Unbelastett

15 Monate Gefängnis zukommenden Schutz"

..Seelische Not"

Die Juden genießen im..dritten Reich"..den ihnen N912A sib

Vor dem Breslauer Sondergericht fand die Verhandlung gegen den Verwaltungsdirektor der Breslauer Jüdischen Gemeinde, Amtsgerichtsrat a. D. Dr. Ernst Rechnitz, und den Handlungsgehilfen Albert Rosenthal statt. Beide hatten sich gegen die Anklage der Verbreitung von Greuelnachrichten zu verteidigen. Der ordentliche Vorsitzende des Sondergerichts, Herr Landgerichtsdirektor Dr. Schau weder, hatte sich selbst abgelehnt, weil er früher mit Dr. Rechniß zusammen am gleichen Gericht als Richter gewirkt hatte, und sich daher als befangen ansah An seine Stelle trat Landgerichtsdirektor Dr. Winter.

Rosenthal hatte bereits Ende April Herrn Dr. Rechnitz als verantwortlichen Schriftleiter des Gemeindeblatts einen Artikel: Ich suche meine Brüder" eingereicht. Der Zweckt seiner Ausführungen sei, so betonte er vor dem Gericht, gewesen, das Gewissen der jüdischen Arbeitgeber zu schärfen. Er. der durch mehr als zweijährige Erwerbslosigkeit die Schrecken dieses Zustandes am eigenen Leibe genügend fennengelernt,

habe mit Granen gesehen, wie nach der nationalen Nevo­lution die Möglichkeit für jüdische Angestellte, einen Arbeitsplatz zu finden, immer mehr geschwunden sei und wie sich insbesondere auch jüdische Arbeitgeber ihrer Pflicht, Juden einzustellen, entzogen hätten.

Er habe daher in dem Aufsatz auf das hohe sittliche Ideal der NSDAP.: Gemeinnus geht vor Eigennut" ausdrücklich hingewiesen und verlangt, daß auch die Juden es in ihren Reihen zur Geltung brächten, und zwar vor allem dadurch, daß man selbst unter Opfern Platz für jüdische Arbeit­suchende schaffe. Dies und nicht die Verbreitung von Greuelnachrichten sei zwed und Inhalt des Aufsatzes gewesen.

Dr. Rechnitz erklärt, er habe in dem Artikel pleichfalls nur die ihm von Rosenthal im April einmal mündlich auseinandergesetzte Tendenz gesehen, manchen jüdischen Arbeitgebern ins Gewissen zu reden. Der Aufsatz enthalte in den von der Anflage beanstandeten Teilen auch nicht Nach­richten tatsächlicher Art, wie das Gefeß für die Anwendung der Strafvorschrift verlange, sondern lediglich reine Stim­mungen und Urteile, auf die nach der umfassenden Rechtsprechung des Reichsgerichts zu einem Baragrafen ähn­lichen Inhalts die Strasbestimmung nicht Anwendung finden

fönne.

Die Anklage erblickte das schwere Vergehen, dessen sich die Angeklagten schuldig machten, vor allem in zwei Stellen des Auffages. An der einen hatte Rosenthal ausgeführt, daß der deutsche Jude durch seine Erfolge auf den verschie: densten Gebieten des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens bei seinen deutschen Volksgenossen vielfach Hak her: vorgerufen habe, an der anderen, daß er jekt nicht nur Kämpfer, fondern weit mehr Märtyrer geworden sei, der schutz- und wehrlos allen Anfeindungen seiner Widersacher preisgegeben sei.

Der Vertreter der Anklage führte aus, daß diese beiden Abfäße durchaus die Voraussetzungen der An­flage erfüllten. Denn es sei, wie man nötigenfalls auch im Gegensatze zu der veralteten römisch- rechtlichen Recht­sprechung des Reichsgerichts" annehmen müsse, wirklich eine falsche tatsächliche Darstellung, wenn behauptet werde, daß bei dem Vorgehen der NSDAP. , auf welche der Artikel doch offenbar gemünzt sei, Mißgunit und Haß eine Rolle spielten; die NSDAP . wende fich gegen die Juden nicht wegen ihrer Erfolge, sondern wegen ihrer Raise. Das hätten die beiden Angeklagten auch wissen müffen und tatsächlich gewußt. Der folgende( oben schon wiedergegebene) Absatz sei nicht etwa nur auf Anfeindungen geistiger Art zu beziehen; vielmehr sei hierin eine Hindeutung auf angebliche Tatsachen zu finden,

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wie sie in der landläufigen Greuelpropaganda jener Wochen zum Schaden Deutschlands verleumderisch verbreitet worden jeien.

Ganz besonders verwerflich sei die Behauptung, daß der deutsche Jude irgendwelchen Anfeindungen und Ehrver: legungen schuß- und wehrlos preisgegeben sei; damit werde eine Pflichtverletzung der Regierung und Justiz behauptet, welche in Wirklichkeit Leben, Eigentum und Ehre der Juden genau so geschüßt habe wie die Rechtsgüter der andern im Reiche lebenden Menschen. Der Staatsanwalt forderte daher die Verurteilung der beiden Angeklagten zu je einem Jahre und sechs Monaten Gefängnis.

Der Verteidiger T. wies darauf hin, daß sein einstiger Regimentstamerad Dr. Rechniß freiwillig ins Feld gegangen sei, nach sehr schwerer Verwundung sich aus eigenen Stücken wieder ins Feld gemeldet habe, zum Offizier er­nannt und mit beiden Eisernen Kreuzen wegen Tapferkeit im Felde ausgezeichnet worden sei. Der Verteidiger be­antragte die Freisprechung beider Angeklagten.

Zum Schlußwort meldete sich noch Dr. Rechniß und betonte hierbei, daß vor einigen Monaten in der Provinzpresse leider vielfach in überscharfer, die Ehre der Juden aufs schwerste herabsetzende Art und Form geschrieben worden sei; nur hiergegen habe sich der Aufsatz, der tatsächlich nur auf den geistigen Rampf bezogen werden könne, gewandt.

Rosenthal führte in seinem Schlußwort nochmals aus, daß er lediglich die Absicht hatte, dem jüdischen Arbeitslosenproblem durch Einwirkung auf die jüdische Arbeitgeberschaft zu Leibe zu gehen, daß ihm aber jedes andere Motiv gefehlt habe.

Das Gericht verurteilte jeden der beiden Angeklagten zu einem Jahre und drei Monaten Gefängnis. Es rechnete ihnen dabei die erlittene Untersuchungshaft voll an. Diese zählt jedoch erst seit dem 12. Oftober; eine Anrechnung der zweiundeinhalb Monate, welche die Angeklagten vorher im Konzentrationslager verbracht hatten, war nach dem Gesez nicht möglich.

Die Begründung des Vorsitzenden schloß sich den Ausfüh­rungen des Staatsanwalts in allen Punkten an. Die Ausführungen des zur Anklage stehenden Aufsabes seien ins­besondere geeignet gewesen, im In- und Ausland den Ein­druck zu erwecken, daß die Gesetze und die Justiz im dritten Reiche" den Juden nicht den ihnen zukommenden Schutz zu­teil werden lassen: das sei vollkommen falsch. Den Angeklagten fei( bei Bemessung des Strafmaßes) zugute ge­halten worden, daß sie nach der Auskunft der Geheimen Staatspolizei politisch völlig unbelastet seien und daß der beanstandete Auffass wohl aus einer gewissen seelischen Not heraus entstanden sei.

Dessauer

Der Katholikenführer ist kein ,, Judenstämmling" aber ein ,, Judengenosse" o

Seit einigen Tagen steht der frühere Zentrumsführer Professor Dessauer wegen ,, Korruption" vor dem Ge­richt in M.- Gladbach. Seine bisherigen Einlassungen be­rechtigen zu der Hoffnung, daß er den aus politischem Parteihaz angezettelten Prozeß als Ehrenmann bestehen wird. Bisher wurde Dessauer vielfach für jüdischer Ab­stammung gehalten. Nun ergibt sich, daß er väterlicher­seits bis zu den Urgroßeltern, mütterlicherseits aber noch mehrere Generationen weiter zurück von Katholiken abstammt.

Ein hochpolitischer D. ozco im Saargebiet­Röchling als Angeklagter mit Glanz freigesprodien

Im Saargebiet gab es am Donnerstag eine politische und juridische Sensation. Vor der Saarbrüder Strai­tammer stand fein Geringerer als der Eisen- und Kohlen­gewaltige Hermann Röchling , der zu den Prominenten der deutschen Front" gehört und der maßgebende Wirt­schaftsgewaltige des Saargebiets ist, von der französischen Grubenverwaltung abgefehen. Mit ihm faßen auf der An­flagebank der Verlagsdirektor Hall von der Saarbrücker Landeszeitung" und drei Arbeiter.

Was war geschehen? Im Frühjahr dieses Jahres ge= lanaten Flugblätter zur Verteilung, die sich gegen die fran­ zösischen Schulen im Saargebiet richteten. Darin standen folgende Säße:

Falls Du Dein Kind nicht sofort aus der französischen Schule herausführst, bist Du ein Gesinnungslump wirst Du mit Deinen Kindern geächtet und ausgestoßen aus der deutschen Bolts: gemeinschaft; soll Dir und Deinen Kindern der Schimpf nicht erspart bleiben, später einmal Vaterlands: verräter genannt zu werden, wirst Du um Deinen deutschen Namen, um Deine Ehre fommen, mußt D11 daran denten, was Dir 1935 widerfahren wird. 1935 foll Dein Kind nicht mit einem Makel behaftet in die deutsche Schule zurückkehren.

Dieses Flugblatt bezog sich darauf, daß deutsche Beraleute ihre Kinder vielfach in die von der französischen Gruben­verwaltung eingerichteten Domanialschulen schicken. Um diefe Schulen tobt schon seit Jahren ein heftiger Kampf im Saar­gebiet, obwohl fie, gemessen an der Kinderzahl, nicht sehr bedeutend sind. Der Bergwerfsverwaltung wird vorgeworfen, daß fie auf Bergleute einen Druck ausübe, und daß sie nur denjenigen Bergleuten Arbeit verspreche, die ihre Kinder in. diefe Schulen schickten. Seit Gründung der deutschen Front" hat der Kampf gegen diese Schulen jedoch noch einen anderen Charakter angenommen. Er ist allenthalben be= gleitet von Bedrohungen und Beschimp fungen, die an offenen Terror grenzen. Zahl reiche Zwischenfälle im Saargebiet und blutige Streitigkeiten haben hier ihren Ausganaspunft genommen. Ein gutes Erempel dafür ist das oben erwähnte Flugblatt mit seinen unmißverständlichen Hinweisen auf 1935".

Rein anderer als Sermann Röchling selber befannte fich als Veranlasser und Verfasser. Die Anflageschrift beschuldigte ihn und die anderen Angeklagten der Aufreizune oder des Aufreizungsverfuchs verschiedener Teile der Be­völkerung des Saargebietes und zwei Beraleute beleidigt an haben, die Mitglieder der Elternvereininuna der Domanial­schule in Belfen find. Zu den Verstößen gegen das Strafe gefeßbuch und gegen das Pressegeies trat nach Auffassung der Anklagebehörde noch eine Verlegung der Regierungs­

verordnung zum Schuße der Bevölkerung. Beranlaßt wurde die Anflage durch einen Beschwerdebrief der beiden Bera­leute an die Regierungskommission.

Der Prozeß

nahm eine hochdramatischen Verlauf. Herr Röchling fonnte fich für sich und seine Mitangeklagten die Prominenz der fand ihren Höhepunkt durch den Antrag des Oberstaats­gleichgeschalteten Rechtsanwälte leisten. Die Verhandlung anwalts auf& reisprechung aller Angeflagten. Sur Charakterisierung der saarländischen Justiz einige Säge aus seinen Ausführungen:

Herr Kommerztenrat Nöchling wollte seine Volksgenossen in ehrlicher Weise vor den französischen Schulen warnen. Ilm verstanden zu werden, sprach Herr Kommerzienrat Nöchling als alter Saarbrücker in der volkstüm= lichen Sprache des einfachen Mannes.(!) Es ist ihm nicht zu widerlegen, daß ihm nicht bewußt ge= wefen fei, eine subjektive Aufreizung mit seinem Flugblatt zu begehen."

Unter dem Vorsiz des Landaerichtsdirektors Messinger schloß sich das Gericht auf der ganzen Linie den Ausführungen des Oberstaatsanwaltes an und sprach sämtliche An= aetlagte auf Kosten der Landestaffe fret. Objektiv wie fubjektiv habe sich Röchling feinerlei Verstöße auschulden kommen lassen. Es liene ein starfer Drud auf den Bergleuten, auf Eltern, deren Kinder nicht die Domanial­schule besuchten. Diese Kinder fönnten nicht erfolgreich im Lebenskampfe stehen, wie die auf deutschen Schulen erzogenen Kinder. Das Flugblatt in seiner einfachen Sprache richte sich an Leute einfachen Bildungsgrades. Ihnen gegen­über fonnte sich Herr Kommersienrat Möch ( ing nicht auf theoretische Grörterungen einlassen.(!) Weder liege ein ordentlicher Strafantrag noch eine Beleidigung vor, einer der beiden Beraleute, die an die Regierungsfommiffion geschrieben hätten. sei feit 1920 Franzose, der andere besitze zwar die deutsche Staats. angehörigkeit, aber er habe am 1. Oftober den Antrag gestellt, in den französischen Staatsverband aufgenommen werden. Er fei also innerlich bereits der deutschen Kultur entfremdet....

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Dieser Schlußiat fennzeichnet besser als ein langer Kom­mentar den hochpolitischen Charakter dieses Prozesses. Denn Sie naheliegende Frage, aus welchen Urfachen diefer Bergmann einen solchen Antraa gestellt hatte, wurde nicht be­ührt. Wir vermuten sie. Die Flucht vor Terror und Provo­fation entfremdet zwar feinen von der deutschen Kultur, aber & fonn ihn unter Umständen nötigen, schon jetzt zu ver­suchen, sich dem zu entziehen, was mit offener Bru talität für 1935 angedroht wird. Dafür ist und bleibt das Röchling - Flugblatt ein kennzeichnendes Beispiel.

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Aber das hilft ihm nicht viel, denn der Staatsanwalt sagt dem Angeklagten u. a. folgende Schandtaten nach:

Bezüglich seiner Stellung zu den Juden wird ihm vor­geworfen, daß er sie sehr stark bevorzugt habe. Professor Dessauer bemerkt dazu, daß er sie niemals weder bevor­zugt noch Freundschaft zu ihnen gepflogen habe, sie aber auch niemals zurückgestoßen habe. Gegenüber den Be­hauptungen der Anklageschrift, daß er die Einbürgerung der Juden besonders lebhaft betrieben habe. irimmt Pro­feffor Dessauer Stellung zu den sieben namentlich an­geführten Fällen. Die Vorwürfe der Einbürgerung von Juden erstrecken sich auf einen Zeitraum von sieben Jahren. Das bedeute also für jedes Jahr einen. Zwei Fälle müßten überhaupt ausscheiden, weil es sich zweifellos um Arier handele, und um untadelige Leute. Dann blieben noch fünf übrig. Die Mehrzahl von ihnen seien hervorragende Wissenschaftler, von denen man wußte, daß sie bei Ablehnung ihrer Einbürgerung ins Ausland gehen würden, Sie waren zum Teil Dozenten an deutschen Hoch­schulen und Mitarbeiter an anderen wissenschaftlichen In­stituten. Einer. dessen Aufnahme in Deutschland abgelehnt wurde. ist jetzt im Institut Pasteur in Paris tätig. Der Verlust von wirklich bedeutenden Gelehrten durch Ab­lehnung des Staatsbürgerrechtes sei für ihn außerordent­lich schmerzlich. Aber nicht nur er, sondern auch andere, unbestritten national gesinnte Männer, hätten sich für den einen oder anderen dieser Fremden eingesetzt. Er selbst habe sich nach jedem einzelnen genau erkundigt, ehe er ihre Aufnahme als deutsche Staatsbürger empfohlen habe.

Ferner wurden Professor Dessauer sechzehn Zitate zur Last gelegt, die seine besondere Verbindung mit den Juden dartun sollen. Professor Dessauer ging all diese Vorwürfe einzeln durch. Dabei kam auch der Fall eines Dr. Bing zur Sprache. Dieser kam zu Dessauer und erklärte ihm, daß er zur katholischen Kirche übertreten wolle. Er war bisher mosaisch und hatte zu Dr. Dessauer besonders Ver= trauen. Dieser nahm sich seiner an. Als Dr. Bing nach seiner Konversion Schwierigkeiten wegen der Unterbrin­gung seiner Kinder hatte, sorgte Dr. Dessauer, daß sein Sohn in der Sortimentsbuchhandlung der Carolus- Druce­rei angenommen wurde. Wenn ich einem Manne, der mit seiner ganzen Familie zum Ratholizismus übertreten will, helfe, so ist das einfach meine Pflicht als Katholik." Auch daß er von einem jüdischen Komitee zu einer Sigung eingeladen wurde, wird ihm von der Staatsanwaltschaft zum Vorwurf gemacht Er erklärt, die Einladung a b= gelehnt zu haben, im übrigen könne man von ihm nicht serlangen, daß er an seiner Wohnungstür eine Bekannt­machung anschlage, daß jüdische Briefe an ihn nicht ge­schrieben werden dürften. Im übrigen sei er doch Abge= ordneter des ganzen deutschen Volkes gewesen; er habe auch jüdische Wünsche anhören müssen. Richtig sei, daß er Mitglied des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus gewesen sei. Dazu stehe er Aber er babe nie mitgearbei­tet, nur seinen Namen dafür hergegeben. Zu dem Vor­wurf, daß er Verkehr mit einem Herrn Liesegang hatte, stellt Professor Dessauer fest, daß die Familie arisch ist. daß sie seit dreißig Jahren mit ihm bekannt sei, hente sei er sogar Nationalsozialist."

HEINRICH MANN

DER HASS

Deutsche Zeitgeschichte Zweite Auf age, 4.- 7. Tausend

Broschiert Hft 2.50 In Leinen Hfl. 3.50

N

Zum ersten Mal wird das Stick deutscher Zeitgeschichte, in dessen Mitte wir leidend und kämpiend stehen, von einem großen deutschen Autor zusammenfassend dar­gestellt und ana ysiert. Aus der Analyse wird Anklage: Die große Anklage des geistigen Menschen geben die Widersacher des Geistes. Das Gewissen der Länder und das Gewissen unserer Nation wird nicht hinweggehen können über Schmerz und Ernst dieses leidenschaftlichen Protestes, über die Wucht dieser Wahrheit.

IN JEDER BUCHHANDLUNG ZU ERHALTEN. QUERIDO VERLAG. AMSTERDAM

Aber vielleicht wird der Herr Sommerzienrat", wie ihn Staatsanwalt und Vorsitzender dauernd anredeten, noch einmal vor Gericht stehen müssen. Man rechnet mit einer Berujung an das Obergericht.

Die neue Militärstrafgerichtsordnung,

dte im RGBl. I Seite 264 veröffentlicht wird, umfaßt auch die Zivilbeamten der Wehrmacht: der Verrat militärischer Geheimnisse(§ 2) fällt unter fie und nicht unter Zivilrecht. Die niedere Gerichtsbarkeit ist durch Disziplinarverfahren ersetzt; Untersuchungen anzuweilen ist nicht nur Recht des Gerichtsherren, sondern auch der ihm vorgesetzten militä­rischen Befehlshaber. Die Rechtsmittel find stark einge­schränkt, insbesondere die Rechtsbeschwerde(§ 292). Das Reichsgericht als Beschwerdeinstanz ist im allgemeinen aus­geschaltet(§§ 248/2, 3/4/3).

Verboten!

Der Oberpräsident in Münster i. W. hat die Buersche 3eitung" mit ihren Kopfblättern auf die Dauer von drei Tagen verboten.

Es handelt sich um unpolitische Heimatblätter, deren Kon­turrenz von den Nazizeitungen bitter empfunden wird.