Landesbischöfe als Eldverweigerer

Der neue Konflikt in der Evangelischen Kirche

Wir berichteten jüngst, daß die Reichskirchenregierung auf Grund des Beschlusses der Berliner   Nationalsynode von allen protestantischen Geistlichen die Leistung des Treueids verlangt. Dagegen laufen einige süddeutsche Landessynoden unter Führung ihrer Bischöfe und der Pfarrernotbund   Sturm. Der Einspruch richtet sich nicht gegen das Treuegelöbnis zu Hitler  . Er wendet sich viel­mehr gegen die Verbindung dieses Eides mit dem Gelöbnis zur Treue zum gegenwärtigen Kirchenregiment. Ihm steht die evangelische Opposition in unversöhnlichem Gegensatz gegenüber. Das ökumenische Konzilin Kopen hagen hat durch seine Beschlüsse die Position der protestierenden Protestanten wesentlich gestärkt. Die folgenden Berichte zeigen, wie wenig von einer Einheit der Evangelischen Kirche unter dem Hakenkreuz die Rede

sein kann...

Bayern   lehnt den Eid ab

Unevangelisch

Marahrens, Meiser, Wurm und 3aenter und von den Professoren Schreiner   und Ulmer. Schließlich hat Professor Gerhard Knittel unter der Ueberschrift Gedanken eines evangelischen Nationalsozialisten zum 19. August 1934" einen Auffaz veröffentlicht, in dem er sich ,, mit Begeisterung" zu Adolf Hitler   bekennt und zu dessen Werf, in dem er aber gleichzeitig zur Lösung der inner­kirchlichen Konflikte eine Voltskirchen abstimmung fordert.

Muller in Not

Eine schwere Niederlage vor Gericht

Die Londoner Times" berichtet aus Berlin  , daß das Berliner   Oberverwaltungsgericht dem Reichsbischof Müller eine erschütternde Niederlage bereitet hat. Es handelt sich um folgendes: Der Reichsbischof hatte am 26 Januar das Führerprinzip in der evangelischen Kirche eingeführt und

sich selbst zum preußischen Bischof

gemacht. Dieses Dekret wurde für ungültig erklärt. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, daß in einem Rechtsstaat das Defret vom 26. Januar völlig un­haltbar sei. Der Reichsbischof habe nicht das Recht, die Verfassung der Staatsfirche it willkürlich zu ändern. Die Verfassung der evange­lischen Kirche zeige klar und deutlich, welche Grenzen der Machtbefugnis des Reichsbischofs gesetzt seien.

Daher sei alles ungültig,

Der Bischof Meiser   von Bayern   hat am 14. August 1934 an den Reichsinnenminister ein ausführliches Schreiben gerichtet, in dem er gegen die in der National­fynode beschloffenen Gesetze Stellung nimmt. Jetzt haben Meiser und der bayerische   Landeskirchenrat erneut zu dem ebenfalls der Nationalsynode vorgelegten Gesetz au einem neuen Diensteid der Pfarrer Stellung genommen. Hierin wird der Vollzug der Geseze in Bayern   ab­gelehnt, insbesondere das Gesetz zum Dienſteid; die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen fenne feinen Eid als christliches Gebot; dagegen könne der Staat einen Eid fordern: Wenn aber die Kirche von sich aus einen Treneid auf den Staat fordert, entgeht sie schwer dem Vorwurf, int ein fremdes Amt zu greifen." Das Ordinations­gelübde enthalte vollgültig die alleinige Bindung alt Christus den Herrn der Kirche. Es sei ferner une vange= lisch, einen Pfarrer innerhalb der Kirche auf Stirchen Die Disziplinier.cn ordnungen   zu vereidigen. Der Eid stelle eine unglückliche Verklammerung von Staatstreueid und eidlicher Verpflich tung auf firchliche Ordnungen dar.

Wurttembergs Rechtsverwahrung

Der württembergische Landesbischof Wurm und die Mehrheitsgruppen des Landeskirchentages haben in einem Schreiben an die Deutsche Evangelische Kirche   jeter­liche Rechts verwahrung gegen die von der National­1ynode beschlossenen Gesetze eingelegt. Die Zusammenseßung der Nationalsynode vom 9. August wird als verfassungs­widrig bezeichnet. Das Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Verwaltungsmaßnahmen sanktioniere nachträglich das in der Zwischenzeit begangene Unrecht. Der Amtseid stelle eine Eidesformel dar, die aus der über­wundenen Zeit der Mitte des vorigen Jahrhunderts stamme.

Der im Kirchengesetz vorgesehene Eid geht über die Ver­pilichtungen des Eides der Staatsbeamten weit hinaus." Er fordere Gehorsam gegenüber Weisungen eines Kirchen­regiments, das durch seine ethischen Grundsäßen zuwiderlaufenden Handlungen das Vertrauent weitester treuer firchlicher Streise verloren habe.

Theologen in Protest

Soeben ist eine lutherische Kundgebung zur Not der kirchlichen Lage erschienen, in der die ernste Besorgnis über die firchliche Lage ausgesprochen wird. Auch in dieser Kundgebung wird gegen die Beschlüsse der National­synode protestiert, insbesondere gegen die Eidesformel der Reichsfirchenregierung. Diese Rundgebung ist u. a. unter­schrieben von Professor Althaus, den Landesbischöfen

was der Reichsbischof auf Grund einer selbst erteilten Macht befugnis angeordnet habe. Das Gericht verurteilte den Reichsbischof nicht nur zur Zahlung des rückständigen Ge­haltes an den Kläger  , den Tempelhofer   Pfarrer Dr. Buch­holz, sondern auch zur Weiterzahlung der Be= züge. Weiter muß dem Pastor die Amtswohnung über­laffen bleiben und endlich hat der Reichsbischof die Kosten des Streitverfahrens zu tragen.

Erstaunliche Zahlen

Berlin  , 3. Sept. Die Zeitschrift der Deutschen Christen,

Evangelium im Dritten Reich  ". berichtet zu der Meldung,

daß 800 Pfarrer, die sich zur Bekenntnisjynode bekannt hätten, diszipliniert worden seien, folgende 3 ahlen über Disisiplinarfälle in der Deutschen Evangelischen Kirche  : Es schweben gegenwärtig insgesamt, d. 5. in sämt lichen evangelischen Landeskirchen Deutschlands  , an Disziplinarfällen noch neun förmliche und zwölf nichtförm liche( Verwarnungen und Verweise). Seit Bestehen der Deutschen Evangelischen Kirche   wurden an Disziplinarfällen durch rechtskräftige Entscheidung insgesamt abgeschlossen 7 förmliche und 81 nichtförmliche. Im Verwaltungs­wege wurden insgesamt 92 Versehungen im Interesse des Dienstes ausgesprochen, in 25 Fällen erfolgte die Ver­setzung in einstweiligen Ruhestand, in 46 Fällen erfolgte Entbindung vom Aufsichtsamt unter Belassung im Pfarr­amt. Auf Grund des Befriedungsgesetzes vom 13. April 1934 wurden insgesamt 62 förmliche und 187 nichtförmliche Ver­fahren eingestellt. In diesen Zahlen sind nebenbei auch die deutsch  - chriftlichen Geistlichen enthalten, die von gegnerischen Bischöfen gemaßregelt wurden."

Die Polizei

Der bayerische   Bischof Meiser schreibt in einer Nürnberger Zeitung: Noch niemals sind für die Schlichtung" firch­licher Streitigkeiten Polizeifräfte in einem derartigen Um­fange herangezogen worden wie jeßt. Druckschriften werden beschlagnahmt, bei den Pfarrern werben Hausfuchungen vor­genommen, sie selbst von ihren Pfarrstellen vertrieben, Ver­sammlungen verboten Verhaftungen vorgenommen usw. In 800 Fällen wurden gegen Geistliche Dis plinarverfahren durchgeführt.

Die Leipziger Messepleite

Rückgang der Besucher und Verkäufer

Das Ergebnis der eben zu Ende gegangenen Herbstmesse hat, wie sogar die gleichgeschalteten Zeitungen betonen, das ge­deitigt, was vernünftige Menschen erhoffen konnten". An­gesichts des amtlichen Optimismus muß dies als ein recht wenig befriedigendes Resultat angesehen werden, was auch die mündlichen Berichte über den Messeverkauf bestätigen. Das Exportgeschäft war ausgesprochenschlecht, und namentlich Branchen wie die Spielwaren-, Lederwaren­und Porzellanindustrie, die am stärksten auf die Ausfuhr an­gewiesen sind, berichten über schlechte Grportabschlüsse, wobei die hohen Preise ein besonderes Hindernis bedeuteten. Der Inlandsabja B konnte hierfür keinen genügenden Aus­gleich bieten, da sich im allgemeinen zeigte, daß durch die Frühjahrskonjunktur bereits die Herbstkonjunktur vorweg­genommen war und daß die Einzelhändler vielfach noch so mit Waren gesättigt sind, daß der überwiegende Teil ihrer Kauffrait gebunden war. Nicht einmal für zwangsbewirt­schaftete Waren oder für Ersatzstoffe machte sich ein größeres Interesse geltend, so daß es kaum allzu große Mühe gemacht haben dürfte, um angesichts des bei den deutschen   Her­ſtellern eingezogenen Gemeinschaftsgeistes gewissen libera­listischen Rückfällen solcher Händler, die mehr Spekulanten ols Versorger sind, und den Versuchen des sinnlosen Auf­faufens spekulativ aünstig erscheinender Erzeugniffe" ent­gegenzutreten. Im übrigen sind die Einkäufe offensichtlich nach gewissenhaft berechnetem Bedarf des Handels" getätigt werden, was im Hinblick auf die gefüllten Detaillager eben­falls nicht sehr optimistisch flingt. Verhältnismäßig die besten Verkaufsergebnisse wurden in den Artikeln des täglichen Be­darfs, Bekleidung, Hausrat und Wohnbedarf, er­zielt. Die Umfäße auf der Textilmeffe scheinen im all­gemeinen sehr wenia befriedigt zu haben, eine wenig erstaunliche Reaktion nach den großen Bedarfsein­deckungen in den letzten Monaten. Anderseits sei die Messe in reinleinener Wäsche und Stückware, ebenso in Halbleinen, fast ausverkauft gewesen, auch Arbeitsanzüge und Arbeitshemden aus Barchent gingen sehr gut. Die technische Meie und die Boumense verzeichneten nur sehr geringe Iminke Kennzeichnend ist. baß die Verkäufer trotz dent Verbot sich bemühten, menigstens Detaila bib lüfic au tätigen, um überhaupt Aufträge buchen zu können. Die borläufige Schäßung ergibt etwa 75 000 Befucher, gegenüber 95 200 t. 2. und 158 900 auf der diesjährigen Frühjahrsmesse. Die Zahl der

Ausländer wird auf etwa 4000 gegenüber 3700 i. V. geschäßt, die allerdings nur sehr wenig fauften. Erwähnung verdient noch, daß auch der äußere Eindruck der Messe hinter dem üblichen zurückblieb, wie es z. B. diesmal auch ohne all­zu große Schwierigkeiten möglich war, Zimmer in Leipzig  zu erhalten, was sonst nicht so leicht der Fall zu sein pflegte.

Bedingungsschießen"

Dokumente

An alle Kreisamtsleiter und Ortsgruppenführer! Betr. Bedingungsschießen:

Am Samstag, dem 7. d. M., nachmittags 15 Uhr, haben sich olle Kreisamtsleiter und Ortsgruppenleiter

Ede Elifenstr. und Langgasse einzufinden. Abfahrt 15.05 Uhr mit Omnibus zum Polizei­schießstand Duennwald. Es wird die erste Bedingung ge= schossen. Diejenigen Pgg., welche die vorschriftsmäßige Pistole schon besitzen, wollen dieselbe mitbringen. ( Stempel der Kreis­leitung, Köln  , linksrh.)

Bezirk 23

N.S.D.A.P. Stadtkreis Köln, linksch. Nord, Kreis- Geschäftsführer.

Heil Hitler! gez. Stieldorf  , Kreis- Geschäftsführer.

Köln  , den 8. März 1934.

отнян

An alle Ortsgruppenleiter!

Betr. Schießübung:

Sonntag, den 11. März 1934, haben alle Ortsgruppenleiter Punkt 10 vor der Ortsgruppe Reichensperge" platz, Sedanstraße 6, zum Schießen zu er­scheinen. Die Entsendung eines Stellvertreters ist nicht statthaft.

( Stempel, der Kreis, leitung, Köln  ,

linksrh. Nord)."

Heil Hitler!

ges. Stieldorf  ,

Kreis- Geschäftsführer.

Treuhänder- Theater

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Die lächerlichsten Urlaubs- Versprechungen

Berlin  , 2. Sept. Der Treuhänder der Arbeit für das Wirt­schaftsgebiet Brandenburg  , Dr. Dacichner, gibt bekannt: Am 25. Juni d. J. verfügte ich zwei Tarifordnungen über die Urlaubsregelung für die Metall­industrie und das metallverarbeitende Handwerk. In er­freulicher Weise hat die weitaus überwiegende Zahl der Be­triebsführer diese soziale Pflicht durch die Tat anerkannt. Es mehren sich indes die Anzeigen, daß eine immer noch viel zu große Zahl von Betriebsführern der Industrie und des. Handwerks oft unter spöttischen Bemerkungen gegen die Geseze des nationalsozialistischen Deutsch= lands und den Treuhänder der Arbeit unter vollkommenem Mißverstehen ihrer Betriebsführerrechte und pflichten ihren Gefolgschaftsmitgliedern den diesen durch den Erlaß der Tar fordnung gesetzmäßig zustehenden Urlaub vorenthalten. Ich habe mich bereits veranlaßt gesehen, gegen einzelne Be­triebs ührer die Hilfe der Staatspolizei in Anspruch zut nehmen, und gebe diese lette Warnung heraus, um die Einsicht der Ewiggestrigeit zu fördern. Ich werde von nun, an m't allen mir zur Verfügung stehenden Machtmitteln, wie Ehrengerichtsverfahren, Inschußhaftnahme, mit Rücksicht auf die starke Erregung einzelner Gefolgschaften, meinen Ver fügungen und damit dem Gefeß Geltung verschaffen.

*.

Diese fürchterlichen Drohungen gegen die Unternehmer, die sich über die nationalsozialistischen Geseze lustig machen, er­innern an die großartige Urlaubsordnung, die neulich der Treuhänder für das Rheinland, Herr Professor" Börger, erließ. Die Unternehmer erzwangen sofort die Zurücknahme dieser Urlaubsordnung, nicht nur für die Erwachsenen, son= dern auch für die jugendlichen Arbeiter. Man scheute sich aber, diese Niederlage des Treuhänders in der Gewerf schaftspresse bekannt zu geben. Darum wurden an die Mit­glieder der Arbeitsfront kleine Zettel verteilt, von denen uns einer im Original vorliegt. Er lautet: Bett.: Metallarbeiter- Jugend Nr. 32 vom 11. August 1934. Die auf Seite 514 der Metallarbeiter- Jugend abgedruckte Tarifordnung betreffend Urlaub ist ungültig, da sie vom Arbeitsministerium noch nicht genehmigt und des halb auch noch nicht veröffentlicht wurde. Es handelt sich Hier zunächst um einen Vorschlag des Treithänders des Wirtschaftsgebietes Rheinland, Pa. Börger.

Wir bitten, dies beachten zu wollen. Der Abdruck ist versehentlich erfolgt.

Aus dem Schreckensreich Ein schuftiges Urteil

h. b. In Padborg, nahe der deutsch  - dänischen Grenze, wohnte ein junger dänischer Maurer namens Peter Holm, der auf Grund seiner Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Jugend­organisation in Verbindung mit parteigenössischen Emigran ten fam, die ihren Familienangehörigen Nachricht über ihre neuen Lebensumstände zukommen lassen wollten. Da es nicht ratsam schien, diese Briefe in den ordentlichen Postver= fehr zu geben und sie so den Posträubereien des britten Reiches auszuseßen, nahm der junge Genosse, der oft über die Grenze wechselte, die Briefe mit, um sie einem deutschen  Briefkasten einzuverleiben.

Er wurde dabei in Flensburg   von einem nationalsoziali sii.chen Kriminalbeamten namens Juhl verhaftet. Diese Kreatur hatte bei seinem Grenzdienst verschiedentlich Pech mit Emigranten, die ihm unter den Fingern entwichten. Da war der Fall Holm ein gefundenes Fressen für ihn, um sich zu rehabilitieren.

Er schrieb ein Protokoll, in dem behauptet wurde, Holm, der die Briefe poftfertig offen in der Tasche bei sich getragen hatte, hätte diese Briefe in seiner Kleidung eingenäht ge­tragen. Die Briefe hätten politische Druckschriften, darunter den Neuen Vorwärts" enthalten. Keine dieser Behaup­tungen ist wahr. Auch vor dem Kriminalgericht in Berlin  ließ sich nicht der geringste Beweis dafür erbringen.

Der Hamburger Rechtsanwalt Ruschewey tat sein menschen­möglichstes, um den Genossen Holm, der im Alter von siebent= undzwanzig Jahren steht, von der Anklage zu retten. Es glückte ihm nicht. Unser Genosse Holm wurde für seine menschenfreundliche Tat zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus  

berurteilt.

In der Urteilsbegründung wurde klar zum Ausdruck ge­bracht, daß es sich um ein politisches Urteil handelt, das durch seine Härte abschrecken solle. Die dänische Oeffentlich­teit ist maßlos über das Urteil empört. Alle großen Zei­tungen haben sich des Falles intensiv angenommen. Es sind alle Schritte eingeleitet worden, um die Verbüßung dieses Schandurteils zu verhindern.

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