Ur. 88. 15. Jahrgang.
Jahrgang. 2. Beilage des
Literarische Rundschau.
AV. 1919/1981
Neuere Arbeiten
"
-
"
"
zurück, als die Beseitigung der Zwangsheilung" fiehe oben tann; er darf jedoch vorher die betreffende Person an ihre Pflicht und deren Ersatz durch die Entziehung des Gewerbescheines erinnern. Die Polizei hat das Recht, Personen, welche der Syphilis über die Bekämpfung der Sexualfrankheiten. Allenfalls könnte außerdem noch angeführt werden, daß auch die verdächtig sind, oder besonders geeignet erscheinen, Syphilis zu verGesetzesbestimmungen in Fortfall kommen sollen, welche die Be- breiten z. B. Prostituirte, der zwangsweisen Untersuchung zuFlesch, Prof. Dr. Max: Prostitution und Frauenkrankheiten. berbergung von Prostituirten unter Umständen als Ruppelei" zuführen, falls diese nicht eine ärztliche Bescheinigung über ihren Hygienische und volkswirthschaftliche Betrachtungen. Frank strafbar erscheinen lassen, und somit den Prostituirten das Miethen Gesundheitszustand aufweisen können. - furt a. M., Johannes Alt. 1898. 60. von Wohnungen erschweren; schon heute aber ist die Handhabung R. erläutert dann noch näher die Durchführung dieser Bestim Kromayer, Dr. Ernst: Zur Austilgung der Syphilis. Berlin , diefer Gesetzesbestimmungen unter dem Zwange der thatfächlichen mungen und führt dabei n. a. aus, daß unter diesen Umständen die Gebr. Bornträger. 1898. VIII und 105 S. 7 Kurventafeln. Verhältnisse eine überaus milde, und es liegt außerdem bereits ein polizeiliche Kontrolle der Prostituirten beschränkt werden könnte auf Preis 3,50. mit großer Mehrheit gefaßter Beschluß der lex Heinze- Kommission" womöglich täglich vorzunehmende- Revisionen der Gesundheitss Behrend, Prof. Dr. Gustav: Ueber die Gonorrhoebehandlung vor, welcher ausdrücklich die Anwendung des Kuppelei- Paragraphen atteste. Prostituirter. Vortrag, gehalten in der Berliner medizinischen in solchen Fällen ausschließt. Alles andere bliebe, Soweit die Ausführungen R.'s. Das beachtenswertheste an den Gesellschaft am 19. Januar 1898; nebst Diskussion.( Berliner auch wenn die Prostitution im Sinne von F. ehrlich ge- felben ist, daß unter ausschließlicher Berücksichtigung ärztlicher Klinische Wochenschrift" 1898, Nr. 6 u. ff.) macht worden wäre, so, wie es heute ist. Es bliebe Gründe die Abschaffung der Kontrolle bezüglich des Trippers geNeisser, Prof. Dr. A.: Ueber die Gonorrhoebehandlung Pro- die Zwangsuntersuchung, welche doch wohl kaum als besonders fordert wird. Von den Maßregeln, die K. zur Bekämpfung der stituirter.( Berliner Klinische Wochenschrift" 1898, Nr. 10.) ehrenvoll angesehen werden kann, wenigstens bleibt dann un- Syphilis vorschlägt, würde man wohl eine Herabminderung der. Blaschko, Dr. A.: Die Verbreitung und Bekämpfung der veneri- verständlich, warum beim Militär nur die Gemeinen, und nicht Erkrankungszahl erwarten können, ja man könnte vielleicht die Wirk schen Krankheiten mit besonderer Berücksichtigung Berlins . Bor - auch die Offiziere regelmäßigen Untersuchungen unterzogen werden famkeit derselben höher veranschlagen, als den Einfluß der bisherigen trag, gehalten in der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Ge- ja es bliebe auch nach F. den Behörden die Möglichkeit, provo- Kontrolle, welcher uns trotz der statistischen Darlegungen R.'3 noch sundheitspflege am 14. Februar 1898. fatorisches Auftreten der Prostituirten" zu verhindern, d. h. die Bes zweifelhaft ist. Eine Austilgung der Syphilis" ist jedoch auch von van Niessen, Dr. M.: Ein gefährlicher Feind des Menschen- wegungsfreiheit derselben durch Polizeiverordnungen zu beschränken. Diesen Maßregeln nicht zu erwarten. Einmal wäre die strenge geschlechts. Beitrag zur Syphilis- Hygiene. Hann. Münden , Die Beseitigung der Zwangsheilung" bedeutet aber für die Durchführung derselben unmöglich, so lange die Aerzte nicht vom Reinhold Werther. 1898. 23 S. Preis 0,50 m. Prostituirten keinen Vortheil, wenn an deren Stelle die Ent Staate besoldet, sondern auf den Erwerb aus ihrer Berufsthätigkeit Die Frage, welche Maßregeln gegen die Ausbreitung der Geziehung des Gewerbescheins und die Bestrafung im Falle der angewiesen find; häufig genug würde sich da ein Zwiespalt zwischen fchlechtstrankheiten getroffen werden können, hat gerade in letzter weiteren Ausübung des Gewerbes tritt." Denn da die er dem Privatinteresse des Arztes und den Geboten der öffentlichen Beit wieder in ärztlichen Kreisen ein reges Intereffe hervorgerufen. frankte Prostituirte in der übergroßen Mehrzahl der Fälle Gesundheitspflege ergeben, in welchem nicht immer die letzteren Vorträge und Diskussionen in ärztlichen Vereinen, Aufsäße in Fach- durch den Hunger gezwungen fein wird, ihren Beruf siegen würden. Aber auch die Kranken würden vielfach, z. B. durch zeitschriften und gemeinverständliche Broschüren legen Beugniß ab weiter auszuüben, so tritt eben einfach das Gefängniß Beilegung eines falschen Namens, die Bestimmungen umgehen von diesem Interesse, das vielleicht theilweise mit der Wieder an die Stelle des Krankenhauses, in welches bisher die können. Vor allem aber scheint uns keine Aussicht dafür zu sein, einbringung der lex Heinze in ursächlichem Zusammenhang steht. Prostituirte überführt wurde. Die Stellung der Prostituirten wird daß R.'s Vorschläge, oder etwas Gleichartiges, im heutigen Staat Wir geben in nachfolgendem eine furze Uebersicht der diesbezüglichen somit in keiner Weise gebessert, und es besteht daher auch keine wirklich Gesetz werden könnten. Es ist gänzlich ausgeschlossen, daß Literatur und beginnen diefelbe mit der Besprechung Aussicht, daß die von F. an seine Vorschläge geknüpften Erwartungen im Klaffenstaat und unter der Herrschaft des Männerrechts ein eines Vortrages, welchen der Frauenarzt Prof. Flesch im Berein in Erfüllung gehen werden. Die Ehrlichmachung" der Prostitution Geses angenommen wird, das alle Männer, welche mit Prostituirten für öffentliche Gesundheitspflege zu Frankfurt a. M. gehalten hat. im Sinne von F. würde zur Beseitigung der gesundheitlichen Schäden verkehren, wenn auch nur formell, diesem Auswurf der mensch F. geißelt in der Einleitung die Heuchelei, welche darin liegt, daß derselben ebenso wenig beitragen, wie etwa eine Hebung der wirth- lichen Gesellschaft" gleichstellt; ein Gesetz, welches der Polizei ernsthafte Erörterungen der Prostitutionsfrage in der Deffentlichkeit schaftlichen Lage des Aerztestandes dadurch bewirkt werden das Recht giebt, nicht nur von den Prostituirten, sondern 3. B. in den Tageszeitungen als verpönt angesehen werden, könnte, daß allen Aerzten gleich bei ihrer Niederlassung ein an all' den Orten, wo diese Erwerbsgelegenheit zu suchen obwohl gleichzeitig die Romane von Zola, Daudet und Maupassant schöner Titel, zum Beispiel Sanitätsrath", verliehen würde. pflegen, auch von den dort regelmäßig verkehrenden Männern fie allgemein gelesen werden, und obwohl man selbst junge Mädchen Zu wesentlich anderen Vorschlägen, die eine Grörterung mehr ver- feien edel oder unfrei- die Vorzeigung eines Gesundheitsattestes Vorstellungen von Sudermann's Ehre und Dumas' Cameliendame dienen, kommt der Hallenser Privatdozent für Dermatologie( Lehre zu verlangen. besuchen läßt. Dieses Vertuschungssystem" erklärt er, wohl nicht von den Hautkrankheiten) Kromayer in seinem Buche, das den Behrend's Vortrag und die Diskussion über denselben be mit Unrecht, aus dem geltenden Männerrecht". Der Mann foll Nebentitel trägt:„ Abolitionistische Betrachtungen über Prostitution, schäftigen sich überwiegend mit rein ärztlichen Fragen. Hier sei geschont werden, und darum unterbleiben Erörterungen der Geschlechtskrankheiten und Voltsgesundheit nebst Borschlägen zu daher nur folgendes erwähnt: Sowohl Behrend, der leitende Arzt Prostitutionsfrage, damit die Frau nicht sehen lerne, nicht erkenne, einem Syphilisgefeß."( Unter Abolitionismus" versteht man die der Station für Geschlechtstranke im hiesigen städtischen Obdach, welche Gefahren gerade ihr aus der verfehlten Gestaltung der Bestrebungen, welche darauf abzielen, die polizeiliche Aufsicht und als die an der Diskussion theilnehmenden Frauenärzte hoben hervor, geschlechtlichen Beziehungen erwachsen. ärztliche Kontrolle der Prostitution zu beseitigen.) R. entwirft zu daß einmal der Tripper bei der Frau überaus schwer, ja in febr Für die Frau bringt namentlich die häufigste Geschlechtstrant nächst eine gemeinverständliche Schilderung der Geschlechtstrant vielen Fällen gar nicht zu heilen sei, daß zweitens nur schwer und heit, der Tripper, mit dem Fachausdruck Gonorrhoe genannt, der heiten, und führt im Anschluß daran Angaben auf, welche bisher nur durch längere Beobachtung festgestellt werden könne, wann bei noch vor nicht allzu langer Zeit beim Manne auch hier mit über die Ausbreitung der Prostitution und die Verbreitung der Geschlechts- einer einmal am Tripper ertranften Frau die Heilung eingetreten, Unrecht als eine ziemlich harmlose Krankheit galt, ungeheure Ge- frankheiten gemacht wurden. Das vorhandene statistische Material und damit die Ansteckungsgefahr beseitigt sei. Als besonders fahren mit sich; diese Krankheit ist bei der Frau in vielen, fann nach Ansicht von K. nur mit großer Vorsicht zur Prüfung der schwierig, ja unmöglich wurde die Heilung der tripperkranten vielleicht den meisten Fällen unheilbar, sie befällt häufig auch Frage herangezogen werden, ob die bisherige ärztliche Kontrolle die Prostituirten bezeichnet, von denen überdies wohl keine auf die die inneren Geschlechtsorgane und bedingt dann Unfrucht Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten aufgehalten hat oder nicht. Dauer der Tripperansteckung entgeht. barkeit und dauerndes Siechthum, oder nöthigt die Kranten, sich an einer Reihe von Beispielen wird dargethan, welche Schwierig Die Schlußfolgerung, daß unter diesen Berhältnissen eine grund. Operationen zu unterziehen, welche auch heute noch nicht ungefährteiten sich hierbei ergeben. R. unterzieht dann die einzige Statistit, fägliche Aenderung der fittenpolizeilichen Kontrolle unumgänglich lich find. Darum müßte bei der Bekämpfung der Geschlechtskrank die vermittels ihres Umfanges, der langen Dauer, der exakten nothwendig sei, zog feiner der Redner. Und Neisser, der sich heiten auf die Gonorrhoe das Hauptaugenmert gerichtet sein, nicht,( genauen) Zahlen und besonders günstiger Verhältnisse zu sicheren in seinem Aufsatze gegen einen Theil der Ausführungen Behrend's wie heute, auf die Syphilis. Schlüssen führen kann", die Statistit des englischen Heeres, einer wendet, aber die Schwierigkeit der Gonorrhoe- Behandlung bei der Die Quelle der Geschlechtskrankheiten ist der außereheliche Ge- eingehenden Betrachtung. Die besonders günstigen Verhältnisfe" Frau anerkennt, lehnt es sogar ausdrücklich ab, sich unter diesen schlechtsverkehr; deffen Ursache wiederum sind die gesellschaftlichen bestehen darin, daß in einem Theil der englischen Garnisonstädte Umständen für gänzliche Abschaffung der Tripperuntersuchung und wirthschaftlichen Zustände, welche frühzeitige Heirathen er im ganzen 14 mit etwa 40 000 Mann Vesayung bei der fittenpolizeilichen Kontrolle zu erklären; er verlangt schweren, oder unmöglich machen. Für das Proletariat kommt da- auf grund der sogenannten contagious diseases act( Gesetz über die im Gegentheil eine möglichst gründliche Ausgestaltung dieser bei namentlich die Militärzeit in betracht, in welcher noch dazu die ansteckenden Krankheiten) eine Kontrolle der Prostituirten von Untersuchungen durch Zuhilfenahme des Mikroskops. N. äußert fittlichen Anschauungen der jungen Männer höchst ungünstig be 1866-1882 bestanden hat, während in den anderen Garnisonstädten sich aber darüber nicht, was mit der einflußt werden. dies nicht der Fall war. Die Sanitätsberichte der englischen Armee gelegt, ungeheuer großen Zahl der unheilbar tripperkranken Die Ueberwachung der Prostitution ist nun gegenwärtig das ermöglichen nun eine statistische Vergleichung der in beiden Gruppen Prostituirten zu geschehen habe; das zu entscheiden, sei Sache der einzige, was gegen die Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten unter- von Garnisonen vorgekommenen geschlechtlichen Erkrankungen, fo- Verwaltungsorgane. Und doch wäre es von diesem Standpunkte ftalt der fittenpolizeilichen, Rng boufe au bienie bei ung in She wont während des Beſtandes Bertoni gian statistischen aus folgerichtbaueruibe Ginsperrungfei es in einem StrantenKontrolle üblich ist,
"
-
"
"
höchst hebung im 1882.- Aus dem diesbezüglichen Kranken S.
-
-
-
-
-O
"
-
wie oben dar
mangelhaft bezeichnet werden, da einmal ein großer Theil der Material welches in Tabellen bez. Kurven angeordnet dem hause oder sonst irgendwo der fernere Geschlechtsverkehr un Prostituirten sich ohne Schwierigkeit derselben zu entziehen Buche beigefügt ist zieht. die bemerkenswerthen Schluß- möglich gemacht werde. Menn N. diefe Folgerung nicht zieht, findet vermag, zweitens das angewandte Untersuchungsverfahren gerade folgerungen, daß die ueberwachung der Prostitution dies wohl seine Erklärung darin, daß die Durchführung dieses VorTripperertrankungen mit Sicherheit nicht erkennen läßt. Troß auf die Zahl der Gonorrhoe- Grfrankungen ohne schlages schon allein wegen der ungeheueren in betracht kommenden dem hierin eine Gefahr liegt, infofern als gerade das Einfluß ist, daß dagegen eine Verminderung der Schanker- und Zahl von Prostituirten undenkbar ist. Vielleicht aber haben auch Bertrauen auf die bestehende Kontrolle zum Verkehr mit Prostituirten Syphiliserfrankungen erzielt wird. K. schätzt diese Verminderung politische Gründe N. der einer der Führer der freifinnigen Volks ermuthigen fann hält Verfasser die Nothwendigkeit einer auf etwa 25 pCt., das heißt er nimmt an, daß durch die Kontrolle partei Breslau's ist abgehalten, diese äußerste Schlußfolgerung zu " Zwangsuntersuchung" der Prostituirten durch die Erfahrungen, die der Prostitution von 100 Syphiliserkrankungen, die ohne sie erfolgen ziehen. man in England seit der Aufhebung derselben gemacht hat, für be- würden, 25 verhindert werden. Angesichts dessen, daß K. selbst diese leber Blaschlo's Bortrag hat der Vorwärts" schon am wiesen. Er verwirft dagegen die Zwangsheilung", d. h. die Wirkung der Kontrolle als eine nur mäßige bezeichnet, fann man 20. Februar einen Bericht gebracht. Es sei hier noch folgendes polizeiliche Ueberführung erkrankter Prostituirter in Krankenhäuser, davon absehen, Bedenten gegen die Verwerthung des statistischen nachgetragen. B. führt den Nachweis, daß bei den fittenpolizeilichen indem er darauf hinweist, daß der zur Rechtfertigung dieses Ver- Materials hier geltend zu machen. Nur auf eins sei hingewiesen. Untersuchungen in Berlin nur ein Biertel bis höchsten 3 fahrens gezogene Bergleich der Geschlechtskrankheiten mit Gelbem Die Schantererkrankungsziffern der nicht- reglementirten" Garnisonen, ein Drittel der tripperkranken Prostituirten Fieber, Pocken, Cholera u. f. w. nicht stichhaltig ist, und daß that- d. h. derjenigen, in welchen eine Kontrolle der Prostituirten nicht als solche erkannt und infolge dessen dem Krankenhause überwiesen sächlich in vielen Fällen eine wirkliche Heilung nicht zu erzielen stattfand, sind hauptsächlich deswegen so hohe, weil sich darunter die wird, während die übrigen, als gesund entlassen, ungestört ihrem ijt. F. führt dann noch auf grund eines juristischen sehr ungünstigen Zahlen der beiden großen Garnisonen London und Berufe weiter nachgehen fönnen. Wenn deshalb die Untersuchungen Gutachtens aus, daß die fittenpolizeiliche Kontrolle der Prostituirten Dublin befinden. Es ist nun wohl kein Zufall, daß troßdem diese auf Tripper überhaupt weiter geführt werden sollen, müssen sie im Sinne auch rechtlich auf schwachen Füßen steht. Die einzige gefeßliche Städte in den Wirkungsbereich der ,,, contagious diseases act" Meiffer's ausgestaltet werden. B. sagt aber, daß ihm gerade durch Grundlage bildet der§ 361 des Reichs- Strafgesehbuchs, der Weibs- nicht einbezogen wurden. Vielmehr kann man die Erklärung hierfür die Diskussion über Behrend's Vortrag in welcher er selbst noch personen, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen wohl darin suchen, daß auf eine wirksame Durchführung der im Sinne Neisser's gesprochen hatte die schwersten Bedenken Aufsicht unterstellt sind, mit Strafe bedroht, wenn sie den in dieser Kontrolle in Großstädten dieses Umfanges nicht gerechnet wurde. darüber aufgestiegen feien, ob bei den Prostituirten die Durchführung. Beziehung erlassenen Polizeivorschriften zuwiderhandeln. Thatsäch- Nach einer Erörterung der Gründe, welche die Unwirksamkeit der Untersuchung auf Tripper überhaupt nothwendig sei. Die lich aber stehen die erlassenen Polizeivorschriften, soweit sie zwangs der Kontrolle bezüglich des Trippers, die Wirksamkeit bezüglich der Gründe hierfür sind ähnlich teuen, welche Kromayer zu seiner weise vorgenommene förperliche Untersuchungen anordnen, mit den Syphilis bedingen, kommt S. zu seinen Vorschlägen. Er fordert Stellungnahme veranlassen. zum Schuße der persönlichen Freiheit erlassenen Gesezen nicht im zunächst, daß die nußlose und darum schädliche Kontrolle bezüglich Diese letterwähnte Bemerkung Blaschko's zeigt zugleich, worin Einklang. bes Trippers ganz fällt. Gerade weil sie fürchten, wegen Gonorrhoe das wesentlichste Ergebniß der vier zuletzt besprochenen Arbeiten bes F. bespricht dann eingehend die Gesichtspunkte, welche für die zwangsweise in das verhaßte Krankenhaus überführt zu werden, steht, und inwieweit dieselben geeignet erscheinen, die GesetzVerhütung der Geschlechtsfrankheiten in Frage kommen. Er fordert suchen die Prostituirten, sich der Kontrolle aut entziehen; gebung, bez. die Verwaltung zu beeinflussen. Die Forderung, daß die Aufklärung der Jugend über die Gefahren des außerehelichen Gewissen fie doch wohl, daß ihnen in dieser Beziehung fittenpolizeiliche Untersuchung der Prostituirten auf Tripper auf fchlechtsverkehrs, gesunde Volksunterhaltungen, um den Besuch der der Krankenhaus Aufenthalt nichts nüßen wird.. Das Begehoben werde, ergiebt sich als nothwendige Schlußfolgerung, wenn Kneipe und des Tanzbodens einzuschränken, u. f. w. Vor allem aber stehen der Kontrolle ruft außerdem im Publikum die allseitig anerkannt wird, daß der weitaus überwiegende Theil der bált er es für nothwendig, daß die Prostituirten ehrlich" gemacht irrige Meinung hervor, daß dadurch eine gewisse Bürgschaft Prostituirten tripperkraut ist, daß bei der Kontrolle immer nur bei werden; der Staat soll ihr Gewerbe als berechtigt anerkennen, er gegen Tripperansteckung gegeben sei, und befördert so unmittelbar einem kleinen Theil die Krankheit festgestellt wird, und daß von soll die heute im Interesse der Moral" auferlegten Beschränkungen die Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten. diesen letzteren wiederum nur ein kleiner Bruchtheil geheilt wird, fallen lassen, und nur diejenigen aufrecht erhalten, die im gesundheitlichen Für die Bekämpfung der Syphilis ift einmal eine möglichst während alle übrigen ungeheilt und darum fähig, die Krankheit Interesse nothwendig sind. F. denkt sich dies in folgender Weise: gründliche Kontrolle der Prostituirten nöthig, welche darum nicht mit weiter zu verbreiten, ihr Gewerbe fortsetzen. Der Macht diejenigen Frauen, welche freiwillig ihr Gewerbe als Prostituirte Nebensachen- Untersuchung auf Kräße zc.- belastet werden darf. Es dieser Thatsachen werden auf die Dauer auch die heute anmelden, oder bei welchen die Ausübung dieses Gewerbes gerichtlich ist aber ferner nothwendig, auch die Prostituirten vor Syphilis bei uns maßgebenden Kreise nicht widerstehen können. festgestellt wird, erhalten einen„ Gewerbeschein", auf grund dessen fie infektion zu schützen und darum die Männerwelt, welche mit der Verzicht auf diesen Theil der Kontrolle würde allerdings das Ans dann ihr Gewerbe ohne weitere Beschränkungen so lange fortseßen Prostitution verkehrt, zu berücksichtigen. R. schlägt zu diesem Zwecke erkenntniß enthalten, daß der heutigen Gesellschaft im Kampfe gegen dürfen, als sie bei den regelmäßig vorgenommenen Untersuchungen den Erlaß eines Syphilisgesetzes vor, dessen wesentliche Bestimmungen diesen Feind der Bolksgesundheit, welcher namentlich den weiblichen gesund befunden werden. Im Falle der Erkrankung soll die Gnt folgende find: Niemand außer den staatlich approbirten Aerzten Theil der Bevölkerung mit schweren Gefahren bedroht,„ große ziehung des„ Gewerbescheins" stattfinden, und es soll die darf Syphilis behandeln. Jede Person, die eine Geschlechtskrankheit Mittet" nicht zur Verfügung stehen. Prostituirte, welche trotzdem ihr Gewerbe weiter ausübt, schon erwirbt, hat einen solchen Arzt zu Rathe zu ziehen; die Durch darum allein in Strafe verfallen, auch wenn eine Uebertragung führung dieser Bestimmung soll dadurch gesichert werden, daß auch Die Schrift van Niessen's, beren Besprechung wir hier ans der Krankheit nicht stattfindet, und somit die Möglichkeit diejenigen, welche von der Erkrankung eines andern Mittheilung fügen, gehört nur ihrem Titel, nicht ihrem Inhalt nach hierher. van N. einer Verfolgung wegen Körperverlegung nicht besleht; F. ist näm erhalten, zur Anzeige verpflichtet sind, falls der Erkrankte nicht glaubt, den Erreger der Syphilis in Gestalt eines Bazillus entdeckt lich der Ansicht, daß auch ohne den kürzlich von der lex ärztliche Hilfe aufsucht. Es ist den Geschlechtskranken die zu haben, und hält sich entgegen den souft in ärztlichen Kreisen Heinze- Kommission" beschlossenen Gesetzesparagraphen- heute schon Gelegenheit au unentgeltlicher Untersuchung heute schon Gelegenheit zu unentgeltlicher Untersuchung und Behandlung herrschenden Anschauungen und Behandlung herrschenden Anschauungen für berechtigt, von dieser Entdeckung. die Krankheitsverbreitung durch geschlechtlichen Umgang als schwere, au schaffen. Die Syphiliskranken sind verpflichtet, sich während deren Richtigkeit mindestens noch als ftrittig gelten muß, auch beziehungsweise fahrlässige Körperverletzung strafbar ist. der ersten Jahre nach der Ansteckung regelmäßigen Unter dem großen nichtsärztlichen Publikum Mittheilung au machen. Schält man aus der Hülle der schönen Worte:„ Ehrlichmachung" fuchungen zu unterwerfen. Der Arzt hat das Recht, falls eine Näheres theilt der Verfaffer an dieser Stelle nicht mit, und er zieht der Prostitution u. f. w., den wirklichen Kern heraus, so erweist sich syphilitische Person seinen Anordnungen nicht nachkommt, der Polizei auch keine Schlußfolgerungen bezüglich der Syphilis - Hygiene. Dr. C. F. 1 derselbe als ein recht dürftiger. Es bleibt eigentlich weiter nichts Anzeige zu machen, damit diese eine Zwangsbehandlung einleiten
-
" 1
-
Der