saalkreises davor gewarnt wurden, als Streitbrecher nach Ham Sammlungen in Werkstätten und Fabriken der polizeilichen Ge­schäftigte sind gegen die Folgen der bei ihrer Arbeit sich ereignenden burg zu gehen. Um dieser Notiz willen fand in der Expedition, nehmigung nicht bedürfen, wenn sie auf grund eines Beschlusses freiwillig gegen Entgelt verrichtet wäre, als eine in einem ver- nach der gefährlichen Nummer statt. Gefunden wurde freilich nichts. des Koalitionsrechts sind, und wenn sie den Kreis der Berufs­ficherungspflichtigen Betriebe verrichtete zu erachten wäre. Wegen Veranstaltung einer öffentlichen Kollekte einer genossen nicht überschreiten. Gegen die erwähnte Maßnahme des Anspruch dieser Bersonen auf Unfallrente ruht während der Dauer Sammlung für die Hamburger wurden Vorsitzender und Schrift Polizei- Amts wird natürlich richterliche Entscheidung angerufen der Strafhaft." Selbst Freiherr v. Stumm mußte sich für diesen im führer des Sozialdemokratischen Vereins in Heidenheim  Intereffe der Humanität, der Gerechtigkeit und im Intereffe( Württemberg  ) zu einer resp. brei Mart Geldstrafe vom Oberamt des durch Strafanstaltsarbeiten geschädigten Gewerbes liegenden verurtheilt. Ein Bezirksfeldwebel hatte die Miffethat angezeigt. Antrages im Prinzip" erklären, sprach und stimmte aber dennoch gegen denselben. Regierungsfeitig wurde betont, daß der Antrag das Zustandekommen des Gesezes gefährden würde. Preußen habe sich dagegen erklärt, weil die Versicherung der Strafgefangenen die Disziplin lockern würde und weil, falls Versicherung eintreten würde, noch schwerer Unternehmer sich bereit finden würden, Zuchthaus­Konkurrenzarbeit ausführen zu lassen. Da von allen Parteien ein­gesehen wurde, daß der gestellte Antrag besonders von den Hand­wertern mit Freuden begrüßt würde, so war man um einen Ausweg Achtung, Puker Berlins  ! Die Zustände in unserem Ge- Die schweizerische Brancrunion hielt am letzten Sonntag in verlegen. Herr v. Stumm fand ihn. Er brachte die völlig bedeutungs- werbe zwingen uns, ein ernftes Mahnwort an Euch zu richten. Bern   ihre Delegirtenversammlung ab, welche von den lose Resolution ein: Den Reichskanzler aufzufordern, noch vor Beginn der Plenarberathungen einen Gesegentwurf vorzulegen, der im vorigen Jahre war es durch einmüthiges Zufanumenftehen Sektionen Basel, Rheinhelden, Bern  , Genf  , Lausanne  , Freiburg  , der Kollegen gelungen, die im Gewerbe herrschenden Mißstände Zürich   und Winterthur   besucht war. Als Vertreter des deutschen  Strafgefangene einer Unfallversicherung unterwirft. Durch diese wenn auch nicht vollständig zu beseitigen, so doch bedeutend Brauerverbandes wohnte der Versammlung Genosse Wiehle aus Resolution gelang es, ein Paar Zentrumsleute und die Konservativen zum Umfall zu bringen. Die Anträge unserer einzudämmen. Mit der Ruhe in der Natur scheinen aber die Buzer Hannover   bei. Genossen wurden mit 12 gegen 10 Stimmen abgelehnt und Genossen wurden mit 12 gegen 10 Stimmen abgelehnt und jedes Intereffe für die eigene Existenz verloren zu haben, Kollegialität Agitation die Organisation auszudehnen und alle Brauereiarbeiter dadurch den Gewerbetreibenden wieder einmal vor Augen geführt, Folgen zeigen sich bereits. Die alten Mißstände, wie Putzmeister- Bur Ansammlung eines möglichst hohen Fonds wird ein monatlicher dadurch den Gewerbetreibenden wieder einmal vor Augen geführt, und Solidarität scheinen ihnen fremde Begriffe geworden zu sein. Die aufzunehmen, auch die fahnenflüchtigen vom vorjährigen Boykott. wie sehr diese mit dem Mund für den Mittelstand eintretenden Parteien in Wahrheit, gegen deren Interesse fortgesetzt handeln. thum, Ratenzahlungen, Zahlung niedrigeren Lohnes u. f. w., Extrabeitrag von 20 Centimes erhoben werden. In Aarhus   haben die Ga 3 anstalts Arbeiter die An­Angenommen wurden die von den Abgeordneten v. Stumm be- sind wieder bemerklich und es wird hohe Zeit, daß wir uns er­ziehentlich Röside und Engels gestellten Anträge, die Unfall- mannen, fefter denn je zusammen zu stehen und dem Indifferentismus versicherung auf alle Schloffer- und Schmiedebetriebe, gewerblichen Einhalt zu thun. Darum Kollegen, schließt die Reihen, tretet Mann mit beigelegt. Brauereien und auf das Fleischergewerbe auszudehnen. Mit diesen für Mann in die am Orte bestehende Organisation, dem Zentral­Verband deutscher   Maurer. Persönliche Zwiftigkeiten dürfen Aenderungen wurde§ 1 des Gewerbe- Unfallversicherungs- Gesetzes nicht einen einzigen überzeugten Arbeiter der Organisation Bei der Berliner   Gewerkschaftskommission gingen für die angenommen. Die nächste Sigung findet am 8. Februar um fern halten. Zeigt, daß ihr die Solidarität, die Ihr treitenden Hamburger Hafenarbeiter folgende 10 Uhr statt. anderen Gewerkschaften gegenüber bis jetzt ftets bewiesen Beiträge ein: Budgetkommiffion. Die Kommission beginnt mit der Weiter- habt, auch im eigenen Lager zu bethätigen wißt, dann wird und 2. Rate durch vemintel 80,-. Finsterwalde  ( Gewerkschaftstartell), 5. Rate 50,- berathung der einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats für die muß es uns gelingen, nicht nur die alten schwer erkämpften Po- Mittweida durch Sims( darunter D. 2. 23,10, rotbe Bruber 1,26, Familien ob. 2,50

Der

Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

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Gewerkschaftliches.

Zuzng von Arbeitern nach Hamburg   ift während der Dauer der dortigen Lohnbewegung aufs strengfte fernzuhalten! Gelder sind zu senden an das Berliner   Gewerkschafts­bureau( R. Millarg, Berlin   S., Annenftr. 16.)

werden.

Zur Buchdruckerbewegung. Jn Dresden ist ein Antrag auf Ausschluß von etwa 10 Mitgliedern des Verbandes der Deutschen   Buchdrucker wegen ihrer Zugehörigkeit zur Oppofition ( Gegner der Tarifgemeinschaft) abgelehnt worden; nur fünfzehn Stimmen waren für Ausschluß. Ju einem weiteren angenommenen Antrage verwies man die Oppositionellen auf den sachlichen Weg und den Korrespondent". Gegen letzteren faßte man lichen Berichtes über die letzte Dresdener   allgemeine Buchdrucker­75 Stimmen( gegen 68) eine Tadelsresolution wegen eines unfach. Versammlung.

mit

erkennung des Vereinigungsrechtes durchgefeßt. Der Konflikt ist so­

Crimmitschau i. Sachsen durch Coldiz, 4. Rate 220,-. Aachen  ( Boltsblatt"),