Nr. 6 gierungskamorra wird wachsen, gleichmäßig mit der Em­pörung über ihr Treiben. Der anschwellende Volkszorn wird sich Luft machen in einer Bewegung, die dem Absolutismus ans Leben geht. Schon loht die Volksleidenschaft empor in Polen  , im Kaukasus  , in Rußland   selbst. Kein Wunder, daß der Zar in seinen Schuhen zittert. Noch versucht er durch Scheinkonzessionen die Gärung zu beruhigen. Es wird sich zeigen in der Stellungnahme des Volkes dazu, wie weit das russische Volk bereits gereift ist unter dem Einfluß der auf­rüttelnden Weltereignisse und des aufklärenden Wirkens der Vorkämpfer des Sozialismus. Wir deutschen   Sozialdemo­kraten rufen unseren Mitkämpfern und Mitkämpferinnen in Rußland   begeistert zu: Glück auf! In Deutschland   hat der große Bergarbeiterstreik zunächst sein Nachspiel gefunden in einer Flut drakonischer Strafen, die trotz des allseits anerkannten ruhigen Ver­laufs des großen Streiks über alle die Skeikenden gericht­lich verhängt wurden, deren Verhalten auch nur um ein Härchen als Verstoß gegen das Strafgesetz ausgelegt werden konnte. So schwingt der Vater Staat die Peitsche über die Bergarbeiter. Das Zuckerbrot reicht er ihnen mit der Novelle zum Berggesetz, die dem preußischen Ab­geordnetenhaus zugegangen sind. Das wichtigste darin ist die Beseitigung des Wagennullens und die Anerkennung der Arbeiterausschüsse. Ob aber die Geldsackverttetung des Land­tags diesen Bestimmungen zustimmen wird, das ist noch sehr fraglich. Jedoch auch wenn das geschieht, sind jene Bestim­mungen nur ein paar Tropfen auf einen heißen Stein. Nicht einen Augenblick dürfen die Bergarbeiter die Hände in den Schoß legen. Sie müssen Vorsorge treffen für neue Kämpfe. Vor allem aber kommt es jetzt auch darauf an, unter den Neugewonnenen die Ideen des Sozialismus zu verbreiten. Im Reichstag hat die Budgetberatung des Reichs­amtes des Innern wie üblich zu ausgedehnten Debatten An­laß gegeben. Aber auch diesmal ist wenig Fruchtbares da­bei herausgekommen. Wiederum hatte die Regierung den Reichstag   so spät einberufen, daß von vornherein auf Be­schleunigung der Beratungen gedrängt wurde, um das Budget noch vor April bei Beginn des neuen Etatsjahrs unter Dach und Fach zu bringen. Nun hatte bekanntlich das Zenttum eine Fülle sozialreformerischer Resolutionen zum Reichsamt des Innern eingebracht in der offenkundigen Absicht, daraus parteipolitisches Kapital für die Agitation zu schlagen. Alle seine selbständigen sozialpolitischen An­träge, die sonst nicht zur Verhandlung gekommen wären, hatte es in Resolutionen umgegossen. Die Sozialdemokratte war dadurch genötigt worden, das gleiche Verfahren einzu­schlagen, um bei Erörterung dieser Fragen auch ihrerseits Stellung mit greifbaren Vorschlägen nehmen zu können. Anstatt nun aber, wie es im Interesse der Sache notwendig gewesen wäre, diese Resoluttonen im Anschluß an die Ge­neraldebatte über den Etat des Innern einzeln oder in sach­gemäß zusammengelegten Gruppen zur Erörterung zu bringen, stellte Graf Ballesttem sie gleich insgesamt alle mit zur Debatte. Das hatte die Wirkung, daß nunmehr die ganze Debatte sich zusammenhanglos verzettelte. Wie gerade der Zufall der Rednerliste die Redner auf die Tribüne brachte, wurde bald dies, bald jenes Thema erörtert. Das Interesse des Hauses schwand. Einen lebhafteren Ton nahmen die Debatten nur an. als durch widerwärtige persönliche An­zapfungen der freisinnige Abgeordnete vr. Mugdan   einen Feldzug gegen die Krankenkassen und gegen die Sozialdemo­kratie unternahm. Allerdings erzielte der freisinnige Soz,a- listentöter nur einen negativen Erfolg im Reichstag selbst. Außerhalb des Reichstags werden aber seine Scharfmacher- reden, die auf die Vernichtung der Selbstverwaltung der Krankenkassen abzielen, nur die Wirkung haben, die Arbeiter aufzurütteln, daß sie allesamt zusammenstehen, um solchen tückischen Bestrebungen jederzeit und mit aller Macht ent­gegenzutreten. Im übrigen erhellt aus dem Bestteben der bürgerlichen Parteien, insbesondere des Zenttums, durch allerhand Sozialreformen und-Reförmchen der Sozialdemo­kratie den Wind aus den Segeln zu nehmen, nur mit wachsender Deutlichkeit der indirekte Einfluß der Sozial­demokratie. Die proletarische Emanzipationsbewegung ist die treibende Kraft in der Sozialreform wie in allen kul­turellen Besttebungen. Die Gegner müssen unsere Sache fördern, mögen sie wollen oder nicht. L- ll-. Notizenteil. Gewerkschaftliche Arbeiterinncnorganisation. Mittel zur Förderung der gewerkschaftlichen Organi­sierung der Arbeiterinnen erörtert die Frauenrechtlerin Else Lüders   in Nr. 10 desCorrespondenzblattes". Sie empfiehlt dem nächsten Gewerkschaftskongreß außer der An­stellung von besoldeten Gewerkschastsbeamtinnen die Er­richtung von gewerkschaftlichen Kursen für Frauen und die Herausgabe einer gewerkschafttichen Frauenkorrespondenz. Der leidige Raummangel zwingt uns, eine eingehende Er­örterung der beiden letztere Vorschläge bis zur nächsten Nummer zu verschieben. Wie notwendig die Anstellung weiblicher Gewerkschaftsbeamten ist, das haben wir bereits wiederHoll begründet. Der Agitation unter den Arbeiterinnen hat die Ge- neralkommission der deutschen Gewerkschaften stets große Aufmerksamkeit und tatkräftige Förderung zugewendet. Ihr letzterRechenschaftsbericht" über die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1304 bestätigt das neuerlich. In dem auch sonst noch interessanten und belehrenden Dokument heißt es: »Die Agitation unter den Arbeiterinnen glaubte die General- Die Gleichheit kommission dadurch zu fördern, daß sie einem Frauen­agitationskomitee, das sich in Berlin   aus Frauen gebildet hatte, die seit vielen Jahren in der gewerkschaftlichen Agi­tation tätig sind, einen kleinen, nicht benutzten Raum in den Bureauräumen der Generalkommission zur Verfügung stellte. Zweck des Agitationskomitees ist, die Zuschriften nach Re­ferentinnen an eine Stelle gelangen und nicht wie bisher von einer Referentin zur anderen wandern zu lassen, sowie an einer Stelle die Agitationsmaterialien zu sammeln, die, heute in den Händen der einzelnen Referentinnen befindlich. der Agitatton nicht ausreichend dienstbar gemacht werden können. Des weiteren hat sich die Generalkommisston auch stets bereit erklärt, Zuschüsse zu Agitationstouren zu gewähren, die in einzelnen Bezirken zur Gewinnung der Arbeiterinnen für die Gewerkschaften veranstaltet worden sind. Eine all­gemeine Agitation unter den Arbeiterinnen in ganz Deutsch­ land   ist nur einmal, im Jahre 1S94, veranstaltet worden. Die seit jener Zeit zu verzeichnende Ausdehnung der Ge­werkschaften macht die Arrangierung einer solchen Form von einer Zenttalstelle aus äußerst schwierig, und dürfte der Erfolg den aufzuwendenden Mitteln nicht entsprechen. Es ist zweckmäßiger, Agitationstouren für die einzelnen Bezirke zu veranstalten, weil dadurch den lokalen Verhältnissen mehr Rechnung gettagen werden kann. Wenn es erforderlich war, hat die Generalkommission Beihilfe zu solchen Veranstaltungen gewährt." Soziale Gesetzgebung. Die Rechtlosigkeit der Handlungsgehilfinnen dokumen- tiert sich in den letzten Sozialreformen für Handelsangestellte. Fortbildungsschulen und Kaufmannsgerichte sind, obgleich es langer Zeit bedurste, ehe sie beschlossen wurden, nur Halbheiten geworden. Die Fortbildungsschulen werden vom April dieses Jahres ab obligatorisch für jugendliche Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge männlichen Geschlechtes. Das weibliche Geschlecht hat man in gewohnter Weise über­gangen. Man hat die betteffenden jungen Mädchen von der Wohltat des Gesetzes ausgeschlossen, damit aber zugleich der rücksichtslosesten Ausbeutung überliefert, denn sie sind jetzt mehr als zuvor dem Unternehmer lohnendes Aus­beutungsmaterial, weil sie billiger sind und ihre Ausnutzung nicht wie die der männlichen Arbeitskräfte durch den Schul­besuch beschränkt ist. Mit solchen Maßnahmen hindert man die Handlungsgehilfinnen in ihrem Fortkommen, was um so ungerechter ist, je größer die Zahl der Frauen wird, die im Handelsgewerbe ihr Brot finden wollen. Bei Schaffung des Gesetzes für die Kaufmannsgerichte zeigte sich wieder der Abscheu, die Furcht vor der Rechte besitzenden Frau. Lieber wollte die Regierung das ganze Gesetz zu Falle bringen, als den Frauen das Wahlrecht geben. Die weiblichen Handelstätigen dürfen also nicht als Rechtsprechende bei dem Gerichte ihres Gewerbes fungieren, ebensowenig können sie durch Beteiligung an den Wahlen auf die Zusammensetzung des Gerichts Einfluß ausüben. Unseren Genossen im Berliner   Stadtparlament ist es wenig­stens gelungen, durchzusetzen, daß Gehilfinnen vom Kauf- mannsgettcht vor Abgabe von Gutachten gehört werden müssen, wann Frauen als beteiligt anzusehen sind. Bisher machte das Handelsgesetzbuch zwischen männlichen und weib­lichen Angestellten keine Unterschiede. Durch die Sozial­gesetze sind nun Unterschiede zuungunsten der Frauen ge­schaffen worden, und es wird Zeit und harten Kampf kosten, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Sollen soziale Reformen den Ausgebeuteten materielle und geistige Fortschritte bringen, so müssen sie allen in einem Gewerbe Arbeitenden zugute kommen. Um dies zu erreichen, müssen sich alle Handelsangestellten der Organisation an­schließen, welche die volle Gleichberechtigung aller Berufs­genossen ohne Unterschied vertritt. Das ist der Zentral­verband der Handlungsgehilfen und-Gehilfinnen Deutschlands  . Jede Handlungsgehilfin trete diesem Ver­band bei, denn nur eine starke Organisation kann Rechte jordern und verhindern, daß UnrechtRecht" wird, nur eine starke Organisation kann auch neben dem Gesetzesschutz auf dem Wege der Selbsthilfe die Lebensbedingungen der Prole­tarier des Handelsgewerbes verbessern. i. b. Ein Verbot der Frauenarbeit auf Bauten hat der Katholische Frauenverein zu Würzburg   in einer Eingabe an den Magisttat der Stadt verlangt. Das Gesuch wurde abgelehnt. Der Magistrat will jedoch gnädig in Er­wägung ziehen, ob es sich nicht empfehle, bei Verwendung von Frauen auf städtischen Bauten die Einholung einer Genehmigung seinerseits vorzuschreiben. Wahrscheinlich be­kennen sich alle Herren, die für die geforderte dringende Reform nicht zu haben waren, zu dem Grundsatz: die Frau gehört ins Haus. Aber bürgerlicher Grundsatz und bürger­liche Praxis der Profitmacherei ist zweierlei, übrigens ge­hört die Frauenarbeit auf Bauten nicht bloß durch städttsche Verfügung lokal, sondern durch Reichsgesetz überall verboten. Fürsorge für Mutter und Kind. Ein Bund für Mutterschutz hat sich konstituiert, der den ledigen Müttern und ihren Kindern die heute fast stets mangelnde Fürsorge sichern will. Das Ziel soll ersttebt werden durch die Schaffung von Heimstätten, in denen alle gesunden und arbeitswilligen unverheirateten Mütter Auf­nahme finden, die ihre Kinder selbst erziehen wollen. Als Grundlage für die wirtschaftliche Selbständigkeit der Mütter ist gärtnerische und landwirtschaftliche Arbeit, sowieein- wandsfreie" gewerbliche Tätigkeit gedacht. Außer Maß­nahmen für Pflege und Erziehung der Kinder, Rechtschutz 35 und ärztliche Hilfsleistung soll ersttebt werden gesetzlicher Mutterschaftsschutz, allgemeine Niederkunftsverstcherung und ähnliches. Die Notwendigkeit entsprechender Einrichtungen begründet derAufruf" des Bundes damit, daß jährlich in Deutschland   180000 uneheliche Kinder geboren werden, das ist nahezu ein Zehntel aller Geburten überhaupt. Der Tod hält unter den unehelichen Kleinen eine reiche Ernte, und der überlebende Teil von ihnen verfällt in hohem Maße der Verlotterung, dem Verbrechen. Die Gründer des Bundes rufen alle Mitbürger zur praktischen Mitarbett und finan­ziellen Unterstützung auf. Die neue Wohlfahrtsorganisation vereint eine äußerst buntscheckige Gesellschaft. Ehrliche Freunde gründlicher Re­form der sozialen Zustände; wackere Kämpen gegen schreiende Übel auf dem einen oder anderen Gebiete; harmlose Schwär­mer, die in jeder Bettelsuppe einesoziale Tat" erblicken; Leute, welche mittels des Linsengerichtes von Wohlfahrts- einrichtungen und Reformen das Proletariat um sein Erst­geburtsrecht auf Befreiung prellen wollen; zweideutige Ele­mente, die an jedem sozialpolittschen Rinnstein stehen und sich mit der gleichen geschäftskundigen Inbrunst Proletariern und Kapitalisten zur Mitwirkung anbieten. Daß es einer so ge­mischten Gesellschaft an Einheitlichkeit der Auffassung und damit an Kraft der Aktion gebrechen muß, liegt auf der Hand. Weniger bedeutend als das, was derBund" aller Voraussicht nach erreicht, dünkt uns die Tatsache seiner Konstitution selbst. Sie ist eine schwere Anklage gegen das entsetzliche Los, das die bürgerliche Ordnung den ledigen Müttern und ihren Kindern bereitet, eine schwere Anklage, daß Gesellschaft und Staat gewissenlos und kurzsichtig ihre Pflicht gegen diese be­sonders schutzbedürftigen Glieder vernachlässigen. Das Elend der ledigen Mütter und Kinder ist eine soziale Massen­erscheinung, die aus dem Wesen der bürgerlichen Ordnung selbst erwächst und im engsten Zusammenhang mit der prole­tarischen Klassenlage steht. Ungeachtet aller guten Absichten kann derBund" nicht mehr, als kühlende Tropfen auf den glühenden Stein des sozialen Unrechtes sprengen. Immer­hin wird schon das als eine Erleichterung von den wenigen empfunden werden, auf welche der Tropfen fällt. Soweit derBund" innerhalb der bürgerlichen Welt Einsichten und Kräfte für den Schutz der unverheirateten Mütter und ihrer Kinder auslöst, verdient daher sein Wirken sicherlich Sym­pathie. Aber ebenso versteht sich am Rande, daß die klassen­bewußten Proletarier und Proletarierinnen besseres zu tun haben, als Kräfte und Mittel mit der Förderung dieser Organisation zu verzetteln. Sie müssen ihre Energie auf den Kampf gegen die Ursachen der sozialen Hinopferung von Mutter und Kind konzentrieren. Die Versammlung des Bundes", die kürzlich in Berlin   getagt hat, trug übrigens einen recht aufdringlich reklamehaften Charakter. Die Art und Weise, wie die Anwesenheit der berühmten schwedischen Schriftstellerin Ellen Key   eine der verdiensttollsten Vor­kämpferinnen für das Recht der Frau und das Recht des Kindes zu einem widerlichen Tamtam ausgenutzt wurde, wirft abstoßend und nicht propagandistisch. Die widerspruchs­vollen, zum Teil ganz ungeklärten Ansichten der führenden Geister desBundes" traten in der Versammlung scharf in Erscheinung. Wöchncriunennnterstützung in der Höhe des 1'/>fachen Krankengeldes und für die Dauer von sechs Wochen gewährt dieStaatliche Betriebsttankenkasse für Hessen" in Darm­ stadt  . DieOrtskrankenkasse für das Buchdruckgewerbe" in Berlin   hat ihrerseits eine Schwangerschaftsunter­stützung eingeführt. Sie gewährt im Falle von Erwerbs­unfähigkeit wegen Schwangerschaft eine Unterstützung in der Höhe der Wöchnerinnenunterstützung für die Dauer von sechs Wochen, wenn das Mitglied der Kasse ununterbrochen ein Jahr angehört hat. Der Gedanke des Mutterschaftsschutzes durch die Krankenkassen gewinnt an Boden. Es sei daran erinnert, daß die Genossinnen auf ihrer Konferenz zu Mün­ chen   im Gegensatz zu der befürworteten Gründung besonderer Mutterschaftskassen diesen Gedanken vertteten und einen entsprechenden Ausbau der Krankenversicherung im Bunde mit Fürsorgemaßregeln von Staat und Gemeinde gefordert haben. An der Tatsache wird dadurch nichts geändert, daß frauenrechtlerische Schriftstellerinnen über den Mutterschafts­schutz sie verschweigen._ Franenbewegnng. 123 weibliche Vorsteher und Leiter von Schule» amtieren in Chicago  . Beinahe die Hälfte aller Schulen der Stadt steht unter weiblicher Leitung. Das System der sogenannten Coedukation, des gemeinsamen Unterrichts von Mädchen und Knaben, ist in Chicago   in vielen Schul- und Erziehungsanstalten durchgeführt. Als Dozentinnen und Assistentinnen an den klinischen Abteilungen der Universität Chicago sind 14 Frauen tättg. Ihr Wirken wird allgemein als ein tüchtiges bezeichnet. Eine Frauengewerbeschule errichtet die Stadt Pest für kunstgewerblich veranlagte Frauen der weniger bemittelten Bevölkerungsschichten. Gegen ein geringes Schulgeld wird Sticken, Weben, Sammetbrennen, Porzellanmalen, Entwerfen und Ausführen künstlerischen Kleiderschmucks usw. gelehrt. Die Errichtung der Anstalt ist gewiß verdienstlich, sie wird aber in der bürgerlichen Ordnung ganz besonders der kapitalisttschen Ausbeutung zugute kommen. Neue, besser ausgebildete weibliche Arbeitskräfte macht sie ihr dienstbar, Arbeitskräfte, die vielfach durch ihre Schmutzkonkurrenz die Arbeitsbedingungen der Männer in den einschlägigen Berufen verschlechtern. Trotzdem darf die Losung nicht lauten: fort mit den Frauen aus den kunstgewerblichen Bildungsanstalten und Tätigkeitsgebieten» sie muß vielmehr sein: Zusammen­schluß der Frauen und Männer zum Kampfe-"gen das auswuchernde Kapital und seine Ordnung.