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Versammlungen.

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Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter( E. S. 29, Hamburg  .) Filiale Berlin   6. io uhr, bei Diete, cerstr. 123: Mitgliederversammlung.& iliale Berlin   5. Sonntag, den 20. Februar, vormittags Sonnabend, den 19. Februar, abends 9 Uhr, bei toplin, Lothringerstraße 68. Bericht der Fünfer Rommission.

Heilverein Kube. Heute Abend 8% Uhr in der Braueret Königstadt" " Berufstrankheiten".

Schönhauser Allee 10-11: Deffentlicher Bortrag. Frl. tube" spricht über Verein deutscher Schuhmacher.( Filtale 5, Schäftebranche.) Sonnabend, den 19. Februar, abends Uhr, bet Schiller  , Rosenthalerstraße 57: Ver­fammlung. Freie Vereinigung der Händler und Händlerinnen. Heute Abend 8% Uhr, bei Jauer, Fruchtstraße 52: Mitglieder- Bersammlung. Gäste will

tommen.

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Witterungsübersicht vom 17. Februar 1898, 8 1hr morgens.

Statione it.

Swinemünde  .

Hamburg  Berlin  

Wiesbaden  München  

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Windrichtung

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653544( Stala 1-12)

Wetter

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827

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Wetter Prognose für Freitag, 18. Februar 1898. frischen nordwestlichen Winden; Temperatur wenig verändert. Beitweise heiter, vorherrschend wolkig mit geringen Niederschlägen Berliner   Wetterbureau.

Sozialdemokratischer

Zur Beachtung! Orts- Krankenkasse für das Barbiergewerbe zu Berlin  .

der fozialdemokratischen Partei, die besprochen werden sollte, sei eine worden. Es wurde deshalb von dieser Seite Berufung eingelegt und| Gewerkschaft beim Polizeipräsidium eine Denunziation eins öffentliche Angelegenheit, denn sie berühre das gesammte öffentliche die Sache gestern vor der sechsten Straffammer des Landgerichts I   gereicht hat. Dieser Beschluß wurde von der Versammlung Interesse. Für den Genossen Fischer legte Rechtsanwalt Freudenthal unter dem Vorsiz des Landgerichtsdirektors Franke noch einmal ver- gut geheißen und der Ausschluß bestätigt. Von dem Vorsitzenden die Revision ein, die er auch gestern in der mündlichen Verhandlung handelt. Das Schöffengericht hatte gegen den Angeklagten, den früheren sowie von einem anderen Genossen wurde zur regen Agitation und vor dem Kammergericht rechtfertigte. Er erhob den Einwand der Schußmann Harf folgenden Thatbestand für erwiesen erachtet: In zur intensiven Bethätigung zu den bevorstehenden Wahlen, damit der Verjährung und machte vor allem geltend, daß der Vorderrichter der Nacht zum 14. November v. J. ging der Angeklagte Arm in Kreis der Sozialdemokratie nicht nur erhalten bleibt, sondern auch den Begriff Ergreifung auf frischer That" falsch aufgefaßt habe. Arm mit einem Gefreiten durch die Großgörschenstraße. Beide ein erheblicher Stimmenzuwachs erzielt wird, aufgefordert und gleich­Zum Beweise dafür zog er die Entstehungsgeschichte des Artikels 81 waren start angetrunken. Harf befand sich nicht im Dienft, trug zeitig die Mitglieder des Vereins ersucht, ihre Adressen, soweit dies der Reichsverfassung heran. Dann wandte er sich u. a. gegen aber Uniform. An einer Straßenlaterne begingen die beiden noch nicht geschehen ist, dem Vorstande bekannt zu geben. Nachdem die ebenfalls vom Landgericht vertretene Auffassung, daß Angetrunkenen eine Uebertretung. Mehrere Personen standen dem Vorstande noch aufgegeben worden war, in einer der nächsten eine Ergreifung im Sinne des Artikels 31 nicht vor in der Nähe, die sie beobachteten. Der Gefreite ging auf Versammlungen den Reichstags- Kandidaten für den dritten Streis liegen könne, weil er dem Kommiffar Schöne bekannt gewesen sei einen der Zuschauer los und wies ihn fort. Der Angeklagte kam Rechtsanwalt Heine zu einem Referat zu veranlassen, erfolgte der und kein Fluchtverdacht vorgelegen habe und weil darum seine Ber  - auch hinzu, packte den Mann, den Schuhmachermeister Conrad, am Schluß der gut besuchten Versammlung. haftung unzulässig gewesen wäre. Der Straffenat des Kammer- Halse und würgte ihn unter Schimpfworten. Die Ehefrau Conrad gerichts schloß sich den Ausführungen des Recht 3 bat für ihren Mann, worauf der Angeklagte ihn freigab. hauser Wiertel) hielt am Dienstag Der Wahlverein für den sechsten Wahlkreis( Schön. anwalts Freudenthal an, hob die Vorentscheidung Die Menschenmenge hatte sich inzwischen vergrößert und nahm eine Bersammlung auf und erklärte das Verfahren für ab. Genosse Jahn referirte über" Den Welthandel des ein für den Mißhandelten Partei. Harf zog den Säbel geftellt. Die Kosten wurden der Staatstaffe auferlegt. Der stürmte gegen die Menge ein, worauf diese auseinanderftob. Es neunzehnten Jahrhunderts". Eine Diskussion fand nach dem Bräsident führte zur Begründung aus: Die Sache sei verjährt, das ertönten von allen Seiten Rufe: Das ist ja der reine Brüsewitz  !" mit Beifall aufgenommenen Vortrag nicht statt. Der Genosse Landgericht habe den Begriff des Ergreifens im Sinne des Artikels 81 und es wurde lebhaft nach einem Schußmann verlangt. Endlich Riefel theilte hierauf mit, daß für die Mitglieder des Wahlvereins der Reichsverfassung zu eng aufgefaßt. Es sei darunter je de erschien ein solcher, der dem Berlangen des Publikums nachkam brei Borstellungen in der Urania  " in der Taubenstraße statt­Entziehung der persönlichen Freiheit durch den Beamten zu verstehen. und den Angeklagten, dessen Begleiter sich inzwischen entfernt finden, und zwar eine Vorstellung am 15. Mai vormittags; Hier genüge zur Erfüllung des Begriffs die Erklärung des Schuß hatte, zur Wache führte. Die Eheleute Conrad zwei Vorstellungen, je eine Vor- und Nachmittags am 22. Mai manns" Sie find mein Arrestant", besonders deshalb, weil sich viele andere Personen folgten. Plöglich riß der Angeklagte sich von dieses Jahres. Billets hierzu sowie zu dem am 19. März in der der Angeklagte dem gutwillig unterworfen habe. Daß die feinem Kollegen, der ihn am Arm gepackt hatte, los, wandte sich um" Tonhalle" stattfindenden Stiftungsfest des Wahlvereins à 20 Pf. Freiheitsberaubung eine dauernde sei, sei nicht erforderlich. und verfeßte dem Conrad einen Fußtritt gegen den Unterleib. Dann sind an den bekannten Zahlabenden zu erhalten. Mit der Mahnung, Darum sei es unerheblich, daß der Kriminalkommissar den erfolgte feine Siftirung ohne weiteren Zwischenfall. Das Schöffen auch ferner für den Wahlverein zu agitiren, wurde die gut besuchte Angeklagten alsbald freigelassen habe. Der Schuhmann sei auch gericht hatte den groben Unfug, die Beleidigung sowie die Körper- Bersammlung geschlossen. zuständig gewesen, Fischer wegen der Theilnahme an einer unverlegung nur mit einer Gesammtstrafe von 45 Mart geahndet, erlaubten Versammlung festzunehmen. Die Verjährung ruhte nach indem als Milderungsgründe galten, daß der Angeklagte angetrunken alledem nicht wegen der Tagung des Reichstages und sei somit war, sich nicht im Dienst befand und Conrad durch den Fußtritt beim Beginn der Strafverfolgung eingetreten gewesen. teine erheblichen Verlegungen erlitten hatte. Der Staatsanwalt be: Vom Koalitionsrecht, das die Arbeiter nicht ausüben antragte im gestrigen Termine eine Gefängnißstraße von sechs dürfen. Auf dem Neubau der städtischen Gasanstalt in der Fichte Wochen, während der Vertheidiger, R.-A. Rosenstock, bat, es bei straße stellten im August 1897 ein Theil der Maurer die Arbeit ein, dem ersten Erkenntnisse zu belassen, zumal der Angeklagte fofort um höheren Lohn und beffere Behandlung zu erlangen. Am nach dem Vorfalle von seiner Behörde entlassen worden sei. Der 24. August, während der Mittagspause, stand der Maurer Lichter- Gerichtshof war mit dem Staatsanwalt der Ansicht, daß nur eine feld, der als Streitbrecher an dem Tage auf dem Neubau zu arbeiten Freiheitsstrafe für die groben Ausschreitungen am Platze sei; es begonnen hatte, an der Ecke der Urbanstraße; der Maurer Kilz wurde deshalb wegen der beiden Bergehen auf insgesammt einen tam zu ihm heran und sagte: Willst Du Dich nicht Monat Gefängniß, wegen der Uebertretung auf 5 M. Geld. beffern?" Kilz verfiel dem wachsamen Auge wachfamen Auge der Polizei strafe erkannt. und wurde aus§ 158 der Gewerbe Ordnung angeklagt. Mit Helm und Säbel angethan betrat der Amisdiener und Von der sechsten Straftammer des Landgerichts I   wurde er zu Nachtwächter Karl Friedrich August Wood aus Nieder einer Woche Gefängniß verurtheilt unter folgender Begrün- Schöneweide gestern die Anklagebank vor der ersten Straf dung: Kilz wollte den Lichterfeld   durch seine Frage bestimmen, an fammer am Landgericht II, um sich wegen fahrlässigen Meineides ber Verabredung theilzunehmen. Die in Frageform gekleidete Auf- zu verantworten. Der Angeklagte betrat in der Nacht zum forderung, sich zu bessern, enthält eine Ehrverlegung, 81. Juli v. J. das bekannte Bergnügungslokal Neptunshain" an nämlich den Vorwurf, daß man schlecht handle, der Oberspree, in dem sich noch mehrere Gäste, darunter auch der weil sonst von Besserung keine Rede sein kann. Gastwirth Tismer, befanden. Der Wächter sagte dem Wirth, Auf erhobene Revision bestätigte gestern das Kammergericht möge sein Lotal schließen, denn draußen stehe einer, der aufpasse, um bie Verurtheilung. zu denunziren. Der Wirth eilte sofort hinaus, fand aber niemand. Mit diesem Urtheil werden felbft die Herren Innungsmeister Jetzt wurde der Wächter wegen seiner Flunkerei zur Stede gestellt, zufrieden sein, und wenn sie sich mit unserer Rechtsprechung über es gab einen kleinen Streit, in dessen Verlauf Tismer sagte:" Wie den§ 153 der Gewerbe- Ordnung nur genauer bekannt machen der Wächter stiehlt, so lügt er auch!" Diese Worte enthielten eine wollen, werden fie finden, daß eine Verschärfung dieses Paragraphen Anspielung auf die Thatsache, daß Tismer den Wächter früher wirklich gar nicht erforderlich ist. Den Arbeitern ist das Koalitions- einmal beim A epfel- Stehlen erwischt hatte. Der Wächter flagte recht gegeben, aber die Ausübung desselben wird mit Gegegen Tismer wegen Beleidigung und beschwor vor dem Schöffen­fängniß bestraft. gerichte in Köpenick  , daß er weder früher einmal Aepfel gestohlen, Hervorzuheben ist noch, daß der Zentrums Abgeordnete, noch daß er an jenem Abende davon gesprochen habe, daß ein Aufpasser Landgerichts- Rath v. Strombeck  , als der älteste Richter in dem draußen stehe. Tismer wurde zu 10 m. verurtheilt, erstattete aber nun Kollegium saß, welches das Willst Du Dich nicht bessern Urtheil Anzeige wegen Meineides. Die Anklage nahm aber nur fahr. gesprochen hat. lässigen Meineid an. In der gestrigen Hauptverhandlung und Polizeikampf gegen fozialdemokratische Grabfpenden. wurde nun der Angeklagte zur Evidenz überführt, daß er unter Unser Parteigenosse Bunte aus Dortmund   nahm am 28. Wai feinem Eide eine falsche Aussage abgegeben habe, er wurde daher 1897 in Wellinghofen   an dem Begräbniß des sozialdemokratischen au sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Vertrauensmannes Wohlfahrt theil und legte an der Gruft einen Kranz nieder, wobei er die Worte sprach: Dein Geift möge weiterleben, das wünscht die Sozialdemokratie von Dortmund  !" Die Polizei bedachte ihn dafür mit Jm sechsten Wahlkreise, Kronenbrauerei Moabit, einem Strafmandat von 50 M., indem sie geltend machte, er sei in sprach Mittwoch Abend Genosse Schippel über den Erlaß des einer Versammlung unter freiem Himmel, die nicht Grafen Posadowsky und die politische Lage bei den nächsten Wahlen. genehmigt gewesen sei, als Redner aufgetreten und habe sich dadurch Der Redner schilderte besonders die Wirkungen, welche eine neue gegen die§§ 9 und 17 des Vereinsgefeßes vergangen. Das Schöffen- schutzölnerische Hochfluth auf die Arbeiterklasse haben müßte, wenn das Mitglied gericht verurtheilte gleichfalls; auf seine Berufung wurde er dieser gleichzeitig ihr Roalitionsrecht noch mehr wie heute gekürzt jedoch von der Straftammer freigesprochen. Diese nahm an, würde. Nach einer kurzen Debatte und einer Aufrage über die es finde hier§ 10 des Vereinsgefeßes Anwendung, wonach ge- Währungsbestrebungen unserer Agrarier schloß der Vorsitzende Ge- am Dienstag, den 15. Februar, ver­wöhnliche Leichenbegängnisse der behördlichen Genehmigung nicht noffe Pfarr die gut besuchte Versammlung mit einem Hoch auf und selbst einer vorherigen Anzeige nicht bedürften. Das fragliche die Sozialdemokratie. Die Beerdigung findet Freitag, nach: Leichenbegänguiß sei nur ein gewöhnliches gewesen und auch durch die mittags 3 Uhr, von der Leichenhalle Worte Bunte's   nicht zu einem außergewöhnlichen geworden. Dieser Reichstags- Wahlkreis hielt am Mittwoch seine Mitglieder- Ber- statt. Der sozialdemokratische Wahlverein für den 3. Berliner des Zions- Kirchhofes( Weißensee  ) aus habe nur wenige einfache Worte gesprochen und nicht eine Agitations fammlung bei Krieger, Wasserthorstraße, ab, in der Genosse Bogt- 246/ 8 rede gehalten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und be: herr über China   und Kinotschau" referirte, wobei er die Geschäfts­tonte, die Straftammer habe in einem Rechtsirrthum§ 9 des und Abenteurerpolitik der Regierung gebührend geißelte. Bur Diskussion Das Rammergericht hob darauf gestern das landgerichtliche Regierung Kanonen 2c. bewilligen würde? Diese Frage beaut Urtheil wieder auf und wies die Sache zu nochmaliger Entwortet Befragter im verneinenden Sinne, auf den alten, bisher scheidung in die Borinstanz zurück. Der§ 10 meine in der vom behaupteten Standpunkt: Keinen Mann und keinen Groschen" der Kollege Tischler  Den Mitgliedern zur Nachricht, daß Landgericht für die Freisprechung herangezogenen Stelle verweisend. Was man als gutes Recht verlangen gewöhnlichen Leichenbegängnissen solche, die in her und zu fordern habe, brauche man nach dem Wuster der Zentrums- am 16. Februar nach langer Krankheit Leopold Hentschel gebrachter Art stattfänden. Das Landgericht hätte partei nicht einzutauschen. Genoffe Heine stellt dem entgegen, verstorben ist. darum davon ausgehen müssen, was a m betreffenden daß man beim Uebergang zu dem von uns geforderten Miliz Orte bei Beerdigungen Gebrauch sei. Das sei unterlassen system doch werde Waffen bewilligen müssen. Die Beerdigung findet Sonntag, Schweitzer den 20. Februar, mittags 122 Uhr, worden und daher müsse eine Nachprüfung erfolgen. Das Leichen- interpellirt den Referenten, ob die Regierung laut Verfassung be- vom Trauerhause Königsbergerstr. 1, begängniß, um welches es sich hier handele, sei dann als ein gerechtigt ist, Verträge mit fremden Staaten ohne Einwilligung nach dem Friedhof in Wilhelmsberg wöhnliches anzusehen und Bunte wäre dann straffrei, wenn es in der Parlamente zu schließen, worauf Genosse Bogtherr anführt, Wellinghofen Sitte sei, daß Laien an den offenen Gräbern redeten. daß dem Reichstage der Pachtvertrag" mit China   in Bälde vor Vom Polizeikampf gegen Arbeitervergnügungen. Vor liegen dürfte. Heine bemerkte, daß er in letter Bersammlung eine dem Schöffengericht zu Röpenick hatte sich dieser Tage ein Regierung wie die heutige, geftüßt auf Junker und Großfabrikanten, Den Mitgliedern der Freien Ver: Vorstandsmitglied des Arbeiter- Gesangvereins Freiheit" zu Adlers nicht meinte, als er von Bewilligung von Kompensationsartikeln einigung selbständiger Barbiere, hof, Graveur Lochner, wegen unerlaubter Abhaltung eines öffent- sprach. Die Ideale des Sozialismus tönnen im praktischen Friseure und Verrückenmacher lichen Tanzvergnügens im Wilhelmsgarten zu verantworten; politischen Leben nicht immer als Leitmotiv dienen, viel Berlins   und Umg. zur Nachricht, 265/11 ferner war der Restaurateur L. Scheer angeklagt, weil er dieses Ver- mehr wird man stets Schritt für Schritt das Erreichbare sich daß der Kollege gnügen geduldet hatte.( Uebertretung der§§ 1, 4 und 14 der Ober- erringen müssen und nach Erfolgen suchen. Daß er- Heine Walter präfidial- Verordnung vom 14. Juni 1896.) Die beiden Angeklagten fein National Sozialer, wie man ihn genannt, sei, dürfte bestritten ihre Schulb. Lochner räumte ein, am 13. November vorigen aus seinem bisherigen Wirken und schon früher gemachten Er- am Montag verstorben ist. die Be Jahres das fragliche Vergnügen veranstaltet zu haben, aber nicht klärungen hinreichend erhellen. Genosse Borchardt ist ver- 31/4 Uhr von der Leichenhalle des erdigung findet Freitag Nachmittag als eint öffentliches", sondern als ein" gefchloffenes". wundert, daß Heine in der Welt am Montag" falsch verstanden Bionskirchhofes aus statt. Thatfächlich hätten auch nur die Vereinsmitglieder nebst deren An- fein will, ebenso wie Genoffe Auer in seinem gedruckten Referat im gehörigen Butritt gehabt, eine öffentliche Kaffe habe nicht bestanden Boltsfreund". Ihm scheine, ale stehe man an einem Wendepunkte; und Unbefugte feien durch die an den Eingängen aufgestellten man wolle die Taktik ändern! Wir aber werden bleiben, was wir Danksagung. Kontrolleure zurückgewiesen worden. Unter diesen Umständen sei waren! An der weiteren Debatte betheiligten sich noch die nur die Anmeldung, eines geschloffenen" Bergnügens erforderlich Genossen Täterow, Wilhelm und Frant, welche be Für die bei der Beerdigung meines gewesen, und daß diefe Anmeldung" erfolgt sei, gehe aus dem von tonten, daß man den ideellen Standpunkt des Sozialismus innigft geliebten Mannes, unseres Da sich mit der Firma Zöllner: Der Polizeiverwaltung ungehörigerweise mit der Bermert, Nicht nicht verlassen dürfe, vielmehr dem gesteckten Ziele sicher zusteuern gute Baters und Bruders, des Restaurateurs & Komp. eine Einigung in dem genehmigt" zurückgesandten Schreiben hervor, daß vom Ver- müsse. Heine zerstreut die Befürchtungen Borchardt's, daß, Etwas Sinne des Versammlungsbeschlusses theidiger Rechtsanwalt Dr. Schlesinger- Berlin   zu den Atten fiberreicht in der Luft liege"; die Einigkeit in der Partei sei nach wie vor Wilhelm Reichstein vom 15. d. M. nicht erzielen ließ, wurde. Die Beweisaufnahme bestätigte die Behauptungen der diefelbe, gelte es, den Gegner zu treffen. Nach einem Schlußworte uns in so überreichem Maße er werden die Kollegen ersucht, bis auf Beschuldigten. Der Amtsanwalt hielt aber troßdem eine Uebertretung Bogtherr's, in dem er zu reger Agitation für die bevor- wiesenen Theilnahmen und Blumen weiteres nach sämmtlichen für vorliegend, er beantragte für Lochner und Scheer je 10 Mark stehenden Wahlen aufforderte, beantragt Genosse Schweizer  , spenden, insbesondere dem Zentral­Geldstrafe. Der Vertheidiger trat indeß für Freisprechung ein, in den Beschluß der letzten Versammlung,( Ausschluß von Mitgliedern Berband Deutscher Maurer, Bahl Bauten dieser Firma den stelle I, dem Gesangverein Gemüth: dem er aus Entscheidungen des Kammergerichts sowie einem betreffend) dahin zu ergänzen, daß dieser auf die Landtagswahlen lichkeit", den Drehern bes" Schwark Zuzug fernzuhalten. Ministerialerlaß vom 2. November 1884 nachwies, daß bei ge- teine Anwendung findet. Man beschließt, diesen Punkt auf die topff'schen Tenderbaues, sowie dem.A.: Der Vertrauensmann. schloffenen Vereinsfestlichkeiten nicht eine polizeiliche Genehmigung" Tagesordnung der nächsten Versammlung, die eine Generalversamm Berein Immergrün" fagen hiermit erforderlich fei, sondern die einfache Anmeldung" genüge. lung sein soll, au sehen. Eine Aussprache über die Ausführungen unseren innigsten Dant Er beantragte deshalb auch, die Kosten der Wertheidigung des Vertrauensmannes Friz in legter Versammlung wird ebenfalls Im Namen der Hinterbliebenen auf die Staatstaffe zu übernehmen. Der Gerichtshof unter Vorsiz bis dahin vertagt. Endlich giebt der Vorsitzende bekannt, daß am Ww. R. Reichstein. des Amtsrichters Dr. Bornhagen erkannte denn auch auf Frei Sonntag eine öffentliche Bersammlung mit Frauen bei Feuerstein fort. Das Geschäft betreibe unverändert [ 860b sprechung. Es sei unbedenklich erwiesen, daß es sich um eine stattfinden soll. gefchloffene Gesellschaft handelte. Indeß sei zu prüfen gewesen, ob Der sozialdemokratische Wahlverein für den vierten eine polizeiliche Genehmigung vorschreibt, wenn der Verein haupt- Dienstag eine Mitglieder Versammlung in der Urania  ", fächlich oder ausschließlich zu Vergnügungszwecken gebildet ift. Diese Wrangelstraße, ab, in der Herr Dr. Schütte über fertige feine Anzüge nach Maaß, für Frage habe auf grund der Beweisaufnahme verneint werden müffen, Robespierre   und seine Beit" referirte. Eine Diskussion über den 30 W. ff. Sommerpaletots nach Maaß, da der Verein regelmäßige Uebungsabende veranstaltete und nur Bortrag wurde nicht beliebt. Unter Vereinsangelegenheiten gab der für 8-12 M. feine Sofen nach Maaß. Bersilberer auf Stanten werd. verl. bei felten Bergnügungen abhalte. Vorsitzende bekannt, daß der Vorstand das fürzlich erst eingetretene Die Ausschreitungen eines Schuhmanns waren nach An Mitglied R. 3 euch aus dem Berein ausgeschloffen babe, weil empelhofer Ufer 10 Riefenftoff lager ficht des Staatsanwalts vom Schöffengericht zu milde beurtheilt nachgewiesen worden ist, daß Zeuch gegen Mitglieder einer Krausenstr. 14, 1, kein Laden. aufreibarbeit verlangt Verantwortlicher Redakteur: Anguft Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  .

Wahlverein f. d. 6. Berliner  Reichstags- Wahlkreis. Todes- Anzeige.

Montag, den 28. Februar 1898, Den Mitgliedern zur Nachricht, daß abends 9 Uhr, Rosenthalerstr. 11-12, bei Herrn Röllig, 8666 Große General Versammlung.

Gustav Walter  

Der Vorstand.

Deutscher  

Tagesordnung:

Abänderung des§ 47 unseres Krankenbuches, dahin lautend: Die Generalversammlung besteht aus Ver­fretern. Butritt haben nur groß­jährige Mitglieder. Kaffenbuch legitimirt.

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Der Vorstand. J. A.: V. Kutschmann.

Vereinsgefeßes nicht und die 88 10 und 17 falfch angewendet. wirft Frank die Frage auf, ob Referent als Kompenſationsartitel einer Holzarbeiter Verband. Allg. Kranken- und Sterbekaffe

unter

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Um rege Betheiligung ersucht 77/17 Die Ortsverwaltung.

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Der Vorstand.

nicht der§ 4 der Ober- Präs.- W. Anwendung finde, der auch dann Berliner   Reichstage Wahlkreis( Südosten) hielt Für 36 Mark

der Metallarbeiter

( E. H.No. 29.) Sonnabend, 19. Febr., abends 9 Uhr, Hamburg  , Filiale Berlin   4. bei F. Wilke, Andreasstr. 26:

Versammlung.

Tagesordnung:

Vortrag des Herrn Dr. Weyl über: Rheumatismus  .

Nur Mitglieder und deren Damen haben Zutritt.

Um recht rege Betheiligung ersucht 8596] Die Ortsverwaltung.

Masken- Garderobe.

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