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Die Gleichheit

für Überarbeit, eine feste zehnstündige Arbeitszeit. Durch Versamm lungen und eine umfassende Flugblattverbreitung in allen Hafen­plätzen der Oder ist die Bewegung eingeleitet worden. An der Be­wegung beteiligt sind etwa 3000 Personen, die meist dem Trans­portarbeiterverband angehören.

Die Aussperrung der in der Rauchwarenindustrie be­schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen in Leipzig   und Um= gegend dauert nun bereits elf Wochen. Zirka 80 Prozent aller Rauchwarenzurichter sind von ihr betroffen. Arbeitswillige haben sich nicht gefunden, und der Verband wird den Kampf weiterführen.

In der Lohnbewegung der Rohglasschleifer in der Ober­ pfalz   hat die bayerische Regierung vermittelt. Die Unternehmer machten zu den schon gegebenen sehr geringen Zugeständnissen einige weitere, und angesichts der ganzen Lage schien es den Ar­beitern geraten, diese Vorschläge anzunehmen.

Der große Kampf im Schuhgewerbe in Weißenfels  fonnte gleichfalls beendet werden. Die Unternehmer sicherten die sofortige Einführung der 91% stündigen Arbeitszeit zu und 25 Pro­zent Lohnzuschlag für Überstundenarbeit; die Arbeiter verlangten bekanntlich die neunstündige Arbeitszeit.

In Halle und dem Bezirk Merseburg   sind etwa 500 Steinfeger ausgesperrt, da über die Erhöhung des Stunden­lohns und die Tarifdauer keine Einigung erzielt wurde.

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Das Eingreifen der Polizei in den Streik bei der Schoko­laben und Zuckerwarenfabrit Mahn& Co. in Wolfen­ büttel  , an dem 50 Arbeiter und Arbeiterinnen beteiligt sind, zeitigte ein kleines Moabit  . Wegen sieben Arbeitswilligen, die die Firma aufgebracht hatte, kam es auf der Straße zu ernstlichen Zusammen stößen mit der Polizei. Die Arbeitswilligen sind wie diese Bes hörde weiß mit Revolvern ausgerüstet, und sie bedrohen mit ihren Mordwaffen jeden, der ihnen in den Weg tritt. Die Raus­reißer" sind in den Betriebsräumen einquartiert; eine sehr appetit­liche Einrichtung für eine Nahrungsmittelfabrik, doppelt appetitlich, weil bekanntermaßen die Streikbrecher in allen Winkeln aufgelesen

werden.

Die Bauunternehmer sind eifrig am Ausbau ihrer Organi­sation tätig. Sie wollen für fünftige Rämpfe wohl gerüstet sein. Das zeigt auch die Tagesordnung ihrer im März in Nürnberg  tagenden Hauptversammlung. Die Unternehmer werden dort beraten über die Bildung eines Wehrschazes für den Arbeit­geberbund im Baugewerbe, über die Materialsperre als Hilfs­mittel bei Arbeitskämpfen und über den Ausbau der Bezirks­und Ortsverbände zu widerstandsfähigen Kampforganisationen. Natürlich werden die Bauarbeiter ihrerseits solchen Rüstungen nicht müßig zusehen. Sie wissen, wessen sie sich von ihren Gegnern zu versehen haben. #

Aus der Textilindustrie. Mit dem 1. Oktober wird in der Lausitzer Tuch industrie der Zehnstundentag allgemein ein­geführt werden, wie Anschläge der Unternehmer in den Fabriken fund tun. Offenbar um den Schein freiwilligen Handelns zu er wecken, hatte der Arbeitgeberverband für die Bewilligung dieser alten Arbeiterforderung einen Zeitpunkt gewählt, wo die Arbeiter mit einer entsprechenden Anregung nicht hervorgetreten waren. In dessen können die Herren dadurch niemand täuschen. Die Einführung des Zehnstundentags ist die letzte Frucht jahrelangen zähen gewerk­schaftlichen Kampfes. Die wenigen Orte, welche die verkürzte Arbeits­zeit noch nicht haben, wie Grimmitschau und Werdau  , werden in absehbarer Zeit schon aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit ge= nötigt sein, dem Beispiel der Laufizer Fabrikanten Folge zu leisten. In der Tuchindustrie ist um den verkürzten Arbeitstag heiß ge stritten worden. Die besonderen Verhältnisse der Industrie und wohl auch ein von den wehrhaften Tuchknappen der Zunftzeit er­erbter Trotz geboten den Arbeitern oft, zum Kampfe zu schreiten. Der Entscheidungskampf um den Zehnstundentag wurde 1908 in Crimmitschau   ausgefochten. Von da ab trat der kurze Arbeits­tag seinen Siegeszug durch die Tuchindustrie Deutschlands   an. Neben Crimmitschau   waren große Kämpfe um den verkürzten Ar­beitstag zu verzeichnen in Rottbus, Neumünster  , Aachen  . Die früher nicht organisierte Arbeiterschaft des Rheinlandes hat durch die Kämpfe, die unter der Führung der sozialdemokratischen Ar­beiter geschlagen wurden, außerordentliche Fortschritte gemacht. Ein Ergebnis dieser Kämpfe war die Verkürzung des Arbeitstags. Nun hat der Zehnstundentag auch die Lausitz   erobert. Hier spielt die Frage des Zehnstundentags seit 1905 eine größere Rolle. überall forderten die Arbeiter damals den Zehnstundentag. Die Unter­nehmer gestanden schließlich einen Arbeitstag von 10% Stunden zu. Die Tuchindustriellen Deutschlands   hatten sich verpflichtet, so­weit der Beschluß nicht schon überholt war, den reinen Zehn stundentag nirgends zu bewilligen. Aber die Arbeiterforderung

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wurde immer allgemeiner. Auch in den letzten Oktoberversamm lungen wurde der Ruf nach dem Zehnstundentag stürmisch er­hoben. Die letzte Generalversammlung des Verbandes hatte der Bewegung ihre Unterstützung zugesagt. Die Unternehmer konnten nicht im Zweifel sein, daß ihre Position über kurz oder lang un haltbar würde. Sie wählten daher das Bessere und gaben nach. h. j.

Zur Lohnbewegung in der Bielefelder   Wäscheindustrie. Nach Beendigung des siebenwöchigen Streits und der Arbeitsauf­nahme am 12. Dezember 1910 begannen sofort die Verhandlungen über die Tarife mit den bestreikten Firmen. Sie haben sich bis zum 20. Februar d. J. hingezogen, wo es mit den einzelnen Firmen zum Abschluß von Lohntarifen kam. Zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisation wurde außerdem ein Vertrag vereinbart, der unter anderem folgendes für unbestimmte Zeit" festsetzt:

Zur Beilegung von Tarifstreitigkeiten wird eine Kommission ge­bildet, bestehend aus drei Arbeitgebern, drei Arbeitnehmern und den beiden Geschäftsführern der Organisationen. Kommt die Kom mission zu keiner Einigung, so ist das Gewerbegericht als Eini gungsamt zuständig. Wegen der tariflichen Regelung von neuen Lohnsäzen beziehungsweise wegen Änderung der tariflich festgesetzten Lohnsäge infolge maschineller Verbesserungen sind von den Parteien besondere Anträge zu stellen. Maßregelungen dürfen beiderseitig nicht stattfinden. Die Arbeitszeit beträgt täglich, mit Ausnahme von Sonnabend, für die Arbeiterinnen, für die Zuschneider 9 Stunden. Sonnabends beträgt die Arbeitszeit für Arbeiterinnen und Zuschneider 7 Stunden und endigt nachmittags 2% Uhr. Kleine Abweichungen bezüglich der Beendigung der Arbeitszeit an Sonnabenden bedürfen der Zustimmung der beiderseitigen Organi sationen. An den Festtagen zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten endet die Arbeitszeit am vorhergehenden Wochentag mittags 12 Uhr. Für Überstunden wird pro Stunde 10 Pf. vergütet. Die Mitgabe von Arbeit für die im Betrieb beschäftigten Arbeiterinnen ist seitens der Betriebsleitung zu untersagen. Die Lohnzahlung erfolgt wöchent lich Freitags. Die gegenseitige Kündigung ist für Arbeiterinnen und Zuschneider eine vierzehntägige. Gekündigt darf nur an einem Lohntag bis morgens 10 Uhr werden. Bei schlechtem Geschäfts­gang ist die Arbeit bei den Arbeitern und Arbeiterinnen gleich­mäßig zu verteilen. Wenn notwendig, ist die Arbeitszeit zu verkürzen, A. Sch. um Entlassungen im größeren Umfang zu vermeiden.

Notizenteil.

Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels- und Verkehrswesens.

Vermehrung der weiblichen Postbeamten. Der Ersatz männ licher Beamten durch weibliches Personal soll fünftig auch bet den Postämtern III eingeführt werden. Die Entlohnung der weib lichen Schreibgehilfen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen, beträgt jährlich 360 Mt. Das Grundgehalt für Gehilfinnen ist auf 500 bis 700 Mt. angesetzt; durch Jahreszulagen von 50 Mt. fann ein Höchstgehalt von 800 bis 1000 Mt. erreicht werden. Wer das Glück hat, später einmal einem Verkehrsamt I oder einer Oberpostdirektion zugeteilt zu werden, kann eine etatmäßige Be soldung von 1300 bis 1800 Mt. erreichen( dazu ein Wohnungsgeld von 220 bis 570 Mt.). Die Reichspoft mit ihren nahezu 80 Millionen Mark überschüssen begünstigt die Frauenarbeit nur aus Sparsam feitsgründen. Die den Frauen abgezwackten Millionen werden dann den reichen Kanonen- und Panzerplattenfabrikanten für neue Mord­werkzeuge zugewendet.

Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen.

mg.

Die Herabwürdigung der Lehrmädchen zu Streifbreche rinnen war, wie unsere Leserinnen wissen, in Bielefeld   ver­sucht worden. Eine Firma der Wäscheindustrie hatte sich auf den Lehrvertrag berufen, um die Lehrmädchen zur Weiterarbeit zu zwingen. Nachdem die Polizeibehörde auf Einspruch der Arbeiters schaft das Ersuchen der Firma Kayser& Co. abgelehnt hatte, die streifenden Lehrmädchen zwangsweise den Unternehmern zuzus führen, wandte sich das Haus beschwerdeführend an den Regierungs präsidenten in Minden  . Dieser erklärte die Entscheidung für zu treffend. Darauf klagte die Firma beim Gewerbegericht, wurde hier jedoch ebenfalls abgewiesen, trotzdem sie sich zwei Fälle aus­gesucht hatte, die für sie insofern günstig lagen, als die Lehrver träge ein Jahr wirklicher Lehrzeit vorsehen und nicht nur zwei bis drei Monate. Die Firma verlangte Entschädigung auf Grund des§ 127g, der Reichsgewerbeordnung in einem Falle für das Fehlen von 108 Tagen an der Beendigung der Lehrzeit à 1 Mt.