Landesbischöfe als Eldverweigerer
Der neue Konflikt in der Evangelischen Kirche
Wir berichteten jüngst, daß die Reichskirchenregierung auf Grund des Beschlusses der Berliner Nationalsynode von allen protestantischen Geistlichen die Leistung des Treueids verlangt. Dagegen laufen einige süddeutsche Landessynoden unter Führung ihrer Bischöfe und der Pfarrernotbund Sturm. Der Einspruch richtet sich nicht gegen das Treuegelöbnis zu Hitler . Er wendet sich vielmehr gegen die Verbindung dieses Eides mit dem Gelöbnis zur Treue zum gegenwärtigen Kirchenregiment. Ihm steht die evangelische Opposition in unversöhnlichem Gegensatz gegenüber. Das ökumenische Konzilin Kopen hagen hat durch seine Beschlüsse die Position der protestierenden Protestanten wesentlich gestärkt. Die folgenden Berichte zeigen, wie wenig von einer Einheit der Evangelischen Kirche unter dem Hakenkreuz die Rede
sein kann...
Unevangelisch
Marahrens, Meiser, Wurm und 3aenter und von den Professoren Schreiner und Ulmer. Schließlich hat Professor Gerhard Knittel unter der Ueberschrift „ Gedanken eines evangelischen Nationalsozialisten zum 19. August 1934" einen Auffaz veröffentlicht, in dem er sich ,, mit Begeisterung" zu Adolf Hitler bekennt und zu dessen Werf, in dem er aber gleichzeitig zur Lösung der innerkirchlichen Konflikte eine Voltskirchen abstimmung fordert.
Muller in Not
Eine schwere Niederlage vor Gericht
Die Londoner„ Times" berichtet aus Berlin , daß das Berliner Oberverwaltungsgericht dem Reichsbischof Müller eine erschütternde Niederlage bereitet hat. Es handelt sich um folgendes: Der Reichsbischof hatte am 26 Januar das Führerprinzip in der evangelischen Kirche eingeführt und
sich selbst zum preußischen Bischof
gemacht. Dieses Dekret wurde für ungültig erklärt. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus, daß in einem Rechtsstaat das Defret vom 26. Januar völlig unhaltbar sei. Der Reichsbischof habe nicht das Recht, die Verfassung der Staatsfirche it willkürlich zu ändern. Die Verfassung der evangelischen Kirche zeige klar und deutlich, welche Grenzen der Machtbefugnis des Reichsbischofs gesetzt seien.
Daher sei alles ungültig,
Der Bischof Meiser von Bayern hat am 14. August 1934 an den Reichsinnenminister ein ausführliches Schreiben gerichtet, in dem er gegen die in der Nationalfynode beschloffenen Gesetze Stellung nimmt. Jetzt haben Meiser und der bayerische Landeskirchenrat erneut zu dem ebenfalls der Nationalsynode vorgelegten Gesetz au einem neuen Diensteid der Pfarrer Stellung genommen. Hierin wird der Vollzug der Geseze in Bayern abgelehnt, insbesondere das Gesetz zum Dienſteid; die Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen fenne feinen Eid als christliches Gebot; dagegen könne der Staat einen Eid fordern:„ Wenn aber die Kirche von sich aus einen Treneid auf den Staat fordert, entgeht sie schwer dem Vorwurf, int ein fremdes Amt zu greifen." Das Ordinationsgelübde enthalte vollgültig die alleinige Bindung alt Christus den Herrn der Kirche. Es sei ferner une vange= lisch, einen Pfarrer innerhalb der Kirche auf Stirchen Die Disziplinier.cn ordnungen zu vereidigen. Der Eid stelle eine unglückliche Verklammerung von Staatstreueid und eidlicher Verpflich tung auf firchliche Ordnungen dar.
Wurttembergs Rechtsverwahrung
Der württembergische Landesbischof Wurm und die Mehrheitsgruppen des Landeskirchentages haben in einem Schreiben an die Deutsche Evangelische Kirche jeterliche Rechts verwahrung gegen die von der National1ynode beschlossenen Gesetze eingelegt. Die Zusammenseßung der Nationalsynode vom 9. August wird als verfassungswidrig bezeichnet. Das Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Verwaltungsmaßnahmen sanktioniere nachträglich das in der Zwischenzeit begangene Unrecht. Der Amtseid stelle eine Eidesformel dar, die aus der überwundenen Zeit der Mitte des vorigen Jahrhunderts stamme.
Der im Kirchengesetz vorgesehene Eid geht über die Verpilichtungen des Eides der Staatsbeamten weit hinaus." Er fordere Gehorsam gegenüber Weisungen eines Kirchenregiments, das durch seine ethischen Grundsäßen zuwiderlaufenden Handlungen das Vertrauent weitester treuer firchlicher Streise verloren habe.
Theologen in Protest
Soeben ist eine lutherische Kundgebung zur Not der kirchlichen Lage erschienen, in der die ernste Besorgnis über die firchliche Lage ausgesprochen wird. Auch in dieser Kundgebung wird gegen die Beschlüsse der Nationalsynode protestiert, insbesondere gegen die Eidesformel der Reichsfirchenregierung. Diese Rundgebung ist u. a. unterschrieben von Professor Althaus, den Landesbischöfen
was der Reichsbischof auf Grund einer selbst erteilten Macht befugnis angeordnet habe. Das Gericht verurteilte den Reichsbischof nicht nur zur Zahlung des rückständigen Gehaltes an den Kläger , den Tempelhofer Pfarrer Dr. Buchholz, sondern auch zur Weiterzahlung der Be= züge. Weiter muß dem Pastor die Amtswohnung überlaffen bleiben und endlich hat der Reichsbischof die Kosten des Streitverfahrens zu tragen.
Erstaunliche Zahlen
Berlin , 3. Sept. Die Zeitschrift der Deutschen Christen,
„ Evangelium im Dritten Reich ". berichtet zu der Meldung,
daß 800 Pfarrer, die sich zur Bekenntnisjynode bekannt hätten, diszipliniert worden seien, folgende 3 ahlen über Disisiplinarfälle in der Deutschen Evangelischen Kirche :„ Es schweben gegenwärtig insgesamt, d. 5. in sämt lichen evangelischen Landeskirchen Deutschlands , an Disziplinarfällen noch neun förmliche und zwölf nichtförm liche( Verwarnungen und Verweise). Seit Bestehen der Deutschen Evangelischen Kirche wurden an Disziplinarfällen durch rechtskräftige Entscheidung insgesamt abgeschlossen 7 förmliche und 81 nichtförmliche. Im Verwaltungswege wurden insgesamt 92 Versehungen im Interesse des Dienstes ausgesprochen, in 25 Fällen erfolgte die Versetzung in einstweiligen Ruhestand, in 46 Fällen erfolgte Entbindung vom Aufsichtsamt unter Belassung im Pfarramt. Auf Grund des Befriedungsgesetzes vom 13. April 1934 wurden insgesamt 62 förmliche und 187 nichtförmliche Verfahren eingestellt. In diesen Zahlen sind nebenbei auch die deutsch - chriftlichen Geistlichen enthalten, die von gegnerischen Bischöfen gemaßregelt wurden."
Die Polizei
Der bayerische Bischof Meiser schreibt in einer Nürnberger Zeitung: Noch niemals sind für die Schlichtung" firchlicher Streitigkeiten Polizeifräfte in einem derartigen Umfange herangezogen worden wie jeßt. Druckschriften werden beschlagnahmt, bei den Pfarrern werben Hausfuchungen vorgenommen, sie selbst von ihren Pfarrstellen vertrieben, Versammlungen verboten Verhaftungen vorgenommen usw. In 800 Fällen wurden gegen Geistliche Dis plinarverfahren durchgeführt.
Die Leipziger Messepleite
Rückgang der Besucher und Verkäufer
Das Ergebnis der eben zu Ende gegangenen Herbstmesse hat, wie sogar die gleichgeschalteten Zeitungen betonen, das gedeitigt, was vernünftige Menschen erhoffen konnten". Angesichts des amtlichen Optimismus muß dies als ein recht wenig befriedigendes Resultat angesehen werden, was auch die mündlichen Berichte über den Messeverkauf bestätigen. Das Exportgeschäft war ausgesprochenschlecht, und namentlich Branchen wie die Spielwaren-, Lederwarenund Porzellanindustrie, die am stärksten auf die Ausfuhr angewiesen sind, berichten über schlechte Grportabschlüsse, wobei die hohen Preise ein besonderes Hindernis bedeuteten. Der Inlandsabja B konnte hierfür keinen genügenden Ausgleich bieten, da sich im allgemeinen zeigte, daß durch die Frühjahrskonjunktur bereits die Herbstkonjunktur vorweggenommen war und daß die Einzelhändler vielfach noch so mit Waren gesättigt sind, daß der überwiegende Teil ihrer Kauffrait gebunden war. Nicht einmal für zwangsbewirtschaftete Waren oder für Ersatzstoffe machte sich ein größeres Interesse geltend, so daß es kaum allzu große Mühe gemacht haben dürfte, um angesichts des„ bei den deutschen Herſtellern eingezogenen Gemeinschaftsgeistes gewissen liberalistischen Rückfällen solcher Händler, die mehr Spekulanten ols Versorger sind, und den Versuchen des sinnlosen Auffaufens spekulativ aünstig erscheinender Erzeugniffe" entgegenzutreten. Im übrigen sind die Einkäufe offensichtlich nach gewissenhaft berechnetem Bedarf des Handels" getätigt werden, was im Hinblick auf die gefüllten Detaillager ebenfalls nicht sehr optimistisch flingt. Verhältnismäßig die besten Verkaufsergebnisse wurden in den Artikeln des täglichen Bedarfs, Bekleidung, Hausrat und Wohnbedarf, erzielt. Die Umfäße auf der Textilmeffe scheinen im allgemeinen sehr wenia befriedigt zu haben, eine wenig erstaunliche Reaktion nach den großen Bedarfseindeckungen in den letzten Monaten. Anderseits sei die Messe in reinleinener Wäsche und Stückware, ebenso in Halbleinen, fast ausverkauft gewesen, auch Arbeitsanzüge und Arbeitshemden aus Barchent gingen sehr gut. Die technische Meie und die Boumense verzeichneten nur sehr geringe Iminke Kennzeichnend ist. baß die Verkäufer trotz dent Verbot sich bemühten, menigstens Detaila bib lüfic au tätigen, um überhaupt Aufträge buchen zu können. Die borläufige Schäßung ergibt etwa 75 000 Befucher, gegenüber 95 200 t. 2. und 158 900 auf der diesjährigen Frühjahrsmesse. Die Zahl der
Ausländer wird auf etwa 4000 gegenüber 3700 i. V. geschäßt, die allerdings nur sehr wenig fauften. Erwähnung verdient noch, daß auch der äußere Eindruck der Messe hinter dem üblichen zurückblieb, wie es z. B. diesmal auch ohne allzu große Schwierigkeiten möglich war, Zimmer in Leipzig zu erhalten, was sonst nicht so leicht der Fall zu sein pflegte.
Bedingungsschießen"
Dokumente
An alle Kreisamtsleiter und Ortsgruppenführer! Betr. Bedingungsschießen:
Am Samstag, dem 7. d. M., nachmittags 15 Uhr, haben sich olle Kreisamtsleiter und Ortsgruppenleiter
Ede Elifenstr. und Langgasse einzufinden. Abfahrt 15.05 Uhr mit Omnibus zum Polizeischießstand Duennwald. Es wird die erste Bedingung ge= schossen. Diejenigen Pgg., welche die vorschriftsmäßige Pistole schon besitzen, wollen dieselbe mitbringen. ( Stempel der Kreisleitung, Köln , linksrh.)
Bezirk 23
N.S.D.A.P. Stadtkreis Köln, linksch. Nord, Kreis- Geschäftsführer.
An alle Ortsgruppenleiter!
Betr. Schießübung:
Sonntag, den 11. März 1934, haben alle Ortsgruppenleiter Punkt 10 vor der Ortsgruppe Reichensperge" platz, Sedanstraße 6, zum Schießen zu erscheinen. Die Entsendung eines Stellvertreters ist nicht statthaft.
Treuhänder- Theater
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Die lächerlichsten Urlaubs- Versprechungen
Berlin , 2. Sept. Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Brandenburg , Dr. Dacichner, gibt bekannt: „ Am 25. Juni d. J. verfügte ich zwei Tarifordnungen über die Urlaubsregelung für die Metallindustrie und das metallverarbeitende Handwerk. In erfreulicher Weise hat die weitaus überwiegende Zahl der Betriebsführer diese soziale Pflicht durch die Tat anerkannt. Es mehren sich indes die Anzeigen, daß eine immer noch viel zu große Zahl von Betriebsführern der Industrie und des. Handwerks oft unter spöttischen Bemerkungen gegen die Geseze des nationalsozialistischen Deutsch= lands und den Treuhänder der Arbeit unter vollkommenem Mißverstehen ihrer Betriebsführerrechte und pflichten ihren Gefolgschaftsmitgliedern den diesen durch den Erlaß der Tar fordnung gesetzmäßig zustehenden Urlaub vorenthalten. Ich habe mich bereits veranlaßt gesehen, gegen einzelne Betriebs ührer die Hilfe der Staatspolizei in Anspruch zut nehmen, und gebe diese lette Warnung heraus, um die Einsicht der Ewiggestrigeit zu fördern. Ich werde von nun, an m't allen mir zur Verfügung stehenden Machtmitteln, wie Ehrengerichtsverfahren, Inschußhaftnahme, mit Rücksicht auf die starke Erregung einzelner Gefolgschaften, meinen Ver fügungen und damit dem Gefeß Geltung verschaffen.
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Diese fürchterlichen Drohungen gegen die Unternehmer, die sich über die nationalsozialistischen Geseze lustig machen, erinnern an die großartige Urlaubsordnung, die neulich der Treuhänder für das Rheinland, Herr„ Professor" Börger, erließ. Die Unternehmer erzwangen sofort die Zurücknahme dieser Urlaubsordnung, nicht nur für die Erwachsenen, son= dern auch für die jugendlichen Arbeiter. Man scheute sich aber, diese Niederlage des Treuhänders in der Gewerf schaftspresse bekannt zu geben. Darum wurden an die Mitglieder der Arbeitsfront kleine Zettel verteilt, von denen uns einer im Original vorliegt. Er lautet: Bett.: Metallarbeiter- Jugend Nr. 32 vom 11. August 1934. Die auf Seite 514 der Metallarbeiter- Jugend abgedruckte Tarifordnung betreffend Urlaub ist ungültig, da sie vom Arbeitsministerium noch nicht genehmigt und des halb auch noch nicht veröffentlicht wurde. Es handelt sich Hier zunächst um einen Vorschlag des Treithänders des Wirtschaftsgebietes Rheinland, Pa. Börger.
Wir bitten, dies beachten zu wollen. Der Abdruck ist versehentlich erfolgt.
Aus dem Schreckensreich Ein schuftiges Urteil
h. b. In Padborg, nahe der deutsch - dänischen Grenze, wohnte ein junger dänischer Maurer namens Peter Holm, der auf Grund seiner Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Jugendorganisation in Verbindung mit parteigenössischen Emigran ten fam, die ihren Familienangehörigen Nachricht über ihre neuen Lebensumstände zukommen lassen wollten. Da es nicht ratsam schien, diese Briefe in den ordentlichen Postver= fehr zu geben und sie so den Posträubereien des„ britten Reiches auszuseßen, nahm der junge Genosse, der oft über die Grenze wechselte, die Briefe mit, um sie einem deutschen Briefkasten einzuverleiben.
Er wurde dabei in Flensburg von einem nationalsoziali sii.chen Kriminalbeamten namens Juhl verhaftet. Diese Kreatur hatte bei seinem Grenzdienst verschiedentlich Pech mit Emigranten, die ihm unter den Fingern entwichten. Da war der Fall Holm ein gefundenes Fressen für ihn, um sich zu rehabilitieren.
Er schrieb ein Protokoll, in dem behauptet wurde, Holm, der die Briefe poftfertig offen in der Tasche bei sich getragen hatte, hätte diese Briefe in seiner Kleidung eingenäht getragen. Die Briefe hätten politische Druckschriften, darunter den„ Neuen Vorwärts" enthalten. Keine dieser Behauptungen ist wahr. Auch vor dem Kriminalgericht in Berlin ließ sich nicht der geringste Beweis dafür erbringen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Ruschewey tat sein menschenmöglichstes, um den Genossen Holm, der im Alter von siebent= undzwanzig Jahren steht, von der Anklage zu retten. Es glückte ihm nicht. Unser Genosse Holm wurde für seine menschenfreundliche Tat zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus
berurteilt.
In der Urteilsbegründung wurde klar zum Ausdruck gebracht, daß es sich um ein politisches Urteil handelt, das durch seine Härte abschrecken solle. Die dänische Oeffentlichteit ist maßlos über das Urteil empört. Alle großen Zeitungen haben sich des Falles intensiv angenommen. Es sind alle Schritte eingeleitet worden, um die Verbüßung dieses Schandurteils zu verhindern.
Bestellschein
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