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mir leje Beitung erscheint brei Mal tte daentlig, und zwar: Dienstage, Donnerstage n. Sonnabends Abends.
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Berlin incl. Bringerlohn viertelelto pränumerando 17, Sgr., mo Batli 8 Sgr., einzelne unticra
Indrea Sar.; bei den Bostämtern in Brengen 10 gr., bei ben außerpreuß. Bosam lern in Deutschland gleichfalls 16 gr. ( 66 Kreuzer add. Mähr.)
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Neue Besen kehren gut!
Dieses Sprüchwort bewahrheitet sich im Allgemeinen; doch ist es ebenso wahr, daß bei starkem pen Gebrauche die Besen sehr schnell abstumpfen.
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So glauben wir auch, daß es im vorliegenden ene Falle geschieht, dem wir diese Ueberschrift widmen. falo Staatsawalt Tessendorf wir hören schon manchen Magdeburger Parteigenoffen einen Schrei ausstoßen nur bei Nennung des Namens, einen reihe Schrei, deffen Ursache wir aus ftaatsanwaltlichen wei Gründen nicht besprechen wollen; Staatsanwalt Tessendorf ist nach Berlin versetzt worden und will diese Stadt mit seiner Thätigkeit beglüden".
Als Neujahrswunsch hat der edle Herr nämlich folgendes Schriftstück an den Herrn von Madai, Dlden Bolizeipräsidenten von Berlin , ertaffen:
Wie die tägliche Erfahrung lehet, nehmen hier in den onn unteren Schichten die in Exzessen aller Art zum Ausdruck gelangende Rohheit und Verwilderung immer mehr überhand und gefährden, indem fie nahe an Beflialität grenzen, die offen öffentliche Sicherheit und Sittlichkeit in einer Weise, daß die firengften Maßnahmen gegen die Excedenten ebenso gerechtfer tigt wie geboten erscheinen. Zu diesen Maßnahmen gehört m3 neben einer möglichst schleunigen und nachdrücklichen Bestrafung in erster Linie die sofortige Verhaftung der Uebelthäter. d Um Die letztere halte ich namentlich in folgenden Fällen für geBeweft boten: 1) In allen Fällen, in denen, ohne daß wizt
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liche Nothwehr vorliegt, von dem Messer Gebrauch engele gemacht wird, gleichotel, ob die Verletzungen erheblich sind, Fub oder nicht; 2) in allen Fällen, wo auf offener Straße bis ruhig ihres Weges gehende Leute ohne Veranlas ( H. fung gemißhandelt aber thätlich beleidigt werden;
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3) bei groben Exceffen in öffentlichen Lotalen, begangen durch Provozirung von Schlägereien und durch mathwillige Demolirung von Sagen; 4) in den Fällen grobez Berlegung der Shamhaftigkeit auf offener Straße; und endlich 5) in den Fällen, wo die Social Demokraten hiesige Vers sammlungen durch Chätlichkeiten zu sprengen suchen. Die Mitglieder des Allg. deutschen Arbeitervereins haben hier schon wiederholt diesen Versuch gemacht und werben ihn bei den bevorstehenden Wahlen voraussichtlich wiederholen. Der von diesem Berein gegen Andere ausgeübte Ter rorismus übersteigt bereits alle Grenzen und zielt dahin ab, 5. Bersammlungen mit anderen Tendenzen hier überhaupt gar Bal nicht mehr auffommen zu laffen. Solche Sprengungsversuche werden sich meist als schwerer Landfriedenbruch(§ 125 St.-G.-B.) qualifiziren. Gegen diesen Terrorismus, sowie überhaupt gegen alle strafbaren Ausschreitungen der socialen Bewegung, welche hier hauptsächlich von jenem Verein geleitet wird, muß mit den strengsten Maßnahmen vorgegangen werden; 6) in den Fällen groben, mit Mißhandlungen nden verknüpften Widerstandes gegen die Exekutivbe
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amten. Die zahllosen Azzeigen der letzteren beweisen, daß vins der Respekt vor der amtlichen Autorität immer mehr abnimmt. Die Beamten bedürfen, wenn anders nicht ihr Diensteifer erlahmen soll, des energichsten Schutzes. In den Fällen unter 1 bis 3 ift di Berfolgung durch den Strafantrag des Berletzten bedingt; haben auch die Behörden im Allgemeinen nicht die Berpflichtung, die erforderlichen Strafanträge zu B. 3 stellen, so scheint es doch im Hinblick auf das große Intereffe, welches der Staat daran hat, daß diese Extesse nicht ungeahndet bleiben, gerechtfertigt, wenn der zuerst mit der Sache befaßte Polizeibeamte aus eigener Initiative den Berletzten zu einer ausdrütdlichen Erklärung über den Strafantrag veranlaßt. Es empfiehlt sich dies um so mehr, als erfahrungsRind mäßig den Verlegten nicht immer die Nothwendigkeit eines uar von ihnen zu stellenden Strafantrags bekannt, mithin eine Belehrung hierüber wohl am Orte ift. Ew. Hochwohlgeboren hie ersuche ich ganz ergebenst, sehr gefälligst zu veranlassen, daß In den oben angeführten Fällen stets die polizeiliche FeftGo! nahme der Thater erfolgt, insoweit im Uebrigen die Voraus setzungen des Gesetzes vom 12. Februar 1850 zum Schutze der persönlichen Freiheit vorliegen, in welcher Beziehung ich d mir auf die Borschrift des§ 6 a. a. D. besonders hinzuweianua sen erlaube. Ich werde in allen diesen Fällen die vorläufige polizeiliche Festnahme aufrecht erhalten und meine Anträge Wauf Erlaß des gerichtlichen Haftbefehls meist schon durch den Ne zu Hinweis auf die Höhe der zu erwartenden Strafe( über ein Idas Jahr Gefängniß $ 208 Kriminalordnung) begründen tön vis- nen. Der erste Staatsanwalt des königlichen Stadtgerichts. gez. Tessendorf.
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Dieses Schriftstück datirt vom 1. Januar 1874. Zunächst sprechen wir unsere Verwunderung aus, daß Herr Tessendorf es noch für nöthig erachtet, dem Herrn von Madai, der bekanntlich so wie so schon 3 ein strammes Regiment in Berlin führt, solche weise" Rathschläge zu geben.
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Im Uebrigen aber haben wir nichts dagegen, Bwenn der Herr Staatsanwalt seine ganze Kraft aufBewendet, um dem Unfug, welcher auf den Straßen Berlins getrieben wird, einen Damm entgegen zu fegen; doch wäre es jedenfalls noch viel verdienstboller, wenn der Herr Staatsanwalt seine ganze
" geniale" Kraft einfeßte, um die Verbrechen" von Grund auf zu beseitigen.
Und dazu wahrlich können Bestrafungeu, welche, wie Laster fagt, d'm Vergehen wie der Donner auf den Bliz folgen sollen, durchaus keine Hülfe leisten. Die Ursachen der Vergehen und der Verbrechen ergründen und dann helfen, dieselben abzuwenden, Herr Staatsanwalt, dazu gehört wahrlich mehr Geistestraft, und das ist auch ein viel würdigeres Streben, als vorhandene Vergehen und Verbrechen lediglich ftrenge zu bestrafen. Durch die Strafe eines be= gangenen Verbrechens tann man das Verbrechen und wahrlich auch die Wiederholung desselben nicht verhindern; die Erfahrung zeigt uns, daß die Verbrecher aus den Gefängnissen faft nie gebessert hervorgehen, ja, im Gegentheil, daß sie zu neuen Vergehen und Verbrechen sehr leicht hinneigen.
Wenn man nun aber gar fleht, daß der Herr Staatsanwalt auf die Social. Denokraten, deren Lehren er durchaus nicht zu fennen scheint, so sehr erbost ist, daß er sie einfach zwischen die niedere Verbrecherwelt Berlins wirft, so fann man ein gewiffes Bedauern über den Herrn nicht unterdrücken, der reformatorisch auftreten will, aber in großer Vers blendung sich befindet.
Wir fragen zunächst den Herrn Staatsanwalt, der als Jurist doch auch den gemeinen Rettsbegriff tennen muß, ob in einer öffentlichen Volksverfammlung die Versammlung berechtigt ist, das Bureau zu wählen? Er wird hoffentlich: Ja! sagen.
Wir fragen ferner den Herrn Staatsanwalt, woher er das Märchen hat, daß die Social- Demokraten in Berlin Versammlungen mit anderen Tendenzen nicht mehr aufkommen laffen, fie vielmehr durch Thät lichkeiten zu sprengen suchen? Er wird wahrscheinlich antworten: durch die Presse.
Wir fragen ferner den hochgeehrten Herrn Staatsanwalt, ob seine weise Voraussicht, daß bei den Wahlversammlungen derartige Sprengungsversuche seit Erlaß seines Briefes überhaupt nur in einem Falle vorgekommen sind, zugetroffen ist?- Er wird mit Wahrheitsliebe sagen müssen: Nein!
Und nun sagen wir dem Herrn Staatsanwalt, daß wir uns niemals um geschlossene Bersammlungen gefümmert haben, und daß wir in öffentlichen Versammlungen, wo wir die Majorität haben, unser gutes Recht, das Bureau aus unserer Partei zu bilden, trotz des Herrn Staatsanwalts Teffendorf, aufrecht erhalten werden. Das Recht im öffentlichen politischen Leben geht uns über die Meinung eines Staatsanwalts.
Wir sagen ferner dem Herrn Staatsanwalt, daß die Presse lügt und daß seine Voraussicht sich als eine irrige gezeigt hat.
Wenn der Herr Staatsanwalt Tessendorf fich aber mit Eifer an das Studium der socialen Frage machte, dann würde er jedenfalls in erster Linie fich gegen die Ausschreitungen der Kapitalmacht wenden und die Social- Demokraten als die größten Förderer der wahren Ordnung, als die Verhüter der Verbrechen ansehen.
Ist es Herrn Tessendorf überhaupt mit seiner Weltverbefferung Ernst, so werden wir ihn schon bald als einen Paulus begrüßen können. Wir kommen auf den Gegenstand noch einmal zurück.
Politische Uebersicht.
Die indirekten Steuern im deutschen Reich werden immer größer. Der Ausschuß des Bundesraths für das Rechnungswesen hat eine vorläufige Feststellung der Zölle und Verbrauchssteuern erlassen, welche die zum Zollgebiete des deutschen Reiches gehörigen Staaten für die drei ersten Quartale des Jahres 1873 an die Reichstaffe abzuführen haben. Dieser Feststellung ist eine Vergleichung mit dem Vorjahre beigefügt, aus welcher sich ergiebt, daß die Erträge dieser Steuern gegen das Vorjahr bedeutend zugenommen haben. Die Erträge der
4. Jahrgang.
Bestellungen werden auswärts bei allen Bostämtern, in Berlin in der Expedi tion, sowie bei jebem Spebiteur ent gegengenommen.
Inserate( in der Expedition aufzugeben) werden pro breigespaltene Petit- Zeile oder deren Raum mit 4 Sgr. berechnet: Arbeiter Annoncen die breispaltige Beile ober deren Ranm 1%, Sgt.
Zölle sind um 4,016,626 Thlr., die der Rübenzuckerfteuer um 2,377,448 Thlr., die der Salzsteuer um 12,859 Thlr., die der Branntweinftener un Uebergangsabgaben von Branntwein um 326,133 Thlr., die der Braufteuer und Uebergangsabgabe von Bier um 591,835 Thlr. gewachsen. Nur die Tabakssteuer hat ein Minus gegen das Vorjahr aufzuweisen und zwar von 30,043 Thlen. Die Gesammtmehreinnahme aus den genannten Steuern beläuft sich auf 7,294,857 Thlr. Das arbeitende Volk entrichtet für den Staat die meisten Steuern und was thut der Staat für das arbeitende Volk?
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In Schwarzburg- Sondershausen macht man gegen die Arbeiter einschränkende Vereinsgesetze. Der offiziöse Thüringer Correspondent" schreibt: , Die social- demokratischen Agitationen haben in den lezten Jahren auch hier und sogar be: der Landbevölkerung so an Ausdehnung und Tiefe gewonnen, daß die Regierungen nicht mehr ruhige Zaschazer bleiben werden. Schon im Laufe dieser Woche wird dem für den 15. d. M. einberufenen Sondershausener Landtag ein Gesez wider den Mißbrauch des Versammlungsrechts vorgelegt werden. Die Motive zu demselben sprechen es offen aus, daß die Agita tionen der Social- Demokraten, die der bestehenden Ordnung in der menschlichen Gesellschaft und im Staate feindselige Grundfäße" verbreiten, der Regierung die Pflicht auferlegen, den drohenden Gefahren zu begegnen. Der Gefeßentwurf entspricht dem preu ßischen Gesez vom 11. März 1850 wider den Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts. Der Sonderehaufener Landtag wird durch derlei Gesetze. ganz sicher nicht die bestehende Unordnung", welche durch den Kapitalismus hervorgebracht ist, aus der Welt schaffen.
In Mecklenburg will man eine Landesvertretung schaffen, natürlich eine hochfeudale, die nur den Stand der Grundbefizer bevorzugt. Nach der„ Rostoder Zeitung" lautet der Entwurf:
Die Landesvertretung soll bestehen:
1) aus 31 Vertretern der Ritterschaft und des großen Grundbefizes im Domanium, welche von den Befißern gewählt werden.
2) aus 9 Vertretern des befestigten Großgrundbesitzes, zu welchem außer den Fideikommißgütern, alle diejenigen Rite tergüter gerechnet werden sollen, welche über 100 Jahre un unterbrochen im Besitze derselben Familie gewesen find.
3) aus 5 Bertretern der Städte Rostock , Schwerin , Wis mar , Parchim und Güstrow , gewählt von den Magistraten dieser Städte.
4) aus 25 Vertretern der übrigen Städte, gewählt von den betreffenden Bürgerausschüssen.
5) aus 26 Vertretern des Domanii, gewählt von den Mitgliedern der Ortsvorstände.
6) aus 5 Vertretern, welche Serenissimus aus allerhöch stem Vertrauen ernennt.
7) aus 23 unter denselben Bedingungen gewählten, resp. Allerhöchfternannten Strelitzer Staatsangehörigen.
Darüber ist nun großes Geschrei im Lager der Liberalen. Und wahrlich, die Dreiklassenvertretung im preußischen Abgeordnetenhause ist nicht besser. Db Großgrundbesitz, oder bewegliches Kapital das Bolt leidet unter dem gleichen Druce.
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Die große Reform, die in England erwartet wurde, nämlich die Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechts auf die ländliche Bevölkerung, soll um 1 Jahr hinausgeschoben werden. Gladstone will damit die Wähler bei der nächsten allgemeinen Wahl födern. Als Grund wird angeführt, daß sich die Reform bis zur nächsten Wahl nicht ausführen lasse.
Aus Frankreich find zwei größere Strikes zu melden; die Arbeiter der Tuchfabriken von Bédarieur im Hérault - Departement, 220 an der Zahl, und die Arbeiter der Tabakmanufaktur von Toulouse haben die Arbeit niedergelegt. Diese Nachricht ist deshalb bon größerer Wichtigkeit, weil in Frankreich seit dem Kriege die Arbeiterbewegung unter dem strammen Säbelregiment nicht zum Durchbruch gelangen konnte. Es scheint sich aber jetzt wieder der alte Oppofitionsgeist zu regen.
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Aus Carthagena wird den Times" von ihrem dortigen Spezialforrespondenten unterm 11. bfs. gemeldet: Die Truppen marschirten heute in Carthagena ein. General Dominguez hielt um 2 Uhr mit
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