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hebung erstreckt hatte, 1722 Arbeiterinnen in Buchbindereien und verwandten Betrieben. Die große Mehrzahl der Buchbinderinnen hat also die Bedeutung der Gewerkschaftsorganisation noch nicht er= kannt. Immerhin gehört im Buchbindergewerbe im Vergleich zu den einschläglichen Verhältnissen in anderen Industrien ein ansehnlicher Stamm von Frauen und Mädchen der Organisationen.
Gewerkschaftliche Arbeiterinnenorganisation in Oesterreich . Nach einer Aufstellung der Gewerkschaftskommission für Steiermark sind in diesem Kronland 552 Arbeiterinnen gewerkschaftlich organisirt, davon gehören dem Arbeiterinnenverein von Graz mit seinen Filialen 256 Mitglieder an. Der Bergarbeiterverein der Desterreichischen Alpenländer zählt 55 weibliche Mitglieder. Von den Handschuhmacherinnen sind 74 organisirt, von den Eisen- und Metallarbeiterinnen 47, und dem Rechtsschutz- und Gewerkschaftsverein sind 87 Frauen und Mädchen beigetreten.
Von den Wiener Buchbinderinnen sind ca. 400 organisirt. Nur 24 der 600. Bandarbeiterinnen von Niederösterreich gehören der Gewerkschaft an. In der Florisdorfer Jutespinnerei und -Weberei sind 600 weibliche und 200 männliche Arbeiter beschäftigt. Von diesen 800 Ausgebeuteten sind nur 54 organisirt. Von den 1100 Textilarbeiterinnen und Arbeitern des Desterreichischen Waldviertels haben sich bis jetzt nicht mehr als 30 der Gewerkschaft angeschlossen.
Frauenstimmrecht.
Der
Das Recht der Frauen, als Räthe und Aelteste den Lon doner Bezirksvertretungen anzugehören, ist von dem englischen Unterhaus mit 243 gegen 174 Stimmen preisgegeben worden. Lord Balfour , der für die Zuerkennung des betreffenden Rechts an die Frauen ist, befürwortete gleichwohl das Fallenlassen des früheren Beschlusses und die Kapitulation vor dem reaktionären Willen des Oberhauses. Er erklärte, das Zustandekommen des ganzen Gesetzes sei gefährdet, wenn das Unterhaus an der Gleichberechtigung der Frauen festhalte, weil die Lords dieser nie zustimmen würden. Seine Erklärung bewirkte, daß 70 bis 80 Abgeordneten umfielen. Die Masse der Liberalen und einige kleine Gruppen von Konservativen hielten an dem alten Beschlusse fest, dagegen stimmten mehrere bekannte Radikale mit der Regierung, so natürlich Labouchère, der verbohrte Gegner der Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Aus Haß gegen die frauenrechtlerischen Bestrebungen anerkannte er damit mittelbar das Recht der Lords gegen das Unterhaus, obgleich er sonst einer der energischsten Gegner dieses Rechts ist. Der Beschluß des Unterhauses ist um so bemerkenswerther, als er den Frauen ein Recht vorenthält, welches sie bis zu einem gewissen Grade schon besaßen. Die Frauen konnten bis jetzt in die Londoner Kirchspielräthe gewählt werden, und die weiblichen Mitglieder dieser Körper schaften haben sich durch Pflichttreue ausgezeichnet. Das neue Gesetz nimmt ihnen das bisherige Recht unter dem ganz unstich haltigen Vorwand, daß die Bezirksvertretungen, welche die Kirchspielräthe ersetzen, etwas vermehrte Vollmachten erhalten. Fortschritt dieser Vollmachten ist nun in durchaus ungerechtfertigter Weise mit dem Rückschritt der Entrechtung der Frauen verquickt. Der Beschluß des Unterhauses wird nicht nur von liberalen Blättern sehr abfällig beurtheilt, sondern auch von manchen konservativen Zeitungen, so erklären die„, Evening News" den Ausschluß der Frauen aus den Bezirksvertretungen für reaktionär und mehr gegen die arme Bevölkerung als gegen die Frauen gerichtet, weil die weiblichen Mitglieder der Kirchspielräthe und anderer kommunaler Körperschaften sich der Interessen der Bedürftigen besonders theilnahmsvoll angenommen hätten. Letzteres Lob wird von dem Organ der englischen Sozialdemokraten, der ,, Justice", nicht getheilt. Die ,, Justice" schreibt: In den Schulräthen und Armenpflegschaften haben wir nicht beobachtet, daß die weiblichen Mitglieder jene gütige Sympathie mit den Armen und Hilflosen bethätigten, jene milde Humanität, wie man erwartet hatte. Im Gegentheil: die weiblichen Mitglieder haben zu den eifrigsten Verfechterinnen der Innehaltung der härtesten Vorschriften gehört." Die ,, Justice" anerkennt jedoch rückhaltslos, daß die Frauen vollauf ihre Fähigkeit erwiesen hätten, an den Arbeiten der kommunalen Verwaltungskörper theilzunehmen. Ebenso rückhaltslos tritt das sozialdemokratische Blatt für das Recht der Frauen ein, den neuen Bezirksverwaltungen als Räthe und Aldermen anzugehören. Nicht gegen die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts wendete es sich, vielmehr nur gegen die alte frauenrechtlerische Legende, daß das Gefühlsleben die bürgerlichen Damen über die Klassengegensätze erhebe, ihnen besonderes Verständniß mit den Bedürfnissen der Besitzlosen verleihe und sie deshalb zu deren berufensten Vertretern mache.
Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Bettin( Gißner) in Stuttgart. -
Frauenbewegung.
Die Gründung medizinischer Frauenkurse in Moskau ist in die Wege geleitet. Dieselben sollen nach dem Muster der Petersburger Kurse eingerichtet werden. Die Erlaubniß der Regierung zur Sammlung von Mitteln für das Unternehmen soll nach russischen Blättern bereits ertheilt worden sein. Die Sache des Frauenstudiums, zumal des medizinischen Frauenstudiums, hat in Rußland jederzeit fräftige Förderung aus den weitesten Kreisen der Bevölkerung erfahren. So ist deshalb nicht zweifelhaft, daß die Sammlung sehr bald die Mittel zur Errichtung der Kurse in Moskau aufbringen wird. Die Mittel zur Gründung der Petersburger medizinischen Frauenkurse sind ebenfalls durch eine Sammlung aufgebracht worden, und gerade aus Moskau sind ihr reichlich Gelder zugeflossen.
Ein nationaler Bund der Schweizer Frauen soll gegründet werden. Die Frauenvereinigungen von Genf , Lausanne und Zürich haben die Anregung zu der Gründung gegeben.
Das Recht der französischen Frauen, zur Advokatur zugelassen zu werden, hat die französische Kammer kürzlich votirt, indem sie einen diesbezüglichen Antrag des Sozialisten Viviani mit 319 gegen 174 Stimmen annahm. Der Antrag wurde mit seichten und grotesken Gründen, aber um so größerer Heftigkeit von einem nationalistischen und einem antisemitischen Redner bekämpft. Vivianis Rede für das Frauenrecht war eine Glanzleistung ersten Ranges. Sie bot mehr als eine Vertheidigung der in Frage kommenden Forderung, sie war ein warmes Plaidoyer für die volle soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Besonders treffend fertigte Viviani die Behauptung der gegnerischen Redner ab, die Frauenrechtlerinnen wollten die Ehe abschaffen und die freie Liebe einführen."
* Zu Doktoren der Medizin sind in der Frauenhochschule zu New York fürzlich 18 junge Mädchen promovirt worden. Wie gesucht weibliche Aerzte in Amerika sind, beweist der Umstand, daß sämmtliche Damen bereits in Frauenhospitälern Anstellung fanden.
Bitte an die Genossinnen!
Eine alte Parteigenossin, frank und schwach und in Folge dessen arbeitsunfähig, bedarf dringend der Hilfe, zu der wir umsomehr verpflichtet sind, als die Leidende eine jener Ersten war, welche unter dem Sozialistengesetz für die Aufklärung der Frauen wirkten und als Lohn dafür sich der besonderen Beachtung der Behörden zu er freuen hatten.
Zuerst auf Grund des Vereinsgesetzes wegen angeblicher Uebertretung bestraft, wurde unsere Genossin später mit ihrem Manne zugleich ausgewiesen, zuerst aus Weißensee bei Berlin , dann auch aus Hamburg .
Seit dem vor einigen Jahren erfolgten Tode ihres Mannes steht sie einsam im Leben; einsam, fremd, ohne Hilfe ist sie unter Jenen, für die sie arbeitete. Die Genossinnen erfüllen eine Ehrenpflicht, wenn sie helfend der treuen Kämpferin beistehen.
Zur Entgegennahme auch der kleinsten Unterstützungsbeiträge sind bereit:
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P. Stägemann, Berlin , Landsbergerstraße 72, IV. E. Jhrer, Pankow , Schönholzerstraße 8, II.
Die Redaktion der„ Gleichheit", Stuttgart , Rothebühlstraße 147, III.
Bur Nachricht.
Der Nothstand der Geraer Textilarbeiterin, von dem wir in Nr. 13 berichteten, ist Dank des helfenden Eingreifens der organisirten Geraer Genossinnen und Genossen beseitigt worden. Wie diese uns mittheilen, werden weitere Mittel nicht benöthigt. In Uebereinstimmung mit den Gebern werden wir deshalb die bei der„ Gleichheit" eingelaufenen Beträge der kranken Genossin in Weißensee überweisen und seinerzeit zusammen mit den für diese hoffentlich noch eingehenden Geldern quittiren.
Die Redaktion der ,, Gleichheit“.
Quittung.
Für den Agitationsfonds erhalten: von den Geraer Genossinnen durch Genossin Ihrer 10 Mt. Dankend quittirt
Frau M. Wengels, Vertrauensperson. Berlin O, Fruchtstraße 30, Quergeb. 2 Tr.
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