Einzelbild herunterladen
 

Nr. 246.

Abonnements Bedingungen:

=

Abonnentents Preis pränumerando: Vierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 Mt., wöchentlich 28 Pfg. fret ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags= Nummer mit illustrirter Sonntags­Beilage ,, Die Neue Welt" 10 Pfg. Post­Abonnement: 3,30 Mart pro Quartal. Gingetragen in der Post- Zeitungs­Preisliste für 1897 unter r. 7437. Unter Kreuzband für Deutschland   und Desterreich Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat.

Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

14. Jahrg.

Die Insertions- Gebühe beträgt für die fechsgespaltene Rolonels zeile oder beren Raum 40 Pfg., für Beretns: und Bersammlungs- Anzeigen, sowie Arbeitsmartt 20 Pfg. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition tst an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis o Uhr vormittags geöffnet.

Kernsprecher: Amt I, Br. 1508. Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin  ".

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Ein Gedenktag

der Schweizerischen Arbeiterschaft.

Zürich  , den 18. Oftober.

Donnerstag, den 21. Oktober 1897.

-

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

aber

Gesundheit und geistige Entwickelung der minderjährigen Ar- schränkung der Freiheit der Arbeitgeber und der Arbeiter nicht beiter durchaus nicht schädlich, sondern nüßlich sei." Die lieben, wird anerkannt, daß nachtheilige Wirkungen des Regierung hörte aber weder auf die Fabrikanten noch auf die Fabritgefeßes für die Industrie nicht eingetreten seien und Arbeiter und ließ die einmal erlassene Verordnung in Rechts- daß insbesondere weder die Produktion abgenommen noch ein Am 21. Oktober sind es 20 Jahre, daß in der Schweiz   traft bestehen. Steigen der Rosten stattgefunden habe." Eine Opposition nach vorausgegangenen heftigsten Kämpfen zwischen Kapital In den folgenden Jahrzehnten entschlossen sich auch gegen das Fabrikgesetz ist in den Kreisen der Fabrikanten der That nicht und Arbeit die Volts abstimmung über das eid andere Kantone, so der Aargau  , Basel- Stadt  , Glarus  , in vorhanden, etwas anders genössische Fabrikgeset stattfand, welche durch ein St. Gallen, Baselland   und Schaffhausen   zum Erlaß ist es in der Frage der Weiterbildung des Gesetzes. mit 54 844 Unterschriften versehenes Referendumsbegehren ge- von gesetzlichen Bestimmungen zum Schuße der schul- Da regt sich der Unternehmergeist sehr dagegen und es müssen fordert ward; am 21. Oftober 1877 wurde das Fabrikgesetz pflichtigen Kinder wie der jugendlichen und theilweise auch deshalb die Weiterentwicklung des Fabrikgesetzes die Arbeiter mit 181 204 gegen 170 857, also mit einer Mehrheit von der erwachsenen Arbeiter. So schuf der Kanton Glarus   in nicht minder heftigen Kämpfen erringen, als sie vor 10 347 Stimmen angenommen. Ju nicht erfreulicher Weise stand bereits 1848 den Dreizehnstundentag für alle Arbeiter, der 20 Jahren geführt wurden. Aber sie werden den Sieg er der industriellste Schweizerkanton, Zürich  , der erst ein Jahr 1864 auf 12 und 1872 auf 11 Stunden herabgesetzt wurde; ringen, wenn sie ihre Organisationen mächtig gestalten und es zehnt vorher als Bahnbrecher der schweizerischen Demokratie eine 1859 setzte der Kanton Zürich   die tägliche Arbeitszeit an intensivster und umfassendster Agitation und Aufklärung friedliche und erfolgreiche politische Revolution durchgeführt auf 13, an Sonnabenden auf 12 Stunden fest. Es muß aber mit nicht fehlen lassen. hatte, mit 26 492 Nein gegen 26 443 Ja auf Seite der Ver- der Ausführung der Arbeitszeitvorschriften schlecht bestellt ge= werfenden; zu denselben gesellten sich ferner die Kantone Frei- wesen sein, denn nach Dr. Schuler arbeiteten im Ranton burg, die beiden Appenzell  , St. Gallen  , Tessin  , Waadt  , Wallis   Zürich   noch 1855 49 von 79 Spinnereien 14 Stunden, unter und Genf  , nur Neuenburg   allein von den welschen Kantonen 13 feine und Glarns ließ noch 1859 die Kinder bis 14 und brachte eine Mehrheit für das Fabrikgesetz auf. Die inner- der Thurgau bis 13 Stunden anhalten.

Politische Uebersicht.

Berlin  , 20. Oktober. Nene Militärforderungen in Sicht.

Dad

schweizerischen katholischen Kantone mit ihrer unbedeutenden So arbeiteten die Kantone der Bundesgesetzgebung vor." Berliner Tageblatt" schreibt: Wie wir hören, dürften nach Erledigung der Marine

"

-

-

er

einem ver

Industrie und sodann die weiteren, mehr agrarischen Am bedeutsamsten hierfür war aber der 1872 durch die Lands- forderungen im Reichstage größere Rredite für 3wede, wie industriellen Kantone Bern  , Baselland  , Aar gemeinde eingeführte Elfſtundentag im Kanton Glarus  , der bie mit der Bewaffnung des Heeres zusammenhängen, gau, Thurgau Thurgau u. s. w. brachten mehr oder weniger übrigens auch nicht ohne Opposition durchgegangen war. gefordert werden." bedentende Mehrheiten für das Gesetz auf, des Gegen die Führer der organisirten Arbeiterschaft und ihre Solche Mittheilungen verdienen leider im Zeitalter des Mili gleichen der Kanton Baselstadt und der industrielle Kanton bürgerlichen Freunde wandte sich an der Landsgemeinde ein tarismus immer Glauben. Glarus. Es ist zweifellos, daß viele Fabrikarbeiter, irre- Fabrikant mit dem Einwand, daß die Reduktion der Arbeits- Wer ist die Regierung Belgiens  ? Diese Frage geführt von den Phrasen und der Demagogie der Fabrikanten zeit von 12 auf 11 Stunden zweifellos eine Verminderung der Pro- spielt bekanntlich in den Prozessen gegen die Genossen Stenzel preffe, gegen das zu ihrem Schutze erlassene Fabrikgesetz duktion um 8/2 pCt. und eine Vertheuerung des Produkts um 11 bis( Hamburg  ) und Feldmann( Langenbielau) eine nicht unerhebliche stimmten und daß der größte Theil der annehmenden Bürger 12 pCt. bedinge und daß aus einem Geschäft, das soviel theurer und uninteressante Rolle. Die Beleidigung eines ausländischen der Landwirthschaft angehörten, so daß man mit recht sagen produziren müsse, als es anderwärts geschehe, kein Gewinn Landesherrn   ist nach§ 103 nur auf Antrag der auswärtigen Regies Wer Regierung ist, bestimmt sich nach den kann, der Baner hat das Fabrikgesetz gerettet. Wenn vor mehr erwachsen könne. Die durch Karl Marx   so berühmt staatsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen des Staats, drei Jahren im Kanton Zürich   das Arbeiterinnenschuß- Gesetz gewordene letzte Stunde Seniors spuckte also auch an der dessen Landesherr beleidigt sein soll. Das Hamburger Gericht mit dem Zehnstundentag mit 45 909 gegen 12 531 Stimmen An- Glarner Landsgemeinde, die Unternehmerweisheit vermochte nahm tros des Protestes Stenzel's und seines Vertheidigers an, der nahme fand und man diese Zahlen mit denen des Kantons Zürich   jedoch der Mehrzahl der Bürger nicht zu imponiren. vom belgischen Gesandten in Berlin   gestellte Strafantrag sei aus­vor 20 Jahren bezüglich des Fabrikgesetzes mit dem Elfftunden- Wie recht sie daran gethan hatten, wurde ihnen zwei reichend, ohne daß es darauf ankomme, ob der Gesandte im tag vergleicht, so kann man daraus mit großer Befriedigung Jahre später von zwei kapitalistischen Vereinigungen in Glarus   Auftrage feiner Regierung bandele. Es bedarf feines ersehen, daß in den letzten zwei Jahrzehnten die sozial bezeugt, als nämlich 1874 die Bundesbehörden die Handels- besonderen Nachdenkens, um zu erkennen, daß nach dem Staatsrecht politische Einsicht und Reife bedeutende Fortschritte gemacht hat. Kommission und den Börsenverein in Glarus   anfragten, wie feines Kulturlandes ein Gesandter die auswärtige Regierung" dar. stellen tann. Unbewußt liegt in diefer selbstredend auch Das so heftig bekämpfte Fabrikgesetz war auch für die sich in ihrem Kanton der Elfftundentag bewährt habe, er von einigen Juristen vertretenen irrigen entgegengesetzten- An­Schweiz zur Nothwendigkeit geworden. Alle die schweren hielten sie die ermuthigendsten Antworten. Die Handels- schauung in logischer Folge auch die Unterftellung, der Gesandte Leiden der Arbeiterklasse, über die die soziale Forschung in allen fommission konstatirte die günstigsten Wirkungen und erklärte sei der Vormund seines Königs. Ein Gesandter ist der Nachfolger Ländern berichtet und die besonders für England so überaus schließlich: Der Widerstand, den unser Fabrikgesetz der altdeutschen Sendboten, Gasindi, d. h. jener Boten, die als anschaulich in Mary Kapital" geschildert sind, mußte auch die anfänglich, besonders bei den Herren Fabrikanten gefunden, Dienstmänner Aufträge ihrer Herren anderen überbrachten. Die schweizerische Arbeiterschaft erdulden. Im Kanton Zürich   ist hat allmälig der Einsicht Platz gemacht, daß ihre Interessen Nachfolger dieser altdeutschen Gasindi sind das schlechtbezahlte Ge die Seidenindustrie Jahrhunderte alt. Die Kapitalisten saßen dadurch bei weitem nicht so verletzt worden sind, wie sie im finde, aber auch die anders gestellten Gefandten. Staats. in der Stadt Zürich  , deren Bürger die ganze Landschaft wie Anfang befürchteten. Manche Industrielle würden die alte vertreter sind beide nie gewesen. Nach Artikel 64 der belgischen feudale Raubritter beherrschten und aussangten, ihre Ar- Ordnung der Dinge nicht mehr zurückwünschen." Und der Verfassung ist ähnlich wie in Preußen ein Regierungsakt des Königs dann 11 11 r giltig, wenn beiter waren zumeist draußen in den Dörfern des Kantons, Börsenverein antwortete: Gleichwohl ist man hierorts antwortlichen Minister gegengezeichnet ist; die wo fie neben etwas Landwirthschaft die Verarbeitung von grundsätzlich mit der Einführung der Maximal- Arbeitszeit von Artikel 25, 29, 63 und 126 derselben Verfassung lassen Seide hausindustriell betrieben. Die stadtzürcherischen Seiden- 11 Stunden einverstanden." vielleicht die Deutung zu, daß auch ohne Mitwirkung des Königs herren verboten ihren förmlichen Leibeigenen bei hoher Strafe Der gesetzliche Normal- Arbeitstag von 11 Stunden hatte die Minifter in ihrer Gesammtheit die Regierung" Belgiens   dar die Annahme anderweitiger Seidenarbeit. Die Pfarrer in sich also im eigenen Lande in der Praxis bewährt und da- stellen. Einem Zweifel fann es aber nicht unterliegen, daß der diesen Dörfern klagten am Ende des vorigen Jahrhunderts gegen war mit allen Unglücksprophezeiungen und anderen Gesandte Belgieus Regent oder Regierung Belgiens   nicht ist. Infolge übereinstimmend über die schlechte Bezahlung dieser Ar- Dingen nicht aufzukommen. Die organisirten Arbeiter der der Prozesse Feldmann und Stenzel werden nun zwei Senate, also, 14 Mitglieder des Reichsgerichts, in Bewegung gesetzt, um zu ers beiter, die wahre Hungerlöhne erhielten und damit kaum damalige Arbeiterbund zählte freilich nur 6000 Mitglieder gründen, wer die Regierung Belgiens   ist. Bielleicht beantworten die bitterste Noth von sich fernzuhalten vermochten. wollten allerdings weiter gegangen wissen; sie forderten in die Herren dabei auch gleich die Frage: Wer ist die Regierung In den Fabriken, insbesondere in den Spinnereien, wurde einer umfangreichen Eingabe an die Bundesbehörden, welcher in Deutschland  ?- ohne Unterbrechung Tag und Nacht gearbeitet; die Arbeiter der Arbeiterbund des Kantons Glarus   einen vollständigen lösten einander je nach 12 Stunden, mittags und nachts ab oder Entwurf für ein eidgenössisches Fabrikgesetz angehängt hatte, es wurde auch von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends und dann der den Zehn- und für die Vorabende von Sonn- und Festtagen größte Theil der Nacht durchgearbeitet. Im zweiten Jahrzehnt, den Neunstundentag, sie sanden jedoch bei den Bundesbehörden unseres Jahrhunderts wurde vielfach die Nachtarbeit abgeschafft fein Gehör und mußten schließlich nach der Volksabstimmung und dafür von 5 Uhr morgens bis 9 und 10 Uhr abends froh sein, daß der Elfstundentag gesiegt hatte. gearbeitet. Die Arbeitsdauer war eine ungebührlich lange", Das Fabrikgesetz ist am 1. Januar 1898 zwanzig Jahre sagt Dr. Echuler, 14 Stunden waren gewöhnlich, selbst aus in kraft, und man darf heute sagen, daß es in jeder Beziehung gesehene Beamte befürworteten eine 15stündige Tagesarbeit. Da wohlthätig gewirkt hat, so wohlthätig, daß es der Bundesrath bei waren die Löhne niedrig. Kinder und Frauen verdienten 25 bis mehrere Male in dem Sinne erweitern konnte, daß er seine 80 Rappen( 20 bis 64 Pf.) per Tag, sehr selten mehr, und Spinner Anwendung auf fleinere Betriebe herab, die 3 Arbeiter( gra­1,20 bis 1,80 Fr. Der Jahreserwerb eines Spinnerei- Arbeiters phische Gewerbe), 2 Arbeiter( Müller) und 6 Arbeiter, worunter wurde 1827 auf durchschnittlich 224 Fr.( 180 W.) berechnet. jugendliche, oder wenn mit Motor gearbeitet wird, beschäftigen, Die Behandlung der Leute war vielfach eine höchst rohe und ausdehnen konnte. Auf diese Ausdehnung ist es wohl zum despotische." theil, aber eben nur zum theil und nicht ganz, zurückzuführen, Im Jahre 1815 wurden in der Schweiz   die ersten behörd- wenn sich die Zahl der dem Gesetze unterstellten Fabrifarbeiter lichen Maßnahmen zum Schuße der menschlichen Arbeitskraft von 134 862 im Jahre 1882 vermehrte auf 200 199 im Jahre getroffen. Die Kantone Zürich   und Thurgau   erließen Verord- 1895 und die Zahl der Pferdekräfte von 44 auf 76 pro 100 nungen, wonach Kinder vor dem 10. Altersjahre nicht in die Arbeiter, absolut von 59 500 auf 152 700. Daß mit dem Elfstunden­Fabrit aufgenommen werden durften und die Eltern verpflichtet tag die Grenze der Arbeitszeitverkürzung nicht erreicht wurde, zeigt wurden, ihre Kinder den Schul- und Religionsunterricht be- die amtliche Fabrikstatistit von 1895, wonach nur noch 57 pet. suchen zu lassen. Die jungen Leute" sollten nicht mehr als aller Fabrikarbeiter den Elsstundentag, 43 pet. dagegen cine 12 bis 14 Stunden täglich beschäftigt und die Arbeit fürzere Arbeitszeit bis auf 8 Stunden herab haben; dabei im Sommer nicht vor fünf, im Winter nicht vor sechs Uhr entfällt aber ein sehr großer Theil der 57 pCt. allein auf die morgens begonnen werden. Die Fabrikaufseher sollten über Textilindustrie. Scit einem Vierteljahrhundert kämpft die die guten Sitten der Arbeiter wachen- dagegen wurde zur organisirte und klaffenbewußte Arbeiterschaft der Schweiz   für Ueberwachung der Verordnung niemand bestellt, so daß sie den gesetzlichen Zehnstundentag, möge ihr die nächste Zukunft auf dem Papier stehen blieb. Trotzdem brachte sie die die Erreichung dieses Zieles bringen.

"

-

-3um Hamburger Leopold Prozeß bestätigt ber bortige General- Anzeiger  " die Meinung, daß der Prozeß durch eine Anregung von deutscher   Seite entstanden sei. Das Blatt schreibt: Dem politischen Redakteur diefes Blattes ist von einem Beamten einer belgischen Behörde, die unmittelbar mit der Sache befaßt war, schon vor längerer Zeit die bestimmte Mittheilung ge macht worden, daß der Strafantrag der belgischen Regierung über aus ungelegen komme und daß die durch die Presse gegangene Mel­bung, der Strafantrag sei auf das Drängen von deutscher  amtlicher Seite gegen die Wünsche der belgischen Regierung gestellt worden, auf voller Wahrheit beruhe.

Unfer Gewährsmann knüpfte daran die Versicherung, daß die Angelegenheit besonders eifrig von zwei deutschen   Polizei beamten betrieben worden sei, deren Ehrgeiz darin gipfle, eine belgische Ordensauszeichnung zu erhalten.

Diese Behauptungen hielt unser aus bester Quelle schöpfender beamten nannte, mit vollster Bestimmtheit aufrecht, als ihm bei noch Bewährsmann, der auch den Namen des einen der beiden Polizei­maliger Rücksprache der Sachverhalt seiner eigenen Erzählung ents fprechend wiederholt vorgehalten wurde."

Der Entwurf eines Gefeßes über die An. gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird jetzt im Reichs- Anzeiger" veröffentlicht. Der Gesetzentwurf besteht aus 189 Paragraphen. Der erste Abschnitt enthält einige allgemeine Vorschriften, der zweite behandelt die Vormundschafts fachen, der dritte die Annahme an Kindesstatt, der vierte den Personenstand, der fünfte die Nachlaß- und Theilungsfachen, der sechste das Schiffspfandrecht, der siebente Handelssachen, der achte Bereinssachen und Güterrechtsregister, der neunte den Offenbarungs eid  , Untersuchung und Verwahrung von Sachen und Pfandverkauf, der zehnte die gerichtlichen und notariellen Urkunden. Der elite

Fabrikanten in die höchste Aufregung. Noch größer war diese Bor sieben Jahren unternahm der inzwischen verstorbene Abschnitt enthält die Schlußbestimmungen;§ 175 fett fest, daß das Aufregung im Jahre 1837, wo durch eine neue Verordnung Geheime Regierungsrath Dr. Königs, der Mit- Gesetz gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch   in kraft tritt, die tägliche Arbeitszeit der Kinder vor dem vollendeten arbeiter des ebenfalls gewesenen Handelsministers v. Berlepsch§ 189 bestimmt: Durch Landesgesetz tönnen Vorschriften zur Er­15. Altersjahr auf 14 Stunden beschränkt" und die Nachtarbeit war, eine Informationsreise in die Schweiz  , wo er sich bei gänzung und Ausführung dieses Gesetzes, mit Einschluß der erforders derfelben verboten wurde. Fabrikanten- Petitionen an die Re- den Behörden, den Fabrikinspektoren, Industriellen, Sozial- lichen lebergangsvorschriften, auch insoweit erlassen werden, als gierung drohten mit Massenentlassung ihrer Arbeiter, wenn die politikern 2c. Auskunft und Material darüber holte, wie sich dieses Gesetz Vorbehalte für die Landesgefeßgebung nicht enthält.- neue Verordnung nicht zurückgenommen würde, und sie waren das Fabrikgeset bewährt habe. Auf grund dieser umfassenden wohl auch davon die Urheber, daß 136. Arbeiter aus den beiden Informationen erklärte er in seiner bekannten Schrift über die Industriedörfern Wülflingen und Töß an die Regierung Ein- Durchführung des schweizerischen Fabrikgesetzes: Von fast allen gaben gegen das Verbot der Nachtarbeit richteten, indem sie Industriellen, auch von denjenigen, welche das Fabrikgesez nur für frischweg behaupteten, daß die Nachtarbeit für Moralität, ein nothwendiges Uebel halten und dasselbe wegen seiner Be- messen.

-

Eine Kaifer Begegnung. In Wiesbaden   trafen der deutsche   Kaiser und der Kaiser von Rußland   zusammen. Die beiden Kaiser, so berichtet der Telegraph, umarmten und füßten sich und deutsche   Kaiser und der Kaiser von Rußland   zusammen. Die beiden die Boltsmenge soll viele Sochs gerufen haben. Irgend welche politische Bedeutung kann niemand diesem Zusammentreffen bei