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Mr. 48.

Enterhaltungsbeilage.

Bergilbte Schandblätter der Justiz.

Bon Hans Otto Henel.

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1926.

lich, da die Adern wegen Zärtlichtet( Barb heit) nicht recht kunten getroffen werden, und sich in seinem Blut mit erbärmlichen Winseln und Weinen lange herumweltete, hat endlich... der Nach- Richter mit seinem Schwerdt dem armen Kind durch das Hälz­lein fahren und dasselbe also tödten müssen".

Wir sehen täglich, daß unsre Strafjustiz| tigkeitsgefühl aufgerufen wird, wurde am noch immer nichts mit der Gerechtigkeit ge- grünen Tische überhört und die Justiz zu mein hat, weil ihr Auftraggeber, der heutige einem Instrumente der Rache und der Ab­Staat, die fundamentalen Erkenntnisse der schreckung. Erst nach dem Mittelalter, also marxistischen Soziologie ignoriert. Nach dem nach dem Einseßen jener Kultur, die von chernen Gesetze der Entwicklung wird sich der heute herrschenden Klaffe als ein durch natürlich auch einmal in der Justiz die sie gewordenes Werk in Anspruch genommen Wahrheit durchsetzen, daß Verbrechen und wird, beginnt die gefühllose Grausamkeit in Ini Berlin   des frommen Friedrich Vergehen im Zusammenhange mit den so der Justiz. Man soll ihr diesen traurigen Wilhelms I. von Preußen bestrafte man den zialen Verhältnissen stehen und in erster Ruhm lassen, denn sie wird an ihm zu- Juden Hirsch, weil er einige königliche Linie danach gewertet werden müssen. Der grundegehen, aber man soll ihr entgegen Lakaien beleidigt hatte, mit öffentlicher Aus­Zeitpunkt hängt vom Siege der sozialistischen   treten, wenn sie ihre eigne ungeheure peitschung. Weil ihm der Schmerz große Gemeinschaftsidee ab. Dann wird aus der Schande mit der Herabsetzung früherer Flüche und schivebre Gottes- Lästerungen" Justiz endlich das werden, was zu sein sie Epochen zu verdecken sucht. Die Justiz der entpreßte, wurde ein neues Urteil gefällt, bisher unberechtigt vorgab. nämlich ein letzten 400 Jahre, also der Zeit nach den nach dem er ,,, allhier vor der Stadt auf der Organ der sozialen Gerechtigkeit. Mittelalter, hat mit dem Rechtsbewußtsein gewöhnlichen Richt- Stätte solchergestalt hint Eine von der Geschichtsschreibung der des Volkes nichts mehr zu tun, ist ein ge- gerichtet worden, daß ihm zuvor die Bunge berrschenden Klaffe mit Vorliebe gepflegte lehrt verbrämter und kirchlich beschönigter aus dem Halse geschnitten, solche 3mal aufs Lüge ist die, daß im Gegensatz zu unserer Strom furchtbarer Barbarei, und die Maul geschlagen, und er darauf an den heutigen Justiz die des sogenannten Mittel- wenigen Beispiele, die man hier auf engem Galgen, die Zunge aber an seine linke alters besonders grausamt gewesen sei. Run Raume anführen kann, sind lediglich be- Schulter gehendet worden". Gottesläste steht es fest, daß unsre modernen Kreuzverzeugende Stichproben. Man soll dabei das zungen, von Juden verübt, waren bei der höre, die Gerichtsverfahren, der Strafvoll- eine nicht vergessen, daß die christlichen Justiz so unbeliebt, daß sie sogar an Toten zug in Gefängnissen und Zuchthäusern an Kirchen die katholische sowohl als die noch gerächt wurden. Vielleicht wurden die­Grausamkeit nichts zu wünschen übrig lassen, evangelische der Justiz bei ihren Scheuß- selben auch oft erdichtet, um die unvernünf­ja daß sie im Geistigen und Seelischen noch lichkeiten nicht etwa hindernd in die Arme tige Menge zu einem Pogrom aufzustacheln, grausamer sind als früher, und daß schon fielen, sondern ihr helfend assistierten, ja worauf folgender Bericht aus Gelle( 1699) allein die Tatsache einer unverhohlenen häufig sogar bei der Normierung von Verschließen läßt: Nachdem die Hochfürstlich Kelassenjustiz ein nicht zu überbietender brechen und Strafe maßgebend waren. Regierung vernommen, daß der Jud Jonas Makel ist. Und wenn wir uns an die lächer- Als das entsetzlichste muß man wohl die Meyer, indem er gestern gehentet worden, so liche Willfür der Historiker halten, die das juristisch motivierte Ermordung unschuldiger erschröcklich Gott gelästert hat, ist selbiger Mittelalter bis zum Beginne der Reforma- oder verführter Kinder ansehen. Zu Hanau   heut wider( vom Galgen) heruntergenommen, tion rechnen, sehen wir, daß im Mittelalter wurde 1681 ein Mägdlein von ohngefehr und abermahls vor das Halz- Gericht ge selbst die Justiz nicht ohne Gerechtigkeits- vierzehn Jahren, so verschiedene Feuer an- schleppt worden, allwo ihm das Urtheil von gefühl war. Der weltliche und der geistliche gelegt.... verurtheilet, und selbigen erst neuem gesprochen, daß ihm die Zung solte Adel wußte fich allerdings wie überall, so fich der Kopf abgehauen und hernach ver- auß dem Rachen geschnitten, und auff dem auch hier, Bevorzugungen zu verschaffen, brannt". Als 1749 die frommen Herren zu öffentlichen Marckt verbrandt. das Alas aber aber immerhin war die Justiz nicht wirklich Regensburg   wieder einmal, wie oft vor seines Cörpers bey den Füssen   durch die teitsfremd, sondern stand in einem gewissen und nachher, eine der Hererei verdächtigte Statt nach dem Galgen geschleifft, und do Busammenhange mit den sozialen Einsichten Frau öffentlich verbrannten, begnügten sie selbst bey( an) den Füssen  , und ein Hund jener Zeit. Erst als die Fürsten   zu absoluter fich nicht damit, sondern einem unschuldigen neben ihn, auffgehangen werden.. Bey  Macht erstartten und gleichzeitig in dem 8jährigen Mägdgen, welches diese Zauberey seiner Ausschleppung fieng der Vöbel an, Kampfe zwischen der zerfallenden katholischen auch schon gelernet haben sollte, öffnete man mit Steinen und Erden denen Juden die und den nengewordenen evangelischen die Adern, daß es sich zum Tode bluten Fenster einzuwerffen." Kirchen das Pfaffentum seinen finsteren mußte". Und in der Breslauer Gegend Zelotengeist politisch ungehemmt auszu- mordete man 1732 jogar öffentlich einen wirken begann, erst dann wurde die Justiz barbarisch. Sie entfernte sich mehr und mehr von den Einsichten, die Philosophie und Ge­sellschaftstritit gewannen, wurde willkür liches Machtmittel in den Händen der berrschenden Oberschicht. Die Stimme des Volles, die von einem instinktiven Gerech

Cäugling, weil er die Frucht einer Blut­schande zwischen Vater und Tochter war. Die Eltern mußten vor ihrer eigenen Hin­richtung erst noch ansehen, wie dem Stinde öffentlich an der Gerichtsstatt beim Scheiter Hauffen die Adern geöffnet, als aber das arme Kind nicht ersterben konnte, vermut­

Ein Bauer, der vielleicht Hans Sachsens Fastnachtsspiel vom Stätberbrüten gesehen oder wahrscheinlich ein etwas dummes Experiment versuchen wollte, wurde 1724 in der Gegend von Thorn öffentlich verbrannt, weil er nichts anderes verbrochen, als auf Storch- und Gänse- Eyer gesessen."

Mörder wurden 1628 im deutschen Böhmen   hingericht, Riehmen aus ihnen ge­