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halten habe. Daß derselbe ferner bewußt" gehandelt, dafür I wiesen. Schnelle Hilfe thut noth. Redner weist noch auf die liefere der Umstand einen unwiderlegbaren Beweis, daß der§§ 152 und 153 der Gewerbeordnung hin. Diese scheinen nur Gerichtsvollzieher auf das Vorhalten des Angeklagten, weshalb für die Kapitalisten da zu sein, denn wollten die Arbeiter ihre er ihm eine Zustellungsurkunde nicht vorher überreicht habe, er- Rechte ausüben, so tritt ihnen die Behörde sofort entgegen. Anwiderte: Herr Professor, seien Sie aufrichtig, wenn ich das knüpfend hieran fordert Kollege Hartmann alle Metallarbeiter auf, gethan hätte, wären Sie sicher nicht gekommen." Auch in sich einer Organisation anzuschließen, ehe es zu spät ist, denn wir Betreff des Justizrath Michel bestritt der Angeklagte die Form müßten mit aller Energie unser Recht zu wahren suchen. In verund die Absicht einer Beleidigung. Der Gerichtshof erschiedenen Versammlungen werden die weitgehendsten Beschlüsse fannte an, daß der Angeklagte in Wahrung berechtigter gefaßt, doch sollen dieselben auch durchgeführt werden, so ist NieInteressen gehandelt, in zwei Fällen liege aber eine Ueberschreitung mand zu Hause. Sammellisten für gemaßregelte Hambuger Arder Form und eine beleidigende Absicht vor. Hierfür sei auf beiter können hier in der Versammlung entgegengenommen werden. eine Geldstrafe von 130 M. erkannt worden. dieselben müssen aber spätestens bis Montag wieder an die Kassirer In dem Beleidigungsprozeffe, den der Redakteur des abgeliefert werden, schnell geben heißt doppelt geben. Dieser HamBörsentheils der Köllnischen Zeitung", Paul Steller, gegen den burger Fall zeigt uns, sobald die Arbeiter ihre Lage verbessern Bantier May Arendt von hier angestrengt hat, fand gestern wollen, treten die Kapitalisten zusammen, um dieses zu vervor Berufungs - Straffaumer des Landgerichts I eine nochmalige hindern. Bei Arbeitseinstellungen möchten die Kollegen etwas Verhandlung statt. Da der Beklagte gegen das erste Urtheil, vorsichtiger sein und dem Vorstand es vorher anzeigen und welches auf 900 M. Geldstrafe lautete, Einspruch erhoben hatte. nicht, wie es wieder geschehen ist, erst drei bis vier Tage Der Kläger , gegen den der Beklagte die Widerklage erhoben hatte, nach erfolgter Einstellung. Hartmann stellt den Antrag: die war freigesprochen worden. Ein langer Streit zwischen den Parteien Versammlung verpflichtet den Vorstand, so viel wie möglich aus hat schließlich die Klage gezeitigt. Der Kläger hat die geschäft- dem Vereinsvermögen den Hamburger Arbeitern zur Unterlichen Unternehmungen des Bankier Arendts in verschiedenen stüßung zuzuwenden. Kollege Panzer dankt für das Interesse für Artikeln, die in der Köllnischen Zeitung" erschienen sind, einer die Hamburger. Da höchst wahrscheinlich in Berlin dieselben Kritik unterzogen, welche der Beklagte als geradezu gehässig und Zustände eintreten werden, so giebt er den Rath, für Berlin ein beleidigend bezeichnet. Als dem Beklagten im vorigen Jahre Komitee zu wählen, für alle Gewerke, zur Regelung der Unterwieder ein solcher Artikel zu Gesicht kam, sandte er von Herings- stützungen. Angefragt wurde, warum der Vorstand nicht nach dorf aus ein Depesche an den Kläger , die, wie der Absender selbst zugab, dem Kongreßbeschluß handele, da alle eingehenden Gelder an den von Beleidigungen stroßte. Dieser Depesche folgte eine zweite ähn Vertrauensmann zu senden seien. Kollege Gerisch erwidert, daß lichen Inhalts. Bald darauf trafen sich die Parteien in Aachen , wo sich der Verein keine Lässigkeit hat zu Schulden kommen lassen, Arendt als Mitglied des Aufsichtsraths einer Generalversammlung der da der Kongreß Berlin das Recht gegeben hat, vorläufig seine Aachen - Kölner Bergwerks- Gesellschaft beizuwohnen hatte, während Sachen vom 1. Mai zu ordnen. Bei den neuen Kämpfen der Steller als Berichterstatter der Kölnischen Zeitung " anwesend letzten Wochen hat sich gezeigt, daß die Zersplitterung der Arnoch beim Alten Das muß an= war. Hier kam es zu einer unerquicklichen Auseinandersehung, eiter Alten geblieben ist. werden, es wobei Arendt sich in einer Weise ausdrückte, die ebenfalls Gegen- ders muß einfach heißen, wie auch der stand der Klage war. Nach langer Verhandlung gelangte die Hamburger Kollege bestätigt: Arbeiter sind wir, gleiche zweite Instanz zu demselben Ergebniß wie die erste, der Wider- Ziele erstreben wie also arbeiten wir auch zusammen, lassen beklagte Steller wurde freigesprochen und die Berufung des Be- wir die Kleinkrämerei bei Seite. Kollege Hartmann erklärt, der tlagten Arendt verworfen. Borstard habe Hamburger Listen nur eine kleine Zahl drucken lassen, da schnelle Hilfe noth thut. Nach kurzer Debatte über Listensammlung wurde der oben gestellte Antrag einstimmig angenommen. Im Verschiedenen" wurde ausgeführt, daß eine plögliche Arbeitseinstellung sehr leicht eintreten könne, da doch verschiedene, jetzt arbeitende Kollegen auf den schwarzen Listen der Fabrikanten verzeichnet seien. Erwidert wurde, daß ein Einziehen bezw. Aufschieben der Arbeitseinstellung auf mindestens 24 Stunden möglich ist und in der Zeit der Fall dem Vorstand zit unterbreiten sei, um Maßnahmen vorzunehmen. 3. B. haben Die Freie Vereinigung der Holzindustriellen Berlins , welche die Drücker der Kilinski'schen Werkstatt am Donnerstag die Arbeit aber diese Thatsache erst fich zur Aufgabe gemacht, den wirthschaftlichen Frieden zwischen wegen Lohnabzug eingestellt, Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu befördern( Na na! Red.), hat am Montag dem Vorstand gemeldet. Dieses müßte entanders werden, es muß eine feste Norm in dem Kampfe, welcher seitens der Arbeitnehmer gegen die Arbeit schieden geber unternommen worden ist, mit Bedauern bemerkt, daß geschaffen werden, die alle einzuhalten verpflichtet sind. eine Anzahl von selbstständigen Bildhauermeistern die 81/ 2stündige Ein diesbezüglicher Antrag: Alle Arbeitseinstellungen müssen Stunden vorher dem Vorstand unterbreitet werden, ( resp. 9ftündige nach Abzug der Frühstücks- und Vesperzeit) 24 Arbeitszeit angenommen. Diese Meister schädigen dadurch nicht wurde mit Majorität angenommen. Ebenso wurde die Reso nur das Bildhauergewerbe, sondern auch das Tischlergewerbe- lution:" Die heutige Versammlung beschließt, mit aller Kraft die es wird jeder einräumen müssen, daß die Mehrzahl der Bild: Beschlüsse der Arbeiter und Arbeiterinnen Berlins , betreffend die hauergehilfen nicht der Kunst, sondern dem Gewerbe angehört, Sonntagsruhe in kaufmännischen Geschäften, hoch zu halten und und daß die Mehrzahl der Tischlergesellen ebenso geschult und bei Kollegen und Familienmitgliedern mehr als bis dahin zu gebildet ist als diese Bildhauergehilfen, mit Ausschluß derjenigen, wirken, daß von der arbeitenden Bevölkerung Berlins nur in den welche sich in der That eine gediegene technische resp. akademische Geschäften gekauft wird, welche Sonntags von 12 Uhr ab geBildung erworben haben! Nun ist die Frage doch sofort klar ge- fchloffen sind", einstimmig angenommen. Nach Hinweis auf die stellt daß, wenn die Bildhauer nur 81/2 Stunden arbeiten, Metallarbeiter- Kongreßberichte, die Vereinsbibliothek und das am 16. August bei Lips( Friedrichshain ) stattfindende Sommer- Verwarum soll der ebenbürtige Tischler 91/2 Stunden arbeiten? gnügen, schloß der Vorsitzende die Versammlung.
Soziale Ueberlicht.
Die organisirten Tischler und Bildhauer Berlins dürfte das nachstehende Schriftstück interessiren, das uns ein Abonnent zuschickt: Ew. Wohlgeboren!
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Um die Resolution der Generalversammlung der Arbeitgeber vom 22. April cr. aufrecht zu erhalten, nach welcher die 91/2 stündige Arbeitszeit zur Zeit als die normale angesehen werden muß, glaubt der Ausschuß alle seine Mitglieder und Tischlermeister erfuchen zu müssen, nur an solche selbstständige Bildhauermeister ihre Arbeit zu vergeben, welche an der hergebrachten mindestens 9stündigen Arbeitszeit festhalten.
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Eine öffentliche Versammlung der Weber und ver wandten Berufsgenossen tagte am Sonntag, den 27. v. M., in Deweins Gesellschaftshaus zu Weißensee mit folgender Tagesordnung: 1. Vortrag des Stadtv. Herrn D. Heindorf über: Zweck und Ziele der Gewerkscha torganisation. 2. Diskussion. 3. Ber Es liegt hierbei nicht in der Absicht, einzelne selbstständige fchiedenes. Nachdem das Bureau aus den Herren Lehmann, Meister zu kränken oder zu schädigen, sondern sie gegen die un- Klaar und Büttner zusammengesetzt war, hielt Herr Heindorf gerechten Forderungen und wirthschaftlich schädigenden Uebergriffe feinen Vortrag unter dem Beifall der Versammlung. An der der Streitkommission des Gauvereins Berliner Bildhauergehilfen Diskussion betheiligten sich die Herren Schuster, Kunik, Otte, Komernizki. Sie sprachen sich im Sinne des Referenten aus. zu schützen. Der letzte Redner suchte den schwachen Besuch der Versammlung auf die Nothlage der Weber zurückzuführen. Herr Heindorf nahm in seinem Schlußwort Veranlassung, dies zu widerlegen. Niemand sei gezwungen, Geld auszugeben. Redner ermahnt nochmals, die Kollegen darüber zu belehren, daß sie durch ihr Fernbleiben ihre Lage nur verschlechtern. Hierauf wurde folgende Resolution angenommen:" Die heutige Versammlung der Weber von Weißensee erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten einverstanden, erkennt die Nothwendigkeit einer strammen
Genannter Verein stört und beunruhigt die Berliner Holzindustrie feit Oftober vorigen Jahres durch seine Forderungen bald hier, bald da, ohne daß derselbe es bisher gewagt, einen Streit zu proklamiren, sondern bald dem Einen, bald dem Andern die Gehilfen zusendet oder entzieht.
Nur das Zusammenhalten sämmtlicher Interessenten kann zu einem befriedigenden Resultat führen und endlich auch dazu beitragen, daß die gutgesinnten Gehilfen den Muth finden, sich gegen die Uebergriffe der Führer auszulehnen.
Die Freie Vereinigung Der Berliner Holzindustriellen. Der Ausschuß:
Ferdinand Vogts,
Vorsitzender.
R. Mosel,
J. C. Pfaff.. Kommerzien Rath. G. Saul,
Obermeister der Tischler- Innung. In Firma: Gebr. Weimann. H. Haberland.
W. Liefeldt.
Um unliebsamer Verwechselungen aus dem Wege zu gehen, erkläre ich hiermit, daß ich mit dem Maurer Richard
4. Ein Strafgeld von 10 Pf. hat zu zahlen: a) Jeder Rohrleger, Maurer oder Vorarbeiter, welcher seinen Helfer nach Material zur Werkstatt schickt ohne den Arbeitszettel mitzusenden. b) Jeder Rohrleger u. f. w., welcher den Arbeitszettel ohne Unterschrift des Bestellers oder ohne dessen Zeitangabe der Arbeitsdauer abliefert.
c) Jeder Rohrleger u. s. w., welcher vergißt, die zur Bes endigung der Arbeit noch erforderlichen Nebenarbeiten
aufzugeben.
d) Jeder Rohrleger u. s. w., welcher versäumt, einen entstandenen Wasserschaden, welchen er bei Gelegenheit seiner Arbeiten wahrnimmt, zu melden. e) Jeder Rohrleger u. f. w., welcher es unterläßt, bas wendet wurde, wie Bleirohr, Hähne oder Gummischeiben herausgenommene Material, an dessen Stelle neues vers u. s. w. in der Werkstatt abzuliefern.
f) Jeder Rohrleger u. s. w., welcher vergißt, thm feitens der Hausbesther und anderen Personen gegebenen Be
stellungen auszurichten.
5. Ein Strafgeld von 25 Pf. hat zu zahlen:
a) Jeder, der mehr als 5 Minuten verspätet auf der Ar
beitsstelle erscheint.|
in Abzug gebracht.
b) Jeder, der sich ohne Auftrag von der Arbeitsstelle ent fernt; außerdem wird die versäumte Zeit vom Lohne c) Jeder, der auf anderen als den direkten Wegen nach und von der Arbeitsstelle angetroffen wird. a) Jeder, der ohne schriftlichen Auftrag eines Hausbesitzers, oder seines Vertreters, oder eines Miethers Arbeiten als Neuanschaffungen während der Arbeitszeit bewirkt; außerdem wird die versäumte Zeit und etwa ver brauchtes Material der Gesellschaft vom Lohn in Abzug
gebracht.
e) Jeder, der eine Arbeit schlecht und nicht fachgemäß aus führt oder besonderen Anweisungen entgegen handelt; außerdem die zur fachgemäßen Herstellung der Arbeit erforderliche Zeit, sowie das neue Material vom Lohne in Abzug gebracht. Jeder, der aus einer Arbeit sich ergebenden Bauschutt
nicht auf den Hof befördert.
6. Ein Strafgeld von 50 Pf. hat zu zahlen:
a) Jeder, der auf der Arbeitsstelle angetrunken oder be
trunken ist.
b) Jeder, der auf der Arbeitsstelle Streit beginnt und fich grob und roh beträgt.
c) Jeder, der von Leuten der Gesellschaft früher bewirkte Arbeiten dem Publikum gegenüber als schlecht und pfuscherhaft und die Leute selbst als Pfuscher u. f. f
bezeichnet, anstatt solche Arbeit in der Werkstatt
melden.
d) Jeder, der durch unnüße Unterhaltung oder Ertheilung von Rathschlägen das Publikum zu Forderungen ver anlaßt, deren Gewährung der Gesellschaft vertrag mäßig obliegt oder welche zu Weiterungen führen.
e) Der Rohrleger und Maurer, welcher nach Ermeffen be Werkstätten- Vorstehers eine Arbeit offenbar zu langfam f) Jeder, der für eigene Rechnung Arbeiten während der Arbeitszeit bewirkt; außerdem wird die versäumte Zeit und etwa verbrauchtes Material der Gesellschaft vom 3) Jeder Rohrleger, welcher bei Erdarbeiten über 1,50 Tiefe es unterläßt, den Boden abzusteifen.
h) Jeder Rohrleger, welcher es unterläßt, Stohrgräben u. f.
über Nacht sicher abzudecken.
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7. Die Straffasse steht unter Aufsicht des Borstehers alle Werkstätten und soll einem für alle in den Werkstätten be
schäftigten Leuten gemeinsamen Zwecke dienen.
Ueber die Verwendung der Kasse beschließen der B steher, der Meister, die beiden ältesten Hohrleger, die b den ältesten Arbeiter der Zentralwerkstatt, sowie der älte Rohrleger jeder Filialwerkstatt, doch müssen in der Ka 8. Jeder kann, namentlich wegen Unpünktlichkeit, Unehrlid feit, Widerspenstigkeit und wegen der unter 6 bezeichnete Vergehen auf der Stelle und ohne vorherige Kündigung oder Verwarnung von seinem Werkstatt- Vorsteher entlaffe 9. Ein entlassener oder austretender Rohrleger oder Arbeiter hat die ihm übergebenen Werkzeuge, Geräthe, Material
mindestens 20 M. vorhanden sein.
werden.
1. f. w. in der Werkstatt abzuliefern und fehlende zu setzen oder von seinem rückständigen Lohne zu bezahlen. In Geltung getreten am 8. Dezember 1889.
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Organisation an und beschließt infolge dessen, sich dem Fach den diese Strafparagraphen einer vernichtenden Kritik unterzogen Hierüber entspann sich eine recht lebhafte Debatte, und wur verein der Weber und verwandten Berufsgenossen Berlins und bedauerlich sei es, daß unter den heutigen Zuständen der Arbeiter Umgegend anzuschließen." Hierauf wurde Kollege Klaar als unter derartigen Gesetzen sein Brot verdienen mußBertrauensmann gewählt. Auf eine Anfrage, wieviel Mitglieder Arbeiter tragen hieran selbst Schuld. Trot immerwährender Au letzten Abrechnung 364 Mitglieder waren. Nachdem noch der forderungen sei die große Masse nicht zu bewegen, sich der be
der Fachverein zählt, wurde die Antwort ertheilt, daß bei der
Vorsitzende auf das Vergnügen, welches am 9. August im Elysium stattfindet, aufmerksam gemacht, und zum Abonniren auf Arbeiter
Nachdem der 5. Punkt der Tagesordnung erledigt, stehenden Organisation anzuschließen.
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So befördert man den, Frieden" zwischen Arbeit und Kapital! zeitungen erniahnt hatte, schloß derselbe die Versammlung mit der Vorsitzende auf die am 10. August stattfindende Fachverein einem dreifachen Hoch auf die internationale Arbeiterbewegung. Bersammlung aufmerksam und schloß hierauf die Versammlung Der Fachverein der Gas-, Wasser-, Heizungsrohr- Bülowstr. 37, eine Mitgliederversammlung der Filiale 2( We Kurt, welcher in Neudamm gesammelte Gelder unterschlagen hat, leger und Berufsgenossen hielt am Sonntag, den 27. Juli, der Vereinigung der Maler unter Vorsitz des Kollegen Mintle nicht identisch bin und außerdem mit dem Betreffenden in feinem in Feuerstein's Salon, Alte Jakobstr. 75, seine regelmäßige Mit mit folgender Tagesordnung: 1. Abrechnung vom letzten Quartal verwandtschaftlichen Verhältnisse stehe. Hochachtungsvoll Richard gliederversammlung ab. Die Tagesordnung lautete: 1. Vorlesung 2. Vortrag über: Die Unternehmerverbände und die Arbeit Kurg, Weberstraße 15 a, Mitglied der Agitations- Stommission der über Verordnungen und Bestimmungen in Betreff der Haus- 3. Wahl des gesammten Vorstandes. 4. Lokalfrage. 5. Ber entwässerungen. 2. Wahl von zwei Kommissions Mitgliedern. schiedenes und Fragekasten. Nachdem der erste Punkt der Tage
Versammlungen.
3. Aufnahme neuer Mitglieder. 4. Bericht über den Arbeits- ordnung erledigt, wobei dem Kassirer auf Antrag der Revisoren
nachweis. 5. Verschiedenes und Fragetasten. Ten ersten Punkt einstimmig Decharge ertheilt wurde, erhielt der Referent, die Tagesordnung erledigte Kollege Rechner. Derselbe drückte Apelt, zu seinem Vortrag das Wort. In eingehender
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sein Bedauern aus über die Interesselosigkeit der Mitglieder bei schilderte der Referent die Entstehung der gewerkschaftlichen Or einer derartigen wichtigen Tagesordnung. Hierauf verlas Kollege ganiſation. An der Hand der jetzigen Situation der Gewer Der Allgemeine Metallarbeiter Verein Berlins und Wahl zweier Kommissionsmitglieder; gewählt wurden die Kollegen daß sich die Kämpfe zwischen den Arbeiterorganisationen Rarpentiel die Bedingungen der Lichtenberger Gaswerke. Punkt 2: fchaften in Hamburg und anderen Beispielen wies er nad Umgegend hielt am Dienstag, den 29. Juli, bei Jordan, Neue Haufe und Markmann. Hierauf fand eine Pause von 10 Minuten und den Unternehmern immer mehr und mehr zu Prinzipien Grünstraße, eine beschließende Versammlung ab. Sollege Gerisch statt, während welcher die Aufnahme neuer Mitglieder stattfand. kämpfen zuspißen. sprach über die Aussperrung der organisirten Arbeiter in Ham- Punft 4 erledigte Rollege Rutschera zur Zufriedenheit der Mit- Polizeifnute zur Unterdrückung der Arbeiter nicht vermochten burg . Redner führte aus: Ebenso wie im Mittelalter die glieder. Kollege Redner ersuchte die Mitglieder, den Arbeits- das juchen jeht nach Fall des Sozialistengesetzes die Kapitalisten Bauern tiefer und tiefer herunter gedrückt und zu Sklaven ge- nachweis mehr zu benugen und das Abklappern der einzelnen mit dem Geldsack zu vollbringen. Der große Protest der Arbeiter knechten, damit dieselben auch außerhalb der Arbeitsstätte unter übergehend, erhielt zunächst Kollege Becker das Wort. Derselbe und die Ausbeutung der Unternehmer hat letztere derartig stempelt wurden, wollen die Rapitalisten die Arbeiter heutzutage Werkstätten zu unterlassen. Zum 5. Punkt der Tagesordnung am 20. Februar gegen die Unterdrückung seitens des Staates ihrer Kontrole stehen; hiergegen hilft nur eine stramme Organi- schilderte das Gebahren und das Interesse für die Arbeiterfache, geschüchtert, daß sie geschlossener, denn je zusammenstehen,
Situation
sation. Heute liegt die Frage vor uns, was ist zu thun in Betreff welche Kollege Habicht ( Nixdorf) an den Tag gelegt. Die mehr- Kampf gegen die Arbeiter aufzunehmen. Was die Kapitalisten der Hamburger Arbeiter. Laut Kongreßbeschluß waren die Ber- maligen Aufforderungen seitens der Streitkommission, mit dieser auf politischem Gebiet verloren, suchen sie auf wirthschaftlichen da die zu unterstüßenden Kollegen vom 1. Mai eine beträchtliche tommen; dahingegen stellt derselbe ganz ungerechtfertigte Forde ist, daß die Arbeiter sich fest zusammenschließen, um den Kam zutreten, vor allen Dingen dafür zu sorgen, daß alle außen- gestellt hatte. Auf Antrag wurde derselbe aus dem Verein aus- Kräften zu unterstützen, um den ersten Kampf zwischen Rapital stehenden Listen vom Verein zurückgegeben werden, damit geschlossen. Ferner wurde Kollege Pirsch auf Antrag ebenfalls und Arbeit zu einem für letztere siegreichen Ende zu verheljen schließt der Vortragende unter großem Beifall der Versammlung Nachdem gelangte folgende Fabrikordnung, der Frankfurter seinen interessanten Vortrag. Von einer Diskussion wurde Abstand Sieg, so werden die Früchte auch unsere sein. In der Diskussion Versicherungsgesellschaft gegen Wasserleitungsschäden zu Berlin genommen, weil der Vortrag so eingehend war, daß er durch da
liner Metallarbeiter von materiellen Unterstützungen entbunden, abzurechnen, sei derselbe bis zur Stunde noch nicht nachge- wieder einzuholen. Die Schlußfolgerung der ganzen Bahl betrug; da aber glücklicher Weise ziemlich Alle untergebracht rungen an dieselbe, z. B. für Leihen einer 75 Pf.- Kiste verlangt mit dem Kapital siegreich aufnehmen zu können. Nach sind, ist es Pflicht unsererseits, für die Hamburger Brüder ein- derselbe 5 M., trozdem er dieselbe unentgeltlich zur Verfügung fräftigen Appell an die Versammlung die Hamburger
erst einmal Ordnung geschaffen wird, vielleicht auch ein anderes ausgeschlossen. Sammelsystem eingeführt wird. Helfen wir den Hamburgern zum
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Diskutiren nur abgeschwächt werden konnte.
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1. Die Arbeit beginnt im Sommer um 7 Uhr, im Winter die sich mit den Ausführungen des Referenten voll und
um 71/2 und hört um 6/2 Uhr Abends( auf. Frühstück verstanden erklärt, so wie für den Verkauf von Streifmarten von 812-9 Uhr, Mittag im Sommer von 12-1 Uhr, im agitiren verspricht, die Hamburger nach Kräften zu unterstige
Winter 121/ 2-1 Uhr. Vesper fällt fort.
berichtete Kollege Panzer( Hamburg ), wie die ausgesperrten Ar- zur Verlesung: beiter Hamburgs von der Behörde behandelt würden, bestätigt Die Thatsachen, die seiner Zeit im Berliner Boltsblatt" aufgeführt waren, daß die Kleinkaufleute und Kleinmeister von den Börsenmännern 1/2 Mill. Mark Unterstüßung erhalten hätten; die Glasarbeiter seien am schlimmsten daran, dieselben sind von ihren Wirthen aufs Straßenpflaster geworfen, weil sie Rerle seien", und logiren mit ihren Familie ein Schuppen, Regelbahnen oder sonst wo; da nun so viele Gewerfe in Hamburg ausgesperrt seien, die Eisenindustrie gänzlich darnieder liegt, so sind die Hamburger Arbeiter auf fremde Hilfe ange
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2. Nachtarbeit rechnet von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr früh und wird 2/3 theurer als Tagesarbeit bezahlt.
8. Ueberstunden dürfen nur im Falle der Noth, zur Beendigung einer nahezu fertigen Arbeit und im besonderen Auftrage gemacht werden, anderenfalls ihre Bezahlung nicht erfolgt.
wurde einstimmig angenommen. Nach Erledigung des Punktes der Tagesordnung wurde bei Punkt 4 beschloff Vereinslokal zu verlegen. Die weiteren Schritte hierzu dem Vorstande überlassen. In Punkt 5 Verschiedene Fragetasten" erläuterte der Vorsitzende der Versammlung erwartenden Kampf der Bremer Kollegen und forderte
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Versammelten mit beredten Worten auf, Streifmarken umaufe
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