Südaustralien  , wo die Frauen bereits das Stimmrecht besitzen, es offenbare sicherlich keine Abneigung der Frauen gegen das Wahlrecht, daß sich in seiner Kolonie neben 83000 Männern 75000 Frauen in die Wählerlisten eintragen ließen. Senator Barrett führte seiner­seits an, daß die größte Petition, die je im Landesparlament von Vittoria eingereicht wurde, dem Frauenstimmrecht gegolten habe. Sie war so umfangreich, daß sie von zwei Männern auf den Schul­tern ins Parlament getragen werden mußte. Das wohlbekannte Sprüchlein Die Frau gehört ins Haus" leierte Senator Fraser herunter. Sein Standpunkt wurde mit der Frage verspottet, warum er seine Damen nicht zum Wahllokal begleiten wolle, wie er sie doch ins Theater führe. Senator D. Connor, der das Frauenstimmrecht beantragt hatte, machte geltend, daß es 765407 Frauen zu Pflichten als Staatsbürgerinnen das volle Recht als Staatsbürgerinnen geben werde. Er sähe keinen Grund, warum das Parlament weitere Ge­setze beschließen solle, denen auch die Frauen gehorchen müßten, ohne daß man ihnen eine Stimme bei der Wahl Derer geben wolle, welche die Gesetze machen. In der Debatte zu dem Antrag anerkannten übrigens auch die Gegner der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes, daß in Süd- und West australien  , sowie in Neuseeland  , wo die Frauen das politische Stimmrecht besitzen, keine der düsteren Prophezeiungen sich erfüllt hat, die an seine Ein­führung geknüpft wurden. Auch der treffliche Gebrauch wurde rühmend hervorgehoben, den die Frauen von dem Gemeindewahl­recht machen, daß sie bekanntlich in allen australischen Kolonien besitzen.

Frauenbewegung.

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entfernen. Wir betonen, daß wir bei unserem gemeinsamen Studium mit den Russinnen keinerlei Erfahrungen gemacht haben, die für eine derartige Auslegung den geringsten Anlaß gäben. Wir würden es bedauern, wenn die Handhabung der neuen Ministerialbestimmung auch diejenigen Ausländerinnen der Universität fernhielte, die that­sächlich eine der deutschen   gleichwerthige Vorbildung nachweisen tönnten."

Ein kräftiges Bravo für den Protest dagegen, daß die schmutzigen Westfalmücken" der bürgerlichen Presse die russischen Studentinnen mit Koth bewarfen. Schade, daß in unsere Freude über diesen Pro­test das Wermuthströpflein des Bedauerns ob der Unlogik fällt, mit welcher der Verein studirender Frauen" die für die Zulassung zu den Universitäten geltenden zopfigen Vorschriften mit den Garantien für eine wirklich hohe Vorbildung zu verwechseln scheint.

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Frauen in der Gemeindeverwaltung. In der badischen Ge­meinde Offenburg  , die circa 15000 Einwohner zählt und demnächst der Städteordnung unterstellt werden soll, haben Gemeinderath und Bürgerausschuß ein neues Ortsstatut beschlossen, das unter anderen bedeutenden Reformen auch eine größere Gleich berechtigung der Frauen bringt. In der Schulkommission und im Armenrath werden Frauenvertretungen mit Sitz- und Stimmrecht zugelassen. Die Lehrerinnen der Volksschule sind es, denen das Statut in der Schulfommission eine Vertretung sichert. Im Armenrath sollen die Frauen überhaupt, ohne Unterschied des Standes, Sitz und Stimme haben. Ueberflüssig zu sagen, daß die Anregung zu diesen Neuerungen von sozialdemokratischer Seite ausgegangen ist. Anerkennenswerth jedoch, daß sie die Zustimmung aller Parteien erhalten hat, die auf dem Rathhaus vertreten sind. Ob das Ministerium des Innern dem Statut seine Zustimmung geben wird, ist allerdings fraglich.

Eine Frau als Schiffskapitän in England. Die verwitwete Lady Clifford besitzt ein Patent als Kapitän und segelt ihre eigene Yacht im Mittelmeer  . Dagegen hat das englische Handelsamt Lady Brydenelle Bruce ein Kapitänszertifikat verweigert.

Die Mitarbeit der Frauen in der Berliner   Waisenpflege wird von der Waisenverwaltung sehr günstig beurtheilt. Leider ist die Zahl der Frauen gesunken, die hier thätig gewesen sind. Fast in einem Viertel aller Waisenräthe sind keine weiblichen Mitglieder. Die Waisenverwaltung richtet deshalb an die Waisenräthe die dringende Bitte, Frauen zu ermitteln, welche fähig und gewillt sind, das Amt als Waisenpflegerin zu übernehmen und sie für dasselbe in Vorschlag zu bringen.

Einen besseren gesetzlichen Schutz der minderjährigen Mädchen gegen geschlechtliche Verderbnik fordert der Bund schweizerischer Frauenvereine" in einer Eingabe an das eid­genössische Justiz- und Polizeidepartement. Das Schuhalter der Minderjährigen soll zu diesem Zwecke erhöht und die strafrechtliche Ahndung ihrer Verführung verschärft werden.

Die Zahl der Studentinnen an der Budapester Universität betrug im Winterhalbjahr 1901-1902 insgesammt 102. 71 der Hörerinnen gehörten der philosophischen, 31 der medizinischen Fakultät an.

Vorgehen des preußischen Unterrichtsministers gegen die russischen Studentinnen. Der preußische Unterrichtsminister hat sich getrieben gefühlt natürlich vom Geiste", den russischen Studentinnen zu beweisen, daß man in Preußen russischer sein kann als in Rußland  . Ein Erlaß seinerseits bestimmt, daß die Reife­zeugnisse der russischen Mädchengymnasien für den Besuch der Universi­tät fünftig nicht mehr als genügend anzusehen seien, auch dann nicht, wenn die mit einem solchen Zeugniß Versehenen die Ergänzungsklasse durchgemacht, den Rang einer Erzieherin erhalten oder die Er­gänzungsprüfung im Latein bestanden haben. Den Russinnen, die be­reits auf Grund solcher Zeugnisse zu den Universitätsvorlesungen zu­gelaffen sind, dürfen die Hospitantenscheine fernerhin nur in ganz be­sonderen Fällen gewährt werden. Der ministerielle Hase weiser Fürsorge um die nöthige Vorbildung der russischen Studentinnen liegt offenbar im Pfeffer borussischer Liebedienerei vor dem russischen Abso­ lutismus  . Die russischen Mädchengymnasien stehen ungefähr auf dem gleichen Niveau, wie die Lehrerinnenseminare in Deutschland  , ja in mancher Hinsicht gewähren sie eine bessere Ausbildung als diese. Die Inhaberinnen von Reisezeugnissen deutscher Lehrerinnenseminare sind aber als Hörerinnen zu den preußischen Universitäten zugelassen. Die Rücksicht auf die wissenschaftliche Bildungshöhe der Russinnen kann deshalb kaum den Erlaß des Ministers diktirt haben. Wohl aber ist bekannt, daß sehr viele, wenn nicht die meisten der im Ausland studirenden Russinnen wie Russen mit glühender Seele freiheitlichen, sozialistischen Idealen huldigen und aus tiefster Ueberzeugung Väterchens" Despotismus, verabscheuen und bekämpfen. In zahl­reichen Fällen sind sie deshalb von den russischen Universitäten und Hochschulen vertrieben worden. Nun geht Preußen daran, sich das Abrechnung der Vertrauensperson der Genoffinnen Wohlwollen der Knutenregierung an der Newa   dadurch zu verdienen, daß es seinerseits durch Erschwerung des Zutritts zu den Universi­täten die verdächtigen" und unzuverlässigen Elemente" wie es in der russischen Polizeisprache heißt hudelt und büttelt. Die Presse aber, soweit sie gutgesinnt" ist, hat kein Wort zur Klarstellung und Brandmarkung des Sachverhaltes. Umgekehrt, sie fällt kosakisch mit Verleumdungen und Verdächtigungen über die russischen Stu­dentinnen her. Ihres sittlichen Verhaltens" wegen, so lügt fie, sei diesen die Zulassung zu den Vorlesungen erschwert worden. Da ver­dient es denn alle Anerkennung, daß der Verein studirender Frauen zu Berlin  " in seiner Generalversammlung vom 29. Juli Stellung zu diesen Verleumdungen genommen und sie zurückgewiesen hat. Einstimmig gelangte zur Frage folgende Resolution zur An­nahme:

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,, Wir im Verein studirender Frauen vertretenen deutschen   Stu­dentinnen sind uns durchaus der Gefahr bewußt, die durch die wahl= lose Zulassung minderwerthig vorgebildeter Ausländerinnen der Sache des Frauenstudiums drohen würde. Wir begrüßen jede Bestimmung, die der Vorbildung der weiblichen Studirenden ein möglichst hohes Niveau sichert. Wir wenden uns aber auf das Entschiedenste gegen die Auffassung dieser Bestimmung, als wolle man die russischen Studentinnen ihres sittlichen Verhaltens" wegen von der Universität

Die Anstellung von Polizeimatronen und Polizeiaufsehe­rinnen haben fürzlich frauenrechtlerische Organisationen von Groß­ britannien   und Irland gefordert, ebenso die obligatorische Vor­bildung und gesetzliche Anstellung von Hebammen.

Deutschlands  

für die Zeit vom 25. Januar bis 22. Juli 1902.

Einnahmen:

Bestand am 25. Januar. Aus Berlin  Von auswärts

177,69 Mt. 220,40=

611,90 V

Summa 1009,99 Mt.

Ausgaben:

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65,70 Mt. 65,05 174,50

Summa

Porto und fleine Ausgaben Drucksachen.

Für Agitationstouren

Einnahmen. Ausgaben.

1009,99 Mt.

305,25 M

Bestand 704,74 Ant.

Revidirt und richtig befunden:

Berlin  , den 22. Juli 1902,

M

305,25 Mt.

Frau Luk. Frau Klotzsch.

Berantwortlich für die Rebaktion: Fr. Klara gettin( 8undel) in Stuttgart  . Drud und Berlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart  .