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Der Strang in Oesterreich

Die Dollfuß  - Mörder hingerichtet

Die Hinrichtung der Mörder des Bundeskanzlers, Planetta und Holzweber, ist Dienstag nachmittag gegen 17 Uhr im Sofe des Landesgerichts durch den Strang vollzogen worden. Das an den Bundeskanzler Schuchnigg gerichtete Begna: digungsgesuch war abgelehnt worden.

,, Heil Hitler  !"

Amtlich wird mitgeteilt: Holzweber und Planetta wurden nacheinander hingerichtet. Holzweber rief nach der Verkün digung der Abweisung des Gnadenantrags Ich sterbe für Deutschland  . Seil sitler!" Beide Angeklagte baten um geistlichen Beistand und bald erschienen ein katholischer und ein protestantischer Geistlicher im Gefängnis. Holzweber wiederholte, schon den Strick um den Hals, immer wieder: " Heil Hitler  !".

Die Verhandlung

Die Standgerichtsverhandlungen gegen die Aufständischen vom 25. Juli haben bereits am Montagnachmittag vor dem Militärgerichtshof begonnen. Den Vorsitz führte der In­fanterieinspektor von Wien  , Generalmajor Oberweger. Eine Kompanie Infanterie bewachte das Landesgericht, in dem die Verhandlung stattfand. Aus dem bisherigen Verhör der Auf­ständischen konnte noch nicht ermittelt werden, von welcher Seite der Auftrag zum Beginn des Aufstandes erteilt wor­den ist. Die Aufständischen erklärten in der Untersuchung, darüber nichts zu wissen.

Die Aufrührer vor dem Standgericht

Die Minister sagen aus...

so stand die Hinrichtung unmittelbar bevor. Ein von der Verteidigung eingereichtes Gnadengesuch wurde von dem neuen Bundeskanzler Schuchnigg abschlägig beschieden. Daraufhin wurden die beiden Nationalsozialisten durch den Strick hingerichtet.

*

In der Presse hat sich ein Streit darüber entsponnen, welches die letzten Worte des Kanzlers Dollfuß gewesen sind. Die Zeitungen hatten melden müssen, daß die letzten, an Minister Fey gerichteten Worte gelautet hatten: Kein Blutvergießen, es soll Friede gemacht werden." Dagegen sagte Minister Fen als Zeuge aus, die letzten Worte hätten

erneuerte die Verteidigung heute diesen Antrag und ver­langte auch die Vorladung des Bundespräsidenten Miklas.

Der Oberstaatsanwalt protestierte mit Entrüstung gegen dieses Ansinnen der Verteidigung und verlangte, daß die Anträge der Verteidigung abgelehnt werden.

Der Gerichtshof lehnt sie tatsächlich auch ab und verkün­dete, daß für ihn die Frage des freien Geleits nicht in Betracht komme. Höchstens könnte dieser den Aufrührern versprochene Punkt beim Gnadengesuch Erwäh nung finden.

gelautet: Kein Blutvergießen. Dr. Rintelen soll Friede Drei Tage vorher:

machen".

*

Großes Aufsehen erregt eine Mitteilung aus Wien  , wo­nach die Aburteilung der übrigen Teilnehmer des Aufstandes nicht sofort erfolgen soll, sondern auf spätere Zeit verschoben worden ist Mit Empörung wird die Welt von dieser Tat­sache Kenntnis nehmen. Die sozialdemokratische Arbeiter­schaft Wiens ist, ob verwundet, frank oder halbtot, vor die Standgerichte geschleppt und abgeurteilt worden. Viele der Besten mußten das Leben lassen. Gegen die terroristischen Nationalsozialisten aber, die sogar den Bundeskanzler er­mordet hatten, wird eine unverständliche Milde an den Tag gelegt. Auf diese Weise kommt man, das können wir mit allem Ernste sagen, mit der braunen Bande nicht zu Rande.

Dann wurden die militärischen Sachverständigen vernom Die Vernehmung der Minister

men. Generalmajor Pummerer sagte aus, daß insgesamt 69 Stück 9- Millimeter- Steyr- Selbstladepistolen Typ 12, ein ge­wöhnlicher Trommelrevolver und 4600 Schuß 9- Millimeter­Munition im Bundeskanzleramt aufgefunden worden seien, jedoch könnten nur zwei Waffen mit Sicherheit als ab= geschossen betrachtet werden, darunter die Waffe des Planetta. Von einem anderen Sachverständigen wurde sodann die Todesursache des Bundeskanzlers mitgeteilt.

Dollfuß   ist danach durch zwei Schüsse getroffen worden. Der erste drang 6 Zentimeter unterhalb des Ohres in die Hals­gegend ein. Das Geschoß hat den Hals abwärts durchschlagen, drang durch den Halswirbel durch, durchschlug das Rücken­mark und ist unter dem Scheitel der Achselhöhle ausgetreten. Die Verlegung war unbedingt tödlich.

Hätte Dollfuẞ gerettet werden können?

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Bundeskanzler bei entsprechend rascher Pflege hätte gerettet werden können, er­klärte der Sachverständige, daß der Bundeskanzler zwar langsam verblutet und durch die hierdurch hervorgerufene Schwäche verschieden sei, daß jedoch auch bei sofortiger Pflege nur das Leben verlängert, nicht jedoch hätte gerettet werden fönnen. Der zweite Schuß drang durch einen Teil des Halses ein und habe kaum zum Tode beitragen können; es war ein sogenannter Prellschuß, bei dem durch eine Bewegung des Körpers das Geschoß wieder herauskam. Der zweite Schuß wurde auf eine Entfernung von einem halben Meter abgegeben. Mit der Verlegung war die Lähmung der Arme, Beine und des Rückens verbunden, über die sich der sterbende Bundeskanzler beklagte.

Generalmajor Pummerer zeigte dem Gericht das tödliche Geschoß, das eine neunfach wirkende Energie gehabt habe. Der Sachverständige erklärte ferner, auf Grund der Pulver­wirkung, daß der erste Schuß aus einer Entfernung von 15 bis 20 Zentimeter abgegeben worden sei.

Der Ankläger

Die Beweisaufnahme wurde dann geschlossen. Der Staats­anwalt Dr. Tuppy   führte in seiner Anklagerede aus: Die Anklagebehörde legt den beiden Angeklagten das entsetz­liche Verbrechen des Hochverrats und einem von ihnen das entseßliche Verbrechen des Mordes zur Last. Beide An­geflagte sind angeklagt wegen des Verbrechens des Hoch­verrats, begangen dadurch, daß sie am 25. Juli etwas unter­nommen haben, was auf eine Empörung und einen Bürger­frieg angelegt war, insbesondere durch Besetzung des Bun­deskanzleramtes und die Gewalttaten, die dort verübt wor­den sind. Die beiden Angeklagten haben in diesem Unter­nehmen eine führende Rolle gespielt. Wir wissen ja, so und so viele Tote sind im Lande zu beklagen. Ein Fünfchen hätte genügt, und wir hätten fremdes Militär, fremdes Volk und fremde Mächte in unserem Lande. Ist der Bürgerkrieg nicht das Furchtbarste und Schlimmste? Das aber haben diese Männer zu verantworten. Dem Angeklagten Planetta legt die Anklage auch das Verbrechen des Mordes an Bundes­fanzler Dollfuß zur Last. Planetta hat den tödlichen Schuß abgefeuert. Die beiden Angeklagten haben mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, daß ihnen gewissermaßen Ver­zeihung zuteil geworden sei. Davon fann nicht die leiseste Rede sein. In der ganzen Welt gibt es kein Geseß, das eine folche Verzeihung ermöglichen würde. Durch unsägliche Ge­walttaten ist dem Minister das Versprechen abgepreßt wor­den. Dieses Versprechen soll moralische Bedeutung und Kraft haben?

Der Staatsanwalt beantragte sodann, die beiden An­geflagten schuldig zu sprechen.

Letztes Wort

Nach der Rede des Staatsanwalts ergriffen die beiden Verteidiger das Wort und suchten den Putsch vom 25. Juli als eine unschuldige Köpenickiade hinzustellen. Es liege ihres Erachtens kein Mord vor, sondern höchstens eine tödliche Berletzung. Für den Verteidiger Führer ist die Gewalt ein legitimes Mittel, um eine politische Ueberzeugung zum Ausdruck zu birngen(!). Dieser Anwahlt ging sogar soweit, die Angeklagten mit Schlageter zu vergleichen. Seine Ausführungen riefen auf der Journalistenbank ein Gemur­mel der Entrüstung hervor...

Danach sprachen die Angeklagten einige Schlußworte. Planetta sagte: Ich bin kein Mörder, ich wollte Dr. Dollfuß nicht töten. Ich bitte Frau Dollfuß   um Verzeihung.

Holzweber sagte: Ich bin an dem Mord unschuldig. Wir glaubten, daß Dr. Rintelen sich im Bundeskanzleramt be­finden werde, als wir eindrangen. So wenigstens war uns am Tage vorher gesagt worden. Ich kann nur noch sagen: Ich habe aus glühender Vaterlandsliebe gehandelt. Todesurteil!

Das Standgericht sprach die beiden Angeklagten ent­sprechend dem Antrage des Staatsanwalts schuldig und fam damit zum Todesurteil. Da nach dem geltenden Standrechts­verfahren das Urteil drei Stunden nach der Verkündung vollzogen werden mußte, falls feine Begnadigung erfolgte,

Ihr ,, Soldatenehrenwort"

Von besonderer Wichtigkeit waren die Aussagen der ein­geschlossenen Minister vor dem Standgericht. Dabei spielte das den Aufrührern angeblich gegebene, Soldatenehrenwort" eine bemerkensworte Rolle.

Der Vorsitzende verwies den Angeklagten Holz weber auf seine Aussagen bei der Polizei, insbesondere inbezug auf seine Zugehörigkit zur SS.   und auf die Funktion des deut­ schen   Gesandten Rieth. Er fragte ferner, ob bei den Ueber­gabeverhandlungen im Bundeskanzleramt Minister Fey bereits von der Verletzung des Bundeskanzlers Kenntnis gehabt habe. Der Angeklagte bejaht. Auch Minister Neu­ städter- Stürmer   habe von der schweren Verlegung Kenntnis erhalten. Fey habe um halb 1 Uhr vor Zeugen ins Heeres­ministerium telefoniert, der Kanzler liege im Sterben.

Fey habe sein Soldatenehrenwort

für die Einhaltung des bedingungslosen, freien Abzuges gegeben. Irgendwelche Gewaltakte vonseiten der Aufrührer jeien nicht erfolgt, während mit dem deutschen   Gesandten Rieth um 16 Uhr verhandelt worden sei. Der Verteidiger fragt, wie oft Minister Fey gesagt habe: Ich gebe mein Soldatenehrenwort dafür, daß Sie freies Geleite bekom­men." Der Angeklagte antwortete: 3 weimal." Nun wird unter größer Spannung

Minister Fen

vernommen, der zunächst die Schilderung über die Vorfäde im Bundeskanzleramt wiederholt. Er gibt dann Bericht über sein Erscheinen auf dem Balkon des Bundeskanzler­amtes, wo er mit Minister Neustädter- Stürmer   sprach und

,, Volkserhebung in Oesterreich  "

Der in Straßburg   erscheinende Elsässer" veröffentlicht folgende Notiz:

Die Mordtat von Wien   war von der deutschen   Naziregie­rung gewollt, vorbereitet und vorausgewußt... Diese Wahrheit wird gleichsam illustriert in der Bildausgabe eines deutschen   Presseflischeedienstes, die als Spätausgabe aus Berlin   vom 22. Juli, also drei Tage vor dem Mord­tag, datiert ist unter dem Titel Volkserhebung in Dester­reich". Die Ausgabe zeigt fünf Klischees mit folgenden Texten:

1. Das Gebäude des Wiener   Großsenders auf dem Bisamberge, der in die Luft gesprengt wurde".( Was nicht ganz programmäßig verlaufen ist.)

2. Das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz wurde von den Aufständischen besetzt".

3. ,, Bundeskanzler Dollfuß erlitt beim Kampf im Bundes­fanzleramt schwere Verletzungen, denen ererlegen i st". 4. Sicherheitsminister Major Fey wurde von den Auf­ständischen verhaftet".

5. Dr. Rintelen, bisher Desterreichs Gesandter in Rom  , verhandelt in Wien   über die Neubildung der Regie­rung".

Dieser Text, der uns vorliegt und der am 22. Juli von einem deutschen   Pressedienst drei Tage im voraus zur Veröffentlichung bereitgehalten wurde, spricht Bände und be= weist, wie sehr Rintelen noch angesichts des Todes die Un­wahrheit sagte, wenn er erklärte: Ich bin unschuldig." Er war seiner Berliner   Komplicen würdig."

Totenliste

Wien  , 31. Juli. Die Heimwehrleitung gibt ihre end­gültige Toten- und Verwundetenliste heraus. Danach find 48 Tote und über 100 Verletzte zu beklagen. Ferner wird bekanntgegeben, daß das Bundesheer 2 Offiziere und 17 Mann verloren hat, während sich die Zahl der zum Teil Schwerverwundeten auf 4 Offiziere und 34 Mann beläuft. Von den Aufständischen wird amtlich angegeben: 10-12 Tote, 36-40 Verwundete, zumeist schwerverletzt.

ihm die Wünsche der Eingeschlossenen übermittelte. Auf die Neue Massenverhaftungen!

Frage des Verhandlungsleiters, ob das Uebereinkom­men dennoch abgeschlossen wurde, als bekannt worden war, daß Bundeskanzler Dollfuß   tot sei, erwiderte Fey: Nein, nein."

Staatssekretär Karwinffy und ich sind dann aufge= fordert worden, den deutschen   Gesandten kommen zu lassen," fährt Fen fort. Minister Neustädter- Stürmer  habe draußen den deutschen   Gesandten von der Lage in Kenntnis gesetzt und ihm erklärt, daß die Aufständischen die Gefangenen nicht freilassen würden, solange der deutsche Gesandte nicht interveniere."

Fey erklärte weiter auf eine Frage des Vorfüßenden, er

habe sich für die Einhaltung der Uebereinkunft, die übrigens draußen abgeschlossen worden sei, nicht eingesetzt. Der Ver­

teidiger weist darauf hin, daß nach der Darstellung des An­

geklagten Fey schon um 14 Uhr 30 gewußt habe, der Kanzler liege im Sterben. Auf seine Frage, ob Fen nicht sein Wort gegeben habe, daß die Aufrührer freigelassen würden, er­widert der Verhandlungsleiter: Diese Frage lasse ich nicht zu!"

Minister Fey: Ich habe keinen Grund, diese Frage nicht zu beantworten. Bezüglich dieser Vereinbarung habe ich weder mein Wort, noch mein Soldatenehrenwort gegeben, weil ich keine Vereinbarung treffen konnte. Diese Ver= einbarung wurde zwischen Minister Neu­stäoter- Stürmer und den Aufständischen ge= troffen ich habe lediglich als Dolmetscher fungiert. Ich erkläre noch einmal, ein persönliches Versprechen nicht ge= geben zu haben, weil ich es nicht geben konnte." Als nächster Zeuge wird

Staatssekretär Karwinsky  einvernommen, der erklärt, von der Vereinbarung erf nachträglich erfahren zu haben. Es sei darin ausdrücklich die Einschränkung enthalten gewesen, wonach der Abzug nur dann zugebilligt würde, wenn fein im Haus befindliches Regierungsmitglied bedroht oder geschädigt worden sei. Eine formulierte Uebereinkunft zwischen Fey und dem Gesandten Rieth habe nicht vorgelegen.

Minister Neustädter- Stürmer  

erklärt bei seiner Einvernahme, er habe im Namen der Bundesregierung dem zwischen mehreren bewaffneten Auf­rührern auf dem Balkon des Bundeskanzleramtes erschie­nenen Minister Fey zugerufen, er sichere den Auf= ständischen freies Geleite zu, wenn sie binnen 20 Minuten den Platz räumten und wenn niemand geschädigt werde. Als uns der Tod des Kanzlers bekannt wurde, hat der mittlerweile erschienene Bundesminister Schuschnigg  angesichts des vorliegenden Mordes erklärt, alle Auf= ständischen müßten bis zur Klärung der Angelegen­heit in Gewahrsam genommen werden."

Auf eine Frage des Vorsitzenden erklärt der Minister,

Aber von Sozialdemokraten und Kommunisten

Wien  , 1. Aug. Die Nachricht, daß der frühere Staatss fanzler Renner erneut verhaftet sei, bestätigt sich. Die Zahl der in Desterreich zu Beginn der Borwoche verhafteten Sozialisten und Kommunisten beträgt 3000. In das Kon= zentrationslager Wöllersdorf   find anfangs der Woche 400 Sozialdemokraten eingeliefert worden, da= runter einige ehemalige Funktionäre der Sozialdemokratis schen Partei, die bereits verhaftet gewesen waren.

Immer noch schwere Kämpfe in der Steiermark  

Belgrad  , 1. Aug. Die" Vreme  " veröffentlicht einen telefo­nischen Bericht ihres Korrespondenten aus Unterdrauburg von der südslawisch- österreichischen Grenze über die Lage am Dienstag. Danach dauerten die Kämpfe zwischen Aus­ständischen und Bundestruppen in Kärnten   auch während des ganzen Dienstags an. Es soll sich dabei sogar um die blutigsten und verlustreichsten Kampfhandlungen ge­handelt haben, die im Verlauf des ganzen Aufstandes in Desterreich zu verzeichnen waren. Die Ausständischen und die Bundestruppen hätten zahlreiche Tote und Ver= wundete zu beklagen.

Der Berichterstatter der Vreme  " erflärt weiter, daß die Aufständischen über keinen Nachrichtendienst verfügten, was ihr größter Nachteil gegenüber dem Bundesheer sei. Abtei­lungen, die im Laufe des Kampfes abgesprengt würden, müßten über die Grenze nach Südslawien, um nicht in die Hände der Bundestruppen zu fallen. Im Laufe des Montags und Dienstags seien etwa 350 Aufständische in kleineren Truppen nach Südslawien   übergetreten, wo sich jetzt 1200 Kärntner   befinden. Sie seien in Kroatien   auf drei Orte aufgeteilt, nämlich auf Warasdin, Belovar und Poschega. Sie könnten sich frei bewegen, dürften aber die Orte nicht verlassen. Sie hielten gute Disziplin, so daß sich das Leben in den Lagern und der Verkehr mit der Bevölkerung rei­bungslos abwickle.

Die Vreme  " berichtet ferner von der Grenze, daß am Dienstag im Westen Kärntens   eine große Auf= stands bewegung begonnen habe. Es seien nunmehr auch dort heftige Rämpfe entbrannt. Die Aufständischen versuchten einen konzentrischen Angriff auf Klagenfurt  .

er habe den Gesandten Rieth nicht um seine Intervention Scharfe Verfügungen

ersucht, sondern im Gegenteil eine solche als unerwünscht bezeichnet.

Polizeivizepräsident Skubel

sagt aus, Planetta habe ihm erst am andern Tage ein Ge­ständnis abgelegt.

Obwohl der Gerichtshof schon gestern Nacht einen Antrag auf Vorladung des Kanzlers Schuschnigg und des früheren deutschen   Gesandten Dr. Rieth abaelehnt batte

Wien  , 1. Aug. Der Ministerrat beschloß grundsätzlich ein Bundesverfassungsgesetz betreffend die unverzüglich anzu­wendenden Maßnahmen gegenüber den an den Umsturzver­suchen vom 25. Juli beteiligten Personen. Danach sollen Minderbeteiligte in Anhaltelager mit Schwerarbeit verbracht werden, anderseits die Einziehung der Vera mögen aller am Aufruhr beteiligten Personen erfolgen.