80. Das 1. Polizeirevier in Berlin erläßt, wie die„ Berliner auf die Betheiligten losgegangen, beranlaßt hat. Die eiblichen Aus- wegen im Rausch begangener arger Ruheftörungen, Belästigung von Seitung erfährt, an 80 Gastwirthe seines Bezirks ein Verbot, fagen des Schußmannes stehen in Widerspruch mit anderen Zeugen Radfahrern, Beleidigung des Gendarmerie- Wachtmeisters ac. arretirt den Schuleuten geistige Getränte au verabreichen. aussagen. Das auf Anzeige gegen den Schuhmann wegen aus werden.( Berl. Abendpost" 21. April.) Die dem Blatt wenige Tage darauf zugehende Mittheilung, daß friedensbruchs, Körperverlegung u. f. w. eingeleitete 51. Polizeifergeant Mo II aus Trier wird unter dem schweren das Verbot wieder aufgehoben, erweist sich als falsch. Sie war dem Strafverfahren war eingestellt worden, weil die Staatsanwalt- Verdachte, an einem im Polizeigewahrsam inhaftirten, unter fittenBlatte nach seiner Angabe durch einen Bolizei- acht- fchaft angenommen, daß fubjektiv das Bewußtsein der polizeilicher Kontrolle stehenden Mädchen gegen dessen Willen meister augetragen worden, der sich fälschlich Rechtswidrigkeit gefehlt!( 22. März.) unjittliche Handlungen vorgenommen zu haben, für einen Gastwirth ausgab und dabei versuchte, 39. Das Landgericht II verurtheilt den Malermeister Schulz verhaftet.( 23. April.) den Namen des Urhebers der ersten Nachricht zu wegen Mißhandlung und Beleidigung des Nachtwächters Haber 52. Die berittenen Gendarmen Fuchs und Knuth aus der erfahren.( 22., 23. Febr.) mann sowie Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu nur 40 M. Gegend von Danzig werden beschuldigt, auf der Suche nach einem 31. Beamte eines Berliner Polizeireviers lehnen die Betheili- Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte vier Wochen 15jährigen Dienstmädchen, das aus dem Dienſtverhältniß fortgung an dem Transport eines berunglückten Droschkentutschers zum Haft und sechs Monate Gefängniß beantragt. In der gelaufen, weil man es nach der Angabe ihres Schwagers zu uns Krankenhaus ab. Eine diese Thatsache in Abrede Begründung führt das Gericht aus, der Nachtwächter fei zu einem süchtigen Handlungen verleiten und zum Uebertritt stellende Berichtigung des Polizeipräsidenten so scharfen Vorgehen er hatte den Schulz mit dem Säbel arg zur evangelischen Kirche veranlaffen wollte, diesem Schwager, dem muß einige Tage darauf von diesem selbst zugerichtet- nicht berechtigt gewesen und hätte keine Ver- Fischer Muza IV. Neze und Aalsäde mit ihren Säbeln zerstochen zurüd genommen werden. Die thatsächlich unrichtigen An- anlaffung gehabt, den Säbel zu ziehen.( 23. März.) zu haben. Auf die Schadenersagllage des Fischers, erhebt die gaben dieser Berichtigung sind auf eine grobe flichtver- 40. Der Schußmann Bußmann wird von der Straflammer Stegierung den Kompetenztonflitt(!), der aber vom legung" zweier Polizeibeamten zurückzuführen, die deswegen in Elberfeld zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Derselbe hatte Ober- Verwaltungsgericht zurückgewiesen wird, nachdem der Gedisziplinarisch bestraft werden sollen.( 27. Febr. und 1. März.) einen Nachts auf einer Treppe schlafenden Anstreicher ohne weiteres meindevorsteher das Herumstochern mit den Klingen in dem Fisch 32. In einer Verhandlung gegen zwei Kutscher wegen thatlichen einige Stufen heruntergeriffen, auf das Straßenpflaster geworfen, zeug seitens der Gendarmen, was diese bestritten, eiblich Angriffs auf einen Schuhmann, der sie wegen groben Unfugs zur mit seinem Stode durchgeprügelt, und ihn dann noch als Ruheftörer bestätigt hatte.( 26. April.) Ruhe wies, wird von der Düsseldorfer Straflammer festgestellt, daß mit zur Wache genommen.( 23. März.) 53. Polizeifergeant Haß in Stargard wird wegen schwerer der Schußmann den einen Angeklagten zuerst ins Gesicht ge- 41. Gelegentlich einer Anflage gegen einen Berliner wegen Beleidigung zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Strafe fchlagen hat. Das Gericht spricht sie deswegen frei. Der wissentlich falscher Anschuldigung stellt sich vor Gericht wird im Gnadenvege in Festungshaft von gleicher Dauer umStaatsanwalt batte 2%, bezw. 3 Jahre Gefängniß folgendes heraus: Der Betreffende hatte sich über einen Schußmann gewandelt.( Berl. Tagebl.", 27. April.) beantragt!( 5. März.) bei dem Polizeipräsidium beschwert, weil dieser ihn un sittlich 54. Polizeidiener Brückner von Ziegenrück nimmt im Auf
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33. Ein an Genidstarre ertrantter junger Mensch, berührt und ihm unjittliche Zumuthungen gemacht trage des tönigl. Gendarmerie - Oberwachtmeisters I emm am Richard Krausnic, wird 13 Stunden auf einer Berliner Polizeiwache habe. Diese Beschwerde war, ohne daß der betreffende Schuhmann 27. April Wahlfingblätter in Beschlag, obwohl bereits am 22. April gehalten, weil ihn die betreffenden Polizeibeamten für von seiner vorgesetzten Behörde über die Begründetheit die Reichstagswahlen ausgeschrieben waren. Auf erhobene Beschwerde finnlos betrunten halten. Der Bater findet ihn dann in derselben auch nur gefragt worden, an die Staatsanwalt- fieht die Polizeibehörde darin teine flight dem Wachlokale auf dem Fußboden liegend, Rod und schaft gesendet worden, welche ihrerseits ebenfalls ohne jede verlegung, da der allerhöchste Erlaß vom 22. d. M. betreffend Ueberzieher ausgezogen, nicht zugededt.( 13., 16., Prüfung der Beschwerde auf die Sache eingegangen. Auf Antrag Festsetzung des Wahltermins hierorts noch nicht publizirt 17., 19., 22., 23. März, 23. April, 9. Juli.) des Vertheidigers beschloß das Gericht unter diesen Umständen Aus- und bekannt war."(!)( 80. April und 10. Mai.)
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42. Von der Stolper Straflammer wird Amtsdiener Timm wegen Körperverlegung im Amt in 2 Fällen zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.( Berl. Abendpost", 27. März.) 43. Schußmann Miedza wird von der 134. Abtheilung des Schöffengerichts wegen Betruges zu 3 Monaten Gefängniß der urtheilt.( 30. März.)
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34. Vor dem Landgericht I hat sich der Schutzmann Volt- sezung der Sache bis nach Prüfung der Beschwerde.( 25. März.) 55. Gendarm Wilke verhaftet zwei Genossen bei der Flugmann wegen widerrechtlicher sistirung und Nöthiblatt- Bertheilung nach ausgeschriebener Reichstagswahl in Dänischengung zu verantworten. Derselbe soll nach Aussage der 21jährigen hagen. Der Landrath in Eckernförde findet auf eingelegte Beschwerde Schneiderin Martha Schulz dieselbe, als sie nachts von einem Besuche das Verfahren des Gendarmen korrekt, da derselbe von der kaisernach Hause fam, unter dem Vorwande, daß er sie fistiren müsse, lichen Verordnung vom 22. april erst am 2. Mai erfahren nach dem Thiergarten verschleppt und ihr dort unjittliche An habe(!!!). Auch daran, daß derselbe den Militärpaß nicht als träge gemacht unter der Androhung, daß er sie genügende Legitimation angesehen, findet er nichts auszusehen.- eventuelI unter fittenpolizeiliche Sontrolle 44. Der schon einmal in diesem Jahre( vergl. Nr. 12) wegen Beiden Genossen wird ihre Arbeitsstelle auf der bringen würde. Der Staatsanwalt beantragt 1 Jahr 3 Monate. unrechtmäßigen Gebrauchs der Waffe zu 1 Jahr Gefängniß ver- tai ferlichen Torpedowertstelle in Friedrichsort In der mehrfach vertagten Verhandlung versucht der Angeklagte, urtheilte Nachtwächter Heß aus Zoppot wird zu 3 Monaten gekündigt, wobei sich herausstellt, daß der obwohl ihn die Beugin auf das bestimmteste refognoszirt, einen Alibi Gefängniß wegen Mihhandlung im Amte verurtheilt, Direktor im Besige eines den Genossen abgez beweis, den aber der Gerichtshof nicht für vollständig ge- weil er ohne Veranlassung 3 Straßenpassanten beschimpft und einen nommenen Flugblattes ist.( 14. Mai, 2. Juni.)- Auch lungen hält. Trotzdem wird er freigesprochen, weil trop starter derselben mit dem Säbel trattirt hatte. Dabei stellt sich heraus, die vorgesetzte Militärbehörde findet Belastung die Möglichkeit vorliege, daß ein anderer daß derselbe schon viermal vorbestraft ist, und zwar drei Gendarmen nichts auszusetzen.( 26. Jumi.) Auf Beschwerde beim Schumann die That begangen.( 1., 4. Jan., 11., 17. März, mal wegen Körperverlegung mit 1 Woche refp. 1 Monat Gefängniß, Regierungspräsidenten weist dieser den Landrath an, den Gendarmen 14., 30. Juni, 2., 5., 10. Juli.) Bom 29. Sept. liegt, die Mit- refp. 10( oder 15?) M. Geldstrafe und wegen Widerstandes gegen zu rettifiziren", womit für ihn die Angelegenheit ertheilung vor, daß B. sich wieder in einem anderen Polizeirevier im die Staatsgewalt mit 3 Monaten Gefängniß. Ein Zeuge, gleich- ledigt fei.( 21. Oktober.) Dienst befindet. falls Wachtmann in Zoppot , wird nicht vereidigt, weil er 56. llebergriffe und Mißgriffe von höheren und niederen Polizei35. Von dem Schöffengericht in Helgoland wird der wegen Wider iv egen Meineids eine einjährige 8uchthausstrafe beamten, Gendarmen 2c. gegen fozialdemokratische Flugblattstandes gegen die Staatsgewalt und Beleidigung an hinter sich hat.( 3. April und Berl. Abendpost", 5. April.) bertheiler und Agitatoren nach Ausschreibung der geflagte Reichstags- Abgeordnete Stadthagen tostenlos frei 45. Kriminalschußmann Wegener in Aachen wird wegen teichstagswahl werden weiter gemeldet aus Schweidnig gesprochen, nachdem schon in einem früheren Urtheil festgestellt mißhandlung im Amte zu 100 M. Geldstrafe(!) verurtheilt.( 3 Flugblattbertheiler verhaftet, 2 davon 11/2 Stunden in Haft be worden, daß das Berhalten des damaligen Gendarmen Stoffers Derselbe hatte den irrthümlich verhafteten Hüttenarbeiter Roß halten, Flugblatt nicht sofort zurückgegeben), Boischwiz( Verbei der in betracht kommenden Affäre durch Stadthagen mit dem mit einem schweren Stod auf den Kopf geschlagen und ihn gefeffelt, theilung verboten, Vertheiler aus dem Ort gelviesen), Grunau Ausdruck flegelhaft" richtig charakterisirt" worden, weil er sich weigerte, an dem kalten Tage mit dem dimmen Feuer-( Vertheiler fistirt, Flugblätter tonfiszirt, Kostenblut( ebenso), und daß Stadthagen mit Recht annehmen konnte und mußte, daß fittelchen, worin er am Buddelofen arbeitete, zur Polizei zu gehen. stattowi( Stonfiskation von Flugblättern), 2 a b and( Verhaftung der Gendarm eine Anrempelung und Beleidigung Die Erlaubniß, sich umzufleiden, schlug W. ihm trop der Bitte eines giveier Genossen und wegnahme von Flugblättern durch den Amt8feiner Person beabsichtigte." Die Beschwerden Stadt Abtheilungsvorstehers des Hüttenwerts ab. Der Staatsanwalt hatte vorsteher in eigener Person, Flugblätter nicht sofort hagen's gegen den jetzt als Hilfsarbeiter im Abgeordnetenhause nur 30 M. Geldstrafe beantragt, obwohl W., was er zunächst zurückgegeben)( 13. Mai); aus Rieferstäbt!( Konfistation von stationirten- Gendarm waren vom 2 andrath, Regierungs- ableugnete, wegen Mißhandlung im Amte schon mit 50 M. Fluglättern)( 2. Juni), Peistretsch am( Sonfistation von Flugpräsidenten und Oberpräsidenten zurüdgewiesen vorbestraft war.( 6. und 18. April.) blättern, Befchimpfung der Vertheiler als grüner Junge"," arbeitsworden, denen das Verhalten des Gendarmen, teineswegs 46. Der fönigl. Kriminalkommissar Ma a ß aus Berlin wird von scheu)( 3. Juni); aus Riesenburg, Karthaus, Puzig, ein inforrettes" erschien!!( 19. März.)- Die Freisprechung der Strafkammer des Landgerichts Potsdam wegen Vornahme un- Stangenwalde, Tiezendorf, Preußisch- Stargardt Stadthagen's wird auch in zweiter Instanz bestätigt und die Kosten züchtiger Handlungen- unjittliche Attentate gegen eine Dame im( 7. Juni); aus Ströhlendorff( Amtsvorsteher erläßt Straf des Verfahrens sowie die Stadthagen erwachsenen nothwendigen Eisenbahnfupee zu 400 Mart Geldstrafe verurtheilt. zu 400 Mark Geldstrafe verurtheilt. Von einer befehl wegen Flugblattvertheilung)( 9. Juni); Auslagen der Staatstaffe auferlegt.( 9. Juni.) Gefängnißstrafe wird Abstand genommen mit Südsicht auf schwalbach, Langenfelden, Beilau( 11. Juni), Seller. 36. Jn Tilfit versuchten in zwei Fällen Polizeisergeanten, die feine Stellung() und sein Vorleben, obwohl der bach, Ottweiler ( 12. Juni), Waltersdorf( 14. Juni), Arbeitgeber von sozialdemokratischen Arbeitern zu veranlaffen, die- Angetlagte wegen eines ähnlichen Bergehens Ottersthal, Neu Ruppin , Ragow, Schomberg felben wegen ihrer Parteizugehörigteit aus der schon disziplinarisch vorbestraft ist.( 8. April.) In( 21. Juni). Arbeit zu entlassen. Der eine Beamte drohte dabei dem der Revisionsinstanz vor dem Reichsgericht wird der Angeklagte 57. Der Klavierspieler Noad wird am 22. April, nachts. betreffenden Arbeitgeber, er tomme sonst auf die fchwarze toftenlos freigesprochen, weil das Gericht ein Eisenbahnfupee turz nach 4 Uhr durch einen Schumann im Auftrage des beListel Daß die betreffenden Polizeisergeanten nicht als öffentlichen Ort betrachtet!( 12. Juni.) treffenden Polizeireviers aus dem Bette geholt und zur die harten Strafen, welche bekanntlich den= 47. Polizeisergeant Ruchaj wird von der Jnowraglater Straf- Polizeiwache sistirt, weil die Militär- Ersatz- Kommission der jenigen treffen follen, der andere an frei- tammer zu 2 Jahren Zuchthaus verurtheilt, weil er drei Senaben Anficht ist, daß N. seiner Gestellungspflicht nicht nachgekommen, williger Arbeit zu hindern versucht, erhalten aufs schändlichste gemißhandelt, bis diese einen Dieb- trobem Gestellung am 19. April ordnungsmäßig haben, ist nicht bekannt geworden.( 19. März.) stahl gestanden, den sie überhaupt nicht begangen. erfolgte. Der Polizeipräsident erklärt auf R. s 37. Nachtwächter Tatura wird von der Oppelner Straf-( Berl. Abendpost", 13. April.) Auch gegen andere Personen war Beschwerde, das Verfahren der Polizei für torrett! tammer wegen törperverlegung im Amte zu 6 Monaten er aus gleichem Grunde ebenso roh vorgegangen. Das Reichsgericht N. verliert infolge der öffentlichen Besprechung der Angelegenheit feine Stelle. Gefängniß verurtheilt. Derselbe hatte in der Nacht zum 15. Jan. d. 3. verwarf die Revision des Angeklagten.( 1. Juli.) ( 28. April, 15. und 29. Mai.) Auch der Mi. ohne Veranlassung den Korbmacher Fischer mit dem Säbel 48. Aus Köln wird die Flucht eines des Verbrechens im nistet des Innern sieht auf N.'s Beschwerde keinen über den Kopf gefchlagen und ihn dann verhaftet.( Bert. Abend- Amte- Vergehen gegen ein Mädchen, das sich nachts in seinen Grund zu Ausstellungen: nur sei die für die Sistirung post" 20. März.) Schuh stellte schuldigen Schußmanns gemeldet.( 17. April.) gewählte frühe Stunde gesetzlich zulässig, doch nicht an 38. In Hannover wird der wegen thätlichen Angriffs auf den 49. Der mehrmals bestrafte Schuhmann Albert Weiß gemessen gewesen.( 25. Juni.) Schuhmann Calbe und Widerstands gegen die Staatsgewalt an- wird vom Hannover 'schen Schöffengericht wegen Hausfriedens geklagte Arbeiter Wagner auf Antrag des Staatsanwalts bruchs zu 15 M.( 1) Geldstrafe verurtheilt. Gelegentlich des Hausfostenlos freigesprochen, nachdem festgestellt, daß der friedensbruches hatte 28. einen der Anwesenden durch die SpiegelSchußmann die unbescholtene Tochter des Angeklagten ohne jeden scheibe der betreffenden Gastwirthschaft geworfen, so daß dieser sich Grund beleidigt und in durchaus unberechtigter Weise den be- large Verlegungen zuzog.( Frankfurter Zeitung " 18. April.) treffenden Skandal, bei welchem er fchließlich mit gezogenem Säbel 50. In Rothenburg an der Oder muß der Ortsnachtwächter verfauft nur gute Fabrikate
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aus Langen
58. Aus Berghausen, Wahlkreis Kaffel, wird berichtet, daß der Ortsdiener antisemitische Flugblätter verbreitet, die auf dem Amte mit der Adresse ihrer Empfänger versehen sind. ( 17. Mai.)
( Fortsetzung folgt.)
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