'.....''........ Frauen nicht gehören. Ist aber Ihr Verein als Wahlverein unzu­lässig, so können Sie sich auch nicht auf Z 2l des Vereinsgesetzes vom 11. Mai 1850 berufen, welcher im Absatz 2 nur Wahlvereine von den Beschränkungen des Z 8 a. a. O. befreit. In Vertretung:(Unleserlich.)" Der Regierungspräsident hat mithin genau so irrig entschieden, wie die untergeordneten Behörden. Und doch hätte ein Blick in das Reichstagswahlgesetz ihn davor behüten müssen. Z 17 desselben be­stimmt nämlich keineswegs, daß nur Wahlberechtigte das Recht haben, Wahlvereine zu bilden oder solchen anzugehören. Er wurde geschaffen, um den Mecklenburgern, die weder eine Volksvertretung noch ein Vereins- und Versammlungsrecht besitzen, wenigstens für die Wahlzeit das gesetzliche Recht zur Behandlung der Wahlangelegenheiten in Vereinen und Versammlungen zu sichern. Wo sonst in Deutschland  ein über diesen Notparagraphen hinausgehendes Vereins- und Ver­sammlungsgesetz existiert, da blieb es von der betreffenden Bestimmung unberührt. Was das preußische Vereinsgesetz anbelangt, so hebt es in s 21 die in s 8 enthaltenen bekannten Beschränkungen nicht bloß für Wahlberechtigte auf, sondern auch für Frauen, Schüler und Lehrlinge. Ein Entscheid der Landratskammer vom 29. Juni 1849 läßt keine Zweifel darüber. Ein daselbst gestellter Antrag, die be­treffenden Beschränkungen nur für solche Wahlvereine zu beseitigen, die ausschließlich aus Wahlberechtigten bestehen, wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, daß im Falle einer Annahme die gegen Frauenspersonen" zc. im Z 3 enthaltenen Beschränkungen bestehen blieben.(Stenogr. Bericht, Seite 289(1.) Demgemäß hat auch das Reichsgericht in seinem Urteil vom 8. November 1837 wie folgt entschieden: Der Z 21 des preußischen Vereinsgesetzes entzieht die Wahlvereine der im tz 3 für politische Vereine vorgesehenen Be­schränkungen sowohl bezüglich der Mitgliedschaft von Frauen, Schülern und Lehrlingen, wie bezüglich der Ver­bindungen mit gleichartigen Vereinen, nicht aber der in s 1 für Versammlungen vorgesehenen Anzeigepflicht.(Im 16. Band, Seite 294.) Angesichts dieser Umstände mutet der Entscheid des Potsdamer Regierungspräsidenten recht wunderlich an. Er muß um so mehr be­fremden, als in nächster Nachbarschaft von Potsdam  , als in Berlin  und weiterhin in Altona   sozialdemokratische Frauenwahlvereine bestanden haben, ohne daß die Behörden darin eine Übertretung des Vereinsgesetzes erblickten. Genossin Thiel hat denn auch gegen den Regierungspräsidenten   Klage beim Oberverwaltungsgericht ein­gereicht. Der Fall mit seinem Um und Auf ist ebenso bezeichnend für die deutschen   Verhältnisse, wie ein Umstand, den es in helle Be­leuchtung rückt. Es sind nicht die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen, es sind die klassenbewußten Proletarierinnen, es sind Sozialdemokraten, welche den Kampf gegen die Rechtsgültigkeit des preußischen Vereins­gesetzes wie für die Ausnutzung des Z 21 dieses Gesetzes aufgenommen haben und führen. Bis jetzt hat die bürgerliche Frauenrechtelei diesem Kampfe mit in den Schoß gelegten Händen zugesehen. Es entspricht dies der Tatsache, daß auch die bisher errungene Bewegungsfreiheit der Frauen auf dem Gebiet des Vereins- und Versammlungslebens von den Genossinnen und Genossen so gut wie ausschließlich allein errungen worden ist. Frauenstimmrecht. Die Frage des Franenstimmrechtes als besonderen Pnnkt anf die Tagesordnung des nächsten internationalen Tozialisten- kongresses zu Amsterdam   zn setzen, ist in der letzten Konferenz des internationalen Bureaus in Brüssel   am 29. Juli abge­lehnt worden. Anlaß dazu gab der seinerzeit mitgeteilte Antrag der österreichischen Genossinnen, welcher die Behandlung der Frage ver­langte. Der Beschluß des internationalen Bureaus ist angesichts der sich aufdrängenden wichtigen Beratungsmalerien begreiflich. Er be­deutet keineswegs eine Gegnerschaft gegen das Frauenstimmrecht selbst. Das haben die einschlägigen Beschlüsse der internationalen Kongresse zu Brüssel   und Paris   bewiesen, das wird neuerlich die Stellungnahme zu einer entsprechenden Resolution dartun, welche die deutschen   Ge­nossinnen zum PunkteInternationale Regeln der sozialistischen Politik" einzubringen gedenken. Die erstmalige Ausübung des Franenstimmrechtes zu dem anstralischen«undesparlamcnt steht in diesem Jahre bevor. Nach den letzten Aufstellungen sind in den verschiedenen Einzelstaaten neben 979999 männlichen Wählern 896999 stimmberechtigte Frauen vor­handen. Es entfallen Wählerinnen: auf Neusüdwales 399999; Viktoria 297999; Queensland   191999; Südaustralien 88999; Westaustralien 39999  ; Tasmania   49999. Nach einem Bericht desDaily Chronicle" aus Melbourne   haben fortschrittliche und radikale Frauenorganisationen ein Programm für die weiblichen Wähler aufgestellt. Es enthält unter anderem folgende Forderungen: Volle Gleichberechtigung von Mann und Frau vor dem Gesetz, ins­besondere auf dem Gebiet des Familienrechtes. Zulassung der Frauen zu allen Ämtern des Staatenbundes bei gleichen Gehältern, wie sie für die Männer üblich sind. Untersuchung aller vom Ausland her importierten Lebensmittel und Verbot der Einfuhr schädlicher Stoffe; Verbot der Einfuhr von Opium zc. für andere, denn medizinische Zwecke. Förderung des Friedens auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet durch die Errichtung von Schiedsgerichten, die innerhalb des Staatenbundes auftauchende wirtschaftliche Streitfragen entscheiden. Förderung des internationalen Friedens mittels Reorganisation des Landheeres und der Marine im Hinblick auf bloße Verteidigungs­zwecke und mittels Ersatz der stehenden Armee durch ein Frei­willigenheer. Tie erste(tzeneralversammlung des Deutschen Vereins für Franenstimmrecht findet am 2. Oktober in Hamburg   statt. Die Tagesordnung der geschäftlichen Sitzung umfaßt folgende Punkte: Arbeitsbericht; Kassenbericht; Wahl ur Kassenrevision; Anträge; Borstandswahl. Die Sitzung ist eine öffentliche. In Anschluß an die Generalversammlung findet eine öffentliche Versammlung statt, in der ein politisches Thema behandelt werden soll. Franenbewegmlg. Die zweite Generalversammlung des Verbandes fortschritt­licher Frauenvercine wird vom 27. September bis 1. Oktober in Hamburg-Altona   tagen. Die Arbeiten der Tagung werden auf eine Delegiertensitzung, auf öffentliche Sitzungen und öffentliche Versammlungen verteilt, von denen die letzteren abends stattfinden. In den öffentlichen Sitzungen werden folgende Fragen behandelt: 1. Die uneheliche Mutter und ihr Kind, a) Die rechtliche Lage beider. Referentin Or. zur. Frieda Duensing  . b) Die soziale Lage beider. Referentin Or. plnl. Helene Möcker. 2. Die Mutterschafts­versicherung. a) Mutterschaftskassen und Arbeiterinnenorganisation, Referentin Else Lüders  . b) Allgemeine Mutterschaflsrente, Referentin Or. zur. Anita Augspurg  . 3. Die Reglementierung der Prosti­tution. a) Ihre sanitären Erfolge, Referentin noch unbestimmt. k) Ihre rechtliche Grundlage und moralischen Wirkungen, Referentin Lida Heymann  , o) Die Arbeit der männlichen Sittlichkeitsvereine, Referentin Katharine Scheven. 4. Mittel und Wege, das poli­tische Interesse der Frauen zu wecken. Referentin Martha Zieh. Zu allen Referaten findet Diskussion statt. Die Delegierten- sttzung behandelt die geschäftlichen Angelegenheiten des Verbandes, die Revision der Satzungen und Anträge inbegriffen. In den vor­gesehenen beiden öffentlichen Versammlungen wird Maria Lischnewska  über die Einheitsschule sprechen, ein noch unbestimmter Referent über Wohnungsreform und Sittlichkeitsfrage. Nachtrag zum Ndressenverzeichnis weiblicher Vertraueusgerftmen. Als Vertrauenspersonen der Genossinnen wurden kürzlich ge­wählt in: Eichlingshofen bei Barop  , Kreis Dortmund  : Frau Wilh. Kesten, Neuerweg 62 a. Glauchau   i.S.: Frau Klara Temler, Brückenstr. 3; Vertreterin: Frau Hel. Müller, Zimmerstr. 7. Lütgendortmund, Kreis Dortmund  : Frau Luise Kuhlmann, Golte- straße 34. Wittenberge  : Frau Hernowsky, Parkstr. 16; Vertreterin: Frau Thiele, Kl. Tivolistr. 2. Ottilie Baader  , Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands  Berlin   8W., Belle-Alliancestr. 95. Zur Beachtung. Alle auf die Agitation unter den proletarischen Franc» bezüglichen Briefe und Sendungen sind zu richten an: Ottilie V Zaber Vertrauensperson der sozialdemokr. Frauen Deutschlands  Berlin  , LW., Bellealliancestr. 95. Verantwortlich silr die RedaNion: Fr. Klara Zetlin(Zundel) in Stuttgart.   Druck und Verlag von I. H. W. Dtetz Nachf.(S. m. b. H.) in Stuttgart  .