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{ Jlr.4>46.3o(?i�1 BcHflgC zum Vonvärks! 14. Februar 1S29-1
Sie Zraa als»mithelfende Angehörige".
Je länger dieser harte Winter dauert, je schwerer er auf der großen Masse der minder» und unbemittelten Bevölkerung lastet, desto lauter äußert sich, insbesondere unter den Er» werbslosen und Kurzarbeitern, ein gewisser Unwille über die C rwe r b» tä t t g t« i t verheirateter Frauen. deren Zahl sich nach der Berufs» und Gewerbezählung des Jahres 1V2S auf über S Millionen belaufen loll.»Ber » heiratete Frau" in bezahlter Stellung bedeutet für die hun» gernden und frierenden Opfer der kapitalistischen Privat» Wirtschaft„Doppelverdiener", d. l. die verheiratete Frau, die „es nicht nötig hat", gegen Lohn und Gehalt zu arbeiten. Erwerbslose Familienväter und junge Menschen, die sich allein erhalten oder für alte Eltern sorgen müssen, seien berufen, an ihre Stelle zu treten! Das klingt sehr bestechend und scheint auch höchst einfach umzustellen möglich. Aber unberücksicht bleibt hierbei, worüber die Statistik bis jetzt leider nichts verraten l)at, wieviele dieser ,.ver» heirateten" Frauen verwitwet, geschieden, ehe» verlassen sind, wie viele einen erwerbslosen oder erwerbs» unfähigen Ehemann oder eine so große Kinderzahl haben. daß sie zum Erwerb gezwungen sind. Nach den Berichten der Gewerbeinspektion über das Jahr 1927 befindet sich unter den erwerbstätigen„verheirateten" Frauen nur eine verschwin» dend geringe Zahl, die nicht aus wirtschaftlicher Not erwerbs» tätig wäre. Aber sehen wir ab von diesen oft genannten Gründen der Frauenerwerbsarbeit und wenden wir uns anderen, bis jetzt weniger bekannten Ursachen zü. Gerade zu rechter Zeit erscheint eine lehrreiche Statistik über das Personal der gewerblichen Nieder» l a s s u n g e n(Wirtschaft und Statistik Nr. 2, 1929) nach der gewerblichen Betriebszählung vom Juni 1925. Diese hatte 18.7 Millionen gewerblich tätiger Personen festgestellt, die sich auf fünf Personengruppen verteilen:
Betriebsleiter........ Berwaltuogs». Bureau- und tauf» mminisches Personal... Technisches Betriebs- und Aussichts» personal......... Gehilfen und Arbeiter..... Mityel ende Angehörige der Be» triebsleiter........
3358 000= Ig Pro, 2279000=»12, 976000— 6. 11209 000— 60. 927 000= S.
Die Berufszählung bietet durch Untergllederung nach Alter und Berus die Unterlagen für die Beurteilung der sozialen und beruflichen Schichtung! die Betriebs- zählung zeigt hingegen die Gruppierung des Personals in den gewerblichen Betrieben und„vor allem die charakteristi- schen Unterschiede zwischen den einzelnen Betriebsgrößen» klassen". Aus was es uns aber besonders ankommt, ist: den Anteil der Frau hierbei aufzuzeigen. Unter Betriebsleitern find zusammengefaßt: In» hober, Mitinhaber und Pächter gewerblicher Unternehmungen lsoweit sie im Betriebe tätig sind), Betriebsleiter in beamteter Stellung(Direktoren. Verwalter). Es wurden gezählt in Industrie und Handwerk 1 812 000 Betriebsleiter, in Handel und Verkehr 1432 000 Betriebsleiter. „Die F r a u e n", heißt es da.„treten in der Gruppe der Betriebsleiter zurück. Insgesamt wurden ermittelt 7v1 000 Betriebsleiterinnen, das sind rund 20 Proz. aller Betriebs» leiter, die meist auf Kleinbetriebe bis 5 Personen entfallen. Die Zahl der Leiterinnen von Mittet» und Groß» betrieben beläuft sich aus 31 000.
DiemithelfendenAngehörigender Betriebs- leiter sind meist Ehefrauen und Töchter, die im Be» trieb„nur helfend tätig" sind. 698 000 oder rund 75 Proz. der ganzen Gruppe sind w e t b l i ch e n Geschlechts. Die Mit» helfenden verteilen sich hauptsächlich auf die Betriebe de» Nahrung?» und Genußmittelgewerbes Bäckereien und Fleischereien—. des Handeisgewerbes und der des Gast- und Schankwirtschaftsgewerbes. In diesen drei Gruppen wurden insgesamt 711 000 mit- helfende Angehörige gezählt; das ist mehr als drei Viertel der Gesamtzahl dieser Gruppe(927 000). Als mithelfende in Kleinbetrieben bis 5 Personen sind 814 000 Personen tätig, in Mittelbetrieben 110 000 und in Großbetrieben 3000. Nach dieser Statistik sind nur Vi aller Betriebsleiter Frauen. Aber das gesamte Bäckerei» und Fleischergewerbe wie auch das Gastwlrtschaftsgewerbe könnten ohne die„mit» helfenden Angehörigen" überhaupt nicht bestehen. Es sind eben in erster Linie die Frauen der Kleingewerbetreiben- den. deren unbezahlte Arbeitskraft die Erhaltung dieser im Verhältnis zum Bedai� und zur technischen Entwicklung viel zu großen Zahl von Kleinbetrieben erhalten hilft. Alle diese„mithelfenden Angehörigen" erscheinen, so weit sie ver» heiratet sind, unter den über drei Millionen erwerbstätigen verheirateten Frauen. Sie durch bezahlte Arbeitskräfte zu ersetzen, würde den Untergang eines erheblichen Teiles des Kleingewerbes bedeuten und damit eine große Anzahl von Arbeitskräften freisetzen, die den Druck auf den Arbeitsmarkt nur noch vermehrten. Daß nur ein Viertel der mithelfenden Angehörigen männlichen Geschlechts ist. beweist eben, daß nur Frauen, und hier wieder zumeist Ehefrauen, sich zu unbezahlter Arbeit bereitfinden lassen. Aber noch auf einem ganz anderen Gebiet ist die Frau als„mithelfende Angehörige" tätig, ohne in der Statistik zu erscheinen. Nach den Ergebnissen der landwirtschaft- l i ch e n Betriebszähluna von 1925 waren 64 Proz. der Leiter bzw. Inhaber landwirtschaftlicher Zwergbetriebe(unter 50 Ar) und Kleingärtner ihrem Hauptberuf nach nicht al» Selbständige, sondern al» Hilfspersonen in der Landwirtschast oder im Gewerbe tätig. Bei den Parzellenwirtschaften vo« 0,5 bis 2 Hektar waren es 43 Proz., bei den kleinbäuerlichen Betrieben 11 Proz., bei den größeren kaum noch 1 Proz. Mit anderen Worten: in den Größenklassen bis 5 Hektar könnte noch keine Kletnstelle unter 2 Hektar existieren ohne die tatkräftige, aber selbstverständlich unbezahlte Arbeit d-? r Frau als„helfende A n ge h ö r i g e" des sog. Be- triebsleiters. Die Gesamtzahl der land- und fvrstwirtschaft» lichen Betriebsleiter ist in der Statistik gleichgesetzt der Ge» samtzahl der Betriebe und beträgt 5 143 084, davon sind 2 575 925 bis 2 Hektar und 886 455 2 bis 5 Hektar groß. Hier fällt die ganze Last der Arbeit auf die„helfenden An» gehörigen", wenn auch ganz bestimmt auf die Frauen in den Größenklassen bis 20 Hektar ebenfalls ein gerüttelt Maß von Arbeit entfällt. Ziehen wir also den Schluß aus den hier genannte« Zahlen der in gewerblichen Betrieben mithelfenden Angehörigen weiblichen Geschlechts und aus den in der Land» Wirtschaft' mithelfenden, erst recht unentbehrlichen weiblichen Arbeitskräste, so erweist es sich, daß mit einem Hinausdrän» gen der Frauen aus der Arbeit nur ungeheurer Wirtschaft- lirher Schaden erwüchse, zu dessen Träger ausschließlich vi« unoemiteUten Voltsschichten gemacht würden. Daher kann