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Die Gleichheit

meinen Heiterfeit" gegen den Beschluß des Ausschusses loszog, übertrafen an Rückständigkeit und Albernheit die Ausführungen der offenen Reaktionäre. Hören wir sie. Dieser Demokrat" fürchtet geradezu die Zerrüttung der Finanzen durch solche Gesetze. Wenn sich eine Beamtin verheirate, so habe sie die Konsequenzen zu tragen. Daß der hinterbliebene Beamtinnengemahl auch Pension einstreiche, das gehe entschieden zu weit. Das würden dann gute Partien werden. Sie würden weggehen wie die warmen Wecken. Der Staat habe nicht dafür zu sorgen, daß der Beamtinnengatte sich mit deren Geld schöne Tage mache. Damit würden wir nur Drohnen groß ziehen. Das muß einmal gesagt werden. So erzieht man Faulenzer."

Nebenbei: ein herrliches Zeugnis, das Herr Leibfried da dem männ­lichen Geschlecht und der Moral der bürgerlichen Gesellschaft aus­stellt. Wie wenig berechtigt übrigens seine Befürchtungen für das Staatsbudget sind, ist an und für sich klar. Schwabens Finanzen werden denn doch durch ganz andere Ausgaben zerrüttet", als die Pensionen für Beamte und für die Angehörigen von Beamtinnen im besonderen, durch Ausgaben, denen die Herren Volksparteiler nur zu wenig Widerstand entgegensetzen. Doch zur Sache selbst. Wenn eine Frau durch ihre Tätigkeit bewiesen hat, daß sie den Anforderungen eines Amtes gewachsen ist, so hat sie auch Anspruch auf alle Rechte, die mit diesem Amte verbunden sind, ganz gleich, ob die Beamtin sich verheiratet oder nicht. Das Aufsteigen zu lebenslänglicher Anstellung darf ihr nicht lediglich wegen der Möglichkeit verwehrt werden, daß sie staatsgefährlich" genug ist, eines Tages pensionsberechtigte Hinterbliebene zu hinterlassen. Besteht nicht auch bei dem Beamten die Aussicht, daß er eines Tages durch solchen Frevel die Finanzen feines Vaterländchens bedroht? Wenn der Staat der verheirateten Beamtin ohne Rücksicht auf ihre Leistungen die lebenslängliche An­stellung versagt, wenn er sie für den Rest ihrer Berufstätigkeit gleichsam auf dauernde Kündigung setzt: ist das nichts weiter als ein fleines, tückisches Mittel, ihr das Aufsteigen zu höheren Posten zu verlegen, sie aber auch materiell ungünstiger zu stellen als den Mann? In der Tat: die Pension für die Beamtin und Hinterbliebenen ist keine Gnade, ist ein Teil der oft recht sauer verdienten Besoldung. Für gleiche Leistung muß daher die Staatsbeamtin so gut wie der Staatsbeamte ein Anrecht darauf haben. Das Zetern gegen die Pensionsberechtigung des" Beamtinnengatten" ist im letzten Grunde nichts anderes als der Ausfluß jener fapitalistischen Auffassung, daß die Frau für den Staat wie für den privaten Unternehmer ein billiger zu kaufendes Ausbeutungsobjekt ist. Wenn der verheirateten Beamtin die dauernde Anstellung mit all ihren Rechten vorbehalten bleibt, so setzt dies die alte schäbige Praxis fort, die Frau auch im Staatsdienst härter auszubeuten als den Mann. Die übrigen Auße­rungen des Herrn Leibfried bedürfen keines Kommentars.

Auch ein anderer Volksparteiler, Herr Löchner, entwickelte An­sichten, die sich an Philisterhaftigkeit mit denen des Bauernbündlers Wolf messen können. So wurde die grundsätzliche Seite der be= ruflichen Frauenarbeit überhaupt angeschnitten. Der Staat brauche doch nicht das Familienleben zu zerrütten," erklärte Herr Löchner. Wenn die Frau nicht mehr der Familie und den Kindern gehöre, so sei man auf einer abschüssigen Bahn." Als wenn sich der Gang der geschichtlichen Entwicklung dadurch aufhalten ließe, daß die Löchner und Kompanie dem Wagen mit Reden und Be­schlüssen in die Speichen fallen! Fast die ganze Vollspartei be­kannte sich zu dem Standpunkt der Spießerhaftigkeit. Eine Aus­nahme machte nur eine kleine Gruppe um den Abgeordneten Liesching. Die vernünftigeren Anschauungen, die er vertrat, ließen ihn als weißen Raben in der Schar seiner rückschrittlichen Fraktionsgenossen erscheinen. Er kennzeichnete die Verhandlungen nach einer Seite hin treffend durch den Ausspruch:" Die Debatten machen den Eindruck, daß es etwas Mißliches ist, wenn über die Rechte der Frauen von einer Körperschaft entschieden wird, die fich lediglich aus Männern zusammensetzt."

Die Haltung der Fortschrittlichen Volkspartei hat von neuem schlagend bewiesen, was es mit ihren liberalen Phrasen auf sich hat. Denn hinter der Einsichtslosigkeit und Ungerechtigkeit ihrer Stellungnahme zur Frage der Frauenarbeit und Frauenrechte steckt schließlich der Verzicht auf die demokratischen Prinzipien selbst. Diese haben für die politische Praxis feinen Kurs mehr. Die Tat­fache tritt besonders scharf hervor, wenn man ihr die Entschieden­heit gegenüberstellt, mit der die Sozialdemokratie auch bei dem vorliegenden Anlaß für die volle Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts eintrat. Genosse Lindemann sette sich in vorzüglichen Ausführungen mit der grundsätzlichen Seite der Frage auseinander. Er sagte:

Die Argumente, die gegen den Ausschußantrag geltend gemacht worden sind, richten sich nicht allein gegen die im vorliegenden Artifel berührte spezielle Frage, sondern gegen die Tätigkeit der

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Frau überhaupt. Sie richten sich gegen jeden Beruf, der nicht der Beruf der Mutter und Gattin ist, gegen jede Beschäftigung der Frau außerhalb des Hauses. Sich mit diesen Argumenten aus einanderzusetzen, wäre Zeitvergeudung. Die wirtschaftliche Entwick lung hat die Frau aus dem Hause gezogen, und Millionen von Frauen werden in Deutschland in den Fabriken, auf den Kontoren und auch als Beamte beschäftigt. Wenn man diese ganze Entwick lung nicht einfach mit einem Federstrich aus der Welt schaffen kann, so hat es gar keinen Zweck, sich mit den Argumenten auseinander­zusetzen, die in dem Satze gipfeln: Die Frau gehört ins Haus. Die Ausführungen der Regierungsvertreter richten sich gegen einen anderen Punkt. Sie richten sich gegen die Schwierigkeit der Ent fernung aus dem Dienste nach lebenslänglicher Anstellung. Der Ministerpräsident hat gesagt, daß die Zahl der in Frage kommeus den Beamten nicht sehr groß sei, der Finanzminister dagegen meinte, man könne nicht in die Zukunft schauen, die Zahl könne mit der Zeit größer werden. Der letzteren Ansicht bin ich auch. Wir müssen also diese Frage von dem Standpunkt aus behandeln, daß man fünftig mit einer größeren Zahl solcher Beamtinnen zu rechnen haben wird. Für die Regierung handelt es sich um die Frage: Wie soll die Frau, die infolge ihrer Verheiratung ihr Amt nicht voll erfüllen kann, aus dem Dienste entfernt werden können? Die Lösung, die die Regierung für diese Frage trifft, ist sehr wider spruchsvoll. Wir sind in übereinstimmung mit der großen Mehr heit des Ausschusses der überzeugung, daß die Beamtin, die nicht in der Lage ist, ihr Amt gewissenhaft erfüllen zu können, schon auf Grund des Artikel 4 aus dem Amte entfernt werden kann. Es ist auf die Konsequenzen bei den Lehrerinnen hingewiesen worden. Man hat es schlechterdings als unmöglich bezeichnet, daß eine verhei­ratete Lehrerin ihr Amt weiter versehen könne. Daß daraus ein Schaden für die Schule entstehen soll, leuchtet nicht ein. Im Gegenteil, ich würde eine verheiratete Frau, die viel mehr Ver­ständnis hat für die Entwicklung und die Pflege des Kindes als eine ledige, viel besser zur Lehrerin geeignet, halten als eine ledige. ( Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Wir betrachten es ja auch aus denselben Gründen als einen Vorzug für unsere Lehrer, daß sie in ihrer Mehrheit verheiratet sind. Die Schule würde davon nur gewinnen. Das Zwangszölibat führt hier zur Verkümmerung, wie es in allen Berufen zur Verfümmerung führt, die sich ihm unterwerfen. Bei Witwen sind die Schwierigkeiten viel größer als bei verheirateten Frauen, da sie die Laft der Kindererziehung nicht mit einer zweiten Person teilen können. Man sagt nun, die Stel lung der verheirateten Frau sei eine andere als die des verhei­rateten Mannes. Die Frau ist aber doch nicht fortwährend im Zu stande der Schwangerschaft. Mindestens 1 bis 2 Jahre ist sie für ihren Beruf wieder frei, und die Kinder werden doch auch größer. Sobald diese Periode eingetreten ist, ist der Unterschied ein so großer nicht mehr. Der Abgeordnete Wolff vergißt ganz, daß Gleichmacherei und Gleichstellung zwei ganz verschiedene Dinge sind. Wenn man die rechtliche Gleichstellung der verheirateten Be­amtinnen fordert, so ist das noch lange feine unnatürliche Gleich­macherei. Wir wollen nur die eigentümlichen Kräfte und Anlagen auch der verheirateten Frau für den Staatsdienst nutzbar machen. Das ist ein sehr wünschenswertes Ziel. Wenn die Beamtinnen glauben, mit der Verheiratung aus der Arbeit herauszukommen, so befinden sie sich mit diesem Wunsche auch in übereinstimmung mit den Arbeiterinnen. Sie empfinden diese Last, weil sie eine ein förmige, eintönige und abstumpfende ist. Wenn sie verheiratet sind, so stellt sich meistens sehr rasch die Notwendigkeit ein, daß sie wieder in die Fabrik müssen, weil der Verdienst des Mannes nicht ausreicht. Millionen von Frauen müssen wieder in die Fabrik und der Arbeit nachgehen, die sich durch die Verheiratung ihr zu ent ziehen glaubten.( Zuruf: Leider!) Ob leider oder nicht, das hilft nicht darüber hinweg, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so entwickelt haben.( Buruf rechts: Bedauerlich!) Db bedauerlich oder nicht, das wird die ehernen wirtschaftlichen Tatsachen nicht aus der Welt schaffen. Sie täten besser, sich ihr Bedauern zu sparen und dafür zu sorgen, daß die Frauen Lust und Liebe zu der Arbeit be­kommen, die sie leisten müssen. Auch bei der Beamtin ist wie bei der Arbeiterin die Arbeit eine außerordentlich nervenzerrüttende und abstumpfende. Daß auch diese Frauen sich aus dem Beruf her­aussehnen, ist durchaus begreiflich. Wenn Sie aber eine Frau, die eine Tätigkeit ausübt, die den Geist entwickelt, bei der sie Initia tive entfalten tann, fragen, so werden Sie finden, daß diese Frauen gar nicht aus ihrem Beruf herauswollen. Der Abgeordnete Leiv­fried hat gemeint, es handle sich bei dem Antrag des Ausschusses um eine besondere petuniäre Belastung des Staates, und hat eine Reihe mit außerordentlicher Lebhaftigkeit vorgetragener Bemerkungen an diese falsche Auffaffung geknüpft. Es ist mir unklar, inwiefern