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Versammlungen.
Rongreß der freien eingeschriebenen Hilfskaffen.
Dritter Tag.
§ 6, daß Kaffenmitglieder, welche infolge der Erfüllung ihrer| Gewerkschaftsorgane predigen Zentralisation, dennoch warne er Dienstpflicht im Heer oder in der Marine ausgeschieden sind, mit auf das Entschiedenste vor einer derartigen Organisationsform dem Zeitpunkt des Wiedereintritts in die Kasse ihre früheren unter den bestehenden gesetzlichen Verhältnissen und Redner Rechte an der Kasse erwerben sollen, falls sie binnen 14 Tagen wünscht, daß sein Mahn- und Warnungsruf die deutschen Gaue nach Entlassung aus dem Militärverbande ihre Gesundheit ärzt- durchschallen und Gehör finden möge. Gin Behrendt( Braunschweig ) stand auf demselben Standpunkte, Am heutigen Sitzungstage führt Blume- Hamburg den Vor- lich nachweiſen können. Der Antrag wird angenommen. sih. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird vom Bureau mit weiterer Antrag Hamburg zielt darauf ab, daß alle diejenigen, hätte aber gewünscht, daß die Auseinandersehungen weniger pergetheilt, daß Geh. Nath Koch angefragt worden sei, ob er ge- welche durch Raushändel und Trunkenheit oder durch geschlecht- fönlich gewesen wären. Auch er war der Meinung, daß der Ruhe neigt sei, die Deputation des Kongresses zu empfangen. Durch liche Ausschweisungen selbst verschuldet in Krankheit gerathen, ganze Streit nur auf die beiden Gewerkschaftsorgane Grundben den Ber treter des Herrn Koch ist der Bescheid eingegangen, daß und welche jetzt feine Unterstützung erhalten, dann in Zukunft stein" und" Vereinsblatt" auslaufe. Wäre sein Rath seiner Zeit Herr Geh. Rath Koch nicht gut in der Lage sei bei der großen Krankengeld erhalten sollen, wenn sie sich in einer öffentlichen befolgt worden, entweder beide Blätter eingehen zu lassen ein neues Organ zu gründen, oder aber über Arbeitslast, die ihn gegenwärtig drücke, die Deputation zu Heilanstalt behandeln lassen. Auch dieser Antrag wird an und eine Preßkommission wachen zu lassen, so wäre empfangen; angenehm würde ihm eine Dankadresse sein, da er ja genommen. Nach§ 7 des Hilfskaffengesetzes soll folgenden Zusatz beide Berlin Streitfrage zwischen dann auch ein dauerndes Erinnerungszeichen besitzen würde. Der erhalten: Die Rassen sind ermächtigt, Vorschriften über die die und Hamburg längst Kongreß ist mit dieser Regelung der Angelegenheit einverstanden Krankenmeldung, über das Verhalten der Kranken und über die aus der Welt geschafft. Von Brüchen von Kongreßbeschlüssen Redner empfahl ei dem und beauftragt den Vorstand mit der Abfassung und Ab Krantenaufsicht zu erlassen und zu bestimmen, daß Versicherte, tönne im allgemeinen nicht die Rede sein. sendung der Adresse. Der Vorsitzende theilt mit, daß Reichstags- welche diese Vorschriften oder den Anordnungen des behandelnden Berlin , die Kongresse nach Möglichkeit zu achten, aber auf dent Abgeordneter Dieß und Molkenbuhr im Saale anwesend Arztes zuwiderhandeln, Ordnungsstrafen zu erlegen haben oder nächsten Kongresse dafür Sorge zu tragen, daß gesunde Verhältfind. Die zur Prüfung der großen Anzahl von Resolutionen ein- des Krankengeldes ganz oder theilweise verlustig gehen. In der nisse geschaffen werden und der bisherige Personenfultus verBoche gesetzte Kommission hat ihre Arbeiten beendet. Debatte werden einzelne Stimmen dagegen laut, welche in diesen schwinde. Dann werde auch Berlin zu seinem Rechte gelangen irdor Döblin- Berlin ersucht als Berichterstatter dieser Kommission Bestimmungen Inhumanität erblicken, andererseits wird geltend und die Stellung in der deutschen Maurerbewegung einnehmen, den Kongreß zu beschließen, daß diese sämmtlichen Resolutionen gemacht, daß für die gedeihliche Entwicklung der Kasse ein solcher die ihm gebühre. Damit hatte die Debatte ihr Ende erreicht. Die Versamm als durch die gefaßten Beschlüsse erledigt angesehen werden. Der Schutz gegen unreelle Mitglieder nothwendig ist. Die Mehrheit brigen Rongreß beschließt dem Antrage gemäß. Es wird sodann die des Kongresjes votirt für den Antrag.§ 12 des Silistassen- lung beschloß nur noch gegen einige Stimmen folgende von Wilnsvoll gestern abgebrochene Verhandlung über die Abänderungsanträge Gesetzes, welches für die Familienangehörigen der Mitglieder nur helm Schulz beantragte Resolution: e mitur Krankenkassengesetz- Novelle fortgesetzt.§§ 49, 49a und 49b freie ärztliche Behandlung zuläßt, soll auf Antrag Pittackder Novelle enthalten Bestimmungen über die An- und Abmelde Rendsburg dahin erweitert werden, daß den Familienangehörigen pflicht der Versicherungspflichtigen durch den Arbeitgeber und über der Mitglieder auch Meditamente, Heil- und Erleichterungsmittel, das Gesuch um Befreiung der Ersteren von der Zugehörigkeit zu sowie bei eintretendem Todesfall ein Beitrag zu den Beerdigungsden Zwangskaffen sowie über die Pflicht der Hilfskassen, aus- fosten gewährt werden kann. Der Antrag Pittad wird it die scheidende Mitglieder abzumelden, Bestimmungen, die für die mit großer Majorität angenommen.§ 15 des Hilfskaffen- Gefeßes, hnung freien Hilfskaffen und deren Mitglieder die größten Beschränkungen welcher vom Ausschluß der Mitglieder handelt, soll nach einem und Scheerereien enthalten. Dazu liegt ein Antrag Hamburg Antrage Hamburg dahin ergänzt werden, daß ein Ausschluß auch vor,§ 49, 49a, und 49b der Novelle abzulehnen und während einer Krankheitsdauer" erfolgen kann. Dieser Antrag, die Der sowie eine Reihe anderer Anträge, welche indeß nur formelle und Paragraphen in alter Fassung zu belassen. Antrag wird der Novelle redaktionelle Aenderungen des Gesetzes bezwecken, werden ebenfalls angenommen. Nach§ 50 Jollen Arbeitgeber, welche der Anmeldepflicht nicht genügen, angenommen. fowie Hilfstassen, für welche die im§ 49b Es bleibt noch die Berathung des Unfallversicherungs- Gesetzes Reller vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet wird, alle Aufwendungen, und des Alters- und Invaliditäts- Versicherungsgesetzes. Dieselbe eit von welche eine Zwangskasse für die nicht angemeldete Person gemacht soll morgen vorgenommen werden.
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" In Anbetracht der Thatsache, daß die Mehrzahl der Delegirten des 7.( Erfurter) Maurer- Kongresses das wichtigste Grundrecht unserer Bewegung, jedem Angeklagten volle Redefreiheit zu gewähren," dadurch mit Füßen getreten hat, daß man dem Genoffen Fritz Wilke nicht gestattet hat, sich gegen die grundlosen, seitens der Geschäftsleitung der Maurer Deutschlands in Hamburg er hobenen Anschuldigungen( die Beschlüsse des vorherigen Kongresses verlegt zu haben) zu vertheidigen, erklärt die heutige Versammlung ein solches Verfahren für ein verwerfliches und undemokratisches und spricht ihr Bedauern darüber aus und erklärt, solche mit derartigen Mitteln zu Stande gebrachten Kongreßbeschlüssen nicht anerkennen zu können, verpflichtet sich aber, alle für Verbesserung ihrer wirthschaftlichen Lage tämpfenden Arbeitsgenossen zu unterstützen."
Die am 2. Dezember bei Feuerstein tagende Versammlung von Mitgliedern des Unterstützungsbundes der Hausdiener Berlins legt mit aller Entschiedenheit Protest ein gegen die Behauptung des Staatsanwalts Balke ,, es herrsche in der Hausdienerschaft eine tiefgehende Korruption." Die Versammlung spricht selbst einem Königl. Staatsanwalt das Recht ab, einen Beruf, der allein in Berlin an 30 000 Angehörige zählt, beleidigen zu dürfen. Arbeiter, die bei der Vertrauensstellung eines Hausdieners, bei einer Arbeitszeit von 12-15 Stunden, einer regelmäßigen Sonntagsarbeit von 8-12 Stunden und einem Wochenlohn von 9, 10-18 Mart nicht mehr Leute unter sich haben, die sich gegen die Gesetze vergehen, müssen ganz gewiß fittlich und moralisch intatt sein. Die Versammlung spricht ihr Be dauern aus, daß nicht alle Hausdiener organisirt find, um eine solche Beleidigung mit noch mehr Nachdruck zurückweisen zu können. Die Kaufmannschaft Berlins aber tann nur dann auf eine nachhaltige Besserung dieser Zustände. rechnen, wenn diefelbe ihr Vorurtheil gegen die organisirten Hausdiener aufgiebt und nur deren Arbeitsnachweise in Anspruch nimmt."
Von den verurtheilten Hausdienern gehört auch nicht einer dem Bund oder dem Verein Berliner Hausdiener an. Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Hierauf
hat, zu erstatten haben. Es wird, entsprechend einem Antrage Die heutige Sigung wird um 61/2 Uhr geschäftsordnungsmäßig Unterstützungsbund der Hausdiener. Am 2. d. M. fe der Hamburg beschlossen, den Paragraphen in alter Fassung bestehen geschlossen. chäftsu laffen, wonach diese Kostenerstattungspflicht für die freien tagte eine Mitgliederversammlung des Bundes. Kollege Grauer Tat Die große öffentliche Maurerversammlung, wies auf die Meußerungen des Staatsanwalts Balle bei der § 58 der Novelle, welcher verfügt, daß die ebracht Entscheidungen der Aufsichtsbehörden in Streitigkeiten im Wege welche am 9. d. M. im Lokale Königsbank tagte und den großen letzten Verurtheilung hin und stellte folgende Resolution: artens des Verwaltungsstreitverfahrens angefochten werden können, foll Saal ziemlich füllte, war hauptsächlich zu dem Zwecke eingestrichen werden. Der berufen, in Anbetracht der Anwesenheit hervorragender Führer nach einem Antrag Hamburgs unden en ist, Rongreß beschließt dementsprechend, den Paragraphen ebenfalls in der deutschen Maurerbewegung in Berlin anläßlich des zur felbfi in alter Fassung( Entscheidung durch die ordentlichen Gerichte) Beit sich hier wieder abspielenden Maurerprozesses eine Ausfeiner zu belaſſen. Bu§ 63 wird beschlossen, den 3usah, daß sprache herbeizuführen über die schwebenden Streitfragen, die Betriebs-( Fabrik-) Krankenkassen berechtigt sein sollen, nichtver deutsche Maurerbewegung betreffend. Die Tagesordnung war In der Saufes ficherungspflichtige Personen, welche sich zum Eintritt melden, einer demzufolge von dem Einberufer, Herrn Weiße, wie folgt feftDelches ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen und ihre Aufnahme gesetzt worden: Die Rongreßbeschlüsse und die wurde abzulehnen, wenn die Untersuchung eine bereits bestehende Krank - Berliner Maurerbewegung." Referent Herr DamNachdem mit einiger Schwierigkeit ein beit ergiebt, zu streichen.§ 63 Absatz 3 wird dahin abzuändern mann- Hamburg. erwehr beschlossen, daß versicherungspflichtigen Personen der Austritt aus" unparteiisches" Bureau aus den Herren Wernau , Weiße den Betriebs-( Fabrik-) Kaffen jeder Zeit zu gestatten sei, wenn und Krieg gebildet worden war, ermahnte der Vorsitzende, denselben spätestens vier Wochen zuvor bei dem Vorstande Herr Wernau, die Anwesenden, die Nuhe und Würde Sache. beantragen und vor dem Austritt nachweisen, daß sie einer freien auf jeden Fall zu bewahren im Interesse der war Herr Dammann, Der Silistasse angehören.§ 75 in der alten Fassung verlangt von Wie fich sodann herausstellte, den freien Hilfskaffen, an ihre Mitglieder mindestens die in der Versammlung nicht anwesend. Da sich auch sonst keiner Treppe Leistungen, welche in der Gemeinde, in der die kasse ihren der anwesenden Hamburger Kollegen erbötig zeigte, das Referat Siz hat, zu gewähren sind. Kassen, welche freie ärztliche Be- zu übernehmen, so sah die Bersammlung sich genöthigt, den ersten handlung und Arznei nicht gewähren, genügen dieser Bedingung Bunft der Tagesordnung fallen zu lassen bis zur erhofften Andurch Gewährung eines Krankengeldes von drei Vierteln des wesenheit des Herrn Dammann und in die Verhandlung über ortsüblichen Tagelohns. Ein Antrag Hamburg fordert Ableh- den zweiten Punkt der Tagesordnung: Der Werth ber nung der durch die Novelle hierzu vorgesehenen Menderungen, da- Statistit", einzutreten. Denselben erläuterten die Herren gegen Beibehaltung des Paragraphen in alter Fassung mit der Behrend Frankfurt a. D. und Lorenz Hamburg in einAbänderung dahin, daß der ortsübliche Tagelohn der Gemeinde gehender und sehr lehrreicher Weise. Die statistischen Fragebogen, Bemaßgebend sein soll, in deren Bezirk der Versicherungs - die von der Agitationskommission zur Ausfüllung verausgabt sprach Dr. Lütgenau über das eherne Lohngesetz und erntete für 58 ber Pflichtige beschäftigt ist; ferner soll nach diesem Antrage sind, müssen im Monat Dezember an die Vertrauensmänner zurück- feinen Vortrag reichen Beifall. An der Diskussion betheiligten höffen anstatt 3/4 gesetzt werden: 2/3 des ortsüblichen Tagelohns. Ge- gegeben werden, und Herr Weise ermahnte, dies zu beher- sich die Kollegen Pinger, Grauer, Uthes. Kollege Grauer forderte nwalt häftsordnungsmäßig vertagt der Vorfigende die weitere Debatte sigen und die statistischen Fragebogen gewissenhaft auszufüllen, alle unorganisirten Kollegen auf, unserer Organisation beirbeiter und die Beschlußfassung über diesen Paragraphen um 1/21 Uhr um der Welt zu zeigen, in welchem sozialen Elende die deutsche zutreten. Der Vorsitzende theilte mit, daß am 18. Dezember ein ma& auf Nachmittag. Arbeiterschaft infolge der herrschenden wirthschaftlichen Verhältnisse Bortrag des Herrn Dr. Lütgenau über das Alters- und InIn der Nachmittags- Sigung wird in der Debatte über§ 75 zu leben gezwungen ist. Die Versammlung trat hierauf in validengesetz stattfindet, wozu Damen eingeladen werden. Die fortgefahren und zunächst der erste Theil des Antrags Hamburg die Verhandlungen über den ersten Punkt der Tagesordnung Kollegen Baier, Bärwald- und Urbanstraßen Ecke, und haben angenommen; der andere Theil desselben Gewährung von ein. Da Herr Dammann auch fernerhin nicht in der Ver- W. Philipp, Neue Königstraße am Ordonnanzhause, haben einen heinen 28 anstatt 3/4 des ortsüblichen Tagelohns wird abgelehnt. fammlung erschien, so leitete Herr Lorenz die folgende sehr Verkauf von Weihnachtsbäumen errichtet. Die Kollegen werden § 155 Angenommen werden zu§ 75 ferner ein Antrag München und bedeutsame Debatte mit einer furzen Ansprache ein. Derselbe be- gebeten, den Bedarf bei ihnen zu beden. Der Kollege Wiez, brit zu ein Antrag Dresden . Der erstere besagt: Falls den freien fundete zunächst seine Verwunderung über die Tagesordnung: Glsasserstr. 18, hat ein Spielwaaren Geschäft errichtet und bittet gendes Raffen auferlegt wird, freien Arzt und Medizin gewähren zu Die Kongreßbeschlüsse und die Berliner Maurerbewegung", und ebenfalls um Unterstüßung. Der Kollege Grauer stellte zu Vereim zu müffen, einen Bufaß zu treffen, wonach Mitglieder freier Hilfs fein Unvermögen, den Zweck derselben zu ergründen. Es sei von schiedenem den Antrag, die Vorstandsmitglieder vom Zahlen der e verlassen, welche doppelt versichert sind, in der einen Kasse auf Arzt Swiftigkeiten zwischen Berlin und Hamburg gesprochen worden, Beiträge zu befreien, ein Antrag, welcher gegen zwei Stimmen Bei dem Verlesen eines Briefes des jener und Medizin verzichten können und dafür 3/4 des ortsüblichen Tage- doch wisse er nicht, inwiefern solche vorlägen. Wenn die Tages angenommen wurde. iffion.ohns an Krankengeld erhalten statt der Hälfte. Nach dem ebenfalls ordnung den Sinn habe sollen, daß die Berliner Maurer die Kollegen Lambrecht, worin derselbe seinen Austritt aus dem nuonge angenommenen Antrage Dresden ist dem§ 75 beizufügen: Die Kongreßbeschlüsse nicht gehalten haben, so habe dies seine Bunde erklärt, wurde der Austritt durch Bravos begrüßt. Der Sehr richtig Die Berliner Maurer Kassirer verlas nun die 68 neu aufgenommenen Mitglieder. m'schen eingeschriebenen sowie die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften Richtigkeit.( Oho! ovozirt errichteten Hilfskassen sind berechtigt, zur Durchführung der Freis hätten den Beschluß gefaßt auf eigene Hand, wozu nur die Die Freie Bereinigung der Schneider Berlins tagte fiel geügigkeit für ihre Mitglieder innerhalb der Verbandskassen eben- Geschäftsleitung berechtigt war, einen Provinzialfongreß ein- am 1. Dezember. Kollege Hogge hielt einen beifällig auffalls Berbände zu bilden. Die dadurch entstehenden Ausgaben zuberufen, fie trachteten, die feste Zentralorganisation zu genommenen Vortrag über die Grund- und Bodenfrage. In der re verduren durch Beiträge aus den betheiligten Kassen gedeckt werden. verwerfen und die Lokalorganisation hochzuhalten. nun folgenden Diskussion entwickelte sich eine lebhafte Polemik e- Orb Unter Freizügigkeit ist die Aufnahme ohne Eintrittsgeld, ohne verstoße gegen Rongreßbeschlüsse. Im Uebrigen war Redner der zwischen unseren Genossen und den Anhängern der Bodenbesitzewähr ärztliches Zeugniß und ohne Rücksicht auf das Alter der Be- Meinung, daß Zwistigkeiten nicht vorlägen, daß der Geschäfts- Reform. Herr Dr. Arons vertrat in geschickter Weise seine Anjedoch treffenden, innerhalb aller einem solchen Verbande angehörenden leitung keine Schädigung der allgemeinen Bewegung nachzuweisen sichten, während Herr Dr. Kirchhoff die Sache der BodenbesitzDie Genossen endung Raffen für deren Mitglieder bei etwaigem Ortswechsel zu ver- sei, daß man sich nicht mit persönlichen Nörgeleien abgeben, viel- Reformer mehr diskreditirte, als vertheidigte. ftehen." Zu§ 75a der Novelle wird ein Antrag Hamburg an mehr einig sein und den gemeinsamen Feind gemeinsam be- Timm, Täterow, Biringer, Pfeiffer und der Referent vertraten in scharfer Weise den sozialistischen Standpunkt, so daß der rbeitsgenommen, dem Paragraphen folgende Fassung zu geben: Den tämpfen solle durch eine statutarische Zentralorganisation. wird eingeschriebenen 2c. Silsstassen ist auf ihren Antrag inner- Bernau rügte zunächst das Nichterscheinen Dammann's Weizen der Bodenbesig- Reformer nicht zur Blüthe gelangte. Nach halb 6 Wochen nach Einreichung des Statuts eine amtliche und war der Meinung, man wolle die Berliner Maurer zum Erledigung dieses Theils der Tagesordnung wies der Borsitzende Bescheinigung darüber auszustellen, daß sie, vorbehaltlich der Höhe Narren baben( sehr richtig; ihm werde der Vorwurf gemacht, auf Grund der Beschlüsse des Parteitages und der Gewerkschaftsdes Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 genügen. Bird daß er den Zwift, der thatsächlich bestehe zwischen Berlin und konferenz darauf hin, daß es vor allen Dingen für die Arbeiter die Bescheinigung versagt, so sind die Gründe mitzutheilen. Tritt Hamburg , verursacht habe durch den Bruch von Kongreß nothwendig sei, sich angesichts der großen fapitalistischen Berin dem Statut der Rasse eine Wenderung ein, so ist von Amts: beschlüssen. Er beleuchtete nun in längeren Auseinandersehungen einigungen in großen Organisationen zu vereinigen. Deshalb fei wegen zu prüfen, ob die Kasse den Anforderungen des§ 75 diese Behauptung, und rieth der Geschäftsleitung in Hamburg an, es erforderlich, die lokalen Organisationen aufzulösen und ihre quc ferner entspricht. Nach dem Ausfall der Prüfung ist die zunächst an sich selber zu denken, bevor sie ihn angreife, verdächtige Mitglieder der Zentralisation zuzuführen. Ferner theilte er noch Bescheinigung von Neuem zu ertheilen oder zu widerrufen. Die und diskreditive. Berlin habe schon wiederholt die Hand zur mit, daß bei der etwaigen Auflösung der Freien Vereinigung der Bescheinigung und deren Widerruf sind durch den„ Reichsanzeiger" Versöhnung geboten. Wenn dies jetzt nicht von Hamburg aus deutsche Schneider- und Schneiderinnenverband sich erboten habe, betannt zu machen. Die Novelle enthält in den§§ 76 a, geschehe, dann allerdings müsse die deutsche Maurerbewegung sich die Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen bis zum Schluffe 76 b und 76 c verschiedene für die Arbeitgeber sowohl wie für die trennen!( Große Bewegung.) Redner beſpricht des. 2eiteren nachgekommen seien, ohne Einschreibegeld aufzunehmen, Der Bersicherungspflichtigen lästige Bestimmungen betr.: Ginsichts- die Organisationsfrage und ist der Meinung, daß die Geschäfts- Antrag des Vorstandes, die Freie Vereinigung aufzulösen, den die Bücher leitung nicht berechtigt fei, Berlin die Erörterung dieser Frage Vorstand zu beauftragen, die Verbindlichkeiten der Freien Ver der Versicherungsanstalten in 3weds Grmittelung der zu untersagen. Eine feste Zentralorganisation, welche die Politik einigung zu begleichen, die Abrechnung nach Prüfung durch die der Arbeitgeber Lohnhöhe u. f. w., ferner betreffend die Anzeigepflicht ausschließe, hielt Redner für den Ruin der Berliner Maurer- Revisoren im Berliner Voltsblatt" zu veröffentlichen und den Uebergang des An- bewegung. Die Politik sei untrennbar von der Gewerkschafts - erzielten Ueberschuß der Berliner Streif- Kontrolkommiffion zu pruchs an das Krankengeld an die Berufsgenossenschaften im bewegung, ganz abgesehen davon, daß sie die Würze derselben sei. überweisen, wurde einstimmig angenommen. Auf Antrag Hamburg werden Er verweise nur auf die Statistik. Wenn dieselbe von der GeZum Schlusse hob Kollege Pfeiffer, Vorsitzender und Mitdiese Paragraphen 76a, 76b und 76c abgelehnt. -3u§ 80 schäftsleitung nur aufgenommen, zusammengestellt und ad acta begründer der Vereinigung, hervor, daß die Freie Vereinigung zur Annahme: gelegt werden solle, ſo ſei dieselbe völlig gibertingente diefelbe der Schneider Berlins in der Zeit ihres Bestehens ihr Theil zwecklos. Solle Arbeitgebern ist jerner und ficherungspflichtiger von der Zugehörigkeit zu einer oder dem verwerthet werden, so sei die Politik fertig. Sein Ceterum censeo mar, politischer Beziehung aufzuklären, proklamirte die Freie Vereinigung Austritt aus einer bestimmten Strankenkasse abhängig zu machen." daß Berlin der Vorwurf, Kongreßbeschlüsse gebrochen zu haben, nicht für aufgelöst und schloß mit einem begeistert aufgenommenen 81, Hoch auf die internationale Sozialdemokratie die Versammlung. NB. Denjenigen Mitgliedern, welche das Angebot des Verbeschlossen, denselben in alter Fassung zu belassen. fich zu auf den Streit zwischen Reßler und Frohme. Würde der Hamburg jezt ehrlich die Hand zur Versöhnung bieten, so wäre bandes wahrnehmen wollen, zur Nachricht, daß von unserem bisBetriebs( Fabrik-), Bau- oder Innungs- Krankenkasse zu, welcher und die bisherige Taftit beibehalten wollen, so würde es an ab bei Heller, am Petriplab, Ecke Gertraudtenstraße , und jeden $ 8 81, 82 verhängten Geldstrafen fließen derjenigen Drts, alles gut; würde aber Hamburg seine Dittatur weiter ausüben herigen Raffirer Gottschalt jeden Donnerstag Abend von 9 Uhr daß Berlin sich selbstständig Auf Antrag Hamburg wird beschlossen, die Worte Orts, Be mangelung einer solchen Kasse der Gemeinde- Krantenversicherung. und unabhängig organisire. Wilte Braunschweig kritisirt in längeren Ausführungen Damit die Taktik der Geschäftsleitung, derselben den Vorwurf machend, triebs( Fabrit-), Bau- oder Jnnungs-" zu streichen. find die zum Strankenversicherungs- Gesez vorliegenden Anträge in erster Linie Kongreßbeschlüsse nicht gehalten zu haben, und sich im Königshof", Bülowstr. 37. Es wird sodann noch die bereits in Hamburg bestehende gegen eine feste Bentralorganisation aussprechend. Weiße Berlin und Hartwig Lübeck sprachen gleichfalls Rommission, welche die Vorlage für den Kongreß ausgearbeitet Legterer hielt es für ein gutes Recht nicht nur hat, beauftragt, nach Annahme des Gesetzes im Reichstage und dagegen. or Inkrafttreten desselben Verhaltungsmaßregeln auszuarbeiten. Berlins , sondern aller größeren Städte, Stellung zur OrganiEs folgt die Berathung der zum Hilfskaffen- Gefeß vorliegen- fationsfrage zu nehmen, und zwar so lange es noch Beit sei. ben Abänderungsanträge. Baffle- Hamburg stellt den Antrag aul Gegenwärtig herrsche zwar eine Bentralisationsschwärmerei, alle bescheerung und Bau.
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Falle eines Betriebsunfalles.
§ 82 a
erledigt.
Der
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auf
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A
4
Beides
werden.
sozialdemokratische Bersammlung am Donnerstag, den 11. Des., Abends 8x Uhr, Wahlverein des 2. Berliner Reichstags- Wahlkreises. Große Grohe öffentliche Versammlung sämmtlicher Mitglieder freier ein faffen am Donnerstag, den 11. Dezember, Abends 8 Uhr, im Kotale„ Königsgeschriebener und auf Grund landesrechtlicher Borschriften errichteten Silfsbant", Gr. Frankfurterstr. 117.
Am 1. Weihnachts- Feiertag, Borm. 11 Uhr, im Konzerthaus SansFriedrichshain, Nachm. 5 Uhr: Konzert, Gefang@ vorträge, Kinder- Weihnachts
fouci", Rottbuferftr. 4a: Watinee, Am 3. Weihnachts - Feiertag bet dips, am