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Nr. 168.

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Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

14. Jahrg.

Die Insertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Kolonel geile oder deren Raum 40 Pfg., für Vereins- und Versammlungs- Anzeigen, sowie Arbeitsmarkt 20 Pfg. Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition tft an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Kernsprecher: Bmt I, Br. 1508 Telegramm Adresse: " Sozialdemokrat Berlin".

Bentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Dom Ausnahmegesek.

Donnerstag, den 22. Juli 1897.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

bindung zu treten, außer Wirksamkeit werbe gesett sozialdemokratische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder werden. Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer die öffentliche Ich kann auf grund der inzwischen unter den betheiligten Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates gefährdenden Da die entscheidende Abstimmung über das neue preußische Regierungen gepflogenen Erörterungen diese Erklärung dahin ergänzen, Weise zu Tage treten, können von den Abgeordneten der Polizei baß es in der Absicht dieser Regierungen liegt, behörde(§ 4 der Verordnung vom 11. März 1850, Gesetz- Sammlung Ausnahmegesetz bevorsteht, wollen wir die Entstehung und die Beseitigung des burch das Verbot gefchaffenen S. 277) aufgelöst werden. die Entwickelung dieser Angelegenheit an der Hand der Rechtszustandes berbeizuführen. Geschieht dies aber- Artikel II. An Versammlungen, in denen politische An­wichtigsten Aeußerungen der betheiligten Faktoren nochmals und ich zweifle nicht daran, daß es geschehen wird, so wird es gelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, dürfen Minders furz zusammenfassen. in Zukunft auch in den gegenwärtig noch unter dem Verbot stehenden jährige nicht theilnehmen. Artikel 4 der Verfassungsurkunde des Staaten zulässig sein, daß die politischen Vereine unter einander Artikel III. Vereine, in welchen anarchistische oder sozial­Deutschen Reiches verzeichnet diejenigen Angelegen in Verbindung treten, und zwar wird dieser Erfolg unter allen demokratische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Ge­heiten, welche der Beaufsichtigung seitens des Reiches und Umständen früher eintreten, als dies durch eine Aufnahme des An- sellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer die öffentliche der Gesetzgebung desselben unterliegen sollen. Unter trags Auer in das Bürgerliche Gesetzbuch der Fall sein würde, weil Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates gefährdenden diesen Angelegenheiten findet sich: 16. die Bestimmungen über das letztere erst mit dem Beginn des nächsten Jahrhunderts in Weise zu tage treten, können von der Landespolizeihörde geschlossen Geltung gesetzt werden soll." die Presse und das Vereinswesen. Der Führer des Zentrums Dr. Lieber erklärte sich Dasselbe gilt von Vereinen, welche die Loßreißung eines Theiles Mehr als ein Vierteljahrhundert lang haben die Regie: hierauf für Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages, des Staatsgebietes vom Ganzen erstreben oder vorbereiten. rungen nicht Gelegenheit genommen, diese Verfassungsvorschrift weil, wie er meinte, nach der Zusage des Reichskanzlers die Artikel IV. Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände durchzuführen. Es blieb der sozialdemokratischen Aufhebung des Verbots des Inverbindungtretens der Vereine in Versammlungen zn erörtern(§ 8 der Verordnung vom 11. März Fraktion des Reichstags, welche die groben vereinsgesetz- schneller erreicht würde als das Bürgerliche Gesetzbuch in 1850), dürfen Minderjährige nicht als Mitglieder aufnehmen. lichen Ungerechtigkeiten in den einzelnen Bundesstaaten beseitigen fraft trete. An den von solchen Vereinen veranstalteten Versammlungen. Aus Dr. Lieber's Worten ging zweifellos und Sigungen, in denen politische Angelegenheiten erörtert oder be und eine Einheitlichkeit dieses Rechts im geeinten Deutschland " hervor, daß er annahm und er konnte es annehmen-es rathen werden sollen, dürfen Minderjährige nicht theilnehmen. An­herstellen wollte, vorbehalten, entsprechende Anträge im Reichs- folle eine Aufhebung jenes Verbotes schlechtweg, und nicht deren Versammlungen und Sitzungen dürfen Minderjährige sowie tage zu stellen. etwa in der Art erfolgen, daß jede Erleichterung des Vereins- weibliche Personen beiwohnen. lebens durch die schlimmsten Erschwerungen andererseits erkauft gabe zulässig, daß politische Bereine( Abfah 1) nicht ohne Erlaubniß Die Verbindung von Vereinen unter einander ist mit der Maß des Ministers des Junern mit außerdeutschen Vereinen in Ver

Der Antrag Auer und Genossen vom Dezember 1895 besagte: § 1. Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts haben das Recht, sich zu versammeln.

anzuzeigen.

es weder einer Anmeldung bei einer Behörde, noch einer Erlaubniß Zur Veranstaltung und Abhaltung von Versammlungen bedarf durch eine Behörde. Versammlungen und Umzüge, die auf öffent. lichen Straßen und Plägen stattfinden, find spätestens sechs Stunden vor ihrem Beginn durch den Veranstalter oder Einberufer bei der mit der Ordnung des öffentlichen Verkehrs betrauten Ortsbehörde § 2. Die Reichsangehörigen, ohne Unterschied des Geschlechts, haben das Recht, Vereine zu bilden. § 3. Alle den vorstehenden Bestimmungen widersprechenden Gefeße und Verordnungen einschließlich deren, welche die Verab­redung und Bereinigung zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn­und Beschäftigungsbedingungen hindern, untersagen und unter Strafe stellen, sind aufgehoben.

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werden würde.

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werden.

bindung treten dürfen.

Anwendung.

Vor Beginn der Verhandlung in politischen Versammlungen hat der Borsigende die Aufforderung zu erlassen, daß Minderjährige ( Artikel II) und in Versammlungen politischer Vereine( Artikel IV) bat der Borfißende die Aufforderung zu erlassen, daß Minderjährige

Unterläßt oder verweigert der Vorsitzende die Erlassung der Aufforderung, so treffen ihn die Strafen des§ 14 der Verordnung vom 11. März 1850."

Den Bedenken, daß etwas derartiges eintreten könne, meinte er, mit welchen Bedingungen die betreffenden Landes- soweit sie Schüler und Lehrlinge betreffen, werden aufgehoben. Die Bestimmungen in§ 8 der Verordnung vom 11. März 1850, gab Abgeordneter Haußmann Ausdruck; man wisse nicht, gesetze beglückt werden würden. Hieraufhin erklärte nochmals Artikel V. Im Falle der Auflösung einer Versammlung auf Herr v. Bötticher, daß die Regierungen bereit seien, sofort an Grund des Artikels I finden die§§ 6 und 15 der Verordnung vom die Arbeit zu geben und das Verbot zu beseitigen, so daß 11. März 1850 Anwendung. auch vom Standpunkte des Herrn Abg. Hauß- Artikels III gefchloffenen Bereines thätig ist, oder Versammlungen Wer als Vorstandsmitglied oder Beamter eines auf Grund des mann gar fein Zweifel darüber sein kann, eines folchen Bereines veranstaltet, dazu öffentlich einladet oder daß es vorzuziehen ist, den Weg zu gehen, den der Herr Räumlichkeiten hergiebt, oder daran als Vorsteher, Ordner, Leiter Reichskanzler in seiner Erklärung angedeutet hat." oder Redner sich betheiligt, hat die Strafe des§ 14 der Verordnung Von der sozialdemokratischen Seite wurde allerdings sofort vom 11. März 1850 verwirkt. Die gleiche Strafe trifft denjenigen, ausgesprochen, daß die Erklärungen vom Regierungstische nicht welcher in sonstiger Weise der ferneren Thätigkeit eines geschlossenen genügten. Aber die bürgerlichen Parteien ließen sich darauf Vereines Vorschub leistet. Wer sich bei einem geschlossenen Vereine ein und die sozialdemokratischen Anträge wurden abgelehnt. als Mitglied ferner betheiligt, unterliegt der Strafe des§ 16 Ab­§ 4. Wer die Ausübung der in vorstehenden Paragraphen Die bürgerliche Vertrauensseligkeit sollte bald eine arge fat 2 a. a. D. gewährleisteten Rechte hindert oder zu verhindern sucht, wird mit Enttäuschung erfahren. Lange ließ die preußische Re- der§ 8 Absatz 2 und der§ 16 der Verordnung vom 11. März 1850 Bei Zuwiderhandlungen gegen Artikel IV Absatz 1 und 3 findet Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen gierung nichts von der Erfüllung der Zusage des Kanzlers der§ 8 Absatz 2 und der§ 16 der Verordnung vom 11. März 1850 Dieser Antrag wurde einer Kommission überwiesen, hören. Endlich, als die Landtags- Session sich ihrem Ende zus Minderjährige, welche an einer politischen Versammlung aus deren Berathungen ein Gesezentwurf hervorging, der neigte, erschien die Regierung am 12. Mai d. J. mit ihrer( Artikel II) oder an Versammlungen oder Sigungen politischer hauptsächlich wir folgen einer Zusammenstellung des Herrn Reform" des Vereinsgesetzes, mit der lex Rede, welche wohl Vereine( Artikel IV) Theil nehmen oder sich der Vorschrift des das Verbot des Inverbindungtretens aufheben, aber dafür Artikels IV Absatz 1 zuwider als Mitglieder aufnehmen laffen, Rulemann im Braun'schen Archiv folgende Bestimmungen Vereine und Versammlungen unterdrücken sollte, die die unterliegen der Strafe des§ 16 Abfaz 3 a. a. D. enthielt: Zwecke, welche unter§ 152 G.-D. fallen, gelten öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des nicht als politische Zwecke. Versammlungen dürfen außer Staates, oder den öffentlichen Frieden gefährden" beim Mangel der vorgeschriebenen Anmeldung nur verboten außerdem wurde der Ausschlußber Minderjährigen werden aus Gründen des Verkehrsinteresses. Die Schließung fich entfernen. gefordert. von Vereinen war zugelassen, wenn deren Zwecke den Straf­gesetzen zuwiderlaufen. Die Auflösung von Versammlungen zu ein Vereinsgesetz des Rückschritts, der Polizeiwillkür! Anstatt eines Vereinsgeseges im Geist des Fortschritts politischen Zwecken war gestattet, wenn in denselben die Er­Nach der bündigen Zusage des Reichskanzlers, das lästige Und die Regierung, welche früher den ausnahmegesetzlichen örterung von Anträgen oder Vorschlägen zugelassen wurde, Verbot des Inverbindungtretens aufzuheben, ein schroffes Weg nicht für gut befunden hatte, ging auf diese freikonservas welche eine Aufforderung zu strafbaren Handlungen enthalten, Vorgehen gegen das ganze preußische Vereinsleben! tiven Vorschläge ein und versprach, sie im Abgeordnetenhaus oder wenn Bewaffnete erschienen oder die Abgeordneten der Polizei nicht zugelaffen werden. Die unberechtigte Auflösung entgegenzukommen, Statt dem Verlangen des Reichstages, der Volksvertretung, zu vertreten. ein Ausspielen des auf grund des Ueber den also abgeänderten Entwurf wird am Donnerstag war mit Strafe bedroht. Minderjährige durften an Bersamm erbärmlichsten Geldsack Wahlsystems gewählten Landtages das Herrenhaus zum zweiten Male, das Abgeordnetenhaus lungen zu politischen Zwecken nicht theilnehmen. jedenfalls am Sonnabend end giltig abstimmen. Dieser zwar weit hinter den sozialdemokratischen Forderungen gegen den Reichstag , gegen das Volk! Aber selbst in dem Dreiklassen- Parlament fand die Regie- An wenigen Stimmen hängt das Schicksal des Vereinss zurückbleibende, aber doch in mancher Hinsicht eine Besserung rung feineswegs allseitige Zustimmung. Eine bürgerliche rechts des preußischen Volkes. Ein starker Druck ist auf die gegenüber dem jezigen Zustand in sich schließende Gesetzentwurf Opposition hielt ein solches neues Knebelgesetz nicht für nöthig, nationalliberalen Abgeordneten ausgeübt worden. wurde vom Reichstag in erster und zweiter Lesung angenommen. ja für die herrschende Klasse selbst schädlich, und förderlich höchstens hat der nationalliberale Abgeordnete obrecht, nachdem Da jedoch die Regierung sich diesem Beschlusse des Reichs für die Parteirichtungen, die damit gefnebelt werden sollten. schon früher ähnliche Erklärungen von seinen Partei tages nicht geneigt zeigte, und zu gleicher Zeit der Streich des Herrn von Köller gegen die sozialdemokratische wie das Gesetz eingeführt wurde, geärgert war und durch eine Worten ausdrücklich verpflichtet: Auch die nationalliberale Partei, welche durch die ganze Art, freunden gegeben waren, seine Partei mit folgenden Parteiorganisation und die Berliner Vereinigungen der Reihe allgemeiner politischer Erwägungen vor der Mitschuld Partei die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Gesetzgebung am Zustandekommen eines solchen Gesetzes zurückschreckte, tlärung ausdrücklich ermächtigt, " Ich bin aber von meinen politischen Freunden zu der Er. daß wir auch an dieser allenthalben zum Bewußtsein brachte, so nahm der Reichstag schlug sich auf die Seite der Opposition und wollte Faffung des Gefeßes festhalten und jebe etwaige 3. ein sogenanntes Nothvereinsgesetz an, welches nur die nur den Ausschluß der Minderjährigen zugeben. So muthung einer weiteren Aenderung unferes einzige Bestimmung enthielt: " Juländische Bereine jeder Art dürfen mit einander in Ber - wurde die Regierungsvorlage abgelehnt und ebenso die Versammlungs- und Vereinsrechtes einstimmig ablehnen Anträge der Freikonservativen, welche die Regierungs Ich gebe diese Erklärung ab, weil ich der An­bindung treten. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen vorlage insofern abänderten, als sie statt des Verbots name, die gelegentlich verbreitet wurde, beſtimmt entgegentreten darf und will, als wäre auch nur ein Theil unserer Da aber keine große Hoffnung bestand, daß die Re- solcher Versammlungen und Vereine, die die öffentliche Sicher Partei für eine Aenderung des Gesetzes im Sinne der An= gierungen diesem Nothgesetz zustimmen würden, so suchte heit und den öffentlichen Frieden gefährden", sich lediglich träge, wie sie hier theils im Hause gestellt sind, die sozialdemokratische Fraktion dem Beschluß des Reichstages gegen sozialistische und kommunistische Betheils im Sinne der ursprünglichen Regierungs: dadurch Nachdruck zu verleihen, daß sie das Zustandekommen ft re bungen" wendeten. Die Majorität, mit der in dritter vorlage liegen, zu haben." des Bürgerlichen Gesetzbuches von der Aufnahme folgender Lesung die freifonservative Fassung abgelehnt wurde, betrug Jedoch ist die Möglichkeit vorhanden, daß einige National­liberale lieber aus ihrer Partei austreten oder daß sie einfach Bestimmung in das Einführungsgesetz zu demselben abhängig 207 Stimmen, die Minorität 188. Da aber die Nationalliberalen die Konzession bezüglich der entscheidenden Abstimmung fernbleiben und so dem " Die Landesgesetze, welche das Inverbindungtreten von Ber. des Ausschlusses der Minderjährigen gemacht hatte, so blieb Gesetze zur Annahme verhelfen, über das in diesem Falle einen, welche politische Zwecke verfolgen, verbieten, werden auf- infolge der Zustimmung der Konservativen zu diesem national allerdings nach 21 Tagen nochnials abgestimmt werden müßte. gehoben. liberalen Vorschlag ein Gesetzentwurf übrig, der an das Es verlautet, daß Herr Miquel, der große Heren­Vereinigungen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern, welche Herrenhaus übergehen mußte. Da ferner der Minder- meister" noch für das Gesetz eintreten werde, um die fehlenden zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeits: jährigen- Ausschluß eine Verfassungsänderung bedeutet, so mußte Stimmen zu gewinnen. Wir haben aber bisher Herrn bedingungen sich gebildet haben, unterliegen keiner landesgesetz nach einer Frist von drei Wochen eine nochmalige Abstimmung Miquel für zu flug gehalten, als daß er sich, lichen Vorschrift." Dieser Gang der Dinge war der Regierung sehr un seinen politischen Namen und feine politische Zukunft vorgenommen werden. So wurde durch nationalliberale Schuld das mit dieser im Volke so unendlich mißliebigen, gehässigen bequem. Entweder konnte das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zu Knebelgesetz nicht alsbald beseitigt, es schleppte sich durch Aktion verquicken werde. stande kommen oder die Regierung mußte bezüglich des die Sommermonate fort. Am 22. Juni erfolgte die zweite Wie nun aber auch die Würfel fallen mögen: Die Vereinsrechts nachgeben. Da gab der Reichskanzler am Abstimmung im Abgeordnetenhaus, welche ebenso ausfiel, wie Geschichte dieses gesetgeberischen 27. Juni 1896 sein vielberufenes Versprechen ab. Er sagte: die erste am 31. Mai. Darauf ging der Entwurf an das such es, wie wir sie hier noch einmal kurz rekapitulirt .... Ueberdies aber ist die Aufnahme einer Bestimmung, Herrenhaus, dessen Kommission demselben von neuem haben, wird unverlöschlich im Gedächtniß welche den politischen Vereinen gestattet, mit einander in Verbindung eine Fassung gab, die ihn als ein neues Ausnahme- des deutschen Volkes haften bleiben. zu treten, in dieses Geses entbehrlich. Wie bereits bei Nicht der britten Berathung des sogenannten Nothvereinsgefeßes vom geseh gegen die Sozialdemokratie charakterisirte. besser konnten die arbeitenden Klassen über die geistige Art Bundesrathetisch aus erklärt worden ist, besteht die begründete Das Plenum des Herrenhauses stimmte diesem Entwurf zu. unserer Regierungen und unserer herrschenden Parteien be­3uversicht, daß das in den verschiedenen Bundesstaaten für Daher hat das Gesetz jest folgenden Inhalt: lehrt werden. Diese Lehren werden ihre Früchte politische Vereine erlassene Verbot, mit anderen Vereinen in Ver- Artitel I. Bersammlungen, in welchen anarchistische oder tragen!

machen wollte:

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werden.

Wohl

Vera