Nr. 13.

Die Gleichheit.

2. Jahrgang.

Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Herausgegeben von Emma Ihrer in Velten ( Mark).

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr 2564a) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Inseratenpreis die zweigespaltene Petitzeile 20 Pf.

Stuttgart

Mittwoch, den 29. Juni 1892.

Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.

§ 137 der neuen Gewerbeordnung und die Untertükung der Wöchnerinnen.

Obgleich die neue Gewerbeordnung unter dem Zeichen heraus­fordernden Arbeitertruges steht, so enthält sie doch etliche targe Bestimmungen zum Schuß der Arbeit gegen die kapitalistische Aus­beutung. So setzt§ 137 fest, daß Arbeiterinnen erst sechs Wochen, bezw. auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses frühestens vier Wochen nach ihrer Niederkunft in fabrikmäßigen Betrieben wieder beschäftigt werden dürfen. Mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung wird. für die Fachvereine, welche männliche und weibliche oder auch nur weibliche Mitglieder umschließen, eine Frage von großer Wichtig keit aufgeworfen. Die meisten dieser Organisationen sichern statuten­gemäß ihren Mitgliedern im Falle von Arbeitslosigkeit Unter­stüßung zu. Nun ist es klar, daß in Folge der Bestimmung zum Schutz der Wöchnerinnen für diese eine sechs-, bezw. vierwöchent­liche Periode des Feierns eintritt. Sind in diesem Falle die Fach­vereine, Gewerkschaften 2c. zur Leistung des festgefeßten Unter­stüßungsbetrag für Arbeitslose verpflichtet oder nicht? Bereits haben sich einzelne Fachvereine mit dieser Frage beschäftigen müssen, welche in Zukunft an viele Organisationen herantreten wird.

Die Statuten der meisten betreffenden Vereine zuerkennen ihren Mitgliedern eine Unterstützung im Falle von unfreiwilliger Arbeitslosigkeit überhaupt, ohne Näheres über Natur und Art dieser Arbeitslosigkeit zu bestimmen. Formell sind mithin auch die Fachvereinen angehörenden Wöchnerinnen im Recht, von diesen auf Grund der ihnen gefeßlich auferlegten Arbeitslosigkeit die zugesicherte Unterstützung zu verlangen. Diese Auffassung der Frage wäre jedoch eine rein äußerliche, sich an den Buchstaben des Statuten­textes flammernde, den Geist der gewerkschaftlichen Organisationen mißachtende Auffassung. Ihr gegenüber müßte geltend gemacht werden, daß es sich dem ganzen Charakter der Fachvereine nach nur um Unterstüßung von Arbeitslosigkeit in Fällen handeln kann, wo diese sozusagen rein wirthschaftlicher Natur ist.

Soviel uns bekannt, haben auch die Fachvereine bis jetzt ab­gelehnt, Wöchnerinnen den statutengemäßen Unterſtüßungsbetrag für arbeitslose Mitglieder auszuzahlen. Ihre Haltung begründeten sie in der Regel mit dem Hinweis auf das praktische Unvermögen, die anderen Falls zu bringenden bedeutenden materiellen Opfer tragen zu können. Besonders angesichts der geringen Mitglieds­beiträge der Arbeiterinnen, wurde angeführt, sei ein Eingehen auf die erhobene Forderung gleichbedeutend mit dem Ruin der Organisationen.

Allein noch ein anderer, nicht minder gewichtiger Grund spricht dagegen, die Fachvereine mit der Unterstützung der Wöchnerinnen zu belasten. Die gewerkschaftlichen Organisationen sind in erster Linie durchaus nicht Unterstüßungsvereine, viel­mehr Kampfesorganisationen, bestimmt auf wirthschaftlichem Gebiete mit dem Kapitalisten zu ringen, ihm in Zeiten guten Ge­schäftsganges bessere Arbeitsbedingungen für Proletarier und Prole­tarierinnen zu entreißen, ihn in Zeiten der Geschäftsstockung zu hindern, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Wenn die Fach­bereine 2c. arbeitslose Mitglieder unterstüßen, so geschieht dies im

Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Fr. Klara Zetkin ( Eißner), Stuttgart , Rothebühl­Straße 147, IV. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

Zusammenhang und behufs Wahrung dieses ihres eigentlichen Zwecks. Sie beabsichtigen dadurch die Führung von Streits zu ermöglichen, zu verhüten, daß brotlose Kameraden von dem Kapitalisten im wirth­schaftlichen Kampfe als Schmußkonkurrenten ausgespielt werden 2c.

Die Gewerkschaften würden mithin ihren wahren Charakter verkennen, wollten sie die Unterstüßung der in Folge des§ 137 arbeitslosen Wöchnerinnen übernehmen. Der Begriffsverwirrung über den eigentlichen Zweck der gewerkschaftlichen Organisation, der Unterschiebung von Nebenaufgaben Unterschiebung von Nebenaufgaben Unterstützungswesen, Fach­

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simpeleian Stelle der Hauptaufgaben Führung des Klassen­kampfes auf wirthschaftlichem Gebiete, Organisation und Schulung des Proletariats wäre damit wieder Thür und Thor geöffnet. Eine Zersplitterung der gewerkschaftlichen Kräfte auf Nebenaufgaben aber würde deren Leistungsfähigkeit der kapitalistischen Ausbeutung gegenüber herabseßen, mit den Interessen des gesammten Prole­tariats auch diejenigen der Arbeiterinnen selbst schwer schädigen. Je schwächer die von ihrer eigentlichen Aufgabe abgelenkten Gewerk­schaften im wirthschaftlichen Kampfe find, je weniger sie für Besserung der Arbeitsbedingungen vermögen, um so miserabler wird auch die Lage der wirthschaftlich so schwachen Arbeiterinnen sein und bleiben.

Allein wenn es die Gewerkschaften mit Recht ablehnen, ihre weiblichen Mitglieder zu unterstüßen, welche auf Grund des§ 137 außer Arbeit sind, so liegt doch andererseits auf der Hand, daß Etwas für die arbeitslosen Wöchnerinnen geschehen muß. Nicht nur in ihrem eigenen Interesse, auch in dem der proletarischen Nachkommenschaft, des Proletariats überhaupt, wurde Schutz gefordert gegen die kapitalistische Ausbeutung ihrer Arbeitskraft in der Zeit nach ihrer Niederkunft. Dieses Ziel würde jedoch unvollkommen erreicht, ja der erstrebte Schuß würde in sein Gegentheil verkehrt, wenn die Wochen der Arbeitslosigkeit gleichbedeutend wären mit Wochen der Brotlosig= feit, wenn an Stelle des Ruins der Gesundheit der Frau durch die Arbeit, die Untergrabung ihrer Kräfte durch den Hunger träte.

In einer vernünftig organisirten Gesellschaft verstände es sich von selbst, daß die Wöchnerin, sowie auch die schwangere und die einen Säugling nährende und pflegende Frau aller Nahrungssorgen enthoben wäre, daß ihr die denkbar günstigsten Bedingungen für die Entwicklung ihrer Leibesfrucht, für Aufziehung des Säuglings, für Wiederherstellung und Kräftigung der eigenen Gesundheit ge= boten würden. Handelt es sich ja darum, in Mutter und Kind die Zukunft, die Kraft und Gesundheit der kommenden Geschlechter sicher zu stellen. sicher zu stellen. Aber wir leben heutzutage nicht in einer ver­nünftig organisirten Gesellschaft. Der nämliche Staat, welcher Hunderte und Tausende von Millionen verausgabt für die kultur­feindlichen Militärzwecke, hat natürlich nicht die Mittel, Einrichtungen zu schaffen, welche die Proletarierin im Falle der Mutterschaft und mit ihr zugleich die kommende proletarische Generation schirmen, die Zukunft der Gesellschaft sicher stellen. In der Beziehung Wandel zu schaffen, die gesellschaftlichen Organe, Staat und Gemeinde, zur Erfüllung einer ihrer wichtigsten Pflichten zu zwingen, das gehört zu den Aufgaben, welche der politischen Arbeiter­bewegung zugefallen sind. Die französischen Sozialisten traten bei den letzten Gemeinderathswahlen in den Kampf mit einem Pro­gramm, welches dementsprechende Forderungen enthielt.( S. die Korrespondenz Aus Frankreich ," Nr. 7 der Gleichheit. ")