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Die Times" melden aus Athen   vom gestrigen Tage: 1 Augenscheinlich wächst die Volksleidenschaft; in den ver fchiedenen Gegenden der Stadt höre man Rufe, welche die Un­thätigkeit des Königs und der Regierung tadeln und sofortige Kriegserklärung fordern. Es geht das Gerede, daß, wenn die Re­gierung die Vollziehung des nationalen Mandates noch länger auf fchieben sollte, ein Ausbruch des Patriotismus erfolgen würde, und zwar nicht an der Grenze, sondern in Athen.  -

Ungarn  .

Budapest  , 6. April. Abgeordnetenbau 3. Minister präsident Baron Banffy beantragte, einen aus 21 Mitgliedern be­stehenden Ausschuß zum Zwecke der Revision des Inkompatibilitäts­gesetzes zu ernennen; der Antrag fand allgemeine Zustimmung. Am Freitag wird die Wahl des Ausschusses erfolgen.

Im Verlaufe einer dieser Sigung vorangegangenen Konferenz im Klub der liberalen Partei erklärte der Ministerpräsident Baron  Chronik der Majestätsbeleidigungs- Prozeffe. Infolge einer eines Ausschusses von 15 Mitgliedern beantragen, welcher zur Be . Baufsy, er werde morgen im Abgeordnetenhause die Einsetzung Denunziation des Labatspinners Gründler standen am Dienstag hebung der bei der Inkompatibilitätsfrage aufgetauchten Schwierig die Tabatspinner Bang und Raßmussen, nachdem fie sechs feiten die Vorberathung eines Gesezentwurfs übernehmen solle, der Wochen in Untersuchungshaft gesessen haben, vor der II. Straf  - einerseits genügende Gewähr bieten müsse, daß nicht Personen vom fammer am Landgericht I   unter der Anklage der Majestäts- Be- Parlament ausgeschlossen würden, deren Mitgliedschaft im Interesse leidigung. Die Angeklagten sollen nach Angabe des Denunzianten des Landes nothwendig sei, andererseits aber auch Vorsorge eine unanständige Bemerkung über den Kaiser gemacht haben, und treffen müsse, daß sich in der Gesetzgebung keine unberechtigten Ein­zwar in der Fabrit, nachdem einige Arbeiterinnen das Lied: Heil Dir im Siegerkranz   gesungen hatten. Der Vorgang hat sich im flüsse geltend machen können. Die Erklärung wurde beifällig auf Dezember abgespielt, aber erst im Februar reichte der Denunziant, nachdem er einen Streit mit den Angeklagten gehabt hatte, die Anzeige ein. Der Gerichtshof verurtheilte Bang zu 6 Monaten Gefängniß, unter Anrechnung von 1 Monat Untersuchungshaft. Rasmussen, dessen Schuld nicht erwiesen werden konnte, wurde freigesprochen.

Deutsches Reich  .

3wei Nachwahlen zum Reichstage. Micht bloß für unseren verstorbenen Genossen Schulte muß eine Nachwahl in den Reichstag stattfinden. Auch dem Wahlkreise Wiesbaden­Rheingau Untertaunus ist der Vertreter, Kommerzienrath Köpp ( irf. Vg.), durch den Tod entriffen. Das Stimmenverhältniß bei der Hauptwahl im Jahre 1893 war in diesem Kreise das folgende:

Freifinnige Vereinigung 6289, Freisinnige Volkspartei   4895, Zentrum 5027, Antisemiten 1245, Sozialdemokraten 6253. In der Stichwahl siegte dann der Kandidat der Freifinnigen Ver­einigung mit 11 870 Stimmen über unseren Kandidaten, der 9566 Stimmen erhielt.

In Königsberg   war das Stimmenverhältniß bei der Hauptwahl: 10 968 fozialdemokratische, 7296 nationalliberale und 5952 Stimmen für die Freisimmige Volkspartei; in der Stichwahl stegte der verstorbene Genosse Schulze mit 18 136 gegen 10 450 nationalliberale Stimmen.

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selbst besigen. Hier sollte man eine weitere Mobilifirung der Aktien verhindern.

Abg. Gamp( Rp.) schließt sich diesen Ausführungen an und bemerkt ferner, die Generalversammlung muß ermächtigt sein, Per­sonen, die sich eines Vertrauensbruches u. s. w. schuldig gemacht haben, schon durch einfache Mehrheit zu entfernen.

Staatssekretär Nieberding: Die Annahme des Antrages Gamp würde nicht zweckmäßig sein. Wenn die Aufsichtsraths- Mitglieder sein, daß sie durch einfachen Mehrheitsbeschluß verdrängt werden objektiv verwalten wollen, müssen sie auch dagegen geschützt fönnen.

Regierungsvorlage. Abg. Lenzmann( frs. Bp.) empfiehlt die Wiederherstellung der Kommissionsbeschlusses aus. Abg. Spahn( 3.) spricht sich für die Aufrechterhaltung des § 238 wird angenommen unter Streichung des von der Koms mission beschlossenen Zusatzes. genommen. Selbstverständlich paßt es den Liberalen, wenn die Nach§ 240 foll die Vergütung der Mitglieder des Aufsichts­Abgeordneten der Regierungspartei Verwaltungsrathssige bei Attien- rathes, wenn sie in einem Antheil am Jahresgewinn besteht, vom gesellschaften und Abgeordnetenmandate fünftighin anstandslos ver- Reingewinn berechnet werden nach Bornahme sämmtlicher Ab­einigen fönnen, worauf ja nach der Erklärung des feiner forrupten schreibungen und Rücklagen, sowie nach Abzug eines für die Anhänger würdigen Ministerpräsidenten wohl die Arbeiten des Aus- Aktionäre bestimmten Betrages von vier vom Hundert des ein­gezahlten Grundkapitals. schusses hinzielen werden.- diese Testen 2 Budapest  , 5. April. Der Justiz Ausschuß des Ab- Abg. v. Stumm beantragt, diese legten Worte von sowie" ab geordnetenhauses berieth heute den Gesetzentwurf über die zu streichen. Geschworenengerichte und nahm denselben einstimmig an. Staatssekretär Nieberding kann nur dringend bitten, dem Vors Der Berichterstatter Chorin   hob die Bedenken gegen den Paragraphen schlage des Vorredners zuzustimmen. hervor, welcher den Justizminister ermächtigt, die Geschworenen­gerichte im ganzen Lande oder in einem Theile desselben aufzuheben. Der Justizminister von Erdély   erklärte sich bereit, den Paragraphen fallen zu laffen, um die einstimmige Annahme der Vorlage zu er­möglichen.( Lebhafter Beifall.)

Schweiz  .

Lehrer

Zürich  , 5. April.  ( Gig. Ber.) Im Kanton Zürich   fanden gestern die Bezirtswahlen und in der Stadt Winterthur  Ersatzwahlen für den zum Regierungsrath gewählten Genossen Ernst statt. Die Züricher   Genossen hatten nur zwei Kandidaten aufgestellt: Manz für den Bezirksrath und Redakteur Mettier für die Bezirks Schulpflege, letterer war auch von den anderen Parteien als Kandidat akzeptirt worden. Gegenüber den 5139 bis 7612 Stimmen der gewählten bürgerlichen Kandidaten blieb Manz bei schwacher Wahlbetheiligung mit 3030 Stimmen in Grober Unfug. Die Münchener   Freie Presse" ist der Minderheit; Mettier wurde mit der größten Stimmenzahl von wegen eines Artikels über die Habererprozesse in allen Instanzen auf 6464 gewählt. In Winterthur   hatten unsere Genoffen keinen grund des Groben Unfug- Paragraphen zu 150 M. Geldstrafe ver- eigenen Kandidaten für den Stadtrath auftreiben können und urtheilt worden. In einer Besprechung der Verurtheilung hatte das fie akzeptirten daher den den Demokraten auf der Jsler, mit Blatt gesagt, diese Anwendung des Groben Unfug- Paragraphen sei gestellten arbeiterfreundlichen selbst grober Unfug. Wie das Blatt nun mittheilt, hatte der Staats- 1711 gegen 1298 Stimmen, welche auf den Kandidaten der anwalt wegen dieser Aeußerung ebenfalls Klage erhoben, die aber Rapitaliften fielen, gewählt wurde. In den Kantonsrath wurde vom Landgericht und Oberlandesgericht abgelehnt wurde. der sozialdemokratische Kandidat Advokat Dr. Benz, von dessen Parteizuverlässigkeit man freilich nicht überzeugt ist, mit 1687 gegen 1817 Stimmen der Liberalkonservativen gewählt. Für Beng stimmten auch mehrere hundert Demokraten. Dem Statthalter( Land­ rath  ) war zur Demonstration wegen zu zahlreicher Bewilligung von Arbeitszeit Verlängerung in den Fabriken ein Gegenkandidat in Friedensrichter Werner gegenübergestellt worden. Der selbe erhielt in der Stadt Winterthur   1145, Benz 1968, und im ganzen Bezirk 2148 gegen 5972 Stimmen. Herr Benz wird sich trotz Wiederwahl den Protest der Arbeiter gegen seine lage Durch führung der Arbeiterschutz- Geseze merken. In die Bezirksschulpflege wurden die bisherigen drei Vertreter der Sozialdemokraten wieder­gewählt.

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- Begnadigung. Aus Schneidemühl   wird der V.- 3tg." privatim telegraphirt: Der wegen allerlei Durchstechereien von der Schneidemühler Straffammer zu 8 Monaten Gefängniß verurtheilte Polizei Sergeant August Luedtte aus Natel ist zu 300 M. Geld­ftrafe begnadigt und wieder in Natel als Polizei- Sergeant angeftellt worden, nachdem er nach seiner Verurtheilung aus dem Dienst ent­lassen worden war.

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- Im toburg gothaischen Landtage sind zwei­ftatt der bisher vierjährigen Etatsperioden und die Einführung des Reichstags- Wahlrechts für den Landtag beschlossen worden. Wird die Regierung sich wieder den Wünschen des Volkes und feiner Vertreter entgegenstellen?-

- Für den bayrischen Landtag finden im kommenden Sommer neun Landtagswahlen statt. Fünf Mandate sind durch den Tod der Abgeordneten, drei durch Beförderung der Vertreter in ein höheres Amt und eins durch Mandatsniederlegung erledigt. Nach ihrer Parteirichtung gehörten fünf der liberalen und vier der tleritalen Fraktion an.

Der Weltfriede ist nun wieder gesichert. Der Konflikt zwischen den beiden Reuß ist nun doch beigelegt. Wie nämlich die Greizer Zeitung" meldet, ist der Vertreter des Landrathes in Greiz  , Frhr. v. Uslar- Gleichen, feines Amtes enthoben worden. Derselbe hatte bekanntlich am Tage der Hundertjahrfeier eine preußische Fahne, die von einem preußischen Staatsangehörigen ausgesteckt war, entfernen laffen.-

Defterreich.

Frankreich  .

Paris  , 5. April. Die Deputirtenkammer nahm infolge einer Interpellation über gewisse Mißbräuche bei der straf­gerichtlichen Untersuchung mit 317 gegen 130 Stimmen eine von der Regierung genehmigte Tagesordnung an, durch welche die Unzuträglichkeiten des geheimen Untersuchungsverfahrens an­erkannt werden.

Der Untersuchungsrichter Le Poitevin hat eine neue Unter­suchung gegen 12 ehemalige Parlamentarier begonnen.

Lockroy brachte ein Amendement zur Kreditvorlage des Marine­ministers ein, in welchem 200 Millionen für Neubauten ver­langt werden, die auf vier oder fünf Annuitäten zu vertheilen wären.

Abg. Trimborn( 3) beantragt eine anderweite redaktionelle Fassung des§ 240.

Auf Antrag des Abg. v. Stumm wird die Berathung ausgefekt, bis der Antrag gedruckt vorliegen wird.

Nach§ 260 müssen Ansprüche an die persönlich haftenden Gesellschafter oder Aufsichtsraths- und Vorstandsmitglieder geltend gemacht werden, wenn die Generalversammlung dies mit einfacher Mehrheit beschließt oder wenn es von einer Minderheit von einem Behntel des Grundkapitals verlangt wird.

Abg. v. Stumm beantragt die Wiederherstellung der Regierungs­vorlage, nach welcher eine Minderheit von einem Fünftel des Grund­fapitals erforderlich ist.

sprechen dem Antrage von Stunum. Die Abgg. v. Strombeck( 3.) und Hahn( b. t. Fr.) wider­

Geheimrath Hofmann empfiehlt den der Regierungsvorlage entsprechenden Antrag von Stumm, während die Abgg. Frege( f.) und Spahn( 3) die Annahme des Kommissionsbeschlusses empfehlen. Das Haus schließt sich dem Antrage der Kommission mit großer Mehrheit an. Bu§ 280, welcher von der Herabsetzung des Grund­fapitals handelt, beantragt Abg. v. Strombeck( 3) einen Zusatz folgenden Inhalts:

Die Herabsetzung des Grundkapitals vermittels Zusammen­legung mehrerer Aktien zu einer einzigen ist ungiltig. Dagegen tann diese Herabsetzung durch gleichmäßige Herabfehung des Nenn­betrages sämmtlicher Attien der nämlichen Gattung auf einen Nennbetrag von mindestens 200 M. erfolgen."

Attienabschnitte von 1000 m. sehr großer Werth gelegt wird; dieser Geheimrath Hofmann weist darauf hin, daß auf die Höhe der Bestimmung würde der Antrag widersprechen.

Der Antrag wird abgelehnt.

3u§ 293, welcher von der Liquidation der Aktiengesellschaften handelt, wird vom Abg. Stephan( 3.) folgender Zusatz beantragt:

" Stellt sich nachträglich noch weiteres der Bertheilung unter­liegendes Vermögen heraus, so hat auf Antrag eines Betheiligten das Gericht des Sitzes der Gesellschaft die bisherigen Liqui datoren erneut zu bestellen oder andere Liquidatoren zu berufen." Staatssekretär Nieberding hat feine Bedenken gegen den Der Autrag wird angenommen. Der Rest des zweiten Buches wird ohne weitere Debatte erledigt.

Antrag.

Es folgt das dritte Buch: Handelsgeschäfte. Nach§ 336 fommen auf ein Rechtsgeschäft, welches für einen der beiden Theile ein Handelsgeschäft ist, die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Anwendung.

Abg. v. Werdeck( f.) stellt fest, daß seine Freunde gegen diese Bestimmung lebhafte Bedenken geltend zu machen hätten. § 836 wird angenommen.

Die§ 339-343, welche von der Vertragsstrafe, von der Bürgschaft 2c. handeln, und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches hierüber außer kraft setzen, sind von der Kommiffion gestrichen worden.

Die Abgg. Lenzmann und Träger( frs. Bp.) beantragen die Wiederherstellung der Vorlage. Lübeckischer Bevollmächtigter Dr. Klügmann bittet um die An-. nahme der gestrichenen Bestimmungen. Abg. Lenzmann( frs. Bp.) hält die Aenderung für eine solche Verschlechterung des Handels- Gesetzbuches, daß er nicht anstehen würde, die Beschlußfähigkeit des Hauses zu bezweifeln, um dem Hause Gelegenheit zu geben, während der Osterferien sich die Sache noch einmal zu überlegen.( Unruhe.)

In Carmang, der klassischen Stadt französischer Klassentämpfe, hat die Bourgeoisie es bekanntlich fertig gebracht, die Wahl des Ge­noffen Galvignac zum Maire mehrmals zu tafsiren. Er wurde jedoch ftets wieder gewählt. Jüngst wurde die Wahl abermals zu Wien  , 6. April. Das Amtsblatt publisirt zwei Berordnungen nichte gemacht, und zwar durch eine Berurtheilung wegen angeb der Minister des Junern, der Juftiz, der Finanzen, des Handels licher Widerseylichkeit gegen die Anordnungen und Örgane der Be­und des Ackerbanes vom heutigen Datum. Die erste betrifft die hörden. Das Verbrechen bestand darin, daß Calvignac die Störung sprachlichen Qualifikationen der bei den böhmischen einer Versammlung, in der Jaurès   seinen Wählern Bericht erstattete, Behörden angestellten Beamten und verfügt, daß die nach zu verhindern suchte. Da die Störung von Herrn Rességuier, dem ins bem 1. Juli 1901 angestellten Beamten der Franzöfifche übersetzten Rönig" Stumm ausging, und die Polizei genannten Refforts die Kenntniß beider Landes- bei dem Radau mitwirkte, so wurde Calvignac von fervilen Richtern Sprachen in Wort und Schrift nachzuweisen verurtheilt und infolge dessen seines Amtes verlustig erklärt. Es haben, entweder bei der bisher vorgeschriebenen prat- mußte aber eine Neuwahl vorgenommen werden. Diese fand am lischen Prüfung oder bei einer Prüfung ad hoc, der sich der Be- Sonntag statt und führte zur Wiederwahl Calvignac's im ersten Hamburgischer Bevollmächtigter Burchard bittet ebenfalls werber spätestens drei Jahre nach seinem Dienftantritt unterziehen Wahlgang. Die Attentate des Herrn Refféguier und feiner Polizei­muß. Eine weitere Verfügung schreibt vor, daß nach Thunlich- trabanten haben den Sozialismus also nicht vernichtet", wie die zustellen. teit für die Besetzung der Behörden durch sprachkundige internationale Ordnungspresse triumphirend verkündet hatte. Beamte nach Maß des Bedürfnisses Vorsorge zu treffen ift. Die zweite Verordnung betrifft den Gebrauch der Landes­Sprache bei den böhmischen Behörden der genannten Ressorts und ver Kopenhagen  , 6. April. Die Reformpartei der Linken hat sich fügt im wesentlichen, daß im Strafgerichts- Verfahren, im Zivilgerichts- der Regierung gegenüber bereit erklärt, die für die Beschaffung von Berfahren sowie bei allen Erledigungen und Entscheidungen sowohl Kanonen geforderte Summe zu bewilligen, hält dagegen an ihren bie Verhandlungen als die Erkenntniffe in jener der beiden Landes- übrigen Beigerungen hinsichtlich des Militärbudgets fest. In dem sprachen zu erfolgen haben, deren sich die Partei bedient. Für den Verkehr heutigen Ministerrathe wurde beschlossen, das Angebot nicht anzu­mit den Behörden außer Landes und den Zentralstellen bleiben die be- nehmen.

Dänemark  .

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stehenden Vorschriften in Geltung. Die Sprache der Militär- In der gemeinschaftlichen Finanzkommission des Reichstages behörden und der Gendarmerie bleibt durch die Verordnung un- fündigte Aaberg( gemäßigte Rechte) für morgen die Einbringung berührt. Die Verordnung tritt mit dem Kundmachungstage in von Vermittelungsanträgen an. Wirksamkeit.

Afrika  .

Sämmtliche deutsche Fraktionen des Abgeordnetenhauses mit Aus den füdafrikanischen Republiken. Nach einer Meldung Ausnahme der Klerikalen und Christlich- Sozialen wollen Dringlich- der Times" aus Kapstadt   ist der Volksraad des Oranje- Freistaates teits- Anträge zum Zweck der Aufhebung dieser Verordnung ein- gestern eröffnet worden. In seiner Eröffnungsrede befprach der bringen. Bräsident die Frage des engeren Anschlusses an Transvaal   und er­flärte, daß die in der jüngst stattgehabten Konferenz getroffenen Ber­einbarungen ohne Zweifel ratifigirt werden würden.-

So stehen wieder nationale Debatten, an denen man den Ge­schmack schon verloren hat, dem österreichischen Volke bevor.

Wien  , 6. April. Das Abgeordnetenhaus wählte mit 258 Stimmen Dr. Kathrein zum Präsidenten. Für den Grafen Attems waren 114 Stimmen abgegeben worden.

Amerika.

Caracas  , 5. April.  ( New- York Herald  ".) Der Kongreß von Venezuela   ratifizirte einstimmig den durch die Bereinigten Staaten Das Stimmenverhältniß beweist, daß die klerital- flavischnationale vermittelten Vertrag mit England betreffend die Einsetzung eines Mehrheit das Heft in Händen hat, und daß die Vertreter der Schiedsgerichts in der Guyana   Grenzfrage. Präsident Crespo werde deutschen Bourgeoisie teine Aussicht haben, auf die Entschließungen den Vertrag am 9. d. M. unterzeichnen. der Regierung und auf die Thätigkeit des Abgeordnetenhauses be stimmten Einfluß auszuüben.-

Wien  , 6. April. Abgeordnetenhaus. Dr. Kathrein übernahm Den Präsidentensiz, begrüßte die neuen Vertreter der fünften Kurie und gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß sie sich mit den übrigen Mitgliedern des Hauses zu fruchtbringender Arbeit vereinigen würden. Zu Vizepräsidenten wurden David Abrahamowicz   und Kramarz

Reichstag.

dringend, die gestrichenen Vorschriften der§§ 389-343 wieder her

Abg. Roeren( 3.): Es scheint, als wenn die in der Kom­mission mit großer Mehrheit gefaßten Beschlüsse im Hause heftig bekämpft werden und keine Gegenliebe finden. Es handelt fich hier darum, die Begünstigung, welche das Bürgerliche Gesetzbuch allen Deutschen   bringt, zu beseitigen, weil einige aus ländische Gefeßgebungen diese Begünstigung nicht enthalten. Abg. Frese( frs. Bg.) tritt ebenfalls als Mitglied des Kauf­mannsstandes für die Aufrechterhaltung des gestrichenen Para­graphen ein.

Abg. Baffermann( natl.): Ich kann mir denken, daß die Kaufleute großen Werth legen auf die Wiederherstellung des§ 341 wegen der Bürgschaft, obgleich ich mit dem Abg. Lenzmann in der Rommission der Meinung war, daß dafür die schriftliche Form nothwendig wäre.

Abg. Gamp( Rp.): Weshalb soll denn der Raufmann anders behandelt werden, als der fleine Grundbesitzer? Die Mac Kinley­Bill beweist, daß auch für Kaufleute Zufälle eintreten können, welche die Zahlung einer Konventionalstrafe hinfällig machen sollten, weil sie geradezu unsittlich wird. Wenn ein Amerikaner sich eine Sendung sichert zum 15. April, weil am 16. April vielleicht die Mac Kinley- Bill in kraft tritt, so ist eine Konventionalstrafe gerechtfertigt. Wenn aber die Bill erst am 1. Mai in fraft tritt, o entsteht kein Schaden, wenn die Sendung erst am 16. April eintrifft.

Abg. Spahn( 3.): In der Kommission ist die Rücksicht auf die ausländischen Geschäfte erst nach Abschluß der Berathung geltend gemacht worden. Die Kommission konnte, da sie keine dritte Befung mehr machen konnte, teine Ausnahmebestimmungen dafür treffen.

tommen würde,

207. Sigung vom 6. April 1897. 1 Uhr. Hamburgischer Bevollmächtigter Burchard bleibt dabei, daß Am Tische des Bundesraths: Nieberding. in den Kreisen der Kaufleute die ideale Auffassung von dem ges Die zweite Berathung des Handelsgesetzbuches wird gebenen Worte herrsche und daß man es schwer empfinden würde, fortgesezt im dritten Abschnitt des zweiten Buches: Aktiengesell- wenn diese Auffassung in der Gesetzgebung nicht zum Ausdrucke gewählt. schaften. Jaworski und Genoffen, desgleichen Nitsche und Genossen Bu§ 238 hat die Kommission einen Zusatz gemacht, der dahin Der Rest des dritten Buches wird ohne Debatte erledigt. Das brachten Anträge betreffend Beantwortung der Thronrede durch eine Adresse ein und verlangten die Dringlichkeit für ihre Anträge. Das geht: Die Mitglieder des Vorstandes und die Beamten der Gesell- Haus tehrt nunmehr zurück zu dem zurückgestellten§ 240, zu welchem der Antrag Trimborn vorliegt, welcher folgendermaßen den ganzen Haus erkannte die Dringlichkeit an und beschloß, einen aus 48 Mitschaft dürfen an der Wahl des Aufsichtsraths nicht theilnehmen." § 240 gestalten will: gliedern bestehenden Adreßausschuß einzusehen.

A

Der christlich soziale Reichsraths Ab geordnete Mittermayer ist gerichtet und bald verurtheilt. Seine Klage wegen Ehrenbeleidigung gegen unseren Parteigenossen Schuhmaier wurde abgewiesen und die Akten des geständigen Diebes Mittermayer dem Landgericht überwiesen.

Lueger's trauriger Trost ist, daß in seiner Partei Mittermayer sahlreiche würdige Genoffen hat.-

Abg. v. Stumm( Rp.) beantragt, diesen Busah dahin zu ändern, daß er nur für Attiengesellschaften gilt, deren Attien nicht auf Namen lauten." Ich bin eigentlich für Streichung des ganzen Zu fazes, weil der Kommissionsbeschluß ein Schlag ins Wasser ist bei den Aktiengesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden; denn die Beamten brauchen dann ihre Aktien nur an einen Stellvertreter abzugeben, der in ihrem Sinne wählt. Anders liegt die Sache aber bei den Familien- Aktien- Gesellschaften, wo die Leiter des Betriebes einen großen Theil der auf Namen lautenden Aftien

Erhalten die Mitglieder des Aufsichtsraths für ihre Thätigkeit eine Vergütung, die in einem Antheil am Jahresgewinn besteht, so ist der Antheil von dem Reingewinn zu berechnen, welcher nach Vornahme fämmtlicher Abschreibungen und Rücklagen, sowie nach Abzug eines für die Aktionäre bestimmten Betrages von mindestens vier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals verbleibt.

" Ist die den Mitgliedern des Aufsichtsraths zukommende Ver gütung im Gesellschaftsvertrage feftgefeht, so kann eine Abänderung