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Die Gleich beit

fachwissenschaftlich erforscht und erwogen sind und die Großküche der Einzelküche gegenüber einen bedeutenden Vorteil aufzuweisen hat, dann soll man getrost in einigen Stadtteilen den praktischen Versuch mit der Großküche machen. Und erst wenn auch diese praktischen Versuche, die Berechnungen der fachwissenschaftlichen Theorie bestätigen, erst dann können wir zur Sozialisierung der Hauswirtschaft schreiten. Solange müssen wir Geduld haben, und wenn uns Berufsarbeit an der eigenen Kochtätigkeit hindert, uns durch die Volksküchen, die ja in allen größeren Städten noch vorhanden sind, speisen lassen. M. Friedel Schneider.

Mit Traurigkeit ist nichts getan....

Mit Traurigkeit ist nichts getan,

Auf helle Augen kommt es an, Und, auf Vertrauen zu dir felbft,

Daß du's zwingit und daß du's bältit!

Cafar Flaifchlen.

Etwas über Arbeitsnachweisgesetze, Arbeitsämter und Frauenberufsarbeit

Von Schwester Rotte Möller, Neustrelit.

Der vom Reichsarbeitsministerium ausgearbeitete Gefeßentwurf des Arbeitsnachweisgesetzes ruft eine Fülle von Neuordnungen auf dem Gebiete der Arbeitsversorgung hervor. Wenn diese Neuerungen auch nicht von heute auf morgen überall einzuführen sind, so können sie aber schon jetzt angebahnt und angestrebt werden.

Zunächst scheint mir die baldige Zusammenfassung der bestehen­den Arbeitsnachweise eines Bezirkes, eines Kreises oder einer Probing dringend geboten. Die Fühlungnahme unter den ein­zelnen Arbeitsnachweisen kann nur durch straffe Organisation nußbringend ausgebaut werden. Es genügt nicht, daß eine lose Verbindung besteht, die keine festen Bahnen mit einem Endziel borsieht; es muß vielmehr eine Zusammenfassung aller auf dem Gebiete Tätigen stattfinden, um im Zusammenschluß eine gegen­seitige Ergänzung und Vervollkommnung zu erreichen, ja zu er zwingen. Daß die gewiß oftmals nüßlichen und vielfach sehr guten privaten und vereinsmäßigen Stellenvermittlungen, Arbeits­nachweise usw. mit der Zeit verschwinden, sich einordnen müssen in ein großes Ganzes, das nur einen treibenden Gedanken hat, ist unabweisbar. Arbeitsbeschaffung kann im Interesse des großen Gedankens, des Rechtes auf Arbeit, nur als staatliche Angelegen heit angesehen werden, und die besten und klarsten Köpfe, die wärmsten und tapfersten Herzen, die fleißigsten und flintsten Hände sollten mit an dem Werke schaffen.

Arbeitsnachweise sind die unterste Stufe der Arbeit selber. Zellen, aus denen sich die notwendigen Arbeitsämter und legten Endes das Reichsarbeitsamt entwidelt.

Nur staatliche Aemter haben die Möglichkeit, ständig in sicherer Fühlung mit der jeweiligen Arbeitslage zu sein. Sie dürfen diesen Vorzug aber nicht zum Nachteil werden lassen und die Arbeits­bermittlung bureaukratisch aufbauen und ausbauen. In jedes Arbeitsamt gehört ein die Arbeitsverhältnisse des Reiches Ueber­schauender, die Arbeitsverhältnisse des Bezirkes aus eigener Gr­fahrung Beherrschender. In rein ländlichen Bezirken würde z. B. eine Persönlichkeit, die nur Erfahrungen und Kenntnisse in In­dustriegegenden befißt, wenig nügen, und die gute und segensreiche Entwicklung des Arbeitsamtes müßte dementsprechend darunter leiden. Erfahrung in der Arbeit des betreffenden Bezirkes, Kennt nisse aber auch in betreff der im Bezirk wohnenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unbedingt nötig. Leider werden oft genug diese beiden Punkte nur zu leicht übersehen oder zu gering ein­geschätzt.

Und noch ein wichtiger Punkt steht mir vor Augen, nämlich die Frauenberufsarbeit. Jeder Arbeitsnachweis, sollte diese Frage mit besonderer Sorgfalt behandeln. Die Nachweise können, be­sonders in reich bevölkerten Gegenden, eine Frau im Arbeits­nachweis, im Arbeitsamt nicht entbehren. Dieser Frau müßten natürlich die eingangs erwähnten Voraussetzungen ebenfalls zu eigen sein. Außerdem müßte ihr ein besonderes Arbeitsfeld in der Berufsberatung zugewiesen werden.

Manche Frauenarbeit, die vermittelt wird, ganz besonders Frauenarbeit auf dem Lande, geht vielfach über die Kraft einer Frau. Jede Ueberarbeitung rächt sich früher oder später. Es kann somit nicht als einziges Erfordernis angesehen werden, Stellen zu schaffen, die lediglich, und zwar wahllos, Arbeit ber­

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schaffen, sondern es muß gleichzeitig gefordert werden, daß die Arbeit, besonders die Arbeit für die Frau, deren Körperkraft und Leistungsmöglichkeit entspricht.

Der Weg zur Erreichung des Zieles, gesunde, einträgliche Arbeit für jeden zu schaffen, ist weit, steinig und sandig. Aber wir wollen den Mut nicht verlieren und in freiwilliger Mehrarbeit den Weg ausbauen, daß müde Füße und Männer und Frauen mit weniger fester Gesundheit und geringerer Kraft ihn ebenfalls gehen können,

Mutterrecht

Der Deutsche   Bachofen   war es, der die ausschließliche An­erkennung der Abstammungsfolge nach der Mutter und die sich daraus ergebenden Erbschaftsbeziehungen mit Mutterrecht" be­zeichnete. Mag dieser Name auch nicht ganz richtig sein, weil auf der damaligen Gesellschaftsstufe von einem Recht" im juristi­schen Sinn noch nicht die Rede ist( Engels), so hat das Wort Mutterrecht sich doch rasch überall eingebürgert als Kennzeichnung jener Zeit, in der das männliche Geschlecht noch nicht das herr­schende war.

Nach Bachosen hat das Mutterrecht, das heißt die Abstammung muur   in weiblicher Linie, ursprünglich bei allen Völkern des Alter= tums geherrscht. Er erkennt auch bereits, daß zu jener Zeit. den Frauen( Müttern) ein hoher Grad von Achtung und Ansehen gezollt wurde. Ja, er gebraucht direkt das Wort Weiberherr­schaft". Diese Alleingültigkeit der weiblichen Linie hat sich noch lange in die Zeit der Einzelehe hinein erhalten. Also in eine Zeit, in der die Vaterschaft bereits anerkannt war.

Weiter gibt Bachofen   die Erklärung für die uns heute recht seltsam anmutende Sitte aus der Uebergangszeit zur Einzelehe. bei der die Frau sich für eine kurze Zeit allen Männern preis­geben mußte. Diese Preisgabe war gleichsam die Sühne für die Verletzung des ursprünglichen Anrechts der übrigen Männer auf die Frau.

Auf diese beschränkte Preisgabe der Frau ist auch das mittel­alterliche Recht der ersten Nacht" zurückzuführen, welches die ritterlichen und kirchlichen Feudalherren über ihre leibeigenen Bauern hatten. Dieses Recht der ersten Nacht bestand darin, daß nicht der junge bäuerliche Ehemann, sondern der Feudalherr die erste Nacht bei der jungen Frau verbringen durfte. Auch die katholischen Priester, die Feudalherren waren, machten von diesem Recht auf die Hochzeitsnacht recht häufigen Gebrauch. In späterer Zeit wurde der Verzicht auf dieses Recht durch ein Geschenk ab= gekauft. Noch heute besteht in einigen Gegenden Deutschlands  der Brauch, daß das bäuerliche Hochzeitspaar dem Gutsherrn ein Geschenk überreicht, ohne daß man natürlich von der ursprüng­lichen Bedeutung dieser Sitte eine Ahnung hat.

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In

Einen der interessantesten Beweise für das Vorhandensein eines Zeitalters des Mutterrechts hat Bachofen   in der Oresteia  , einem Trauerspiel des griechischen Dichters Aeschylos  , gefunden. diesem Stück erschlägt Klytemnästra ihren nach 10jähriger Av­wesenheit aus dem Krieg gegen Troja heimkehrenden Gatten ( Agamemnon  ). Der Ermordete wird durch seinen Sohn Oreit gerächt, der seine Mutter tötet. Dafür wird Orest   von den Erinnhen verfolgt, den Rachegöttinnen der griechischen Sage. Auf scine Frage, warum sie ihn und nicht seine Mutter, die weit Schuldigere, verfolgen, antworten sie: Sie war dem Mann, den sie erschlug, nicht blutsverwandt."

Für diese dämonischen Beschüßerinnen des Mutterrechts ist der Muttermord das größte und unfühnbare Verbrechen. Weit schwerer als die Ermordung eines einer anderen Gens( Unterstamm) an gehörenden Mannes, selbst wenn dies der eigene Gatte war. Aber die jungen Götter Apoll   und Athene   treten für Orest   ein und siegen schließlich über die Erinnyen. Das heißt: das Vater­recht siegt über das Mutterrecht.

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Zur Zeit des Mutterechts war eben alles, was zu ein und der­selben Gens gehört, blutsverwandt. Da Ehen nur zwischen An­gehörigen verschiedener Gentes( Mehrzahl von Gens) abgeschlossen wurden, die Männer also stets in andere Gentes hineinheirateten, so waren weder Mann und Frau, noch da die Kinder zum Stamm der Mutter gehörten der Vater mit seinen Kindern Blutsverwandt  .

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Zahlreiche Ueberreste eines ehemaligen Muterrechts fand Mor gan bei den amerikanischen   Indianern. So haben von acht Missouri  - Stämmen noch zwei weibliche Abstammungslinie und Erbfolge. Bei einigen ist die Sitte eingerissen, die Kinder durch einen der Gens des Vaters gehörenden Gentiluamen in diese zu versehen, damit sie vom Vater erben können.