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Nr. 203. 15. Shrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Mittwoch, 31. Auguſt 1898.

Hessische Landeskonferenz.

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erfreuliche Mittheilungen über den Fortschritt unserer Sache unter der Odenwälder   Landbevölkerung. Der Antrag auf Herausgabe eines Kalenders wird mit großer Mehrheit angenommen.

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machte,

H. erklärte darauf: Ich kriege 20 Pf." Die Firma behielt sich dann aber von seinem Verdienst 10 M. zurück. Die Folge war ein Darmstadt  , 28. August. Prozeß vor dem Gewerbegericht, wo der Kläger   geltend machte, die Die heute hier im golale Zur Stadt Pfungstadt  " zusammen­Das Referat über die bevorstehende Landtagswahl eigentliche Affordabrede beim Beginn der Arbeit sei maßgebend. erstattet Genosse Cramer Darmstadt. Er hebt die steigende Die Kammer V unter dem Vorsitz des Gewerberichters Schallhorn getretene Landeskonferenz legte ein schönes Zeugniß ab von dem Wichtigkeit der Landtagswahlen hervor und zieht aus den in Hessen   verurtheilte denn auch die Firma, die 10 M. herauszugeben, indem guten Geist, der die Parteigenossen im Großherzogthum Hessen  erfüllt. In das Bureau wurden gewählt: C. Ulrich- Offenbach und gemachten Erfahrungen den Schluß, daß auch die preußischen sie von der Erwägung ausging, daß die Firma den Irrthum sich Friedrich- Darmstadt als Vorsitzende, Heilmann- Offenbach und Genossen die Sache muthig angreifen sollten. felber zuschreiben und die Folgen tragen müsse. Der Inhaber der Als Erfolg versprechende Landtags- Wahlfreise sind zu bezeichnen: Beklagten  , ein Herr Goldberg, ersuchte um eine schriftliche Liebmann- Mainz   als Schriftführer. Vertreten waren 89 Orte 1. Groß- Gerau   2c.; 2. Bessungen  , Arheiligen   2c.; 3. Eberstadt- Pfung- Urtheilsausfertigung und fügte beim Fortgehen hinzu, er samme durch 94 Delegirte. Nicht vertreten war nur der oberhessische stadt; 4. Langen  - Sprendlingen  ; 5. Vilbel  ; 6. Gießen  - Land; 7. Mainz   so I che" Urtheile. Hierin erblickte das Gericht eine auf den Wahlkreis Alsfeld  - Lauterbach  . Ein Antrag Müller- Cramer, Land. Auf diese Bezirke ist deshalb die agitatorische Kraft zu Gerichtshof gemünzte Aeußerung der Mißachtung; es ver der dies Fernbleiben rigt die Zentralleitung ersucht, sämmit­liche hessische Wahlkreise unter Aufhebung der früheren Agitations- konzentriren, dann wird auch die nächste Landtagswahl uns weitere urtheilte deshalb den Herrn in seiner Abwesenheit wegen bezirke der hessischen Landesorganisation zu unterstellen und Mandate einbringen. In der Diskussion spiegelt sich die Hoffnungs  - grober Ungebühr zu einer Geldstrafe von 100 m. Agitationsgelder nur unter Vermittelung letzterer zuzuweisen, wird freudigkeit der Genossen aus den in Frage kommenden Wahlbezirken Vertrauensbruch? Der Zuschneider B. war vom Schneider­wieder; überall sind die Vorarbeiten bereits im Gange. einstimmig angenommen. Eine lebhafte Diskussion entspinnt sich über die Anträge auf meister Simon entlassen worden und hatte alsbald eine andere Der Bericht des Genossen Ullrich über die Thätigkeit des Landeskomitees fonstatirt, daß die Wirksamkeit der euorganisation der Beitragserhebung. Von Mainz  , Stellung angetreten. Bei dem neuen Arbeitgeber verdiente er aber Landesorganisation sich wesentlich gehoben hat. Zwar hätten nicht Darmstadt   und Offenbach   liegt ein schon wiederholt auf früheren in den nächsten vierzehn Tagen 11 Mark weniger, wie er in der­Landeskonferenzen erörterter Antrag vor, eine einheitliche selben Zeit bei Simon verdient hätte. Diesen Fehlbetrag verlangte alle Ansprüche in agitatorischer Beziehung befriedigt werden können, Herrn Simon, indem bon geltend er ihn durch die die Schuld treffe jedoch nicht das Komitee. Die vorhandenen Geld- Quittungsmarke einzuführen. Dieselbe ist vom Landeskomitee an die B. Kreisvorstände und von diesen an die Lokalorganisationen abzugeben dieser müsse die Differenz tragen, weil mittel reichten nicht aus. Das müsse noch besser werden. Die Rechnungsablage durch Genossen Orb Offenbach und zwar zu bestimmt abgestuften Preissägen, sodaß durch dieses unberechtigte plötzliche Entlassung um die 11 Mark geschädigt ergab für die Zeit vom 13. Juni 1897 bis 25. August 1898 eine Verkaufsverfahren selbst schon die Beitragsleistung geregelt und er- habe. Der Beklagte Simon wandte vor dem Gewerbegericht gegen Gesammteinnahme von 2008,76 m.( einschließlich 600 M. Darlehen ledigt ist. Ueber die Prozentsätze, die dabei der Lokal-, Kreis- und die Forderung ein, der Kläger   habe gegen ihn einen Vertrauens­vom Sozialdemokratischen Verein Offenbach), der eine Gesammt- Landeskasse zufallen, gehen die Anträge auseinander. Ein Antrag bruch begangen, denn er habe eines seiner Jackettmuster abgezeichnet ausgabe von 1881,90 m.( einschließlich 180 M. zurückgezahltes Friedberg   ersucht um Beibehaltung des derzeitigen Beitragsmodus. und die Kopie mit nach Hause genommen. Die Kammer I unter Für die vorgeschlagene Neuregelung sprechen die Genossen dem Vorsitz des Gewerberichters Techow verurtheilte indessen Simon, Darlehen) gegenübersteht. Referent betont die Nothwendigkeit eines festeren Beitragsmodus zur Füllung der Landeskasse. Nach dem Naab  - Pfungstadt  , Dr. David, Müller- Darmstadt, Liebmann- Mainz   dem Kläger   die 11 Mark zu zahlen; sie nahm an, daß es kein Heilmann und Donges- Offenbach. Dagegen sprechen Vertrauensbruch sei, wenn jemand ein belangloses Jackettmuster Bericht der Revisoren, der die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Göller und Busold- Friedberg  . Die Neuorganisation abzeichne. darthut, erhält der Landeskassirer Decharge. Wegen Kontraktbruches hatte die Firma Dewitt u. Herz den leber die Lehren der lezten Reichstagswahl be- wird zunächst im Prinzip nach dem Mainzer   Antrag mit großer richtete Genosse David- Mombach. Redner giebt ein zahlenmäßiges Mehrheit angenommen. Die Höhe der Beitragsmarke wird auf Klempner 2. beim Gewerbegericht beklagt. Sie verlangte als Buße Bild über die Fortschritte der Sozialdemokratie in den hessischen Antrag Müller- Darmstadt, den Lokalorganisationen zu regeln einen von ihm übernommenen Afford nicht fertig gemacht habe. Die 10 Pf. festgesetzt. Die Häufigkeit der Erhebung wird nach einem den ortsüblichen Tagelohn für sechs Tage, weil der Beklagte Wahlkreisen und erörtert die weiter zu ergreifenden Mittel zur Förde- überlassen; doch ist monatlich mindestens eine Marke pro Mitglied Kündigung war ausgeschlossen. 2. wandte gegen die Klage ein, er habe rung der Agitation. Eine eingehendere Betrachtung widmet er der Bauernfrage: Unsere Fortschritte auf dem Lande beweisen noch zu lösen. Die Marken sind sofort bei Bezug zu bezahlen. Ein Antrag, daß bei den Landtagswahlen Doppelkandidaturen zu schlechtes Werkzeug erhalten und hätte deshalb den Atford nicht aus­führen können, ohne großen Schaden davon zu haben. Die Kammer V nicht ohne weiteres das Eindringen in die eigentliche Bauernschaft. Von letzterer haben wir zwar einzelne gewonnen, aber das Gros steht uns möglichst vermieden werden, wird nach längerer Debatte an- des Gewerbegerichts verurtheilte ihn, eine Buße wegen Kontrakt­noch ablehnend, zum theil sogar feindselig gegenüber. Das tritt am Nach Erledigung einiger weiterer Anträge von geringerer Be- bruches zu zahlen; jedoch hielt sie 3,25 M. für angemessen und wies die klagende Firma mit dem Mehranspruche ab. flarsten gerade in den Orten nahe den Industriezentren zu tage, wo sozialdemokratische Organisationen sind und kein Mittel unversucht deutung wird zur Wahl des Landeskomitees geschritten. Gewerberichter Techow führte zur Begründung folgendes aus: Der gelassen worden ist, den kleinbäuerlichen Theil der Einwohnerschaft Dieselbe wird durch Wiederwahl der seitherigen Mitglieder Ulrich Kläger habe seinen Vertrag ohne gesetzlichen Grund gebrochen, denn und Orb Offenbach, Stock Mainz  , Berthold Darmstadt und zu gewinnen. Gerade dort ist der politische Gegensatz zwischen Orbis- Gießen mit dem Siz in Offenbach   erledigt. er hätte sich, bevor er an die Arbeit heranging, das Werkzeug an­Arbeiterschaft und Bauernschaft am schärfften. Die Macht der Nach einem Schlußwort des Genossen Ulrich und einem Chor- sehen müssen und könne nicht im Laufe der Arbeit mit dem Ein­ivande kommen, das Werkzeug tauge nichts. Im übrigen hielten die fatholischen Kirche über die Gemüther ist groß, allein sie erklärt diese auch in proteſtantiſchen und freidenkerischen Gemeinden zu tage chang des Darmstädter   Arbeiter- Gesangsvereins wird die Konfe- Zeugen das Werkzeug für nicht gar zu schlecht. Müsse der tretende Erscheinung nicht. Der Hauptgrund liegt auf wirthschaften mit einem begeisterten Hoch auf die Sozialdemokratie ge- Beklagte auch verurtheilt werden, so könne doch die Firma, da die

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genommen.

schlossen.

lichem Gebiete. Die Bauernschaft sieht in der Sozialdemokratie nicht die Vertreterin ihrer wirthschaftlichen Interessen. Da wir die fleinbäuerliche Arbeitermasse aber mit in unsere Bewegung hinein­wird die Gesammtpartei die Erörterung ziehen müssen, so der Agrarfrage demnächst wieder aufnehmen müssen. Neben der theoretischen Klärung muß die praktische Landagitation mit aller Energie weiter betrieben werden. Die Thätigkeit der Hessischen Landtags­fraktion giebt reiches Agitationsmaterial an die Hand. Da cine Bauernzeitung an der Kostenfrage scheitern würde, so empfiehlt Redner die Herausgabe eines billigen Kalenders. In der Diskussion betonten Orb und Heilmann Offenbach die Organisation auch in bäuer­lichen Orten. Die anderen Nedner befürworten den von David vor- für geschlagenen Weg. Brehm Erbach macht ebenso interessante wie Arbeit

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Soziale Rechtspflege.

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Kündigung ausgeschlossen sei, hier nicht die nach§ 124b der Gewerbe Ordnung zulässige höchste Strafe für Kontrattbruch fordern, sondern nur den nachweisbaren Schaden, den die nothwendige Beendigung des Akkordes durch einen anderen Arbeiter veranlaßt habe. Dieser Schade betrage aber nur 3,25 M.

Nachträgliche Korrektur des Akkordpreises und nachträg­liche Sühne für eine Miszachtung des Gewerbegerichts. Der Die Kammer IV des Gewerbegerichts wies einen Vergolder Metalldreher H. hatte im Betriebe der Firma Siegel u. Komp. den Auftrag erhalten, eine Anzahl Metalltheile in Afford" zu drehen. mit feiner wegen plötzlicher Entlassung angestrengten Lohn­Als Preis wurden ihm 20 Pf. für das Stück angegeben. Noch vor entschädigungsklage ab, weil er sich geweigert hatte, bei der Be­der Fertigstellung des ganzen Alfordes theilte der Werkmeister dem arbeitung einer Leiste den Schnitzer statt des Hobels zu benutzen.. Arbeiter mit, daß man sich im Preise geirrt babe, es gäbe das Stück nur 12 Pf. Bei der Uebergabe der mit sei diese einer andern worden. verwechselt

Mittwoch, Donnerstag, Freitag

Elsasser Hemdentuch Meter 35 PL Louisianatuch Meter 38 Pf., Deckbettbreite 65 Pf. Bettsatin Meter 45 Pf., Deckbettbreite 70 Pl.

Hemdentuche und Dowles,

Lakenstoffe, ca. 165 cm breit,

Meter 85 P

Gartendecken Stück 1.10 und

Pf.

2.40 Mk.

Stickereien,

Bett- Wäsche

Bettbezug,

Kissenbezug,

Renforcé 3 M

85 Pl.

Dimiti 3.40 1.05 Mk.

2

Damast ,,

1 Deckbett u. a Kissen 7.60

Mk.

165/225 cm.

1.85

Mk.

Dowlas- Bettlaken Grosse ca.

Küchenhandtücher Dtz. 3.25 und 4.50 Mk. Stubenhandtücher Diz. 5.50 9 und 2.40 Mk.

Wischtücher Dtz.

Staubtücher Dtz. 1 und 1.50 Mk. Tischtücher Stück 1.35 2.40 Mk.

Stücklänge

ca. 4 bis 4% Meter, Stück

Damen- Wäsche

mit Spitze

Taghemden, 1,35 u. 1.50 Mk.

mit Stickerei 1.95 Mk.

und

50 Pf. bis 3

Mk.

mit Handpasse 2.65 Mk.

Nachthemden, Renforcé mit Stickerei 3.10 Mk.

Renforcé

runde

Mk.

Taschentücher

Linon mit bunter Kante Dtz.

Batist

mit bunter Kante und Hohlsaum, Dtz.

2.50 MK.

Reinleinen

Beinkleider, m. Stickerei 1.50 Mk, Form 1.70 u. 2.50 Mk.

gestreifter Dimiti

Nachtjacken, mit Spitze 1.50 Mk., m. Stickerei 2.15 Mk. Schirting- Röcke, mit Stickerei 3

und

4.35 Mk.

mit bunter Kante, Dtz.

2.30 Mk.

2.70 Mk.

3.50 Mk.

Reinleinen, weiss, Dtz. 4.80 Mk.

Renforcé

Herrenhemden alten 1.80

Warenhaus A. Wertheim

Berlin   W., Leipzigerstr. 132/33  ,

Versand- Abteilung.

Preislisten und

1 Proben portofrei.

Mk.

C., Rosenthalerstr. 27/29 u. 54/55, S., Oranienstr. 5354.

Album von Berlin  

mit 12 Ansichten

10

Pf.=