Nachricht, daß weitere Zusendungen überflüssig sind.
Die Haupthalle des Stettiner Bahnhofes wird am heutigen Dienstag wieder in Benutzung genommen werden, nachdem sie wegen Umbaues einige Zeit lang geschlossen war. Der Bau ist nunmehr fertiggestellt, und der Betrieb wird in der Haupthalle um 6 Uhr morgens wieder aufgenommen. Die östliche Nothballe wird wieder eingeben. Die Ankunftsseite und der Droschkenhalteplay bleiben an den früheren Stellen.
Mit feinem fünfjährigen Sohn ist der geisteskranke Zuch: macher Ernst Kühn aus Wittstock seit Dienstag voriger Woche ver: schwunden. Er sollte in eine hiesige Heilanstalt aufgenommen werden, doch gelang es ihm, seiner Frau, die ihn begleitete, zu entwischen, als diese ihren in der Holzmarktstraße wohnenden Schwager aufsuchen wollte. Kühn ist 35 Jahre alt und fällt durch seinen wackelnden Gang auf. Wer etwas über die Verschwundenen weiß, wird gebeten, entweder das nächste Polizeirevier oder Herrn Wilhelm Kühn, Holzmarktstr. 35a part., zu benachrichtigen.
Die ,, Allgemeine Volks- Krankenkasse"( E. H. 126), Müller: ftraße 175, bittet uns mitzutheilen, daß sie mit der Kasse Volkswohl", welche die Nr. 127 trägt, nicht identisch ist.
Die
Soziale Rechtspflege.
dem
endete
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ber Wohnung liegen ließ, und ging in bas Bimmer hinauf, das in diesem hartnädig einbehalten auch tros eingelegter Beschwerde herangezogen werben können. Das Berliner Pfandbrief- Amt, das demfelben Hause ihr Bruder bewohnt, der augenblicklich auch bei beim Landrath und erfolgter Aufforderung nicht herausgegeben. in dieser Weise handelt, wurde darum zu den Börsenbeiträgen den Eltern unten war. Kaum hinaufgekommen, jagte sie sich im Der Gemeindevorsteher hat nun gegen den gefaßten Beschluß, die herangezogen. Dem Amte war es vorbehalten, die rechtlich strittige Zimmer des Bruders aus einem Revolver eine Kugel in die Brust. Parzellen nicht einzuverleiben, Beschwerde erhoben, dieselbe wurde Frage nach der Berechtigung eines solchen Vorgehens zum Austrag Der Bruder fand sie dann mit einer schweren Verlegung in ihrem vom Kreisausschuß als begründet erachtet und verfügt, daß die Ein- zu bringen. Eine Reihe anderer Reklamanten, die sich in derselben Blute schwimmend daliegen. Arzt und Polizei ließen die Lebens- verleibung des Grundstücks des Herrn Röder zu erfolgen hat. Die Lage, wie das Pfandbrief- Institut befinden, wurden auf den Ausgang bes müde mit einem Krankenwagen nach Bethanien" bringen, wo sie Gemeindevertretung beschloß nun, gegen den Beschluß des Kreis- schwebenden Rechtsstreites verwiesen. Das Ober- Verwaltungsgericht hat bedenklich darniederliegt. Der Brief, den man unten in der Wohnung ausschusses Beschwerde beim Bezirksausschuß zu erheben; gleichzeitig nunmehr zu ungunsten der Aeltesten der Kaufmanns fand, war an die Eltern gerichtet. Die Tochter erklärte, daß sie wurde der Gemeindevorsteher beauftragt, mit Herrn Röder in Verhand- fchaft entschieden, indem es ausführte, die Inanspruchnahme eines ohne Erfüllung ihres Wunsches nicht leben könne, und bat die lung zu treten und denselben zu veranlassen, den zur Regulirung nöthigen Kursmallers fönne nicht als Börsenbesuch der Person aufgefaßt Eltern wegen ihres Schrittes um Verzeihung. Theil seines Grundstückes unentgeltlich an die Gemeinde abzutreten, werden, die den Kursmakler für sich an der Börse wirken lasse. Der übliche Redaktions- Maikäfer aus dem Friedrichshain in welchem Falle alsdann die Einverleibung ohne weiteres erfolgen Das Pfandbrief- Institut sei deshalb von den Börsenbeiträgen frei ist gestern bei uns eingetroffen. Allen Lesern, die etwa gleichfalls foll. Tritt nun Herr Röder nicht freiwillig ab und wird die Be- zustellen. diese braven Thierchen für uns in Bereitschaft halten sollten, aur schwerde der Gemeinde als unbegründet erachtet, so hat das Ent- Die Berliner Ausstellung internationaler Knuft und cignungsverfahren einzutreten, wodurch die Gemeinde eine ganz Industrie Erzeugniffe", welche die Gerichte schon so vielfach be bedeutende Belastung erleidet. Röder hat alsdann auf Kosten der schäftigt hat, gelangte gestern wiederum vor der 8. Strafkammer des Gemeinde Stralau seinen Vortheil gewahrt. Alle sonstigen Ad- Landgerichts I in der Berufungsinstanz zur Erörterung. Im Sepjazenten haben sich zur unentgeltlichen Abtretung des nöthigen tember 1896 erschien in verschiedenen Berliner Zeitungen eine Notiz, worin mitgetheilt wurde, daß die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen Straßenterrains bereit erklärt. Vom Amt suspendirt wurde nach Einleitung eines Disziplinar den Kaufmann Hugo Bloch, welcher Schwindel Ausstellungen ins verfahrens der Prediger Woock aus Nixdorf. Man legt ihm zur Leben rufe, einen ausgedehnten Handel mit Ausstellungs- Medaillen Last, daß er mit einem jungen Mädchen ein Berlöbnis eingegangen betreibe und die deutsche Geschäftswelt diskreditire und ausDie Thatsache, daß gegen Bloch sei und es trob eines Cheversprechens habe sitzen lassen. Die Ent- beute, einschreiten werde. war richtig; es täuschte hat beim Konsistorium Anzeige erstattet, die zu den Maß ein gerichtliches Verfahren eingeleitet war, auch zu einer umfangreichen Verhandlung, Verhandlung, welche nahmen gegen W. führte. Die eingeleitete Untersuchung erstreckt fam sich auch noch auf einen anderen Fall, der von einer Konfirmandin grelle Schlaglichter auf die erwähnte Ausstellung, die im Sommer 1895 in zwei Räumen eines Hinterhauses Unter den Linden stattsur Sprache gebracht wurde. In Borsig's Werken zu Zegel ist gestern Mittag dem Arbeiter fand, warf. Bloch mußte indessen aus juristischen Gründen freis Pieß der linke Fuß vollständig vom Schwungrad der Maschine eines gesprochen werden. Darauf hat er gegen fämmtliche Beitungen, Gasmotors zermalmt worden. Der Unglückliche blieb eine Viertel- welche die obige Notiz brachten, den Privatklageweg beschritten. Im Stunde im Schwungrad hängen und mußte dann noch etwa eine Dezember v. J. hatten sich die Redakteure Strowonnet von der halbe Stunde auf den Arzt warten. Pieß wurde endlich, nachdem Berliner Morgen- Zeitung", Keller vom Berliner Tageblatt" er verbunden war, im Krankenwagen nach einem hiesigen und Großmann von der Berliner Zeitung " wegen Beleidigung Schöffengericht Krankenhause gebracht. Mitarbeiter des Berunglückten vor mit Freisprechung schreiben die Ursache des Unglücksfalles dem Umstande zu, handlung Aus unglücklicher Liebe hat sich am Sonntag Abend um daß der Arme, der nur geringe Kenntniß vom Umgange angenommen wurde, daß der bracht fei. E3 war 11/2 Uhr der 20 Jahre alte Expedient Arthur Hamann, der bei mit der Maschine hatte, erst seit einigen Tagen an dem ge einem Fachblatt angestellt ist und in der Saarbrückerstraße wohnt, fährlichen Plaze beschäftigt war und als Neuling nicht einmal Goldberger als Gutachter vernommen worden. Er erklärte, daß die mit einem Teschin zu erschießen versucht. Er hatte von Bekannten jemanden zugefellt erhielt, der ihn im Bedienen der Waschine unter betreffende Ausstellung so gekennzeichnet worden sei, wie sie es ver dienc. Es sei einfach ein sogenanntes Erwerbs- Unternehmen" erfahren, daß seine Braut mit einem Anderen ausgegangen fei. In richten fonnte. gebrückter Stimmung begab er sich nach Haufe, wo sein Schlafgenosse gewefen. Schon der Titel des Unternehmens errege einen falschen durch den Ruf: Adieu, geliebte Klara!" erweckt wurde. Gleich Eindruck und dessen Organisation fönne fein Vertrauen erivecken! darauf fiel der Schuß, der ihn in die Brust traf. Nach einem Die ganze Ausstellung sei als ein Verkaufsbazar anzusehen, dessen großen Blutverlust wurde er nach einem Krankenhaus gebracht. Einen Vertrauensbruch warf der Tapetenfabrikant Crom Inhaber nicht das Recht hätten, Medaillen zu vertheilen. Durch Vom Balkon abgestürzt ist am Sonnabend Mittag in der berger dem Musterzeichner N. vor. Der Unternehmer weigerte sich, ein derartiges Unternehmen werde die heimische Industrie geschädigt. Gleimstr. 13 die elfjährige Tochter des dort in der dritten Etage dem Arbeiter eine Gehaltsentschädigung von 80 M. wegen un Bloch legte gegen das freisprechende Erkenntniß Berufung ein. Im wohnenden Putzers Bischof. Das Mädchen war erst kurz vorher berechtigter Entlaffung zu zahlen. Herr Gromberger behauptet viel gestrigen Termine wurde er durch den Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld aus der Schule gekommen und begab sich, während seine Mutter in mehr vor der Kammer VIII des Gewerbegerichts, wo über vertreten, während die Beklagten von den Rechtsanwälten Mosse der Küche beschäftigt war, wie häufig nach dem mit einem eisernen die Angelegenheit verhandelt wurde, daß er zu der sofortigen Ent- und Dr. Halle vertheidigt wurden. Diesmal war der Kommerzien Geländer umgebenen Balkon und blickte über die Brüstung hinweg laffung des Klägers durchaus berechtigt gewesen sei. N. habe gegen rath Kühnemann als Sachverständiger geladen. Sein Gutachten fiel auf die Straße. Hierbei verlor die Kleine jedenfalls das Gleich- fein Verbot Pausen von Entwürfen zu Tapetenmustern fast noch vernichtender aus, als das des Geheimraths Goldberger. gewicht und stürzte in die Tiefe. Mit gebrochenem Schädel blieb sie mit nach Hause genommen. Daß dies verboten war, bestätigte ein Er bezeichnete die fragliche Ausstellung als ein Unternehmen, das im Interesse der Industrie entschieden zu verwerfen sei. auf dem Straßenpflaster todt liegen. Zeuge. Der Kläger gab bie ihm vorgeworfene Thatsache zu, er Theater. In der ersten Aufführung von Henrik Ibsen's Schauspiel meinte jedoch, die mitgenommenen Pausen seien nur eigene Versuche Es sei dringend zu wünschen, daß Wiederholungen nicht die stattfänden, denn deutsche Judustrie werde dadurch Hedda Gabler ", welche im Deutschen Theater am nächsten Sonn- gewesen, die gar keinen Werth hätten. Er habe zu Hause versuchen Auf die Frage des Rechtsanwalts abend, den 19., stattfindet, sind außer Louise Dumont in der Titelrolle und Frau Gertrud Cysoldt vom fgl. Hoftheater in Stuttgart , die Damen Agnes wollen, seine Geschicklichkeit zu erweitern, nicht aber sei es ihm in im Auslande geschädigt. Des Dr. Hirschfeld, ob der Ausdruck Schwindel Ausstellung" gerechtMüller und Luise v. Böllnik, sowie die Herren Hermann Nissen, Emanuel den Sinn gekommen, Geschäftsgeheimnisse zu verrathen. Reicher und Oskar Sauer beschäftigt. Im Luisen Theater wird Klägers Darlegungen machten einen durchaus glaubwürdigen fertigt fei, erwiderte der Sachverständige, daß er es vorziehe, seine Cater Jbsen's Boltsfeind" heute zum ersten Male gegeben. Eindruck. Der Beuge, ebenfalls ein Zeichner, wurde gut- innere Ueberzeugung nach dieser Richtung hin nicht zum Ausdruck Fenerbericht. Im Laufe der letzten beiden Tage war eine achtlich darüber gehört, ob der Besitz jener Stizzenpausen zu bringen, da er sonst befürchten müsse, ebenfalls verklagt zu ganze Reihe Brände abzulöschen. Schilling str. 12 hatte sich eine Gefährdung des Gromberger'schen Geschäfts ermögliche. Der werden. Der Gerichtshof verwarf die Berufung mit der Begründung, Wollstaub entzündet und erheblichen Schaden verursacht. Oranien Beuge bejahte diese Frage mit Rücksicht darauf, daß aus den Pausen ftraße 120 brannte die erste Etage vollständig aus, wobei die nicht die im Geschäft des Beklagten erfundene eigenthümliche Komposition daß die Beklagten in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt versicherte Wohnungsinhaberin fammt ihren Aftermiethern großen der zeichnerischen Ideen zu ersehen sei. Der Gerichtshof wies die Verlust erlitten. Taubenstr. 23 wurde ein im 2. Stock belegenes lage mit folgender vom Affeffor Meier gegebenen Begründung Damenmäntellager vollständig eingeäschert. Ein Zimmerbrand war zurück: Es sei ganz gleichgiltig, ob der Kläger im guten Glauben Ranonierstr. 35 abzulöschen. Zwei Kellerbrände mußten Barnim - oder mit böfer Absicht gehandelt habe. Denn thatsächlich habe er straße 38 und Langestr. 35 beseitigt werden. Gerichtstr. 32 brannte sich eines Vertrauensbruches schuldig gemacht, indem er eine Anzahl der Fußboden im Bodenverschlage, doch konnte die Gefahr recht Baufen mitnahm, obwohl ihm dies ausdrücklich verboten gewesen zeitig beseitigt werden. Im neuen Abgeordnetenhause, Prinz sei. Somit sei die Entlassung zu recht erfolgt. Albrechtstraße, hatten Sonntag Mittag im großen Sigungs- Weil sie nicht die Arbeitgeberin sei, lehnte die Firma faale Theile des Baugerüftes Feuer gefangen, das aber gelöscht Benedir Söhne, Attiengesellschaft für Holzbearbeitung, es vor werden konnte, bevor es große Ausdehnung erreichte. Bur felben dem Gewerbegerichte ab, auf einen Lohnentschädigungsanspruch des Beit mußte Oranienstr. 154 in einer Tischlerei em kleiner Einfegers B. einzugehen. Der Kläger begründete seinen Anspruch Brand beseitigt werden. Montag früh 61/2 Uhr brannte damit, daß er ohne gesetzlichen Grund sofort entlassen worden sei. Stegligerstr. 70 verschiedenes Hausgeräth. Nachmittags 4 Uhr Außer der Entschädigung beanspruchte er gemeinsam mit feinem erfolgte Wolliner str. 47 in einer Kellerwohnung ein Brand, bei Bater einen Restlohn. Ueber das Verhältniß des jüngeren B. zur dem Gardinen und Möbel start beschädigt wurden. beklagten Firma wurde einer ihrer Angestellten vernommen. Diefer fagte aus, nur der Baer B. habe bei Benedix Söhne in Arbeit gestanden und zwar habe er in Afford gearbeitet. Eines Tages habe er ihn, den Beugen, gefragt, ob ihm nicht sein Nixdorf. Bei der geftrigen Gemeindewahl wurden unsere Sohn helfen könne. Benge babe darauf erklärt, er hätte nichts das gegen. Von da ab habe denn B. junior seinem Vater bei der Kandidaten, Buchdruckereibefizer Janiszewski mit 803, Bigarrenfabrikant Herrmann mit 802 und Restaurateur W. Sy mit de rigstellung feiner Arbeit geholfen, hierdurch sei er aber zur 761 Stimmen gewählt. Für den Kandidaten des Kommunal- Bezirks- nie besonders bezahlt. Die Stammer IV des Gewerbegerichts unter Firma selbst in keine nähere Beziehungen getreten. Ihn habe man vereins Bimmermeister Heffe wurden nur 12 Stimmen abgegeben dem Vorsitz des Assessors Dr. Gerth wies hierauf den jüngeren B. Für Herrmann und Sy hat indessen eine Nachwahl stattzufinden, mit seinem Anspruch ab, weil er nicht Arbeiter der Beklagten geweil diese beiden nicht Grundbesitzer sind. Die Nachwahl ist auf wesen sei. Die Nestlohnforderung erkannte der Vertreter der Firma
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Aus den Nachbarorten.
den 4. April anberaumt.
Ein neues Postamt in Rixdorf wird fam 1. April in dem Hause Knesebeck , Ecke Bendaftraße eingerichtet.
An der heutigen Gemeinderathswahl in Adlershof werden die Parteigenossen sich nicht betheiligen, da ihnen kein geeigneter Hauseigenthümer als Kandidat zur Verfügung steht. Die. Parteigenossen werden ersucht, sich an der Illumination am 18. März rege zu betheiligen, sowie am nächsten Sonntag die Versammlung zahlreich zu besuchen, in der die Bedeutung des revolutionären Gedenktages erörtert werden soll.
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freiwillig an.
Gerichts- Beitung.
sein,
Die
ein
hätten.
Einen Beitrag zur Beurtheilung des heutigen Verhältnisses zwischen Dienfiherrschaften und Dienstboten lieferte eine Verhandlung wegen Unterschlagung und Verlegung des Briefgeheimnisses, welche vor der ersten Strastammer des Landgerichts II gegen die Dienstmagd Agnes Günther geitern verhandelt wurde. Bei dem Ingenieur Hermes in Lantwit war im Oktober ein Monatsgehalt von vorigen Jahres die Angeklagte gegen 17,50 M. in Dienst getreten. Nach der Anklage soll nun die Magd zwar stets Geld zu den erforderlichen Einfäufen erhalten, theilweise aber auf Borg gelaust und die Herrschaft somit beim Kaufmann mit 17,50 M., beim Bäcker mit 9,60 m. und beim Kohlenhändler mit 3,20 m. zu unrecht belastet haben. Als der Kaufmann schließ lich einen Mahnbrief an die Herrschaft richtete, hat die Dienstmagd denselben in Empfang genommen, geöffnet und unterschlagen. Später klagte der ohne Antwort gebliebene Kaufmann und ließ die Klage zustellen. Die Magd unterschlug die Klages, wie auch später die Urtheils zustellung und so erfuhr der Dienstherr von seinen Schulden erst, als der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung vornehmen wollte. Tie Auflage sab somit sehr bedrohlich aus. Der VerEntlastungsbeweis. Der frühere Dienstherr mußte zeugeneidlich theidiger, Rechtsanwalt A. Gabriel führte einen umfangreichen februar feinen Pfennig zohn ausgezahlt, sondern er der Magb vom Ottober bis zum nur kleine Vorschüsse gegeben habe. Nach Abzug der unterschlagenen Beträge habe die Magd noch 28 M. von ihm zu erhalten. Indeffen suchte er sein Verhalten damit zu entschuldigen, daß er( obwohl Berliner ) der Ansicht gewesen sei, das Dienstlohn werde halbjährlich gezahlt, wenn auch das Lohn nach Monaten berechnet werde. Der Bertheidiger folgerte daraus, daß das Mädchen in dringendster Noth gehandelt habe, als sie beim Kaufmann Schulden machte, die sie nach Empfang des ihr zustehenden Lohnes bezahlen wollte und thatsächlich auch bezahlt hat. Daß es in Berlin und Umgegend nicht Sitte sei, Dienstlohn halbjährlich zu zahlen, wisse jedes Kind und der Herr Ingenieur werde wohl auch nicht gern ein balbes Jahr auf Gehaltszahlung warten. Der Gerichtshof hielt Die Angeflagte zwar der Unterschlagung in einem und der Verletzung des Briefgeheimnisses in zwei Fällen schuldig, fand aber so viele Milderungsgründe in der Sachlage, daß das Ürtheil nur auf 20 W. Geldstrafe lautete.
Die rothe Fahne. Nach der Magdeburger Polizeiverordnung vom 21. April 1891 dürfen rothe Fahnen, deren Entfaltung als Demonstration gegen die bestehende Ordnung zu wirken bestimmt und geeignet sind, nicht öffentlich ficht bar angebracht werden. Hiergegen sollte sich der Gastwirth Müller vergangen baben; er wurde deshalb vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 20 M. Friedrichshagen . Parteigenossen! Die Gemeindewahl der verurtheilt. Das Landgericht wies seine Berufung zurück. Der That: 3. Wählerklasse findet am Mittwoch, den 16. März, von bestand war folgender. Zu Ehren von Delegirten der Zimmernachmittags 5 Uhr bis abends 71/2 Uhr im Restaurant Franz Lerche, lente, die im Saale des Angeklagten Sigungen abhielten, hatte Friedrichstr. 81, statt. Nur der zweite Bezirk hat in diesem Jahre Müller im Saale Guirlanden anbringen lassen, von denen sieben Die Verhandlung gegen den Schuhmann Otto Volkmann, eine Wahl vorzunehmen, derselbe umfaßt die Straßen: Bellevue tothe Fahnen herabbingen. Diese Dekoration blieb später erhalten, welcher eines unittlichen Angriffs gegen ein junges Mädchen bei In der straße, Breestpromenade, Kaiserstraße, Kastanienallee, Kirchstraße, bis sie auf polizeiliches Einschreiten entfernt wurde. Sturzestraße, Mühlenweg, Neu- Kamerun, Rahnsdorferstraße, See Bwischenzeit fanten im felben Saal verschiedene Versammlungen Ausübung seines Dienstes beschuldigt ist, wird am Mittwoch, den Straße, Spritzenweg. Scharnweberstraße, Viktoriastraße und Waffer- anderer Gewerkschaften 2c. statt. Gerade bieran nahmen Polizei und 16. d. M., im kleinen Schwurgerichtssaale stattfinden, da bei dem zu erwartenden großen Andrauge der Sigungssaal der ersten Straf Aller= Straffammer schlußfolgerte: werke. Unser Kandidat ist Genosse Otto Barth. Wenn ein Gerichte Anstoß. fammer zu wenig Raum bietet. Es werden zu der Verhandlung jeder Arbeiter seine Schuldigkeit thut, dann wird der zweite Sozial- dings mußten die rothen Fahnen öffentlich sichtbar Karten ausgegeben werden, die am Sigungstage in den Vormittagsdemokrat in die hiesige Gemeindevertretung seinen Einzug halten. angebracht und polizeiliches gerichtliches stunden in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 51, zu erbitten sind. Nun hätten in dem Saal Es ist darum die Ehrenpflicht eines jeden Genossen, recht rege für Einschreiten zu rechtfertigen. die Wahlbetheiligung zu agitiren und die Säumigen heranzuziehen. mehrfach öffentliche Versammlungen, ausgehend von verschiedenen Das Wahlfomitee. Berufen, stattgefunden, zu denen jedermann Zutritt gehabt habe. Witterungsübersicht vom 14. März 1898, morgens 8 Uhr. Ju Stralau finden morgen Mittwoch im Restaurant Storch. Die Dekoration sei also der breitesten Oeffentlichkeit zugänglich ge neft die Wahlen zur Gemeindevertretung statt. Die wesen, folglich könne hier von einem öffentlich fichtAuch seien die Wahlhandlung ist auf die Stunden von 4 bis 7 Uhr festgesetzt, die baren Aubringen gerebet werden. Wahl der zuerst in Aftion tretenden dritten Abtheilung wird um rothen Fahnen bestimmt und geeignet gewesen, als Demonstration Stationen. 6 Uhr beendigt sein. Von sozialdemokratischer Seite wird der bis- gegen die bestehende Ordnung zu wirken. Die Polizeiverordnung Da die felber fei durchaus rechtsgiltig. Gegen dieses Urtheil legte Rechtsherige Vertreter, Genosse W. Buck, wieder kandidiren. Dritte Abtheilung sehr umfassend ist und, abgesehen von den Beamten, anwalt Landsberg für den Angeklagten die Revision ein und Es Swinemfinde fast fämmtliche Grundbesitzer in sich schließt, so wird der Kampf be- machte geltend, der Begriff der Deffentlichkeit sei verkannt. Hamburg fonders lebhaft werden. Jedem Parteigenossen erwächst daher die fomme lediglich darauf an, ob die rothen Fahnen von der bringende Pflicht, auf dem Posten zu sein und sein Wahlrecht aus- Straße aus sichtbar gewesen seien; nur dann läge ein öffent- Berlin lich sichtbares Anbringen vor. Der Straffenat des Kammer- Wiesbaden. zuüben! gerichts hob die Vorentscheidung auf und sprach Müller frei. München Aus Strafan wird uns geschrieben: Die Gemeindevertretung Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Anwalts an, Wien . Beschäftigte sich vor einigen Tagen zum dritten Male mit dem daß öffentlich sichtbar sei, was man von der Straße sehe. Haparanda . Antrag des Herrn Rittergutsbesitzers Röder, betreffend die Ein verleibung der am Markgrafendamm belegenen, zum Rittergutsbezirt Ein Rechtsstreit zwischen den Aeltesten der Berliner Petersburg . Lichtenberg gehörigen Barzellen" in die Gemeinde Stralau. Der Kaufmannschaft und dem Pfandbrief Institut in Berlin gort. Antrag wurde in zwei vorhergehenden Sigungen von der Gemeinde- beschäftigte den drillen Senat des Ober Verwaltungs- Aberdeen. vertretung abgelehnt, weil Herr Röder sich nicht verpflichtet hat, gerichts in feiner letzten Sitzung. Die Finanzkommission der Paris . von seinem einzuverleibenden Grundstück so viel Terrain abzutreten, Heltesten der Kaufmannschaft ist der Ansicht, daß Institute und Wetter- Prognose für Dienstag, 15. März 1898. als die festzusehende Banfluchtlinie für den au regulirenden Mart Personen, die Kursmaller mit der selbständigen Wahr Karte 2c, nehmung ihrer Geschäfte an der Börse Ziemlich fühl, vorwiegend trübe mit geringen Niederschlägen betrauen, als Sämmtliches Material, grafendamm erfordert. Börse im im Sinne der Börsenordnung und mäßigen westlichen Winden. welches dem Herrn Röder bei Festlegung der Baufluchtlinie Befuch er der Berliner Wetterbureau. von anzusehen sind, und daß sie barum zu Börsenbeiträgen zur Einsicht und Zustimmung übergeben war, wird
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