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Verhinderter Mutterschutz.

Bon Lina Ege.

In vielen Versammlungen, in Eingaben von Aerzten, Hebam­men, Hebammenverbänden, auf Hebammentagungen wurde laut und deutlich der Ruf nach einer gesetzlichen Hebammenreform immer und immer wieder erneut hervorgebracht.

Es kann nicht praktisch sein, daß eine Hebamme aus dem Osten im Westen entbindet, deshalb die Bezirkseinteilung.

Der vierte Absatz des Gefeßes behandelte die Pflichten der Heb ammen. Er ordnete dabei auch die Frage des Nebenerwerbs, der in Zukunft ganz fortfällt. Der§ 10 sagte deutlich, daß die Mitwirkung bei der Säuglingsfürsorge verlangt wird, affo muß in Zukunft auch die Ausbildung eine dementsprechende sein.

Selbstverständlich muß das Diensteinkommen dem Beruf ent­Der bevölkerungspolitische Ausschuß der verfassunggebenden sprechend sein, und man erkannte auch an, daß ein Grundgehalt von Landesversammlung hielt es deshalb für seine Pflicht, der Regie- 3600 m. niedrig bemessen sei. Aus diesem Grunde wurde ein Zu rung Richtlinien zu unterbreiten als Unterlage für die Ausarbeitung schlag bis zu 100 Broz. des Grundgehalts, je nach den Lebens- und eines Gesezentwurfs. Diese wurden schon am 10. Juli 1919 von der Arbeitsverhältnissen des Arbeitsgebietes, in dem die Hebamme tätig Vollversammlung in der 43. Sigung einstimmig von allen Barteien ist, vorgesehen. Ebenso erhalten die Hebammen eine Teuerungs­gutgeheißen. zulage, die sich nach den Ausgleichszuschlägen der Beamten richtet. Für die große Zahl der Hebammen wäre diese Neuordnung ein großer Fortschritt. Man sehe sich nur einzelne Verträge aus Land gemeinden an, fie sind geradezu empörend! Mir liegt ein Vertrag aus Alsfeld   in Hessen   vor, da ist ein Jahresgehalt von 120 bis 200 M. vorgesehen, unterschrieben am 9. Juni 1910; ein anderer Bertrag, der 1000 m. pro Jahr vorsieht, aus dem April 1920!

Die Berichterstatterin, Abgeordnete Frau Heßberger( 3.), betonte ausdrücklich, alle Mitglieder des Ausschusses seien darüber einig, daß die großen Mißstände auf dem Gebiete des Hebammenwefens fehr bald durch ein Gesetz befeltigt werden müßten. Auch der ärmften Frau müssen wir die Gewähr bieten, daß sie von einer wirklich gut ausgebildeten Hebamme in ihrer schweren Stunde Hilfe findet. Ist es doch Pflicht des Staates, für ausfömmlichen Schuß für Mutter Für jeden Stadt- und Landkreis ist eine Kreishebammenstelle und Kind zu sorgen. Art. 119 der Reichsverfassung jagt ausdrücklich: einzurichten; diese besteht aus dem Gemeindevorstand, Kreisarzt, ,, Die Reinerhaltung, Gefundung und soziale Förderung der 2 Bezirkshebammen, 2 Müttern und 1 Vertreter der öffentlichen Familie ist Aufgabe des Staates und der Gemeinde. Die Mutter, Krankenversicherung. schaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staates." Die Regierung legte dann am 23. September 1920 dem Hause einen Gesetzentwurf vor, der dem Ausschuß für Bevölkerungspolitik überwiesen wurde. In langer, intensiver Tätigkeit wurde dieser Ent wurf umgearbeitet, so daß nur wenig vom Regierungsentwurf übrig blieb. Alle Mitglieder des Ausschusses sind davon überzeugt, daß auch dieser Entwurf weder die Hebammen noch die Mütter voll be friedigen kann. Doch wir mußten Rücksicht nehmen auf die Finanzen des Staates.

Auch die Gehälter der Hebammen sollen erhöht werden, wenn die Ausgleichszuschläge für die Beamten erhöht werden. Die Miß stände liegen immer wieder an unserer elenden Finanznot. Ein Ge­setz ohne Deckungsunterlagen konnte nicht geschaffen werden; der Regierungsentwurf erhielt von alledem nichts. Die Regierungs vertreter juchten nun Schuß bei ihrem Minister, Herrn Stegerwald, und siehe da, das wirkte:

men wie denen der Mütter. Bei allen wichtigen, das Hebammen­Diese Zusammensetzung entspricht den Wünschen der Hebam­wefen des Kreises betreffenden Fragen muß diese Behörde gehört werden. Die Provinzialhebammenstelle ist Beschwerdeinstanz gegen­über den Berwarnungen und Berufsinstanzen in Versetzungsfragen. Für jede Geburt ist eine Gebühr zu bezahlen, je nach der Höhe des Einkommens und der örtlichen Verhältnisse. Nach Möglichkeit follen die Gebühren oder Teile der Gebühren durch die Kaffen Aenderung der Reichswochenhilfe, die inzwischen erfolgt ist im Ein. direkt abgeführt werden. Um das zu ermöglichen, bedürfte es einer verständnis der Bertreter der großen Krankenkassenverbände. Der Staat braucht Kinder; der Mangel an wirtschaftlichen Mitteln zu ausreichender Fürsorge bedeutet nichts weniger als das Todesurteil für Taufende von Wöchnerinnen, Hunderttausende von Säuglingen, die andernfalls zu gefunden und wirtschaftlich tüchtigen noch jährlich im Wochenbett. Seßte eine gründliche Hebammenreform Bolksgenossen herangezogen werden können. 10 000 Mütter sterben ein, retten wir diese 10 000 Mütter.

Mit an den Haaren herbeigezogenen, in sich selbst aufammen brechenden Begründungen bemühte sich nun auf einmal Frau Ab geordnete Heßberger( 3.), das Gesetz in seiner jetzigen Fassung für undurchführbar zu erklären, diefelbe Abgeordnete, die vor einem ja, trohdem das Gejeh in zweiter Abstimmung bereits angenom­Trotzdem für die Annahme des Gesetzentwurfes alles bereit war, Jahre warm für die schleunige Durchführung Sprach. Unterstützt men war, gelang es den Deutschnationalen, Deutschvolkspartei­wurde das Zentrum von der deutschen Volkspartei und den Deutsch lern und einem Teil des Zentrums, die Annahme des Gesezes nationalen. In diesem Sinne arbetteten auch die Vertreter dieser in dritter Lesung zu verhindern, indem sie durch Stimm­Parteien in dem Aeltestenausschuß. Man ging dort fogar fo weit, enthaltung die Landesversammlung beschlußunfähig machten! zu sagen, es sei schon mancher Entwurf in den Papierkorb gewan­dert; dieses Gesetz habe keine Eile. Uebrigens ein nettes Geständnis für die wahre Gesinnung dieser drei Parteien!

Nach dem Gefeß sollen die Hebammen fünftig die Ploniertruppen werden, die ihren Einfluß auf ble gesamte Frauenwelt benutzen, um die gesundheitliche Belehrung in alle Kreise zu tragen.

zu bedanken dafür, daß ihnen im letzten Augenblid der Mutter­Bei diesen Parteien haben fich die preußischen Frauen und Müller schuh   verhindert wurde!

die Quittung ausstellen durch die Mögen die Frauen am 20. Februar den reaffionären Parteien

Wahl von Sozialdemokraten!

Der Wert des Stimmrechts.

Die Hebamme wird deshalb einheitlich im Dienstvertrag an gestellt. Der Regierungsentwurf sah drei Arten von Hebammen vor: Beamte, Angestellte und frei Praktizierende. Gerade das mußten wir im Interesse der Allgemeinheit verhindern. Anstellungsbehörde sollen die Provinzialverbände werden. Wollen wir den Hebammen­stand tatsächlich heben, so müssen wir gleich großzügig vorgehen. Mit dieser erfolgreichen Benugung des allgemeinen Selbstverständlich soll dem Kreise eine Mitwirkung bei allen Fragen Stimmrechts war aber eine ganz neue Kampfweise des Prole gewährleistet werden. Heute besteht bereits die gefehliche Beftim tariats in Wirksamkeit getreten, und diese bildete sich rasch weiter mung, daß der Provinz die Ausbildung und Fortbildung der aus. Man fand, daß die Staateeinrichtungen, in denen die Herr Hebamme obliegt. Der Direktor der Hebammenlehranstalt soll erschaft der Bourgeoisie fich organisiert, noch weitere Handhaben wägen, ob die Hebamme für städtische oder ländliche Bezirke gebieten, vermittelst deren die Arbeiterklasse diese selben Staatsein. eignet ist, ob sie besser am Site des Kreisarztes oder in Bezirken, richtungen bekämpfen kann. Man beteiligte sich an den Wahlen wo bereits viele Hebammen sind, verwendet werden soll. Bei Ber­fetzungen, die unter Umständen möglich werden, kann die Brovina gerichte, man für Eingellandtage, Gemeinderäte, Gewerbe den Austausch besser vornehmen. Auch bel Beurlaubungen fannstreitig. machte der Bourgeoisie jeden Boften fie eher einen Austausch ermöglichen. Schwierigkeiten werden bei streitig. bei deffen Belegung ein genügender Teil des Prole einer Anstellung von 17 500 Hebammen immer entstehen, ob der tariats mit prach. Und so geschah es, das Bourgeoisie und Kreis oder die Proving ble Anstellungsbehörde wird. Da sollen die Regierung dahin famen, sich weit mehr zu fürchten vor Provinzialverbände die erforderliche 3ahl von Hebammen anftellen. ber gefeglichen als vor der ungefeglichen Aktion der Es wird dann nicht mehr vorkommen, daß wie die Statistik uns Arbeiterpartei, vor den Erfolgen der Wahl als vor denen der lehrt unendlich viele Mütter ohne Hebammenhilfe gebären. Nur Rebellion. einige Zahlen hierüber zeigen uns ein frasses Bild. Ohne Hebammen­hilfe kamen nieder 36 Proz. in Bromberg  , 25 Broz. in Allenstein  , 18 Proz. in Marienwerder und 20 Proz. in Berlin  .

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Friedrich Engels  ( Borrebe zur Marg: Die Klassentämpfe in Frankreich  ").

Sprüche.

Schiller.

Die freie Wahl der Hebammen wollte das Gesetz dadurch sichern, Immer ftrebe zum Ganzen, und hannft du felber kein Ganzes baß in den Bezirken mehrere Hebammen angestellt und felbftver. Werden, als dienendes Glied Ichließ an ein Ganzes dich an. ftändlich prozentual verteilt werden. Kommen in ländlichen Kreisen nur 12 Geburten im Jahre vor, so kann man dort auch keine 2 Heb ammen anstellen. Daß auch die Stadt in Bezirke eingeteilt werden muß, ergibt sich aus dem ausgedehnten Städtecharafter von felbst.

Wie groß für dich du feift, vorm Ganzen bilt du nichtig Doch als des Ganzen Glied bilt du als Kleinftes wichtig.

Rüdert