feitsgebiets der Beamtinnen zeigt sicher beweiskräftiger als viele Worte, daß auch in Bayern   die Frauen den Aufgaben der Gewerbe­aufsicht gewachsen sind. Daß die Arbeiterinnen die Sprechstunden der Assistentinnen nicht zur Uebermittlung von Beschwerden benutzen, ist ebenso bedauerlich, als erklärlich. Die Arbeiterinnen fürchten, ihr Beschwerdegang könne irgendwie zur Kenntniß der Unternehmer ge­langen und werde dann von diesen mit der Hungerpeitsche, mit Ent­lassung, geahndet werden. Daß diese Befürchtung nicht grundlos ist, beweisen Thatsachen, ist übrigens auch von Fabrikinspektoren an­erkannt worden. Die erklärliche Scheu der Arbeiterinnen vor dem Beschwerdeführen und dem Eintreten für ihr Recht, macht neben den staatlichen Gewerbeaufsichtsbeamtinnen noch ein anderes nöthig: die Aufstellung von weiblichen Vertrauenspersonen aus den Reihen der Arbeiterinnen selbst. Die Gewerkschaften haben in dieser Rich­tung, wie wir schon vor Jahren nachgewiesen haben, eine sehr dringende und ersprießliche Aufgabe zu erfüllen. Die oben mitgetheilten An­gaben aus dem Bericht der bayerischen Fabrifinspektion sprechen recht deutlich dafür, daß die Gewerkschaften allenthalben dem Beispiel folgen sollten, das in Apolda  , Berlin  , Dresden  , Stuttgart   und anderen württembergischen Städten gegeben worden ist.

Zur Frage der Austellung bezw. der Thätigkeit weiblicher Fabrikinspektoren äußert sich der verdienstvolle badische Fabrik­inspektor Dr. Wörishoffer in seinem letzten Jahresbericht. Be­kanntlich hat Dr. Wörishoffer bis jetzt nicht zu den Befürwortern der Neuerung gehört. Nicht daß er ihr grundsätzlich ablehnend gegenüber­stand, wohl aber machte er eine Reihe praktischer Bedenken gegen sie geltend. Diese Bedenken hat er auch jetzt noch nicht gänzlich auf­gegeben, doch läßt er sie zurücktreten vor der gewonnenen Ueber­zeugung, daß die industrielle Entwicklung einen umfassenderen Schutz der Arbeiterinnen nöthig macht, und daß Frauen in der Gewerbe­aufsicht mit Nußen thätig sein können. Die Frauenarbeit gewinnt immer mehr an Ausdehnung, viele Arten der Arbeiten üben auf den weiblichen Organismus eine besonders schädigende Einwirkung aus, die Frauenarbeit beeinflußt das Familienleben und den Kulturzustand der Arbeiterklasse, es kann daher mit Recht ein Organ für zweck­mäßig erachtet werden, das die besonderen Interessen der weib­lichen Arbeiterschaft wahrt; dies im Wesentlichen der Gedankengang Dr. Wörishoffers. Seine diesbezüglichen Aeußerungen werden in der nächsten Nummer in einem Artikel über den Jahresbericht der badischen Fabritinspektion ausführlich wiedergegeben.

Ein Gesuch um die Anstellung von Fabrikinspektorinnen in der Schweiz   wurde von der Bundesbehörde abschlägig beschieden. Das Gesuch war eingereicht worden von der internationalen Genfer  

Wenn rings die Welt nach Frucht und Reife ringt, Du Lied der Sehnsucht, das in lauer Nacht, Wenn nur der Mond auf blauen Bergen wacht,

Das rauschende Blut in meinen Adern singt Du Lebensfluth, die aus den Tiefen quillt Begrabenen Seins und rastlos wächst und schwillt Und von Geschlecht sich zu Geschlecht ergießt, Verborgner Stern im tiefsten Weltenraum, Der schlummernd seine Strahlen keusch verschließt, Du meiner Liebe rosiger Knospentraum:

Ich fordre Dich vom Himmel kraft der Kraft, Die dieses Frühlings holde Wunder schafft, Die, Purpurblut, in schwellender Traube schäumt, Die im begrenzten Raum Unendlichkeiten träumt, Ich glühe nach Dir, wie Frühroth nach dem Tag!

Aufjauchzend steh' ich vor der Zukunft Thor Und klopfe an mit starkem Herzensschlag: Die schweren Marmorflügel dreh'n sich schon Und klaffen weit

Auf beiden Händen heb' ich Dich empor, Hebe Dich zu des Geisterkönigs Thron, Daß er mit Feuer Deine Stirne weiht, Du meine Sehnsucht, meine Ewigkeit: Mein ungeborner Sohn!"

Mit geradezu elementarer Wucht, der konventionellen Heuchelei spottend, bäumt sich in diesen kraftvollen Versen das tiefste Sehnen des Weibes auf wider das drohende Welken und Verfümmern der ,, alten Jungfernschaft", fordert es gebieterisch das Recht auf Liebe, das Recht auf Fortdauer in der Ewigkeit einander ablösender Ge­schlechter.

( Fortsetzung folgt.)

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Kommission für die Interessen der Frau" und forderte die Anstellung weiblicher Gewerbeaufsichtsbeamten vielleicht in dem Sinne, daß den jetzt amtenden Inspektoren weibliche Angestellte beigegeben würden". Das Industriedepartement stellte der Kommission ein Gutachten des eidgenössischen Fabrikinspektorats zu, das sich gegen die Neuerung ausspricht. Doch soll damit die Materie nicht endgiltig erledigt sein, denn die Bundesbehörde bemerkte in ihrer Antwort, daß die Revision des Fabrikgesetzes Gelegenheit geben werde, die aufgeworfene Frage grundsätzlich zu erörtern.

Für die Anstellung von weiblichen Fabrikinspektoren wie für eine Revision des schweizerischen Fabrikgesetzes sind die Organi­sationen des Grütlivereins, des schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der schweizerischen sozialdemokratischen Partei in eine Aftion ein­getreten. Zum Zwecke der Unterstützung ihrer einschlägigen Forde­rungen veranstalten sie eine Enquete, die sich auf siebzehn Fragen des gesetzlichen Arbeiterschutzes beziehen.

Anstellung einer Gewerbeinspektions- Assistentin in Hol­ land  . Wie wir vor etlicher Zeit mittheilten, wurde in Holland   die Anstellung einer Gewerbeinspektorin beschlossen. Die Regierungs­behörde hat nun kürzlich die neugeschaffene Stelle zur Besetzung aus­geschrieben. Die Bewerberinnen um das Amt sollen zwischen sechs­undzwanzig und sechsunddreißig Jahre alt, gesund und rüstig sein und über ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse verfügen. Das Gehalt beträgt anfangs 1500 Gulden und steigt bis 2500 Gulden.

Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens.

In

* Frauenarbeit in französischen   Seidenspinnereien. dem Departement Vaucluse   in der Provence   ist die Seidenspinnerei eine verbreitete Hausindustrie. In größeren Dörfern von 1200 bis 1500 Einwohnern pflegen auch Werkstätten eingerichtet zu werden, in denen durchschnittlich 50 bis 60 Arbeiterinnen thätig sind; vier bis fünf solcher Arbeitsstuben zählt fast jedes große Dorf. Frauen von 13 bis zu 70 Jahren arbeiten dort von früh 6 bis Abends 7 Uhr, häufig, wenn die Arbeit drängt, noch länger. Sie verdienen in der besten Zeit von 50 Cts.( ca. 40 Pf.) bis höchstens 1 Fr. 60 Cts. ( ca. 1,25 Mk.) täglich, in der schlechten 15 bis 25 Cts. Die Aus­zahlung dieses Hungerlohns erfolgt nur monatlich, so daß die armen Arbeiterinnen ihren Ausbeutern einen Kredit von 30 Tagen gewähren. Da viele, besonders auf dem Lande zerstreut lebende Arbeiterinnen, einen halbe Tage langen Weg bis zum Ablieferungsort zurückzulegen haben, so verlieren sie auch noch monatlich einen Arbeitstag, der ihnen natürlich nicht vergütet wird. Sehr häufig kommt es vor, daß Mütter und Töchter in der Werkstatt arbeiten, während die Väter, fleine Bauern, das Haus und die kleineren Kinder warten, und da­neben ihr Stückchen Feld bestellen. Ahnen die reichen Frauen, welch' eine Laft von Menschenleid sie in ihren seidenen Kleidern auf sich tragen?

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D.Z. Erwerbsverhältnisse für Frauen in England. In London  ist unter dem Titel Dictionary of Employments open to Women" das erste englische Handbuch über Frauenberufe erschienen, das viel des Interessanten bietet. So erfahren wir daraus, daß eine Fabrik­inspektorin 4000-6000 Mt. Jahresgehalt bekommt, während man im vorigen Jahre in Bayern   2000 Mt. für zwei Assistentinnen im Budget vorsah und in Württemberg ebenfalls nur 2000 Mt. als Gehalt für eine Gewerbeaufsichtsbeamtin in Aussicht nimmt. 540 Frauen, welche im Dienste der Gefängnißverwaltung stehen, erhalten Gehälter von 900 bis 1000 Mt. als Wärterinnen und von 1000 bis zu 5000 Mt. als Oberaufseherinnen und Hilfsdirektorinnen. Eine im Handelsamt als Labour Correspondent" angestellte Dame erhält 8000 Mt. Im Post­dienst sind 30534 Frauen thätig. Ihr Anfangsgehalt beträgt 700 Mt. und steigt bis zu 2000 Mk. In einem Londoner   Stadttheil ist eine Frau Postmeisterin thätig mit ca. 5000 Mt. jährlichem Gehalt. Mit Telegraphiren und Telephoniren sind 4350 Frauen beschäftigt bei 500 Mt. Anfangsgehalt, der je nach der Stelle bis zu 9000 Mt. steigt. Mit der gleichen Summe ist eine Aerztin als Postärztin für die weiblichen Angestellten besoldet. Als Stenotypistinnen sind Frauen in den verschiedensten Regierungsdepartements beschäftigt. An den Hospitälern in Indien   sind weibliche Aerzte angestellt. Am Obser­vatorium in Natal sind eine Astronomin und eine Meteorologin angestellt. In Neuseeland  , Viktoria und Neu- Südwales bekleiden Frauen die Aemter von Fabrifinspektorinnen, in Indien   und Süd­ australien   diejenigen von Schulinspektorinnen, in Adelaide  , Südwest­australien gehören sie der föniglichen Kommission für Hospitäler an. In England sind ferner die Frauen thätig als Inspektorinnen im Gesundheitswesen, als Inspektorinnen zur Ueberwachung der Gesetze