17- Stunden- Arbeitstag.

Enthüllungen der Gewerbeaufsichtsbeamten.- Milde Geldstrafen.

Für das letzte Berichtsjahr melden die Gewerbeaufsichtsbeamten| denjenigen Unternehmern, die die Herrscher in den Betrieben find, sine stärtere Durchlöcherung und Umgehung des für die erwerbs. sätigen Frauen maßgebenden Arbeitszeitschußes. Und zwar sind die Arbeitszeitüberschreitungen sehr zahlreich vorgekommen. So find 1. a. Arbettszeitüberschreitungen zur Anzeige gekommen, wo die Arbeitszeit für Frauen über 10 Stunden täglich, ja bis zu 15 und 16 Stunden täglich betragen

hat. Es handelt sich hier aber nicht um lleberschreitungen, die auf einige Tage befchränkt waren, fondern sie hielten dit zehn und noch mehr Wochen lang an. Die lebertretungen ereigneten sich vor allem In Druckereien, im Bekleidungsgewerbe und Terttifabriken.

Worauf ist nun diese starke Umgehung des Arbeitsjettschniges zurückzuführen. Die Ursache liegt in der wirtschaftlichen Mifere begründet? Dies klingt parador und doch ist es fo. Man müßte annehmen, der wirtschaftliche Niedergang führt zur Arbeitslofigkeit und Arbeitszeiteinschränkung. Dies trifft allerdings zu. Andererseits ist aber festzustellen, daß, wenn plöglich ein Auftrag hereinfommt, getrachtet wird, daß er so schnell als möglich erledigt wird. Um einer Entiaffung zu entgehen, wird oft genug ben Bünschen des Arbeitgebers Rechnung getragen. Lelder fommen die Arbeitszeitüberschreitungen oft genug nicht zur Kenntnis der Gewerbeaufsicht. Und schließlich, wenn auch der Arbeitgeber bei einer angeordneten unzuläffigen Mehrarbeit erwischt und zur An­gelge gebracht wird, so braucht er ja nichts Schlimmes zu befürchten. Die Bestrafungen, die die gegen das Gefeß verstoßenden Unternehmer #erleiden, find lächerlich, ja harmlos zu nennen. Nur einige. Beispiele.

Ein Hamburger Textilunternehmer, der 52 Arbeiterinnen faft die ganze Belegschaft eine Woche lang bis zu 14 Stunden täglich beschäftigte, wurde mit 60 m. bestraft.

wo feine Betriebsvertretungen vorhanden sind und wo auch der gewertschaftliche Einfluß fehlt. Ueberschreitung des Arbeitszeitschuzes fenn nur dadurch bekämpft werden, indem die Höhe der Bestrafung nicht den Amtsgerichten überlaffen bleibt, sondern, indem vom Gesetzgeber felbft exemplarische Strafen festgelegt und grobe Ueber tretungen mit mehrwöchigem Gefängnis bedacht werden. Solche Maßnahmen. find um so nötiger, als die erwerbstätigen Frauen noch immer schlecht organisiert sind.

Aber nicht nur die Bestimmungen über die tägliche Arbeitszeit, auch die Bestimmungen über den früheren Sonnabendschluß, der Nachtarbeit und der sonstigen Bestimmungen des Arbeits­zeitschußes werden vielfach nicht beachtet. Vor allem wird die Baufenregelung umgangen. Allerdings können die Frauen nicht von der Schuld freigesprochen werden. Wie die Gewerbeaufsichtsbeamten berichten, ist es das Bestreben der Arbeiterinnen selbst, daß die gefeglich vorgeschriebenen Baufen nicht eingehalten werden, das Bestreben ist vielmehr, die Baufen zu streichen bzw. möglichst furz zu gestalten, um auf diese Weise ein frühzeitiges Arbeits­en de herbeizuführen. Das Streben nach frühzeitigem Arbeitsschluß tann man verstehen, aber der Drang, der Fronarbeit so früh wie nur möglich zu entrinnen, darf nicht zu eigenen persönlichen ge sundheitlichen Schädigungen führen. Und die Bausen erfüllen nun einmal einen gesundheitlichen Zweck. Die Notwendig teit der Baufen ist nach wie vor unter den Arbeiterinnen nicht genügend bekannt. Aufklärung tut hier noch besonders not.

Die Unternehmer fönnen sich auch immer noch nicht abgewöhnen, Frauen au dyweren Arbeiten heranzuziehen. So mußten die Gewerbeaufsichtsbeamten wieder neue Verstöße abstellen. Frauen find 3. B.

beim Steinezerkleinern, beim Abladen von Baumftammen, an fchweren Stangen, bei der Beförderung von schweren Ballen, * mit Erdarbeiten ufr. angetroffen worden.

hier tritt die Ausbeutung der Frau als bulgere Arbeitskraft be­fonders zutage.

Mit 40 M. Straße ist der Leiter einer Cughavener Fisch­Ionservenfabrik bedacht worden. Dafür konnte er feine Arbeiterinnen auch bis zu 17% Stunden beschäftigen. Uebrigens war er in diefem Falle vom Amtsgericht zu 200 m. verurteilt Zeiten der wirtschaftlichen Krise sind Zeiten der sozialen Krise, morden. In der Berufungsinstanz hat er alfo wesentlich mildere d. h. der verstärkten Ausbeutung der Frau, der Umgehung und Richter gefunden. Solche Beispiele fann man leider mehrere bringen. Nichtbeachtung des Arbeiterinnenschutzes, ganz besonders ihres Wenn der Unternehmer für Arbeitszeitüberschreitungen nicht stärker Arbeitszeitfchutzes. Aber foldie Zuftände wären auch in mirtschaft­bestraft wird als mit einigen Mart, dann braucht er wirklich die lichen Rotzeiten nicht vorhanden, wenn die gesamte Arbeitnehmer­gesetzlichen Arbeitszeitschußbestimmungen nicht ern ft zu nehmen. fchaft, vor allem alle erwerbstätigen Frauen, den Weg zur Organi­Und sie werden auch wirklich nicht ernst genommen von fation finden wollten. Dahin hinzustreben muh unfer Ziel sein.

Frauenselbstmorde.

sich das Leben genommen haben, nur 14 Frauen, die wegen Ver­lassen, oder Tod, des Gatten Selbstmord begangen haben.

Ein bemerkenswertes Motiv des weiblichen Selbstmordes ist auch die Angst vor der Entdedung des bereits erfolgten intimen Berkehrs. Die Selbstmorde von Bräuten unmittelbar vor der Hochzeit, von denen die Zeitungen des österen zu melden wissen, haben sehr oft diesen Beweggrund. Andererseits ist auch der Wider­willen gegen eine feruelle Gemeinschaft in einer Anzahl von Fällen Selbstmordmotiv.

Wenn es auch eine alte Erfahrungstatsache ist, daß gerade Frauen, und auf 41 Witwer, die wegen des Todes ihrer Frauen beim Selbstmord noch mehr als bei anderen menschlichen Handlun gen die wirtschaftlichen Verhältnisse eine besonders gewichtige Rolle spleten, fo ist es doch ebenso sicher, daß unter sonst ungefähr gleichen wirtschaftlichen Berhältnissen die Selbstmordkurde der Frau anders verläuft als die des Mannes. Die seelische Ein stellung der Frau und ihre törperliche Beranlagung Ipielen hier herein, so daß man von spezifisch weiblichen Selbstmord motiven und arten spricht. Auf dem ganzen großen Gebiete der Selbstmorde aus Liebesmotiven hat die Frau die Führung. Dies tritt schon zutage bei den Selbstmordfällen, an denen Jugendliche im Entwicklungsalter beteiligt find. Bei den Doppel selbst morden aus diesem Motto ist der jugendlichere Partner meist der männliche, der weibliche Partner ihm an Lebensjahren also über legen, vielfach eine verheiratete Frau. Beim Liebesfelbstmord" in amzweifelhaften Fällen sind männliche Jugendliche mit nur 14,6 Proz., weibliche mit 40 Broz. beteiligt. Das erscheint ohne welteres begreiftich, wenn man unter den Motiven neben richt erwiderter Liebe und Eifersucht auch Folgen eines Verhältnisses" angegeben sieht. Auf die Entwidlungszeit allein fommen gegenüber 43,75 Proz. Knaben 75 Proz. Mädchen.

( Während belm   männlichen Geschlechte die Zahl der verheirateten Selbstmörder größer ist als die der ledigen, ist es beim weib­lichen gerade umgekehrt. Den größten Prozentsaz der Selbst­mörderinnen stellt die Gruppe von Frauen, die den Schuh der Ehe entbehren: die unverheirateten, verwitweten, geschiedenen und verlassenen. und verlassenen. Dabei neigen die lettgenannten drei Gruppen noch mehr zum Selbstmord als die erstgenannte. Daraus ergibt sich, daß der Ausfall des bereits wirksam gewordenen Ehelebens die Frau mehr zum Selbstmorde disponiert als die gänzliche Ehe­losigkeit. Doch spielt hier neben den sexuellen Berhältnissen audy das Gefühl, nach einer Zeit des verhältnismäßigen Geborgenseins wieder allein im wirtschaftlichen Kampfe zu stehen, eine schwer­wiegende Rolle.

Besonders bemerkenswert ist das Geschlechtsverhältnis der Selbstmorde, speziell der sexuell oder doch erotisch orientierten, wenn man fle nach Rasse und Nation ausscheidet. Während Kinder sind ein gewiffer Selbstmordschuh für die Mutter: in in Deutschland   die Selbstmordfälle der Frauen au s der Ehe begehen etwa dreimal so viele kinderlose Frauen unglüdlicher Liebe und Eifersucht die der Män Selbstmord als Mütter. Auch nach der Auflösung der Ehe bleibt die ner bei weitem überwiegen, fommen in Frankreich   auf| Bahl der Selbstmörderinnen mit Kindern um die Hälfte gegen 30 Ehemänner, die sich aus Kummer über den Weggang ihrer| die der finderfofen Frauen zurild.