Wozu Staatsanwälte da sind.
Vor einigen Wochen hielt der neue sächsische Generalstaatsanwalt Held eine Rede, in welcher er die Pflichten eines Staatsanwaltes auseinandersetzte. Der Staatsanwalt sei der Wächter des Rechtes, und in dieser Eigenschaft habe er die Unschuld zu schüßen, die Schuld zu verfolgen.
Die liberale und demokratische Presse schlug Purzelbäume vor Entzücken über diesen staatsanwaltlichen Held und dieses herrliche Staatsanwaltschafts- Jdeal und Staatsanwaltschafts- Programm.
Wir äußerten bescheidene Zweifel und wiesen auf die Kluft hin, die zwischen Wort und Handlung, zwischen Theorie und Praxis zu gähnen pflegt.
Wir gestehen, daß unsere Zweifel der Begründung entbehrt haben. Wir faßten blos den Begriff Recht damals zu einseitig auf. Was ist Recht? Was ich für Recht halte. Und was halte ich für Recht? Was mir gefällt. Und was gefällt mir? Was mir Vergnügen macht und Vortheil bringt.
Also Recht ist, was Vergnügen macht und Vortheil bringt.
Da nun die Ansichten über das, was Vergnügen macht, verschieden sind und ebenso über das, was vortheilhaft ist; da ferner ein jeder Mensch sein besonderes Vergnügen und seinen besonderen Vortheil im Auge hat, und dieses sein besonderes Vergnügen und diesen seinen be sonderen Vortheil für sein Recht hält, so folgt daraus, daß es je nach der Verschiedenheit des Vergnügens, des Vortheils und der Menschen auch verschiedene Rechte gibt.
Aus diesen verschiedenen Rechten hat nun der Staat und die Gesells schaft ein Normalrecht zusammengesetzt, welches man gemeiniglich das Recht nennt. Sintemalen nun der Staat und die Gesellschaft heutzutage nicht das Volk sind, d. h. nicht die Allgemeinheit der Menschen, sondern nur der herrschenden Klassen, so folgt weiter, daß das Normalrecht, das Recht par excellence, gleichbedeutend ist mit dem, was den herrschenden Klassen Vergnügen macht und Vortheil bringt.
Und dieses Recht hat der Staatsanwalt nach der schönen Rede des föniglich sächsischen Generalstaatsanwalts Held zu vertreten. Und dieses Recht vertreten unsere Staatsanwälte denn auch meist mit großem Eifer und eiserner Konsequenz wie ausdrücklich anerkannt werden soll.
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Die jüngste Zeit hat uns in Deutschland zwei leuchtende Beis spiele gebracht.
Zunächst die bereits in voriger Nummer erwähnte Altonaer Affaire:
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Täuschen wir uns nicht, meine Herren Geschwornen, über die Natur des Kampfes, der im März zum Ausbruche tam, der später zwischen der Nationalversammlung und der Krone geführt wurde. Es handelt sich hier nicht um einen gewöhnlichen Konflikt zwischen einem Ministerium und einer parlamentarischen Opposition, es handelte sich nicht um den Konflikt zwischen Leuten, die Minister waren, und Leuten, die Minister werden wollten, es handelt sich nicht um den Parteikampf zweier politischer Fraktionen in einer gesetzgebenden Kammer. Es ist möglich, daß Mitglieder der Nationalversammlung, der Minorität oder Majorität angehörig, sich alles dies einbildeten. Nicht die Meinung der Vereinbarer- die wirkliche historische Stellung der Nationalversammlung, wie sie aus der europäischen Revolution und der durch sie bedingten Märzrevolution hervorging, sie allein entscheidet. Was hier vorlag, das war kein politischer Konflikt zweier Frattionen auf dem Boden einer Gesellschaft, das war der Konflikt zweier Gesellschaften selbst, ein sozialer Konflikt, der eine politische Gestalt angenommmen hatte, es war der Kampf der alten feudalbureaukratischen mit der modernen bürgerlichen Gesellschaft, der Kampf zwischen der Gesellschaft der freien Ronkurrenz und der Gesellschaft des Zunftwesens, zwischen der Gesellschaft des Grundbesizes mit der Gesellschaft der Industrie, zwischen der Gesellschaft des Glaubens mit der Gesellschaft des Wissens.
Dort lebt ein Staatsanwalt der Name des Biedermannes ist uns unbekannt, hoffentlich hilft ein freundlicher Leser unserer Unkenntniß ab, damit der Biedermann nicht der Vergessenheit anheimfalle lebt ein Staatsanwalt, der, im Geiste des königlich sächsischen Generalftaatsanwalts Held, den Schutz des Rechts als seine heilige Lebensaufgabe betrachtet. Um dieser Aufgabe nachzukommen, forderte er vor einigen Monaten den Abgeordneten Frohme, der im Reichstag ( in der Debatte über den Belagerungszustand) den berühmten Polizeis Engel zahlreicher Rohheiten und Ungesetzlichkeiten angeklagt hatte, zur Beschaffung des Anklagematerials auf. Der anonyme Beschüßer und Rächer des Rechts wollte die Schuldigen oder den Schuldigen, d. h. die oder den Verleger des Rechts, unerbittlich zur Strafe ziehen. Braver Staatsanwalt! Er hat seine Aufgabe vortrefflich erfüllt. Er hat entdeckt, daß die Personen, welche gegen den Polizei- Engel Beschuldigungen erhoben haben, das nur thaten, um das in der Person des Polizei- Engels verkörperte, absolute Recht" des heutigen Staates und der heutigen Gesellschaft zu schädigen oder gar zu zertrümmern. Da allesammt Sozialdemokraten, so sind sie als solche Feinde des Staates und der Gesellschaft. Und so mußte der Beschüßer und Rächer des Rechts denn mit Nothwendigkeit zu dem Schluß gelangen: daß das in der Person des Polizei- Engels verkörperte Recht eine eklatante Genugthuung erhalten muß, und daß dies am zweckmäßigsten durch eine formelle Ehren- Ertlärung( wohl mit Ertheilung der Tugendrose?) an die Adresse des schnöde Verleumdeten und durch Bestrafung der Schuldigen, das heißt natürlich der sozialdemokratischen Ankläger geschieht.
Und das von Rechts wegen.
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Das herrschende Recht ist das Vergnügen und der Vortheil der herrschenden Klassen. Das Vergnügen und der Vortheil der herrschenden Klassen erheischt die Fortdauer des heutigen Ausbeutungssystems. Das heutige Ausbeutungssystem erheischt die Stüße von Leuten à la PolizeiEngel. Wer diese Leute antastet, tastet Staat und Gesellschaft an. Ergo!
Beispiel Nr. 2.
Der entsprechende politische Ausdruck der alten Gesellschaft, das war die Krone von Gottes Gnaden, die bevormundende Bureaukratie, die selbstständige Armee. Die entsprechende soziale Grundlage dieser alten politischen Macht, das war der privilegirte adlige Grundbesitz mit seinen leibeigenen oder halbleibeigenen Bauern, die kleine patriarchalische oder zünftig organisirte Industrie, die von einander abgeschlossenen Stände, der brutale Gegensatz von Stadt und Land, und vor Allem die Herrschaft des Landes über die Stadt.
Hier sind wir in der angenehmen Lage, den Jünger Held's wir meinen den im Sinne des königlich sächsischen Generalstaatsanwalts Held das Recht schützenden Biedermann zu kennen. Er heißt Weichert und hatte in dem Prozeß Stöcker das Recht zu schützen und zu führen.
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Die alte politische Macht, gottbegnadete Krone, bevormundende Bureaukratie, selbstständige Armee sah ihre eigentliche materielle Grundlage unter den Füßen hinschwinden, sobald die Grundlage der alten Gesellschaft, der privilegirte adlige Grundbesitz, der Adel selbst, die Herrschaft des Landes über die Stadt, die Abhängigkeit des Landvolkes und die allen diesen Lebensverhältnissen entsprechende Gesetzgebung, wie Gemeindeordnung, Kriminalgesetzgebung u. dgl., angetastet wurden. Die Nationalversammlung verübte dies Attentat.
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Hand zu geben, was er ihm mit der andern Hand stiehlt. Wir erinnen gehabt hä nur an die Einführung der Weißbücher. Heute sind die deutsche wicht fän Weißbücher freilich nur eine Karrikatur der englischen Blaubücher, abe Auge hat sie sind doch der erste Schritt zum Mitreden der Bourgeoisie in de zielen ho auswärtigen Politik. Und das hat mit seinen Reizen der dunkle Er got's als theil( Klein- Popo, Lucia Bai, Schnapsausfuhr 2c. 2c.) gethan. Bismard Epoche n Rolonialpolitik ist und kann nur eine bürgerliche sein, sein eigene Schmei Ausspruch: in der Kolonialfrage spielen nicht Geheimräthe, sonder Millionär Handlungskommis die entscheidende Rolle, zeigt, wie sehr er sich desse wollen. N bewußt ist. Biberstam
Kehren wir zum Thema zurück, von dem wir ausgegangen. Wir habe jeten, da gesehen, daß der Rechtsboden nichts anderes ist als die vereinbar ihn vor e ( kodifizirte) Anerkennung bestimmter politischer oder gesellschaftliche zeigt das Einrichtungen als zu Recht bestehend. Revolution im politische ihm und Sinne heißt dagegen der Bruch mit dem herrschenden Rechtsprinzi einer rea die Schaffung eines neuen Rechtes. Das revolutionäre Prinzip und de hat, den Rechtsboden schließen einander aus, das Prinzip des letzteren ist eialpolitit absolutes, insofern der Rechtsboden die Sanktionirung des bestehende Rechts bedeutet, dieses aber seiner Natur nach absolute Geltung bean Boltsmaf sprucht. Der Bruch des Rechtsbodens, des legitimen Rechts, heiß Sozialref die Proklamirung der Revolution.
Andrerseits sah jene alte Gesellschaft die politische Macht ihren Händen entriffen, sobald die Krone, die Bureaukratie und die Armee ihre feudalen Privilegien einbüßten. Und die Nationalversammlung wollte diese Privilegien tafsiren. Kein Wunder also, daß Armee, Bureaukratie, Adel vereint die Krone zu einem Gewaltstreich hindrängten, kein Wunder, daß die Krone, die ihr eigenes Interesse im innigsten Zusammenhange mit dem der alten feudalbureaukratischen Gesellschaft wußte, sich zum Staatsstreich hindrängen ließ. Die Krone war eben der Repräsentant der feudal- aristokratischen Gesellschaft, wie die Nationalversamm= Iung der Repräsentant der modern- bürgerlichen Gesellschaft war. Es liegt in den Lebensbedingungen der letztern, daß Bureaukratie und Armee aus Beherrschern des Handels und der Industrie zu ihren Werkzeugen erniedrigt, zu bloßen Organen des bürgerlichen Verkehrs gemacht werden. Sie kann nicht dulden, daß die Agrikultur durch feudale Privilegien, die Industrie durch bureaukratische Bevormundung beschränkt wird. Es widerstrebt dies ihrem Lebensprinzip der freien Konkurrenz. Sie kann nicht dulden, daß die auswärtigen Handelsverhältnisse, statt durch die Interessen der Nationalproduktion, vielmehr nach den Rücksichten einer internationalen Hofpolitik geregelt werden. Sie muß die Finanzverwaltung den Produktionsbedürfnissen unterord: nen, während der alte Staat die Produktion den Bedürfnissen der Krone von Gottes Gnaden und der Ausflickung der Königsmauern, der sozialen Stüßen dieser Krone, unterordnen muß. Wie die moderne Industrie thatsächlich nivellirt, so muß die moderne Gesellschaft jede gesetzliche und politische Schranke zwischen Stadt und Land einreißen. In ihr gibt es noch klassen, aber keine Stände mehr. Ihre Entwicklung besteht in dem Kampfe dieser Klassen, aber diese sind vereinigt, gegenüber den Ständen und ihrem gottbegnadeten Königthum.
Moralisch, wenn auch nicht körperlich, auf der Anklagebank saß eine der berühmtesten Stüßen des heutigen Staates und der heutigen Gesellschaft ein Mann, aus ähnlichem Holze geschnitzt wie der Altonaer Polizei- Engel, nur in anderer, weiterer und höherer Sphäre für Staat und Gesellschaft wirkend. Von einer Person, welche die Grundlagen des Staats und der Gesellschaft untergraben will diesmal freilich war es nicht ein Sozialdemokrat, sondern blos ein Fortschrittler fragliche Stüße der schmählichsten Verbrechen wider Moral und Gesetz angeklagt worden. Und es gelang dem Ankläger und seinen staatsfeindlichen Helfershelfern auch, zu beweisen, daß nach den gemeinen Moralbegriffen und nach dem Buchstaben des Gesetzes die fragliche Staats- und Gesellschaftsstüße hundertmal gelogen und zum Mindesten einmal einen Meineid geschworen hatte.
Ein von gemeiner Moral angekränkelter Staatsanwalt wäre in Verlegenheit gerathen und hätte für die arg bedrängte Stütze des Staats und der Gesellschaft 3uch tha us beantragt.
Unser Weichert war aber der Situation gewachsen. Die schönen Worte des königlich sächsischen Genreralstaatsanwalts Held im Herzen, und die einzig richtige Definition des Rechts im Kopfe, schwang er sich empor zu der Erkenntniß, daß die Lügen und der Meineid des Angeklagten im Interesse des Staats und der Gesell= schaft nothwendig gewesen waren, daß der hundertfache Lüg= ner und einfache Meineidige sich um Staat und Gesellschaft wohl verdient gemacht hat, und daß sein Ankläger strafbar sei. Die Richter zeigten sich des edlen Held- Jüngers würdig, folgten seinem Jdeenfluge und brachten das Recht, das wahre, ungeschminkte Recht des heutigen Staates und der heutigen Gesellschaft zur Geltung, indem sie den Ankläger des hundertfachen Lügners und einfachen Meineidigen zu 3 Wochen Gefängniß verurtheilten.
Bon Rechts wegen.
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Die pommerschen und mecklenburgischen Junker, welche gegen die um Lache erkennung der Erbansprüche des Herzogs von Cumberland protestirten will, wer haben daher die Logit durchaus auf ihrer Seite, was auch die Bi Tasche zu marck'schen Reptilien dagegen schreiben mögen. Dieselbe läßt sich keiner Weise mit dem Legitimitätsprinzip vereinbaren, und da sie si nicht einmal mit dem Hinweis auf den Kriegszustand, auf das soge man ihn Kriegsrecht 2c. entschuldigen läßt, so qualifizirt sie sich als nichts Andere Bon der als ein Akt revolutionären Rechtsbruch s.
Das Königthum von Gottes Gnaden, der höchste politische Ausdruck, der höchste Repräsentant der alten feudal bureaukratischen Gesellschaft, kann daher der modernen bürgerlichen Gesellschaft keine aufrichtigen Bugeständnisse machen. Der eigentliche Erhaltungstrieb, die Gesellschaft, die hinter ihm steht, auf die es sich stützt, werden es stets von Neuem dahin treiben, die gemachten Zugeständnisse zurückzunehmen, den feudalen Charakter zu behaupten, die Kontrerevolution zu ristiren!
Nach einer Revolution ist die kontrerevolution die stets sich erneuernde Lebensbedingung der Krone."
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Aber warum so zimperlich? Ist denn Bismarck ein Neuling auf der Hoffent Gebiete der Revolution von Oben? Nichts weniger als das. Man hö nur das Sündenregister, welches Windthorst- zur Zeit Bismard Hausfreund noch im letzten Reichstag unwidersprochen der Rei regierung entgegenhielt.
,, haben wir uns etwa", rief die kleine Exzellenz aus ,,, mit de Auslande verbunden, z. B. mit dem Königreich Ita lien, um die feierlich beschworene deutsche Bundes verfassung über den Haufen zu werfen? Haben w etwa ein Bündniß geschlossen mit dem Bandite führer Garibaldi? Haben wir eine ungarische Legio
... ,, Das öffentliche Ministerium wirft uns schließlich vor, wir wären in dem inkriminirten Aufrufe weiter gegangen als die Nationalversammlung selbst. ,, Einmal habe die Nationalversammlung ihren Beschluß nicht publizirt." Soll ich ernsthaft darauf antworten, meine Herren, daß der Steuerverweigerungsbeschluß nicht einmal von der Gesezsammlung publizirt wurde?
Dann habe die Nationalversammlung nicht, wie wir, zur Gewalt aufgefordert, überhaupt nicht, wie wir, den revolutionären Boden be treten, sondern sich auf gesetzlichem Boden halten wollen.
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ihren Fahneneid brechen mußten? haben wir bere tigte Ansprüche der Fürsten nach dem legitime Recht in Frage gestellt? Man soll nicht mit Steine werfen, wenn man im Glashause sitt!"
Sagen wir statt Banditenführer Rebellenführer Garibaldi, liegt kein Grund vor, weshalb nicht wir Sozialdemokraten unsere Widersachern mit denselben Argumenten entgegentreten sollten. W dürfen Leute uns revolutionäre Tendenzen zum Vorwurf machen, dere ganze Herrlichkeit revolutionären Umtrieben ihre Existenz verdankt! We in einem Glashause sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Ohne die R volution von 1866 kein deutscher Reichstag, kein deutscher Bundesrat kein deutscher Reichskanzler, kein deutscher Kaiser. Und noch immer die Revolution von Oben nicht zu Ende, noch immer werden Kron tonfiszirt und Dynastien gestürzt. Kann man es uns verargen, wen wir das gute Beispiel, welches uns unsere Gewalthaber geben, ni etwa nachmachen behüte! aber wenigstens nicht verab scheuen?!
Vorhin stellte das öffentliche Ministerium die Nationalversammlung als ungesetzlich dar, jetzt als geseßlich, jedesmal, um uns als Verbrecher darzustellen. Wenn die Eintreibung der Steuern einmal für ungesetzlich erklärt ist, muß ich die gewaltsame Ausübung der Ungesetzlichkeit nicht gewaltsam zurückweisen? Selbst von diesem Standpunkte aus waren wir daher berechtigt, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Uebrigens, es ist ganz richtig, die Nationalversammlung wollte sich auf rein gesetzlichem Boden halten, auf dem Boden des passiven Widerstandes. Es standen ihr zwei Wege offen. Der revolutionäre. Sie schlug ihn nicht ein. Die Herren wollten ihre Köpfe nicht riskiren. Oder die Steuerverwei gerung, die bei passivem Widerstand stehen blieb. Sie betrat diesen Weg. Das Volk aber mußte sich in Ausübung der Steuerverweigerung auf revolutionären Boden stellen. Das Verhalten der Nationalversammlung war für das Volk keineswegs maßgebend. Die Nationalversammlung hat keine Rechte für sich, das Volk hat ihr nur die Behauptung seiner eigenen Rechte übertragen. Vollführt sie ihr Mandat nicht, so ist es erloschen. Das Volk selbst tritt dann in eigener Person auf die Bühne und handelt aus eigener Machtvollkommenheit. Wäre z. B. eine Natios nalversammlung an eine verrätherische Regierung verkauft, so müßte das Volt beide fortjagen, Regierung und Nationalversammlung. Wenn die Krone eine Contrerevolution macht, so antwortet das Volk mit Recht durch eine Revolution. Es bedarf dazu der Genehmigung feiner Natio= nalversammlung. Daß die preußische Regierung aber ein hochverräthe risches Attentat versucht, das hat die Nationalversammlung selbst ausgesprochen."
Die Revolution von Oben und der sogen. die damaligen Verhältnisse sagt, gilt noch für heute, nahezu vierzig Jahre
Rechtsboden.
( Eine zeitgemäße Reminiszenz.)
( Fortsetzung.)
Lassen wir zunächst noch einige Stellen aus der Mary'schen Rede folgen:
,, Meine Herren! Die Macht lag zerbrochen in der Hand der Krone; sie begab sich der Macht, um ihre Bruchstücke zu retten. Sie erinnern sich, meine Herren, wie der König gleich nach seiner Thronbesteigung in Königsberg und förmlich sein Ehrenwort verpfändet gegen das Zugeständniß einer konstitutionellen Verfassung. Sie erinnern sich, wie der König 1847 bei Gröffnung des Vereinigten Landtags hoch und theuer schwur, er würde kein Stück Papier zwischen sich und seinem Volke dulden. Der König hat sich nach dem März 1848 selbst in der oftroyirten Verfassung als tonstitutionellen König proklamirt. Er hat diesen abstrakten welschen Zand, das Stück Papier , zwischen sich und sein Volt geschoben. Wird das öffentliche Ministerium die Behauptung wagen, der König habe freiwillig seinen feierlichen Versiche= rungen ein so augenfälliges Dementi gegeben, er habe freiwillig vor ganz Europa sich der unerträglichen Inkonsequenz schuldig gemacht, die Bereinbarung oder Verfassung zu bewilligen!
Der König machte die Zugeständnisse, wozu ihn die Revolution zwang. Nicht mehr, nicht minder!"
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Ein wirklicher Sozialreformer. Turgot, der genia Minister Ludwig's XVI., gilt gemeinhin als Repräsentant des soge Manchesterthums, und thatsächlich war er als Anhänger der phyfiok tischen Lehre ein entschiedener Gegner aller polizeilichen Beschränkunge
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von Handel und Gewerbe. Aber diese Gegnerschaft gegen den alte läge Polizeistaat hinderte ihn nicht, die Schäden zu erkennen, welche sozialen Unterschiede, die Scheidung zwischen Besitzenden und Besitzlose über ihn auch bei völlig freiem Verkehre zur Folge haben müssen, und es der mitle interessant, zu sehen, wie er in der Praxis die Einseitigkeiten de den m Theorie zu korrigiren suchte. digen
Wir lesen darüber im neuesten Heft der" Revue socialiste"( in de
auch sonst interessanten Artikel G. Rouanet's:„ Eine Polemik gegen de 18. Jahrhundert"):
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Namentlich Turgot hütete sich in den verschiedenen Stellungen, er bekleidete sein Ministerium inbegriffen, seine Thätigkeit seine Theorie anzupassen. Als Intendant von Limoges erließ er während Hungersnoth von 1770-71 einen Erlaß, in dem er verordnete, alle Eigenthümer, gleichviel welchen Standes, ob privilegirt oder ni privilegirt, bis zur nächsten Ernte ihre Pächter und Instleute, die das Red im Monat Oktober gehabt, beibehalten und mit Nahrung ausstatt taiser
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Männer, Frauen und Kinder."
( Der Text dieser bemerkenswerthen Verordnung befindet sich in de gesammelten Werken Turgot's Bd. 4. Sie ist datirt: Limoges , de 28. Februar 1770.)
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" Bur selben Zeit", sett Rouanet hinzu ,,, als Turgot so laut Detr vorschrieb, daß die Besizer ihre Arbeiter zu ernähren haben, weil dem der mit ihnen durch besondere Beziehungen" verbunden sind, die sich ,, au die Dienstleistungen gründen, die sie von ihnen zu empfangen pflegen zwei 2 schuf er wirkliche Nationalwerkstätten.
So Mary im Jahre 1849. Fast alles, was er hier mit Bezug auf später. Denn wenn auch die Formen, unter denen der von ihm so meisterhaft sfizzirte Kampf zwischen den Vertretern der feudalen und denen der bürgerlichen Gesellschaft sich damals vollzog, sich geändert haben, das Wesen desselben ist nach dieser Richtung hin das gleiche geblieben. Das Bürgerthum hat nur darauf verzichtet, auf revolutionärem Wege seine Bestrebungen durchzusetzen, es sucht sie auf dem Wege des Rompromisses zu realisiren, und deshalb kann auch die Krone auf die offenbare Contrerevolution verzichten, und sich darauf verlegen, das Bürgerthum, wo sie nur kann, um seine, liberalen Errungenschaften" zu prellen. Diese veränderte Kampfesweise verleiht den heutigen politischen Einrichtungen den Schein der Gesetzlichkeit, des Fußens auf dem Rechtsboden. Thatsächlich aber wird dieser Rechtsboden auch heute maßgebenderseits nur insoweit respektirt, als er der Ausdruck der be= stehenden Machtverhältnisse ist. So hat z. B. Bismarck in den letzten Jahren eine Reihe von Befugnissen des deutschen Reichstages wie des preußischen Landtages auf dem Wege bloßer kaiserlich königlicher ,, Erlasse" oder Deklarationen abgeschafft. Wären beide erlauchte Körperschaften nicht so ganz von dem Gefühl ihrer momentanen Schwäche durchbrungen, so hätte es einige artige Verfassungskonflikte gegeben; da aber Reichstag wie Landtag wußten, daß sie heute bei einem solchen Konflikt wenig gewinnen, sondern nur noch verlieren können, so ließen ste fünf grade sein, d. h. Bismarcks persönlichen Willen als Gesetz gelten. Auf der andern Seite aber ist unsere Epoche so eminent bürgerlich, daß Bismarck selbst sich gezwungen sieht, dem Parlament mit der einen
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„ Nach Turgot's Ansicht, und ich lege auf diesen, heute nur zu seh in Vergessenheit gerathenen Bunkt ganz besonderes Gewicht, beruhte ba Meineid Recht des Eigenthums auf dem Recht zu arbeiten, welches unse tigen, heutigen Dekonomen zu dem Behufe anrufen, die unbeschränkte Ausbe die Bo tung der Arbeit zu gewährleisten. Aber das Recht zu arbeiten hatte uns, da Ergänzung das Recht auf Arbeit, und Turgot ließ keine Einschränku so ganz dieses Rechtes gelten. Die verheerenden Wirkungen des Industrialismu voraussehend, unterdrückte er die ,, Assoziationen" nicht, wie die orth Lügner
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doren Dekonomen so oft behauptet haben, aus Haß gegen Alles, wa an die Zünfte erinnert, sondern aus Haß gegen das kapita fällen listische Monopol, dem er das„ unveräußerliche Recht der Arbeite einem fo Löhne vom Staate zu empfangen", entgegenseite. In dieser Beziehu die Mas find die Instruktionen charakteristisch, die er am 2. Mai 1775, ein Ja Lügen 32
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vor seinem Sturz, an die Intendanten erließ.„ Es sollen alljährlich wären heißt es da,„ den verschiedenen Provinzen Fonds bewilligt werden, des St mit sie die ärmere Bevölkerung in Stadt und Land unterstüßen, inde sie ihr Arbeit anbieten... Das sicherste Mittel, dies Ziel zu erreiche ist die Einrichtung von Werkstätten." Man sieht, es handelt sich hi Urtheil nicht um gelegentliche Aushilfe, sondern um jährliche Kredite, die da der ch verwendet werden sollen, das im Gefolge von Geschäftsstockunge also eine Ueberangebot von Arbeitskräften 2c. auftretende Elend zu lindern. einem Wort, Turgot proklamirt hier das Prinzip der soziale bekannte Beihilfe.
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Wie wenig werden die Gedanken dieses wohlwollenden Mannes v telegrap den Dekonomen respektirt, die sich auf ihn berufen! Eine Thatsac frater Weil zeigt dies zur Genüge. Turgot hatte seine Nationalwerkstätten dera der Lohn des Arbeiters höhe ist, organisirt, daß, wie er Darts bbs Hill sum& eben Nothwendige; benn, hört av ein
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er nicht auf, zu wiederholen, der Arbeiter muß stets ein weni ein Ei b zuviel" verdienen; ohne dieses zuviel" gibt es kein Wohlbefit das Hör Heut den für den Armen, das strikt Nothwendige bedeutet Leiden. will Herr Raffalowich, gleich seinen Kollegen von der Geſellſchaft fü politische Dekonomie ein großer Bewunderer Turgot's , wie er in de weit Einleitung zu dem Facwett'schen Buche über die Löhne ausführt, und das Einrichtung öffentlicher Werkstätten gelegentlich erheblicher Katastrophe Und No wie Ueberschwemmungen 2c. nur unter der Bedingung gestatten, daß d Boliz Arbeiter in Naturalien entlohnt werden, und daß man ihnen nu Schandi gerade soviel gibt, daß sie nicht Hungers sterben!"
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So Rouanet. Wir wollen hier nicht auf die Frage eintreten, ob die Turgot'scheiß se Maßregeln in der Praxis die Wirkung gehabt hätten, die Turgot si Nun von ihnen versprach, auch nicht die Schwierigkeiten erörtern, mit welchen ih Durchführung gerade gegenüber der Entwickelung der Industrie zu fämpfe Si