Weber den Fall Biethen
S
welche dem Fall Ziethen zu grunde liegen, darstellen, bitte Wilhelm sei unglaubwürdig, die Familie Ziethen habe ihn gekauft. Brief an Gottschalt doch gehabt. Im Dezember 1895 habe ein Guts
in den Jahren 1887, 1893 und 1897 gemachten Versuche, die Kommissar Gottschalk, der sich um Aufnahme feiner Söhne ins Wilhelm im Jahre 1887 Wiederaufnahme des Verfahrens zu erlangen. Bekanntlich hat Radettenhaus bemühte, habe wohl Ursache gehabt, sich Verdienste dem Barbier Piester, bei dem zu erwerben. Herr Gottschalt sei später als Diftritts Kommissar sprach Herr v. Egidy am Freitag in einer in der Tonhalle" ab er damals in Arbeit ftand, ein offenes Bekenntniß an die polnische Grenze versetzt. Herr v. Egidy hat im März 1894 gehaltenen Volksversammlung. Saal und Gallerien waren von mehr feiner Schuld abgelegt und dasselbe auch vor dem Kriminal- an diesen Kommissar Gottschalk geschrieben, um eine Unterals 2000 Personen besetzt. Die Polizei, eine in Egidy'schen Ver- Kommissar v. Meerscheidt- Hülleffem in Berlin zu Protokoll erklärt. lage für sein weiteres Vorgehen zu gewinnen. Gottschalt fammlungen sonst unbekannte Erscheinung, hatte sich diesmal zur Wilhelm wurde darauf in Untersuchungshaft genommen, nach Elbers antwortete daß er auf den Brief v. Egidy's weiteres Ueberwachung eingefunden, außerdem wurden zahlreiche Geheim feld transportirt, und das Landgericht Elberfeld beschloß auf grund verfügt habe, jedoch sei bis heute noch nichts erfolgt. Es bleibe polizisten im Saale bemerkt. Herr v. Egidy begann seine des Geständnisses Wilhelm's, das Verfahren wieder aufzunehmen. demnach nur die Annahme übrig, daß Gottschalk entweder nichts Ausführungen mit der Bemerkung, daß er nur die Thatsachen, Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft lehnte jedoch das Ober- verfügt habe, oder daß die Vorgesetzten, an die er verfügt, es für und zu Köln die mit der Begründung, halten, nichts in der Sache zu thun. Eine Folge habe ber möglichst aller eigenen Betrachtungen enthalten wolle. Er die Zuhörer, sich jeder Rundgebung zu enthalten, eine Diskussion als Unterlage für die letztere Annahme diente folgender Borfall: Als besiger von der polnischen Grenze an den Chefredakteur des Berliner folle nicht stattfinden, er werde auch keine an ihn gerichteten Fragen Wilhelm nach seinem Geständniß auf dem Berliner Polizeipräsidium Lotal- Anzeiger", Herrn v. Kupfer, geschrieben, die im Lokal- Anzeiger beantworten. Dann führte der Bortragende aus, wie er mit dem in Haft genommen wurde, und Heinrich Biethen diese Thatsache gegebenen Darstellungen des Falles Ziethen seien falsch, er( der GutsFall Biethen bekannt geworden ist. Nach dem Erscheinen seiner erfuhr, begab letterer sich nach dem Moltenmarkt, um Wilhelm zu befizer) kenne den Kommissar Gottschalt, der über das gesammte Schrift„ Ernste Gedanken" im Jahre 1890 habe sich der in Berlin sprechen. Sein Wunsch wurde nicht erfüllt, dagegen theilte ihm der Material verfüge, Herr v. Kupfer möge ihm einen Menschen hin lebende" Gastwirth Heinrich Ziethen brieflich an ihn gewandt, Gefängnißaufseher mit, daß Wilhelm über großen Hunger flage, daß senden, den er über die Angelegenheit Biethen richtig informiren ihn dann später in Berlin aufgesucht und ihn für die Wieders aber weder Nahrung, noch Mittel zur Beschaffung derselben zur wolle. Herr v. Egidy habe von der Entsendung an den Gutsbefizer aufnahme des Verfahrens in Sachen des verurtheilten Albert Verfügung ständen, und ob Heinrich Biethen nicht etwas für Wilhelm abgerathen, weil er meine, es komme nichts dabei heraus, und weil Biethen zu intereffiren versucht. Herr v. Edidy habe zunächst spenden wolle. Darauf gab Heinrich Ziethen 81 diesem er im stillen immer noch auf die Verfügung des Kommissars Gottnicht an die Unschuld bes Albert Biethen glauben Bwed 70 Pf. Aus diesem Umstande habe das Oberlandes- schalt hoffe. Am Schluß seines vierstündigen Vortrages warf fönnen, weil er die ihm geschilderten Vorgänge für unmöglich hielt. gericht gefolgert, daß Wilhelm zur Abgabe seines Geständnisses v. Egidy die Frage auf, was geschehen könne, um ein WiederaufNur aus menschlichem Mitleid mit dem Bruder Heinrich Ziethen fei von der Familie Biethen bestochen worden fei. Die weiteren nahme- Verfahren in Sachen Ziethen zu erwirken. Auf dem geordneten er diesem mit Rath zur Hand gegangen. Nach eingehenderem Gesuche un Wiederaufnahme des Verfahrens sind bekanntlich vom Wege sei alles versucht worden, aber unsere Institutionen versagen. Nicht Studium der ganzen Angelegenheit sei er jedoch zu der Ansicht ge- Landgericht Elberfeld abgelehnt worden, weil das Gericht die bei weil sie unzulänglich sind, sondern weil die Handhabung derselben kommen, daß hier die Möglichkeit eines Justizmordes vorgebrachten Beweismomente theils nicht für neu, theils nicht für er eine folche ist, die jede Aussicht, auf dem vorgeschriebenen Wege die namentlich, nachdem Heinrich heblich hielt. Nachdem Herr v. Egidy die Einzelheiten der Be Wiederaufnahme durchzusetzen, schwinden läßt. Er zweifle nicht, daß Ziethen den Namen eines Mannes genannt, ber in dem mühungen um Wiederaufnahme geschildert, theilte er eine noch nicht bei einer erneuten Gerichtsverhandlung gegen Ziethen sowohl dessen Prozeß gegen Alb. 3. eine Rolle gespielt, zur Gewißheit geworden, bekannte Thatsache mit. In dem Prozeß Ziethen spielte auch der völlige Unschuld, wie die Schuld Wilhelm's erwiesen wird, selbst daß Alb. Biethen unschuldig verurtheilt sei. Jezt sei es nicht mehr Kriminalkommiffar Gottschalt eine Rolle als Belastungszeuge. Der wenn Wilhelm nicht zur Stelle geschafft werden kann. Nachdem alle menschliches Mitleid mit Heinr. 3. gewesen, sondern die Ueberfelbe hat auch mit den Ermittelungen in Sachen Ziethen zu Versuche der Angehörigen Biethen's gescheitert sind, bleibe noch übrig, zeugung, daß durch die Verurtheilung des Albert 3. unferem Rechts- thun gehabt und bei dieser Gelegenheit an dem Meffer des daß die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme beantrage. Hierzu leben ein Matel angeheftet sei, was den Redner veranlaßt habe, an Bietben ein von dem Stiele des Hammers, mit dem der Mord aus- könne sie vom Justizminister veranlaßt werden, der wiederum vom der Herbeiführung des Wiederaufnahme- Verfahrens mitzuarbeiten. geführt worden ist, herrührendes Partikelchen entdeckt, nachdem er preußischen Herren- oder Abgeordnetenhause zu einem derartigen Herr v. Egidy schilderte nun ausführlich den Thatbestand vorher den besagten Hammer und die von dem blutigen Stiel des Eingreifen bewogen werden könne. Auch vom Könige könne eine bes Falles Biethen, wie er 1884 vor dem Schwurgericht in felben abgeschabten Spähne aus der Biethen'schen Wohnung mit solche Anregung ausgehen. Redner zweifelt nicht, daß der König Elberfeld festgestellt worden ist, er ging dann zu einer Be- genommen hatte. Es ist das derselbe Gottschalt, der bei der Ent- eine dementsprechende Anweisung ertheilen werde, wenn er die Antrachtung ber Gerichtsverhandlung felbft über, unterzog deckung des viel erörterten Attentats am Niederwalddenkmal mitgewirkt gelegenheit aus den Akten kennen lerne, und sich versichere, daß ihm ferner das gesammte durch die Verhandlung zu tage geförderte Behat. Wie Herr v. Egidy andeutete, soll man seinerzeit von der nicht im Staatsintereffe" ein Theil des Materials vorenthalten Laftungs und Entlastungsmaterial einer tritischen Würdigung und Mitwirkung des Kommissars Gottschalt bei den Ermittelungen in werde. Für solche Entschließungen des Königs oder des Landtages tam zu dem Resultat, daß Albert Biethen zweifellos unschuldig fei, Sachen Ziethen nicht angenehm berührt gewesen sein. Als der damalige Stimmung zu machen, das sei der Zweck, weshalb Herr v. Egidy und die Wahrscheinlichkeit dafür spreche, daß der damalige Lehrling Minifter v. Buttkamer davon gehört hatte, soll er etwa gefagt den Fall Biethen dem Volte hiermit übergeben habe. Das Bolt Wilhelm den Mord begangen habe. Der Redner besprach nun die haben: Hat denn der auch wieder dabei seine Hand im Spiele! möge nunmehr seine Pflicht thun.
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