zwei Drittel der erwerbstätigen Männer und Frauen zu uns stehen, wie das in Wien der Fall ist. Wir kämpfen für eine bessere, erträglichere Lebenshaltung und Lebensgestaltung. Die Wiener Sozialdemokratie kann uns darin Vorbild fein: Licht in die Wohnungen! Licht In die Herzen! Licht in die Hirne! Das wollen auch wir. In diesem Sinne: Auf zur Werbearbeit! Johanna Reitze, M. d. R. Einheit üer Zrauenbewegung! Um Ehescheidungsrechl und Machtstellung der Frau. Eheliches Güterrecht, Ehescheidmiesrecht. politische Machtbildunq der Frauen, dos waren die wichtigsten Fragen, die der Bund Deutscher Frauenoereine aus seiner diesjährigen Ge- neralversammlung in Eisen ach zur Debatte gestellt hatte. Die Berichte der Tagespresse über die Verhandlungen heben die weitgehende Uebereinstimmung der verschiedenen Rich- tungen der Frauenbewegung in allen Diskussionen hervor, und die Resolution über die rein politische Frage der Machtbildung wurde sogar einstimmig angenommen. Wie ist das möglich? Gibt es wirklich eine Bindung der Frauen über all« Weltanschauungen, über die Parieien hinweg? Sollte es so viel leichter sein, die Frauen, wenn auch nur In der Srage der Reform der Ehescheidung, zu einigen, als die tänner? Wir wissen doch, wie stark der Widerstand ist. der einer Erleichterung der Ebescheidung Im Reichstag entgegengesetzt wird. Leider gibt kein Pressebericht, auch der oftlzielle Bericht des Bundes nicht,«in Bild von den Einschränkungen oder Erweiterungen, die im Lauf« der Diskussion wohl gefordert wurden. Auf die vcr- schiedenen Wünsche konnte natürlich in dem Bericht nicht eingegangen werden, weil er sonst zu umfangreich für die Zeitungen geworden wäre. Aber es hält« wesentlich zum Verständnis der verschiedenen Strömungen, die ja dach vorhanden sind, beigetragen. So müssen wir uns an die gefaßten Beschlüsse halten, ohne zu wissen, ob lebhafi um die einzelnen Punkte gekämpft worden ist. Die gegen eineverschwindende Minorität" angenommene Re- solution zum Ehescheidungsrecht lautet: Die in Eifenach tagende Generalversammlung des Bundes Deutscher Frauenoereine würde es begrüßen, wenn das geltende Ehescheidungsrecht in einer Weise umgestaltet würde, wie es der Würde und Bedeutung der Ehe und dem Ansehen der Gerichte entspricht. Sie ist jedoch der Ansicht, daß jede Aenderung des geltenden Rechts, die zu einer Vermehrung der Ehescheidungen führen könnt«, eine wirtschaftlicheNot und moralische Schädigung der geßbiedenen Frauen und der Kinder aus diesen Ehen nur verhüten kann, wenn gleichzeitig die geltenden Bestimmungen über die Wirkungen der Ehescheidung durchgreifend geändert werden. Hierzu gehört vor allem: 1. Die Vertellung der elterlichen Rechte darf sich nicht wie jetzt allein nach der S ch u l d s r a g e im Säieidungs- prozcß richten. 2. Die geschiedene Frau, die die persönliche Sorge für die Kinder erhält, muß die volle elterliche Gewalt, also auch die gesetzliche Vertretung des Kindes, die Vermögensver» waltung und Nutznießung erlangen. 3. Die geltenden Bestimmungen über die Beitreibung von Unterhaltsansprüchen geschiedener Ehefrauen und Kinder dürfen es nicht wie bisher dem Schuldner leicht ermög« lichen, sich seiner Unterhaltungspflicht zu entziehen. 4. Der geschiedenen Frau, die ihre Arbeitskrast im Haus- halt verwertete oder im Geschäft des Mannes mitarbeitete oder ihren Arbeitsverdienst zur Bestreitung des ehelichen Haushalts verwendete, muß«in Anteil an den während der Ehe ge- machten Ersparnissen und Anschaffungen zuge- billigt werden. 6. Die auf össentlichem Recht beruhenden Witwen- 'versorqungsansprüche müssen der geschiedenen Ehefrau grundsätzlich erhalten bleiben. Di« Versammlung ist daher der Auffassung, daß eine Er- gänzung der Ehescheidunqsgründ« im Interesse der hierdurch be- trofsenen Frauen und Kinder nur bei gleichzeitiger Aenderung der mit der Schilderung.zusammenhängenden Ehescheidungs- Wirkungen erfolgen darf." Der Schlußsatz spricht deutlich aus, daß an eine Erleichterung der Ehescheidung nur gedacht werden dürfe, wenn gleichzeitig die Bestimmungen über die Wirkungen der Ehescheidung durchgreifend geändert werden. Geschiehr das nicht, so sollen die bestehenden Hindernisse der Ehescheidung nicht weggeräumt werden. Trotz der tausendmal gefchilderten erniedrigenden Bedingungen, denen sowohl die Frau wie der Mann, öfter aber natürlich die Frau, nach dem geltenden Recht ausgesetzt sein können. Selbstverständlich sind auch wir der Ansicht, daß die wirtschaftliche Lage von Frau und Kind nach der Scheidung so weit als möglich sicher gestellt werden müssen, und daß die Frage der elterlichen Gewalt neu geregelt werden muß. Aber warum das als Vorbedingung jeder Erleichterung der Ehefcheidung aufstellen! Vielleicht hat die Minder- h«, die gegen die Resolution stimmte, auf scdcn Fall etwas für die Frauen retten wollen. Oder genügte die Vorbe- dingung einigen Delegierten noch nicht, wollten sie sie noch weiter fasten, waren sie gegen jede Resorm, d. h. gegen jede Er« leichlerung der Ehescheidung? Es wäre Interessant, etwas darüber zu erfahren. Wie stehen dl« demschnatilmalen, wie die christlich» sozialen Frauen, wie der Katholische Frauenbund zur Ehescheidungs» resorm? Sind sie bereit, sich auf den Boden der Resolution zu stellen, oder bedeutet die Annahme doch nur die Einigung der Frauen liberaler Weltanschauung? In dem Bericht über den Vortrag von Dr. Lürhen über die parlamentarische Vertretung der Frauen innerhalb der heutigen Wahlsysteme finden wir den Satz:Die Lag« der Parteien, ihre teilweise Zersetzung und Zersplitterung, sowie die Berdrängung der Frauen bei den Kandidaturen legen es nahe, unter Umständen eigene Wege hin zur F r a u e n p a r t e i zu finden." Aber wir erfahren nicht, ob diese Idee in der Versammlung Unter»' stützung gefunden hat. Dr. Bäumer sah jedenfalls die H e m m u n» gen gemeinsamer Frauenarbeit durch die verschiedenartigen In- teressenkreise, den Stand der Weltanschauung, die konfessionellen Gegensätze. Es ist anzunehmen, daß sie sich und mit ihr die Mehr- heil des Bundes einer alle umfassenden Frauenpartei entgegenge» stellt hat, weil sie sehen muh, daß es in den großen politischen Fragen keinen gemeinsamen Kampf für die Frauen gibt. Die Resolution, die nach den beiden politischen Referaten ein- stimmig angenommen wurde, sagt nichts über die Schaffung einer Frauenpartei. Sie erklärt die bisherige Zahl der Vertreterinnen der Frauen in den Parka- menten für ganz unzulänglich, um den besonderen Aufgaben und Zielen der Frauenmassen in Gesetzgebung und Verwaltung ge- nüqende Geltung zu verschossen. Die Bundesverbände werden sich mit Nachdruck bei allen kommenden Wahlen für die Aufstellung und Wahl einer ausreichenden Zahl weiblicher Kandidaten ein- setzen. Der Bund Deusscher Frauenoereine fordert seine Vereine auf, sich gegen alle Aenderungen des Wahl- rechts zu wenden, durch welche die Möglich» keiten für die Aufstellung weiblicher Mandate sich weiter vermindern, insbesondere durch Beseitigung von Reichs- und Landeslisten und Verkleinerung der Wahlkreise." Niemand wird bestreiten, daß diese Forderung durchaus von allen politisch Interessierten Frauen unterschrieben werden kann. Ein Wahlrecht, das uns wieder den Ein-Mann-Wahlkreis brächte, würde in der Praxis vermutlich bedeuten, daß mit ganz geringfügigen Aus- nahmen die Frauen aus den Parlamenten oer- schwinden würden. Hoffen wir, daß die bürgerliche Frauen- bewegung sich mit ihrer Forderung bei den ihnen nahestehenden Parteien durchsetzt. Gerade bei den Demokraten dürfte das nicht leicht sein, denn sie verlangen ja in erster Linie die Rückkehr zu den kleinen Wahlkreisen, zu den persönlichen Beziehungen Mischen Wählern und Abgeordneten. Sie erhoffen davon ein« bessere Führerauslese, die sie aus andere Weise erreichen könnten: der Er- folg jedoch würde, zwar nicht im Prinzip, aber in der Vraxis, der Ausschluß der Frau vom passiven Wahlrecht sein. Werden die demokratischen Frauen stark genug sein, sich zu bebaupten? Oder wird es wieder so kommen wie früher, daß die einzige Partei, die für die Staotsbürgerrechte der Frau kämpft und sie verteidigt, die Sozialdemokratie ist? Auf jeden Fall aber zeigt isie Resolution in ihrer Beschränkung auf dies politische Recht der Frau, daß es über die Forderung der politischen Gleichberechtigung hinaus kein politisches Problem gibt, für das sich ein« gemeinsame Linie für die Frauen von rechts bis links finden ließ Sobald man an die Behandlung von Tageskragen käme, würde die Frauenbewegung auseinanderfallen, wenn sie sich nicht auf nichtssagende Beschlüsse beschränken wollt«. Die Frauen sind genau so wie die Männer durch die verschiedenen Wirtschaft- lichen und ideellen Interessen gebunden, und deshalb müssen sie mit ihnen zusammen für ihr« Schicht, für ihre Klaste kämpfen. Tony Breitscheid . Statistisches zur �proletenvilla" In den nächsten Iahren müssen allenthalben Wohnungen gebaut werden, um der seit dem Kriege Immer mehr angewachsenen Wohnungsnot abzuhelfen. Wir stehen im Bauwesen am Beginn einer Epoche, die für geraume Zeit die Wohnungsgestaltunq und damit einen wesentlichen Teil der Lebensgestaltung bestimmen wird. Es ist erfreulich, daß die modernen Architikten an das Bauproblem in viel stärkerem Maße als früher vom Gesichtspunkt einer Er- leichterung der Hausfrauenarbeit herangehen, und daß auch Frauen beginnen, auf diesem Gebiete mitzuarbeiten Merkwürdig ober ist es, daß, nach den zahllosen Artikeln In Zeitungen und Zeitschriften zu urteilen, die Architekten sich viel mehr die Köpfe zerbrechen über die Form und Größe der Küche, über die Anordnung des Herdes und der Wasserleitung und so weiter, als über die Grundfrage: Einfamilienhaus oder Etagen- wohnung. Fast sieht es so aus, als jähen die Architekten und die sie beauftragenden Firmen, Gesellschaften und Genossenschaften das Problem als gelöst an in dem Sinne: Einfamilienhaus wenn irgend möglich. Wenn eine gequält« Hausfrau aus einem Ein-