für die oben angedeuteten Mängel unserer Geburtshilfe verantwortlich zu machen, sondern Staat und Gemeinde sind die wahren Schuldigen, weil sie aus staats- oder kommunalegoistischen Gründe» Zustände dulden, bei denen man sich nur darüber wundern muß, daß das auf gesundheitlichem Gebiet angerichtete Unheil nicht noch viel größer ist, als es thatsächlich der Fall ist. Staat und Gemeinde haben bei uns die Fürsorge für die Beschaffung der Geburtshilfe übernommen, aber sie wollen nichts dafür ausgeben. Wir werden demnächst nachweisen, daß die in Betracht kommenden Körperschaften sich sowohl gegen das Publikum, wie gegen die Hebammen in nicht wieder gut zu machender Weise versündigen, wenn sie grundsätzlich nur das schlechteste Material für den verantwortungsvollen Beruf der Geburls­helferin auswählen, weil nur dieses ohne Murren die ihm auferlegten elenden Existenzbedingungen erträgt. Aus der Bewegung. Von der Agitation. Auf Veranlassung der Vertrauensperson der Genossinnen von Köln  , Genossin Zeise, unternahm Genossin Greifenberg-Augsburg vom 22. August bis 1. September eine Agitationstour im Rheinland  . Versammlungen mit dem Thema: Die nothwendige Theilnahme der Frauen am Klassen­kampf", fanden statt in Lindenthal  , Deutz, Ehrenfeld  , Kalk und Mülheim  . In Aachen   und Saarbrücken   sprach die Referentin überDie Jndustriearbeiterin als Mutter und Gattin"; in Dünnwald behandelte sie das Thema:Im Kampf ums Dasein". Alle Versammlungen erfreuten sich eines sehr guten Besuchs, besonders zahlreich waren die Frauen erschienen. In vielen Orten konnten die Lokale nicht Allen Raum bieten, die gekommen waren, um an der Versammlung theilzunehmen. Jedenfalls ein erfreuliches Zeichen für das vorhandene Bedürfniß nach Aufklärung. Besonders zeichnete sich Aachen   durch die rege Betheiligung der Frauen an der Ver­sammlung aus. Und dies obgleich seitens derChristlichen  " die schlimmste Quertreiberei praktizirt worden war. Dieselben beriefen an dem nämlichen Tage, an dem unsere Versammlung stattfand, eben­falls eine Versammlung ein und ließen durch ihren Blattausträger bekannt geben, daß die angekündigte sozialdemokratische Volksversamm­lung nicht stattfände, die Arbeiter sollten in die christliche Versamm­lung kommen. Zu dieser einen Unverfrorenheit gesellte sich noch eine zweite. Der Blattausträger erklärte nämlich, er mache das Vor­stehende im Namen des Vertrauensmannes Schröder bekannt, der Einberufer der Volksversammlung war. Genosse Schröder erfuhr diese niederträchtige Handlungsweise erst am Vormittag des Ver­sammlungstages. so daß die Zeit zu kurz war, um geeignete Schritte dagegen unternehmen zu können. So kam es, daß weniger Männer, dafür aber recht viel Frauen in der Versammlung anwesend waren. Der Vorgang zeigt, zu welchen Mitteln dieChristlichen  " in christ­licher Wahrhaftigkeit greifen, um Versammlungen illusorisch zu machen, die ihnen nicht behagen. Erfreulich ist, daß diese Mittel in Aachen  den Erfolg der Agitation nicht zu vereiteln vermochten. Interessant war auch die Versammlung in Deutz, Sie war als Volksversamm­lung von einer Einzelperson angemeldet worden. Trotzdem sprang der Ueberwachende mit einem Male auf und verbot der Rednerin, die Politik in ihre Erörterung hineinzuziehen. Genossin Greifenberg  belehrte ihn dahin, daß eine Volksversammlung tage, und daß in einer solchen die Frauen das Recht hätten, Politik zu treiben. Der Beamte erwiderte jedoch darauf:Was Sie da sagen, ist mir ganz gleich, wenn Sie nochmal die Politik hereinziehen, dann löse ich die Versammlung auf!" Die Rednerin stellte es nun der Versammlung anHeim, zu entscheiden, ob sie in der Behandlung ihres Themas, das ein politisches sei, fortfahren und es zur Auflösung kommen lassen. oder ob sie die Politik aus dem Spiel lassen solle. Die Versammlung war einstimmig für die weitere Behandlung der Tagesordnung. Doch kaum hatte die Rednerin ihre Erörterungen wieder aufgenommen, als der Beamte aufsprang und das Befassen mit Politik abermals verbot. Jedenfalls war sich jedoch der Amtseifrige nicht ganz klar, was das Gesetz erlaubt, und was es verbietet, denn wenn er über­zeugt war, im Rechte zu sein, so hätte er nicht zum dritten Male mit Auflösung gedroht, vielmehr einfach aufgelöst. Statt dessen hörte er nur den letzten Theil des Vortrags stehend mit an. Dieser Vor­gang ist offenbar ein weiterer Beweis dafür, daß mit der Ueber- wachung von Versammlungen Beamte betraut werden, die aus Un- kenntniß der Gesetze störend in die Verhandlungen eingreifen. Von den Frauen verlangt man, daß sie das Gesetz kennen und respektiren, sollte man nicht auch von den Beamten das Gleiche fordern? Oder gilt vielleicht auch für Beamte und simple Reichsangehörige zweierlei Recht, wie es für die Damen vom Bunde der Landwirthe und die Proletarie­rinnen gilt? In Nippes steht den Genossen kein Lokal zur Verfügung, so daß dort keine Versammlung abgehalten werden konnte. Es ist aber am Orte ein guter Stamm von Genossinnen vorhanden, die soviel wie möglich im Stillen arbeiten, um neue Anhänger und Anhänge­rinnen für die Ideen des Sozialismus zu gewinnen. Und diese Ideen marschiren siegreich in die proletarischen Massen auch desschwarzen" Rheinlands hinein, die Zentrumsgarde mag sich dagegen wehren, so­viel sie will.>l.<Z. In Anschluß an die Agitation in der Dortmunder   Gegend, über die wir in Nr. 19 berichteten, fanden noch Versammlungen statt in Witten  , Herne  , Gelsenkirchen   und Hamm  . Diepolitische Rechtlosigkeit der Frau" bildete das Thema, das Genossin Zieh in diesen vier zum Theil glänzend besuchten Versammlungen erörterte. In Hamm   sprach in der Diskussion ein Herr G-, Mitglied des christ­lichen Jünglingsvereins. Er bezweifelte die Richtigkeit der Aus­führungen der Referentin, soweit sie Bezug hatten auf die steigende Verwendung der weiblichen Arbeitskraft. Er bestritt, daß Frauen in hochschwangerem Zustand zur Erwerbsarbeit herangezogen würden, denn das Krankenkassengesetz(!!) schreibe vor, daß Frauen vier Wochen vor und sechs Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden dürften. Die Referentin belehrte dengutunterrichtelen" Herrn, daß nicht das Krankenkassengesetz, sondern die Gewerbeordnung hier in Frage käme, dieselbe sehe aber leider keinen Schutz Schwangerer vor, sondern nur eine» der Wöchnerinnen für höchstens vier Wochen, eine Bestimmung, die obendrein noch oft übertreten würde. Was der Redner für Gesetz gehalten, fordere allerdings seit Langem die Sozialdemokratie, leider sei jedoch ihre Forderung noch nicht ver­wirklicht. Als Grund gegen die politische Gleichberechtigung der Frau führte der Opponent an, daß es zu Zwistigkeiten in der Ehe führen würde, falls Mann und Frau verschiedener Ansicht seien. Als Be­weis für diese Befürchtung zog er die Mischehen an. Unter jubelnder Zustimmung der Versammelten bewies die Referentin dem Herrn die Haltlosigkeit seiner ach so kleinlichen Einwendungen. Auf der Rückfahrt von Dortmund   fanden noch Versammlungen statt in Pletten­ berg  , Lüdenscheid   und Iserlohn  , die einige 60 Abonnenten auf die Arbeiterpresse brachten. In Iserlohn   ward der Grundstein gelegt für einen Frauen verein, dem 31 Mitglieder beitraten, und dessen Leitung die Frau des dortigen Arbeitersekretärs, Genossin Limberts, übernehmen wird. I-. Resolutionen der Konferenz sozialistischer Frauen zu München  . I. Arbeiterinnenschutz. In Erwägung daß die von der Reichsregierung angeordnete Enquete über die Fabrikarbeit verheiratheter Frauen die Nothwendigkeit wirk­samer gesetzlicher Arbeiterinnenschutzbestimmungen neuerlich doku­mentarisch bestätigt hat; daß jedoch die in letzter Zeit veranlaßte Erhebung des Reichs­amtes des Innern über eine eventuelle Verkürzung der Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen nichtsdestoweniger eine Verschleppung der dringenden Reformen befürchten läßt, ebenso auch ein durchaus ungenügendes Maß an weiterem gesetzlichen Schutze der Arbeite­rinnen: fordert die Konferenz sozialistischer Frauen die schleunige weitere Aus­gestaltung des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes durch Festlegung der Reformen, für welche sich der Parteitag der Sozialdemo­kratie zu Hannover   und die Konferenz sozialistischer Frauen zu Mainz   erklärt haben, und die in einer Eingabe zur Kenntniß des Reichstags gebracht worden sind. Was insbesondere die unabweisbare Verkürzung der Arbeits­zeit anbetrifft, so fordert sie an erster Stelle: Für alle erwachsenen Arbeiterinnen die gesetzliche Ein­führung des Achtstundentags, der durch eine stufenweise Herab­setzung der täglichen Arbeitszeil auf zehn bezw. neun Stunden für eine kurze, gesetzlich bestimmte Uebergangszeit vorbereitet werden kann; für die jugendlichen Arbeiterinnen die Herabsetzung der täglichen Maximalarbeitszeit auf vier bezw. sechs Stunden, Er­höhung der Altersgrenze auf 18 Jahre und Einführung eines obligatorischen Fortbildungsunterrichles, in dessen Schul­plan Haushaltungsunterricht, Gesundheitslehre und Säuglingspflege einzubeziehen sind; für alle Arbeiterinnen die Abschaffung der Ueber stunden­arbeit. Die Konferenz fordert außerdem gesetzliche Förderung der Einführung solcher Vorrichtungen in Fabriken und Werk­stätten, die die Gesundheit der darin Beschäftigten schützen.