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weiter: diese Verjüngung bedingt aber auch eine gesteigerte Bil dungsarbeit, an den Mitgliedern und an den Funktionären. Neben den zahlreichen Vorträgen und Arbeitsgemeinschaften in den Gruppen, in denen der Hauptteil dieser Arbeit geleistet wird, find welter vorgesehen und zum Teil schon begonnen: Wochenendkurse und Schulungsarbeitsgemeinschaften in den Werbebezirken, zentrale|

Funktionärschulen und Vortragsabende( politische Informations­abende). Das bedingt wieder Bergrößerung unseres Funktionär förpers, den wir nicht erst schaffen tönnen, wenn die Bewegung ge wachsen ist. Außerdem müffen wir der Zusammenfassung der älteren Mitglieder zu besonderen Arbeitsgruppen im Werbebezirksmaßstab besondere Aufmerksamkeit schenken. Erich Lindstaedt  .

Internationaler Schutz der Jugend

lands und die freien Gewerkschaften drei Wochen bezahlten Urlaub für erwerbstätige Jugendliche unter 16 Jahren und zwei Wochen bezahlten Urlaub für erwerbstätige Jugendliche zwischen 16 bis 18 Jahren. Von der Durchführung dieser Forderung ist man in den meisten Ländern noch weit entfernt.

Der Internationale Gewerkschaftsbund   hat einen Bericht über| band der Sozialistischen Arbeiterjugend Deutsch­ben Schutz der arbeitenden Jugend in den wichtigsten Ländern der Welt herausgegeben Danach sind auf dem Gebiete des Jugend schutes nach dem Kriege Fortschritte gemacht worden; besonders in Ländern mit starker sozialistischer und freigewerk Jchaftlicher Arbeiterbewegung. Herabgescht wurde die Arbeitszeit, die Nochtarbeit wurde eingeschränkt, zum Teil verboten, der Lehr­lingsschutz erfuhr Verbesserungen, ausgebaut wurde der gewerbliche Fortbildungsunterricht. Auch die staatsbürgerlichen Rechte der Jugendlichen, die in wirtschaftlich und politisch rückständigen Ländern zum Teil noch stark beschränkt sind, konnten erheblich erweitert werden.

Das Mindestalter für die Zulassung der Jugend­lichen zur Arbeit in industriellen Betrieben ist in den meisten Ländern auf 14 Jahre festgesetzt. Von den europäischen   Ländern machen nur neun Staaten eine Ausnahme, So hat Polen   und Finnland   die Mindestgrenze auf 15, Frankreich   und Schweden   auf 13, Italien  , Litauen  , Portugal   und Ungarn   auf 12 und Spanien  auf 10 Jahre festgesetzt. Auch in Amerika   ist in den meisten Staaten die Zulassungsgrenze auf das 14. Lebensjahr festgesetzt. In Merito, Brasilien   und Ekuador   ist die Zulassung bereits mit 12 Jahren gestattet, in Kanada   mit 13 Jahren. In Afrika   hat Sansibar das Mindestalter auf 9, Aegypten   auf 10, Marokko   auf 12 Jahren fest gesetzt. In den asiatischen Ländern ist die Zulassung der Jugend­lichen in industriellen Betrieben in China   auf 10, Palästina, Indien  und Japan   auf 12 und in Centon auf 14 Jahre festgesetzt. In Qarftralien beginnt die Zulaffung mit dem 14. Lebensjahr.

Die Arbeitszeit beträgt im allgemeinen acht Stunden je Tag. In Dänemart beträgt fie 10, in Estland   6 bis 6%, in Groß­ britannien   8 bis 10%, in Jugoslawien   8 bis 10, in Lettland   6 bis 8, in Aegypten   12, in Argentinien   und Brasilien   6, in Australien  8 bis 10 Stunden und in Japan   11 Stunden. Ueberstunden sind in vielen Ländern verboten.

Die Nachtarbeit und die Arbeit unter Tage ist in den meisten Ländern nur den Jugendlichen über 18 Jahre ge­stattet. Bon 25 europäischen   Ländern verbieten 15 die Nachtarbeit unter 18 Jahren. Acht Länder geftatten sie vom 16. Lebensjahr ab, zwei vom 15., nämlich Rumänien   und Finnland  . Den weib­lichen Jugendlichen ift in 20 europäischen Staaten die Nachtarbeit verboten, erlaubt ift fie in Rußland  , Polen  , Lettland  , Finn­ land   und Dänemark  . Amerika   gestattet den Jugendlichen vom 18. Lebensjahr ab die Nachtarbeit, einige Staaten auch schon vom 16. Lebensjahr. In Niederländisch- Indien dürfen Jugendliche vom 12. Lebensjahr ab Nachtarbeit verrichten. Die Arbeit unter Tage ist den männlichen Jugendlichen in Belgien  , Großbritannien   und Lettland   vom 14., in Deutschland  , Frankreich  , Holland  , Polen   und Tschechoslowakei   vom 16. Lebensjahr ab erlaubt. In den außer europäischen   Ländern bestehen starf voneinander abweichende Be­ftimmungen. In Amerika   ist fie in einigen Staaten vom 14., in anderen vom 16. Lebensjahr gestattet. Neuseeland   verbietet sie unter 18 Jahren.

Ueber das Lehrlingswesen bestehen in den meisten Ländern gefeßliche Bestimmungen. Die Lehrzeit beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. In Belgien  , England, Holland  , Lett­ land   und Schweden   sind Lehrlingsgesetze in Vorbereitung. Im elfgemeinen erstrecken sich ihre Bestimmungen auf die Dauer der Lehrzeit, Entlohnung, gewerblichen Unterricht, Abgangszeugms. Dänemark   hat die Schadenersahpflicht eingeführt. Der Lehrmeister muß dem Lehrling die verlorengegangene Lehrzeit ersetzen, wenn er ihn mangelhaft ausgebildet hat.

In einer Reihe von Ländern ist es gelungen, eine gefegliche Regelung der Ferien für die jugendlichen Arbeiter einzu­führen. In Luxemburg   erhalten Jugendliche und Lehrlinge bis zum Alter von 18 Jahren jährlich 7 Tage Urlaub, der mit dem vollen Lohn bezahlt wird. In Desterreich genießen die Jugendlichen die Urlaubsrechte der erwachsenen Arbeiter; Lehrlinge unter 18 Jahren bekommen zwei Wochen Urlaub. In Polen   haben die jugendlichen Arbeiter unter 18 Jahren nach einem Jahr Arbeit An­Spruch auf einen 14tägigen Urlaub. Rußland   hat die Urlaubsdauer für Jugendliche auf einen Monat feffgesetzt. In den meisten Ländern aber fennt man die gefeßliche Regelung der Ferienzeit noch nicht. In ihren Jugendschußprogrammen fordern der Ver.

In vielen Ländern stößt die Forderung der organisierten ar­beitenden Jugend auf Verbesserung des Jugendschutzes nicht nur auf den heftigsten Widerstand der Unternehmer, fondern auch auf die ablehnende Haltung der Regierung. Um jede fleine Verbefferung muß gefämpft werden. Aber eins zeigt sich mit großer Deutlichkeit: wo die Arbeiterbewegung start ist, ist der Jugendschuh besser. Der Einfluß einer schlagfräftigen Partei- und Gewerkschaftsbewegung auf die Befferung der Arbeitsverhältnisse läßt sich nicht verkennen. Jum Kampf für Jugendschutz und Jugendrecht ist die Arbeiter­jugend felber aufgerufen. In der Sozialistischen Arbeiterjugend findet sie die Organisation für diesen Kampf. E. N.

Jugend und sexuelle Aufklärung.

Einen sehr interessanten Einblick in das Seelenleben der Jugend­lichen, die sexuelle Aufklärung erfahren haben, finden wir in einer Arbeit der Schulärztin Dr. R. Neresheimer in der Zeitschrift für Schulgesundheitspflege. Es handelt sich um die sexualhygie nische Belehrung von weiblicher Fortbildungsschuljugend, also um die Belehrung von etwa fünfzehn- bis siebzehnjährigen Mädchen, die in Gruppen von 200 bis 300 in dieses Geblet eingeführt worden find. Alle Fragen, die mit diesem Bioblem im Zusammenhang stehen, wurden erörtert: Befruchtung, Mutterschaft, Schwangerschaft, Ent­bindung, Menstruation, Gefahren der Entwicklungsjahre, Familien leben und Aufzucht der Kinder, Geschlechtskrankheiten und Ver­erbung, Alkohol, und das alles erläutert durch Lichtbilder.

Die Wirkung? ,, Die Mädchen verfolgen", so heißt es da in der Arbeit der Schulärztin ,,, den etwa fünfviertelftündigen Vortrag mit atemloser Spannung und verlassen den Saal still und sichtlich in großer seelischer Bewegung."

Aber auch über den Eindruck, den diese Aufklärung im einzelnen gemacht hat, erfahren wir wertvolle Angaben. Durch die Mitwirkung der Lehrerschaft murde über diese Aufklärung in Auffäßen geschrieben, und zwar anonym, damit jedes Mädchen ungehemmt sich entfalten fonnte. Gewertet wurden aber nachher nur die Arbeiten, die bei weiblichen Lehrkräften angefertigt worden sind, da man bei männ lichen Lehrkräften eine gewisse Befangenheit vermutete. So konnte man zu einem ziemlich reinen Ergebnis gelangen.

Zunächst war ersichtlich, daß die Mädchen, gleich welchen Beruf sie hatten, den Vortrag im allgemeinen verstanden hatten. Nur ein Teil hatte wenig verstanden oder nichts. Dagegen brachte der fünfte bis zehnte Teil aller Mädchen den Wunsch zum Ausdruck, noch mehr zu erfahren, da der Vortrag anscheinend überaus anregend und be­lehrend gewirkt hatte.

Hatten die Mädchen vorher wenig oder gar nichts vom Sexuellen gewußt? Der vierte bis fünfte Teil der Mädchen behauptete es, aber diese Angaben scheinen uns doch recht zweifelhaft für Mädchen, die bereits im Berufsleben stehen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen von seiten der Schulärztin und der Lehrerschaft scheint eine gewisse Befangenheit doch vorhanden gewesen zu fein. So fremd ist den Menschen eben dieses Natürliche, das das Seguelle eigentlich ist.

llnd woher hatten die anderen ihre Aufklärung bis dahin bekommen? Etwa von der Mutter? Unter hundert Kindern waren glücklich drei bis fünf, die von der Mutter in dieser Weise aufgeklärt worden sind. Am größten ist der Teil der jungen Mädchen, der zufällig hier und da mal etwas vom Seguellen er­fahren hat. Und einige waren vorhanden, die erklärten, den Vor­trag zu spät gehört zu haben. Was mag wohl alles hinter solchen Worten stecken?

Nach all diesem scheint die sexuelle Aufklärung eine unbedingte Notwendigkeit der Schule zu sein. Es besteht ohne Frage, wie Schulärztin Dr. Neresheimer schreibt, gerade im Entwicklungsalter mit seiner starten feruellen Spannung ein dringendes Bedürfnis nach einer ruhigen, fachlichen und wahrheits­gemäßen Darstellung dieser besonders für die Frau so wichtigen Probleme.