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Beschlüsse der Internationale.

Die Brüsseler Frauenkonferenz hat folgende Resolutionen| an, bei denen Leben oder Gesundheit der Schwangeren durch eine beschlossen, denen der Weltkongreß der Internationale zu­gestimmt hat:

Die Forderungen für Mutter und Kind. Mit dem fulturellen Aufstieg der Boltsmassen sinkt die Ge= burtenzahl, fintt aber auch die Sterblichkeit, insbesondere die Kindersterblichkeit, aber noch immer trägt die Profetarierin schwer an der dreifachen Belastung, die ihr aus Erwerbsarbeit, Haushalt und Kinderpflege erwächst. Ihr Bestreben, sich jede dieser Lasten zu erleichtern, ist auch dadurch begründet, daß sie den Wunsch und das Bedürfnis hegt, noch eine andere heilige Pflicht zu erfüllen: am Kampf und am fulturellen Aufstieg ihrer Klaffe felber teilzunehmen und ihre Kinder für diesen Kampf zu er ziehen.

Entbindung schwer bedroht find. Ferner diejenigen, in welchen ein lebensuntüchtiges Kind zu erwarten wäre und solche, in denen die wirtschaftliche Existenz der Schwangeren, ihr berufliches Fortkommen oder die Erziehung ihrer bereits lebenden Kinder durch Vergrößerung der Familie gefährdet würde. Es hat sich aber im Laufe der Be­ralungen gezeigt, daß die Berschiedenheiten der Verhältnisse und der Auffassungen in den einzelnen Ländern einer einheitlichen For­mulierung im Wege gestanden find. Die unterzeichneten Barteien find aber der Ansicht, daß die Internationale Frauenkonferenz der Entscheidung über eine für das gesamte Proletariat so schwerwiegen­den Schicksalsfrage nicht aus dem Wege gehen kann. Viel zu stark ist schon in den einzelnen Ländern die Bewegung gegen dieses Un­recht, viel zu sehr ist in zahlreichen Ländern die Deffentlichkeit felt Jahren mit der Reform diefer Gesetzesbestimmungen beschäftigt. Einige Länder stehen unmittelbar vor der Durchfehung dieser Re

Ueberzeugt davon, deß das kapitalistische Regime notwendiger weise Todes- und Krankheitsgefahren für Mutter und Kind bedingt, verlangt die Konferenz die Schaffung sozialer Einrich- formen. tungen, die es allen proletarischen Frauen ermöglichen, die Mutterschaft nicht mehr als Bürde und Qual, sondern als Glück und Würde zu empfinden.

Sie verlangt daher insbesondere:

1. Schaffung und Ausbau von Schuhbestimmungen für die Ichwangeren Wöchnerinnen und stillenden Mütter.

2. Die Ratifizierung und volle Durchführung des internationalen Washingtoner Uebereinkommens über Wöchnerinnenschutz und dessen Ausdehnung auf alle berufstätigen Frauen.

3. Schaffung einer allgemeinen Mutterschaftsunterstützung für jede Mutter eines Säuglings aus öffentlichen Mitteln.

4. Sicherung unentgeltlicher ärztlicher Behandlung und ent­Sprechender Pflegemöglichkeit in Entbindungsanftalten.

5. Schaffung von ärztlichen Beratungsstellen.

6. Ausbau der öffentlichen Gesundheitspflege, Schulfürsorge, tat­fräftige Bekämpfung der Tuberkulose, der Geschlechtstrankheiten und des Alkoholismus  .

7. Ausbau des staatlichen und kommunalen Fürsorgewesens, ins­besondere Berteilung von Milch, Hauskrankenpflege und Kinder­trippen.

8. Erhebungen über folgende Tatsachen: a) Die Todesursache im Kindbett; b) der Einfluß der förperlichen Arbeit von Mädchen und Frauen auf ihre fünftige Mutterschaft; c) die Wirkung ber häufigen Schwangerschaften auf die Gesundheit der Muiter.

9. Gesetzliche Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der ehe­lichen mit den unehelichen Kindern.

10. Gleichstellung der Frauen im Familienrecht.

11. Die Anerkennung der Bedeutung einer gefunden Mutterschaft foll ein Teil der Volkserziehung sein.

Die Frauenkonferenz fordert alle Frauen auf, für die Verwirt. lichung dieser Grundfäße einzutreten.

Die Erflärung zum Abtreibungsparagraphen.

Die unterzeichneten Delegationen erklären ihr vollkommenes Einverständnis mit der zu Punkt 1a ,, Mutter und Kind" vorliegen den Resolution, die unter ihrer Mitwirkung zustande gekommen ist. Sie stellen aber fest, daß in der Resolution ein Buntt fehlt, auf dessen Beschlußfaffung fie den größten Wert legen mußten. Noch immer will man in fast allen Ländern die Profetarierfrauen durch Gefängnisstrafen zur Mutterschaft zwingen, ohne Rücksicht auf Ge­Jundheit, Vererbung und soziale Verhältnisse.

Wir sehen es als ein schweres llebel an, daß gegenwärtig die Kleinhaltung der Familie nicht immer durch empfängnisver hütende Mittel, sondern sehr oft durch die künstliche Unterbrechung der Schwangerschaft bemirft wird. Dennoch halten wir die Strafandrohung gegen den fünft­lichen Abortus für verwerflich. Sie haben sich als ganz unge= eignet erwiesen, den Schwangerschaftsunterbrechungen entgegen auwirken. In der Regel wirft die Berzweiflung, welche die fchwangere Proletarierin veranlaßt, fich ihrer Beibesfrucht zu ent­ledigen, viel zwingender, als die Gefahr der Entdeckung des Deliftes durch die Behörden. Die Strafandrohungen haben zumeist nichts anderes zur Folge, als daß der Abortus auch in solchen Fällen, wo thm volle Berechtigung nicht abgesprochen werden tann,

nicht von einem Arzt in funstgerechter und darum faft immer ungefährlichen Weise,

fondern von hierzu Unberufenen vorgenommen wird. Diese verfügen weder über die in einem Krankenhaus vorhandenen Einrichtungen, noch über die zur Durchführung der Operation unentbehrlichen medi­zinischen Kenntnisse. Schwere Erkrankungen oder Tod der Schwan­geren find nur zu oft die Folge des unsachgemäßen Ein­griffes. Als Fälle, in denen der künstliche Abortus nicht nur als berechtigt, sondern auch als geboten erscheint, fehen wir diejenigen

Aus allen diesen Gründen, aber vor allem, weil wir als Sozia liftinnen der Meinung sind, daß

eine Gesellschaft, die es ablehnt, für Muffer und Kind zu forgen, tein Recht hat, den Frauen das Gebären zahlreicher Kinder zur Pflicht zu machen,

halten wir die Behandlung dieser Frage durch die sozialistischen  Frauen aller Länder für unerläßlich. Wir erklären, daß wir in unseren Ländern unsere ganze Kraft einsehen werden, um eine Bu funft herbeizuführen, in der gefunde Mütter ohne Zwang gehande und lebenstüchtige Kinder gebären fönnen. Wir geben der Er­wartung Ausdruck, daß es gelingen wird, mit Unterstützung der sozialistischen   Frauen aller Länder dieses Ziel zu erreichen.

Defierreich, Deutschland  , Belgien  , Lettland  , Schweiz  , Bolen, Rußland  , Deutsche   S. P. Tschechoslowakei  , Tschechische S. P. Tschechoslowakei  , Palästina, Ungarn  , Jugoslawien  . Bersönlich unterschrieben haben:

Wibaut( Holland  ), Beßmann( Schweden  ), Rordgreen ( Schweden  ), Wanna( Frankreich  ), Gillner- Ringeffen( Dänemark  ).

Die Forderungen für die Frauen im Betriebe. Ziel der sozialistischen   Arbeiterbewegung muß sein: Freiheit für die Frauen, sich ihren Lebensweg nach ihren Kräften und nach ihrem Können zu gestalten.

Arbeitsbedingungen, die den Erwerbsarbeit verrichten­den Frauen die erforderlichen Kräfte und Fähigkeiten zu förperlicher und geistiger Entwidlung erhalten und die sie nicht hindern, die den Frauen von der Natur zugewiesenen Funktionen als Geschlechts­wesen zu erfüllen.

Da durch technischen Fortschritt und durch andere Ursachen be dingte Beränderungen in der Art der Warenproduktion und-ver= teilung Veränderungen in der Art der Berwendung von Frauen­fräften eintreten tönnen, lassen sich Forderungen im einzelnen auf lange Sicht nicht aufstellen.

Als Mindeffforderungen müssen aber gelten:

täglich und auf 48 Stunden in der Woche für alle erwachsenen 1. Begrenzung der Arbeitszeit auf höchstens acht Stunden Frauen in Betrieben jeder Art und jeden Beruses.

2. Eine Entlohnung der Frauen, die es ihnen ermöglicht, als Kulturmenfchen zu leben, die unter Berücksichtigung des Wertes der Frauenarbeit für die Produktion und für die Gesellschaft als gerecht bezeichnet werden kann. Der in der Arbeiterbewegung geltende Grundsay: Gleicher Lohn für gleiche Leistung" muß bei der Festlegung der Lohnhöhe Im einzelnen, die in der Regel für Frauen und Männer gleichzeitig erfolgt, finngemäß auch in den Fällen vertreten werden, wo Frauen nicht buchstäblich gleiche Arbeit leisten wie Männer.

3. Ausreichender Schuh gegen Gesundheitsgefahren in Betrieben aller Art.

4. Ausreichende Schonfristen für alle erwerbstätigen Frauen vor und nach der Niederkunft unter Gewährung einer ausreichen­den Unterstügung in dieser Seit.

5. Der Arbeit jugendlicher Arbeitnehmer ist besondere Beachtung zu schenken. Art und zeitliche Ausdehnung der Arbeit muß berüc fichtigen, daß die jugendlichen Arbeitnehmer 3eil und Kraft erübrigen müffen für berufliche, geistige und törperliche Entwicklung neben der Zeit für die Erholung, die jeder Mensch nach vollbrachter Tagesarbeit braucht.

Zur Durchführung diefer Forderungen ist die Mitarbeit der er werbstätigen Frauen notwendig, die nur durch gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeitnehmer erreicht werden kann.

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