m fie gleiter,

En das

Mäd

uchen. mit,

Hände

n

Lärm,

urief:

f thre

g des

lichere

Hier

eiteren

tte in ahren,

Versammlungen.

Rongreß der freien eingeschriebenen Hilfskaffen.

Dritter Tag.

§ 6, daß Kaffenmitglieder, welche infolge der Erfüllung ihrer| Gewerkschaftsorgane predigen Zentralisation, dennoch warne er Dienstpflicht im Heer oder in der Marine ausgeschieden sind, mit auf das Entschiedenste vor einer derartigen Organisationsform dem Zeitpunkt des Wiedereintritts in die Kasse ihre früheren unter den bestehenden gesetzlichen Verhältnissen und Redner Rechte an der Kasse erwerben sollen, falls sie binnen 14 Tagen wünscht, daß sein Mahn- und Warnungsruf die deutschen   Gaue nach Entlassung aus dem Militärverbande ihre Gesundheit ärzt- durchschallen und Gehör finden möge. Gin Behrendt( Braunschweig  ) stand auf demselben Standpunkte, Am heutigen Sitzungstage führt Blume- Hamburg den Vor- lich nachweiſen können. Der Antrag wird angenommen. sih. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird vom Bureau mit weiterer Antrag Hamburg   zielt darauf ab, daß alle diejenigen, hätte aber gewünscht, daß die Auseinandersehungen weniger per­getheilt, daß Geh. Nath Koch angefragt worden sei, ob er ge- welche durch Raushändel und Trunkenheit oder durch geschlecht- fönlich gewesen wären. Auch er war der Meinung, daß der Ruhe neigt sei, die Deputation des Kongresses zu empfangen. Durch liche Ausschweisungen selbst verschuldet in Krankheit gerathen, ganze Streit nur auf die beiden Gewerkschaftsorgane Grund­ben den Ber treter des Herrn Koch ist der Bescheid eingegangen, daß und welche jetzt feine Unterstützung erhalten, dann in Zukunft stein" und" Vereinsblatt" auslaufe. Wäre sein Rath seiner Zeit Herr Geh. Rath Koch nicht gut in der Lage sei bei der großen Krankengeld erhalten sollen, wenn sie sich in einer öffentlichen befolgt worden, entweder beide Blätter eingehen zu lassen ein neues Organ zu gründen, oder aber über Arbeitslast, die ihn gegenwärtig drücke, die Deputation zu Heilanstalt behandeln lassen. Auch dieser Antrag wird an und eine Preßkommission wachen zu lassen, so wäre empfangen; angenehm würde ihm eine Dankadresse sein, da er ja genommen. Nach§ 7 des Hilfskaffengesetzes soll folgenden Zusatz beide Berlin  Streitfrage zwischen dann auch ein dauerndes Erinnerungszeichen besitzen würde. Der erhalten: Die Rassen sind ermächtigt, Vorschriften über die die und Hamburg   längst Kongreß ist mit dieser Regelung der Angelegenheit einverstanden Krankenmeldung, über das Verhalten der Kranken und über die aus der Welt geschafft. Von Brüchen von Kongreßbeschlüssen Redner empfahl ei dem und beauftragt den Vorstand mit der Abfassung und Ab Krantenaufsicht zu erlassen und zu bestimmen, daß Versicherte, tönne im allgemeinen nicht die Rede sein. sendung der Adresse. Der Vorsitzende theilt mit, daß Reichstags- welche diese Vorschriften oder den Anordnungen des behandelnden Berlin  , die Kongresse nach Möglichkeit zu achten, aber auf dent Abgeordneter Dieß und Molkenbuhr im Saale anwesend Arztes zuwiderhandeln, Ordnungsstrafen zu erlegen haben oder nächsten Kongresse dafür Sorge zu tragen, daß gesunde Verhält­find. Die zur Prüfung der großen Anzahl von Resolutionen ein- des Krankengeldes ganz oder theilweise verlustig gehen. In der nisse geschaffen werden und der bisherige Personenfultus ver­Boche gesetzte Kommission hat ihre Arbeiten beendet. Debatte werden einzelne Stimmen dagegen laut, welche in diesen schwinde. Dann werde auch Berlin   zu seinem Rechte gelangen irdor Döblin- Berlin ersucht als Berichterstatter dieser Kommission Bestimmungen Inhumanität erblicken, andererseits wird geltend und die Stellung in der deutschen   Maurerbewegung einnehmen, den Kongreß zu beschließen, daß diese sämmtlichen Resolutionen gemacht, daß für die gedeihliche Entwicklung der Kasse ein solcher die ihm gebühre. Damit hatte die Debatte ihr Ende erreicht. Die Versamm als durch die gefaßten Beschlüsse erledigt angesehen werden. Der Schutz gegen unreelle Mitglieder nothwendig ist. Die Mehrheit brigen Rongreß beschließt dem Antrage gemäß. Es wird sodann die des Kongresjes votirt für den Antrag.§ 12 des Silistassen- lung beschloß nur noch gegen einige Stimmen folgende von Wil­nsvoll gestern abgebrochene Verhandlung über die Abänderungsanträge Gesetzes, welches für die Familienangehörigen der Mitglieder nur helm Schulz beantragte Resolution: e mitur Krankenkassengesetz- Novelle fortgesetzt.§§ 49, 49a und 49b freie ärztliche Behandlung zuläßt, soll auf Antrag Pittack­der Novelle enthalten Bestimmungen über die An- und Abmelde Rendsburg   dahin erweitert werden, daß den Familienangehörigen pflicht der Versicherungspflichtigen durch den Arbeitgeber und über der Mitglieder auch Meditamente, Heil- und Erleichterungsmittel, das Gesuch um Befreiung der Ersteren von der Zugehörigkeit zu sowie bei eintretendem Todesfall ein Beitrag zu den Beerdigungs­den Zwangskaffen sowie über die Pflicht der Hilfskassen, aus- fosten gewährt werden kann. Der Antrag Pittad wird it die scheidende Mitglieder abzumelden, Bestimmungen, die für die mit großer Majorität angenommen.§ 15 des Hilfskaffen- Gefeßes, hnung freien Hilfskaffen und deren Mitglieder die größten Beschränkungen welcher vom Ausschluß der Mitglieder handelt, soll nach einem und Scheerereien enthalten. Dazu liegt ein Antrag Hamburg   Antrage Hamburg   dahin ergänzt werden, daß ein Ausschluß auch vor,§ 49, 49a, und 49b der Novelle abzulehnen und während einer Krankheitsdauer" erfolgen kann. Dieser Antrag, die Der sowie eine Reihe anderer Anträge, welche indeß nur formelle und Paragraphen in alter Fassung zu belassen. Antrag wird der Novelle redaktionelle Aenderungen des Gesetzes bezwecken, werden ebenfalls angenommen. Nach§ 50 Jollen Arbeitgeber, welche der Anmeldepflicht nicht genügen, angenommen. fowie Hilfstassen, für welche die im§ 49b Es bleibt noch die Berathung des Unfallversicherungs- Gesetzes Reller vorgeschriebene Anzeige nicht erstattet wird, alle Aufwendungen, und des Alters- und Invaliditäts- Versicherungsgesetzes. Dieselbe eit von welche eine Zwangskasse für die nicht angemeldete Person gemacht soll morgen vorgenommen werden.

noch festen Dame

r mit

dem

einem

t war,

Jaritee

tr. 12

sungen

so be Raffen wegfällt.

Fürft treffen erfucht Sänden

gleiche

Tamme Nach

n zu

ngen

Innach

fie

-

-

-

-

-

f

"

" In Anbetracht der Thatsache, daß die Mehrzahl der Delegirten des 7.( Erfurter) Maurer- Kongresses das wichtigste Grundrecht unserer Bewegung, jedem An­geklagten volle Redefreiheit zu gewähren," dadurch mit Füßen getreten hat, daß man dem Genoffen Fritz Wilke nicht gestattet hat, sich gegen die grundlosen, seitens der Geschäftsleitung der Maurer Deutschlands in Hamburg   er hobenen Anschuldigungen( die Beschlüsse des vorherigen Kon­gresses verlegt zu haben) zu vertheidigen, erklärt die heutige Versammlung ein solches Verfahren für ein verwerfliches und undemokratisches und spricht ihr Bedauern darüber aus und erklärt, solche mit derartigen Mitteln zu Stande gebrachten Kongreßbeschlüssen nicht anerkennen zu können, verpflichtet sich aber, alle für Verbesserung ihrer wirth­schaftlichen Lage tämpfenden Arbeitsgenossen zu unter­stützen."

Die am 2. Dezember bei Feuerstein tagende Ver­sammlung von Mitgliedern des Unterstützungsbundes der Hausdiener Berlins   legt mit aller Entschiedenheit Protest ein gegen die Behauptung des Staatsanwalts Balke ,, es herrsche in der Hausdienerschaft eine tiefgehende Korruption." Die Versammlung spricht selbst einem Königl. Staatsanwalt das Recht ab, einen Beruf, der allein in Berlin   an 30 000 Angehörige zählt, beleidigen zu dürfen. Arbeiter, die bei der Vertrauensstellung eines Hausdieners, bei einer Arbeits­zeit von 12-15 Stunden, einer regelmäßigen Sonntags­arbeit von 8-12 Stunden und einem Wochenlohn von 9, 10-18 Mart nicht mehr Leute unter sich haben, die sich gegen die Gesetze vergehen, müssen ganz gewiß fittlich und moralisch intatt sein. Die Versammlung spricht ihr Be dauern aus, daß nicht alle Hausdiener organisirt find, um eine solche Beleidigung mit noch mehr Nachdruck zurück­weisen zu können. Die Kaufmannschaft Berlins   aber tann nur dann auf eine nachhaltige Besserung dieser Zustände. rechnen, wenn diefelbe ihr Vorurtheil gegen die organisirten Hausdiener aufgiebt und nur deren Arbeitsnachweise in Anspruch nimmt."

Von den verurtheilten Hausdienern gehört auch nicht einer dem Bund oder dem Verein Berliner   Hausdiener an. Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Hierauf

hat, zu erstatten haben. Es wird, entsprechend einem Antrage Die heutige Sigung wird um 61/2 Uhr geschäftsordnungsmäßig Unterstützungsbund der Hausdiener. Am 2. d. M. fe der Hamburg   beschlossen, den Paragraphen in alter Fassung bestehen geschlossen. chäftsu laffen, wonach diese Kostenerstattungspflicht für die freien tagte eine Mitgliederversammlung des Bundes. Kollege Grauer Tat Die große öffentliche Maurerversammlung, wies auf die Meußerungen des Staatsanwalts Balle bei der § 58 der Novelle, welcher verfügt, daß die ebracht Entscheidungen der Aufsichtsbehörden in Streitigkeiten im Wege welche am 9. d. M. im Lokale Königsbank tagte und den großen letzten Verurtheilung hin und stellte folgende Resolution: artens des Verwaltungsstreitverfahrens angefochten werden können, foll Saal ziemlich füllte, war hauptsächlich zu dem Zwecke ein­gestrichen werden. Der berufen, in Anbetracht der Anwesenheit hervorragender Führer nach einem Antrag Hamburgs unden en ist, Rongreß beschließt dementsprechend, den Paragraphen ebenfalls in der deutschen   Maurerbewegung in Berlin   anläßlich des zur felbfi in alter Fassung( Entscheidung durch die ordentlichen Gerichte) Beit sich hier wieder abspielenden Maurerprozesses eine Aus­feiner zu belaſſen. Bu§ 63 wird beschlossen, den 3usah, daß sprache herbeizuführen über die schwebenden Streitfragen, die Betriebs-( Fabrik-) Krankenkassen berechtigt sein sollen, nichtver deutsche Maurerbewegung betreffend. Die Tagesordnung war In der Saufes ficherungspflichtige Personen, welche sich zum Eintritt melden, einer demzufolge von dem Einberufer, Herrn Weiße, wie folgt feft­Delches ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen und ihre Aufnahme gesetzt worden: Die Rongreßbeschlüsse und die wurde abzulehnen, wenn die Untersuchung eine bereits bestehende Krank  - Berliner   Maurerbewegung." Referent Herr Dam­Nachdem mit einiger Schwierigkeit ein beit ergiebt, zu streichen.§ 63 Absatz 3 wird dahin abzuändern mann- Hamburg. erwehr beschlossen, daß versicherungspflichtigen Personen der Austritt aus" unparteiisches" Bureau aus den Herren Wernau  , Weiße den Betriebs-( Fabrik-) Kaffen jeder Zeit zu gestatten sei, wenn und Krieg gebildet worden war, ermahnte der Vorsitzende, denselben spätestens vier Wochen zuvor bei dem Vorstande Herr Wernau, die Anwesenden, die Nuhe und Würde Sache. beantragen und vor dem Austritt nachweisen, daß sie einer freien auf jeden Fall zu bewahren im Interesse der war Herr Dammann, Der Silistasse angehören.§ 75 in der alten Fassung verlangt von Wie fich sodann herausstellte, den freien Hilfskaffen, an ihre Mitglieder mindestens die in der Versammlung nicht anwesend. Da sich auch sonst keiner Treppe Leistungen, welche in der Gemeinde, in der die kasse ihren der anwesenden Hamburger Kollegen erbötig zeigte, das Referat Siz hat, zu gewähren sind. Kassen, welche freie ärztliche Be- zu übernehmen, so sah die Bersammlung sich genöthigt, den ersten handlung und Arznei nicht gewähren, genügen dieser Bedingung Bunft der Tagesordnung fallen zu lassen bis zur erhofften An­durch Gewährung eines Krankengeldes von drei Vierteln des wesenheit des Herrn Dammann und in die Verhandlung über ortsüblichen Tagelohns. Ein Antrag Hamburg   fordert Ableh- den zweiten Punkt der Tagesordnung: Der Werth ber nung der durch die Novelle hierzu vorgesehenen Menderungen, da- Statistit", einzutreten. Denselben erläuterten die Herren gegen Beibehaltung des Paragraphen in alter Fassung mit der Behrend Frankfurt   a. D. und Lorenz Hamburg in ein­Abänderung dahin, daß der ortsübliche Tagelohn der Gemeinde gehender und sehr lehrreicher Weise. Die statistischen Fragebogen, Bemaßgebend sein soll, in deren Bezirk der Versicherungs  - die von der Agitationskommission zur Ausfüllung verausgabt sprach Dr. Lütgenau über das eherne Lohngesetz und erntete für 58 ber Pflichtige beschäftigt ist; ferner soll nach diesem Antrage sind, müssen im Monat Dezember an die Vertrauensmänner zurück- feinen Vortrag reichen Beifall. An der Diskussion betheiligten höffen anstatt 3/4 gesetzt werden: 2/3 des ortsüblichen Tagelohns. Ge- gegeben werden, und Herr Weise ermahnte, dies zu beher- sich die Kollegen Pinger, Grauer, Uthes. Kollege Grauer forderte nwalt häftsordnungsmäßig vertagt der Vorfigende die weitere Debatte sigen und die statistischen Fragebogen gewissenhaft auszufüllen, alle unorganisirten Kollegen auf, unserer Organisation bei­rbeiter und die Beschlußfassung über diesen Paragraphen um 1/21 Uhr um der Welt zu zeigen, in welchem sozialen Elende die deutsche zutreten. Der Vorsitzende theilte mit, daß am 18. Dezember ein ma& auf Nachmittag. Arbeiterschaft infolge der herrschenden wirthschaftlichen Verhältnisse Bortrag des Herrn Dr. Lütgenau über das Alters- und In­In der Nachmittags- Sigung wird in der Debatte über§ 75 zu leben gezwungen ist. Die Versammlung trat hierauf in validengesetz stattfindet, wozu Damen eingeladen werden. Die fortgefahren und zunächst der erste Theil des Antrags Hamburg   die Verhandlungen über den ersten Punkt der Tagesordnung Kollegen Baier, Bärwald- und Urbanstraßen Ecke, und haben angenommen; der andere Theil desselben Gewährung von ein. Da Herr Dammann auch fernerhin nicht in der Ver- W. Philipp, Neue Königstraße am Ordonnanzhause, haben einen heinen 28 anstatt 3/4 des ortsüblichen Tagelohns wird abgelehnt. fammlung erschien, so leitete Herr Lorenz die folgende sehr Verkauf von Weihnachtsbäumen errichtet. Die Kollegen werden § 155 Angenommen werden zu§ 75 ferner ein Antrag München   und bedeutsame Debatte mit einer furzen Ansprache ein. Derselbe be- gebeten, den Bedarf bei ihnen zu beden. Der Kollege Wiez, brit zu ein Antrag Dresden  . Der erstere besagt: Falls den freien fundete zunächst seine Verwunderung über die Tagesordnung: Glsasserstr. 18, hat ein Spielwaaren Geschäft errichtet und bittet gendes Raffen auferlegt wird, freien Arzt und Medizin gewähren zu Die Kongreßbeschlüsse und die Berliner   Maurerbewegung", und ebenfalls um Unterstüßung. Der Kollege Grauer stellte zu Ver­eim zu müffen, einen Bufaß zu treffen, wonach Mitglieder freier Hilfs fein Unvermögen, den Zweck derselben zu ergründen. Es sei von schiedenem den Antrag, die Vorstandsmitglieder vom Zahlen der e verlassen, welche doppelt versichert sind, in der einen Kasse auf Arzt Swiftigkeiten zwischen Berlin   und Hamburg   gesprochen worden, Beiträge zu befreien, ein Antrag, welcher gegen zwei Stimmen Bei dem Verlesen eines Briefes des jener und Medizin verzichten können und dafür 3/4 des ortsüblichen Tage- doch wisse er nicht, inwiefern solche vorlägen. Wenn die Tages angenommen wurde. iffion.ohns an Krankengeld erhalten statt der Hälfte. Nach dem ebenfalls ordnung den Sinn habe sollen, daß die Berliner   Maurer die Kollegen Lambrecht, worin derselbe seinen Austritt aus dem nuonge angenommenen Antrage Dresden   ist dem§ 75 beizufügen: Die Kongreßbeschlüsse nicht gehalten haben, so habe dies seine Bunde erklärt, wurde der Austritt durch Bravos begrüßt. Der Sehr richtig Die Berliner   Maurer Kassirer verlas nun die 68 neu aufgenommenen Mitglieder. m'schen eingeschriebenen sowie die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften Richtigkeit.( Oho! ovozirt errichteten Hilfskassen sind berechtigt, zur Durchführung der Freis hätten den Beschluß gefaßt auf eigene Hand, wozu nur die Die Freie Bereinigung der Schneider Berlins tagte fiel geügigkeit für ihre Mitglieder innerhalb der Verbandskassen eben- Geschäftsleitung berechtigt war, einen Provinzialfongreß ein- am 1. Dezember. Kollege Hogge hielt einen beifällig auf­falls Berbände zu bilden. Die dadurch entstehenden Ausgaben zuberufen, fie trachteten, die feste Zentralorganisation zu genommenen Vortrag über die Grund- und Bodenfrage. In der re verduren durch Beiträge aus den betheiligten Kassen gedeckt werden. verwerfen und die Lokalorganisation hochzuhalten. nun folgenden Diskussion entwickelte sich eine lebhafte Polemik e- Orb Unter Freizügigkeit ist die Aufnahme ohne Eintrittsgeld, ohne verstoße gegen Rongreßbeschlüsse. Im Uebrigen war Redner der zwischen unseren Genossen und den Anhängern der Bodenbesitz­ewähr ärztliches Zeugniß und ohne Rücksicht auf das Alter der Be- Meinung, daß Zwistigkeiten nicht vorlägen, daß der Geschäfts- Reform. Herr Dr. Arons vertrat in geschickter Weise seine An­jedoch treffenden, innerhalb aller einem solchen Verbande angehörenden leitung keine Schädigung der allgemeinen Bewegung nachzuweisen sichten, während Herr Dr. Kirchhoff die Sache der Bodenbesitz­Die Genossen endung Raffen für deren Mitglieder bei etwaigem Ortswechsel zu ver- sei, daß man sich nicht mit persönlichen Nörgeleien abgeben, viel- Reformer mehr diskreditirte, als vertheidigte. ftehen." Zu§ 75a der Novelle wird ein Antrag Hamburg   an mehr einig sein und den gemeinsamen Feind gemeinsam be- Timm, Täterow, Biringer, Pfeiffer und der Referent vertraten in scharfer Weise den sozialistischen   Standpunkt, so daß der rbeitsgenommen, dem Paragraphen folgende Fassung zu geben: Den tämpfen solle durch eine statutarische Zentralorganisation. wird eingeschriebenen 2c. Silsstassen ist auf ihren Antrag inner- Bernau   rügte zunächst das Nichterscheinen Dammann's Weizen der Bodenbesig- Reformer nicht zur Blüthe gelangte. Nach halb 6 Wochen nach Einreichung des Statuts eine amtliche und war der Meinung, man wolle die Berliner   Maurer zum Erledigung dieses Theils der Tagesordnung wies der Borsitzende Bescheinigung darüber auszustellen, daß sie, vorbehaltlich der Höhe Narren baben( sehr richtig; ihm werde der Vorwurf gemacht, auf Grund der Beschlüsse des Parteitages und der Gewerkschafts­des Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 genügen. Bird daß er den Zwift, der thatsächlich bestehe zwischen Berlin   und konferenz darauf hin, daß es vor allen Dingen für die Arbeiter die Bescheinigung versagt, so sind die Gründe mitzutheilen. Tritt Hamburg  , verursacht habe durch den Bruch von Kongreß nothwendig sei, sich angesichts der großen fapitalistischen Ber­in dem Statut der Rasse eine Wenderung ein, so ist von Amts: beschlüssen. Er beleuchtete nun in längeren Auseinandersehungen einigungen in großen Organisationen zu vereinigen. Deshalb fei wegen zu prüfen, ob die Kasse den Anforderungen des§ 75 diese Behauptung, und rieth der Geschäftsleitung in Hamburg   an, es erforderlich, die lokalen Organisationen aufzulösen und ihre quc ferner entspricht. Nach dem Ausfall der Prüfung ist die zunächst an sich selber zu denken, bevor sie ihn angreife, verdächtige Mitglieder der Zentralisation zuzuführen. Ferner theilte er noch Bescheinigung von Neuem zu ertheilen oder zu widerrufen. Die und diskreditive. Berlin   habe schon wiederholt die Hand zur mit, daß bei der etwaigen Auflösung der Freien Vereinigung der Bescheinigung und deren Widerruf sind durch den Reichsanzeiger" Versöhnung geboten. Wenn dies jetzt nicht von Hamburg   aus deutsche Schneider- und Schneiderinnenverband sich erboten habe, betannt zu machen. Die Novelle enthält in den§§ 76 a, geschehe, dann allerdings müsse die deutsche Maurerbewegung sich die Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen bis zum Schluffe 76 b und 76 c verschiedene für die Arbeitgeber sowohl wie für die trennen!( Große Bewegung.) Redner beſpricht des. 2eiteren nachgekommen seien, ohne Einschreibegeld aufzunehmen, Der Bersicherungspflichtigen lästige Bestimmungen betr.: Ginsichts- die Organisationsfrage und ist der Meinung, daß die Geschäfts- Antrag des Vorstandes, die Freie Vereinigung aufzulösen, den die Bücher leitung nicht berechtigt fei, Berlin   die Erörterung dieser Frage Vorstand zu beauftragen, die Verbindlichkeiten der Freien Ver der Versicherungsanstalten in 3weds Grmittelung der zu untersagen. Eine feste Zentralorganisation, welche die Politik einigung zu begleichen, die Abrechnung nach Prüfung durch die der Arbeitgeber Lohnhöhe u. f. w., ferner betreffend die Anzeigepflicht ausschließe, hielt Redner für den Ruin der Berliner   Maurer- Revisoren im Berliner   Voltsblatt" zu veröffentlichen und den Uebergang des An- bewegung. Die Politik sei untrennbar von der Gewerkschafts  - erzielten Ueberschuß der Berliner   Streif- Kontrolkommiffion zu pruchs an das Krankengeld an die Berufsgenossenschaften im bewegung, ganz abgesehen davon, daß sie die Würze derselben sei. überweisen, wurde einstimmig angenommen. Auf Antrag Hamburg   werden Er verweise nur auf die Statistik. Wenn dieselbe von der Ge­Zum Schlusse hob Kollege Pfeiffer, Vorsitzender und Mit­diese Paragraphen 76a, 76b und 76c abgelehnt. -3u§ 80 schäftsleitung nur aufgenommen, zusammengestellt und ad acta begründer der Vereinigung, hervor, daß die Freie Vereinigung zur Annahme: gelegt werden solle, ſo ſei dieselbe völlig gibertingente diefelbe der Schneider Berlins in der Zeit ihres Bestehens ihr Theil zwecklos. Solle Arbeitgebern ist jerner und ficherungspflichtiger von der Zugehörigkeit zu einer oder dem verwerthet werden, so sei die Politik fertig. Sein Ceterum censeo mar, politischer Beziehung aufzuklären, proklamirte die Freie Vereinigung Austritt aus einer bestimmten Strankenkasse abhängig zu machen." daß Berlin   der Vorwurf, Kongreßbeschlüsse gebrochen zu haben, nicht für aufgelöst und schloß mit einem begeistert aufgenommenen 81, Hoch auf die internationale Sozialdemokratie die Versammlung. NB. Denjenigen Mitgliedern, welche das Angebot des Ver­beschlossen, denselben in alter Fassung zu belassen. fich zu auf den Streit zwischen Reßler und Frohme. Würde der Hamburg   jezt ehrlich die Hand zur Versöhnung bieten, so wäre bandes wahrnehmen wollen, zur Nachricht, daß von unserem bis­Betriebs( Fabrik-), Bau- oder Innungs- Krankenkasse zu, welcher und die bisherige Taftit beibehalten wollen, so würde es an ab bei Heller, am Petriplab, Ecke Gertraudtenstraße  , und jeden $ 8 81, 82 verhängten Geldstrafen fließen derjenigen Drts, alles gut; würde aber Hamburg   seine Dittatur weiter ausüben herigen Raffirer Gottschalt jeden Donnerstag Abend von 9 Uhr daß Berlin   sich selbstständig Auf Antrag Hamburg   wird beschlossen, die Worte Orts, Be mangelung einer solchen Kasse der Gemeinde- Krantenversicherung. und unabhängig organisire. Wilte Braunschweig kritisirt in längeren Ausführungen Damit die Taktik der Geschäftsleitung, derselben den Vorwurf machend, triebs( Fabrit-), Bau- oder Jnnungs-" zu streichen. find die zum Strankenversicherungs- Gesez vorliegenden Anträge in erster Linie Kongreßbeschlüsse nicht gehalten zu haben, und sich im Königshof", Bülowstr. 37. Es wird sodann noch die bereits in Hamburg   bestehende gegen eine feste Bentralorganisation aussprechend. Weiße Berlin   und Hartwig Lübeck sprachen gleichfalls Rommission, welche die Vorlage für den Kongreß ausgearbeitet Legterer hielt es für ein gutes Recht nicht nur hat, beauftragt, nach Annahme des Gesetzes im Reichstage und dagegen. or Inkrafttreten desselben Verhaltungsmaßregeln auszuarbeiten. Berlins  , sondern aller größeren Städte, Stellung zur Organi­Es folgt die Berathung der zum Hilfskaffen- Gefeß vorliegen- fationsfrage zu nehmen, und zwar so lange es noch Beit sei. ben Abänderungsanträge. Baffle- Hamburg stellt den Antrag aul Gegenwärtig herrsche zwar eine Bentralisationsschwärmerei, alle bescheerung und Bau.

timmen

Ber

biefem

Arbeit

olge zu

endung

äng

ch um

nahme

-

feitens und Listen

Den

löglich

en des

enfchen

I einer

Berrufs

vingen,

Berrufs

thalten,

erachtet

e folche

sa aus

der

The fich

en, ber

hin ge

cht in

neue

gemacht

. Die

r voll phl auf

Da

wenn er

gungen

fold

fft und

ng nicht

t gần

Der Its aud

nb und

Falle eines Betriebsunfalles.

§ 82 a

erledigt.

Der

-

bie Novelle lautet,

auf

Grund

A

4

Beides

werden.

sozialdemokratische Bersammlung am Donnerstag, den 11. Des., Abends 8x Uhr, Wahlverein des 2. Berliner   Reichstags- Wahlkreises. Große Grohe öffentliche Versammlung sämmtlicher Mitglieder freier ein faffen am Donnerstag, den 11. Dezember, Abends 8 Uhr, im Kotale Königs­geschriebener und auf Grund landesrechtlicher Borschriften errichteten Silfs­bant", Gr. Frankfurterstr. 117.

Am 1. Weihnachts- Feiertag, Borm. 11 Uhr, im Konzerthaus Sans­Friedrichshain, Nachm. 5 Uhr: Konzert, Gefang@ vorträge, Kinder- Weihnachts­

fouci", Rottbuferftr. 4a: Watinee, Am 3. Weihnachts  - Feiertag bet dips, am