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in Mannheim , Ludwigshafen , Frankenthal , Speyer ,| Raiserslautern, Mundenheim , Flomersheim, Oggersheim, Lambsheim , Hettenleidelheim, Eisenberg, Neckarau , Op penau , Heidelberg , Offenburg , Friesenheim und Bruchsal . Die Versammlungen waren fast sämmtlich gut, zum Theile sogar glänzend besucht, und erfreulicherweise waren auch fast überall die Frauen stark vertreten. In Offenburg und Bruchsal gelang es, eine Genossin für den Posten der weiblichen Vertrauensperson zu ge winnen. Zahlreiche Frauen traten ihren Gewerkschaften bei, dem Verband der Tabatarbeiter und dem der Fabrikarbeiter. In fünf Orten wurden neue Zahlstellen für den Fabrikarbeiterverband gegründet. Die entfaltete Agitation führte gegen 200 Arbeiter und Arbeiterinnen ihren Gewerkschaften zu. L. Z. Um die Frauen über die moderne Arbeiterbewegung aufzuklären und für sie zu gewinnen, fanden auf Veranlassung der Chemnitzer Agitationsfommission in und bei Chemniz, sowie im Erzgebirge mehrere Versammlungen statt. Genossin Kähler- Dresden sprach über folgende Themen:" Arbeiterinnenelend und Arbeite rinnenschutz";" Warum müssen die Frauen für die allge: meine Arbeiterbewegung gewonnen werden?";" Bürgerthum und Sozialdemokratie". In Chemniß selbst war die Versammlung nur mäßig besucht, eine rege Debatte schloß sich an den Vortrag an. Die Versammlung in Gablenz erfreute sich eines großartigen Besuchs, zwanzig Mitglieder wurden der Parteiorganisation und fünf dem Textilarbeiterverband zugeführt. Der Besuch der Versammlung in Koppel ließ viel zu wünschen übrig. Mag die Ursache davon in der herrschenden hohen Temperatur oder in anderen Umständen zu suchen sein: die Lauheit und Flauheit der Proletarierinnen des Ortes ist damit nicht entschuldigt. In Chemnitz und Umgegend verharren leider die vorhandenen großen Arbeiterinnenmassen ihren ureigensten Interessen gegenüber noch in Gleichgiltigkeit. Es bedarf einer sehr aufopferungsreichen, geduldigen Arbeit, um sie zu wecken und dem Kampfe gegen Unrecht und Unterdrückung zuzuführen. In Delsnit wurde die für einen Sonntag Nachmittag geplante Versammlung wegen des Trauergottesdienstes für den verstorbenen König Albert in letzter Stunde verboten. Acht Tage später konnte sie jedoch ohne jeden Zwischenfall stattfinden. Sie bot einen imposanten, herzerhebenden Anblick. Auf Schustersrappen waren die Theilnehmer, Frauen und Männer, stundenweit herbeigeeilt. Das sehr geräumige Versammlungslokal vermochte bei Weitem nicht alle Besucher zu fassen, und ein sehr großer Theil derselben mußte im anstoßenden Garten Posto fassen. In Crottendorf , wo die nächste Versammlung stattfand, hatte einige Wochen früher der Herr Pfarrer mit seinen Getreuen in echt christlicher Liebe und Duldsamkeit eine Gewerkschaftsversammlung mittels der geistigen Waffen" des Pfeifens und Johlens illusorisch gemacht. Genossin Kähler ließ in ihrem Referat über „ Bürgerthum und Sozialdemokratie" manchen kräftigen Hieb auf die Versammlungsstörer herabsausen. Ihre Ausführungen wurden oft von Beifall unterbrochen. Als der Vorsitzende anfrug, ob Gegner das Wort wünschten, herrschte Kirchhofsruhe, ein charakteristisches Anzeichen, wie es um den sittlichen Muth der Radauhelden bestellt ist. Prächtig verlief auch die Versammlung in Geyer , die unter freiem Himmel tagte. Die Agitationstour hat der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung neue Mitglieder zugeführt und der Arbeiterpresse eine Zahl Abonnenten gewonnen. Nun heißt es, nicht ruhen und rasten, damit das Erreichte behauptet und vermehrt wird. Die moderne Arbeiterbewegung ruft auch die Frauen in die Reihen der Kämpfer für Freiheit und Recht. Wohlan, Ihr Frauen und Mädchen, laßt diesen Ruf nicht ungehört verhallen. Folgt der Losung: Hinein in die gewerkschaftliche, hinein in die politische Organisation!"
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W. K.
Jn Colditz und in Bischofswerda sprach Genossin Kähler fürzlich in gut besuchten Versammlungen. 3weck und Nußen der Gewerkschaftsorganisation" war die Frage, die sie in dem erst= genannten Orte behandelte. Die Versammlung führte dem Verband der Fabrik-, Land- und Hilfsarbeiter gegen zwanzig neue Mitglieder zu. In Bischofswerda tagte die Versammlung unter freiem Himmel. Die Ausführungen der Rednerin über das Thema:„ Warum müssen die Frauen für die moderne Arbeiterbewegung gewonnen werden?" fanden reichen Beifall, der die Zustimmung der Versammelten bekundete.
W. K.
In Greiz , wo das reaktionäre Vereinsrecht, das richtiger Vereinsunrecht heißen sollte, die Frauen von dem Beſuch aller öffentlichen Versammlungen ausschließt, waren die Behörden bekanntlich einsichtsvoll genug, während der letzten großen Textilarbeiterstreits den Arbeiterinnen die Betheiligung an den Versammlungen zu ge statten. Diese Ausnahmebewilligung wurde auch für die Versammlung gewährt, in welcher die Lohnkommission ihre Abrechnung erstattete. Erfreulicherweise haben die Frauen das Eintagsrecht aus
genutzt und sich an den Debatten betheiligt. Genossin Kühn schilderte in ergreifenden Worten die traurige Lage der Arbeiterinnen, die sie gründlich kennen lernte, als sie in die rauhe Wirklichkeit hinausgestoßen wurde. Genossin Geinitz- Gera wies die Frauen eindringlich auf ihre Pflicht hin, sich zu belehren und zu organisiren, um mit den Männern zusammen für eine bessere Existenz und für die Befreiung vom Joche des Kapitals zu kämpfen. Sie mahnte die Männer, sich die Aufklärung der Frauen angelegen sein zu lassen. Hoffentlich beherzigen die Textilarbeiterinnen von Greiz und Umgegend das, was ihnen an diesem Abend von Frauen und Männern gesagt worden ist, wie auch die Lehren, welche der Streit ihnen ertheilt hat: Ohne eine starke Gewerkschaftsorganisation keine Aussicht auf Erringung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen! Ohne Erkenntniß, Begeiste rung und Opferbereitschaft der Arbeiterinnen feine starke Gewerkschaftsorganisation! Arbeiterinnen, organisirt Euch! Arbeiterinnen, seid treue Mitglieder Eurer Gewerkschaft! W. G.
Dom Versammlungsrecht der Frauen in Bayern .
Das vor circa vier Jahren reformirte bayerische Vereinsgesetz gestattet großjährigen Frauen die Betheiligung an öffentlichen politischen Versammlungen, wenn diese nicht Versammlungen politischer Vereine sind. Denn wie in Preußen und anderen deutschen Bundesstaaten dürfen auch in Bayern die Frauen nicht Mitglieder politischer Vereine sein oder den Sizungen und Versammlungen solcher Organisationen beiwohnen. Man sollte nun meinen, daß innerhalb der blauweißen Grenzpfähle auf Grund des Gesetzes großjährige Frauen unbeanstandet an allen öffentlichen politischen Versammlungen theilnehmen könnten, die nicht von einem politischen Verein veranstaltet worden sind. Aber der gewöhnliche Menschenverstand denkt, und der außergewöhnliche Amtsverstand der Polizeibehörden und Gerichte lenkt! Und so kommt es, daß auch in Bayern wie anderwärts die Handhabung des Gesetzes den Frauen häufig das dürftige politische. Recht illusorisch macht, das der Text des Gesetzes ihnen läßt.. Was polizeiliche Schneidigkeit in dieser Beziehung beginnt, das vollendet juristische Weisheit, und die Regierung sagt Ja und Amen dazu. Sonnenklar geht das aus dem folgenden Falle hervor, der vor mehreren Instanzen verhandelt und schließlich in der Kammer zur Sprache gekommen ist.
In Ochenbruck , Bezirk Altdorf bei Nürnberg , fand am 17. November 1901 eine Volksversammlung statt, in der Genosse Eizinger über die politische Lage referirte. Einberufer und Leiter war Genosse Huber- Nürnberg. Dieser weigerte sich, der Aufforderung des überwachenden Gendarmen entsprechend eine Frau auszuweisen, Genossin Koch- Fürth, welche der Versammlung beiwohnte. Seine Weigerung begründete er damit, daß die betreffende Versammlung eine öffentliche und keine Vereinsversammlung sei. Der überwachende Beamte stellte nun gegen die beiden Uebelthäter Strafantrag. Das Amtsgericht Altdorf lehnte jedoch die Eröffnung des Verfahrens mit der Begründung ab, daß nicht festgestellt sei, ob der Einberufer im Auftrag eines Vereins gehandelt habe. Gegen diesen Entscheid legte der Amtsanwalt beim Landgericht Nürnberg Beschwerde ein und dieses ordnete an, daß das Hauptverfahren zu eröffnen sei. Die Angelegenheit kam nun vor dem Schöffengericht Altdorf zur Verhandlung. Außer dem Vorsitzenden saßen hier zwei Laien zu Gericht, und es erfolgte ein Freispruch der Angeklagten, wie ja seinerzeit auch das Schöffengericht Nürnberg Genossen Bohl und Genossin Rudolph von einer ähnlichen Anklage der Uebertretung des Vereinsgesetzes freigesprochen hatte. Der Amtsanwalt hatte in dem vorliegenden Falle für Genossen Huber 30 Mt. Geldstrafe, eventuell sechs Tage Haft beantragt, für Genossin Roch 10 Mt., eventuell zwei Tage Haft. Zur Begründung des freisprechenden Urtheils hieß es, man habe zwar annehmen können, daß die betreffende Versammlung eine Vereinsversammlung gewesen, doch schlössen die bestimmten Aussagen des Zeugen Herrmann jeden Zweifel aus. Der Amtsanwalt legte gegen das Urtheil beim Landgericht Nürnberg Berufung ein, vor dem am 28. Juli die Angelegenheit zur Verhandlung gelangte. Dieses erachtete den Beweis für die gesetzesbrecherische Handlung der Angeklagten für erbracht und verurtheilte Huber zu 12, Frau Roch zu 3 Mt. Geldstrafe. Die Begründung des Urtheils verdient tiefer gehängt zu werden. Zeuge Herrmann, früher Sekretär des Sozialdemokratischen Vereins Nürnberg, hatte eidlich bekundet, daß Huber vom Verein keinen Auftrag hatte, die Versammlung einzuberufen, sondern aus eigener Initiative handelte. Ferner daß alle Vereinsversammlungen von der Vorstandschaft beschlossen werden und der Vereinssekretär die Vorarbeiten zu ihnen zu erledigen hat. Keiner dieser Umstände lag betreffs der Versammlung in Ochenbruck vor. Trotzdem nahm das Gericht an, daß Huber im Auftrag des Sozial