heit und ökonomische Abhängigkeit des Jungen im Verhältnis zum Erwachsenen und durch die menschlich begreifliche, aber pädagogisch unfluge Ueberhebung der Alten.
Aus dem Bedürfnis heraus, fich durchzusetzen, verübt der Jugendliche mancherlei Streiche, nur um sich den anderen, den Erwachsenen, ebenbürtig zu zeigen. So entwickelt sich allmählich ein starkes Selbst- und Ich- Bewußtsein. Der junge Mensch wird jedem Eindruck gegenüber tritich und will allem auf den Grund gehen". Es ist nun beffer, den Jugendlichen in seinem kritischen Streben zu bestärken und seine Aufmerksamkeit auf die Gegenstände und Einrichtungen des gegenwärtigen Staates und der bürgerlichen Gesellschaft zu lenten, als daß man, wie es die Kirche und die Schule tun, diese Probleme gefliffentlich umgeht.
Durch die erwähnte Veränderung der Geschlechtsdrüsen wird der junge Mensch nun vor allem nach der erotisch- sexuellen Seite beeinflußt, und es entstehen hier' Konflikte, die für den einzelnen noch weit schwerwiegender find als die bisher erörterten. Es entwickelt sich zuerst in den meisten Fällen eine Schwärmerei", ein Liebesverhältnis, das nicht eigentlich feruellen Charakter trägt und mitunter einer Person des gleichen Geschlechts gift, 3. B. Zu neigung eines Burschen zu seinem Lehrer oder eines Mädchens zur Freundin der Mutter. Wenn aber die Entwicklung fortgeschritten ist, dann lösen sich diese Berhältnisse, und an ihre Stelle treten solche mit erotischen und sexuellen Motiven. Zeit und Art ihres Muftretens find individuell ganz verschieden. Die Reifezeit, aus deren mancherleit Krisen und Problemen der Bortrag des Genossen Hodann einen Ausschnitt bot, erfordert ver ftändnisvolle Leitung feitens der älteren Führer; diese müssen sich aber vor allem davor hüten, den Jugendlichen in dieser Beriode fühlbar bevormunden und gängeln zu wollen. Vielmehr muß alle Erziehung das Ziel haben, den jungen Menschen sich möglichst felb ftändig entfalten zu laffen: der befte Erzieher ist der, der sich am chnellften überflüffig au machen weiß. Bor allem bei der proletarischen Jugend ist Alengstlichkeit und Scheu den Krisen der Reifezeit gegenüber nicht am Blaze. Her gilt das Wort: Wenn Männer werden sollen, müssen Jünglinge gewagt werden." Karl Freymann.
Lehrlingsnot.
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Nicht der Mangel an Lehrlingen, über den wir oft laute Klagen hören, sondern das Schicksal des Lehrlings soll hier kurz betrachtet werden und auch die Möglichkeit, ob es denn wirklich nicht zum Befferen gestaltet werden kann. Der eben im Norden Berlins geJchehene Totschlag an einem Lehrling durch seinen Meister muß jedermann zu der Ueberzeugung bringen, daß solche Borkommnisse In Bufunft unmöglich gemacht werden müssen. Hier handelte es fich um einen Fall, der mit einem so furchtbaren Ende abschloß, dem Tod des jungen Menschen, daß die ganze Deffentlichkeit wieder einmal entfekt ist darüber, daß solche Fälle geschehen können. Befanntlich sind aber nicht die Leiden im menschlichen Leben die schlimmsten, die in einer Katastrophe enden, sondern die fich täglich wiederholenden kleinen Schitanen, Mißhandlungen, Beschimpfungen und dergleichen, an die man sich schließlich gewöhnt, weil man eben abgeftumpft wird. Und diese fleinen Nöte, fie ergeben im Laufe des Geschehens eben eine große Not, so groß, daß sie von der öffentlichen Meinung nicht mehr übersehen werden kann.
So ist es allerdings kein Wunder, daß nicht nur ungeeignete Personen, sondern was oft noch schlimmer ist, auch durchaus un geeignete Betriebe in der Lehrlingsausbildung eine unheilvolle Rolle spielen. Wer seine Meisterprüfung bestanden hat, hat auch das Recht, Lehrlinge zu halten. Ob in feiner Werkstatt sich jemals die Möglichkeit zur wirklichen Erlernung des Berufes bieten wird, das spielt teine Rolle. Und wie oft ist es so, daß ein derartiger Be trieb" nur Reparaturen ausführt oder nur eine ganz bestimmte Teilarbeit für einen Großbetrieb leiftet und nichts weiter. Dann lernt der Junge in den vier Jahren, darunter geht's ja selten, eben nur die Herstellung eines einzigen Gegenstandes und fann, nachdem er seinem Meister vier Jahre lang nüßlich gewesen war, dann sehen, wo er als ungelernter Arbeiter weiter ein Unterkommen findet.
Diese Ausnußung jugendlicher Arbeitskräfte ist schamlos und muß beseitigt werden. Sie geht zu beseitigen, wenn die Arbeiter. fchaft bei all diefen Dingen mit zu bestimmen hat und wenn die gefeßlichen Grundlagen für die Lehrlingsausbildung der Neuzeit entsprechende geworden sind. Man fann gespannt darauf sein, ob die angekündigte Gesetzesvorlage des Reichswirtschaftsministers über die berufliche Ausbildung Jugendlicher nun bald erscheinen wird. Enthält sie nicht solche Bestimmungen, die die hier gekennzeichneten Mißstände in Zukunft unmöglich machen, dann hat sie ihren Zwed von vornherein verfehlt. Denn die Grundübel des jezigen Bu ftandes find die Ausschaltung der Arbeiterschaft und die Nichtbeachtung der Eignung der Berson des Lehrherrn und des Be triebes. Hieraus ergeben sich gewiffermaßen automatisch all die vielen Differenzen und Reibungen in der Lehrzeit, die an mancher verfehlten Existenz schuld tragen. Schafft hier das kommende Gesez Abhilfe, so ist ein guter Schritt vorwärts auf dem Wege vernünftiger Eingliederung unserer Jugend in das Wirtschaftsleben getan worden. M. Maschte.
BOO
Die Jugend in der Gesetzgebung.
Zurück zum Achtstundentag!
In der legten Belt steht die fozialpolitische Tätigkeit im Bordergrund der Arbeit vieler großer deutscher Jugendverbände. Wir be richteten bereits fürzlich, daß der Ausschuß der deutschen Jugendverbände, dem 70 Reichsjugendverbände mit etwa 3% Millionen ble gesetzliche Festlegung von drei Wochen Urlaub für die werttätige jugendlichen Mitgliedern angeschlossen sind, den Entschluß gefaßt hat, Jugend bis zum 16. Lebensjahr und zwei Wochen Urlaub für die werftätige Jugend von 16 bis 18 Jahren zu fordern.
Auf der letzten Sigung des Ausschusses, die am 21. April in Berlin stattfand, stand die Frage der Arbeitszeit der werf. tätigen Jugend zur Debatte. Die gegenwärtigen Berhältnisse auf diesem Gebiete erfordern dringend eine durchgreifende Abhilfe. Die zum 16. Lebensjahr eine ne un ftündige und für die Jugend über Arbeitszeitverordnung vom Dezember 1923 läßt für die Jugend bis 16 Jahren eine zehn stündige tägliche Arbeitszeit zu. Wenn diese Bestimmungen nicht baldigft aufgehoben werden, sind bei dem gegenwärtigen förperlichen Zustand der deutschen Jugend die schwer. wiegendften Schädigungen der Boltsgefundheit unvermeidlich, da eine. zehnstündige Arbeitszeit die Grenze des Erträglichen weit übersteigt. Der Ausschuß der deutschen Jugendverbände beschloß daher nach einem Referat feines Borsitzenden einstimmig, von den gesetzgebenden Rörperschaften die unverzügliche Berabschiedung eines Arbeitszeitgefeges zu fordern. Der Ausschuß stellte im einzelnen folgende Forderungen hinsichtlich der Bestimmungen über die Arbeitszeit der Jugendlichen auf:
1. Die wöchentliche Höchst arbeitszeit für Lehrlinge, Jugendliche Arbeiter und Angestellte bis zum vollendeten 18. Lebensjahre darf 48 Stunden nicht übersteigen.
2. In ble 48ftündige Arbeitsmache find einzurechnen die Beit für den Besuch der Pflichtfortbildungsschule und für Aufräumungsarbeiten.
3. Die Arbeitszeit ist nach Möglichkeit so zu legen, daß der Sonnabend nachmittag für alle Jugendlichen Arbeiter arbetsfret ist.
4. Die Nacht arbeit ist für die Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahre zu verbieten,
Worin bestehen denn die Nöte des Lehrlings, die, wie gesagt, Ja glücklicherweise nur selten in der Form eines Totschlags ihren Ausgang finden. Sie haben zweierlei Natur- einmal werden all die vorkommenden Mißhelligkeiten in den menschlichen Eigen schaften der an der Lehrlingsausbildung beteiligten Personen und aweitens in den Unzulänglichkeiten des Betriebes zur Erlernung des Berufs begründet sein. Das Gefeß schließt nur den von der Lehrlingshaltung aus, der die bürgerlichen Ehrenrechte nicht befißt; ob eine persönliche Eignung des Meisters oder des Lehrgesellen zum Umgang mit Jugendlichen vorhanden ist, danach wird nicht gefragt. Und doch hat der Lehrmeister nach dem Gesetz erzieherische Pflichten gegenüber dem Lehrling: die Handwerksorgani fationen ftüßen auf diese Gefeßesphrase ja ihre Ablehnung ber Einbeziehung der Lehrlinge in die Tarifverträge; daß sie ohne Tarifverträge stets zu niedrigeren Koftgeldfäßen tommen als mit diefen, ergibt sich so nebenbei als Belohnung für die erzieherische Leiftung. Lelder hat man in den Handwertsorganisationen nur ganz vergessen, fich auch einmal die Erzieher felbft anzusehen. Man Der Ausschuß beschloß ferner, Anfang Oftober eine öffentliche hat wohl Seit für so wichtige Dinge wie eine Bestimmung, daß Tagung in Raffel abzuhalten, in der vor den Vertretern der Be nur Lehrlinge in einen Beruf hinein dürfen, die auch tonfirmiert hörden, der Barlamente und den an der Jugend besonders inter worden find, aber an eine Ausscheidung der für den Umgang mit effierten Rreifen der Deffentlichkeit die obigen Forderungen der Jugendlichen ungeeigneten Meister hat man bisher noch nicht denten Jugend hinsichtlich der Ferien und der Arbeitszeit vertreten und be tönnen. Die von den Gewerkschaften bereits 1919 erhobene Ferbegründet werden sollen, um so weitere Kreise für den Kampf um die rung nach Neuregelung der Lehrlingsgesetzgebung ist bis heute noch schnelle Berwirklichung dieser Forderungen zu gewinnen. nicht erfolgt, und so haben wir das, merkwürdige Bild, baß in einer Zeit, in der allfeitig die Wichtigkeit der guten Berufsaus bildung anerkannt wird, die Regelung der Lehrlingshaltung ganz in die Hände der als Arbeitgeber der Lehrlinge materiell intereffierten Handwerksmeister gegeben ist. Die organisierte Arbeiter Ichaft hat heute so gut wie gar feine Möglichkeit, dabei mitzuwirken.
5. Das Schuhalter der Jugend ist in allen Fällen auf 18 Jahre leftzufeßen.
mühungen der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, ble Reichs Reform der Berufsausbildung. Die leit Jahren währenden Be regierung zu der Einbringung eines Gefehentwurfes über die Berufs ausbildung zu veranlaffen, damit endlich ein zeitgemäßes Berufs ausbildungsgefeß verabschiedet werden kann, haben jebt infofern einen Fortschritt erfahren, als bei der Beratung des Etats des