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Gerichts- Beitung.
Der Gemeinderath von Amsterdam hat beschlossen, die 1900 daß die Sozialdemokraten fein Vertrauen zur Rechtsprechung hätten, schaft als Portier den Schutzpatron der Firma spielte, stellte ablaufende Konzession der Straßenbahn Gesellschaft nicht zu er- da die Gerichte in das bezug auf Verhalten gegen zunächst ohne auf, jedwede Begründung die Behauptung neuern, sondern den Straßenbahnbetrieb in eigene Streifbrecher, auf Streifposten u. s. w. das Gejez will- daß durch die Brutalität der Arbeiter gegen die Unter Regio zu nehmen. fürlich auslegten. Das Landgericht hat in diesen Darlegungen den nehmer die Mißstände entstehen. Dann bestritt er, daß er nicht beleidigenden Vorwurf gegen die deutschen, insbesondere preußischen zur richtigen Zeit das Signal zu den Pausen gebe und schließlich Richter erblickt, daß sie nach Willkür verfahren und das Recht verlas er eine Rechnung, die man ihm in die Hände gespielt hatte, beugen. Der Angeklagte hat, so heißt es im Urtheile, Thatsachen durch die er nachweisen wollte, wie viel die Arbeiter verdienen, die Für die Verhandlung des Majestätsbeleidigungs- Prozesses zur Begründung seiner Behauptung nicht angegeben und als Quelle, nach seiner Meinung in Herrlichkeit und Freuden leben. In dieser gegen Maximilian Harden ist nunmehr der Termin auf den aus der er den Artikel erhalten, eine andere Zeitung bezeichnet. Rechnung, die auf ca. 40 M. lautete, waren Hühner, Gänse, Sparge!, 31. d. M., vormittags 9 Uhr verlegt worden. Die Verhandlung Auf die Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das für 10 M. Kuchen und sonstige Delikatessen berechnet. Während die findet vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I unter Borsis Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. In ersten Ausführungen des Redners eine starke Erregung der Verdes Landgerichts- Direktors Felisch statt und dürfte mindestens der Begründung wurde ausgeführt, die Feststellungen gäben dem sammlung verursachten, entstand eine schallende Heiterkeit beim Bereinen vollen Sigungstag in Anspruch nehmen. Sie wird einer Be- Verdachte Raum, daß die Straftammer den Rechtsbegriff der That- lesen der Rechnung, denn es wurde gleichzeitig festgestellt, daß das corpus richterstattermeldung zufolge voraussichtlich unter Ausschluß fachen verkannt habe und daß eine Verwechselung von abfälliger delicti von einem Mann herrührt, der nebenbei ein Vorkostgeschäft betreibt, der Oeffentlichkeit vor sich geben. Warum das denn? Kritik und konkreten, positiven Vorkommnissen vorliege. und die Waaren zum Wiederverkauf bezogen hat. Also mit den
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In der Werkstatt des Tischlermeisters Fellenberg war es Den Irrthum eines Bankbeamten sollte der Schankwirth Champagner trinkenden Maurern, alias Metallarbeitern war es wieder nothwendig geworden, über die dort üblichen Lohn- und Wilhelm Hildebrandt aus Wilmersdorf sich zu Nuze gemacht nichts und der Redner mußte unter schallendem Gelächter abtreten. Arbeitsverhältnisse die erforderlichen statistischen und dadurch einen Betrug begangen haben, der ihn gestern vor die Von den weiteren Diskussionsrednern wurden die Ausführungen des Erhebungen anzustellen. Wie es unter„ Arbeitgebern" 132. Abtheilung des Schöffengerichts führte. Hildebrandt hinterlegte Referenten vollauf bestätigt und behauptet, daß die Beschwerden noch vielfach Brauch, kam Fellenberg der von der organisirten im verflossenen Sommer bei der Filiale der Deutschen Bank in der zwecklos sind und gewöhnlich daraufhin die Entlassung erfolgt. Arbeiterschaft zur Recherche eingesetzten Kontrollkommission mit dem Potsdamerstraße Preußische Konsols zum Nennwerthe von 3800 M. Dasselbe wurde auch in den Briefen, die dent Referenten noch Gerede, daß er Herr in seinem Hause" sei und eine Polizei- Auf- Er hob je hob je nach Bedarf nach Bedarf Beträge von seinem Guthaben während der Versammlung zugingen, behauptet und darin noch versicht" über seine Werkstatt„ nicht dulde“. Als nun gar die ab. Im Mai d. J. Hatte Hildebrandt insgesammt 2018,70 m. fchiedene andere Vorkommnisse angeführt. Nach einem kurzen Schlußbeiden Kontrolleure Bozke und Zimmer die Werkstatt be- abgehoben. und Zimmer die Werkstatt be- abgehoben. Er ersuchte am 26. Mai die Bank, die hinter- wort des Referenten, der nochmals für den Anschluß an die Organitraten, um dennoch das nöthige festzustellen, wurden diese grob legten Papiere zu verkaufen. Schon zwei Tage darauf erhielt der fation plädirte, erfolgte der Schluß der imposanten Versammlung. angefahren und bald kam es zu heftigen Ausschreitungen, bei denen Angeklagte die Schlußnote, wonach der Erlös aus den verkauften In einer Versammlung der Scheibentöpfer, die am Sonntag, die Kontrolleure nicht unbeträchtliche Verwundungen erlitten. Selbst Papieren sich auf 3926 M. 90 Pf. belief. Hildebrandt ging sofort den 16. Oftober tagte, referirte August Jacobey über:„ Lohnverständlich machte Fellenberg die Sache bei der Staatsanwaltschaft zur Bank, legte dem Kassirer die Schlußnote vor und hat denselben, und Arbeitsbedingungen in den Scheibentöpfereien". Den Ausanhängig und diese erhob denn auch gegen die Arbeiter Anklage ihm ein Quittungsformular auszufüllen. Der Beamte kam dem führungen des Referenten folgte eine lebhafte Diskussion, in der wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverlegung. Von Wunsche nach, Hildebrandt unterzeichnete und erhielt dann den vollen mannigfache Klagen über Mißstände in den hiesigen Scheibentöpfereien einem bürgerlichen Gerichte war natürlich nicht zu erwarten, daß es Betrag ausgezahlt. Erst nach einigen Tagen entdeckte man in der( Blumentopf- Fabrikation) zum Ausdruck gelangten. Allseitig wurde die schwere Pflichterfüllung, der die beiden Kontrolleure oblagen, zu Bant, daß es durch eine eigenthümliche Verkettung von Um- hervorgehoben, daß die hiesigen Blumentopf- Dreher in bezug der jetzt deren gunsten in betracht gezogen hätte; das Schöffengericht, vor ständen verabsäumt worden war, das Konto des Angeklagten üblichen Entlohnung und der für Berlin bestehenden Arbeitsmethode, dem die Sache in der ersten Instanz verhandelt wurde, hielt vielmehr zu prüfen. Die von ihm bereits abgehobenen 2018,70 M. waren ihm wohl Aenderungen zu ihren gunsten herbeiführen könnten, wenn die das Vorgehen der beiden Angeklagten für ein so strafwürdiges, daß irrthümlicherweise nicht in Abrechnung gebracht worden. Die Bant geringe Zahl der in diesem Berufe beschäftigten Personen solidarisch es Boyle als„ Rädelsführer"(!) zu fünf Monaten, schrieb an den Angeklagten und als dieser nichts von sich hören ließ, zujanmenhalten würden. Leider sei dies gegenwärtig in ausZimmer zu zehn Wochen Gefängniß verurtheilte. Auf die wurde gegen ihn Anzeige erstattet. Vor der Polizei behauptete reichendem Maße nicht der Fall, und es soll nun, wie bisher, durch hiergegen eingelegte Berufung wiederholte die 6. Straffammer Hildebrandt, daß er in der Bank nur so viel ausgezahlt erhalten regelmäßige dem Fach entsprechende Vorträge und Diskussionen gestern die Beweisaufnahme und kam auf grund derselben zu den habe, als ihm zufam. Im Termine änderte er seine Aussage dahin, versucht werden, die dem Zentralverband fernstehenden Kollegen für selben thatsächlichen Feststellungen wie der erste Richter. Mit dem daß er das ihm aufgezählte Geld eingestrichen habe, ohne es nach die Organisation zu gewinnen. Getadelt wurde ferner, daß die Rechtsanwalt Heinemann war die Straffammer jedoch der An- zuzählen, es feien viele Leute im Vorraum gewesen und er organisirten Kollegen unregelmäßig die Brauchen- Versammlungen ficht, daß nicht gefährliche, sondern nur einfache Körperverlegung habe sich deshalb beeilt, fortzukommen. Er habe das besuchen. vorliege und ermäßigte daher die Strafe gegen Boyke auf Geld zu seiner Braut gebracht, die es mit ihrem eigenen Baar - Die Handlungs Gehilfen und Gehilfinnen hielten am pier Monate, gegen 3immer auf neun Wochen Ge- vermögen vermischt und es zur Aussteuer verausgabt habe. Der Montag in den„ Arminhallen" eine öffentliche Versammlung ab, in fängniß. Staatsanwalt glaubte dies dem Angeklagten nicht, der unmöglich so welcher Benno Maaß über Menschensteuer zur Rettung des Ein Ueberfall in einem Redaktionszimmer, beschäftigte wenig geschäftsgewandt sein könne, wie er sich stelle. Auffallend sei Mittelstandes" referirte. Der Redner beschäftigte sich ausschließlich gestern das hiesige Schöffengericht in einer Privatklage des Syndikus es schon, daß der Angeklagte alle früheren Quittungen, wenn er Geld mit dem geplanten Umsazsteuer- und Personalsteuer- System der Karl Löwe gegen den Schriftsteller Karl Schneidt . Ersterer abhob, selbst ausgeschrieben hatte, während er sich die legte Quittung Großbazare, durch deren Einführung die man wähne, war in dem früheren Verlage der Zeitung„ Berliner Herold" thätig, vorschreiben ließ. Wenn sich die Handlungsweise des Angeklagten modernen Riesen- Verkaufshäuser, wenn auch nicht gänz letzterer ist Redakteur der Zeitung„ Der Reporter". Dieses Blatt auch nicht als Betrug kennzeichnen lasse, so liege doch Unterschlaging lich zu vernichten, so doch recht empfindlich zu treffent. brachte unter der Ueberschrift:„ Ein Attentat gegen Presse und vor. Der Staatsanwalt beantragte dieserhalb eine Gefängnißstrafe Durch Lahmlegung dieser Konkurrenz hoffe man wieder dem Inserenten", einen heftigen Angriff gegen die Geschäftspraktiken von zwei Monaten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Coßmann, Kleinhandel und dem Kleingewerbe, d. h. dem Mittelstande, auf die des genannten Verlages. Auf Auf der anderen Seite wurde führte aus, daß die Handlungsweise des Angeklagten sich überhaupt Beine helfen zu können. Sache der klassenbewußten mdlungsmit einem Artikel erwidert, in welchem es hieß, daß nicht unter einen Paragraphen des Strafgesezes bringen lasse. Von gehilfen und aller derjenigen, die ihre Lage erkannt haben, sei es, man die Angriffe eines Mannes, der schon so zahlreiche Erfahrungen einer Unterschlagung könne ebensowenig die Rede sein wie von einem gegen jeden derartigen Besteuerungsversuch, dessen Lasten die Geschäftsmit dem Strafrichter gemacht habe und öffentlich( in der„ Kritif") Betruge, es liege einfach ein Zivilanspruch der Bank gegen den An- inhaber doch nur auf die Schultern ihrer Angestellten abwälzen der Unterschlagung beschuldigt worden sei, unbeachtet lasse. Herr geklagten vor, der im Wege der Klage geltend zu machen sei. Der würden, im eigensten Interesse ganz energisch Protest zu erheben. Schneidt verlangte darauf eine Berichtigung und als diesem Ver- Gerichtshof beschloß die Bertagung, um die Geschäftsverhältnisse, In der Diskussion ergreift als erster Redner ein Herr Sachse das langen nicht entsprochen wurde, schrieb er dem Kläger , der in jenem welche zwischen der Bank und dem Angeklagten bestanden haben, zu Wort. Ju der aus antisemitischen Versammlungen bekannten Tonart Artikel des Reporter" besonders angegriffen worden war, einen prüfen. preist er den Handlungsgehilfen als einzigen Rettungsanker den deutschBrief mit dem Hinweise: wenn er etwa der Verfasser des Artikels im nationalen Handlungsgehilfenverband an. In haltlosen Redensarten fällt " Herold" sei, würde er auch die Folgen für den Inhalt tragen müssen. er über die sozialdemokratische Bewegung unter den Kaufleuten her, Eines Tages erschien Hr. Schneidt vor dem Redaktionsbureau des ,, Herold" und entwickelt dabei eine geradezu verblüffende Unkenntniß der zur Mittagszeit, wo die Redakteure gewöhnlich das Haus verließen und Die derzeitigen Lohn- und Arbeitsverhältniffe im Betrieb Dinge. Die richtige Antwort wurde ihm denn in derber und eindie Vermuthung nahe lag, daß Herr Löwe allein sein mochte. Er der Firma Siemens u. Halske ( Charlottenburger Wert) bildeten leuchtender Weise von Viepmann ertheilt, der diesem antisemitieilte zu dessen Zimmer und nachdem er sich vergewissert, daß Löwe die Tagesordnung einer von über 1500 Arbeitern besuchten Verschen Unfug gegenüber die Kaufleute zum zahlreichen Beitritt in den anwesend war, trat er ein. Wie die gestrige Verhandlung ergab, sammlung, die am Montag den großen Saal der Kronen- Brauerei Verband der Handlungsgehilfen und-Gehilfinnen Deutschlands aufhat der Angeklagte dem Kläger bald darauf eine Ohrfeige bis auf den letzten Plaz füllte. Nach den Ausführungen des Re- fordert. Maaß empfiehlt in seinem Schlußwort eine von gehauen, die diesen veranlaßte, sofort selbst auf Herrn ferenten itfin find die Befürchtungen, die von den Arbeitern ge- wienty eingebrachte Resolution, nach welcher die anwesenden Schneidt einzudringen, ihn bei der Gurgel zu packen und hegt wurden, daß mit der Umwandlung der Firma in eine Aktien Kollegen und Kolleginnen Protest gegen jede Besteuerung des Umzu Boden zu schleudern. Die auf den Lärm aus den Nachbarzimmern gesellschaft eine Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse play greift, fazes und des Personals erheben, weil sie die Entwickelung zum herbei eilenden Personen fanden den Kläger knieend auf Herrn völlig gerechtfertigt. In der letzten Zeit sollen Lohnabzüge auf Großbetrieb als einen fulturellen Fortschritt betrachten. Diese ReSchneidt, der dann in eins der Nebenzimmer transportirt und dort eine große Anzahl von Artikeln von 10, 20, 30 und so- solution wird einstimmig angenommen. so lange festgehalten wurde, bis seine Persönlichkeit polizeilich fest- gar 40 pet. vorgenommen worden sein. Die Lackirer hatten für Montag eine öffentliche Versammlung gestellt wurde. Die von drei_vernommenen Zeugen beschworene durchaus keine technischen Verbesserungen eingeführt worden, einberufen, um sich mit ihrer Stellungnahme zunt Jimungsgesetz zu Aussage stand mit der Schilderung, die Es ist der Angeklagte die etwa die Fertigstellung der Arbeit erleichtern fömiten. selbst über den Vorfall in seinem„ Reporter" gegeben, in vorgekommen, daß qualifizirte Arbeiter bei angestrengter Arbeit viele befassen. Nach einem mit Beifall aufgenommenen Referat des Gen. Jahn über dieses Thema sprachen sich höft, Lehmisch und unlöslichem Widerspruch. Er hatte die Sache so dargestellt, Wochen hindurch mur Löhne von 11 und 12 W. pro Woche erzielten. Guiard für und Lepke gegen die Betheiligung an der Wahl zu als habe sich Löwe feigerweise den plöglich ihm versetzten Schlag Nach der Fabritordnung sollen allerdings die Affordpreise mit den den Gesellen- Ausschüssen zc. aus. Letzterer war der Meinung, daß ruhig und ohne Widerstand zu leisten gefallen lassen und sich ge- Arbeitern vereinbart werden, was aber regelmäßig unterlassen wird. frümmt wie ein Wurm." Rechtsanwalt Dr. Lubszynski, der Frägt aber wirklich einmal ein Arbeiter nach dem Preis, so erhält man leider nur wenige geeignete Personen hierfür unter den Lacirern mit dem Angeklagten scharf ins Gericht ging, beantragte gegen diesen er oftmals eine barsche Antwort, und wenn er gegen den niedrigen finden werde. Von den anderen Rednern wurde dagegen geltend eine Gefängnißstrafe und berief sich auf den Angeklagten selbst, der Say etwa gar monirt, so erfolgt häufig die in einzelnen Abtheilungen gemacht, daß eine Betheiligung nothwendig sei, da die bereits die Einführung einer Zwangs
Versammlungen.
Dabei sind aber
seinerzeit bei deni bekannten Fall Liebling in seinem sehr übliche Antwort:" Went es nicht paßt, der kann gehen." Die bisherige Imung Innung beschlossen habe. In diesem Sinne gelangte auch eine
urtheilt.
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einberufen werden.
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„ Reporter" den Richtern dringend ans Herz gelegt habe, ein Arbeiter sind geradezu angewiesen, bei der Arbeit zu pfuschen, um bei stesolution zur Annahme, wonach sich die Laciver für Betheilisolches gebildetes Rowdythum" nachdrücklichst zu ahnden. Der den Affordpreisen wenigstens einigermaßen zu ihrem Lohn zu kommen. Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 600 M.( 3 eldstrafe Verschiedene Arbeiten, die früher von Arbeitern ausgeführt wurden, gung an den Wahlen zu dem Gesellenausschusse erklären, falls die Einführung einer Zwangsinnung vom Minister genehmigt werden eventuell 100 Tagen Gefängniß, Tragung der Kosten und Publikation werden jetzt, natürlich zu einem viel niedrigeren Preis, von sollte. Es soll dann eine weitere öffentliche Versammlung mit entim Reporter". Der Gerichtshof erachtete die Handlungsweise des Arbeiterinnen fertiggestellt. Lohnarbeiter werden eingestellt mit sprechender Tagesordnung Angeklagten für brutal, jah jedoch mit Rücksicht auf die Erregung, einem Stundenlohu je nach dem Alter von 20, 21, 22 Pf. und in welcher dieser sich befunden haben mag, von einer Freiheitsstrafe 24jährige Arbeiter erhalten erst einen Stundenlohn von 30 Pf. visoren für die Agitationskommission wurden hierauf Matusch ab. Die von dem Beklagten erhobene Widerklage wurde als Bei den Arbeitern ist die Meinung vorherrschend, daß an der und ehmisch gewählt. Unter Verschiedenem ersucht öft Entfaltung einer regeren Agitation als bisher und gegenstandslos erachtet, weil die ihr zu grunde liegende Beleidigung Reduzirung der Affordpreise und auch an den sonstigen bemängelnden m um Material für die Agitationsfommission, insbesondere auf der Stelle erwidert worden ist. Neuerungen insbesondere einzelne Personen schuld sind, die im Werk Dieser Fall regt unwillkürlich zu einem Vergleich mit dem vor- in Amerita thätig waren, das wegen mangelhafter Leitung, wie in bezüglich der Werkstubenverhältnisse und Arbeitslosenunterstützung, hin mitgetheilten an. Hier überfällt ein Gebildeter" einen Berufs- der Preise behauptet wird, eingegangen ist. Einer dieser Herren, da in nächster Zeit die Entscheidung über die obligatorische Eins führung der Arbeitslosemunterstützung herbeigeführt werden soll. kollegen in dessen Arbeitszimmer, verübt rohe Thätlichkeiten an dem der gewöhnlich mit der Uhr in der Hand die Arbeiter beobachtet. Guiard ersucht um regere Betheiligung an der Sammlung zum Gegner, und wird dafür alles in allem zu einer Geldstrafe ver- glaubt immer, daß zu langsam gearbeitet wird und fein Urtheil ist Agitationsfonds, wofür Marten á 10 Pf. von den Mitgliedern der fast stets die Arbeit ist viel zu theuer, der Affordpreis ist zu hoch. Dort find zwei ungebildete" Arbeiter, die in der Arbeitsstätte Lebhafte Klage wird von den Arbeitern auch über das Verhalten Agitationstommission sowie an jedem Sonntag Vormittag von 10 eines Unternehmers selbstlos einer der Berufskollegenschaft in der sehr zahlreichen Meister und Vizemeister geführt, von denen sich bis 12 Uhr im Vereinslokal Zum eichenen Stab" bei Schöning, hohem Grade dienlichen Aufgabe genügen wollen und dabei mit viele lediglich als Antreiber betrachten. Einige von diesen sollen sich Köpnickerstr. 68 zu haben find. dem Unternehmer tollidiren. Das Refuitat der Gerichtsverhandlung in der rigorosen Behandlung der Arbeiter ganz besonders herb Lekte Nachrichten und Depeschen. bildet für die Arbeiter eine monatelange Gefängnißthum und dabei häufig die gewöhnlichsten Schimpfwörter gebrauchen. Oft sind es diese Meister, welche die Lohnreduzirungen veranlassen, Berlin , 18. Oktober. Ein Telegramm aus Konstantinopel verstrafe. sich nach oben hin beliebt zu machen. Allerdings lautet: Der deutsche Kaiser und die Kaiserin sind heute Vormittag Die Arbeiterschaft möge derartige Gegenüberstellungen stets um die nicht in dieser Weise hier angekommen und vom Sultan empfangen worden. Mannigfache scharf im Auge behalten und, was ja wahrlich nicht schwer ist, sich find auch Meister vorhanden, verfahren und die ebenfalls die gerügten Zustände und Festlichkeiten sind geplant. ihren Vers darauf machen. die fortwährenden Lohnabzüge verurtheilen. Eine weitere London , 18. Oktober. ( W. T. B.) An der Süd- und Ostküste Englands Zwei in weiteren Kreisen Berlins bekannte Persönlich Beschwerde der Arbeiter ist die Beschränkung der Pausen. So soll wüthet ein heftiger Sturm. Eine Anzahl Fischerboote sind gescheitert, keiten, der Maler und Jllustrator F. Jüttner und der dramatische Schriftsteller Stahl standen sich gestern vor dem Schöffen- 3. B. die schon zu kurz bemessene Frühstückspause von einer Viertel- die Mannschaften wurden gerettet, zumeist mittels Raketenapparats. gericht gegenüber, ersterer als Kläger , legterer als Angeklagter. stunde durch das eigenmächtige Vorgehen des Portiers gewöhnlich zwischen Dover und Calais ist der Dampferdienst eingestellt worden. Herr Jüttner war in einem Zivilprozesse, an welchem Herr Stahl noch um einige Minuten gekürzt werden. Sehr ungerechtfertigt ist auch aus Schottland wird Sturm gemeldet; an der Küste von ein Interesse hatte, als Zeuge vernommen worden und hatte seine ferner, daß Akkordarbeiter oftmals Veränderungen an der Arbeit vor- Northumberland scheiterte die norwegische Bart'„ Urda"; zwei Mann Aussage beeidigt. Herr Stahl glaubte, daß Herr Jüttner die wirt- nehmen müssen, die keineswegs durch ihre Schuld veranlaßt wurden der Besaßung sind ertrunken. und hierfür, trotzdem sie manchmal stundenlang daran arbeiten, keinen London , 18. Oktober. ( W. T. B.) Gestern Abend wurde bei lichen Thatsachen nicht mit seinem Einde in Einklang bringen Pfennig Lohn erhalten. Nachdem der Redner noch mehrere Einzel- Wrawby( Lincolnshire ) ein Personenzug dadurch theilweise a könne und äußerte sich einem gemeinsamen Bekannten gegenheiten aus dem ihm unterbreiteten Material angeführt hatte, forderte er trümmert, daß er mit einer Holzladung zuſammenſticß, welche aus daß Herr Jüttner einen Meineid habe. Er hat denn auch eine Strafanzeige wegen Mein- chließlich zum feſten Zusammenschluß in der Organisation auf, um durch den Güterwagen eines auf dem Nevengeleise fahrenden Zuges eides erstattet, die auf dem Wege der Beschwerde bis vor das ein einmüthiges Handeln der in diesem Betriebe beschäftigten Ar- herausragte. Neun Personen wurden getödtet, zehn verletzt. beiter die Beseitigung der Mißstände zu ermöglichen. Mit stürmischem Rom ,[ 18. Oktober. ( W. T. B.) Die französische Regierung Kammergericht gebracht und dort endgiltig zurückgewiesen ist. Nun- Beifall wurden die Ausführungen des Redners von den Ber- notifizirte der italienischen Regierung amtlich ihren Beitritt zur mehr klagte Herr Jüttner wider Stahl wegen seiner mündlichen fammelten belohnt. Als erster Redner ergriff ein Ingenieur und Anti- Anarchisten- Konferenz. Aeußerung gegenüber dem gemeinsamen Bekannten. Der Gerichtshof Abtheilungschef das Wort, welcher auch nicht bestritt, daß ungünstigere Rom , 18. Oktober. ( W. T. B.) Heute begann hier der Prozei verurtheilte Herrn Stahl zu 100 M. Geldstrafe event. 20 Tagen Verhältnisse für die Arbeiter in der legten Zeit eingetreten sind. Er gegen den Deputirten Macola, Direktor der" Gazzetta di Venezia" Gefängniß, wobei mildernd in Erwägung gezogen wurde, daß nach führte an, daß andererseits in den letzten Jahren große Konkurrenz- wegen seines Duells mit Cavallotti, in welchem dieser fiel. Macola der kammergerichtlichen Entscheidung in dem Eide des Klägers eine firmen entstanden und damit gerechnet werden müsse. Der Redner und die mitangeklagten vier Duellzeugen sind anwesend. Es herrscht tleine objektive unrichtigkeit untergelaufen war, die denselben aller- ist im weiteren der Meinung, daß die von den Arbeitern mit großer Andrang zum Gerichtssaal. dings keineswegs strafbar macht. Recht gerügten Mißstände an maßgebender Stelle nicht be- Petersburg, 18. Oktober. ( W. T. B.) Nach einem Telegramm Die sehr bekannte am tannt seien und räth gegen ungerechte Behandlung und niedrige aus Rostow am Don hat dort niedergegangener Schnee mit nachbekannte Magdeburger Justiz hat bor - Bezahlung den Beschwerdeweg zu betreten. Die angeführten Miß- folgendem Frost eine Störung des gesammten Telegraphen- und Montag abermals dem Reichsgericht zur Korrektur gelegen. Begen Beleidigung preußischer Richter stände seien nicht zum Vortheil der Firma und es sei bedauerlich, Telephonverkehrs verursacht. Der telegraphische Verkehr mit dein war am 20. Juli vom Landgerichte Magdeburg der Redakteur wenn solche vorhanden sind. Er hält es auch nicht für richtig, daß Norden war zeitweilig ganz unterbrochen. der Volksstimme", unser Parteigenosse August Müller, zu die Arbeiter die erwähnten Aenderungen umsonst ausführen sollen, drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Er hatte sondern sie sollen in geeigneter Weise Bezahlung hierfür verlangen. maßnahmen getroffen worden, um das deutsche Kaiserpaar zu einen Artikel abgedruckt, der gegen einen vom Hannoverschen Einen sehr schlechten Dienst hat der angegriffene Bortier, Herr sichern. Zahlreiche Personen, die beschäftigungslos sind, hauptsächlich Surier" unter der Ueberschrift" Sozialdemokratischer Terrorismus" Stramer, der Firma durch sein Auftreten in der Versammlung Armenier, Griechen und Italiener wurden in Bolizeigewahrsam geveröffentlichten Artikel polemifirte. Darin war auseinandergesezt, geleistet. Dieser Herr, der sehr wichtig that und in seiner Eigen- nommen. Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin Drud und Verlag von Mar Bading in Berlin .
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