Ausnahmegesetz gegen die Abgeordneten" erblicken tann, ist mir unerfindlich. Ich meinerseits sehe wenigstens in einer solchen Ueberwachung für meine Freiheit teine andere Beschränkung, als sie unsere Grundsäße durchaus nothwendig machen. Befindet sich meine Abstimmung im EinKlang mit der Ansicht und dem Willen meiner mich beauftragenden Genossen, so kann es mir nur angenehm sein, dies recht oft festgestellt zu sehen. Sind dagegen meine Auftraggeber mit meiner Abstimmung unzufrieden, so ist es meine Pflicht, ihnen Rede zu stehen.
Entweder gelingt es mir dann, meine Genossen davon zu überzeugen, daß ich doch Recht gehabt, wenn ich die gegebene Frage auf Grund. allgemeinerer Erwägungen anders beurtheilte, als sie es gethan. Dies kann wieder dem Parteiinteresse nur dienlich sein. Oder aber es stellt sich heraus, daß meine Anschauung und diejenige meiner Auftraggeber nicht zu vereinigen sind. Dann entsteht die Frage: welcher Wille steht höher, der Gesammtwille meiner Auftraggeber oder mein Sonderwille? Für den demokratischen Sozialisten kann es hier keinen Augenblick des Bauderns geben. Hat meine Unzufriedenheit erregende Abstim mung eine Sache von untergeordneter Bedeutung betroffen, oder ist eine solche Meinungsverschiedenheit zwischen meinen Genossen und mir felten, so werden sich erstere vielleicht mit einer Aufforderung oder einem Tabel begnügen, welche ich bei fünftigen Abstimmungen zu berücksichtigen haben werde. Stellt sich dagegen eine fortgesette, tiefgehende Meinungsverschiedenheit zwischen mir und meinen Auftraggebern heraus, so er heischt meine Pflicht, daß ich den erhaltenen Auftrag in die Hände Derer zurückgebe, welche ihn mir anvertraut haben und die bei einer Neuwahl endgiltig darüber zu entscheiden haben werden, ob sie mich noch ferner als Vertreter ihrer Interessen und ihres Willens brauchen können und wollen.
Die Stellung dieser Frage mag ja für die Person des Vertreters manchmal recht unangenehm sein. Aber es handelt sich eben nicht um die Person, sondern um Recht und Interesse der Allge= meinheit.
Wie die offene Abstimmung der Beauftragten demokratisch ist, so ist die Heimlichthuerei, die ,, Amtsverschwiegenheit" über das, was bei Berathungen und Abstimmungen vorgekommen, ein unverkennbar autoritärer Bug. Wenn es in einem Ausschusse von Beauftragten einmal Brauch wird, die Berathungen und Abstimmungen mehr, als durch gegnerische Gesetze, Parteien u. s. w. nöthig, mit Geheimniß zu bebecken; wenn man einmal anfängt, von der ,, Kollegialität“ und„ Solidarität" der Mitglieder des Ausschusses auch gegenüber der Masse der eigenen Auftraggeber zu sprechen; wenn man sich daran gewöhnt, es als eine Pflicht dieser Kollegialität zu betrachten, daß die Minderheit sich den Entscheidungen der Mehrheit so unbedingt füge, daß sie nicht einmal ihren Standpunkt gegenüber den eigenen Auftraggebern geltend machen soll; wenn in allem und jedem nur mehr der Eine Standpunkt der geschlossenen Körperschaft zum Ausdruck kommt und die Masse der Auftraggeber nicht mehr im Stande ist, die Berathungen und Abstimmungen ihrer gewählten Vertreter nach der sachlichen wie nach der persönlichen Seite nachzuprüfen: dann sind dies sichere Zeichen, daß sich die Beauftragten von der Masse ihrer Auftraggeber losgelöst, und als eine besondere höhere Körperschaft zu fühlen beginnen. Die Vertreter werden dann aus einem demokratischen Ausschusse von gewählten, mit stets wideruflichen Vollmachten, bekleideten Beauftragten zu einer autoritären, gebietenden Rörperschaft, welche ihre Entstehung durch Wahl durchaus nicht sofort zu vergessen braucht, in der sich aber doch der diktatorische Bug immer deutlicher ausprägen wird.
-
noffen für Diftatur schwärmen. Hoffentlich nur eine ganz verschwindende Minderheit. Die Erklärungen, welche in letzter Zeit abgegeben wurden, deuten wenigstens darauf hin, daß den Genossen der demokratische Geist nicht abhanden gekommen ist."
Dies die Erklärung von deutschen Genossen in Ropenhagen. Der Verfasser der in dieser Erklärung erwähnten Rorrespon benz schreibt dem entgegen an das dänische Parteiorgan: ,, Ehe ich zu dem Kernpunkt komme, zwei Bemerkungen. Woher wissen die Verfasser der Erklärung, daß der Verfasser der fraglichen Korrespondenz im dänischen Parteiorgan ein Mitglied der Fraktion ist? Sind sie mit den deutschen Verhältnissen nicht genügend vertraut, um zu begreifen, daß ein solcher Versuch, den Schuß der Anonymität wenigstens theilweise aufzuheben, aus verschiedenen Gründen sein Bedenkliches hat?
Ich begnüge mich damit, diese Frage rein sachlich, grundsätzlich zu be handeln, und unterlasse jede Anwendung auf besondere Verhältnisse. Meine Absicht ist nur, eine Gefahr, welche durch das Sozialistengeset und die durch dasselbe geschaffenen Parteiverhältnisse außerordentlich vergrößert wird, durch jedes mögliche Mittel ferngehalten zu sehen. Im Gegensatz zum Verfasser der besprochenen Einsendung erblicke ich daher in der Veröffentlichung von Listen über die Abstimmungen innerhalb der Fraktion an sich d. h. ohne voraus gezogene Schlußfolgerungen, welche Sache der Auftraggeber, also der Parteigenossen sind nicht nur teine Gefahr für das Parteiinteresse, sondern im Gegentheil ein sehr wirksames Mittel, eine drohende Gefahr abzuwenden. Ich habe deshalb während der Fraktionsberathungen der letzten Sigungsperiode wiederholt Anträge auf Feststellung der Abstimmung und Bekanntgabe bes Stimmenverhältnisses gestellt, und mich auch in Bezug auf die Vorgänge in der Fraktion, soweit dieselben von grundsätzlicher Bedeutung für die Parteigenoffen waren, durch kein Amtsgeheimniß" gebunden
erachtet.
Und warum ich meine Ausführung im dänischen Parteiorgan statt im deutschen veröffentlicht habe?
Erstens weil das von mir Gesagte für deutsche Parteis genossen selbstverständlich ist.
Und zweitens, weil ich keine Veranlassung hatte, mich persönlich in die durch die bekannte Fraktionserklärung hervorgerufene Polemik zu mischen.
Nun zum Hauptpunkt.
Also was habe ich gesagt?
Ich bitte, meine ganze Rorrespondenz vom 15. April d. J. zu lesen. Mit größerem Nachdruck kann man nicht für bas absolute Recht der freien Meinuegsäußerung und Kritik, für den demokratischen Charakter und das demokratische Wesen unserer Partei eintreten, als ich es dort gethan habe.
Um aber die Sache einmal zum grundsätzlichen Austrage zu bringen, werde ich, wie ich in Berlin bereits angekündigt, beim Wiederzusammentritt der Fraktion den Antrag stellen, daß inskünftig in allen Fragen, wo nicht die Rücksicht auf die Gewalt eine Ausnahme erfordert, die Abstimmungen unserer Vertreter in den Fraktionsberathungen durch das Parteiorgan veröffentlicht
werden.
-
Zum Schluß noch eine mehr nebensächliche Bemerkung.
Freilich habe ich gesagt, die Fraktion, welche laut Rongreßbeschluß die Parteileitung führt, und sich aus der Genoffenzahl Mitglieder zu kooptiren hat, sei unter den gegenwärtigen Ausnahme= zuständen naturgemäß, eo ipso mit diktatorischer Gewalt ausgestattet.
Aber steht Diktatur etwa im Widerspruch mit dem demotratischem Prinzip? Forderte nicht Marat , der gewiß ein Demokrat war, die Diktatur nur müsse der Diktator eine Kanonens tugel am Bein haben also eine demokratische Dittatur? Was heißt Diktatur? Diskretionäre Gewalt
Der Einsender des besprochenen Auffages, welcher offenbar der Fraktionsmehrheit angehört, erblickt in der Veröffentlichung der Abftimmung eine Denunziation der Abstimmenden und beschwert sich deshalb darüber. Wenn nun aber, wie neuerdings von Mitgliedern der Fraktionsmehrheit in gegnerischen Blättern Deutschlands behauptet worden ist, die überwältigende Mehrheit der deutschen Sozialdemokraten" wirklich auf Seiten der Fraktionsmehrheit stehen würde, dann könnten durch Abstimmungslisten doch offenbar nur die Mitglieder der Minderheit, nicht die der Mehrheit ,, denunzirt" werden.
-
-
Gewalt, die, unter Ausnahmezustän
den, im Auftrag des souveränen Volkes( oder wo es sich nicht um eine Demokratie handelt- der souveränen Regierung), jedoch nicht unter dessen beständiger und regelmäßiger Kontrole, von einer Vers trauensperson oder einer Anzahl Vertrauenspersonen, unter deren persönlicher Verantwortlichkeit, für eine bestimmte, begrenzte Zeit ausgeübt wird.
Nun halte aber ich meinerseits mich durch eine öffentliche Bekanntgabe meiner Abstimmung keineswegs für denunzirt"; vielmehr kann es mir nur angenehm sein, wenn die Parteigenoffen auf diese Weise in den Stand gesetzt werden, über mein Wirken zu urtheilen. Und soviel ich weiß, denten andere Mitglieder der Minderheit ebenso.
So wird durch die Veröffentlichung der Abstimmungen auch die Entscheidung über Parteistreitigkeiten, wie die jetzt schwebenden, wesentlich erleichtert und gefördert.
Zur„ Diftaturfrage."
G. Vollmar.
Unter der römischen Republik hatten wir die Diktatur des Jn= dividuum 8.
Während der französischen Revolution hatten wir die Diktatur einer Körperschaft: des konvents.
Daß die deutsche Sozialdemokratie sich seit Erlaß des Sozialistengesezes unter einem Ausnahmezustand befindet, wird von Niemand bestritten werden.
bi
für
A
bes
für
gemif
beren
D
Serrschaf
Weni
bie hocht
Deuts
der Bra Бе ten, als
Ewe mu
Umweg,
be
Neuerdin
Ja, Hen
Bororing beutschen dem ri
die E deutsc deutschen
Reta. 1
wo alle
Engländ
werde
dieses
Wilhelm in seiner ganzen Verkommenheit bloszustellen und ihm für all Zeiten den Beinamen der Meineid spfaffe zu sichern, er hat au ein helles Licht auf die preußischen Justizzustände geworfen und ein Rorruption enthüllt, die an Schmach ihres Gleichen sucht. Es kann nic unsere Absicht sein, den ganzen Prozeß zu rekapituliren. Es find zu großen Theil bekannte Dinge, welche die Vertheidigung des Angeklagten ( Redakteur eines liberalen Berliner Lokalblättchens) gegen den ,, moderne Luther", wie sich Herr Stöcker von seinen Reptilien betiteln läßt, in gen, wei Feld geführt. Die Verlogenheit des christlich- sozial- konservativ- antifem Rehlen d schen Hehapostels ist schon so oft in der Presse und von der Tribün der Volksvertretung herab konstatirt worden, daß jedem, der Ohren ha zu hören, in dieser Beziehung nichts neues gesagt wurde. Auch charakteristischen Aussagen des Zeugen Grüneberg- charakteristisch ni charakteristisch nich wer sowohl in Bezug auf die angebliche Mitgliedschaft Hödels und Nobiling doll auf zur christlich- sozialen Partei, als vielmehr in Bezug auf das Gesindel mit dessen Hülfe Herr Stöcker ,, Deutschlands sittliche Wiedergeburt" trieb sollen uns heute nicht beschäftigen; um was es sich diesmal uns handelt, ist die Art und Weise, wie Staatsanwalt und lizei sich aus Hütern und Wahrern des Rechts zu Vertheidigern Lüge und des Meineids aufwerfen, um den sich allerhöchste Protektion erfreuenden Angeklagten zu decken. Stöcker ist in Wahrheit der Angeklagte, er, nicht sein Widerpart ha sich zu vertheidigen; selbst der Vorsitzende des Gerichtshofes, Landgericht präsident& üty, stand so unter dem Eindruck dieser Thatsache, daß er Sigung vom 13. Juni mit den Worten eröffnete:" Ich sehe die Ve handlungen in der Anklagesache wider Stöder fort Daß die Staatsanwaltschaft die Angriffe der Presse auf den christli sozialen Agitator Stöcker als genügenden Grund angesehen, amtli gegen die Beleidiger einzuschreiten, kann bei der bisherigen Praxis die Musterinstituts fein Wunder nehmen. Für die Herren Staatsanwältoße Re lag noch stets überall da, und nur da ein öffentliches Intereffe" vo wo Parteigänger der herrschenden Gewalt in Frage kommen Für oppositionelle Elemente existirt der staatsanwaltliche Schutz ni Aber in dem vorliegenden Falle geht der biedere Staatsanwalt Name ist Weichert noch einen Schritt weiter. Er wird z Privatanwalt Stöckers, seine Anklagerede gegen Baecker wird toren" allerdings mißglüdten- Vertheidigung Stöders. Und nun höre man. Im Laufe der Verhandlung war der thatsä liche Beweis erbracht worden, daß Herr Stöcker, der am 24. Jan. d. in öffentlicher Gerichtsverhandlung eidlich ausgesagt, er sehe d bolt, wi bekannten Berliner Gewerkschaftsagitator und Stadtverordneten Ewa heute zum erstenmale, Ewald wiederholt früher gesehen gesprochen. Freilich hatte die Polizei das Ihrige gethan, diesen Bewe möglichst zu erschweren. Nicht nur weigerte sich das Poliziprä dium und Ministerium, Ewald, der bekanntlich aus Berlin gewiesen, freies Geleit behufs Vernehmung zu gewähren, es tritt a plöglich, als die Noth Stöckers am höchsten, der Kriminalkommis Schöne mit der Behauptung auf, er habe in den Jahren 1881 oder zwei Ewalds gekennt und zu überwachen gehabt. Aber diese fa Finte nügte nichts, der Ordnungsspikel wußte von dem zweiten Ew absolut nichts Näheres anzugeben. Ja, die Beweisaufnahme drohte gen, he ergeben, daß Stöcker den wirklichen Ewald vor jener Verhandlu nicht nur gekannt, sondern auch mit ihm konferirt hatte, so der Gerichtshof es vorzog, um nicht seinerseits die Vorladung Ewal beantragen zu müssen, zu erklären: daß schon durch das eidliche 3 niß der Herren Tuzauer und Görcki„ thatsächlich erbrachts daß der Zeuge Stöcker schon vor Ablegung seines en gegengesetten eidlichen 3eugnisses mehrmals m dem Ewald in persönliche Berührung getreten ist daß durch die persönliche Vernehmung des Zeugen Ewald an thätsächlichen Feststellung Nichts geändert werden kann." Das heißt anderen Worten, daß Stöcker am 24. Jan. d. J. einen Meine vor Gericht geleistet!
Ebensowenig wird von Jemand, der die deutschen Parteiverhältnisse fennt, bestritten werden, daß eine regelmäßige Kontrole, so wie fie vor dem Sozialistengeset bestand, jest nicht möglich ist. Und damit ist die Nothwendigkeit der Diktatur von selbst gegeben.
-
-
-
Wer die deutschen Parteiverhältnisse kennt, weiß, daß ein großer, ja der größte Theil der Parteithätigkeit sich überhaupt der regel. mäßigen, öffentlichen Rontrole entzieht.
Und zwar im Interesse des demokratischen Prins zipes!
Die Frage der Diktatur ist auf dem Wydener Kongreß gar nicht erörtert worden. Der Gedanke einer individuellen Diktatur wurde verworfen das ist Alles. Mit dem Beschluß, daß während der Dauer des Sozialistengesetzes nur für jedes dritte Jahr ein Parteikongreß obligatorisch gemacht wurde, war die Diktatur der Parteileitung ausgesprochen.
Natürlich eine demokratische Diktatur. Natürlich eine Diktatur innerhalb der Schranken des Parteiprogrammes, welche in den unantastbaren Rechten der Parteigenossen und im Intereffe der Partei ihren 3 wed und zugleich ihre Grenze hat.
,, Eine der im Parteiorgan veröffentlichten Erklärungen gegen die Fraktionserklärung wir erinnern uns nicht genau, von wo dieselbe ausging spricht sich etwa dahin aus, daß die Fraktionser flärung start nach Dittatur rieche. Wie sehr recht die Genossen hierin haben, das hat kürzlich ein Mitglied der Fraktion in einer Korrespondenz an das hier( in Kopenhagen ) erscheinende Parteiwir organ ausdrücklich bestätigt. Derselbe schreibt nämlich senden den Artikel ein daß, da die Partei im Kriegszustande sich befinde, eine diktatorische Leitung nothwendig sei. Da aber eine pers sönliche Dittatur eine Gefahr für das demokratische Prinzip enthalte, so müsse man die Diktatur einer Körperschaft von Genossen übertragen in diesem Falle der Reichstagsfraktion. Und es sei das auch auf den Kongressen in Wyden und Kopenhagen ausdrücklich anerkannt worden.
-
In dem Streit, den die bekannte Fraktionserklärung hervorgerufen hat, ist die Frage der Diktatur meines Erachtens gar nicht aufgetaucht, geschweige denn prinziell zur Erörterung gelangt. Es war auch keine Veranlassung da. Die Proteste richteten sich gegen den vermeintlichen Versuch, die freie Meinungsäußerung innerhalb der Partei zu beschränken, und sie sind durch die spätere offizielle Erklärung, welche die Absicht eines solchen Versuches energisch zurückwies, gegen stands los geworden.
,, Unseres Wissens ist nun zwar anerkannt worden, daß die Leitung der Partei in den Händen der Fraktion ruht; daß aber diese Leitung eine diktatorische sein muß und sein soll, davon wissen wir nichts. Wohl waren auf dem Kongreß zu Wyden Stimmen zu Gunsten einer Dittatur laut geworden, indeß stegte doch der demokratische Geist der Genoffen, und die Dittatur ob persönliche oder in den Händen einer Körperschaft ruhend, ist übrigens gleichgültig wurde als undemokratisch und unnothwendig verworfen.
-
,, Wenn nun aber der Korrespondent der Meinung war, daß Diktatur nothwendig und daß dies auf den Kongreffen ausdrücklich anerkannt worden, sowie daß die Fraktion mit dieser Diktatur betraut worden sei, warum veröffentlicht derselbe dies in einer Zeitung, welche von den am meisten dabei intereffirten Genossen weber gelesen noch verstanden wird? Unsereres Erachtens wäre das Parteiorgan der deutschen Sozialdemokratie das einzige Blatt, wo solche Sachen zur Sprache gebracht werden sollten.
,, Es wäre übrigens ganz interessant, zu erfahren, wie viele der Ges
In geeigneter Form wird diese meine Auseinandersetzung auch im deutschen Parteiorgan veröffentlicht werden.
Und damit glaube ich, sowohl der Redaktion und den Lesern des dänischen Parteiorgans, als meinen deutschen Genossen in Däne mark gegenüber mich von dem Verdacht undemokratischer Gesinnungen und Gelüfte gereinigt zu haben."
Für die Leser des deutschen Parteiorgans habe ich obiger Erklärung noch einige Worte hinzuzufügen.
Man muß den Ausdruck ,, diktatorisch"," Diktatur" in seiner richtigen Bedeutung auffaffen. Der Ausdruck rührt von den Römern her, und die römische Republik verstand unter dem Diktator einen Ver= trauensmann, den sie in Zeiten der Gefahr mit außerordentlichen Vollmachten ausstattete, welche Vollmachten jedoch nicht über die Ges setze und die Verfassung der Republik hinausgingen. Das muß festgehalten werden.
Wenn ich von einem diktatorischen Charakter der Parteileitung unter der Herrschaft des Ausnahmezustandes rede, so meine ich damit also nicht, daß die Parteileitung das Recht habe, sich über die Gesetze und die Verfassung, d. h. über die Prinzipien und das Programm unserer Partei hinwegzusetzen.
Uebrigens weiß Jeder, der unter dem Sozialistengesetz in der Partei thätig gewesen ist, daß die diskretionäre Gewalt sich nicht blos auf die zentrale Parteileitung erstreckt. Unsere Partei ist keine geheime Ge sellschaft, wie die Chemnizer Staatsanwaltschaft es in ihrer PolizeiNaivität sich vorstellt, aber sie hat eine man erlaube mir die Bezeichnung eine vertrauliche Organisation, eine Organisation durch Vertrauensmänner oder Vertrauenspersonen, welche dem Vertrauen ihrer Genossen ihre diskretionäre Gewalt verdanken, dieselbe jedoch verlieren würden, sobald sie das Vertrauen verloren.
-
Es darf niemals außer Acht gelassen werden, daß unsere Partei eine theoretische und eine praktische Thätigkeit zu ents wickeln, und ihre Kraft einerseits auf wissenschaftliche Förde rung des Sozialismus, anderntheils auf Verwirklichung der Biele des Sozialismus zu richten hat.
-
-
Recht Wie ehr
Reich!
-
fe
in Afrit
dalösen
au
wort:
folche Di
folche S
noch seh find.
S
fert,
un
Fufelint
fluß wa
welch w
schränku
die mo
das ist
Weld
-
C
berühr
wurde.
esch jebem logie ti politik
Schn
alle üb
wie die
fters D
Meineid wird nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch mit 3uftramme und wenn die die Ber haus bis zu zehn Jahren bestraft, ohne Ansehen der Person das Recht wahren soll, so genügte die f gestellte Thatsache, die Versehung Stöcker's in Antiag zustand nicht nur zu rechtfertigen, sondern zur Pflicht zu mach Was sehen wir statt dessen? Der Herr Staatsanwalt fündigt nicht daß er eine derartige Anklage beantragen werde, er nimmt im Vo aus Stöcker gegen eine solche in Schuh. Er sagt in seinem P doyer wörtlich:
Daß in Bezug auf die theoretische und wissenschaftliche Thätigkeit der Partei von einem dittatorischen Charakter der Parteileitung nicht die Rede sein kann, versteht sich von selbst; er kann nur da in Frage kommen, wo es sich um die praktische hätigkeit der Partei handelt, insbesondere um den Kampf gegen die Feinde und Unterdrücker.
Deutschland , den 10. Juni. dodali che Der Verfasser des, Diktatur"-Briefes im Kopenhagener Sozialdemokraten".
"
Sozialpolitische Rundschau.
8ürich, 17. Juni 1885.
,, Herr Stöcker hat nach dem Protokoll beschworen: Ich sehe Ewald heute zum ersten Mal", während ihm nun nachgewiesen ist, D er mindestens zweimal mit Ewald Auge in Auge verkehrt hat. Aussage des Zeugen Stöder in seinem Prozeß ohne Zweifel falsch, es gibt aber falsche Eide , wel nicht strafbar sind, und dazu gehört dieser." Warum ist dieser falsche Eid nicht strafbar?
Hat Stöcker, wie seinerzeit unser Genosse Ibsen , etwa unter b moralischen Druck gehandelt, entweder einen Meineid zu schwören einen politischen Kampfgenoffen in's Gefängniß zu bringen?
-Der Meineid in Preußen. Der Prozeß Stöder contra Baecker , welcher sich vergangenene Woche in Berlin abspielte, hat nicht nur die Wirkung gehabt, den ehrenwerthen Hofprediger des alten
Mit Nichten!
fubvent
Bu
sein,
einer
Shan
furren
Umfam
Rohma
nere
fachen wenn
inländ telft d
Mit
bren
D
Breme
Ez
Dtto
Brau Affäre
und n
War sich Herr Stöcker etwa der Tragweite seines Eides nicht bew wie jene zwei Arbeiter in Landshut , welche ihren eingeklagten Kolle dadurch freizubringen hofften, daß sie in Abrede stellten, von ihm ,, Sozialdemokrat" erhalten zu haben?
Mit Nichten!
Herr Stöcker hat gewußt, was er that, er hat in frivolren g Weise vor Gericht falsch ausgesagt, lediglich um seinem politis Sorte Gegner Ewald die Abwehr von Verleumdungen zu erschweren. Der Stöcker'sche Meineid ist nur deshalb strafbar", weil Herr Stöcker Hofprediger ist!
-
fie am
ni
"
armen
exprop
recht;
Lage."
Der sozialistische Abgeordnete Froh me hatte in der Reichstagssi vom 31. Januar wider den Polizeikommissar Engel in Altona Reihe schwerwiegender Vorwürfe wegen Amtsmißbrauch s erhoben. Auf ausdrückliches Verlangen und wied holtes Ersuchen der Altonaer Staatsanwaltschaft sandte Fro derselben hinterher sein ganzes, hierauf bezügliches Material behufs leitung der Untersuchung gegen Engel. Darauf ist ihm jetzt der Bes geworden, daß dieses Material der Staatsanwaltschaft zum strafrechtlid Einschreiten eine Veranlassung gäbe. In dem 20 Seiten umfaffen Aftenstück heißt es u. A.:
es ge
frat
wird
der N
diem
land
AI
We
dyn
fie g
gemei
Na
Brau nur
,, Die Aussagen der vernommenen Polizeibeamten, soweit sie ledig schr als Zeugen der betreffenden Verhandlungen, nicht als Beschuldigte auf Betracht kommen, verdienen vollen Glauben und sind mindest glaubwürdiger als die Bekundungen der betheiligten Gend Ihrer Partei, da diese selbst größtentheils zu den auf Grund Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 ausgewiesenen Personen geh und sämmtlich den Polizeikommissar Engel und andere Polizeibea welche jenes Gesetz anzuwenden halen, als ihre Feinde ansehen deshalb die Annahme nahe liegt, daß sie die gänge absichtlich entstellen, um die ihnen unbequeme amt Thätigkeit der Polizeibeamten lahm zu legen. Diese Annahme wird dadurch unterstützt, daß aus den Druckschriften der sozialdemokrati Partei, insbesondere aus dem Zentralorgan derselben, dem ,, Soziald frat", ersichtlich ist, daß einerseits der Haß gegen die Polizeiorg insbesondere den hiesigen Polizeikommissar Engel, systematisch gepre andererseits die Lehre verbreitet wird, daß ein Mein im Interesse der Partei fein Verbrechen, ein we eines politischen Meineides Verurtheilter ein Märtyrer, tein brecher sei."
haben
m.
und
dentr mann
und
Der
die
lunge
in de
Son:
ches
Sprec
Mit
Best
$
zeigt
wohl
For
prc
fächt
wer
die
ginn
Weil also der ,, Sozialdemokrat" in einem bestimmten Fall in ei von Rechtswegen meineidig Erklärten keinen Verbrecher zu erblicken mochte, darum ist nach der staatsanwaltlichen Logit jeder Sozialde frat des Meineides verdächtig nein, überführt; in Berlin stellt sich ein Staatsanwalt hin und verkündet vor Gericht: Es g falsche Eide , die nicht strafbar sind!
Und das nennt man Justiz
-
-
Gerechtigkeitspflege!
es gibt noch Leute, welche von Rechtsprechen ohne Ansehen der son" reden, und es gibt noch Leute, welche immer wieder vergessen, 1849 die badischen Freischärler bei Naftatt troz Ehrenwortes des Pri von Preußen geftandrechtelt wurden, wie seit 1852 das offizielle Preu vor dem eidbrüchigen Staatsstreichhallunken Napoleon bauchrut wie 1866 Bismarck österreichische Soldaten zum Bruch des Fahnene verleiten ließ, es gibt noch immer Leute, welche nicht glauben wo daß der von allen Beamten des preußischen Staates beschworene tikel 4 der preußischen Berfassung: