Das Zuhälterliced und die religiösen Gefühle

Rundschreiben der Deutschen Arbeitsfrom" zu einem Gerichtsuriell

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Es ist der Wille des Führers, daß niemand durch Druckmittel zur Teilnahme an Versammlungen und an Demonstrationen gezwungen wird."

( Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß  . Anfang September 1934.) Diese Anordnung des Herrn Hitler  , die von den Massen In den Betrieben aus ganzem Herzen begrüßt wurde, hätte, wenn sie durchgeführt worden wäre, das Ende der Massenmeetings bedeutet. Denn außer dem geringen Prozentiak überzeugter azis würde niemand freiwillig zu einer Demonstration erscheinen. Da sich die Herr schaften über die ablehnende Haltung der Volksmehrheit absolut klar sind, wird der Wille des Führers" wie folgt in die Praxis umgesetzt. In einem Rundschreiben der NSBO. und der DAF  , Kreis V, Berlin  , wird ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Karlsruhe( Baden  ) bekannt­gegeben, das die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers mit ausführlicher Begründung zu rechtfertigen sucht. Zer betreffende Arbeitnehmer hatte sich aus religiösen Grün­den geweigert, das Horst- Wessel- Lied mitzufingen. Das Rundschreiben:

NSBO. DAF.

Kreis V

Kreisleitung

Berlin. 29. Sept. 1934. Blücherstr. 1,

Tel. Bärwald F. 6 5156.

Rundschre ben Nr. 108/34

An alle Ortsgruppen, Betriebszellen und Stütz­punkte des Kreises V der NSBO. DAF. Nachstehend bringen wir die Entscheidung des Landes­arbeitsgerichts Karlsruhe vom 6. 7. 1934 zur Kenntnis. Wir bitten, allen Mitgliedern der NSBO. DAF., so­wie allen übrigen Gefolgschaftsmitgliedern die Einsicht­nahme zu ermöglichen, desgleichen den Betriebsführern ohne Kommentar davon Mitteilung zu machen. Die Ent­scheidung ist gerade in heutiger Zeit, in der so mancher

unbemerkt bleiben und ist auch innerhalb der Belegschaft richtig gewürdigt worden. Das Verhalten des Klägers hat lebhafte Beunruhigung in die Bevölkerung hineingetragen. Tie Beklagte ist gleichwohl nicht ohne weiteres und nicht ohne vorherige Mahnung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses geschritten. Sie hat vielmehr mit Schreiben vom 26. März 1934 vom Kläger   und von zwei anderen Betriebangehörigen eine unterschriftliche Erklärung des Inhalts verlangt, daß sie ihr Verhalten fünftig ändern würden. Der Kläger   aber hat dies mit Schreiben vom 28. März abgelehnt. Jeßt erit. und nachdem die NSBO. ein Einschreiten gegen den Kläger verlangt hat, hat die Beklagte die Kündigung auf den 30. April 1934 ausgesprochen Dazu war sie berechtigt, denn der Beklagten konnte es im Hinblick auf das geschilderte Ver­halten des Klägers nicht länger zugemutet werden, das Ar­beitsverhältnis fortznießen. zumal im Hinblick auf den be= vorstehenden 1. Mai, an dessen feierlicher Begehung der Kläger   sicherlich io went teilgenommen hätte wie an früheren nationalen Feiern. Es konnte daher der Beklagten  auch nicht zugemutet werden das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen, wenn es sich hierbei auch nur noch um einige Tage 1. bis 9. Mai- gehandelt hätte.

Der Kläger   hat nun geltend gemachi, die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung verstoße gegen ein gefeßliches Ver­bot, und zugleich auch gegen die guten Sitten und sei deshalb überhaupt nichtig(§§ 134 138 BGB.). Verletzt ist nach seiner Meinung Art 135 der Reichsverfassung, welcher die Glan­bens und Gewissensfreiheit lurz die Bekenntnisfreiheit ge­währleistet.

Hierzu ist zu sagen:

Vom Kläger   wurde lediglich verlangt, daß er im Betriebe und innerhalb der Betriebsgemeinschaft ein Verhalten an den Tag lege, das dem der übrigen Belegschaft entspricht. Da­durch ist die Bekenntnisfreiheit nicht verlegt. Tenn diese ge­währleistet nicht das Recht zur religiösen Betätigung ohne

En Sireld gegen die Armen

Zu Beginn ihrer Herrschaft verteuerte die national.ozia­listische Reichsregierung sofort die Preise für eine Reihe wich­tigster Nahrungs- und Genußmittel. Dazu gehörten auch die Butter. Margarine- und Fettpretie. Die Arbeitslosen und sonstigen Unterstüßungsempfänger wurden damit beruhigt. daß die Regierung Reichs- Fettverbilligungs­scheine ausgab, die beim Einkauf von Butter und Fett mit 25 Pfennigen pro Pfund vergütet wurden.

Doch schon nach kurzer Zeit wurde die Zuteilung der Fett­verbilligungsscheine gekürzt und der Krets derer, die sic erhielten, ganz erheblich eingeschränkt. ist

Als einen gewissen Ausgleich für diese Maßnahme, die wei­ten Kreisen der minderbemittelten Bevölkerung den Butter­und Fettverbrauch beschränkte, und weil es außerdem Mil­lionen Arbeiter, Sturzarbeiter uim, gab die, obwohl thr Ein­kommen kaum höher als die niedrigen Unteritüßungsfäße ist, überhaupt keine Verbilligungsscheine erhielten wurde eine besonders billige Haushaltmargarine ein­geführt, die für 38 Pfennige pro Pfund verkauft wurde. Diese Margarinejorte minderer Qualität wurde im dritten Reich" immer mehr die Butter der armen Leute, weil die Butter­preise inzwischen durch die Agrarpolitif der Reichsregierung etwa um 100 Prozent in die Höhe getrieben worden waren. Jetzt stiehlt die Hitlerregterung diesen Millionen armen Menschen auch diesen dürftigen Butterer az. Die Haushalt= margarine für 38 Pig. je Pfund ist abgeschafft worden, Die Bevölkerung soll dafür die sogenannte Konsummargarine fansen, die 65 Pig. ie Pfund fostet. Damit aber niemand daran zweifelt, daß die Regierung alles für die Armen tut, hat sie den Preis der Konsummargarine um 2 bịch= nige herabgesetzt. Sie fostet jetzt 63 Pig.

Diese neue Maßnahme richtet sich in voller Schärfe nur gegen die armen Voffsschichten, für die sie sich als ein schwerer Anschlag auf ihre Ernährung auswir fen muß. Sie ist zugleich ein Beweis dafür, daß die Tevise Gemeinuut geht vor Eigennut" im Dritten Reich  " von der herrschenden Clique io verwirklicht wird, daß die großkapita­listischen Interessen in jedem Falle vor den Interessen der Volksmassen kommen.

Bolksgenosse glaubt, den Drückeberger spielen zu können, Rücksicht auf sonstige vertragliche oder geießliche Verpflich Die Gezeichneten

von allgemein wichtigem Interesse.

Heil Hitler!

tungen. So wenig ein Katholik für sich das Recht in Anspruch nehmen kann, gegen den Willen seines Arbeitgebers zuin Zwecke der religiösen Betätigung an einem firchlichen, aber

Kreisbetriebszellenobmann u. Kreisleiter der DAF  . nicht staatlichen Feiertag der Arbeitsstelle fernzubleiben, so gez. Erzleben,

Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes

Karlsruhe, vom 6. Juli 1934. Durch Entfernung vor Beginn des Singens des Deutsch­ lands  - und Horst- Wessel  - Liedes aus den Geschäftsräumen und durch die Nichtteilnahme an gemeinschaftlichen Aufmärschen, Feiern und sonstigen Veranstaltungen der Belegschaft stellt sich ein Arbeitnehmer bewußt außerhalb der Volksgemein­schaft und zeigt hierdurch seine staatsseindliche Einstellung. Dadurch wird die fristlose Entlassung gerechtfertigt. Aus den Gründen:

Der Kläger   has sich durch sein Verhalten bewußt außer halb der Volksgemeinschaft gestellt. Wenn er es auch nicht wahrhaben will, daß er dem Staate gegenüber seindlich ein­gestellt ist, so fonnte und mußte doch sein Verhalten dem Betriebsführer und den Arbeitskollegen nicht anders denn als Aeußerung seiner staatsfeindlichen Einstellung erscheinen. Daß iein Verhalten, wie er behauptet, nicht durch politische Gründe bestimmt war, sondern durch solche religiöser Art, ist vollkommen unerheblich Wenn ihn feine religiösen Gründe davon abgehalten haben. den großen Leistungen des neuen Staates, die er nach seiner Behauptung anerkennt, zusammen mit der übrigen Belegschaft Ausdruck zu geben, so hat er die Folgen sich allein zuzuschreiben. Daß der Kläger  , wie er behauptet, vor Absinaen der nationalen Pieder sich aus den Betriebsräumen entfernt hat, ist gar nicht anders zu deuten, als wenn er dageblieben wäre und nicht mitge­jungen hätte. Denn sein oftentatives Weggeben fonnte nicht

Die Vorbildung

Der Führer der Reichsbetriebsgemeinschaft Druck Am 4. Tezember v. J. wurde im Auftrage des Reichs­organisationsleiters, Pg. Dr. Ley, der

Pg. Dipl.- Ing. Frizz Ebenböck

mit der Leitung der Reichsbetriebsgemeinschaft Druck be­auftragt. Ueber seine Vorbildung berichtet die gleich­geschaltete Presse:

Pg. Ebenböck, Inhaber des Blutordens   vom 9. No­vember 1923, war bereits auf den verschiedensten Gebieten des Verlagswesens, insbesondere längere Zeit als Schrift­leiter und Werbeleiter tätig, und besitzt dementsprechend die notwendige Eignung für sein neues Amt. Er ist einer der ältesten Kämpfer der Bewegung, hat 1919 beim Freiforps Epp in München  , 1920 im Münchener   Zeitfreiwilligenforps int Ruhrgebiet   und 1921 bei Oberland" in Oberschlesien  gegen die Spartafisten gefämpft. Seit 1922 gehört er der attiven SA. an und führte als Nachfolger des heutigen Reichsministers Rudolf Heß   am 9. November 1923 die 11. Kompanie des SA  - Regiments München  . Nach vorüber­gehender Zugehörigkeit zum Freiforps Roßbach wurde die Kompanic umgewandelt in die Stabswache Oiai- Süd bzw. Sturm 11 der SA- Leibstandarte. Zuletzt führte Vg. Eben­böck als Obersturmbannfayrer den Sturmbann II der Schüßenstandarte 1 und war als technischer Referent bei der Polizeidirektion München in Verwendung."

Zwei Zeilen Angaben, und zwar sehr ungenau über den Beruf, und ein ganzer Roman über die Abenteuer eines Landsknechts!

Und so etwas wird Führer eines der wichtigsten und höchst entwickelten deutschen   Industriezweiae.

wenig hatte der Kläger   ein Recht, aus religiöser Ueberzeu­gung eine Einstellung an den Tag zu legen, die als staats­feindlich gewertet werden muß Einen Verstoß gegen die guten Sitten enthält die Kündigung um dessentwillen nicht, weil nicht gesagt werden kann. daß sie mit dem Anstands­gefühl aller billig und gerechtdenkenden unvereinbar ist. Die ablehnende Haltung des Klägers aenen die Befundung natio= nalsozialisti.chen Denkens und üblens est im ichroffen Gegensatz zu der Auffassung Volfsgenossen."

is der

Berlin  , 4. Januar. Nach einer Mitteilung der amtlichen Wirtschaft und Statistit" stellt sich die Zahl der Erbhöfe in Deutschland   auf etwa 845 000. Von der Gesamtzahl aller land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 0,5 Heftar Betriebsfläche, die 3,0 Millionen beträgt, würden mithin etwa 28 Prozent der Betriebe Erbhöfe sein, während rund 2,2 Millionen Betriebe oder 71 Prozent unterhalb der Erbhofgröße( im allgemeinen 7,5 Heftar) und 27000 Groß­betriebe oder 1 Prozent oberhalb dieser Betriebsgröße( 125 Heftar) liegen. Die zu den Erbhöfen gehörende eigene Fläche die Erbhoffläche umfaßt im ganzen etwa 17 Millionen Heftar oder 42 Prozent der gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsfläche. Die erbhoffreie" Fläche beträgt donegen etwa 23 3Millinen Heftar oder 36 Pro­zent der Gesamtfläche.

Hitlers Flärchen für politische Kinder

Wolür er unter Wolur er unter Ensatz seines Lebens e nzus.chen versprach

Erinnert Euch!

Erinnert Euch an das Programm inserer Bewegung", hatte Adolf Hitler   in seiner Neujahrsbotschaft zum Jahr des deutschen   Aufbaus 1984" gemahnt; doch be= vor das Jahr des Aufbaus" verstrichen war, wurde der Verfasser des Programms der nationalsozia listischen Bewegung, das Mitglied Nr. 3 der NSDAP., Gott­ fried Feder  , seiner sämtlichen staatlichen und politischen Aemter enthoben.

Das Programm versprach: Riesenbetriebe( Konzerne, Syndikate, Trusts) werden verstaatlicht. Diese Forderung crgibt sich folgerichtig aus unserem ganz allgemeinen Rampf gegen die kapitalistische Idee."

Aber bisher ist fein einziger Riesenbetrieb verstaatlicht worden, im Gegenteil: die Riesenbetriebe erhielten Hunderte von Millionen als Steuergeschenke oder als Subvention. Ganz folgerichtig." Wir erinnern uns.

Das Programm versprach( S. 36) der Arbeiterschaft Mit­verantwortlichkeit" an der Leitung der Betriebe. Das am 13. Januar 1934 verkündete Arbeitsordnungsgesetz   aber legt die Diktatur des Unternehmers fest: Der Führer des Be­triebes( der Unternehmeri entscheidet der Gefolaichait( Be­legichaft) gegenüber in allen(!) betrieblichen Angelegen­heiten."( Par. 2.)

Die Arbeiterschaft erinnert sich.

Das Parteiprogramm versprach: Jedem bedürftigen deutschen   Volksgenossen wird von einem bestimmten Lebens­alter an oder bei vorzeitigem Eintritt dauernder Erwerbs= unfähigkeit eine auskömmliche Rente sichergestellt."

Der Innenminister Frick höhnte( am Muttertag 1934): " Sozialversicherung zerstört den Familiensinn." Die Dif­tatur hat die( nenen) Renten der Invalidenversicherung und die Pensionen der Knappschaft gefürzt. Die Invaliden er­innern sich.

Das Programm verfproch Todesstrafe für Mucherer ( Punft 18). Turch die Wirtschaftspolitik der Hitlerdiktatur sind seit Januar 1933 die Preise der Lebensmittel um rund 20 Prozent gestiegen. Die Frauen erhalten beim Einkauf für 1, RM. nur noch so viel, wie sie vor Hitler für 80 Pfennige erhielten.

Die Frauen erinnern fich.

Brechung der Rinafrechtschaft ist die stählerne Achse, um die sich alles dreht." erklärt das Programm der NSTAP. ( S. 32). Wir fordern daher, daß das Banfwesen verstaat­licht wird."( Wirtschaftl. Sofortprogramm der NSDAP.  , S. 22.)

Aber am 1. Dezember 1934 erschien der Bericht der Bank­enquete, der sich gesen eine Verstaatlichung der Banken aus= sprach. Führende Nationalinzialisten haben diesen Bericht unterzeichnet, die stählerne Achie" des Parteiprogramms ist zerbrochen. In Kreisen der Finanz ist der Bericht put auf= nenommen worden," berichtet The Economist  "( 8. Dezem= ber), das Draan der Londoner City, des internationalen,

blutsaugerischen Finanzfapitals". Sechs Tage nach der Ver­öffentlichung des enqueteberichtes wurde der Program­matiker der NSDAP  , seiner Aemter enthoben. In Kreisen der Finanz wurde das gut aufgenommen.

Dank der leichtfertigen Pumpwirtschaft der braunen Dif­tatur sind in den nächsten Jahren jährlich 1,5 Milliarden zur Einlösung von Wechseln und Steuergutscheinen aufzu= bringen, ein volles Viertel des Etats. Diese 1,5 Milliarden sind längst ausgegeben, sie wurden gepumpt, in der Hoff­nung auf Steuereinnahmen, die noch nicht vorhanden sind. Der Staat dari feine Schulden schen", forderte das natio­nalsozialistische Programm( S. 52), er gerät jonit in 3ins­fnechtschaft und Bengt sich der Macht des Peihfapitals...

Die Führer der Partei versprechen, wenn nötig unter Einsatz des eigenen Lebens für die Durchführung der vor: stehenden Punkte rücksichtslos einzutreten."( Schluksaß des Programms der NSDAP  .) Taß die Führer der NSTAP. ihr Leben für die Durchführung ihres Programmis einsetzten daran fönnen wir uns nicht erinnern.

Leys Kurswechsel

Zwei Re en des Reiters der Deutschen A.beitsicont zeigen schlaglichtartig den Kurswechsel der braunen Tiftatur im Jahre 1934. Bis zum Juni 1934 überschlugen sich die nationalsozialistischen Agitatoren bei ihren Reden vor den deutschen   Arbeitern. Je reaktionärer die Praris des dritten Reiches" wurde, desto radikaler gebärdeten sich die Redner. Am 27. April 1934 sprach Dr. Yen in Bremen  : Sozialis= mus will erprobt sein. Wer sabotiert, der wird zertreten. Tie Volksgemeinschaft verplichtet. So lange noch ein einziger Arbeitsloser da ist, hat kein Unternehmer das Recht, hohe Dividenden auszuschütten."

SA. und NSBO. flatschten Beifall. Neben gey stand ouf der Tribüne der Reichsobmann der NSBO der ehemalige Schlosser Walther Schuhmann.

3wei Monate nach dieser Rede Dr. Leys kam die Juni nacht der langen Messer. Die SA. wurde entwaiinet, die NSBO. entmachtet, ihr Obmann faltgestellt. Heute glauben die Nationalsozialisten, gestützt auf die Bajonette der Reichs= wehr, ofien sozialreaftionär regieren zu fönnen. Wieder spricht Dr. Pen vor zusammengetriebenen Arbeitern, doch jetzt verzichtet er auf foziolradifales Getne Sechs Millionen sind ohne Ermerb, die Löhne sinken, doch selbst national= sozialistische Arbeiter verweisen emvört darauf, daß bei machsender Not der Massen die Dividenden der Aktionäre steigen.

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Sie erinnern an die Versprechen vom Frühjahr 1934 To Tr. Pey antwortet ihnen annisch: Ch das Geld in de Lohntüte( der 9rbeiter) ist oder( den finns in Tins dende auszahlt wird, ist gleichgültig."( Rede am 3. Te= zember 1934.) tab Die Erklärung zeigt zugleich das Programm der Arbeits­front für das Jahr 1935..